Bei der Quelleninterpretation handelt es sich um einen Textausschnitt aus dem so genannten „Historia Romana,“ (der Originaltitel ist nicht überliefert), einem in zwei Bücher verfassten Werk über die Geschichte des römischen Reiches. Autor ist der römische Bürger Velleius Paterculus, der sowohl unter dem Kaiser Tiberius, mit dem sich das Werk größtenteils beschäftigt, als auch unter dem Konsul von 30 n. Chr., M. Vinicius, in der römischen Armee diente. Der Geschichtsschreiber berichtet dabei von dem Umstand, dass Gnaeus Pompeius Magnus ein außerordentliches Imperium bzw. Kommando zugesprochen bekommt, welches zur Bekämpfung der Seeräuber dient.
Das außerordentliche Kommando des Pompeius gegen die Seeräuber
Bei der zu interpretierenden Quelle handelt es sich um einen Textausschnitt aus dem so genannten „Historia Romana,“ (der Originaltitel ist nicht überliefert), einem in zwei Bücher verfassten Werk über die Geschichte des römischen Reiches. Autor ist der römische Bürger Velleius Paterculus, der sowohl unter dem Kaiser Tiberius, mit dem sich das Werk größtenteils beschäftigt, als auch unter dem Konsul von 30 n. Chr., M. Vinicius, in der römischen Armee diente. Letzterem widmete er zu dessen Dienstantritt als Konsul das gesamte Werk. Der selbige Textausschnitt bezieht sich allerdings nicht auf die Zeit des Tiberius, also der durch Kaiser Augustus eingeläuteten Zeit des Prinzipats, sondern auf die Geschehnisse der Jahre 70 bis 67 v. Chr, als die römische Republik noch formal existierte. Der Geschichtsschreiber berichtet dabei von dem Umstand, dass Gnaeus Pompeius Magnus ein außerordentliches Imperium bzw. Kommando zugesprochen bekommt, welches zur Bekämpfung der Seeräuber dient. Paterculus` Schreibweise erscheint zwar objektiv, aber dennoch schimmert eine subjektive Bewertung der Geschehnisse durch. Im Folgenden gilt es also nicht nur die Geschehnisse aus dem Jahre 67 v. Chr. selbst, sondern vor allem auch die Bewertung des Autors und dessen Implikationen in einen zeitlichen Kontext zu bringen und zu interpretieren.
Der Textausschnitt selbst ist in vier klare Abschnitte gegliedert: Der erste Abschnitt beschäftigt sich in kurzen Worten mit der Vorgeschichte des Pompeius, die zu der Übertragung des außerordentlichen Imperiums führte. So wird berichtet, dass Pompeius bereits „die Aufmerksamkeit des ganzen Erdenkreises auf sich gezogen“ hatte. Des weiteren hatte er einen Eid, welchen er auch erfüllte, geleistet, der besagte, dass er trotz seines Konsulats vom Jahre 70 v. Chr. kein Prokonsulat übernehmen würde. Der zweite Teil vermittelt dem Leser das Problem mit den Seeräubern und berichtet von der selbigen Übertragung des Imperiums an Pompeius. Hierbei wird auch der Volkstribun A. Gabinius erwähnt, der das Gesetz in Gang brachte. Der dritte Teil des Textausschnittes besteht aus nur einem einzigen Satz, was die Wichtigkeit und Zentralität des selbigen hervorhebt: „Durch diesen Beschluss wurde einem Einzelnen eine Befehlsgewalt beinahe über den ganzen Erdkreis übertragen.“ Der letzte Abschnitt bewertet die Geschehnisse, in dem der Autor einen Vergleich mit der Praetur des M. Antonius zieht, welchem die selbe Aufgabe wenige Jahre zuvor zugetragen worden war, aber wenig Erfolg zu erzielen vermocht hatte. Durch die Abwertung des Antonius verdeutlicht Paterculus die Außerordentlichkeit und Gefahr der Übertragung der Rolle des Imperators an Pompeius. Was aus dem außerordentlichen Kommando folgte, also die Lösung des Seeräuberproblems, spielt in diesem Textausschnitt keine Rolle. Alles dreht sich alleine um die Übertragung der Rechte des Imperiums.
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- Martin Hamre (Auteur), 2011, Das außerordentliche Kommando des Pompeius gegen die Seeräuber - Eine Quelleninterpretation des Velleius Paterculus, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/211726