1. Einleitung
In dem Seminar „Internationale Minderheitenpolitik“ setzen wir uns mit Minderheiten aus vorwiegend östlichen Ländern; ihren Rechten und deren Entwicklung; ihren Problemen und Konflikten, die sich auf Grund ihrer spezifischen Lebensweise und Kultur in dem Land ergeben haben, in dem sie ihren Wohnsitz gefaßt haben, auseinander. Im Rahmen dieser Hausarbeit möchte ich mich mit der Genfer Konvention und ihren Folgen bzw. Auswirkungen für Oberschlesien näher beschäftigen. Dabei wird zunächst auf die Entstehung der Genfer Konvention, der damit verbundenen Teilung Oberschlesiens und ihrer Durchführung eingegangen. Im Anschluß daran wird die Problematik des Minderheitenschutzes in Oberschlesien näher thematisiert, um auch dem Anspruch und des eigentlichen Themas unseres Seminars gerecht zu werden. Am Ende dieser Arbeit folgt eine Zusammenfassung der wichtigsten Daten und der Bezug zur Sozialpädagogik wird hergestellt. Diese Reflexion am Schluß dieser Ausarbeitung ist ein besonders wichtiger Teil, um die Bedeutung des Themas für meinen Beruf erfassen zu können. [...]
Inhaltsverzeichnis:
1. Einleitung
2. Die Entstehung der Genfer Konvention (Oberschlesienabkommen)
3. Die Teilung Oberschlesiens
4. Die Genfer Konvention
5. Die Durchführung der Genfer Konvention
6. Der Minderheitenschutz
6.1 Zur Entstehung von Minderheitenschutzbestimmungen
6.2 Der Minderheitenschutz in Oberschlesien
6.2.1 Definition des Begriffes „Minderheit“
6.2.2 Das Verhältnis zwischen Wirtschaft und Minderheitenschutz
6.2.3 Die einzelnen Bereiche des Minderheitenschutzvertrages
7. Thematischer Bezug zur Sozialpädagogik
8. Schlußwort
9. Literaturverzeichnis
1. Einleitung
In dem Seminar „Internationale Minderheitenpolitik“ setzen wir uns mit Minderheiten aus vorwiegend östlichen Ländern; ihren Rechten und deren Entwicklung; ihren Problemen und Konflikten, die sich auf Grund ihrer spezifischen Lebensweise und Kultur in dem Land ergeben haben, in dem sie ihren Wohnsitz gefaßt haben, auseinander.
Im Rahmen dieser Hausarbeit möchte ich mich mit der Genfer Konvention und ihren Folgen bzw. Auswirkungen für Oberschlesien näher beschäftigen. Dabei wird zunächst auf die Entstehung der Genfer Konvention, der damit verbundenen Teilung Oberschlesiens und ihrer Durchführung eingegangen. Im Anschluß daran wird die Problematik des Minderheitenschutzes in Oberschlesien näher thematisiert, um auch dem Anspruch und des eigentlichen Themas unseres Seminars gerecht zu werden. Am Ende dieser Arbeit folgt eine Zusammenfassung der wichtigsten Daten und der Bezug zur Sozialpädagogik wird hergestellt. Diese Reflexion am Schluß dieser Ausarbeitung ist ein besonders wichtiger Teil, um die Bedeutung des Themas für meinen Beruf erfassen zu können.
2. Die Entstehung der Genfer Konvention (Oberschlesienabkommen)
Die Ursache für die Entstehung des Oberschlesienabkommens war der Versailler Vertrag vom 28.06.1919. Dieser Vertrag beinhaltet, daß Deutschland seine Alleinschuld am ersten Weltkrieg anerkennt, für die entstandenen Kriegsschäden und Verluste aufkommt und Reparationen zahlt. Aber auch andere Themen wurden im Versailler Vertrag verhandelt bzw. behandelt, wie z. B. die Gebietsverluste des deutschen Reiches. Dazu gehören unter anderem die Gebiete Elsaß – Lothringen, Eupen – Malmedy, das Hultschiner Ländchen, Oberschlesien, um das es hauptsächlich in dieser Hausarbeit gehen wird, und noch viele andere mehr.
