Unter Korruption versteht man - nach einer populären Definition der Weltbank (1997) - den Missbrauch eines öffentlichen Amtes zum privaten Vorteil. Korruption ist also beispielsweise die Annahme von Bestechungszahlungen eines Beamten oder die Vergabe von staatlichen Aufträgen an Verwandte, nicht aber das Erpressen von Schutzgeldern durch organisierte Kriminalität.
Das Wort Korruption leitet sich vom Lateinischen „corruptio, -onis“ ab und ist mit „Verderben, Bestechung“ gleichzusetzen. Es gibt viele unterschiedliche Definitionen zu diesem Thema, die alle ähnliche Tendenzen aufweisen und in die gleiche Richtung zielen.
Als Korruption bezeichnet man im juristischen Sinn den Missbrauch einer Vertrauensstellung in einer Funktion in Verwaltung, Justiz, Wirtschaft, Politik oder auch in nichtwirtschaftlichen Vereinigungen oder Organisationen um einen materiellen oder immateriellen Vorteil zu erlangen, auf den kein rechtlich begründeter Anspruch entsteht, d.h. Korruption umfasst ebenfalls die Bestechung und Bestechlichkeit, Vorteilsnahme und Vorteilsgewährung.
Meiner Meinung nach klingt die Definition von Johann Graf von Lambsdorff am plausibelsten, hiernach lässt sich unter Korruption der Missbrauch öffentlicher Macht für privaten Nutzen verstehen, deshalb ist in diesem Zusammenhang auch die Rede von „moralischer Verdorbenheit“ und sogenannter „Vorteilswirtschaft“.
Inhalt
1. Begriffserklärung
2. Korruption in der Bundesrepublik Deutschland
2.1 Korruptionswahrnehmungsindex
2.2 CPI in Deutschland
2.3 Korruptionsbarometer
3. Folgen von Korruption
3.1 Korruptionsverfolgung
3.2 Korruptionsbekämpfung auf nationaler Ebene
3.3 Korruptionsbekämpfung auf internationaler Ebene
4. Schlusswort
1. Begriffserklärung
Unter Korruption versteht man – nach einer populären Definition der Weltbank (1997) – den Missbrauch eines öffentlichen Amtes zum privaten Vorteil. Korruption ist also beispielsweise die Annahme von Bestechungszahlungen eines Beamten oder die Vergabe von staatlichen Aufträgen an Verwandte, nicht aber das Erpressen von Schutzgeldern durch organisierte Kriminalität.
Das Wort Korruption leitet sich vom Lateinischen „corruptio, -onis“ ab und ist mit „Verderben, Bestechung“ gleichzusetzen. Es gibt viele unterschiedliche Definitionen zu diesem Thema, die alle ähnliche Tendenzen aufweisen und in die gleiche Richtung zielen.
Als Korruption bezeichnet man im juristischen Sinn den Missbrauch einer Vertrauensstellung in einer Funktion in Verwaltung, Justiz, Wirtschaft, Politik oder auch in nichtwirtschaftlichen Vereinigungen oder Organisationen um einen materiellen oder immateriellen Vorteil zu erlangen, auf den kein rechtlich begründeter Anspruch entsteht, d.h. Korruption umfasst ebenfalls die Bestechung und Bestechlichkeit, Vorteilsnahme und Vorteilsgewährung.[1] (vgl. §§ 108,299, 300, 331, 332, 333, 334, 335 und 336 Strafgesetzbuch)
Meiner Meinung nach klingt die Definition von Johann Graf von Lambsdorff am plausibelsten, hiernach lässt sich unter Korruption der Missbrauch öffentlicher Macht für privaten Nutzen verstehen, deshalb ist in diesem Zusammenhang auch die Rede von „moralischer Verdorbenheit“ und sogenannter „Vorteilswirtschaft“.
