Diese Arbeit untersucht die Einführung des Euro- Bonds als Lösung der Schuldenkrise. Im ersten Teil wird die Entstehung der Europäischen Währungsunion mit den dazugehörigen Reglements beschrieben, um im anschließenden Teil eine Analyse der derzeitigen Schuldensituation im Europäischen Wirtschaftsraum vorzunehmen. Daraus resultiert eine Zusammenfassung der Voraussetzungen für eine gut funktionierende Währungsunion. Im dritten Teil erfolgt eine Darstellung des Euro- Bonds nach den Vorstellungen von Delpla und Weizsäcker, indem die Ausgestaltung dargestellt wird.
Darauffolgend werden einzelne Kriterien der Einführung dieser Maßnahme auf ihre Vor- und Nachteile sowie Wirkungsweise untersucht. Im letzten Teil werden die Wirkungskräfte der Märkte auf Länder eines gemeinsamen Währungsraumes im Gegensatz zu alleinstehenden Ländern sowie das Verhalten der Nationen in einem Währungsraum dargelegt, um die Wirkung des Euro- Bonds zu untersuchen. Ziel dieser Arbeit ist es, zu bewerten, inwiefern der Euro- Bond zur Lösung der Schuldenkrise beitragen kann bzw. den zukünftigen Kapitalbedarf der Länder sichert.
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Tabellenverzeichnis
1 Einleitung
2 Die Entstehung der Europäischen Währungsunion
2.1 Der Maastrichter Vertrag
2.2 Die Bewertung der Europäischen Währungsunion
2.3 Die Staatsverschuldung - Grenzen und Handlungsmaßnahmen
3 Die Schuldenkrise in Europa
3.1 Die Entwicklung der Schuldenkrise
3.1.1 Griechenland
3.1.2 Spanien
3.1.3 Portugal
3.1.4 Irland
3.1.5 Italien
3.2 Die Defizite des Europäischen Währungsraums
4 Der Euro-Bond
4.1 Ausgestaltung
4.2 Implementierung
4.3 Voraussetzung eines Krisenmechanismus
5 Der Euro-Bond zur Lösung der Schuldenkrise
5.1 Gemeinsame Garantie
5.2 Kosten
5.3 Disziplinierung der Länder
5.4 Disziplinierung der Märkte
6 Der Euro-Bond als disziplinierende Maßnahme der Märkte
6.1 Die Auswirkungen des Euro-Bonds auf die Liquiditäts- und Bonitätskrise
6.2 Die EZB als Steuerungsinstrument
6.3 Die Einführung gemeinsamer Instanzen
6.4 Die Schaffung einer optimalen Währungsunion
6.5 Die Umschuldung
7 Fazit
Literaturverzeichnis
A Anhang
A.1 Staatsverschuldung des BIP
A.2 Budgetdefizite der Euro- Länder
A.3 Zinsspreads in Staatsanleihen
A.4 Staatsfinanzen im Vergleich
A.5 Anteile der Staatsverschuldung ausgewählter Länder im Euro- Raum
A.6 Inflation UK und Spanien
A.7 Wachstum des Bruttoinlandsprodukt in UK und Spanien
A.8 Indikatoren und Kategorien des Euro Monitors
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildungsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
4.1 Renditen zehnjähriger Staatsanleihen
6.1 10-jährige Staatsanleihen im Vergleich
A.1 Staatsverschuldung des BIP
A.2 Budgetdefizite der Euro- Länder
A.3 Zinsspreads in Staatsanleihen
A.4 Defizitquote
A.5 Schuldenstandsquote
A.6 Inflation UK und Spanien
A.7 Wachstum des Bruttoinlandsprodukt in UK und Spanien
Tabellenverzeichnis
3.1 Die Konvergenzkriterien
A.1 Anteile der Staatsverschuldung ausgewählter Länder im Euro- Raum
1 Einleitung
Das 10-jährige Jubiläum zur Einführung des Euro feierte die gemeinsame Währung noch als Erfolgsmodell. Zwei Jahre später hat sich die Einstellung gegenüber dem Euro geändert - Austritt, Spaltung oder Ausgrenzung einzelner Länder werden gefordert.[1] Die EZB prognostiziert, dass in den kommenden Jahren die Verschuldung im Gegensatz zur Wirtschaftsleistung in allen Ländern des Euro-Raumes ansteigen wird. Aufgrund von Sparbemühungen der Staaten wird die Nachfrage sinken, was sich negativ auf das Wachstum auswirken kann. Länder, die ohnehin schon kaum in der Lage sind, ihre Zahlungen zu leisten, werden eine noch höhere Belastung erfahren, da die Wirtschaftsleistung sinkt, während die Belastung zur Tilgung der Schulden zunehmen wird. Die Wahrscheinlichkeit von Zahlungsunfähigkeit bis hin zum Staatsbankrott wird zunehmend real und wirkt sich auf die Renditen der Staatsanleihen aus.[2] Es folgt eine Spirale aus der die Mitgliedsländer des Euro-Raumes nicht mit eigener Kraft heraus kommen können. Das europäische Finanzsystem ist im Jahr 2010 fast gescheitert. Die Frage ist, inwieweit das System des Euros an sich eine Fehlplanung darstellt oder die Problematik aus dem falschen Umgang mit dem System resultiert.[3] Aus diesem Anlass befassen sich die Regierung der Länder, die Institutionen des Euros sowie bedeutende Ökonomen mit der Frage, wie dem entgegen gewirkt werden kann.
