Auf Grund der Förderung des Selbstverbrauchs und der steigenden Strompreise entscheiden sich PV-Anlagenbetreiber vermehrt dafür, ihren Strom selbst zu nutzen, um sich so von den Stromanbietern unabhängiger zu machen. Ein Anreiz, möglichst viel Strom selber zu verbrauchen, ist durch eine Vergütungssteigerung bei mindestens 30% Selbstnutzung der erzeugten Menge gegeben.
Welche Möglichkeiten der Vermarktung gibt es für Betreiber von beispielsweise Wind-, Wasser- oder Biomasseanlagen? Wie kann erreicht werden den Strom bedarfsgerecht zu erzeugen und ohne Netzengpässe einzuspeisen? Und kann dies alleine durch das novellierte EEG 2012 erreicht werden? Diese Fragen werden in der nachstehenden Bachelorthesis untersucht.
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
1 Einleitung
2 Zielsetzung und Aufbau der Arbeit
3 Erneuerbare Energien
3.1 Ausbau der Erneuerbaren Energien und Ziele des EEG
3.2 Aufbau des EEG
4 Der Strommarkt
4.1 OTC-Markt
4.2 Die Börse
5 Die Vermarktungsmöglichkeiten nach EEG 2012
5.1 Vermarktung nach EEG 2009
5.2 Die gesetzliche Vergütung nach § 16 EEG
5.2.1 Voraussetzungen
5.2.2 Höhe der Vergütung
5.2.3 Verringerung der gesetzlichen Vergütung
5.3 Die Direktvermarktung
5.3.1 Entwicklung der Direktvermarktung
5.3.2 Die Direktvermarktung nach EEG 2012
5.3.3 Das Marktprämienmodell
5.3.4 Flexibilitätsprämie
5.4 Das Grünstromprivileg
5.5 EEG-Ausgleichsmechanismus
5.6 Zwischenfazit
6 Auswirkungen der EE auf den Strommarkt
6.1 Merit-Order
6.2 Sonstige Preisauswirkungen
6.3 Auswirkungen auf den Letztverbraucher
7 Auswirkungen des EEG (in Zukunft) auf das System, Preise, Modelle etc
8 Fazit und Ausblick
Literaturverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1 Anteil der EE an der Energiebereitstellung in Deutschland
Abbildung 2 Beitrag der EE zur Endenergiebereitstellung in Deutschland 2010
Abbildung 3 Struktur der Endenergiebereitstellung aus erneuerbaren Energien in Deutschland 2010
Abbildung 4 Struktur der Strombereitstellung aus erneuerbaren Energien in Deutschland 2010
Abbildung 5 Struktur der Wärmebereitstellung aus erneuerbaren Energien in Deutschland 2010
Abbildung 6 Entwicklung des Anteils der EE an der Stromerzeugung in verschiedenen Regionen bezogen auf das Jahr 1990
Abbildung 7 gesetzliche Mindestvergütung nach Energieträgern für das Inbetriebnahmejahr 2011 in ct./kWh
Abbildung 8 Entwicklung der Direktvermarktung nach Energieträger
Abbildung 9 Erlöskomponenten Marktprämie
Abbildung 10 Stundenkontrakte vom 20.07.2011; Durchschnittspreis (Phelix Base) ...
Abbildung 11 Kosten und Erlöse einer Anlagenerweiterung
Abbildung 12 exemplarische Darstellung einer Biogasanlage nach heutiger Auslegung
Abbildung 13 Exemplarische Darstellung einer Biogasanlage nach Auslegung mit der Kapazitätskomponente
Abbildung 14 EEG-Ausgleichsmechanismus ab Januar 2010
Abbildung 15 Entwicklung der Leistung der EEG-Anlagen nach Energieträgern bis 2016 im Trend-Szenario
Abbildung 17 Darstellung des Merit-Order-Effektes der Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien
Abbildung 18 Struktur des PowerACE Modells
Abbildung 19 Ergebnis des Merit-Order-Effekts
Abbildung 20 Zusammensetzung des Strompreises für Haushaltskunden im Jahr 2010
1 Einleitung
Die erneuerbaren Energien gewinnen europaweit immer mehr an Bedeutung. Fokussiert durch die Politik werden die Erneuerbaren Energien in der Öffentlichkeit und in Unternehmen, vor allem der Energiebranche, immer wichtiger. Atomkraftwerke werden nach und nach abgeschaltet und müssen daher ersetzet werden. Durch das EEG und das Energiekonzept der Bundesregierung wird der Ausbau der Erneuerbaren Energien vorangetrieben, sodass langfristig mindestens die Hälfte der deutschen Energieerzeugung aus EE stammen soll.
