Das Gemeinschaftsrecht sieht verschiedene Wege, um gegen rechtswidrige Beihilfen vorzugehen. Sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene. Aber Rückforderungsverfahren sind oft langwierig und zeitintensiv, demgegenüber treten die wettbewerbsverzerrenden Wirkungen unmittelbar ein. Diesbezüglich stellt sich die Frage wie kann ich mich gegen wen woraus wehren? Was passiert wenn die Gerichte ihren Aufgaben nicht nachkommen und welche Möglichkeiten haben dann die Konkurrenten um sich gegen diese Beihilfen zu wehren?
Eine Möglichkeit sich dagegen zu wehren ist die Durchsetzung von individuellen Rechten im
Rahmen des Rechtsschutzes. Der AEUV stellt ein sehr komplexes gerichtliches
Rechtsschutzsystem zur Verfügung, welcher im Beihilferecht eine große praktische Bedeutung
zukommt.
Im weiteren Verlauf befasst sie die Arbeit lediglich mit dem verwaltungsrechtlichen Rechtsschutz, also der Beihilfeentscheidungen, denen ein Verwaltungsakt zugrunde liegt. Liegt der Beihilfe ein Verwaltungsakt zugrunde, dann muss auch die Rückabwicklung verwaltungsrechtlich vollzogen werden. Es soll erörtert werden, welche Ansprüche den Konkurrenten öffentlich-rechtlich zur Verfügung stehen und wie sich das Gemeinschaftsrecht
im Einzelnen auf das Verwaltungsrecht auswirkt.
Beihilfen können in vielfältigen Formen des nationalen Rechts gewährt werden. Nach der Form der Beihilfe richtet sich im Anschluss auch die Rückabwicklung. Die Zuständigkeit für öffentlich rechtliche Verwaltungsakte liegt bei den nationalen Gerichten, in unserer Untersuchung insbesondere die Verwaltungsgerichte. Diesbezügliche hat die Kommission eine
Bekanntmachung herausgebracht zur Klarstellung der Aufgabenteilung.
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
A. Rechtsschutz im allgemeinen Kontext des Beihilferechts
B. Aufgabenteilung zwischen Kommission und den nationalen Gerichten
C. Bedeutung des Rechtsschutzes vor den nationalen Gerichten
I. Rechtsschutzprinzip nach Art. 19. Abs. 4 GG - Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz
II. Handlungsformen der Beihilfen
1. Privatrechtlicher Vertrag
2. Öffentlich-rechtlicher Vertrag
III. Selbstständiges Verfahren im Verwaltungsrecht
IV. Verwaltungsrechtlicher Rechtsschutz und der Einfluss des Gemeinschaftsrechts
D. Verwaltungsrechtlicher Rechtsschutz gegen den Beihilfeempfänger
E. Verwaltungsrechtlicher Rechtsschutz gegen den Beihilfegeber
I. Anfechtungsklage § 41 Abs. 1, 1. Alt. VwGO
1. Zulässigkeitsvoraussetzung
2. Klagebefugnis
3. Statthaftigkeit der Anfechtungsklage
i. Nichtigkeit des Vertrags bei Verletzung des Durchführungsverbots ?
ii. Sonderproblem Dreiecksverhältnis
iii. Klage gegen nichtige Verwaltungsakte ?
4. Übrige Zulässigkeitsvoraussetzungen
5. Begründetheitsprüfung
II. Feststellungsklage § 43 Abs. 1, 1. Alt. VwGO
1. Statthaftigkeit
2. Klagebefugnis und Rechtsschutzbedürfnis
III. Nichtigkeitsfeststellungsklage (§ 43 Abs. 1, 2. Alt. VwGO)
IV. Unterlassungsklage
V. Normkontrolle
F. Vertrauensschutz im Gemeinschaftsrecht und deren Rezeption im nationalen Recht
G. Rückabwicklung von rechtswidrig gewährten Beihilfen
H. Vorläufiger Rechtsschutz
I. Ausblick
Literaturverzeichnis
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