Die Länder des Euroraumes stehen nun vor der Herausforderung, einen Weg aus der Schuldenkrise zu finden und die gemeinsame Währungsunion für die Zukunft zu stabilisieren. Während gegenwärtig das Ziel im Fokus steht, die hoch überschuldeten Länder mit Liquidität aus der Gemeinschaft zu versorgen, muss langfristig eine Lösung gefunden werden, um allen Ländern die Versorgung mit Kapital vom Markt zu ermöglichen. Diese Arbeit untersucht die Einführung des Euro-Bonds als Lösung der Schuldenkrise. Im ersten Teil wird die Entstehung der Europäischen Währungsunion mit den dazugehörigen Reglements beschrieben, um im anschließenden Teil eine Analyse der derzeitigen Schuldensituation im Europäischen Wirtschaftsraum vorzunehmen. Daraus resultiert eine Zusammenfassung der Voraussetzungen für eine gut funktionierende Währungsunion. Im dritten Teil erfolgt eine Darstellung des Euro-Bonds nach den Vorstellungen von Delpla und Weizsäcker, indem die Ausgestaltung beschrieben wird.
Darauffolgend werden einzelne Kriterien der Einführung dieser Maßnahme auf ihre Vor- und Nachteile sowie deren Wirkungsweise untersucht. Im letzten Teil werden die Wirkungskräfte der Märkte auf Länder eines gemeinsamen Währungsraumes im Gegensatz zu alleinstehenden Ländern und das Verhalten der Nationen in einem Währungsraum aufgezeigt, um die Wirkung des Euro-Bonds zu untersuchen. Ziel dieser Arbeit ist es, zu bewerten, inwiefern der Euro-Bond zur Lösung der Schuldenkrise beitragen kann bzw. den zukünftigen Kapitalbedarf der Länder sichert.
2 Die Entstehung der Europäischen Währungsunion
Im Jahre 1962 wurden erstmals Vorschläge zur Schaffung einer Wirtschafts- und Währungsunion unterbreitet. Aufgrund zunehmender Spannungen im Weltwährungssystem gewann diese in der zweiten Hälfte der 1960er Jahre an Bedeutung. Es folgte 1969 eine Ausarbeitung, die 1971 als Grundsatzentscheidung verabschiedet wurde und in drei Stufen bis 1980 verwirklicht werden sollte. Die Umsetzung kam jedoch nicht zustande, da keine Einigung bezüglich der gemeinsamen Stabilitätspolitik erreicht werden konnte.[4] Des Weiteren scheiterte in den 1970er Jahren das Währungssystem des Bretton Woods, welches 1944 gegründet wurde. Hierbei handelte es sich um ein Modell mit einem vereinbarten Währungssystem fester Wechselkurse mit dem Dollar als Leitwährung. Es sollte verhindert werden, dass Länder ihre Währung abwerten, um dadurch einen Beschäftigungsvorteil zu erlangen und eine Vollbeschäftigungsgarantie zu erzielen. Das Preis- sowie Zinsniveau bei hoher Kapitalmobilität wurde durch das Regime vorgegeben, um das Gleichgewicht zu sichern. Dieses System versagte an der Beschleunigung des inflatorischen Prozesses mit überhöhten Verteilungsansprüchen. Nach dem Scheitern des Währungssystems einigte man sich auf ein System mit flexiblen Wechselkursen.[5]
2.1 Der Maastrichter Vertrag
Am 07.02.1992 wurde der Maastrichter Vertrag über die Europäische Union unterzeichnet, der am 01.11.1993 in Kraft trat. Der Vertrag umfasst ein Regelwerk für eine Wirtschafts- und Währungsunion sowie die Maßnahmen zu einer politischen Integration.[6] Des Weiteren enthält der Beschluss sowohl den Zeitplan als auch die Bedingungen für den Eintritt in die Europäische Union und basiert auf drei Säulen.
- Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik
- Verstärkte Zusammenarbeit in der Innen- und Rechtspolitik
- Europäische Wirtschafts- und Währungsunion
Ziel war die Schaffung einer europäischen Währungsunion, in der eine einheitliche Währung zu einer einheitlichen europäischen Geldpolitik führen sollte. Außerdem wurden einheitliche Richtlinien geschaffen bezüglich sozialpolitischer Aktivitäten, wie z.B. sozial- und arbeitsrechtliche Bestimmungen.[7] Die Festlegung eines Drei-Stufenplans sollte dazu beitragen, die im Maastrichter Vertrag vereinbarten Maßnahmen zu implementieren. Die erste Stufe stellte dabei die Eingangsphase dar, welche am 1.7.1990 begann. Im Fokus standen eine gemeinschaftliche Koordinierung der Geld- und Fiskalpolitik mit dem Ziel einer besseren Staatshaushaltspolitik sowie die Stabilität des Geldwertes. Des Weiteren wurde ab 1993 ein gemeinsamer Binnenmarkt geschaffen. Die zweite Stufe wurde als Übergangsphase verstanden und wird den Jahren 1994 bis 1999 zugeordnet. Ab diesem Zeitraum galt ein Verbot notenbankfinanzierter Staatskredite für die Mitgliedsstaaten (Art. 104, Abs.1 des EU-Vertrages). Außerdem wurde ein bis heute geltender Haftungsausschluss festgelegt. Die „No-Bailout “ Klausel regelt, dass weder die Mitgliedsstaaten, noch die Europäische Zentralbank verpflichtet sind, für die öffentlichen Schulden eines Landes der Europäischen Wirtschaftsunion zu haften.[8] Zusätzlich wurde an einer weiteren Koordinierung der gemeinsamen Wirtschafts- und Geldpolitik gearbeitet. Die Geldpolitik wurde in diesem Zeitraum noch dem Aufgabenbereich der nationalen Zentralbanken zugeordnet, wobei bereits ein Vorläufer der Europäischen Zentralbank im gemeinschaftlichen Interesse agierte. Die Aufgaben des EWI lagen primär im technischen und organisatorischen Vorarbeiten der gemeinsamen Währung. Des Weiteren mussten die Länder definierte Konvergenzkriterien erfüllen, um als geeignet anerkannt zu werden, der EWWU beizutreten. Die in Maastricht beschlossenen Zugangsvoraussetzungen beinhalten folgende Kriterien.[9]
- das Budgetdefizit darf 3 Prozent des BIP zu Marktpreisen nicht übersteigen
- die gesamte Staatsverschuldung darf 60 Prozent des BIP zu Marktpreisen nicht übersteigen
- die Inflationsrate darf nicht mehr als 1,5 Prozentpunkte über der Inflationsrate der drei Länder mit dem geringsten Preisanstieg liegen
- der langfristige Zinssatz darf nicht mehr als 2 Prozentpunkte über dem der drei Länder mit dem geringsten Preisanstieg liegen
- der Wechselkurs muss in den letzten zwei Jahren ohne Abwertung im normalen Niveau des EWS liegen
Im Vertrag wurden noch weitere nicht quantifizierbare Kriterien festgelegt, wie z.B. die Integration der Märkte, die Leistungsbilanzen oder Preisindize, wie die Entwicklung der Lohnkosten. Um eine homogene Gemeinschaft zu bilden, die eine Preisstabilität gewährleisten kann, müssen die Länder ihre Leistungsfähigkeit durch die Konvergenzkriterien unter Beweis stellen. Von besonderer Bedeutung ist dabei die Dauerhaftigkeit und Nachhaltigkeit, die ebenfalls als Bewertungsgrundlage einbezogen werden.