„Der nachfolgende Film ist urheberrechtlich geschützt. Das Mitschneiden von Bild oder Ton während der Kinovorstellung ist eine strafbare Urheberrechtsverletzung. Jeder - auch jeder Versuch - wird zur Anzeige gebracht.“
Im Zuge der Digitalisierung, im Besonderen des Voranschreitens des Internets, sind Medienunternehmen immer häufiger gezwungen, ihre Produkte aktiv vor unbefugten Zugriffen zu schützen.
Aktuelle Diskussionen werfen die Thematik auf, inwieweit digitale Piraterie die wirtschaftliche und strukturelle Entwicklung der Medienindustrie beeinflusst.
Wo die Musikindustrie bereits Ende der 90er Jahren betroffen war, so blieben die Film-schaffenden ein halbes Jahrzehnt länger verschont. Mit der Entwicklung technologischer Möglichkeiten und der Etablierung des Breitbandinternets wuchs auch der illegale Zugang zu großen Video- und Filmdateien.
Der Film ist in der heutigen Gesellschaft ein hochangesehenes und gefragtes Gut, nicht nur aus kultureller, sondern auch aus ökonomischer und technischer Sicht.
Zum einen ist ein Film durch seinen monetären Charakter ein handelbares Wirtschaftsgut, welches durch eine effiziente Verwertung hohe Gewinne für die beteiligten Akteure liefern kann.
Zum anderen finden Filme sich aber auch im Umfeld kultureller, künstlerischer und unterhaltenden Dimensionen wieder.
Dieses differenzierte Charakterumfeld aus Ware, Kunst und Technik birgt aber nicht nur Vorteile, sondern bringt auch hohe Risiken für die Filmindustrie mit sich.
Die Film- und Fernsehindustrie in Deutschland ist einer der wichtigsten Wirtschaftszweige mit einem Umsatz von jährlich mehr als 3 Milliarden Euro. Dementsprechend ist auch der Schaden, der durch illegalen Medienkonsum den Filmschaffenden und deren Produkten zugefügt wird, bedeutend größer.
Diesem Schaden sind besonders im Zuge der Digitalisierung und der Weiterentwicklung des Internets keine Grenzen zu setzen. Solche Verletzungen des Urheberrechts werden mehr und mehr einem Massenphänomen geworden, aus dem es aus aktueller Sicht keine Möglichkeit eines Rückganges der Entwicklung gibt.
Entlang dieser aktuellen Thematik, beschäftigt sich die vorliegende Arbeit mit dem Umfeld der Filmpiraterie und inwieweit diese in der deutschen Filmindustrie bereits fußgefasst hat. Des Weiteren wird ein Schwerpunkt auf die dessen Auswirkungen auf und Konsequenzen für die strukturelle und zeitliche Abfolge der deutschen Filmverwertungskette hat.
[...]
Inhaltsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Tabellenverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
1. Einführung
2. Entwicklungen und Strukturen von Filmpiraterie in Deutschland
2.1. Rechtliche Komponenten und Einordnung der Filmpiraterie
2.2. Die Entstehung der Filmpiraterie
2.2.1. Filmpiraterie der ersten Generation
2.2.2. Filmpiraterie der zweiten Generation
2.2.2.1. Online-Filmpiraterie
2.2.2.2. Workprints
2.2.2.3. DVD-Rips und DVD-Screeners
2.2.2.4. Digitales Abfilmen
2.3. Verbreitungsebenen illegaler Medieninhalte im Internet
2.4. Filmpiraterie als Massenphänomen
2.4.1. Ausmaße der Filmpiraterie und deren Einfluss auf die Kinobranche
2.4.2. Gründe für Filmpiraterie
3. Die Deutsche Filmverwertungskette im Laufe der Zeit
3.1. Die Struktur des Film- und Kinomarktes
3.2. Das Konzept der Filmverwertungskette
3.3. Definitionen der unterschiedlichen Filmdistributionsformen
3.3.1. Kino
3.3.2. DVD/Blu Ray
3.3.3. VOD/Streaming
3.3.3.1. Pay-per-View
3.3.3.2. Subscription-VOD
3.3.3.3. Down-to-own
3.3.3.4. Down-to-rent
3.3.3.5. Near-video-on-Demand
3.3.4. Pay-TV
3.3.5. Free TV
3.4. Veränderung der strukturellen Abfolge der Filmverwertungsketten
3.5. Veränderung der zeitlichen Abfolge der Filmverwertungsketten
3.6. Die aktuelle Filmverwertungskette in Deutschland
4. Annahmen über zukünftige Strukturen in Deutschland
