Jeder Mensch besitzt eine einzigartige DNA-Sequenz. Einzige Ausnahme: eineiige
Zwillinge, die aus einer einzelnen Eizelle hervorgehen, wie Cook- Deegan beschreibt.
„DNA typing, unlike standard fingerprinting, could not distinguish identical twins.“
(Cook-Deegan, 1994, S. 303). Entwickelt wurde die DNA- Analyse 1984 von Alec
Jeffreys von der Universität von Leicester, Großbritannien.
Durch die Untersuchung dieser DNA-Sequenz können Genetiker das genetische Profil
eines Menschen erstellen, das einen Menschen dann eindeutig identifizieren soll. Ein
Jahr nach der Erfindung gelang es erstmals, einen Mörder anhand von Blut- und
Spermaspuren zu überführen. Nützlich ist diese Technologie nicht nur in der
Strafverfo lgung, sondern in zahlreichen Anwendungsgebieten. Beispielsweise wird die
DNA-Analyse verwendet um eine Vaterschaft nachzuweisen. Die Analyse über die
DNA wird heute vielfältig verwendet, sogar bis hin zum Fischfang.
Nicht alle Teile unserer DNA sind individuell bei jedem Menschen verschieden. Die
Gegenden, die zum Beispiel die Proteinbiosynthese steuern, sind bei allen Menschen
identisch. Interessant zur Identifikation von Menschen dagegen sind jene Teile unserer
DNA, die keine funktionale Bedeutung haben sollen. Solche bedeutungslose Marker
scheinen ideal zu sein zur genetischen Erfassung eines Menschen, da sie sich von
Mensch zu Mensch unterscheiden können und dennoch keine Informationen über die
genetischen Dispositionen eines Menschen verraten sollen.
Die Beweiskraft eines DNA-Profils ist für die Strafverfolgung von großer Bedeutung
und wird oft als wichtigstes Indiz gewertet. Anfang der 90er Jahre entschied der
Bundesgerichtshof jedoch, dass kein Angeklagter nur aufgrund der DNA-Analyse
verurteilt werden darf, denn die DNA-Analyse ist auf keinen Fall unumstritten. Es
ergeben sich technische, rechtliche und ethische Fragen, die ständig wieder aufgeworfen
werden, weil sich die Technologie weiterentwickelt und sich dadurch die rechtliche
Lage ändert. In der folgenden Arbeit soll näher auf diese technologische Entwicklung
und auf die ethischen Diskussionen eingegangen werden.
Ziel dieser Arbeit ist es, das Themengebiet zu erklären und einen Überblick über die
ethischen, rechtlichen und wissenschaftlichen Aspekte der Diskussion rund um die
DNA-Analyse in der Strafverfolgung zu geben.
Inhaltsverzeichnis
Einleitung
1 Darstellung des Problems
1.1 DNA-Datenbank in Deutschland
1.2 Der gläserne Mensch
1.3 Falsche DNA Spuren
1.4 Chancen und Risiken
2 Die DNA- Analyse aus wissenschaftlicher Sicht
2.1 Die Struktur der DNA
2.2 Informationsgehalt der DNA
2.3 Analysemethoden
2.3.1 Minisatelliten-Analyse (Southern Blot)
2.3.2 STR- Analyse mittels PCR
2.3.3 Kapillar- Elektrophorese
3 Die DNA- Analyse aus rechtlicher Sicht
3.1 Das Grundgesetz
3.2 Wann, wie und von wem darf eine DNA-Analyse durchgeführt werden?
3.2.1 § 81 StPO und die DNA-Analyse als Beweismittel im Strafverfahren
3.3 Initiativen zur Änderung und Ergänzung des § 81
3.4 Europarecht
3.5 Die Charta der Bürgerrechte für eine nachhaltige Wissensgesellschaft
4 Die DNA- Analyse aus ethischer Sicht
4.1 Das ethische Grunddilemma
4.1.1 Darstellung des Problems aus normativer Sicht
4.1.2 Darstellung des Problems aus utilitaristischer Sicht
4.1.3 Darstellung des Problems aus diskursethischer Sicht
5 Zusammenfassung
Bibliographie
Erklärung
Einleitung
Jeder Mensch besitzt eine einzigartige DNA-Sequenz. Einzige Ausnahme: eineiige Zwillinge, die aus einer einzelnen Eizelle hervorgehen, wie Cook- Deegan beschreibt. „DNA typing, unlike standard fingerprinting, could not distinguish identical twins.“ (Cook-Deegan, 1994, S. 303). Entwickelt wurde die DNA- Analyse 1984 von Alec Jeffreys von der Universität von Leicester, Großbritannien.
