Die Entwicklung der chilenischen Verfassung ab dem Zeitpunkt der Unabhängigkeit verlief, im Vergleich zu den anderen südamerikanischen Republiken, relativ ruhig und beständig. Dennoch ist darauf hinzuweisen, dass dies mitunter daran lag, dass bis 1894 immer die von der Regierung unterstützten Kandidaten gewannen. Dies lag an der sehr geringen Anzahl an Wählern und daran, dass der gesamte Wahlvorgang kaum einen Einfluss auf die politischen Neigungen der breiten Klassen hatte. Das Wahlsystem war demnach zu Beginn der Republik oligarchisch geprägt. Die Staatsbürger, die sogenannten ciudadanos, hatten nur sehr wenig Mitbestimmungsrecht. Um diese Entwicklung nachvollziehen zu können ist ein Rückblick hin zur Zeit der Herrschaft der spanischen Krone in Chile sinnvoll.
Durch die Eroberung der Spanier galt der spanische König lange Zeit als Staatsoberhaupt. Doch zu Beginn der eigenen Republik Chiles, losgelöst vom spanischen König, wurde auch eine neue Verfassung benötigt. Nach einigen eher kurzlebigen Verfassungsentwürfen stellte sich die Verfassung von 1833 als sehr beständig heraus, da sie insgesamt 40 Jahre lang Gültigkeit hatte. Mit der einhergehenden eigenständigen Republik war auch ein neues Wahlsystem und die Definition derer, welche wahlberechtigt sein sollten, erforderlich. Daher wird im Folgenden besonders auf die Artikel der Verfassung eingegangen, welche sich mit dem ciudadano activo con derecho a sufrajio beschäftigen. Es wird versucht die Personengruppen herauszustellen, welche vom Wahlrecht ausgeschlossen wurden, um so die aktive Wählerschaft zu ermitteln. Dazu ist es unerlässlich primär auf den historischen Hintergrund einzugehen, um die Entwicklung der Verfassung bis zum Jahr 1833 darzustellen. Im Anschluss daran wird die Constitución Política de 1833 analysiert, wobei ein besonders Augenmerk auf die Exklusion der Analphabeten und auf den Ausschluss der indigenen Bevölkerungsgruppen gelegt wird.
Inhaltsverzeichnis
I. Einleitung
II. Historische Einbettung mit Bezug zur Verfassungsgeschichte
a. Der Weg in die Unabhängigkeit
III. Die Voraussetzungen des ciudadano activo: Analyse der individualen und gruppalen Ausschlüsse
a. Die Exklusion der Frauen
b. Das Alterskriterium und der Familienstand
c. Besitzkriterien für das Wahlrecht
d. Son ciudadanos activos con derecho a sufrajio: Los chilenos […] sabiendo leer i escribir
i. Entwicklung des Bildungssystems Chiles zur Zeit der Verfassung von 1833
e. Historische Konflikte zwischen dem chilenischen Staat und den indigenen Völkern
i. Ausschluss der indigenen Bevölkerung von der chilenischen Verfassung
IV. Resümee
V. Literaturverzeichnis
VI. Quellenverzeichnis
I. Einleitung
Die Entwicklung der chilenischen Verfassung ab dem Zeitpunkt der Unabhängigkeit verlief, im Vergleich zu den anderen südamerikanischen Republiken, relativ ruhig und beständig. Dennoch ist darauf hinzuweisen, dass dies mitunter daran lag, dass bis 1894 immer die von der Regierung unterstützten Kandidaten gewannen. Dies lag an der sehr geringen Anzahl an Wählern und daran, dass der gesamte Wahlvorgang kaum einen Einfluss auf die politischen Neigungen der breiten Klassen hatte. Das Wahlsystem war demnach zu Beginn der Republik oligarchisch geprägt.[1] Die Staatsbürger, die sogenannten ciudadanos, hatten nur sehr wenig Mitbestimmungsrecht. Um diese Entwicklung nachvollziehen zu können ist ein Rückblick hin zur Zeit der Herrschaft der spanischen Krone in Chile sinnvoll.