Durch die Umsetzung der europäischen Vorgaben soll der CO2-Ausstoß reduziert und so die Umwelt geschont werden. Nach dem Energiekonzept soll in Deutschland der Anteil der Erneuerbaren Energien am Bruttoendenergieverbrauch bis zum Jahr 2050 auf mindestens 60% ausgebaut werden. Der Anteil der Erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch soll sogar auf 80% bis 2050 steigen.
Die hohe Subventionierung durch das EEG und das EEWärmeG macht eine Investition in EE möglich. Nicht nur Großinvestoren und Energieunternehmen beteiligen sich am Ausbau der EE. Vor allem durch die Vergütung für Photovoltaik-Anlagen wird es auch Privatpersonen ermöglicht, nicht nur aus ökologischen, sondern auch aus ökonomischen Gründen von den EE zu profitieren.
Da zum Teil die Einspeisung von fluktuierenden Energieträgern, wie Wind und Solar, die Nachfrage nach Strom übersteigt, kommt es neben mangelnder Netzkapazität, zu Problemen auf dem Strommarkt. Die Frage „Wohin mit den Strommengen?“ bei geringer Nachfrage wird sich zunehmend gestellt. Die Preise an der Strombörse sinken an Tagen mit einer hohen Einspeisung von EEG-Strom, sodass es sich für konventionelle Kraftwerke nicht lohnt Strom zu produzieren. An besonders windigen Tagen sind sogar negative Preise an der Strombörse möglich.1 Doch wer profitiert von diesen niedrigen Preisen?
Vor allem diese Probleme veranlasste die Gesetzgeber das EEG mit der Novelle 2012 dazu eine marktnähere Lösung zu finden. So wird mit der EEG-Novelle 2012 die Direktvermarktung in den Fokus gestellt, die durch eine zusätzliche Prämie dem Anlagenbetreiber ermöglichen soll, seinen Strom am Markt zu verkaufen. Dem Anlagenbetreiber von steuerbaren Anlagen soll so eine Stromproduktion auf Grund von gegebener Nachfrage ermöglicht werden, ohne sich preislich schlechter zu stellen, als er mit der gesetzlichen Vergütung bekommt.
Auf Grund der Förderung des Selbstverbrauchs und der steigenden Strompreise entscheiden sich PV-Anlagenbetreiber vermehrt dafür ihren Strom selbst zu nutzen, um sich so von den Stromanbietern unabhängiger zu machen. Ein Anreiz möglichst viel Strom selber zu verbrauchen, ist durch eine Vergütungssteigerung bei mindestens 30% Selbstnutzung der erzeugten Menge gegeben.
Welche Möglichkeiten der Vermarktung gibt es für Betreiber von beispielsweise Wind-, Wasser- oder Biomasseanlagen? Wie kann erreicht werden den Strom bedarfsgerecht zu erzeugen und ohne Netzengpässe einzuspeisen? Und kann dies alleine durch das novellierte EEG 2012 erreicht werden? Diese Fragen werden in der nachstehenden Bachelorthesis untersucht.
2 Zielsetzung und Aufbau der Arbeit
Das Ziel der Bachelorthesis ist es einen Überblick über die derzeitige und zukünftige Entwicklung der Erneuerbaren Energien zu geben. Im Vordergrund stehen hierbei die Möglichkeiten der Vermarktung zwischen denen der Anlagenbetreiber wählen kann. Da derzeit noch das EEG 2009 bis zum 31.12.2011 zur Anwendung kommt, werden sowohl die derzeitigen Vermarktungsmöglichkeiten kurz aufgezeigt, sowie die Formen der Vermarktung, die der Anlagenbetreiber ab dem 01.01.2012 durch die EEG Novelle 2012 wählen kann. Schlussendlich wird der deutsche Strommarkt betrachtet, sowie die Auswirkungen der Erneuerbaren Energien auf die Entwicklung des Strompreises analysiert.