Durch die Untersuchung dieser DNA-Sequenz können Genetiker das genetische Profil eines Menschen erstellen, das einen Menschen dann eindeutig identifizieren soll. Ein Jahr nach der Erfindung gelang es erstmals, einen Mörder anhand von Blut- und Spermaspuren zu überführen. Nützlich ist diese Technologie nicht nur in der Strafverfolgung, sondern in zahlreichen Anwendungsgebieten. Beispielsweise wird die DNA-Analyse verwendet um eine Vaterschaft nachzuweisen. Die Analyse über die DNA wird heute vielfältig verwendet, sogar bis hin zum Fischfang.
Nicht alle Teile unserer DNA sind individuell bei jedem Menschen verschieden. Die Gegenden, die zum Beispiel die Proteinbiosynthese steuern, sind bei allen Menschen identisch. Interessant zur Identifikation von Menschen dagegen sind jene Teile unserer DNA, die keine funktionale Bedeutung haben sollen. Solche bedeutungslose Marker scheinen ideal zu sein zur genetischen Erfassung eines Menschen, da sie sich von Mensch zu Mensch unterscheiden können und dennoch keine Informationen über die genetischen Dispositionen eines Menschen verraten sollen.
Die Beweiskraft eines DNA-Profils ist für die Strafverfolgung von großer Bedeutung und wird oft als wichtigstes Indiz gewertet. Anfang der 90er Jahre entschied der Bundesgerichtshof jedoch, dass kein Angeklagter nur aufgrund der DNA-Analyse verurteilt werden darf, denn die DNA-Analyse ist auf keinen Fall unumstritten. Es ergeben sich technische, rechtliche und ethische Fragen, die ständig wieder aufgeworfen werden, weil sich die Technologie weiterentwickelt und sich dadurch die rechtliche Lage ändert. In der folgenden Arbeit soll näher auf diese technologische Entwicklung und auf die ethischen Diskussionen eingegangen werden.
Ziel dieser Arbeit ist es, das Themengebiet zu erklären und einen Überblick über die ethischen, rechtlichen und wissenschaftlichen Aspekte der Diskussion rund um die DNA-Analyse in der Strafverfolgung zu geben.
1 Darstellung des Problems
Die Problematik der DNA-Analyse lässt sich anhand von Meldungen und Analysen in der Tagespresse sowie in der Fachliteratur folgendermaßen darstellen. Die Erfolgsgeschichte der DNA-Analyse in der Strafverfolgung wird beispielsweise vom ZDF in zahlreichen Sendungen dokumentiert aber auch als „nicht unfehlbar“ entlarvt (vgl. ZDF wissen und entdecken (2003) Flächendeckende Gentests). Die Problematik des Themas erfasst einerseits die technische Zuverlässigkeit der Analyse und zum anderen die rechtlichen Probleme, die entstehen, wenn die DNA-Analyse angewandt wird. Denn Grundlage eines Gen-Vergleichs kann die Gen-Datei einer Datenbank oder der genetische Fingerabdruck eines Menschen sein. So bekommt die Staatsmacht ein enorm mächtiges Werkzeug in seine Hände, mit dem besonders gut kontrolliert und überwacht werden kann. Es entstand der Begriff vom gläsernen Menschen. Denn die Daten aus einem genetischen Fingerabdruck sind sehr vielfältig und lassen Aussagen über viele Persönliche Daten zu. Diese sehr persönlichen Daten sind natürlich auch für vielfältige andere auch kommerzielle und wirtschaftliche Zwecke verwendbar. Immer wieder werden Stimmen laut, alle Männer Deutschlands sollten sich in diese Datenbank eintragen, oder man solle alle Bürger in eine landesweite umfassende Datenbank integrieren.
1.1 DNA-Datenbank in Deutschland
In Ihrem Beitrag „Blut, Sperma, Haut und Haare: Seit fünf Jahren werden DNA-Daten beim Bundeskriminalamt gespeichert“ beschreibt Nicola Siegmund-Schulze wo und in welcher Form die DNA- Daten in Deutschland gespeichert werden:
„"Die Sicherheit der Bürger nimmt zu, das Risiko für Verbrecher steigt". Mit diesen Worten von Bundesinnenminister Manfred Kanther (CDU) startete heute vor fünf Jahren die zentrale DNA-Datenbank beim Bundeskriminalamt (BKA) in Wiesbaden. Das präventive Element besteht in der Aussicht, Wiederholungstäter schneller zu fassen und damit weitere Taten verhindern zu können.
