Im Zeitalter der Globalisierung kann die Kooperation eine sinnvolle Erweiterung der eigenen Unternehmensaktivitäten sein. Voraussetzung ist jedoch, dass die möglichen Probleme im Voraus weitgehend durch die richtige Planung ausgeschaltet werden. In diesem Beitrag werden die wichtigsten Grundfragen vorgestellt.
Kooperation: Identitätsverlust oder Zukunftssicherung?
Kooperationen gibt es in allen Branchen und in den verschiedensten Formen. Nahezu jeder Unternehmer partizipiert direkt oder indirekt an den Vorteilen einer Kooperation, insbesondere beim Einkauf von Waren und Dienstleistungen. Egal, ob er Kunde bei einer Einkaufsgenossenschaft ist oder sein Großhändler Mitglied in einem Einkaufsverband ist.
Es darf auch unterstellt werden, dass sich die meisten Unternehmer schon mal mit dieser Frage beschäftigt haben, weil es viele Argumente gibt, die für eine Kooperation sprechen. Das Problem ist jedoch, dass die Möglichkeiten, die eine Kooperation bietet, oft zu einseitig gesehen werden. Natürlich kann eine Kooperation bewusst „einzielig“ ausgelegt werden, wie z. B. Erweiterung des Angebots oder die Zusammenlegung des Einkaufs. Wer sich aber so eng begrenzt dem Thema nähert, verschenkt möglicherweise Ressourcen.
Der folgende Beitrag beschäftigt sich im Wesentlichen mit den Möglichkeiten der horizontalen Kooperation, weil vertikale Kooperationen bei Kleinbetrieben nur selten vorkommen und im Allgemeinen nicht so viele Möglichkeiten bieten.
Basisüberlegungen
Wer sich mit diesem Thema beschäftigen will, muss zunächst für sich fünf grundsätzliche Fragen klären:
1. Auf welchen Handlungs- bzw. Leistungsfeldern könnte ich kooperieren?
2. Welche Form der Kooperation will ich (zunächst) realisieren?
3. Welche Ziele will ich erreichen?
4. Gibt es Wettbewerber bzw. Partner auf gleichem Niveau, mit denen ich mir eine Zusammenarbeit vorstellen kann?
5. Eignen sich die vorhandenen (persönlichen) Voraussetzungen für eine Kooperation?
Wer diese Fragen nicht im Voraus für sich klärt, läuft Gefahr, dass ihm bei der Realisierung Fehler unterlaufen. Diese sind später nur sehr schwer zu korrigieren, denn Korrekturen des Ist-Zustandes erfordern immer die Zustimmung des bzw. der Partner. Im ungünstigsten Fall kann es sogar zu einer Benachteiligung des eigenen Unternehmens führen.
Zu 1. Auf welchen Handlungs- bzw. Leistungsfeldern könnte ich kooperieren?
Die horizontale Kooperation bietet viele Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit einem oder mehreren Partnern. Daher muss zunächst geklärt werden, auf welchen Gebieten eine Kooperation sinnvoll ist und angestrebt werden soll. Das können bspw. sein:
- Leistungs- Angebotserweiterung (Alles aus einer Hand)
- Gemeinsame Entwicklung neuer Leistungen und Angebote
- Bündelung der Einkaufsaktivitäten
- Gemeinsames Marketing
- Gemeinsame Werbung
- Bündelung von Serviceleistungen
- Aufbau von gemeinsamen Hausmarken
- Temporäre Ausleihung von Mitarbeitern etc.
Diese Fragen muss jeder Unternehmer zunächst für sich klären. Das ist notwendig, weil, je nach Entscheidung die eigene Selbstständigkeit mehr oder weniger stark beeinflusst wird. Während bei der Leistungs- und Angebotserweiterung noch ohne jede Verpflichtung gearbeitet werden kann, muss beim gemeinsamen Marketing oder der gemeinsamen Werbung schon weitgehend auf die eigene Identität und Entscheidungsfreiheit verzichtet werden. Deshalb ist es sinnvoll, vorher sehr genau die Vor-und Nachteile zu prüfen, die mit der jeweiligen Entscheidung verbunden sind.
Zu 2. Welche Form der Kooperation will ich (zunächst) realisieren?
Die Formen der Zusammenarbeit im Rahmen einer Kooperation sind sehr unterschiedlich. Das beginnt bei „losen“ Verabredungen zu Arbeitsvermittlungen bzw. überlassungen und reicht bis zu einem gemeinsamen Unternehmen.
Als vorteilhaft hat sich erwiesen, zunächst eine lose Kooperation auf Probe einzugehen, um festzustellen, ob die eigenen und gemeinsamen Vorstellungen sich weitgehend problemfrei realisieren lassen. Die eigene Identität und Selbstständigkeit sollte erst aufgegeben werden, wenn man sicher ist, dass die geplante Kooperation für alle Beteiligten von Vorteil ist und auch von allen so gesehen wird.
Wer die Vorteile einer Kooperation nutzen möchte, aber die eigene Souveränität nicht aufgeben will, kann sich alternativ mit dem Thema Joint Venture beschäftigen. Wird ein Joint Venture (eine gemeinsame Tochterfirma) gegründet, ist das eigene Unternehmen nicht direkt betroffen. Die positiven oder negativen Ergebnisse bzw. Auswirkungen der gegründeten Firma sind immer nur indirekter Natur, weil das Joint Venture Unternehmen rechtlich selbständig ist und unter eigenem Namen operiert.
Zu 3. Welche Ziele will ich erreichen?
Wer nicht konkret weiß wohin er will, läuft Gefahr sich zu verirren. Daher ist es zunächst zwingend notwendig, die eigenen Ziele eindeutig –und zwar schriftlich- zu formulieren. Wenn die Ziele schriftlich fixiert sind, kann immer wieder überprüft werden, ob die bisher getroffenen und die geplanten Maßnahmen zum Ziel führen.
Wichtig in dieser Planungsphase ist, dass die eigenen Ziele nicht dominieren. Nur wenn die Kooperation allen Beteiligten die gleichen Vorteile bietet, kann sie auf Dauer bestehen. Niemand wird einer Kooperation zustimmen, wenn die Vorteile ungleich verteilt sind.
Ein weiterer Vorteil der Zielbestimmung ist, dass damit gleichzeitig die Voraussetzungen definiert werden, die der oder die Partner einbringen müssen. Wenn bspw. nur ein gemeinsamer Einkauf angestrebt wird, ist die kooperative Zusammenarbeit simpel. Auch wenn gegenseitig nur Empfehlungen bzw. Nachweise für Arbeiten ausgesprochen werden, ist die Zusammenarbeit problemlos. Der Kooperationspartner muss die zu leistende Arbeit „nur“ ordnungsgemäß zur Zufriedenheit des Kunden ausführen.
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- Citation du texte
- Hans-Jürgen Borchardt (Auteur), 2013, Kooperation. Identitätsverlust oder Zukunftssicherung?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/213242