Eine fast unüberschaubare Vielfalt sich ständig ändernder Berufsfelder, ein gesellschaftliches
Umfeld, in dem Religion und Glaube immer mehr an Bedeutung zu verlieren
scheinen, Jugendliche und junge Erwachsene im Niemandsland zwischen
Kindheit und Erwachsensein, mit einer nie da gewesenen religiösen Pluralität und
kulturellen Diversität, deren Bildungsvorkenntnisse variantenreicher nicht sein könnten
- nur einige Rahmenbedingungen, die zeigen, welchen Herausforderungen sich
Religionslehrerinnen und Religionslehrer an berufsbildenden Schulen des 21. Jahrhunderts
in Deutschland zu stellen haben.
Ist es in einer solch heterogenen Zusammensetzung von nach Orientierung suchenden
jungen Menschen, die in ihrem Leben zu einem Großteil bislang kaum religiöse
Sozialisation erfahren haben, überhaupt möglich, entsprechend der gesetzlichen und
kirchlichen Rahmenvorgaben einen sinnvollen Religionsunterricht durchzuführen?
Wie kann es gelingen, die mit einer Fülle an normativen gesellschaftlichen Anforderungen
konfrontierten Jugendlichen nicht nur zu erreichen, sondern sie von der Notwendigkeit
und dem „Mehrwert“ des Religionsunterrichtes zu überzeugen sowie sie
aktiv und begeistert daran teilhaben zu lassen? Reichen die den Religionslehrerinnen
und -lehrern dafür zur Verfügung stehenden oder gestellten „Handwerkszeuge“
aus, oder sind diese antiquiert und haben den „Wettlauf“ mit der religiösen Sozialisationskrise
unbemerkt verloren? Als Student für das Lehramt an berufsbildenden
Schulen im gewerblichen-technischen Bereich der Fachrichtung Elektrotechnik gekoppelt
mit dem Unterrichtsfach Katholische Religion, stellen sich mir genau diese
Fragen. Im Rahmen eines sechswöchigen Schulpraktikums an einer berufsbildenden
Schule konnte ich die o. g. Rahmenbedingungen in ihrer ganzen Vielfalt erleben. Bei
den Hospitationen in verschiedenen Bildungsgängen - angefangen von Berufseinstiegs-
bis hin zu Fachgymnasiumsklassen - wurde mir die besondere Herausforderung
deutlich vor Augen geführt, die eine Religionslehrkraft an berufsbildenden Schulen
zu bewältigen hat und ich stellte mir die Frage, wie ein Religionsunterricht im
Spannungsfeld schwindender religiöser Erfahrungen und hochgesteckter bildungspolitischer
sowie kirchlicher Erwartungen erfolgreich für alle Beteiligten gelingen kann?
[...]
1 Einleitung
Eine fast unüberschaubare Vielfalt sich ständig ändernder Berufsfelder, ein gesellschaftliches Umfeld, in dem Religion und Glaube immer mehr an Bedeutung zu verlieren scheinen, Jugendliche und junge Erwachsene im Niemandsland zwischen Kindheit und Erwachsensein, mit einer nie da gewesenen religiösen Pluralität und kulturellen Diversität, deren Bildungsvorkenntnisse variantenreicher nicht sein könnten - nur einige Rahmenbedingungen, die zeigen, welchen Herausforderungen sich Religionslehrerinnen und Religionslehrer an berufsbildenden Schulen des 21. Jahrhunderts in Deutschland zu stellen haben.
Ist es in einer solch heterogenen Zusammensetzung von nach Orientierung suchenden jungen Menschen, die in ihrem Leben zu einem Großteil bislang kaum religiöse Sozialisation erfahren haben, überhaupt möglich, entsprechend der gesetzlichen und kirchlichen Rahmenvorgaben einen sinnvollen Religionsunterricht durchzuführen?