4.1. Vorstellung einer möglichen neuen Struktur
5. Konsequenzen der Umstrukturierungen
5.1. Finanzwirtschaftliche Konsequenzen
5.2. Personelle Konsequenzen
6. Fazit
7. Literaturverzeichnis
8. Rechtsquellenverzeichnis
9. Anhang
9.1. Experteninterview
9.2. Email von Katerina Kolerova vom 20.08.2012
9.3. Windows Summary Spain
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Rechtliche Einordnung der Filmpiraterie
Abbildung 2: Filmpiraterie der ersten Generation (1976 bis 1998)
Abbildung 3: Technische Innovationen und Marktwachstum in Deutschland
Abbildung 4: Filmpiraterie der zweiten Generation (1998-heute)
Abbildung 5: Verbreitungsebenen illegaler Medieninhalte im Internet
Abbildung 6: Anteil der Befragten, die Videoportale im Internet nutzen
Abbildung 7: Prozentuale Besucherzahlen illegaler Videoportale der Internetnutzer
Abbildung 8: Nutzer von Seiten mit illegalen Medieninhalten
Abbildung 9: Menge an illegal heruntergeladener oder illegal genutzter Filme 2010
Abbildung 10: Ticketverkäufe in Millionen - Vergleich nach Altersgruppen
Abbildung 11: Struktur der Filmwirtschaft in Deutschland
Abbildung 12: Klassische Filmverwertungskette
Abbildung 13: Weiterführung der Filmverwertungskette
Abbildung 14: Traditionelle vs. Elektronische Verwertungskette
Abbildung 15: Auswertungsfenster im Wandel
Abbildung 16: Umsätze der drei Kernbranchen der Filmwirtschaft in Deutschland
Abbildung 17: Entwicklung der Beschäftigtenzahlen in der deutschen Filmwirtschaft
Abbildung 18: Verluste von Jobs in der Kreativwirtschaft durch digitale Piraterie
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Umsatzverteilung von Produktionsstudios
Tabelle 2: Verlauf der Verwertungsrechte von Filmen 1986-2013
Tabelle 3: Vergleich der russischen und spanischen Filmverwertungsfenster
Tabelle 4: Aktuelle Filmverwertungskette
Tabelle 5: Mögliches neues Modell einer Verwertungskette
Tabelle 6: Absatzverlust und Schaden der deutschen Filmwirtschaft in 2010
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
1. Einführung
„Der nachfolgende Film ist urheberrechtlich geschützt. Das Mitschneiden von Bild oder Ton während der Kinovorstellung ist eine strafbare Urheberrechtsverletzung. Jeder - auch jeder Versuch - wird zur Anzeige gebracht.“[1]
Im Zuge der Digitalisierung, im Besonderen des Voranschreitens des Internets, sind Medienunternehmen immer häufiger gezwungen, ihre Produkte aktiv vor unbefugten Zugriffen zu schützen.
Aktuelle Diskussionen werfen die Thematik auf, inwieweit digitale Piraterie die wirtschaftliche und strukturelle Entwicklung der Medienindustrie beeinflusst.
Wo die Musikindustrie bereits Ende der 90er Jahren betroffen war, so blieben die Filmschaffenden ein halbes Jahrzehnt länger verschont. Mit der Entwicklung technologischer Möglichkeiten und der Etablierung des Breitbandinternets wuchs auch der illegale Zugang zu großen Video- und Filmdateien.[2]
Der Film ist in der heutigen Gesellschaft ein hochangesehenes und gefragtes Gut, nicht nur aus kultureller, sondern auch aus ökonomischer und technischer Sicht.
Zum einen ist ein Film durch seinen monetären Charakter ein handelbares Wirtschaftsgut, welches durch eine effiziente Verwertung hohe Gewinne für die beteiligten Akteure liefern kann.[3]
Zum anderen finden Filme sich aber auch im Umfeld kultureller, künstlerischer und unterhaltenden Dimensionen wieder.
Dieses differenzierte Charakterumfeld aus Ware, Kunst und Technik birgt aber nicht nur Vorteile, sondern bringt auch hohe Risiken für die Filmindustrie mit sich.
Die Film- und Fernsehindustrie in Deutschland ist einer der wichtigsten Wirtschaftszweige mit einem Umsatz von jährlich mehr als 3 Milliarden Euro.[4] Dementsprechend ist auch der Schaden, der durch illegalen Medienkonsum den Filmschaffenden und deren Produkten zugefügt wird, bedeutend größer.
