Sengende Sommerhitze, milde Winter und zerstörerische Hurrikans, schmelzende Gletscher, überflutete Landstriche und Wüsten die sich immer weiter ausbreiten. Der fortschreitende Klimawandel lässt sich heutzutage kaum noch leugnen. Weltweit hat man die Gefahren des durch Menschen verursachten Klimawandels erkannt und versucht nun zu retten was noch zu retten ist und das Schlimmste zu verhindern. Hauptverursacher des Klimawandels sind, wie wir heute wissen, Treibhausgase wie CO2. Daten aus Forschungsprojekten wie den antarktischen Bohrkernen, zeigen eindeutig auf, dass der Co2 Verbrauch noch nie so hoch geklettert ist wie in den letzten hundert Jahren. Die Weltgemeinschaft wurde sich schnell einig, dass nur ein gemeinsames Handeln helfen kann. Im Zuge des Kyoto-Protokolls, welches im Jahre 1997 entstanden ist, verständigten sich 38 Industriestaaten darauf, insgesamt 6 Treibhausgase, insbesondere CO2Emissionen, im Zeitraum von 2008-2012 um 5,2% gegenüber dem Jahr 1990 zu reduzieren. Neben den 5,2 % die das Kyoto-Protokoll vorschreibt, hat sich die Europäische Union dazu verpflichtet, 8% der so genannten Kyoto-Gase in selbigem Zeitraum einzusparen. Deutschland setzte sich selbst das hohe Ziel, eine Reduzierung von 21% zu erreichen. Eines der wichtigsten umweltpolitischen Instrumente zur Bekämpfung der Umweltprobleme ist der am 01.01.2005 in Kraft getretene Emissionshandel der Europäischen Union. Damit wird der CO2-Ausstoß für Anlagenbetreiber beschränkt und nur noch dann gestattet, wenn entsprechende Emissionszertifikate vorliegen. Bei Nichteinhaltung ist mit Sanktionen zu rechnen. Dieses Instrument der Umweltpolitik soll Luft zu einem „werthaltigen Gut“ machen. Die Europäische Union bestimmte außerdem, dass jeder Mitgliedsstaat einen sogenannten Zuteilungsplan aufstellen muss, indem festgelegt wird, wie viele Zertifikate der Mitgliedsstaat in einer Handelsperiode zuteilen will und wie sich die Verteilung im einzelnen abspielen soll. Deutschland als hoch entwickeltes Industrieland, sollte natürlich mit der Einführung seines nationalen Allokationsplanes eine Vorreiterrolle in der Europäischen Union einnehmen und auch im weltweiten Vergleich ein positives Beispiel abgeben.
Einleitung:
Sengende Sommerhitze, milde Winter und zerstörerische Hurrikans, schmelzende Gletscher, überflutete Landstriche und Wüsten die sich immer weiter ausbreiten. Der fortschreitende Klimawandel lässt sich heutzutage kaum noch leugnen. Weltweit hat man die Gefahren des durch Menschen verursachten Klimawandels erkannt und versucht nun zu retten was noch zu retten ist und das Schlimmste zu verhindern.[1] Hauptverursacher des Klimawandels sind, wie wir heute wissen, Treibhausgase wie CO2. Daten aus Forschungsprojekten wie den antarktischen Bohrkernen, zeigen eindeutig auf, dass der Co2 Verbrauch noch nie so hoch geklettert ist wie in den letzten hundert Jahren.[2] Die Weltgemeinschaft wurde sich schnell einig, dass nur ein gemeinsames Handeln helfen kann. Im Zuge des Kyoto-Protokolls, welches im Jahre 1997 entstanden ist, verständigten sich 38 Industriestaaten darauf, insgesamt 6 Treibhausgase, insbesondere CO2Emissionen, im Zeitraum von 2008-2012 um 5,2% gegenüber dem Jahr 1990 zu reduzieren. Neben den 5,2 % die das Kyoto-Protokoll vorschreibt, hat sich die Europäische Union dazu verpflichtet, 8% der so genannten Kyoto-Gase in selbigem Zeitraum einzusparen. Deutschland setzte sich selbst das hohe Ziel, eine Reduzierung von 21% zu erreichen. Eines der wichtigsten umweltpolitischen Instrumente zur Bekämpfung der Umweltprobleme ist der am 01.01.2005 in Kraft getretene Emissionshandel der Europäischen Union. Damit wird der CO2-Ausstoß für Anlagenbetreiber beschränkt und nur noch dann gestattet, wenn entsprechende Emissionszertifikate vorliegen. Bei Nichteinhaltung ist mit Sanktionen zu rechnen. Dieses Instrument der Umweltpolitik soll Luft zu einem „werthaltigen Gut“ machen.[3] Die Europäische Union bestimmte außerdem, dass jeder Mitgliedsstaat einen sogenannten Zuteilungsplan aufstellen muss, indem festgelegt wird, wie viele Zertifikate der Mitgliedsstaat in einer Handelsperiode zuteilen will und wie sich die Verteilung im einzelnen abspielen soll.[4] Deutschland als hoch entwickeltes Industrieland, sollte natürlich mit der Einführung seines nationalen Allokationsplanes eine Vorreiterrolle in der Europäischen Union einnehmen und auch im weltweiten Vergleich ein positives Beispiel abgeben. Die BRD konnte dieser Vorreiterrolle leider nicht gerecht werden, der NAP wurde in Deutschland zwar verabschiedet, die gewünschten Erfolge bleiben jedoch aus. Die folgende Arbeit soll nun beleuchten, ob die Implementierung des NAP wirklich als gescheitert anzusehen ist.