Durch die Eroberung der Spanier galt der spanische König lange Zeit als Staatsoberhaupt. Doch zu Beginn der eigenen Republik Chiles, losgelöst vom spanischen König, wurde auch eine neue Verfassung benötigt. Nach einigen eher kurzlebigen Verfassungsentwürfen stellte sich die Verfassung von 1833 als sehr beständig heraus, da sie insgesamt 40 Jahre lang Gültigkeit hatte. Mit der einhergehenden eigenständigen Republik war auch ein neues Wahlsystem und die Definition derer, welche wahlberechtigt sein sollten, erforderlich. Daher wird im Folgenden besonders auf die Artikel der Verfassung eingegangen, welche sich mit dem ciudadano activo con derecho a sufrajio[2] beschäftigen. Es wird versucht die Personengruppen herauszustellen, welche vom Wahlrecht ausgeschlossen wurden, um so die aktive Wählerschaft zu ermitteln. Dazu ist es unerlässlich primär auf den historischen Hintergrund einzugehen, um die Entwicklung der Verfassung bis zum Jahr 1833 darzustellen. Im Anschluss daran wird die Constitución Política de 1833 analysiert, wobei ein besonders Augenmerk auf die Exklusion der Analphabeten und auf den Ausschluss der indigenen Bevölkerungsgruppen gelegt wird.
II. Historische Einbettung mit Bezug zur Verfassungsgeschichte
Bereits ab dem Jahr 1520 versuchte die spanische Krone Chile zu kolonialisieren. Dieses Vorhaben blieb zwar vorerst erfolglos, doch änderte sich dies mit der Expedition von Pedro Valdivia im Jahr 1541. Valdivia gründete die Stadt Santiago del Nuevo Extremo, welche zur Hauptstadt der neuen Kolonie wurde. Der Erfolg dieser spanischen Niederlassung war nur von kurzer Dauer, da bereits sieben Monate später die neue Hauptstadt von der indigenen Bevölkerung zerstört wurde. Doch gelang es den Spaniern die Stadt wieder neu zu errichten. Im 17. Jahrhundert wurde die indianische Bevölkerung zwischen der Region des Flusses Bío Bío und Copiapó zurückgedrängt und dezimiert, wobei sie eine allmähliche Hispanisierung erfuhren. Im 18. Jahrhundert wurden verstärkt Städte in Zentralchile gegründet, speziell in landwirtschaftlichen Gebieten, Bergbauregionen sowie an der Küste und an Verkehrsknotenpunkten.[3] Im Jahr 1808 begann die Periode der Unabhängigkeit. Einhergehend mit dieser politischen Wandlung gab es viele Unruhen im Land. Am 18.09.1810 wurde in Santiago eine Regierungsjunta, aufgrund vieler Unruhen und einer revolutionären Stimmung in der Bevölkerung, einberufen.[4] Bei diesem Treffen wurde ein Regierungsausschuss gebildet, welcher für die Verwaltung Chiles verantwortlich sein sollte, da der spanische König sich in Gefangenschaft befand und Chile sich daher selbst regieren musste.[5] Im Jahr 1814, nach dem spanischen Unabhängigkeitskrieg[6], übernahmen die Royalisten wieder die Macht in Chile. Die Spanier wurden in der Schlacht von Chacabuco jedoch durch ein chilenisch-argentinisches Heer besiegt. Bei der Schlacht von Maipú im Jahr 1818 brach der spanische Widerstand gänzlich zusammen. San Martín[7] verzichtete zugunsten von Bernardo O’Higgins[8], welcher bis heute als Unabhängigkeitsheld gilt, auf das Präsidentenamt und so wurde O’Higgins am 16.02.1817 das erste Staatsoberhaupt Chiles und zum Supremo Director ernannt. Noch heute ist dieses Datum bedeutend in Chile, da es als Unabhängigkeitstag gefeiert wird. O’Higgins Amtszeit endete mit einem Putsch im Jahr 1823. Etwa ein Jahr später, am 12. Februar 1818 wurde Chile offiziell unabhängig von der spanischen Krone. Die letzten spanischen Truppen verließen Chile jedoch erst im Jahr 1826. Nach der Präsidentschaft O‘Higgins gab es weitere Unruhen und politische Auseinandersetzungen zwischen den Liberalen und Konservativen. Im Jahr 1830 kam die konservative Partei durch einen Putsch an die Macht und es regierte ein autoritäres, politisches System, angeführt durch den Minister Diego Portales.[9] Bis in die 1870er Jahre gab es weitere Unruhen und bürgerkriegsähnliche Zustände, worunter auch der bis 1833 gehende Krieg gegen die indigene Bevölkerung zählt. Dieser Krieg wurde geführt, um das Staatsgebiet zu vergrößern.[10] Wirft man einen Blick auf die umliegenden Länder Lateinamerikas galt das politische Konzept Chiles jedoch trotz vieler Unruhen als stabil und anpassungsfähig.