Diesem Schaden sind besonders im Zuge der Digitalisierung und der Weiterentwicklung des Internets keine Grenzen zu setzen. Solche Verletzungen des Urheberrechts werden mehr und mehr einem Massenphänomen geworden, aus dem es aus aktueller Sicht keine Möglichkeit eines Rückganges der Entwicklung gibt.[5]
Entlang dieser aktuellen Thematik, beschäftigt sich die vorliegende Arbeit mit dem Umfeld der Filmpiraterie und inwieweit diese in der deutschen Filmindustrie bereits fußgefasst hat. Des Weiteren wird ein Schwerpunkt auf die dessen Auswirkungen auf und Konsequenzen für die strukturelle und zeitliche Abfolge der deutschen Filmverwertungskette hat.
So befasst sich das erste Kapitel zunächst mit den rechtlichen Komponenten und Einordnung der Filmpiraterie in Deutschland, um dann die allgemeine Entstehung der Piraterie, insbesondere wo diese ihre Anfänge gefunden hat und welche Dimensionen und Formen sie im Laufe der Zeit angenommen hat, zu beschreiben. Des Weiteren wird ein näherer Einblick in die unterschiedlichen Erscheinungsformen der Filmpiraterie gegeben und wie diese sich zusammen mit dem technologischen Wandel auch verändert haben. Zum Ende dieses Kapitels wird dann der Fokus auf das generelle Ausmaß der Filmpiraterie und dessen Einfluss auf die traditionelle Kinobranche gelegt, um dann mögliche Gründe für diesen ansteigenden illegalen Medienkonsum t zu definieren
.
Das darauffolgende Kapitel nimmt dann Bezug auf die deutsche Filmwirtschaft als solche und inwiefern die klassische Filmverwertungskette dort integriert ist. Aufgrund dieser Basis werden dann dessen verschiedene Auswertungsfenster näher betrachtet und evaluiert, wie diese sich aufgrund der illegalen Distribution von Filmen, auf Basis des vorangegangenen Kapitels, im Laufe der Zeit fragmentiert, verschoben bzw. verkürzt haben. Diese Veränderungen konnten aufgrund verschiedener Expertenmeinungen, Studien und Gesetzestextstudien klar dargestellt werden.
Im Anschluss daran wird die aktuelle Filmverwertungskette in Deutschland dargestellt und beschrieben, die so wiederum eine Grundlage für die im darauffolgenden Abschnitt gebildeten Annahmen über mögliche zukünftige Strukturen gibt.
Das letzte Kapitel geht dann schlussendlich auf die möglichen Konsequenzen dieser Umstrukturierungen ein. Diese betreffen die gesamte Filmwirtschaft, das heißt sie können sowohl finanzwirtschaftlicher als auch personeller Natur sein.
2. Entwicklungen und Strukturen von Filmpiraterie in Deutschland
Um die Entwicklungen und Strukturen von Filmpiraterie in den folgenden Abschnitten genau zu erläutern, wird zunächst der Begriff „Filmpiraterie“, wie er in der vorliegenden Arbeit verwendet wird, wie folgt definiert:
Filmpiraterie beschreibt die Verletzung von existierenden Urheber- und Leistungsschutzrechten sowie von eingeräumten Nutzungsrechten am Film. Die Filmpiraterie schließt sowohl gewerbliche Urheberrechtsverletzungen als auch solche privater Natur ein.[6]
Die nachfolgenden Kapitel werden diese Rechtsverletzungen sowie die allgemeine Entstehung der Filmpiraterie in Deutschland näher erläutern, um dann auf die unterschiedlichen Erscheinungsformen detailliert einzugehen und die Filmpiraterie als Massenphänomen zu analysieren.
2.1. Rechtliche Komponenten und Einordnung der Filmpiraterie
Grundsätzlich befindet sich die Filmpiraterie im Umfeld von existierenden Urheber- und Leistungsschutzrechten sowie von eingeräumten Nutzungsrechten am Film.
Dabei bildet das Urheberrecht die Basis der Wertschöpfungs- und Verwertungskette.[7]
Unter dem Urheberrecht versteht man das Urheberpersönlichkeitsrecht, d.h. sowohl die immateriellen Interessen des Urhebers, aber auch die den materiellen Verwertungsrechte.
Das Urheberpersönlichkeitsrecht schützt ein Werk vor Veränderungen oder Entstellungen, die einen Missbrauch des Werkes darstellen würden. Dieses Recht ist nicht übertragbar und grenzt sich somit von den materiellen Verwertungsrechten ab.