War die DNA-Datenbank in Deutschland anfangs auf die Bekämpfung von Sexualverbrechen und anderen schweren Gewalttaten ausgelegt, so hat sich ihr Einsatz durch mehrere Gesetzesänderungen rasch ausgeweitet. Inzwischen dürfen bei 41 verschiedenen Straftatbeständen DNA-Daten gespeichert werden, angefangen von Sexualdelikten bis zu Brandstiftung, Wohnungseinbruch, Diebstahl, Bildung terroristischer Vereinigungen, Erpressung und Vollrausch bis zu Körperverletzung im Amt. Zur Zeit enthält die Datenbank 265 000 Datensätze. Allein 2002 habe die BKA-Datenbank geholfen, dass 66 Fälle von Mord und Totschlag, 135 Sexualverbrechen, 250 Raubüberfälle, Erpressungen und mehr als 3000 andere Eigentumsdelikte aufgeklärt werden konnten, sagte Bundesinnenminister Otto Schily (SPD). Anlässlich des fünften Geburtstages der BKA-Datenbank kündigte Schily an, den Katalog der Straftaten wieder erweitern zu wollen. Ein Trend, der vor zwei Jahren in einem Vorschlag von Unionspolitikern gipfelte, alle Männer in Deutschland sollten ihre DNA-Daten beim BKA speichern lassen. Diese Idee wurde damals als "verfassungsfeindliche Orwellsche Überwachungsphantasie" von der Regierungskoalition abgelehnt.
Längst hat sich die DNA-Analyse, auch genetischer Fingerabdruck oder DNA-Profiling genannt, parallel zum klassischen Fingerabdruck (Daktyloskopie) zum zweiten Standbein bei der Identifizierung Tatverdächtiger entwickelt. Methodisch korrekt ausgeführt, liegen bei der DNA-Analyse die statistischen Wahrscheinlichkeiten dafür, dass zwei Individuen dieselben untersuchten DNA-Muster haben, zwischen eins zu mehreren hundert Millionen und eins zu hundert Milliarden. Die einzigen Ausnahmen sind eineiige Zwillinge. Sie lassen sich nur über den Fingerabdruck voneinander unterscheiden.
Die Wiege des DNA- Profildings steht in England, wo im 19. Jahrhundert auch die Daktyloskopie für die Verbrechensbekämpfung etabliert wurde. 1985 beschrieb der Genetiker Professor Alec Jeffreys von der Universität Leicester erstmals, dass bestimmte, sich wiederholende Bereiche der Erbsubstanz für die Individualtypisierung und Abstammungsbegutachtung geeignet sind (Nature 318, 1985, 577). Diese nicht-codierenden Sequenzen heißen Minisatelliten- DNA. Sie variieren in der Anzahl ihrer Untereinheiten zwischen den Menschen. Mindestens acht solcher Loci werden heute untersucht, um hohe Wahrscheinlichkeiten für eine Zuordnung oder den Ausschluss von Personen zu erreichen.
Der Vorteil der DNA-Analyse zum herkömmlichen Fingerabdruck: Die Variationsbreite der biologischen Spuren, die sich für eine Identifizierung eignen, ist enorm. Ob Speichel, Sperma, Haut und Schleimhäute, Blut, Knochen, Haare - alles, was aus Zellen besteht, lässt sich für eine DNA-Analyse nutzen. Selbst wenn die Spur schon alt ist und die Erbsubstanz teilweise abgebaut, oder nur winzige Mengen vorhanden sind (eine einzige Zelle kann ausreichen), werten Forensiker diese mit weiterentwickelten Methoden wie der Mitochondrien- DNA-Analyse und spezifischen Systemen zur Vervielfältigung von Erbsubstanz (PCR) noch aus. Je verfeinerter die Methoden allerdings, desto störanfälliger sind sie etwa für Kontaminationen.“ (siehe Siegmund- Schulze (2003) Blut, Sperma, Haut und Haare)
1.2 Der gläserne Mensch
In einem Weiteren Bericht beschreibt Nicola Siegmund-Schulze eine mögliche Entwicklung und wirft somit die Frage auf, ob diese Entwicklung hin zum gläsernen Menschen führen kann:
„Fünf Jahre DNA-Datenbank beim Bundeskriminalamt hat Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) zum Anlass genommen, eine Ausweitung der Datei anzukündigen. Die Logik ist klar: Je mehr Daten, desto höher die Trefferquoten. Mit der Speicherung der DNA-Profile von allen Männern in Deutschland könnten noch mehr Straftaten aufgeklärt werden.