Der NAP1 in der BRD
Will man sich genauer mit dem Thema „nationaler Allokationsplan“ in der Bundesrepublik Deutschland beschäftigen, muss man zuerst die Maßnahmen der Europäischen Union zur Reduktion der Treibhausgase näher betrachten. Der wichtigste Bestandteil der EU-Strategie zur Senkung der Treibhausgasemissionen ist das EU-Emissionshandelssystem 2005, welches als erstes internationales „Cap-and-Trade“ System für den Handel mit Emissionsrechten für Treibhausgase auf Unternehmerebene eingeführt wurde. Durch das Festsetzen eines Preises für jede Tonne ausgestoßenes Treibhausgas, kann die EU durch das Emissionshandelssystem in CO2-arme Technologien investieren. Emissionskosten rücken so auf die Agenda der Unternehmensleitungen und fördern somit Kreativität und Einfallsreichtum bei der Suche nach kostengünstigen Möglichkeiten zur Bekämpfung des Klimawandels.[5] Entscheidend für das Emissionshandelssystem ist die gemeinsame Währung, die Emissionszertifikate. Eines dieser Zertifikate berechtigt zum Ausstoß von einer Tonne CO2. Derzeit müssen die Mitgliedsstaaten deshalb sogenannte nationale Zuteilungspläne aufstellen.[6] Der nationale Allokationsplan NAP ist ein zentraler Bestandteil des Emissionshandels und legt die Aufteilung der geplanten CO2- Emissionsbegrenzungen auf einzelne Sektoren wie Energiewirtschaft, Industrie, Verkehr, Haushalte, Handel und Dienstleistungen fest und bildet somit gleichzeitig die Grundlage für das Zuteilungsgesetz. Eine Begrenzung der Gesamtzahl der zugewiesenen Zertifikate führt zu einer Knappheit, die für den Handel erforderlich ist. Ineffiziente Anlagen können mit den ihnen zugeteilten Zertifikaten kaum ihren Bedarf decken, Effiziente Anlagen hingegen profitieren von ihrer Klimafreundlichen Produktion, da sie ihre überschüssigen Zertifikate zu einem Preis der durch Angebot und Nachfrage bestimmt wird, weiter verkaufen können. Die Ineffizienten Firmen, müssen entweder in klimafreundliche Technologien investieren, zusätzliche Zertifikate auf dem Markt erwerben oder beide Möglichkeiten kombinieren.
In der BRD teilt sich der NAP in einen Makroplan und einen Mikroplan. Der Makroplan dient der Aufteilung des Emissionsbudgets und der Festlegung der Gesamtzahl der zuzuteilenden Zertifikate. Er muss mit den anderen Umweltschutzrichtlinien der BRD, wie dem Klimaschutzprogramm, in Einklang stehen und teilt das vorhandene Budget auf die verschiedenen Treibhausgase und die Sektoren auf.
Der Mikroplan ist nötig für die Beabsichtigte Zuteilung der Zertifikate an die Betreiber der einzelnen Anlagen und um eine bestimmte Reservezahl von Emissionsberechtigungen festzulegen.
Im Mikroplan ergibt sich auch, welche Ansätze es für die kostenlose Allokation gibt. Hierunter fällt das sogenannte Grandfathering, bei dem die Zuteilung anhand der historischen Emissionswerte einer Anlage erfolgt und das Benchmarking, bei dem die durchschnittliche Emission einer Produktkategorie als Leitwert herangezogen wird. Als Zeitrahmen wird grundsätzlich der Zeitraum von 2000 bis zum Jahr 2002 verwendet.[7]
Der erste NAP in der BRD wirkt im ersten Moment als geglückt, so wurde bereits im Jahr 2007 laut dem „nationalen Treibhausgasinventar“ die gewünschten 21% Minderung bei den Emissionen von CO2 erreicht. Dieser Rückgang ist jedoch leider nicht komplett dem Emissionshandel in der BRD zuzuschreiben, sondern spiegelt auch statistische Effekte wieder, wie die Erhöhung der Mehrwertsteuer 2006.[8]
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[1] bpb: Dossier Klimawandel, unter: http://www.bpb.de/gesellschaft/umwelt/klimawandel (Stand: 05.01.2013)
[2] Rahmstorf,S./Schellnhuber,H.(2012): Der Klimawandel: Diagnose,Prognose,Therapie, S.7
[3] Erling, Uwe(2008): Emissionshandel. Rechtsgrundlagen und Einführung, S.11ff.
[4] Adam,M./Hentschke,H./Assenmacher,S.(2006): Handbuch des Emissionshandelsrechts, S.4
[5] Lucht,M./Spangartd,G.(2005): Emissionshandel, S.10 ff.
[6] Europäische Kommission: Das Emissionshandelssystem der EU, unter: http://ec.europa.eu/clima/publications/docs/ets_de.pdf (Stand 5.01.2013)
[7] BMU: Nationaler Allokationsplan 2005-2007 für die BRD, unter: http://www.hlug.de/fileadmin/dokumente/luft/emissionshandel/nap_kabinettsbeschluss_31_03_04.pdf (Stand 5.1.2013)
[8] Spiegel Online: Kyoto Protokoll, unter: http://www.spiegel.de/wissenschaft/natur/kyoto-protokoll-deutschland-hat-klimaschutz-ziel-bereits-erreicht-a-593260.html (Stand 06.01.2013)
- Quote paper
- Vanessa König (Author), 2013, Das Scheitern der Implementation des NAP in der BRD, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/213331
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