a. Der Weg in die Unabhängigkeit
Während der Jahre 1811 bis 1925 gab es in Chile 11 Verfassungen, wovon 10 in Kraft traten. Dies ist eine beachtliche Zahl, wenn man bedenkt, dass etwa alle 10 Jahre die Verfassung geändert wurde. Um die Verfassungsgeschichte zu gliedern wird diese im Folgenden in 3 Perioden eingeteilt: Die Patria Vieja bezieht sich auf die Zeit der Besetzung der Spanier, die Patria Nueva beginnt mit der Unabhängigkeit Chiles und La República beschreibt Chile als eigenständigen Staat. Zur Erläuterung der Verfassungsgeschichte wird sich im Folgenden dieser Begriffe bedient.
Das Reglamento Constitucional Provisorio de 1812, die zweite Verfassung innerhalb Chiles, welche sich in der Periode der Patria Vieja befindet, enthält bereits erste Ansätze einer Unabhängigkeitserklärung, welche im Artikel 5 finden sind:
Art. 5º. Ningún decreto, providencia u orden, que emane de cualquiera autoridad o tribunales de fuera del territorio de Chile, tendrá efecto alguno; y los que intentaren darles valor, serán castigados como reos de estado. [11]
Dieser Artikel besagt, dass Chile sich von keiner außenstehenden Autorität dirigieren lässt. Jedoch schließt der Artikel 3 weiterhin eine Loyalitätsbekundung gegenüber dem spanischen König Ferdinand VII ein:
Art. 3º. Su Rey es Fernando VII, que aceptará nuestra Constitución en el modo mismo que la de la Península. [12]
Demzufolge fand durch das Reglamento Constitucional Provisorio de 1812 noch keine vollständige Loslösung von der spanischen Krone statt.
Zur Zeit der Patria Nueva, welche mit der Amtszeit O’Higgins und der Unabhängigkeit Chiles begann, gab es insgesamt fünf Verfassungen. Diese waren jedoch alle kurzlebig. Die Verfassung von 1826 trat nie in Kraft, da diese das Land in 8 Provinzen aufteilen sollte, jedoch wurden die Grenzen der jeweiligen Provinzen nicht genau definiert. Daher traten bereits vor dem Inkrafttreten der Verfassung Konflikte auf und man verwarf die Verfassung wieder.
Im Jahr 1822 existierte noch der Begriff der freien Männer, der sogenannten „ hombres libres“. Dadurch wurde eine klare Unterscheidung zwischen den freien und unfreien Männern, den Sklaven, getroffen. Die offizielle Akzeptanz von Sklaven wurde jedoch im Jahr 1823 mit dem Artikel 8 der Constitución Política de 1823 aufgehoben:
Art. 8º. En Chile no hay esclavos: el que pise su territorio por un día natural será libre. El que tenga este comercio no puede habitar aquí más de un mes, ni naturalizarse jamás. [13]
In der darauffolgenden Periode der República, in welcher sich Chile bis heute befindet und einen eigenständigen Staat bildet, gilt der Präsident als Regierungs- und Staatschef, wobei jedoch die judikative Gewalt unabhängig ist.