Diese beinhalten unter anderem Vervielfältigungsrechte, Ausstellungsrechte, Vorführungsrechte, Verbreitungsrechte und Senderechte. Sie alle unterliegen gemäß §64 UrhG einer zeitlichen Beschränkung. Im Falle eines Filmes beläuft sich die Schutzdauer auf 70 Jahre. Erst nach Ablauf dieser Zeit kann das Werk als allgemeines Kulturgut genutzt werden.[8]
Wenn der Film allerdings schon vorab vervielfältigt, verbreitet, ausgestellt oder vorgeführt werden soll, so muss der Urheber diese Rechte erst einräumen. Diese Verwertungsrechte werden über einen Lizenzvertrag zwischen den einzelnen Parteien geregelt.[9]
Existiert dieser nicht oder verstößt der Lizenznehmer gegen die Rahmenbedingungen, so spricht man von dem Raub geistigen Eigentums, im Zusammenhang mit dieser Arbeit von Filmpiraterie.
Sämtliche Rechtsverletzungen, die das Medium Film betreffen, lassen sich grob in Produktpiraterie, Markenpiraterie und Schwarzsehen verschlüsselter Programme einteilen. Dabei wird noch zusätzlich unterschieden, ob die Rechtsverletzung gewerblicher oder privater Natur ist.[10]
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 1: Rechtliche Einordnung der Filmpiraterie.[11]
Der Begriff Produktpiraterie beinhaltet sämtliche ökonomische Sachverhalte, die die Übernahme fremder geistiger Leistungen mit einschließen. Darunter fallen Schutzrechte mit Vorsatz und mit gewerblicher Absicht.
Daraus folgt, dass Filmpiraterie insofern eine Form der Produktpiraterie ist, weil sowohl der Verkauf von Filmen auf gebrannten CDs oder DVDs und auch die illegale Bereitstellung von Filmdownloads auf entsprechenden Plattformen darunter fallen.
Betrachtet man die Produktpiraterie in einem weiteren Sinne, so fallen grundsätzlich sämtliche Übernahmen geistiger Leistungen darunter. Dementsprechend sind auch nicht gewerbliche Verwertungs- und Leistungsschutzrechtverletzungen eine Form der Produktpiraterie.[12]
Markenpiraterie stellt eine Sonderform der Produktpiraterie dar. Diese ist im Gegensatz zur klassischen Produktpiraterie immer gewerblicher Natur und beinhaltet vereinfacht gesagt die Imitation von Ware. Im Bezug zur Filmpiraterie sind vor allem die Fälschungen oder Imitate von DVDs zu nennen. So nutzt zum Beispiel ein Verkäufer den bekannten Markennamen, um seine imitierte Walt-Disney-DVD besser verkaufen zu können.
Schwarzsehen bezeichnet das Rezipieren von Fernsehinhalten, ohne die dafür eigentlich notwendige Berechtigung zu haben. Diese Form der Medienpiraterie kann zum einen das Konsumieren von öffentlich-rechtlichen Fernsehsendern ohne das Entrichten der dafür anfallenden Rundfunkgebühr beinhalten, zum anderen aber auch das Schwarzsehen verschlüsselter Programme, wie zum Beispiel von einem Pay-TV Sender bereitgestellte Filme oder Sendungen. Letzteres erfordert das Umgehen technischer Schutzmaßnahmen mit dem Ziel, die jeweiligen Inhalte ohne die anfallende Gebühr zu rezipieren.[13]
Dieses rechtliche Umfeld, in dem sich die Filmpiraterie bewegt, hat sich im Laufe der vergangenen Jahre durch den andauernden technologischen Wandel verändert und angepasst. Wo die Filmpiraterie ihre Wurzeln hat und welche Erscheinungsformen sie während ihrer Entstehungsgeschichte angenommen hat, wird in den anschließenden Abschnitten behandelt.
2.2. Die Entstehung der Filmpiraterie
Die Entstehung der Filmpiraterie geht zurück auf die 70er Jahre und kann in zwei Abschnitte unterteilt werden: Filmpiraterie der ersten Generation von 1976 bis 1998 bis hin zur Filmpiraterie der zweiten Generation von 1998 bis heute.
Diese beiden Epochen beinhalten unterschiedliche Erscheinungsformen[14], die in den folgenden Abschnitten näher beschrieben werden sollen.
