Diese wissenschaftliche Arbeit gibt einen Überblick über die Berücksichtigung von Umweltschutzaspekten im internen und externen betrieblichen Rechnungswesen aus betriebswirtschaftlicher Sicht. Im Bereich des internen Rechnungswesens ist lediglich die Umweltkostenrechnung als Kernelement des betrieblichen Controlling-Systems Gegenstand der Arbeit. Die Betrachtung der Umweltkostenrechnung folgt dem differenzierenden umweltschutzbezogenen Kostenrechnungsansatz auf Istkostenbasis, der ausschließlich internalisierte Kosten berücksichtigt nach der Differenzierung von Lange/ Fischer. Weitere strategische und operative Controlling-Instrumente, wie z.B. die ökologische Portfolioanalyse, die Umwelt-Budgetrechnung oder umweltbezogene erweiterte Wirtschaftlichkeitsrechnungen sind weitgehend ausgeklammert.
Im Bereich des externen Rechnungswesens liegt der Schwerpunkt auf der handelsrechtlichen Rechnungslegung, die Steuerbilanz findet nur in geringem Maße Berücksichtigung.
Zunächst werden Möglichkeiten der Differenzierung innerhalb des traditionellen betrieblichen Rechnungswesens dargestellt, um im Anschluss Erweiterungs-möglichkeiten zur besseren Erfüllung der Funktionen aufzuzeigen.
Die Beziehung zwischen Ökonomie und Ökologie wird aufgrund des begrenzten Umfangs der Arbeit als unkritisch angesehen und nicht tiefgreifend behandelt.
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
1 Problemstellung
2 Umweltschutzaspekte als Gegenstand unternehmerischen Handelns
3 Umweltschutzaspekte im Bereich des betrieblichen Rechnungswesens
3.1 Grenzen des traditionellen Rechnungswesens
3.2 Berücksichtigung von Umweltschutzaspekten im externen Rechnungswesen
3.2.1 Aktivpositionen der Bilanz
3.2.2 Passivpositionen der Bilanz
3.2.3 Gewinn- und Verlustrechnung, Lagebericht, Anhang
3.3 Berücksichtigung von Umweltschutzaspekten in der Umweltkostenrechnung
3.3.1 Kostenartenrechnung
3.3.2 Kostenstellenrechnung
3.3.3 Kostenträgerrechnung
4 Kritische Würdigung und Ausblick der Berücksichtigung von Umweltschutzaspekten im traditionellen Rechnungswesen
Anhang
Literaturverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
1 Problemstellung
Diese wissenschaftliche Arbeit gibt einen Überblick über die Berücksichtigung von Umweltschutzaspekten im internen und externen betrieblichen Rechnungswesen aus betriebswirtschaftlicher Sicht. Im Bereich des internen Rechnungswesens ist lediglich die Umweltkostenrechnung als Kernelement des betrieblichen Controlling-Systems Gegenstand der Arbeit. Die Betrachtung der Umweltkostenrechnung folgt dem differenzierenden umweltschutzbezogenen Kostenrechnungsansatz auf Istkostenbasis, der ausschließlich internalisierte Kosten berücksichtigt nach der Differenzierung von Lange/ Fischer.[1] Weitere strategische und operative Controlling-Instrumente, wie z.B. die ökologische Portfolioanalyse, die Umwelt-Budgetrechnung oder umweltbezogene erweiterte Wirtschaftlichkeitsrechnungen sind weitgehend ausgeklammert.
Im Bereich des externen Rechnungswesens liegt der Schwerpunkt auf der handelsrechtlichen Rechnungslegung, die Steuerbilanz findet nur in geringem Maße Berücksichtigung.
Zunächst werden Möglichkeiten der Differenzierung innerhalb des traditionellen betrieblichen Rechnungswesens dargestellt, um im Anschluss Erweiterungs-möglichkeiten zur besseren Erfüllung der Funktionen aufzuzeigen.
Die Beziehung zwischen Ökonomie und Ökologie wird aufgrund des begrenzten Umfangs der Arbeit als unkritisch angesehen und nicht tiefgreifend behandelt.
2 Umweltschutzaspekte als Gegenstand unternehmerischen Handelns
Zwischen der Natur/ natürlichen Umwelt und der Unternehmung besteht eine Austauschbeziehung. Die Unternehmung nutzt zum einen "natürliche Ressourcen (Rohstoffe und Energien) für die Erstellung von Produktions- und Konsumgütern"[2] und ist zum anderen Mitverursacher von Umweltproblemen. Die Einbeziehung ökologischer Aspekte in den betriebswirtschaftlichen Entscheidungsprozess ist dabei abhängig vom Zielsystem der Unternehmung.