Innerhalb dieser Periode, ab 1833, gab es nur wenige Brüche in der Verfassungsgeschichte. Lediglich dreimal fand eine Verfassungsänderung statt, was im Vergleich zu den vorherigen Perioden, selten ist.
Die Verfassung von 1833 war unter konservativer Vorherrschaft, mit dem Einfluss von Diego Portales, entstanden. Es gab indirekte Wahlen und die Möglichkeit zur einmaligen, direkten Wiederwahl des Präsidenten.
Art. 61º. Las funciones del Presidente de la República durarán por cinco años; i podrá ser reelejido para el período siguiente. [14]
Jeder Präsident hatte eine Amtszeit von 5 Jahren und die Möglichkeit für weitere fünf Jahre wiedergewählt zu werden. Der Präsident kontrollierte das Kabinett, die Justiz und das Militär, wodurch er eine übermächtige Position innehatte. Außerdem waren die Wahlen meist durch Stimmenkauf und Korruption verfälscht. Aufgrund des Stimmenkaufs fanden mit der Verfassung von 1833 die sogenannten Präsidentschaftsjahrzehnte statt.
José Joaquín Prieto regierte von 1831 bis 1841. Sein Nachfolger Manuel Bulnes stand dem chilenischen Volk von 1841 bis 1851 als Staatsoberhaupt zur Verfügung. Nach ihm folgte Manuel Montt, welcher ebenfalls für zehn Jahre an Chiles Spitze stand und als letzter Vertreter dieser Präsidentschaftsjahrzehnte stand Joaquín Pérez, welcher von 1861 bis 1871 sein Amt als Präsident ausführte.[15]
Erst nach 40 Jahren wurde die Verfassung aufgrund des sozialen Wandels reformiert. Durch diese Reform begann eine liberale Vorherrschaft und es entstand die Verfassung von 1925.[16]
III. Die Voraussetzungen des ciudadano activo. Analyse der individuellen und gruppalen Ausschlüsse
Mit der neu gewonnenen Unabhängigkeit begann man während der Jahre 1818 bis 1828 das Wahlrecht auszuweiten. Im Jahr 1828 waren alle für die Miliz gemusterten Männer wahlberechtigt.[17] Dies war jedoch eine Exklusion derer, welche nicht im militärischen Dienst standen. Im Jahr 1833 wurde eine Verfassungsänderung vorgenommen, welche ein indirektes Wahlrecht für alle Männer vorsah, die mindestens 21 Jahre alt waren und bestimmte Besitzkriterien erfüllten. Doch auch diese Erweiterung, welche aus dem Artikel 8 hervorging, schloss weiterhin den Großteil der ciudadanos aus. Dementsprechend war die Wahlbeteiligung sehr gering und Wahlbetrug, sowie der Kauf und Verkauf von Stimmen, stand regelrecht auf der Tagesordnung. In den 1860er Jahren waren nur 2,5% der gesamten chilenischen Bevölkerung wahlberechtigt.[18]
Trotz der eindeutigen Ausschlüsse mehrerer Personengruppen stellt sich die Frage, wer genau an der Wahl teilnehmen durfte. Bei einem Diskurs der Abgeordnetenkammer aus dem Jahr 1869 äußerte sich der liberale Politiker José Victorino Lastarria zu diesem Thema. Dieser besagte, dass zu den Zensuswahlen im Jahr 1862 5534 Landwirte in den Wahlregistern eingeschrieben waren. Ein Großteil der Landwirte wäre sich jedoch der Wichtigkeit der Wahlen nicht bewusst. Auch die Handwerker, mit 3734 Personen, hätten falsche Vorstellungen der Bedeutsamkeit des Wahlvorganges und stünden, so wie die Landwirte, unter dem Beeinflussung der Exekutiven, da sie in die Nationalgarde einbezogen wurden. Zu der dritten Wählergruppe zählte Lastarria 1850 öffentliche Angestellte, als auch 1110 privat angestellte Personen, sowie 337 Soldaten und 55 Matrosen. Diese drei Gruppen formten die Grundlage der Wählerschaft im Jahr 1862.[19] Demnach entstammte ein großer Teil der vergleichsweise geringen Anzahl der Wähler aus der Mittelschicht, was der Politiker jedoch offensichtlich mit Missmut bekundete.