Wie kann es gelingen, die mit einer Fülle an normativen gesellschaftlichen Anforderungen konfrontierten Jugendlichen nicht nur zu erreichen, sondern sie von der Notwendigkeit und dem „Mehrwert“ des Religionsunterrichtes zu überzeugen sowie sie aktiv und begeistert daran teilhaben zu lassen? Reichen die den Religionslehrerinnen und -lehrern dafür zur Verfügung stehenden oder gestellten „Handwerkszeuge“ aus, oder sind diese antiquiert und haben den „Wettlauf“ mit der religiösen Sozialisationskrise unbemerkt verloren? Als Student für das Lehramt an berufsbildenden Schulen im gewerblichen-technischen Bereich der Fachrichtung Elektrotechnik gekoppelt mit dem Unterrichtsfach Katholische Religion, stellen sich mir genau diese Fragen. Im Rahmen eines sechswöchigen Schulpraktikums an einer berufsbildenden Schule konnte ich die o. g. Rahmenbedingungen in ihrer ganzen Vielfalt erleben. Bei den Hospitationen in verschiedenen Bildungsgängen - angefangen von Berufsein-stiegs- bis hin zu Fachgymnasiumsklassen - wurde mir die besondere Herausforderung deutlich vor Augen geführt, die eine Religionslehrkraft an berufsbildenden Schulen zu bewältigen hat und ich stellte mir die Frage, wie ein Religionsunterricht im Spannungsfeld schwindender religiöser Erfahrungen und hochgesteckter bildungspolitischer sowie kirchlicher Erwartungen erfolgreich für alle Beteiligten gelingen kann?
Um einen aus Sicht der Jugendlichen akzeptierten und lebensgelingend unterstützenden Religionsunterricht anbieten zu können, muss zunächst eruiert werden, was Jugendlichen des 21. Jahrhunderts wirklich wichtig ist im Leben. Woran orientieren sie sich, welche Werte sind von Bedeutung und welche Unterstützung wird in welchen Lebensbereichen benötigt bzw. angenommen? Diese Erkenntnisse sind von unausweichlicher Notwendigkeit und müssen als Grundlage für einen akzeptierten und lebensförderlichen Religionsunterricht dienen. Verschiedene, in der Öffentlichkeit teils kontrovers diskutierte Studien versuchen mit unterschiedlichen Methoden entsprechende Einblicke zu erlangen. Eine der aktuellsten Untersuchungen, die neben der großen Anzahl an Befragten auch aufgrund ihres wissenssoziologischen Ansatzes besondere Bedeutung genießt, ist die von Andreas Feige und Carsten Gennerich koordinierend durchgeführte und analysierte Studie zu „Lebensorientierungen Jugendlicher“, in der über 8000 Jugendliche und junge Erwachsene verschiedener Konfessionen und Religionen hinsichtlich ihrer Wahrnehmung von Alltagsethik, Moral und Religion befragt wurden.
In diesem Zusammenhang verfolgt die vorliegende Masterarbeit das Ziel, die Ergebnisse dieser Studie hinsichtlich ihrer Erkenntnisse und der daraus folgenden Konsequenzen für den Religionsunterricht an berufsbildenden Schulen speziell für den gewerblich-technischen Bereich so zu analysieren, dass sie für Religionslehrerinnen und –lehrer im Ergebnis praxisorientierte Unterstützung zu leisten vermag. Dabei darf nicht erwartet werden, schlussendlich über eine Art „Kochrezept“ zu verfügen, welches einen vollständigen und zeitlosen Umsetzungskatalog an Unterrichtsthemen und –methoden für den Religionsunterricht bietet. Es geht vielmehr darum, grundsätzliche Erkenntnisse und Auswirkungen der Studienergebnisse auf den Religionsunterricht im gewerblich-technischen Berufsschulbereich zu transformieren und praxisnah zu explizieren. Dafür ist es zunächst notwendig, die Ergebnisse der Studie in einer adressatengerechten Form für den gewählten gewerblich-technischen Schwerpunkt aufzubereiten bzw. zu konkretisieren. In einem zweiten Schritt werden aus den daraus gewonnenen Erkenntnissen Konsequenzen formuliert, die Hilfestellung leisten sollen, die eingangs gestellten Fragen, die sich jede angehende aber sicherlich auch viele erfahrene Religionslehrkräfte an berufsbildenden Schulen stellen bzw. stellen sollte, zu beantworten bzw. deren Beantwortung ein Stück näher zu bringen.