[10] Hieraus folgt ein Konflikt aus dem Maastrichter Vertrag. Inflations- und Zinsunterschiede sowie Wechselkursänderungen sind durch die Bildung einer gemeinsamen Währungsunion ausgeschlossen, d.h. die Länder erreichen mit Eintritt in den Euro-Raum die Konvergenzkriterien automatisch. Dies kann wiederum negative Auswirkungen auf den Wert der Geldpolitik haben, da die Glaubwürdigkeit nicht nur durch die Bildung einer gemeinsamen Institution wie der EZB hergestellt wird. Die Konvergenzkriterien müssen zuvor Einfluss auf die monetäre Disziplin der Nationen haben, um zu einer Harmonisierung beizutragen. Des Weiteren ist die Abgrenzung der Finanzpolitik von der Geldpolitik mit strengeren Regeln belegt worden, als die allgemeine Finanzpolitik. Somit erlaubt Artikel 104c des Maastrichter Vertrages Handlungsspielraum in Bezug auf die Referenzwerte der Defizit- und Staatsschuldenquote. Näherungswerte und Tendenzen werden in der Bewertung toleriert, so dass diese lediglich als Richtwert Bedeutung finden.[11] Die Kommission und das EWI schafften mit den zur Verfügung stehenden Informationen der Mitgliedsländer eine Datengrundlage, um diese hinsichtlich der Kriterien zu prüfen. Am 1.1.1999 trat die Europäische Währungsunion in Kraft und hatte 11 Mitgliedsländer (Belgien, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Portugal und Spanien).[12] In der Endphase wurde die Realisierung der EWWU in den Vordergrund gestellt und damit die Fixierung der Wechselkurse der Mitgliedsländer. Mittels einer Europäischen Währungseinheit, dem ECU, wurde die eigenständige Währung Euro geschaffen. Ab dem 1.1.1999 begann die EZB ihr Amt, deren oberstes Ziel in der Sicherung der Preisstabilität liegt und einem strikten Verbot der Finanzierung öffentlicher Defizite unterliegt. Dabei wurden der EZB die Aufgaben der Geld- und Währungspolitik zugetragen, während das Budgetrecht sowie Aufgaben der Finanzpolitik weiterhin im Kompetenzbereich der nationalen Parlamente und Regierungen geblieben sind. Als oberstes Ziel der EZB gilt die Absicherung des Geldwertes.[13] Dieses soll unter folgenden Voraussetzungen sichergestellt werden.[14]
- Unabhängigkeit der EZB gegenüber der Regierung
- Keine Kredite gegenüber Staaten
- Vorrangiges Ziel ist die Geldwertstabilität
- Keine Unterstützung der Wirtschaftspolitik
- Strenge Regeln bei der Berufung des Direktoriums
2.2 Die Bewertung der Europäischen Währungsunion
Die Frage nach der Bewertung eines gemeinsamen Währungsraumes verhält sich zu der Frage, ob der Nutzen bzw. die Vorteile gegenüber den Kosten und Nachteilen überwiegen.[15] Ein großer Vorteil der EWU ist die Vermeidung von Währungsschwankungen, die zu einer höheren geldpolitischen Stabilität sowie zu einer verbesserten Ressourcenallokation beiträgt. Währungsunsicherheiten und damit verbundene Risiken werden durch eine gemeinsame Währung verringert, wodurch es zu einer Reduzierung der Transaktionskosten kommt, die sich positiv auf die Wirtschaft, die Produktion und Investition auswirkt. Es wird ein Vorteil für die Produzenten und Konsumenten erzielt. Außerdem erfolgt die Schaffung von Preistransparenz, die sich positiv auf Entscheidungen auswirkt und die Produktion sowie die Investitionen begünstigt. Die genannten Faktoren haben wiederum Einfluss auf das Investitionsvolumen, welches die Beschäftigung und das Wachstum positiv beeinflusst. Der Zinssatz beinhaltet keine Risikoprämien bezüglich der Inflationsrate, was sich affirmativ auf Länder auswirkt, die vorher schwankende Währungen aufgewiesen haben. Staaten, die keine Probleme mit Inflation hatten, unterliegen anfänglich einer Zinserhöhung durch die gemeinsame Währung. Allerdings sollte diese Auswirkung durch neues Geschäft im Euro-Land kompensiert werden. Transaktionskosten durch Informations-, Umwechslungs- und Kurssicherungskosten fallen mit der Einführung einer gemeinschaftlichen Währung weg. Des Weiteren entsteht ein einheitlicher Kapitalmarkt, der starke Wachstumssignale in die Wirtschaftswelt sendet. Der parallel wachsende Wettbewerbsdruck sollte durch die