2.2.1. Filmpiraterie der ersten Generation
Die Filmpiraterie der ersten Generation beschreibt ein Zeitalter, in der aus heutiger Sicht noch eher mittelalterlich anmutende Maßnahmen ergriffen wurden, um illegal Filmmaterial zu vervielfältigen, verbreiten und schließlich zu konsumieren. Diese Methoden basierten aufgrund des mangelnden technologischen Fortschritts weniger auf digitalen Systemen, sondern beschränkten sich eher auf das Kopieren bereits auf dem Markt existierender Medien. Dazu gehört neben dem Kopieren von VHS-Bändern auch das sogenannte Abtasten von Filmrollen, womit das Entwenden von Filmrollen aus Zwischenlagern oder Kinos gemeint ist.[15]
Diese Erscheinungsformen werden anhand der folgenden Matrix in Bezug auf zwei zeitliche Dimensionen dargestellt: Die Wertschöpfkette und die unterschiedlichen Verwertungsstufen eines Filmes.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 2: Filmpiraterie der ersten Generation (1976 bis 1998).[16]
Längs der Y-Achse werden die einzelnen Abschnitte der Wertschöpfkette einer Filmproduktion, angefangen mit der Produktion bis hin zu Bereitstellung und Konsum aufgeführt. Die X-Achse beschreibt die Verwertungsstufen, die ein Film nach der fertigen Produktion durchläuft.
Beide Achsen können durch illegales Handeln innerhalb der Filmpiraterie beeinflusst und somit stark verändert werden. Die Einflüsse von Filmpiraterie auf die Filmverwertungskette mit ihren einzelnen Stufen werden im dritten und vierten Kapitel näher erläutert und analysiert.
Zwar bewegten sich die Filmpiraten der ersten Generation bereits im Umfeld krimineller Energie, allerdings waren diese Maßnahmen weniger gewerblicher, sondern eher privater Natur. Die eigentliche Beeinträchtigung der Filmindustrie erfolgte durch das Auftreten der Filmpiraterie der zweiten Generation, die im anschließenden Abschnitt behandelt wird.
2.2.2. Filmpiraterie der zweiten Generation
Die Filmpiraterie der zweiten Generation beschreibt das Zeitalter der voranschreitenden Digitalisierung und der Entwicklung des „Darknets“[17], einer neuen Form der digitalen Piraterie von 1998 bis heute.[18]
Dieser Verlauf führte zu dem richtungsweisenden Sprung hin zu der heutigen Piraterie als Massenphänomen.[19]
Die Filmpiraterie selbst ist, bedingt durch ihre technologische Komplexität, noch relativ neu im Bereich der digitalen Piraterie. So bedurfte es verschiedener technologischer Entwicklungen, die die Filmpiraterie der zweiten Generation ins Leben riefen:
- Eine vermehrte Verfügbarkeit von Internetzugängen privater Haushalte und Bildungseinrichtungen und
- die Entwicklung internetbasierter Tauschsoftware, die zur Entwicklung sogenannter Peer-to-Peer-Netzwerke führte. Hier können sich Nutzer mit anderen Nutzern vernetzen und so Inhalte und Daten untereinander tauschen.
- Des Weiteren verbesserte und komprimierbare Datei-Formate für die Filmindustrie,
- die Verfügbarkeit von CD- und DVD-Rohlingen zu massenmarktfähigen Preisen sowie
- das Aufkommen digitaler Filmkameras im Kompaktformat.[20]
Ausschlaggebend für diese Innovationen war der Fortschritt der Digitalisierung und mit ihr die Weiterentwicklung des Internets, die es ab sofort ermöglichte, Daten und Informationen weltweit mit anderen Nutzern zu tauschen.[21]
Ihre Anfänge fand die Filmpiraterie durch das Aufkommen der Online-Musik-Tauschbörse Napster im Jahre 1998. Dieses Programm legte den Grundstein für heutige illegale Internetplattformen, auf denen digitaler Content kostenlos bereitgestellt wird.[22]
Obwohl diese Plattform schon nach zwei Jahren aufgrund von Klagen geschlossen werden musste, fanden viele Nachahmer ihren Weg in die digitale Welt und etablierten die sogenannte Peer-to-Peer Netzwerke oder auch Sharing-Communities, in denen sich Nutzer gegenseitig Inhalte bereitstellen.[23] [24]
Anfangs wurden diese Netzwerke aufgrund ihres überschaubaren und komprimierbaren Datenvolumens nur für den Austausch von Musik und anderer Software genutzt.[25]
Allerdings konnten ab Mitte der 2000er Jahre durch die oben beschriebenen technologischen Innovationen, wie z.B. das Aufkommen von Breitbandinternet und der technologischen Entwicklung von Komprimierungsverfahren und Speichermedien auch Filme illegal rezipiert werden.[26]
Da folglich der Fortschritt der Piraterie in der Medienindustrie in untrennbarem Zusammenhang mit dem technologischen Fortschritt steht,[27] wird in der folgenden Abbildung das Marktwachstum und die unterschiedlichen Entwicklungsstadien durch technologische Innovationen des Musik-, Film- und Spielemarktes von 1985 bis 2010 grafisch dargestellt:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 3: Technische Innovationen und Marktwachstum in Deutschland.[28]
Diese technischen Entwicklungen bringen nicht nur viele Möglichkeiten für den wirtschaftlichen Fortschritt mit sich, sondern bergen auch Risiken. So werden die Vorteile einer effizienten Komprimierung und Mobilisierung von Filmen zu neuen Möglichkeiten für Piraten, die diese Produkte nun leichter unentgeltlich nutzen, vervielfältigen und weitergeben können.[29]
So wird hier auch unter anderem noch einmal verdeutlicht, inwiefern der technologische Fortschritt der Musikindustrie im Vergleich zu der Filmindustrie (in der Abbildung zusammengesetzt aus „Video“ und „Kino“) unterschiedliche Einflüsse auf das Aufkommen von digitaler Piraterie hatte.