Um Konsequenzen und mögliche Auswirkungen der o. g. Studie für den Religionsunterricht bewerten zu können, sind sie u. a. an den geltenden Rahmenvorgaben zu spiegeln, die Aussagen darüber treffen, welche Bedeutung der Religionsunterricht genießt und was aus Sicht kirchlicher und staatlicher Vertreter von ihm geleistet werden soll. Aus diesem Grund befasst sich das folgende Kapitel zunächst mit den kirchlichen Verlautbarungen und den staatlicherseits eingeführten Kerncurricula, Bildungsstandards und/oder Rahmenrichtlinien zum Religionsunterricht. In einem Resümee am Ende des Kapitels werden die beiderseitigen Soll-Vorgaben strukturiert zusammengefasst, um eine Spiegelung zu vereinfachen.
Das darauf folgende Kapitel 3.3 befasst sich mit der grundsätzlichen Struktur der „Feige-Gennerich-Studie“[1], der Forschungsreichweite sowie dem Forschungsdesign und der Auswerteform. Dabei stehen der religionssoziologische Forschungsansatz und die daran gekoppelte Frage-Methode im Vordergrund, die das bedeutsamste Unterscheidungsmerkmal zu bereits vorliegenden empirischen Studien zur Jugendforschung darstellt. Die derzeit wohl bekanntesten und aktuellsten in der Öffentlichkeit diskutierten Forschungsstudien, die Shell Jugendstudie 2006 sowie die Sinus-Jugend-Studie U27, werden im Vorfeld der detaillierten Betrachtung der Feige-Gennerich-Studie daher in einem kurzen Überblick vorgestellt.
Das Kapitel 4, welches sich anschließt, befasst sich entsprechend des Masterarbeitsthemas schwerpunktmäßig mit den Ergebnissen und Konsequenzen der Feige-Gennerich-Studie für den Religionsunterricht an gewerblich-technischen berufsbildenden Schulen. Zunächst wird darin auf die Besonderheiten eingegangen, die in diesem Zusammenhang in Berufsschulklassen des gewerblich-technischen Ausbildungsbereichs zu berücksichtigen sind. Die Ergebnisse der Studie werden danach in vier Hauptgruppen zusammengefasst dargestellt, die sich zunächst mit den Wertorientierungen der Jugendlichen und danach mit den Bedeutungen von Beziehungen und Gemeinschaft als Basis ihrer Lebensorientierungen befassen. Es schließen sich Themenbereiche zur Bedeutung von Religion und Religiosität sowie zu weltanschaulich-theologischen Inhalten an.
Abschließend fasst Kapitel 5 die bedeutsamsten und zum Teil themenübergreifenden Erkenntnisse der Studie zusammen. Dabei werden hinsichtlich des gewerblich-technischen Ausbildungsbereichs die diesbezüglichen Erkenntnisse der Wertekorrelationen im Wertefeld gesammelt aufgegriffen. Neben einem kurzen Ausblick bezogen auf notwendige Folgeschritte wird abschließend der eingangs beschriebene Kompatibilitätsvergleich der kirchlichen sowie staatlichen Sollvorgaben mit den Ergebnissen und Konsequenzen der Feige-Gennerich-Studie durchgeführt, und beispielhaft werden Möglichkeiten aufgezeigt, wie beides aufeinander aufbauen kann.