Möglichkeit der Ausnutzung von Skaleneffekten die Positionen der Unternehmen stärken. Der realwirtschaftliche Sektor sowie die Produktion und der Konsum werden gefördert, da Kapitalmärkte, Finanzinnovationen und Kostenersparnisse besser erreicht werden können und somit förderlich für die Entwicklung sind. Die gemeinschaftliche Währung gewinnt an Bedeutung gegenüber dem vorherrschenden Weltwährungen Dollar und Yen. Die positive Reputation macht Investoren aus den nicht EU-Ländern aufmerksam, deren Veranlagungen in Euro zu einer Senkung des Zinses und Stimulation des Wachstums beiträgt. Die Europäische Währung gewinnt dadurch an Stärke. Eine einheitliche Geldpolitik schließt aus, dass es zu Unstimmigkeiten zwischen nationalen Politiken kommt. Währungsabwertungen stellen ein finanzpolitisches Instrument dar, welches durch die Schaffung einer einheitlichen Währungsunion durch einzelne, in die Krise geratene Länder nicht mehr genutzt werden können. Es erfolgt ein Ausschluss von Protektionismus, der Auswirkungen auf die Politik hat. Es wird unterstellt, dass Politiker nach Rationalität handeln. Wenn die gesamtwirtschaftliche Stabilität den sozialen Gruppen zu viel abverlangt, wird dieses Ziel nicht mehr mit der politischen Mehrheit verfolgt.[16] Die Einführung einer Währungsunion setzt den Fokus auf die Budgetdefizite der einzelnen Länder, um den Druck zur Beseitigung der Schwächen zu erhöhen. Es erfolgt eine Vorgabe an die Mitgliedsländer der EU, die Fiskalpolitik zu konsolidieren und strukturelle Reformen durchzuführen, um eine verantwortungsvolle Haushaltspolitik vorweisen zu können und die Bedingungen der Mitgliedschaft zu erfüllen. Die Europäische Währungsunion birgt jedoch auch quantifizierbare Risiken, die zum Teil aus den Vorteilen resultieren. Trotz der Reduzierung von Transaktionskosten aufgrund einer einheitlichen Währung kommt es anfänglich zu volkswirtschaftlichen Übergangs- und Umstellungskosten. Die Konvergenzkriterien, die einerseits für die Bewertung der Anwärter-Länder dringend erforderlich sind, können sich andererseits zumindest anfänglich negativ auswirken. Alle Länder fangen parallel an ihre Fiskalpolitik zu überarbeiten und Ausgaben zu sparen, was negative Folgen für die Gesamtwirtschaft im EU-Raum hat. Des Weiteren führen Umrüstungsmaßnahmen im Zuge einer neuen Währung zu zusätzlichen Kosten, wie z.B. das Umstellen von Automaten. Unternehmen mussten mit Einbußen rechnen, die aufgrund von Abrechnungs- und Rundungsfehlern im Rechnungswesen entstanden sind.[17] In der Endphase gab es Unsicherheiten hinsichtlich der Währungsparitäten gegenüber den Marktfundamentalisten, die sich in Spekulation und Kapitalflucht hätten äußern können. Außerdem wird die Unabhängigkeit der EZB sowie deren Auswirkung auf die Preisstabilität in Frage gestellt. Fehlende Anreiz- und Sanktionsmechanismen lassen die Glaubwürdigkeit der Banken auf den internationalen Finanzmärkten schwanken. Da eine differenzierte Geld- und Währungspolitik auf nationaler Ebene nicht mehr möglich ist, wurden den Ländern weniger Handlungsmöglichkeiten überlassen. Die Geldpolitik wird auf den Durchschnitt der EU Länder ausgerichtet. Mitglieder, die eine positive Wirtschaftsentwicklung zu verzeichnen haben, werden an Nationen angepasst, die wirtschaftliche Probleme oder Schocks aufweisen. Während die schwächeren keine direkten Optionen haben, um auf die nationale Situation zu reagieren, müssen die stärkeren Länder die Konsequenzen daraus tragen. Damit dieser Zusammenhang keinen negativen Einfluss auf das Wirtschaftswachstum und das Angestelltenniveau starker Länder hat, ist es von hoher Bedeutung, eine Differenzierung in der Lohn- und Sozialpolitik vorzunehmen. Die Flexibilität von Preisen und Löhnen muss groß genug sein, um destabilisierende Schocks auszugleichen. Länder eines optimalen Währungsraums müssen ausreichend Flexibilität am Arbeitsmarkt gewährleisten. In dem Fall eines negativen Schocks sollte entweder eine Senkung des Reallohns erfolgen oder die Mobilität des Faktors Arbeit ausreichend sein, um diesem entgegenzuwirken.