Die vorliegende Arbeit befasst sich mit dem Vorschlag für eine Verordnung des Rates über das Statut der Europäischen Privatgesellschaft. Dieser sieht vor, eine neue europäische Rechtsform für KMU zu schaffen, welche Niederlassungen und die Tätigkeit im Binnenmarkt der EU erleichtern soll. Dadurch soll die Wettbewerbsfähigkeit der KMU gesteigert werden, die immerhin 99% der Unternehmen in der EU repräsentieren. Der Vorschlag ist daher den spezifischen Bedürfnissen von KMU angepasst. Gleichwohl soll die neue europäische Rechtsform auch von großen Unternehmen verwendet werden können. Durch den Vorschlag sollen Unternehmen eine SPE einheitlich einfach und flexibel gründen können. Bislang ist lediglich ein Vorschlag für eine Verordnung des Rates über das Statut der Europäischen Privatgesellschaft entworfen worden, welcher Thema dieser Arbeit ist.
Die Arbeit ist in zwei Teile gegliedert. Im ersten Teil wird zunächst der Inhalt der VO präsentiert. Darauf aufbauend werden die Begründungen der Kommission für den jeweiligen Inhalt dargestellt. Der zweite Teil behandelt sodann die Rezeption interessierter Kreise. In diesem Teil werden die Stellungnahmen ausgewählter Kammern, Verbände und Vereine aus Deutschland zum SPE-Statut vorgestellt und erläutert. Insbesondere sollen hier mögliche Änderungs-, Ergänzungs-, bzw. Verbesserungsmöglichkeiten formaler oder inhaltlicher Art aufgezeigt werden. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse sollen letztlich die Frage beantworten, wie der VO-Vorschlag in Deutschland aufgefasst wurde und ob eine Kompetenznorm seitens der EU gegeben ist, eine solche VO einzuführen.
Inhaltsverzeichnis
II. Abkürzungsverzeichnis
1. Einleitung
2. Die Hauptinhalte der Verordnung im Überblick
2.1. Grundlagen und Definitionen
2.2. Allgemeine Bestimmungen
2.2.1. Gegenstand
2.2.2. Begriffsbestimmungen
2.2.3. Voraussetzungen für die Gründung einer SPE
2.2.4. Auf eine SPE anwendbare Bestimmungen
2.3. Gründung
2.3.1. Gründungsmöglichkeiten
2.3.2. Name der Gesellschaft
2.3.3. Gesellschaftssitz
2.3.4. Satzung
2.3.5. Eintragung
2.3.6. Formalitäten für die Eintragung
2.3.7. Publikationspflichten
2.3.8. Haftung für Handlungen vor Eintragung einer SPE
2.3.9. Zweigniederlassungen
2.4. Anteile
2.4.1. Anteile
2.4.2. Verzeichnis der Anteilseigner
2.4.3. Übertragung von Anteilen
2.4.4. Ausschluss eines Anteilseigners
2.4.5. Ausscheiden eines Anteilseigners
2.5. Kapital
2.5.1. Gesellschaftskapital
2.5.2. Für die Anteile zu entrichtendes Entgelt
2.5.3. Ausschüttungen
2.5.4. Rückforderung von Ausschüttungen
2.5.5. Eigene Anteile
2.5.6. Kapitalherabsetzung
2.5.7. Abschlüsse
2.6. Organisation der SPE
2.6.1. Allgemeine Bestimmungen
2.6.2. Beschlüsse der Anteilseigner
2.6.3. Informationsrechte der Anteilseigner
2.6.4. Recht auf Beantragung eines Beschluss und auf Bestellung eines unabhängigen Sachverständigen
2.6.5. Mitglieder der Unternehmensleitung
2.6.6. Allgemeine Pflichten und allgemeine Verantwortung von Mitgliedern der Unternehmensleitung
2.6.7. Geschäfte mit nahe stehenden Unternehmen und Personen
2.6.8. Vertretung der SPE gegenüber Dritten
2.7. Arbeitnehmermitbestimmung
2.8. Verlegung des eingetragenen Sitzes der SPE
2.8.1. Allgemeine Bestimmungen
2.8.2. Verlegungsverfahren
2.8.3. Überprüfung der Wirksamkeit der Verlegung
2.8.4. Vereinbarungen über die Mitbestimmung von Arbeitnehmern
2.9. Umstrukturierung, Auflösung und Ungültigkeit
2.9.1. Umstrukturierung
2.9.2. Auflösung
2.9.3. Ungültigkeit
2.10. Zusätzliche Bestimmungen und Übergangsbestimmungen
2.11. Schlussbestimmungen
2.11.1. Wirksame Anwendung
2.11.2. Sanktionen
2.11.3. Mitteilung von Gesellschaften mit beschränkter Haftung
2.11.4. Verpflichtungen der für die Register zuständigen Behörden
2.11.5. Überprüfung
2.11.6. Inkrafttreten
3. Rezeption interessierter Kreise
3.1. Der Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. und die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände
3.2. Der Deutsche Gewerkschaftsbund
3.2.1. Das Fehlen der Kompetenznorm gemäß Art. 308 EGV
3.2.2. Die Arbeitnehmermitbestimmung
3.2.3. Das zu geringe Mindeststammkapital
3.3. Der Deutsche Notarverein
3.3.1. Der fehlende grenzüberschreitende Bezug
3.3.2. Der Subsidaritätsgrundsatz
3.3.3. Die fehlende vorbeugende Rechtskontrolle – Die fehlende Nutzung des gesellschaftsrechtlichen acquis
3.3.4. Die Arbeitnehmermitbestimmung
3.4. Die Bundesrechtsanwaltskammer
3.4.1. Der grenzüberschreitende Bezug
3.4.2. Das Mindestkapital in Höhe von EUR 1,
3.4.3. Die Regelung von Streitigkeiten durch eine Schiedsklausel
3.4.4. Die Gestaltung der Arbeitnehmermitbestimmung in der SPE
3.5. Der Deutsche Anwaltsverein
4. Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse
III. Literatur- / Quellenverzeichnis
IV. Abbildungsverzeichnis
V. Anlagenteil
- Quote paper
- Philipp Lazic (Author), 2012, Vorschlag für eine Verordnung des Rates über das Statut der Europäischen Privatgesellschaft., Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/214869
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