2 Grundlagen des Religionsunterrichtes an berufsbildenden Schulen
Die besondere Bedeutung des Religionsunterrichtes hinsichtlich persönlicher Identitätsbildung und zwischenmenschlichen Zusammenlebens wurde in Deutschland auch auf politischer Ebene früh erkannt und bereits im 18. Jahrhundert im preußischen Landrecht festgehalten. Die Weimarer Reichsverfassung übernahm diesen Ansatz und unterstrich die bedeutsame Stellung des Religionsunterrichtes durch seine erstmalige Definition als ordentliches Lehrfach im Rahmen des schulischen Unterrichts und der schulischen Ausbildung. Trotz immer wieder aufflammender Kritik, gestützt auch durch die negativen Erfahrungen aus der Zeit des Nationalsozialismus, behauptet sich die Bedeutung des Religionsunterrichtes bis heute durch seine Verankerung und seinen Schutz im Grundgesetz (Art. 7). Die einzigartige Stellung dieses so gesicherten Unterrichtsfaches wird noch bedeutsamer, weil sie im Grundgesetz neben der Festschreibung der Religionsfreiheit (Art. 4) existiert und dem Druck sowie den Einflussfaktoren verschiedener Glaubensgemeinschaften und politischer Strömungen bis heute standgehalten hat. Trotz nachweislich schwindender religiöser Verortungen der deutschen Bevölkerung hält seine gesetzliche Konsolidierung den vielfältigen Angriffen gegen sie stand - zumindest derzeit noch.
Der Staat hat nach Übernahme des gesamten Schulwesens als einzig verantwortliche Instanz dafür Sorge zu tragen, dass der Religionsunterricht an allen öffentlichen Schulen als ordentliches Lehrfach und „in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften“[2] erteilt wird. Die dadurch festgelegte Konfessionsgebundenheit des Religionsunterrichtes wird durch Absatz 2 desselben Artikels mit der Religionsfreiheit (Art. 4) in Einklang gebracht, indem den Erziehungsberechtigten das Recht eingeräumt wird, über die Teilnahme ihres Kindes am Religionsunterricht zu entscheiden. Ab Vollendung des 14. Lebensjahres ist den Jugendlichen selbst dieses Recht - unabhängig von den Entscheidungen der Erziehungsberechtigten - eingeräumt (Ausnahme: Saarland, hier ab 18 Jahre[3]). Hierdurch werden bereits zwei grundlegende Rahmenbedingungen geschaffen, die erhebliche Konsequenzen für den Religionsunterricht aufweisen. Zum einen nehmen neben dem Staat auch die Glaubensgemeinschaften inhaltlichen Einfluss auf den Religionsunterricht. Bedeutsam für den Religionsunterricht an berufsbildenden Schulen ist aber auch der zweite Aspekt, der allen diese Schulform besuchenden Jugendlichen (da über 14 Jahre, mit Ausnahme des Saarlandes s. o.) die Wahlfreiheit zur Teilnahme am Religionsunterricht einräumt.
Wenn - mit Ausnahme der bekenntnisfreien Schulen - die zwischen Staat und Glaubensgemeinschaften abgestimmten wert- und religionsspezifischen Inhalte die Grundlagen für den Religionsunterricht an allgemein- und berufsbildenden Schulen darstellen[4], erfordert diese Zweigleisigkeit, die sowohl bildungstheoretisch fundierten Erkenntnisse und Vorgaben der Schulpolitik als auch die religions- und wertespezifisch erkannten Entwicklungen und Schwerpunkte der Religionsgemeinschaften zu betrachten. Da sich die bildungstheoretischen Grundlagen nicht speziell auf bestimmte Unterrichtsfächer fokussieren lassen, sich diese Masterarbeit aber auf die charakteristischen Problematiken und Herausforderungen des Religionsunterrichtes (hier weiter präzisiert auf den christlichen bzw. katholischen Religionsunterricht) bezieht, soll im Folgenden die deutsche Entwicklung der inhaltlichen Grundlagen jenes katholischen Religionsunterrichtes dargestellt werden, für den die katholische Glaubensgemeinschaft, vertreten durch die Deutsche Bischofskonferenz, vordergründig „verantwortlich“ zeichnet. Unabhängig davon obliegt dem Staat als Unterrichtsträger, der diese Aufgabe an die Bundesländer delegiert, die letztendliche Entscheidungsgewalt über die Lehrpläne und verwendeten Lehrmittel.