Die Bachelorthesis gliedert sich in sechs Abschnitte. Der erste Teil beschäftigt sich allgemein mit den Erneuerbaren Energien, sowie den Maßnahmen, die die Bundesregierung eingeleitet hat um den Ausbau und die Entwicklung der EE im Hinblick auf das Energiekonzept zu fördern. Der zweite Teil beschreibt den Aufbau und die Entwicklung des deutschen Strommarktes und unterteilt sich nach OTC-Markt und Strombörse. Der dritte Teil beschreibt die Möglichkeiten der Vermarktung von erneuerbarem Strom, die im EEG 2012 verankert sind. Hier wird auf die gesetzliche Vergütung eingegangen, die dem Anlagenbetreiber durch den Netzbetreiber zustehen, sowie die Möglichkeit über die Direktvermarktung nach EEG 2012 den Strom an einen
Dritten zu veräußern. Neu sind dabei im Vergleich zum EEG 2009 die Prämien, die Marktprämie und die Flexibilitätsprämie, die der Anlagenbetreiber bekommen kann. Die dritte Möglichkeit der Vermarktung ist das Grünstromprivileg. Schlussendlich werden die Auswirkungen der EE auf den deutschen Strommarkt, vor allem im Hinblick auf den starken Ausbau der EE analysiert, sowie die Auswirkungen die der Ausbau auf das Energiesystem und Energiemodelle haben kann beschrieben. Abgeschlossen wird die Bachelorthesis mit einem Fazit und einem Blick in die Zukunft.
3 Erneuerbare Energien
Als Erneuerbare Energie versteht man Energieträger, die quasi unbegrenzt und kostenfrei aus der Umwelt zur Verfügung stehen. Zu den Erneuerbaren Energien zählen Sonnenenergie, Biomasse, Wasserkraft, Windenergie, Geothermie, Deponie-, Klär- und Grubengas, sowie Gezeitenenergie.2
3.1 Ausbau der Erneuerbaren Energien und Ziele des EEG
Im September 2010 hat die Bundesregierung in Deutschland ein Energiekonzept vorgelegt, um bis 2020 die CO2-Emissionen im Vergleich zu 1990 um 40% zu senken und somit das Ziel der Europäischen Union zu erreichen, den weltweiten Temperaturanstieg auf maximal 2°C zu begrenzen. Dafür ist der Ausbau der Erneuerbaren Energien wichtig. So sollen die Erneuerbaren Energien bis 2020 mindestens 35% der Bruttostromerzeugung ausmachen, bis 2030 50%, 2040 65% und 2050 mindestens 80%. Um den Ausbau der EE in Deutschland zu fördern, trat im Jahr 2000 das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in Kraft, letztmals novelliert im Jahr 2012. Auch EU weit sind Verordnungen erlassen worden, damit jedes Mitgliedsland den Ausbau der EE vorantreibt. Zweck des EEG ist „eine nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung zu ermöglichen, die volkswirtschaftlichen Kosten der Energieversorgung auch durch die Einbeziehung langfristiger externer Effekte zu verringern, fossile Energieressourcen zu schonen und die Weiterentwicklung von Technologien zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien zu fördern“3. Das EEG dient dazu, die Technologien im Bereich der Erneuerbaren Energien, vor allem finanziell, zu unterstützen, da diese alleine nicht marktfähig sind.4 Das Ausbauziel des EEG 2009 ist bis zum Jahr 2020 den Anteil an erneuerbaren Energien an der Stromversorgung in Deutschland auf 30% zu erhöhen. Diese Vorgabe wird durch die EEG Novelle 2012 außer Kraft gesetzt, da der Ausbau der EE in den letzten Jahren so erfolgreich verlaufen ist, dass dieses Ziel zu niedrig gesteckt ist. Neues Ziel ist nun den Anteil der EE an der Stromversorgung bis spätestens 2020 auf 35%, bis zum Jahr 2050 sogar auf 80% zu erhöhen und in das Elektrizitätsversorgungssystem zu integrieren.5
Abbildung 1 zeigt die Entwicklung des Anteils der EE, sowie die Ausbauziele bis 2020 der EE an der Energiebereitstellung. Hier wird nicht nur der gesamte Stromverbrauch betrachtet, sondern auch den Ausbau der EE im Wärmebereich, am Kraftstoffverbrauch sowie am Primärenergieverbrauch. Betrachtet man den gesamten Stromverbrauch, so ist der Anteil der EE vom Jahr 2000 mit 6,4% bis zum Jahr 2010 auf 17% gestiegen. In den nächsten zehn Jahren muss hier, um die Ziele zu erreichen eine Verdoppelung des Ausbaus stattfinden.
Anteile erneuerbarer Energien an der Energiebereitstellung in Deutschland
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 1 Anteil der EE an der Energiebereitstellung in Deutschland
Quelle: Entnommen aus: BMU 2011, S. 3. URL: http://www.erneuerbare- energien.de/files/pdfs/allgemein/application/pdf/ee_in_deutschland_graf_tab.pdf, Stand 24.10.2011.
