Diese Seminararbeit behandelt das Thema „Verfassungs- und verwaltungsrechtliche Probleme der Novellierung des Atomgesetzes 2011“. Die auf sechs Wochen befristete Bearbeitungszeit hierfür begann am 08. August 2011, zwei Tage nach Inkrafttreten des Gesetzes am 06. August 2011. Die Bearbeitung erfolgte somit als eine Erstbearbeitung der Thematik, ohne Rückgriff auf hierzu bereits veröffentlichte rechtliche Gutachten. Es bietet sich hierbei an, den Schwerpunkt der Betrachtungen auf einen möglichen Verstoß gegen das Verfassungsrecht zu legen. Der Aufbau gleicht daher einem rechtliches Gutachten, anhand dessen die Vereinbarkeit der dreizehnten Atomgesetznovelle mit dem Verfassungsrecht geprüft wird.
Inhaltsverzeichnis
I. Einleitung
II. Die Entwicklung des Atomgesetzes
A. Entstehungsgeschichte
B. Rot-grüner Atomkonsens 2002
C. Laufzeitverlängerung 2010
III. Überblick: Die 13. Änderungsnovelle
IV. Formelle Verfassungsmäßigkeit
A. Gesetzesinitiativrecht (Art. 76 Abs. 1 GG)
B. Zustimmungspflicht des Bundesrates (Art. 87c GG)
V. Materielle Verfassungsmäßigkeit in Bezug auf Verfassungsprinzipien
A. Demokratieprinzip (Art. 20 Abs. 1 und 2 GG)
1. Ethikkommission
a) Vergleich: „Deutscher Ethikrat“
b) Ethikkommission „Sichere Energieversorgung“
2. Beteiligung des Parlaments
3. Zwischenergebnis
B. Rechtsstaatsprinzip
VI. Materielle Verfassungsmäßigkeit in Bezug auf die Grundrechte..
A. Der Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG)
1. Grundrechtsfähigkeit der Betreiber (Art. 19 Abs. 3 GG)
a) Grundsätzliches
b) „HEW-Entscheidung“ des BVerfG
c) Entscheidender Einfluss auf die Geschäftsführung
d) Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben
e) Zwischenergebnis
2. Ungleichbehandlung
a) gemeinsamer Oberbegriff
b) Unterscheidungsmerkmal
aa) das AKW Krümmel
bb) die restlichen AKWs im Vergleich
c) Zwischenergebnis
3. Rechtfertigung
a) Intensität der Ungleichbehandlung
b) Verhältnismäßigkeit hinsichtlich des AKW Krümmel
aa) legitimer Zweck
bb) Geeignetheit
cc) Erforderlichkeit
dd) Angemessenheit
c) sachlicher Grund
d) Zwischenergebnis
B. Die Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG).
1. Schutzbereich
2. Eingriff
3. Rechtfertigung
4. Zwischenergebnis
C. Die Eigentumsgarantie (Art. 14 GG).
1. Schutzbereich
a) geschützte Eigentumspositionen
aa) mit der Anlage verbundene Nutzungsbefugnis
bb) eingerichteter und ausgeübter Gewerbebetrieb
cc) Betriebsgenehmigungen
dd) Reststrommengen
2. Eingriff
a) in welche Positionen wurde eingegriffen?
b) Enteignung oder Inhalts- und Schrankenbestimmung?
aa) Vergleich mit Ausstiegsgesetz 2002
bb) Qualifizierung als Inhalts- und Schrankenbestimmung
3. Rechtfertigung
a) Verhältnismäßigkeit
aa) legitimer Zweck
bb) Geeignetheit
cc) Erforderlichkeit
dd) Angemessenheit
VII. Zusammenfassung.
Literatur.
Eigenständigkeitserklärung.
Anhang
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