Diese konnte in der Musikbranche schon mit der Einführung der CD um 1985 herum und schlussendlich mit der Etablierung der MP3-Technologie in den 90er Jahren und der darauffolgenden Eröffnung von Napster fußfassen und ein großes Ausmaß annehmen. Im Gegensatz dazu durchlief die Filmindustrie erst 2004/ 2005 einen technologischen Anstieg.
Entlang dieser Entwicklungsstadien des Filmmarktes sind unterschiedliche Erscheinungsformen der Filmpiraterie zu erkennen, die einen mehr oder weniger großen Einfluss auf die Filmindustrie als solche hat.
Diese werden anhand der folgenden Matrix, ebenfalls in Bezug zu den beiden zeitlichen Dimensionen aus Abbildung 2, dargestellt.
Nachstehend werden die für diese Arbeit relevanten Erscheinungsformen beschrieben.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 4: Filmpiraterie der zweiten Generation (1998-heute).[30]
2.2.2.1. Online-Filmpiraterie
Online-Filmpiraterie, also das illegale Bereitstellen und Vervielfältigen von Filmen im Internet, ist entlang des gesamten Verwertungsprozesses zu finden, sobald ein Film digital zur Verfügung gestellt wird. Darunter fällt das Streaming von Filmen über die zuvor beschriebenen Peer-to-Peer-Netzwerke sowie Up- und Downloads auf eben solchen Plattformen.[31]
Das Streaming ist heutzutage eine weitverbreitete Form der Piraterie, da hier, im Gegensatz zu dem Downloaden, der Film nur vorrübergehend auf dem eigenen PC gespeichert wird (Buffering) und lediglich über den Internet Browser rezipiert wird.[32] So bewegt man sich in einer rechtlichen Grauzone, wobei die Nutzer nur schwer ermittelbar sind.[33] [34]
2.2.2.2. Workprints
Workprints, in Deutsch „Rohschnitte“, sind Vorabversionen des eigentlichen Filmes, die während des Produktionsprozesses von verschiedenen Personen, meist in digitaler Form bearbeitet und weitergeleitet werden. Trotz diverser Sicherheitsvorkehrungen innerhalb der Produktionskette, kommt es immer häufiger vor, dass solche Workprints noch vor der Kinopremiere in die Hände von Filmpiraten gelangen.
2.2.2.3. DVD-Rips und DVD-Screeners
Während der Aufbereitung, Vervielfältigung und Bereitstellung des Filmmaterials kann besonders das Kopieren von DVDs (DVD-Rips) und DVD-Screeners (Vorabkopien für Jurymitglieder oder Pressevertreter) zum Gegenstand digitaler Piraterie werden.[35]
2.2.2.4. Digitales Abfilmen
Diese Form der Filmpiraterie erfolgt während des Konsums des Filmes im Kino. So können Nicht-Kinogänger schon vor der Filmverwertung im Pay- oder Free-TV den jeweiligen Film im Internet rezipieren.[36]
2.3. Verbreitungsebenen illegaler Medieninhalte im Internet
Bevor illegale Medieninhalte, die durch die vorab beschriebenen Erscheinungsformen der Piraterie gewonnen werden, für den Rezipienten bereitgestellt werden können, durchlaufen sie verschiedene Verwertungsschritte, die von der GVU[37] wie folgt definiert wurden:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 5: Verbreitungsebenen illegaler Medieninhalte im Internet.[38]
Die einzelnen Verbreitungsebenen unterliegen jeweils dem Einfluss verschiedener am Verwertungsprozess beteiligten Gruppen und deren Motivation, die hauptsächlich für deren Handeln verantwortlich ist.