[...]
[1] Vgl.: Valenzuela, J. Samuel, Building Aspects of Democracy Before Democracy: Electoral Practices in Nineteenth Century Chile, S. 4.
[2] Aktiver Staatsbürger mit Wahlrecht
[3] Vgl.: Cartagena, Nelson, Externe Sprachgeschichte des Spanischen in Chile, S. 1027- 1030.
[4] Vgl.: Rinke, Stefan, Das politische System Chiles, S. 137.
[5] Vgl.: Prieur Koelling, Wolfgang, Die Verfassung der Republik Chile mit einer Einführung in das chilenische Staatsrecht, S. 12.
[6] Der spanische Unabhängigkeitskrieg, welcher zu einem der Feldzüge Napoleon Bonapartes gehört, dauerte von 1807 bis 1814. Frankreich zog unter der Führung Bonapartes in den Krieg, um die Vorherrschaft in Spanien, Portugal und Großbritannien zu erlangen.
[7] José de San Martín: Geboren am 25. Februar 1778 in Yapeyú, Argentinien; Verstorben am 17. August 1850 in Boulogne-sur-Mer, Frankreich. Er galt als südamerikanischer Unabhängigkeitskämpfer.
[8] Bernardo O’Higgins Riquelme: Geboren am 20. August 1778 in Chillán, Chile; Verstorben am 24. Oktober 1842 in Lima, Peru. Er galt als Unabhängigkeitskämpfer in Chile und war von 1817 bis 1823 er der erste Supremo Director.
[9] Diego José Pedro Víctor Portales y Palazuelos: Geboren am 16. Juni 1793 in Valparaíso, Chile; Verstorben am 6. Juni 1837. Er war von 1829 bis 1837 chilenischer Innenminister und unter ihm entstand 1833 die stark zentralistische Verfassung Chiles.
[10] Vgl.: Rinke, Stefan, Das politische System Chiles, S. 137.
[11] Verfassungszitat aus dem Reglamento Constitucional Provisorio de 1812
[12] Ebd.
[13] Verfassungszitat aus der Constitución Política de 1823
[14] Verfassungszitat aus der Constitución Política de 1833
[15] Vgl.: Prieur Koelling, Wolfgang, Die Verfassung der Republik Chile mit einer Einführung in das chilenische Staatsrecht, S. 13.
[16] Vgl.: Rinke, Stefan, Das politische System Chiles, S. 142 ff.
[17] Verfassungszitat aus der Constitución Política de 1828 hinsichtlich der Wahlberechtigung der für die Miliz gemusterten Männer: „Art. 7.o Son ciudadanos activos: 1.o Los chilenos naturales que, habiendo cumplido veintiún años, o antes si fueren casados, o sirvieron en la milicia, profesen alguna ciencia, arte o industria, o ejerzan un empleo, o posean un capital en giro, o propiedad raíz de qué vivir. 2.o Los chilenos legales, o los que hayan servido cuatro años en clase de oficiales en los ejércitos de la República.”
[18] Vgl.: Rinke, Stefan, Das politische System Chiles, S. 152.
[19] Vgl.: Valenzuela, J. Samuel, Democratización vía reforma: La expansión del sufragio en Chile,, S. 58f.
- Citation du texte
- Kathrin Schwendner (Auteur), 2011, Die chilenische Verfassung von 1833. Wer zählte zu den "ciudadanos activos"?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/215520
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