Neben dem Gewinnziel, das in der Literatur überwiegend als Oberziel genannt wird, kann der Umweltschutz auch als eigenständiges Ziel formuliert werden. Die Beziehung dieser Ziele kann komplementär, konfliktär, zielindifferent oder partiell zielkomplementär sein, je nach Zielsystem der jeweiligen Unternehmung.[3]
Der gesellschaftliche Bewusstseinswandel drängt auf eine Berücksichtigung ökologischer Aspekte im betriebswirtschaftlichen Handeln.[4] Politisch wurde in vielfacher Weise reagiert, wie z.B. durch die Verabschiedung der EG-Öko-Audit Verordnung 1836/93.
Um den rechtlichen und gesellschaftlichen Anforderungen gerecht zu werden, bedarf es entsprechender Informationssysteme, um ökologische Effekte berücksichtigen zu können. Zudem wird in zunehmender Weise eine Umweltberichterstattung der unterschiedlichen Interessengruppen (Mitarbeiter, Kunden, Öffentlichkeit, Presse/ Medien, Behörden, Umwelt-/ Verbraucherverbände, Lieferanten, Kapitaleigner, Institute/ Berater)[5] nachgefragt, was ebenfalls zur Notwendigkeit der Berücksichtigung dieser Aspekte speziell im externen betrieblichen Rechnungswesen führt.
3 Umweltschutzaspekte im Bereich des betrieblichen Rechnungswesens
Das betriebliche Rechnungswesen umfasst sowohl den Jahresabschluss, der neben seiner Informationsfunktion für verschiedene Interessengruppen (siehe Kapitel 2) auch Zahlungsbemessungsfunktion besitzt,[6] als auch die Kostenrechnung, die primär als Instrument zur Informationsbereitstellung der unternehmensinternen Planung, Kontrolle und Steuerung dient.[7]
Aspekte des Umweltschutzes sind im Jahresabschluss zum Teil zwingend vorgesehen, finden jedoch in großen Teilen auch auf freiwilliger Basis Berücksichtigung. Aufgrund des Charakters der Kostenrechnung besteht keine Verpflichtung der Berücksichtigung umweltschutzbezogener Sachverhalte, aus den genannten Motiven wird dies dennoch getan (siehe Kapitel 2).
3.1 Grenzen des traditionellen Rechnungswesens
Das traditionelle Rechnungswesen weist einige Defizite auf, die es zu identifizieren gilt, um eine effektive Umweltberichterstattung zu ermöglichen.
Die monetären Größen Aufwand/ Ertrag bzw. Einnahmen/ Ausgaben des externen Rechnungswesen sowie Kosten/ Leistungen des internen Rechnungswesen vernachlässigen positive und negative externe Effekte.[8] Anhand der Definition des Begriffs der Kosten lässt sich diese Vernachlässigung zeigen, die auch für die weiteren o.g. Rechengrößen Geltung besitzt. Unter „Kosten“ versteht man den „von der Unternehmung zu tragenden bewerteten Verzehr an Gütern und Diensten“.[9] Aus der Definition ergibt sich, dass ausschließlich Kosten, die von der Unternehmung zu tragen sind, berücksichtigt werden und somit externalisierte Kosten nur einbezogen werden, wenn sie internalisiert sind und nach dem "wertmäßigen, pagatorischen oder dem Opportunitätskostenprinzip ermittelt werden."[10] Die Umweltinanspruchnahme der Unternehmung findet aus diesem Grund nur zum Teil Eingang in das betriebliche Rechnungswesen. Freie Umweltgüter werden demnach nicht erfasst, da die Kosten wirtschaftlich nicht von der Unternehmung zu tragen sind.[11] Die Messung und Bewertung externer Effekte stellt sich zudem als äußerst schwierig dar.
Des Weiteren eignet sich das traditionelle Rechnungswesen nur ungenügend zur Risikoabwendung durch Präventivmaßnahmen, da es aufgrund seiner Vergangen-heitsorientierung keine "Frühwarnindikatoren"[12] bereitstellen kann.
3.2 Berücksichtigung von Umweltschutzaspekten im externen Rechnungswesen
In den Mindestanforderungen des Handelsrechts wird kein expliziter Ausweis von Umweltinformationen verlangt. Umweltbezogene Sachverhalte beeinflussen die jeweiligen Bestandteile des Jahresabschlusses jedoch an zahlreichen Stellen. Eine freiwillige Erweiterung der Untergliederung der Positionen der Bilanz und GuV ist insbesondere unter Berücksichtigung der GoB der Klarheit und der Übersichtlichkeit allerdings möglich.