Der Artikel 88 des Versailler Vertrages besagt, daß eine Volksabstimmung darüber entscheiden wird, ob Oberschlesien in Zukunft zu Deutschland oder Polen gehören soll. Das Ergebnis zeigt, daß 59,64% für Deutschland und 40,36% für Polen stimmten. Aus dieser Abstimmung entstand eine Lage, die damals in Versailles nicht bedacht worden war. Man ging damals wohl davon aus, daß diese Volksabstimmung mit einem eindeutigen Sieg der Polen enden würde. Aus diesem Grund gab es auch keinen Artikel der diese Problematik behandelte. Lediglich Artikel 92 Absatz 5 erklärt, daß alle Fragen, die durch die Teilung Oberschlesiens weiterhin auftreten können und noch nicht im Vertrag geregelt sind, in zukünftigen Abkommen geklärt werden müssen. Das bedeutete zweifelsfrei ein Abkommen zwischen Deutschland und Polen, das Oberschlesienabkommen oder auch Calonder – Abkommen. (vgl. Gahm 1932, S. 1- 3)
3. Die Teilung Oberschlesiens
Nachdem nun bei der Abstimmung des Volkes das erhoffte eindeutige Ergebnis nicht zustande kam, entschied man sich dafür Oberschlesien zu teilen. Diese Entscheidung wurde am 20. Oktober 1921 dem deutschen Botschafter durch den Völkerbundrat und die Botschafterkonferenz mitgeteilt. (vgl. Gahm 1932, S.2)
Die Grenzziehung in Oberschlesien, welche Aufgabe der alliierten und assoziierten Hauptmächte war, erstreckte sich bis in das Jahr 1923. Anfänglich wurde eine Demarkationslinie gezogen, die der endgültigen Grenze fast gänzlich entsprechen sollte. Doch schon bei dieser vorläufigen Grenzziehung kam es zu heftigen Auseinandersetzungen zwischen Deutschland und Polen um die Aufteilung von Industrie- und Grubenanlagen. Letztendlich wurden die Bergwerksanlagen Deutschland zugesprochen, aber unter großen Protesten der polnischen Grenzkommissare. Für die endgültige Festlegung der Grenzen in Oberschlesien wurde eine besondere Kommission einberufen, die ihre Arbeit 1922 aufnahm. Eigentlich schien die Teilung Oberschlesiens für Deutschland nicht nachteilig zu sein, da es 70% des Abstimmungsgebietes behalten konnte. Doch beim genaueren Hinschauen bemerkt man, daß der deutsche Teil weniger dicht besiedelt war; Polen den größten Teil des Industriegebietes zugesprochen bekam, während der deutsche Teil eher landwirtschaftlich genutzten Boden aufwies. Polen hatte den größeren Bestand an Bodenschätzen, sowie unzählige Kohlevorratskammern, den meisten Teil des Industrie – Dreiecks (Königshütte, Kattowitz – Stadt, Beuthen – Land) und fast alle Zinkerz – Lagerstätten. Jedoch gibt es unterschiedliche Ansichten zu dieser Aufteilung. Neben der Auffassung eines Engländers, der die Teilung als „unpardonlably unfair, and wholly unworthy“ bezeichnet, steht die von Suarez, der sie als einen Erfolg Briands beschreibt, Deutschland ein Stück seines Reichtums weggenommen zu haben. (vgl. Recke 1969, S. 122 – 128)
Ein weiteres Problem bedeutete die Existenz der Minderheiten in diesem Gebiet. Man befürchtete dadurch eine weitere Verschlechterung der Grenzziehung bzw. eine Revision der Grenzen. Diese Situation wirkte sich neben vielen anderen Gründen belastend auf das deutsch – polnische Verhältnis aus. (vgl. Michaelsen 1985, S. 99 – 100)
4. Die Genfer Konvention
Am 15. Mai 1922 wurde die Genfer Konvention unterzeichnet. Verhandlungspartner waren der deutsche Reichsminister Schiffer, der polnische Minister Olszowski, und der Präsident F. Calonder. (vgl. Gahm 1932, S. 3)