Neben dem EEG ist im Jahr 2009 das Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich (EEWärmeG) in Kraft getreten. Ziel ist hier „den Anteil an Erneuerbaren Energien am Endenergieverbrauch für Wärme (Raum-, Kühl-, Prozesswärme sowie Warmwasser) bis zum Jahr 2020 auf 14% zu erhöhen“6. Betrachtet man für die Wärmebereitstellung die Abbildung 1, so ist im Vergleich zum Jahr 2000 mit 3,9% der Anteil der erneuerbaren Energien im Jahr 2010 auf 9,5% gestiegen, sodass bei konstantem Ausbau im Wärmebereich das Ziel für das Jahr 2020 erreicht werden kann.
Die Erzeugung von Strom aus EE ist eine umweltschonende Art der Energiegewinnung. Erneuerbare Energien erhöhen die Rohstoffvielfalt, ersetzen fossile Brennstoffe und vermeiden den Ausstoß von CO2 und Treibhausgasen. Im Jahr 2010 lag die Vermeidung allein für Strom, der durch das EEG vergütet wird, bei 54 Mio. Tonnen, insgesamt bei rund 115 Mio. Tonnen CO2. Die Treibhausgase sind um rund 118 Mio. Tonnen eingespart worden (Abbildung 2).
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 2 Beitrag der EE zur Endenergiebereitstellung in Deutschland 2010
Quelle: Entnommen aus: BMU 2011, S. 4: URL: http://www.erneuerbare- energien.de/files/pdfs/allgemein/application/pdf/ee_in_deutschland_graf_tab.pdf, Stand 24.10.2011.
Die Abhängigkeit von fossilen Rohstoffen und somit die Importabhängigkeit wird reduziert. Die Anlagen können am Ende ihrer Lebensdauer abgebaut und recycelt werden, ohne umweltschädliche Altlasten, wie radioaktive Abfälle oder Kohlengruben, zu hinterlassen.7
Neben dem umweltschonenden Gesichtspunkt und der Versorgungssicherheit, ist der Ausbau der EE in Deutschland ein wirtschaftlich bedeutendes Thema. Rund 20 Mrd. Euro sind in Deutschland in die Anlagen und die Forschung investiert worden, rund 16 Mrd. Euro Wertschöpfung durch den Betrieb der Anlagen gewonnen und ein Inlandsumsatz von 36 Mrd. Euro erzielt. Mittlerweile gibt es über 300.000 Beschäftigte in der Branche.8
Die erneuerbaren Energien leisten im Jahr 2010 10,9 % am gesamten Endenergieverbrauch und 16,9 % am Bruttostromverbrauch.9
Vergleicht man die Struktur der Endenergiebereitstellung aus erneuerbaren Energien, so sieht man (s. Abbildung 3), dass der Anteil von biogenen Brennstoffen sowie Biokraftstoffen den Großteil der Endenergiebereitstellung mit rund 70% ausmachen, gefolgt von Windenergie mit 13,7% und Wasserkraft mit 7,5%. Die Photovoltaik macht mit 4,2% nur einen geringen Teil aus, obwohl gerade in dem Bereich die Anzahl und die Leistung der Anlagen deutlich gestiegen sind. Zu erklären ist dieser doch geringe Teil dadurch, dass sich oftmals private Anlagenbetreiber PV-Anlagen auf Einfamilienhäuser mit Leistungen bis maximal 10 kW bauen, dazu jedoch ein Windpark mit Leistungen bis zu 550 MW deutlich mehr zu Buche schlägt.
Struktur der Endenergiebereitstellung aus erneuerbaren Energien in Deutschland im Jahr 2010
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 3 Struktur der Endenergiebereitstellung aus erneuerbaren Energien in Deutschland 2010
Quelle: Entnommen aus: BMU 2011, S. 10. URL: http://www.erneuerbare- energien.de/files/pdfs/allgemein/application/pdf/ee_in_deutschland_graf_tab.pdf, Stand 24.10.2011.
Insgesamt sind im Jahr 2010 etwa 55.922 MW zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien in Deutschland installiert, wovon der Großteil mit 27.204 MW auf die Windenergie fällt, gefolgt von der Photovoltaik (17.230 MW), der Biomasse (4.960 MW), Wasserkraft (4.780 MW) und zum Schluss die Geothermie mit 7,5 MW.10 Die Wasserkraft ist in Deutschland in den letzten 20 Jahren nahezu konstant geblieben, sodass man mit den derzeitigen Methoden davon ausgeht, dass das Potenzial hier erschöpft ist. Abbildung 4 zeigt grafisch die Zusammensetzung der erneuerbaren Energien zur Stromerzeugung.