Die erste Ebene der Verwertung beschreibt die sogenannte Release-Ebene. Hier erstellen kleine, im Untergrund arbeitende Gruppen die erste Kopie des Inhaltes.
Jene verfügen über ein enormes technisches Knowhow und stehen in einem ständigen Wettbewerb innerhalb der Piraterie-Szene.
Die Motivation dieser Gruppen liegt jedoch nicht ausschließlich in den finanziellen Anreizen, sondern auch in der technischen Herausforderung die Schutzmaßnahmen von Medienunternehmen zu umgehen.
Auf der zweiten Ebene befinden sich die Vermittler und Anbieter solcher illegal beschafften Medieninhalten, die dafür sorgen, dass diese möglichst schnell und in einem möglichst großen Rahmen verbreitet werden. Die Verbreitung erfolgt über Portale wie die zuvor beschriebenen Peer-to-Peer-Netzwerke oder klassische Streaming-Portale wie kino.to.
Die Motivation der Anbieter ist ausschließlich finanzieller Natur. Ihre Haupteinnahmequelle sind Werbeeinblendungen entlang der Webseiten ihrer Portale sowie Abonnements von Nutzern, wodurch diese Inhalte schneller herunterladen können.
Der Aufwand der Portalbetreiber bewegt sich in einem eher geringen Ausmaß, da sie sich lediglich um den Kauf von Inhalten und die darauffolgende Verbreitung kümmern müssen, ohne diese Inhalte selbst herstellen zu müssen.[39]
Die untere und letzte Ebene repräsentiert die Nutzer und Rezipienten illegaler Medieninhalte. Diese hat in den vergangenen Jahren ein enormes Ausmaß angenommen, nicht zuletzt weil die Nutzung weder besonderes technisches Knowhow noch komplexe Software erfordert. Das numerische Ausmaß des Nutzungsverhaltens wird in Kapitel 2.4.2. detaillierter beschrieben.
Die Motivation der Nutzer liegt hauptsächlich in der Möglichkeit, normalweise kostenpflichtige Inhalte kostenlos zu rezipieren. Diese wird durch mangelndes Wissen und Unrechtsbewusstsein unterstützt und durch fehlende Sanktionen als ein in der Gesellschaft toleriertes Kavaliersdelikt eingestuft.[40] So ergab auch eine Studie der Gesellschaft für Konsumforschung, dass 20% der deutschen Bevölkerung und 4% der Downloader illegaler Inhalte nicht wissen, dass das Streamen oder Downloaden von geschütztem Content rechtliche Konsequenzen haben kann.[41]
2.4. Filmpiraterie als Massenphänomen
Wie in den vorangegangen Kapiteln bereits angeschnitten wurde, ist der Konsum von Filminhalten über illegale Internetportale im Zuge der wachsenden Digitalisierung in den letzten Jahren deutlich angestiegen und kann zu weiten Teilen als Massenphänomen bezeichnet werden.
Bevor allerdings der drastische Anstieg von Nutzern illegaler Inhalte behandelt wird, wird ein besonderes Augenmerk auf den allgemeinen Wandel des Konsumverhaltens in Bezug auf die Rezeption von Filmen gelegt.
Abbildung 6, deren Informationen aus einer repräsentativen Befragung von Erwachsenen ab 14 Jahren stammen, zeigt den Verlauf der Nutzung von Videoportalen im Internet der letzten fünf Jahre. Hierbei wird allerdings noch nicht zwischen legal und illegal unterschieden.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 6: Anteil der Befragten, die Videoportale im Internet nutzen.[42]
Während in 2007 nur 34% aller Befragten Videos oder Filme über das Internet konsumierten, so stieg diese Zahl bereits ein Jahr später um 17 Prozentpunkte auf 51%. In den Folgejahren wuchs dieser Anteil, wenn auch weniger radikal, kontinuierlich an, bis er schließlich in 2012 einen Wert von 59% erreicht hat.