2.1 Kirchliche Verlautbarungen zum katholischen Religionsunterricht
Die Bischöfe der katholischen Kirche Deutschlands befassten sich auf der sogenannten Würzburger Synode (1971 bis 1975) u. a. mit dem Thema Religionsunterricht, um die Ergebnisse und Beschlüsse des II. Vatikanischen Konzils (1962 bis 1965), die die Förderung des Anspruchs an Neutralität forderten, für den deutschen Raum umzusetzen. In der Schrift „Der Religionsunterricht in der Schule“ wird dieser daher zunächst schulpädagogisch begründet, um durch die Verdeutlichung seiner kulturgeschichtlichen, anthropologischen und gesellschaftlichen Stellung, seine Notwendigkeit und seinen Beitrag zum Bildungsauftrag der Schulen zu veranschaulichen. In diesem Zusammenhang soll der Religionsunterricht[5]
- mit den geistigen Überlieferungen, die unsere kulturelle Situation geprägt haben, vertraut machen.
- jungen Menschen zur Selbstwerdung verhelfen, indem er mit Fragen nach dem Sinngrund die eigene Rolle und Aufgabe in der Gemeinschaft und im Leben erkenn- und wahrnehmbar macht (Identitätsbildung).
- jungen Menschen helfen, gesellschaftskritische Positionen einzunehmen. Sie sollen sich nicht mit der Anpassung an die verwaltete Welt zufrieden geben, sondern diese hinterfragen und Verantwortlichkeiten erkennen und wahrnehmen. In diesem Zusammenhang ist der Religionsunterricht auch auf die Relativierung unberechtigter Absolutheitsansprüche angelegt.
Dabei soll der Religionsunterricht korrelativ-didaktisch angelegt sein, so dass der Glaube im Kontext des Lebens versteh- und vollziehbar sowie das Leben im Licht des Glaubens verständlich wird. Deutlich wird hier der Ansatz der deutschen Bischöfe, wonach sich der Religionsunterricht an altersbezogenen Themen der Kinder und Jugendlichen orientieren und in ihrer Lebenswelt verorten soll. Auf der anderen Seite sollen Schülerinnen und Schülern erkennen, dass der Glaube Hilfestellung bieten kann, um das Leben besser zu verstehen und um es somit besser gelingen zu lassen. Dazu gehört auch der Dialog mit den Natur- und Humanwissenschaften. Religionsunterricht, so der Synodenbeschluss, soll die Schülerinnen und Schüler zum verantwortlichen Denken und Handeln im Hinblick auf Religion und Glaube befähigen.[6] Indem er vor Entscheidungssituationen stellt soll er Freiheit zur Auseinandersetzung gewährleisten und so dazu beitragen,
[...]
[1] Aufgrund des umfangreichen Titels der Studie von Andreas Feige und Carsten Gennerich: „Lebensorientierungen Jugendlicher, Alltagsethik, Moral und Religion in der Wahrnehmung von Berufsschülerinnen und –schülern in Deutschland“ wird im Folgenden die Studie aus Gründen der Vereinfachung als „Feige-Gennerich-Studie“ bezeichnet.
[2] Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, Art. 4 Absatz 3.
[3] Siehe Saarländisches Schulordnungsgesetz §14.
[4] Ausnahme bildet GG Art. 141 [Bremer Klausel] nach der kein Zwang zur Erteilung von Religionsunterricht für alle Bundesländer besteht, aber entsprechende Ersatzfächer wie konfessionsneutrale Religionskunde oder biblische Geschichte angeboten werden müssen.
[5] Vgl. Deutsche Bischofskonferenz, Der Religionsunterricht in der Schule, 113-152, 138ff.
[6] Vgl. ebd.
- Citar trabajo
- Martin Espelage (Autor), 2009, Konsequenzen der Studie zu Lebens- und Wertorientierungen Jugendlicher für den Religionsunterricht an berufsbildenden Schulen, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/212602
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