Datenschützer sehen nicht nur Chancen, sondern auch Risiken: den gläsernen Menschen. Schließlich gibt es immer mehr Datensammlungen, die biologische Parameter und Verhaltensmerkmale beinhalten: etwa die Ergebnisse von erkennungsdienstlichen Behandlungen mit Fotos und Fingerabdrücken, DNA-Untersuchungen und Tatablauf-Analysen in der VICLAS- Datenbank.
Wissenschaftler in England arbeiten bereits daran, durch Kombination von äußeren und genetischen Merkmalen künftig Steckbriefe auf DNA-Basis erstellen zu können. Bis dahin ist der Weg noch weit. Aber wir sind schon am Anfang, auch in Deutschland. So ist die Bestimmung des Geschlechts bei der DNA-Analyse von Spuren längst Standard, entsprechende Datenbanken für das Y-Chromosom gibt es in Europa, Asien und den USA.“ (siehe Siegmund- Schulze (2003), Gläserne Menschen in der BKA- Datei)
1.3 Falsche DNA Spuren
In einem Bericht des ZDF wird näher auf die Bedenklichkeit zur Schwere der Beweislast von DNA- Beweisen hingewiesen:
„Ein unglücklicher Zufall, und schon kann ein Unschuldiger beim Abgleich mit den gespeicherten Gen-Proben in Schwierigkeiten kommen. Aber auch der Manipulation sind keine Grenzen gesetzt. Denn schließlich ist es ein Leichtes, an einem Tatort eine falsche DNA-Spur zu legen, als scheinbar todsicheren Beweis. Ohne klassisches kriminalistisches Handwerk nützt auch ausgefeilte DNA-Analysen nichts - denn Spur ist eben nicht gleich Beweis. Und anders als manche Politiker stehen zumindest in Deutschland die meisten Wissenschaftler und Kriminalisten einer allumfassenden DNA-Datenbank skeptisch gegenüber. Professor Bernd Brinkmann vom Rechtsmedizinischen Institut Münster kann sich durchaus vorstellen, dass ein Unschuldiger bei einer Reise durch Deutschland eine Zigarettenkippe unachtsam wegwirft. Wird diese später in der Nähe eines Tatortes gefunden, könne der Verursacher schnell verdächtig werden. Das wäre zwar zunächst ein primärer Verdacht, doch der müsse später wieder ausgeräumt werden, was nach Brinkmanns Ansicht jedoch sicher nicht ganz einfach wäre.“ (siehe ZDF wissen und entdecken (2003) Flächendeckende Gentests)
1.4 Chancen und Risiken
Gewaltverbrechern fällt es schwer, keine Visitenkarte am Tatort zu hinterlassen (zum Beispiel Hautpartikel, Haare, Augenbrauen usw.). Diese Indizien am Tatort können von der modernen Gerichtsmedizin verwendet werden, ein genetisches Profil des Täters zu erstellen. Die DNA-Analyse in der Gerichtsmedizin bringt eine Vielzahl von Verbesserungen gegenüber der herkömmlichen Strafverfolgung mit sich. Sie ermöglicht es, dass Gewaltverbrechen besser, schneller und effektiver aufgeklärt werden können. Darüber hinaus könnte das auf zukünftige Verbrechen auch Einfluss nehmen, da die hohe Aufklärungsquote potentielle Verbrecher abschreckt. Bei verantwortungsvoller Anwendung kann die DNA-Technologie eine große Hilfe zur Überführung und Verurteilung von Gewaltverbrechen sein. Ein weiterer Vorteil der neuen Technologie liegt in der Möglichkeit, Unschuldige und auch bereits zu Unrecht Verurteilte zu entlasten. Stimmt das genetische Profil eines Verdächtigen nicht mit dem Profil des am Tatort gefundenen Materials überein, so kann der Verdächtige aus den Ermittlungen ausgeschlossen werden. Tatsächlich ist es in den letzten Jahren häufiger vorgekommen, dass bereits Verurteilte aus der Haft entlassen wurden, da die DNA- Analyse ihre Unschuld nachgewiesen hat.