Die Genfer Konvention entstand nicht auf der Basis von Freiwilligkeit der beiden Staaten Deutschland und Polen, sondern durch ein „[...] Diktat der alliierten und assoziierten Hauptmächte.“ (Recke 1969, S.1) Der Inhalt dieser Konvention wurde durch den Völkerbundrat und die Entscheidung der Botschafterkonferenz im Oktober 1921 vorgeschrieben und an Deutschland mitgeteilt. Nur die Formulierung der einzelnen Artikel war den beiden Staaten selbst überlassen. Ziel der Genfer Konvention war die Aufrechterhaltung der Wirtschaft und somit die Eingliederung des östlichen Teils Oberschlesiens in den polnischen Staat. Es wurde nicht darüber nachgedacht, ob Oberschlesien überhaupt teilbar ist oder nicht. „Leitmotiv bei der Entscheidung über Oberschlesien war nicht Gerechtigkeit und Billigkeit, sondern war eine liebevolle Fürsorge für das Schoßkind der Entente, Polen, auf Kosten des unterlegenen Deutschlands.“ (vgl. Gahm 1932, S. 2)
Der östliche Teil Oberschlesiens sollte solange in der deutschen Wirtschaft verankert bleiben bis das eigene Wirtschaftsleben vollständig mit dem der Polen verankert war. (vgl. Recke 1969, S. 2) Dafür war ein Zeitraum von 15 Jahren vorgesehen, der eine Übergangslösung darstellt. Unberücksichtigt blieb dabei die Tatsache, daß dem Deutschen Reich ein Teil seines Landes abgetrennt wurde. Vorrangig wurden die Befürchtungen der alliierten Mächte betrachtet, welche eine mögliche „katastrophale wirtschaftliche Entwicklung des von Deutschland abgetrennten und an Polen angeschlossenen Teiles von Oberschlesien“ sahen und diese verhindern wollten. (Recke 1969, S. 2) Die Bestimmungen der Genfer Konvention über Oberschlesien lassen sich in 3 Gebiete differenzieren. Dazu zählen erstens Bestimmungen über die wirtschaftliche und sozialpolitische Lage, um das Wirtschaftsleben im geteilten Oberschlesien aufrecht zu erhalten. Es gibt zweitens Bestimmungen über den Schutz der Minderheiten, die in diesem Gebiet leben. Diese wurden vom Völkerbund als besonders notwendig angesehen. Und zuletzt regelt die Konvention die Zuständigkeit der Instanzen, die zur Überwachung des Abkommens dienen sollten. (vgl. Gahm 1932, S. 3)
Diese drei Gebiete enthalten wiederum folgende Themen, die ich nur stark zusammengefaßt anbringen möchte, um eine genauere Vorstellung davon zu entwickeln, welche Bereiche sie konkret bestimmt. Das sind unter anderem:
1) Zollfragen: die Ein- und Ausfuhr von Rohstoffen und anderen Produkten in den polnischen Teil Oberschlesiens sollte erhalten bleiben
2) die Freiheit des Personenverkehr: es gab eine Verkehrskarte, die es jedem Bewohner Oberschlesiens ermöglichte die Grenze zu jederzeit zu überschreiten ohne ein Visum dafür zu benötigen
3) Währungs- und Bankfragen: im polnischen Raum von Oberschlesien wurde sofort die Währung geändert, um die Wirtschaft keinerlei Schwankungen zu unterwerfen
4) die Wasser- und Elektrizitätsversorgung
5) den Post-, Telegrafie- und Telefonbetrieb
6) den Eisenbahnbetrieb: trotz der neuen Grenze sollte der oberschlesische Eisenbahnbetrieb nicht gestört werden
7) den Transitverkehr
8) den gegenseitigen Schutz der Minderheiten und noch vieles andere mehr. (vgl. Recke 1969, S. 130 – 133)/ (vgl. Gahm 1932, S. 2)
5. Die Durchführung der Genfer Konvention
Die Frage nach der Überwachung und Durchführung der Genfer Konvention wurde durch die Schaffung zweier internationaler Instanzen beantwortet.
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- Quote paper
- Corina Lonitz (Author), 2001, Die Genfer Konvention über Oberschlesien, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/21386
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