Struktur der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien in Deutschland im Jahr 2010
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 4 Struktur der Strombereitstellung aus erneuerbaren Energien in Deutschland 2010
Quelle: Entnommen aus: BMU 2011, S. 14. URL: http://www.erneuerbare- energien.de/files/pdfs/allgemein/application/pdf/ee_in_deutschland_graf_tab.pdf, Stand 24.10.2011.
Vergleicht man nun die Zahlen der Strombereitstellung mit der Wärmebereitstellung, so liegt der Anteil der erneuerbaren Energien am gesamten Wärmeverbrauch mit 8,8 % deutlich unter dem Anteil an der Strombereitstellung. Während bei der Stromerzeugung die Biomasse einen Anteil von 32 % an der gesamten Strombereitstellung aus erneuerbaren Energien ausweist, liegt der Anteil bei der Wärmebereitstellung bei 92 %, gefolgt von der Solarthermie mit 3,8 % und der Geothermie mit insgesamt 4,1%.
Struktur der Wärmebereitstellung aus erneuerbaren Energien in Deutschland im Jahr 2010
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 5 Struktur der Wärmebereitstellung aus erneuerbaren Energien in Deutschland 2010
Quelle: Entnommen aus: BMU 2011, S. 32. URL: http://www.erneuerbare- energien.de/files/pdfs/allgemein/application/pdf/ee_in_deutschland_graf_tab.pdf, Stand 24.10.2011.
Betrachtet man die Entwicklung des Ausbaus an EE in Deutschland im Vergleich zu anderen Staaten, so kann man durchaus von einem großen Erfolg sprechen (Vergleiche Abbildung 6). Weltweit ist der Ausbau von EE auf dem Niveau von 1990 geblieben. In der EU hat, nicht zuletzt auf Grund der Verordnung zum Ausbau der EE, zu einem leichten Anstieg geführt. Der Ausbau in Deutschland hingegen ist nahezu explodiert. Diesen Erfolg hat Deutschland vor allem dem EEG zu verdanken. Doch warum ist das EEG so erfolgreich?
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 6 Entwicklung des Anteils der EE an der Stromerzeugung in verschiedenen Regionen bezogen auf das Jahr 1990
Quelle: Entnommen aus: EEG-Erfahrungsbericht 2011, S. 4.
3.2 Aufbau des EEG
Neben der Vergütung für die Stromerzeugung, werden Regelungen zum Anschluss und zur Abnahme des erzeugten Stroms, sowie zu den Bereichen Ausgleichsmechanismus, Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten und Rechtsschutz gesetzlich festgeschrieben. Mit dem EEG 2012 werden nun auch Regelungen zur Direktvermarktung und Möglichkeiten der Prämiennutzung näher definiert. Das EEG umfasst vor allem folgende Punkte, die den Erfolg ausmachen:
- Die Netzbetreiber sind verpflichtet EEG-Anlagen an ihr Netz anzuschließen und den dafür notwendigen Netzausbau vorzunehmen (§§ 5 und 9 EEG)
- EEG-Strom vorrangig abzunehmen, zu übertragen und zu verteilen ( § 8 EEG)
- Und den EEG-Strom über 20 Jahre zu einem festen Satz zu vergüten (§ 21 EEG).
Jedoch ist das Energieversorgungssystem in Deutschland für einen sehr hohen Anteil an EEG-Strom nicht ausgelegt und muss entsprechend dem Energiekonzept angepasst und weiterentwickelt werden.11
So müssen die EE zur Stabilität des Gesamtsystems beitragen. Selbst bei vollständiger Abschaltung aller konventionellen Kraftwerke, übersteigt zuweilen das Angebot an EE- Strom die Nachfrage der Verbraucher. Als Beispiel sind hier negative Preise an der Strombörse zu nennen, die entstehen können wenn zu Zeiten geringer Stromnachfrage viel Strom auf Grund von starken Winden und hoher Sonneneinstrahlung eingespeist wird.
Um diese Probleme zu minimieren, sind mit dem novellierten EEG 2012 folgende wesentliche Veränderungen in Kraft getreten:
- Den Ausbau der EE, vor allem der Windenergie und Biomasse vorantreiben
- Die Kosteneffizienz verbessern
- Die Beschleunigung der Markt-, Netz- und Systemintegration der EE
- Das Festhalten der Grundprinzipien, also dem Einspeisevorrang und der gesetzlichen Vergütung.