Alex Jeffreys, der Genetiker, der für die Einführung der DNA-Technologie in der Gerichtsmedizin sorgte, äußerte die Hoffnung, dass sich die Zahl der Gewaltverbrechen durch die neue Technologie enorm senken ließe (teils wegen der Inhaftierung und teils wegen der Abschreckung).
Die DNA-Analyse bringt neben ihren revolutionären Möglichkeiten auch großes Missbrauchspotential mit sich, dass hier nicht unerwähnt bleiben soll. Die Kontrollmöglichkeiten des Staates wachsen. Darüber hinaus erhöht sich die Gefahr des Missbrauchs der gesammelten Daten. In Zeiten, in denen man versucht, dass Genom des Menschen komplett zu entschlüsseln, liegt der Gedanke nicht fern, dass die aus einer DNA-Analyse gesammelte Information auch Arbeitergebern, Versicherungen, Banken und anderen wirtschaftlich gesehen sehr nützlich wären. Schon 1988 wies Jeremy Rifkin auf die Brisanz genetischer Informationen und die Möglichkeit des Missbrauchs hin. In einer Presseerklärung vom 19. April 1988 warnte er vor möglichen Folgen eines naiven und überwachungsfreien Umgangs mit der DNA- Technologie. „...if we are not careful, we will find ourselves in a world where the disabled, minorities, and workers will be genetically engineered.” (Cook-Deegan 1994, S. 267)
Wenn man diesen Gedanken zu Ende denkt, ist die Diskriminierung, einen Menschen aufgrund seiner genetischen Dispositionen zu benachteiligen, nicht weit entfernt. In den
USA sind solche Fälle bereits bekannt geworden. „Indeed, stories about insurance denial, among families with Huntington´s disease, for example, were well known to genetic disease support groups.“ (Cook-Deegan 1994, S. 265)
Weitere Risiken stelle ich mir bei einer zufälligen Übereinstimmung eines genetischen Profils eines Verdächtigen mit dem am Tatort gefundenen Material des Täters vor, denn ein Unschuldiger ist nun verpflichtet, eine schwere Beweislast von sich abzuwenden. Auch bei der Berechnung der Wahrscheinlichkeit einer zufälligen Übereinstimmung ergeben sich Probleme, denn die Staatsanwaltschaft neigt dazu, diese Wahrscheinlichkeit viel zu hoch anzusetzen. In der Presse werden zufällige Übereinstimmungen oft als absolut unvorstellbar eingestuft und auch Staatsanwälte gehen bei der Berechnung diese Wahrscheinlichkeiten oft von falschen Grundlagen aus.
Ein weiteres großes Risiko ist auch in der DNA-Analyse menschliches Versagen, denn sowohl bei der Analyse des Beweismaterials als auch bei der Analyse des genetischen Materials eines Verdächtigen können Fehler gemacht werden, die möglicherweise das Ergebnis verfälschen. Man stelle sich vor, dass die Analyse aufgrund eines Fehlers das Ergebnis hat, das genetische Material des Verdächtigen stimme überein mit dem am Tatort gefundenen Material des Täters (zum Beispiel, weil ein Laborant Etiketten verwechselt hat). Die Auswirkungen wären für den Verdächtigen verhängnisvoll und er hätte eine schwere Aufgabe vor sich, die Anschuldigungen zu widerlegen. Kitcher hält die Rechte der Angeklagten jedoch für ausreichend geschützt, wenn der forensische Einsatz der DNA-Analyse innerhalb eines institutionellen Rahmen erfolgt. Diese Institution müsste auch Stichproben und Erfolgskontrollen der Labors in Hinblick auf die Zuverlässigkeit der Ergebnisse durchführen. Es besteht auch die Möglichkeit des Datenmissbrauchs. Solche Datenbänke sind natürlich Angriffsziele für Menschen, die meinen, Kapital aus dem Verkauf dieser Daten schlagen zu können, sind es nun Beamte oder Computer Hacker. Ob die Daten wirklich nur zur Identifizierung geeignet sind und keine weitere Information über eine Person liefern, ist umstritten. „In Einzelfällen können die analysierten nicht codierenden persönlichkeitsneutralen DNA-Merkmale jedoch mit codierenden Merkmalen korrespondieren.“ (Datenschutz Berlin 2003)
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- Arbeit zitieren
- Marc Herb (Autor:in), 2004, Ethische Aspekte der DNA-Analyse in der Strafverfolgung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/21305
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