3.2.1 Aktivpositionen der Bilanz
Auf der Aktivseite der Bilanz sind vornehmlich das Sachanlagevermögen und Nutzungsrechte des immateriellen Anlagevermögens von Umweltschutzmaßnahmen betroffen,[13] die jedoch in den meisten Fällen nicht gesondert ausgewiesen werden. Es werden Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wie z.B. Abgas-reinigungsanlagen und Abwasserbehandlungsanlagen aktiviert und i.d.R. planmäßig abgeschrieben. Von der Steuergesetzgebung sind jedoch häufig Sonder-abschreibungen auf förderungswürdige Umweltschutzanlagen steuerbilanziell möglich, die aufgrund der umgekehrten Maßgeblichkeit handelsrechtlich zu berücksichtigen sind. Teilwertabschreibungen sind möglich, wenn der entsprechende Vermögensgegenstand des Anlagevermögens den gesetzlichen Anforderungen nicht mehr gerecht wird oder Altlasten bestehen, wie z.B. bei in ihrem Wert geminderten Grundstücken.[14]
Es besteht die Möglichkeit auf freiwilliger Basis, im Rahmen der Anforderungen an den Bilanzausweis, umweltbezogene Untergliederungen vorzunehmen. Eine Unterposition "Mitbenutzungsrechte an Umweltschutzanlagen" bei immateriellen Vermögensgegenständen ist möglich. Im Sachanlagevermögen wäre eine Untergliederung in "Technische Anlagen", "Andere Anlagen" und "Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau" mit dem Zusatz "die dem Umweltschutz dienen" denkbar. Auch im Umlaufvermögen lassen sich umweltfreundliche Vorräte (Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe) gesondert ausweisen.[15]
3.2.2 Passivpositionen der Bilanz
Auf der Passivseite der Bilanz sind Rücklagen, Verbindlichkeiten und Rückstellungen von Umwelteinwirkungen betroffen.
Bei den Rücklagen handelt es sich um freiwillige Gewinnrücklagen, die gebildet werden, um Umweltschutzmaßnahmen zukünftig durchführen zu können, und dienen somit der Finanzierung einer Umweltschutzinvestition.[16] Eine eigene Rücklagenposition kann nicht gebildet werden, jedoch besteht die Möglichkeit der Untergliederung unter den Gewinnrücklagen in "Rücklagen für Umweltschutzinvestitionen".[17]
Verbindlichkeiten sind bei bestehenden Umweltbelastungen bzw. bei Krediten, die der Finanzierung von Umweltschutzmaßnahmen dienen, betroffen.[18] Möglichkeiten der Untergliederung ergeben sich unter der Position Verbindlichkeiten in "Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten wegen Umweltschutzmaßnahmen" und "...wegen verursachter Umweltschäden".[19]
Rückstellungen sind in vielfacher Hinsicht für Fragen des Umweltschutzes relevant und in der Literatur kontrovers diskutiert. Insbesondere öffentlich-rechtliche Verpflichtungen im Umweltbereich fallen in den Bereich der Rückstellungen. Die Hauptproblematik liegt dabei in der Abgrenzung zwischen der Bildung einer Rückstellung und der Abschreibung eines Vermögensgegenstands. Zum besseren Verständnis wird von einer Differenzierung von Umweltschutzverpflichtungen in Alt- und Neulasten nach Kölbinger-Engelmann[20] ausgegangen (siehe Anhang Abb. I).
[...]
[1] Vgl. Lange/ Fischer (1998), S. 110
[2] Bleis (1995), S. 37
[3] Vgl. Letmathe (1998), S. 19
[4] Vgl. Günther/ Wagner (1993), S.143
[5] Vgl. Fichtel/ Loew (1997), S. 44
[6] Vgl. Coenenberg (1997), S. 8-14
[7] Vgl. Kloock/ Sieben/ Schildbach (1993), S. 14-19
[8] Vgl. Schreiner (1996), S. 73
[9] Schreiner (1996), S.252
[10] Stahlmann (1994), S. 149
[11] Vgl. Matschke, Jaeckel, Lemser (1996), S.376
[12] Neumann, Horst (1999), S. 327
[13] Vgl. Schreiner (1996), S. 257
[14] Vgl. Matschke, Jaeckel, Lemser (1996), S.385
[15] Vgl. Fronek/ Uecker (1991), S. 7
[16] Vgl. Matschke, Jaeckel, Lemser (1996), S.384-385
[17] Vgl. Fronek/ Uecker (1991), S. 7
[18] Vgl. Fronek/ Uecker (1991), S. 277
[19] Vgl. Fronek/ Uecker (1991), S. 7
[20] Kölbinger-Engelmann (1995), S. 46