Das Strafvollzugsgesetz besagt, dass den Insassen des Strafvollzugs Freizeitbeschäftigungen ermöglicht werden müssen (vgl. §67 StVollzG). Diese sollten entsprechend dem Ziel einer nachhaltigen Resozialisierung (vgl. §2 StVollzG) möglichst so gestaltet sein, dass sie den „schädlichen Folgen des Freiheitsentzuges [...] entgegenwirken“ und helfen, „sich in das Leben in Freiheit einzugliedern“ (§3 StVollzG). Diese Arbeit behandelt die therapeutischen Möglichkeiten künstlerischer Tätigkeiten im Strafvollzug, wie sie bereits ihren Einsatz in psychiatrischen Institutionen und einigen Haftanstalten finden.
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
2 Die Einbettung des Nachhaltigkeitsbegriffes
2.1 Nachhaltigkeit im Begriff des Freiheitsentzuges
2.2 Kunst im nachhaltigen Kontext
3 Bondys und Herrmanns „Erziehung zur Freude“
4 Das Ästhetische: Umsetzung und Bedeutung
5 Votum
Literaturverzeichnis
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