Da die EE eine immer tragendere Rolle an der Energieversorgung übernehmen, sollen diese an den Strommarkt herangeführt werden, stärker bedarfsgerecht einspeisen und somit zur Netz- und Systemsicherheit beitragen. Um dies zu erreichen wurden im EEG 2012 folgende Instrumente eingeführt: die Ausgestaltung der Direktvermarktung und somit die Einführung der Marktprämie und der Flexibilitätsprämie, sowie die Änderung des Grünstromprivilegs.12
4 Der Strommarkt
Die Öffnung des Strommarktes begann mit der Liberalisierung und somit dem Wettbewerb der Stromanbieter durch das EnWG im Jahr 1998, welches die EU Richtlinie 96/92/EG in nationales Recht umsetzte. Zu Beginn fand der kurz- und langfristige Handel oftmals bilateral, also „Over-The-Counter“ statt. Die Börsen entwickelten jedoch eine immer zentralere Rolle.
2001 wurde die EEX in Leipzig, aus den Strombörsen LPX in Leipzig und EEX in Frankfurt zusammengeschlossen. Diese hat sich zu einer der wichtigsten Strombörsen entwickelt. Mittlerweile wird neben Strom auch Gas, Kohle und Emissionszertifikate an der EEX gehandelt. Im Jahr 2009 ist aus der EEX und der französischen Powernext EPEX Spot SE in Paris gegründet worden. Darüber wird seither der Spotmarkt abgewickelt.13
Der Stromhandel kann auf unterschiedlichen, ineinander greifenden Märkten abgewickelt werden, die sich nach Fristigkeit unterscheiden lassen. Zu unterscheiden ist dabei der Spotmarkt, an dem kurzfristige Geschäfte abgewickelt werden, und der Terminmarkt, der langfristige Geschäfte abwickelt. Der Day-Ahead-Auktionsmarkt bietet Stunden- und Blockkontrakte an. Bei den Blöcken werden mehrere Stunden zusammengefasst, beispielsweise Base von 0-24 Uhr, Peak von 8-20 Uhr. „ Aus den stündlichen Spotmarktpreisen wird der Phelix als täglicher Strompreisindex gebildet.“14 Am Terminmarkt werden Futures, wie Monats-, Quartals- und Jahresfutures mit dem Basispreis Phelix angeboten.15
4.1 OTC-Markt
Unter OTC versteht man Märkte, auf denen die Marktteilnehmer den Handel bilateral, untereinander oder mit Hilfe von Intermediären, abwickeln. Die verschiedenen Marktplätze sind nicht organisiert. Daher ist nur eine geringe Preis- und Mengentransparenz gegeben.16
Auf dem Spotmarkt werden kurzfristige physische Lieferungen innerhalb von 24 Stunden gehandelt. Der Terminmarkt befasst sich mit Lieferungen über 24 Stunden hinaus. Je nach gehandeltem Produkt erfolgt die Lieferung physisch oder finanziell durch eine Ausgleichszahlung.17
Ein entscheidender Vorteil gegenüber den institutionalisierten Märkten ist, dass in Vergleich zu den standardisierten Produkten auf der Börse die „Produkte und Verträge nach den individuellen Bedürfnissen der jeweiligen Handelspartner richten“18. Daher erfolgt die Direktvermarktung von EE-Strom oftmals über den OTC-Markt.
4.2 Die Börse
Die Strombörse, als institutioneller Marktplatz, zeichnet sich dadurch aus, dass standardisierte Produkte gehandelt werden und die Abwicklung organisiert abläuft. Im Vergleich zum OTC gibt es zu jedem Zeitpunkt einen festen Preis und somit mehr Transparenz. Ebenso wie bei dem OTC lassen sich die Märkte an der Strombörse in Spot- und Terminmarkt unterscheiden.19
Der EEX-Strommarkt kann in drei Märkte gegliedert werden. Bei dem Intraday-Markt kann man Strom bis zu 45 Minuten vor der Lieferung kaufen. Dies wird zum Ausgleich der Bilanzkreise genutzt, um Prognosefehler zu korrigieren. Bei dem Day-Ahead-Markt kann der Strom bis 24 Stunden vor der Lieferung gekauft werden. Die Preisbildung folgt auf Basis von Auktionen. Der Intraday-Markt und der Day-Ahead-Markt werden als Spotmarkt bezeichnet. Auf dem dritten Markt werden Futures, also Verpflichtungen eine bestimmte Strommenge zu einem bestimmten Preis in der Zukunft zu kaufen, gehandelt.20
5 Die Vermarktungsmöglichkeiten nach EEG 2012
Der Fokus der Bachelorarbeit liegt auf den Vermarktungsmöglichkeiten, die der Anlagenbetreiber auf Grundlage des EEG 2012 hat. Die Novellierung des Gesetzes tritt zum 01. Januar 2012 in Kraft. Bis dahin gilt das EEG 2009. Der nachfolgende Abschnitt zeigt kurz die derzeitigen Möglichkeiten des Anlagenbetreibers seinen Strom zu verkaufen.