Zudem lassen sich mindestens drei Arten von Korruption unterscheiden, die situative Korruption, die langfristig angelegte Korruption und die sogenannte endemische Korruption. Die situative Korruption liegt vor, wenn in einem konkreten Fall durch Bestechung versucht wird sich auf diese Weise einen Vorteil zu verschaffen.
Unter langfristiger angelegter Korruption auch „Big Corruption“ versteht man den Vorteilnutzen aufgrund von jahrelang bestehender Beziehungen, die durch unterschiedliche Mittel aufrechterhalten werden. Bei diesem Sachzusammenhang ist anzumerken, dass im Gegensatz zur situativen Korruption mit 80% lediglich 10% der Fälle bekannt werden und strafrechtlich verfolgt werden.
Die sogenannte endemische Korruption ist eine Sonderform der Korruption. Sie ist auch unter dem Namen „interne Korruption“ bekannt und meint eine Art spezifisch auf einen bestimmten Bereich beschränkte Korruption.
Der große Unterschied liegt darin, dass Vorteilsgeber nicht aus der Privatwirtschaft stammen, sondern viel mehr aus dem öffentlichen Raum. Das korruptive Verhalten erfolgt regelmäßig auch offen, jedoch unter Vortäuschung eins falschen Vorwands oder gar auf Bestellung.[2]
Zu den häufigsten vorkommenden Formen von Korruption zählen Bestechung, Erpressung, Betrug, Unterschlagung, Vetternwirtschaft (Nepotismus), Lobbyismus und Ämterpatronage.
2. Korruption in der Bundesrepublik Deutschland
“Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.”
Diesen Eid muss der deutsche Bundespräsident bei seinem Amtsantritt vor den versammelten Mitgliedern des Bundestages und des Bundesrates leisten. (A.d.V.-Der Eid kann auch ohne religiöse Beteuerung geleistet werden.)
Christan Wulff, das ehemalige Staatsoberhaupt der Bundesrepublik Deutschland musste am 17.Februar 2012 sein Amt als Bundespräsidenten vorzeitig niederlegen, aufgrund von Korruptionsvorwürfen, die gegen ihn laut wurden. Der Bundespräsident kann in Deutschland nicht abgesetzt werden, sondern dieser muss „freiwillig“ von seinem Amt abtreten. Im Fall von Christian Wulff wurde in erster Linie der Druck der Öffentlichkeit zu groß, was ihn regelrecht zur vorzeitigen Beendigung seiner Amtszeit nach nur eindreiviertel Jahren zwang.
Die „Wulff Affäre“ ist eines der aktuellsten und öffentlichsten Beispiele von Korruptionsvorwürfen in der Politik, besonders den Medien kam in diesem Zusammenhang eine wichtige Rolle zu Teil.
Laut dem Bundeskriminalamt (BKA) in Wiesbaden ist die Zahl von Korruption im politischen Bereich verhältnismäßig gering im Vergleich zu den bekannten Vorfällen in der öffentlichen Verwaltung. Das BKA berichtet, dass Korruption inzwischen einen festen Platz in der unserer öffentlichen Verwaltung und Geschäftsleben hat.[3]
Man kann von Brisanz reden, wenn man die ansteigende Tendenz im Vergleich zu den Zahlen aus den vorherigen Jahren liest. Innerhalb von nur einem Jahr ist ein Anstieg von 13% in diesem Sektor zu verbuchen. Zur Verdeutlichung soll hier die Grafik des Bundeskriminalamtes dienen. Zwar liegt der Schwerpunkt der Korruption laut Statistik im Jahre 2010 im wirtschaftlichen Bereich und somit zum ersten Mal nicht im Bereich der öffentlichen Verwaltung, diese Tatsache ist jedoch laut BKA mit Vorsicht zu genießen.
[...]
[1] http://www.bmj.de/DE/Home/_node.html
[2] http://www.payer.de/kommkulturen/kultur083.htm
[3] http://www.economist.com/node/266485
- Citar trabajo
- Elisabeth Anderhofstadt (Autor), 2011, Korruption in der öffentlichen Verwaltung, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/215194
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