Parallel dazu sank der Konsum von klassischen DVDs in Deutschland, wie eine Studie der GfK Panel Services Deutschland im Auftrag der Spitzenorganisation der Filmwirtschaft e.V. und dem Bundesverband Audiovisuelle Medien e.V. beweist:
Demzufolge sank der Umsatz im Videomarkt von verkauften DVDs zwischen 2007 und 2011 um 184 Millionen Euro.[43] Dieser Einbruch wird allerdings durch einen vermehrten Konsum elektronischer Vertriebsformen von Filminhalten kompensiert. So stieg die Anzahl der Konsumenten von Vertriebsformen wie Electronic sell through, Video on Demand oder Pay per View[44] signifikant an.[45]
Aus diesen repräsentativen Studien lässt sich ein eindeutiger Wandel des Konsumverhaltens feststellen: Weg von der klassischen Filmdistribution, hin zu neuen, digitalen Formen.
[...]
[1] Vgl. Kujath [2009], S. 3.
[2] Vgl. Martens, D./ Herfert, J./ Karbe, T. [2012], S. 3ff.
[3] Vgl. Wirtz [2009], S. 275.
[4] Vgl. Dördrechter [2010], S.1
[5] Vgl. Martens, D./ Herfert, J./ Karbe, T. [2012], S. 1.
[6] In Anlehnung an Haber et al.: „Piracy is the unauthorized use or reproduction of music, movies, books, and other types of content that are granted protection under copyright law.” Vgl. Haber et al. [2003], S. 244.
[7] Vgl. Mohr [2012], S. 37.
[8] Vgl. Mohr [2012], S. 38.
[9] Vgl. Brehm [2008], S. 258ff.
[10] Vgl. Dördrechter [2006], S. 36.
[11] Inhalt: Vgl. Dördrechter [2006], S. 36, erstellt von: Laura Glockseisen.
[12] Vgl. Dördrechter [2006], S. 37.
[13] Vgl. Dördrechter [2006], S. 38ff.
[14] Vgl. Dördrechter [2006], S. 41.
[15] Vgl. Dördrechter [2006], S. 44.
[16] Vgl. Dördrechter [2006], S. 41.
[17] Als ein Darknet wird ein privates Peer-to-Peer-Netz bezeichnet, in dem sich Nutzer nur mit Nutzern vernetzen, denen sie vertrauen.
[18] Vgl. Biddle et al. [2003], S.348.
[19] Vgl. Günther [2001], S. 25.
[20] Vgl. Dördrechter [2006], S. 47.
[21] Vgl. Dördrechter [2006], S. 47.
[22] Vgl. Martens, D./ Herfert, J./ Karbe, T. [2012], S. 6.
[23] Eine genauere Definition dieser Begriffe ist in den folgenden Unterkapiteln zu finden.
[24] Vgl. Martens, D./ Herfert, J./ Karbe, T. [2012], S. 6.
[25] Vgl. Langewitz [2008], S. 24.
[26] Vgl. Martens, D./ Herfert, J./ Karbe, T. [2012], S. 1.
[27] Vgl. Martens, D./ Herfert, J./ Karbe, T. [2012], S. 5.
[28] Vgl. Martens, D./ Herfert, J./ Karbe, T. [2012], S. 6.
[29] Vgl. Martens, D./ Herfert, J./ Karbe, T. [2012], S. 6.
[30] Inhalt: Vgl. Dördrechter [2006], S. 49, erstellt von: Laura Glockseisen.
[31] Vgl. Dördrechter [2006], S. 49.
[32] Vgl. Martens, D./ Herfert, J./ Karbe, T. [2012], S. 2.
[33] Vgl. Dördrechter [2006], S. 53.
[34] Vgl. Martens, D./ Herfert, J./ Karbe, T. [2012], S. 7.
[35] Vgl. Dördrechter [2006], S. 52.
[36] Vgl. Dördrechter [2006], S. 51.
[37] Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V.
[38] Vgl. Martens, D./ Herfert, J./ Karbe, T. [2012], S. 8.
[39] Vgl. Martens, D./ Herfert, J./ Karbe, T. [2012], S. 8.
[40] Vgl. Martens, D./ Herfert, J./ Karbe, T. [2012], S. 9.
[41] Vgl. Bundesverband Musikindustrie e. V. (BVMI) [2009], S. 27.
[42] Vgl. ARD/ ZDF [2012], o.S.
[43] Vgl. Spitzenorganisation der Filmwirtschaft e.V. [2012], o.S.
[44] Diese Begriffe werden in Kapitel 3 im Zuge der unterschiedlichen Filmdistributionsformen näher erläutert.
[45] Vgl. Spitzenorganisation der Filmwirtschaft e.V. [2012], o.S.
- Arbeit zitieren
- Laura Glockseisen (Autor:in), 2013, Piraterie in der Filmindustrie - Die Auswirkungen von Piraterie auf die Filmverwertungskette in Deutschland, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/212094
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