Im Anschluss werden die Formen der Vermarktung des EEG 2012 näher erläutert.
5.1 Vermarktung nach EEG 2009
Nach dem EEG 2009 hat der Anlagenbetreiber drei Möglichkeiten seinen Strom zu verkaufen. Entweder verkauft er seinen erzeugten Strom an den Verteilnetzbetreiber, in dessen Netz er den Strom einspeist und bekommt dafür die gesetzliche Vergütung.
Diese Variante der Vermarktung hat sich zum EEG 2012 kaum verändert. Die zweite Möglichkeit ist: er verkauft den Strom an einen Dritten im Rahmen der Direktvermarktung nach § 17 EEG 2009 zu einem vorher vereinbarten Preis. Alternativ verkauft er den Strom an einen Lieferanten, der das Grünstromprivileg erwirbt und dadurch eine verringerte EEG-Umlage zu zahlen hat gem. § 37 EEG 2009.
5.2 Die gesetzliche Vergütung nach § 16 EEG
Die derzeit übliche Vermarktung von EEG-Strom durch Anlagenbetreiber ist der Verkauf des erzeugten Stroms an den VNB. Dieser ist nach § 8 Abs. 1 EEG verpflichtet, Strom aus EE und Grubengas vorrangig abzunehmen, zu übertragen und zu verteilen. Die Pflicht besteht auch für Strom aus erneuerbaren Energien, der keine gesetzliche Vergütung nach § 16 EEG bekommt, beispielsweise bei direktvermarktetem Strom.
Es gibt eine Ausnahme der Abnahmepflicht. Ist die Netzkapazität überlastet oder droht eine Überlastung, kann der VNB die Anlagen in seinem Netz gem. Einspeisemanagement nach § 11 EEG regeln. Davon betroffen sind gem. § 6 EEG Anlagen mit einer Leistung über 100 kW. Es ist durch den VNB sicherzustellen, dass die größtmögliche Menge an Strom aus EE und KWK abgenommen wird und die IstEinspeisung in dem Netz abgerufen worden ist.
Ebenso ist der VNB verpflichtet seine Netzkapazität entsprechend auszubauen (§ 9 EEG).
5.2.1 Voraussetzungen
Die Zahlung der gesetzlichen Vergütung wird in § 16 EEG geregelt. Anlagen, die die gesetzliche Vergütung in Anspruch nehmen wollen, müssen die Voraussetzungen des § 6 EEG erfüllen. Dieser Paragraph beinhaltet, dass Anlagen mit einer Leistung von mehr als 100 kW eine Einrichtung zur ferngesteuerten Einspeisereduzierung und zur Abrufung der jeweiligen Ist-Einspeisung mit Hilfe einer technischen Einrichtung anzubringen haben. Ausgenommen waren bisher hiervon gem. dem Hinweis der Clearingstelle EEG im Verfahren 2009/14 Photovoltaikanlagen, da nach dem Anlagenbegriff des § 3 Nr. 1 EEG 2009 jedes Modul einer Photovoltaikanlage als separate Anlage zu betrachten ist. Mit der EEG-Novelle 2012 sind auch Photovoltaikanlagen von dieser Regelung betroffen. Ferner sind PV-Anlagenbetreiber verpflichtet, Anlagen mit einer Leistung zwischen 30 und 100 kW ebenfalls diese
Einrichtungen zu installieren. Anlagenbetreiber von PV-Anlagen bis 30 kW haben die Wahlmöglichkeit der Ausrüstung entweder gem. § 6 Abs.1 Nr. 1 EEG 2012 oder die Begrenzung der maximale Wirkleistungseinspeisung am Netzverknüpfungspunkt auf 70%.21 Diese Regelungseinrichtung, als Voraussetzung für das Einspeisemanagement, ist notwendig, um für eine Netz- und Systemstabilität zu sorgen.
Es entfällt die Vergütungszahlung bei Biogasanlagen, wenn Anlagenbetreiber ihre Anlagen nicht gem. § 6 Abs. 4 EEG 2012 ausrüsten. Dieser Absatz regelt, dass „bei der Erzeugung des Biogases
1. Ein neu zu errichtendes Gärrestlager am Standort der Biosgaserzeugung technisch gasdicht abgedeckt ist und die hydraulische Verweilzeit in dem gasdichten und an eine Gasverwertung angeschlossenen System mindestens 150 Tage beträgt und
2. Zusätzliche Gasverbrauchseinrichtungen zur Vermeidung einer Freisetzung von Biogas verwendet werden.“22
Anlagenbetreiber von Windanlagen müssen gem. § 6 Abs. 5 EEG 2012 sicherstellen, dass am Netzverknüpfungspunkt der Anlage die Anforderungen der Systemdienstleistungsverordnung (SDLWindV) erfüllt sind.
Die Meldung an die Bundesnetzagentur bzw. die Eintragung im Anlagenregister ist ebenso für Anlagenbetreiber verpflichtend.23
5.2.2 Höhe der Vergütung
Sind die oben beschriebenen Voraussetzungen erfüllt, steht dem Anlagenbetreiber eine fest vorgeschriebene Vergütung zu. Die Höhe der Mindestvergütung richtet sich nach der Energieart, dem Inbetriebnahmejahr, der Leistung bzw. der Bemessungsleistung der Anlage, sowie weiteren Anlageneigenschaften, wie beispielsweise den Einsatzstoffen. Der Vergütungssatz für die Anlagen ist, bis auf wenige Ausnahmen, für 20 Jahre fest und ändert sich nicht. Die folgende Tabelle zeigt die verschiedenen Vergütungssätze für die unterschiedlichen Energieträger für das Inbetriebnahmejahr 2011, ohne eine Berücksichtigung von Boni. Dabei liegt die Spanne der Vergütung zwischen 3,5 ct./kWh Und 28,74 ct./kWh.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 7 gesetzliche Mindestvergütung nach Energieträgern für das Inbetriebnahmejahr 2011 in ct./kWh
Quelle: In Anlehnung an: http://www.eeg-kwk.net/de/EEG_Umsetzungshilfen.htm, Stand 24.10.2011
[...]
1 Vgl. http://www.et-energie- online.de/index.php?option=com_content&view=article&id=370:systemintegration-von-erneuerbarem- strom-flexibler-einsatz-freiwilliger-abregelungsvereinbarungen&catid=20:erneuerbare- energien&Itemid=27, Stand 24.10.2011.
2 Vgl. http://www.umweltbundesamt.at/umweltsituation/energie/energietraeger/erneuerbareenergie/, Stand 24.10.2011.
3 § 1 Abs. 1 EEG 2012.
4 Vgl. bdew (2010), S. 8.
5 Vgl. § 1 Abs. 2 EEG 2012.
6 § 1 Abs. 2 EEWärmeG.
7 Vgl. BMU (2010), S. 8.
8 Vgl. BMU (2010), S. 8.
9 Vgl. http://www.umweltbundesamt-daten-zur- umwelt.de/umweltdaten/public/theme.do?nodeIdent=2322, Stand 24.10.2011.
10 Vgl. http://www.erneuerbare- energien.de/files/pdfs/allgemein/application/pdf/broschuere_ee_zahlen_bf.pdf, S. 17, Stand 24.10.2011.
11 Vgl. BMU (2011e), S. 3.
12 Vgl. BMU (2011f), S. 1-2.
13 Vgl. http://www.eex.com/de/EEX und http://www.et-energie- online.de/index.php?option=com_dhwiki&view=dhwiki_e&id=86, Stand 24.10.2011.
14 http://www.et-energie-online.de/index.php?option=com_dhwiki&view=dhwiki_e&id=86, Stand 24.10.2011.
15 Vgl. Ockenfels (2008) et al, , S. 6-9.
16 Vgl. Wiesner, Markus (2009), S. 62-63.
17 Vgl. Wittwer (2008), S.45.
18 Wittwer (2008), S.45.
19 Vgl. http://www.et-energie-online.de/index.php?option=com_dhwiki&view=dhwiki_e&id=86, Stand 24.10.2011.
20 Vgl. http://www.iwes.fraunhofer.de/content/dam/iwes/de/documents/Holzhammer_Uwe_Marktpr%C3%A4 mie%20und%20Flexibilit%C3%A4tspr%C3%A4mie.pdf, S. 15, Stand 10.01.2012.
21 Vgl. § 6 Abs. 2 Nr. 2 EEG 2012.
22 § 6 Abs 4 EEG 2012.
23 Vgl. § 17 Abs. 2 Nr. 1 und 2 EEG 2012.
- Citation du texte
- Annika Backs (Auteur), 2012, Die Vermarktungsmöglichkeiten von EEG-Anlagen und die Auswirkungen auf den deutschen Strommarkt, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/214360
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