[18] Transferzahlungen müssen entweder durch höhere Haushaltsdefizite der leistungsschwächeren Länder oder einem aufgeblähten EU-Haushalt getragen werden. Damit derartige Kosten und deren Folgen verhindert werden, sollten die Länder der Europäischen Währungsunion eine wirtschaftliche Konvergenz aufweisen.[19] Eine Angleichung der Komponenten darf nur im Zusammenwirken mit dem Angleichen des Produktivitätsniveaus stattfinden. Aufgrund der vorgeschriebenen Fiskalpolitik können falsche Anreize entstehen. Ehemals schwache Länder, sog. Weichwährungsländer, können dazu neigen, mehr Schulden anzusammeln, da sie günstigere Zinsen für Kredite erhalten. Zwar wird die Erhöhung von Schulden aufgrund der fehlenden nationalen Inflationspolitik teurer, aber der fallende Realzins schafft höhere Anreize. Dies kann einen negativen Effekt auf den gemeinschaftlichen Zins haben, was sich überwiegend nachteilig auf starke Länder auswirkt. Der Haftungsausschluss schützt die Länder mit einer guten Bonität vor den Auswirkungen einer schlechten Haushaltspolitik anderer Mitgliedsstaaten im gemeinsamen Währungsraum, d.h. die disziplinierten Nationen können weiterhin von einem Zinsvorteil profitieren. Um den Anreiz der Finanzdisziplin zu schaffen, wurde auf dem EU-Gipfel von Dublin 1996 ein Stabilitätspakt beschlossen. Dieser beinhaltete, dass bei Nichteinhaltung der Verschuldungsgrenze Strafgelder verhängt werden. Im Fall einer stagnierenden Wirtschaft und hoher Arbeitslosigkeit besteht entweder die Möglichkeit einer Arbeitskräfteflucht in Länder mit hoher Beschäftigung und Löhnen oder einem fiskalischen Ausgleichmechanismus. In beiden Fällen können politische Spannungen resultieren. Des Weiteren würde ein Ausgleichmechanismus das Signal in die europäische Wirtschaft senden, dass national durchgeführte Politik zu Lasten der EU-Länder geht und nicht durch die verursachenden Parteien zu tragen sind. Institutionelle Strukturen sind maßgebend, damit keine politischen und wirtschaftlichen Probleme aufkommen, die die Europäischen Bürger gegeneinander aufbringen, statt sie zusammenzubringen.[20]
2.3 Die Staatsverschuldung - Grenzen und Handlungsmaßnahmen
Deficit Spending ist eine Defizitfinanzierung, d.h. der Staat hat höhere Staatsausgaben als —einnahmen und bewirkt ein Defizit im Staatshaushalt (Siehe Anhang 1). Diese Maßnahme hat expansive Effekte auf das Volkseinkommen.[21] Der Spielraum für die Einkommensstabilisierung wird durch die beschränkte Möglichkeit der Zunahme der Staatsverschuldung eingegrenzt. Es gibt einerseits keine definierte Grenze, da kein Konkursrecht für Staaten existiert und diese Angelegenheit politisch regelt. Allerdings nimmt das Vorgehen Einfluss auf die privaten Akteure. Die stetig zunehmende Zinsbelastung aufgrund der wachsenden Neuverschuldung wirkt sich kontraproduktiv auf die Privaten aus. Des Weiteren erhöht ein Ungleichgewicht der Staatsausgaben zu den -einnahmen die Inflationserwartungen. Eine Grenze tritt ein, wenn von dem Schuldnerstaat erwartet wird, dass er seine Schulden nicht mehr begleichen kann (Siehe Anhang 2). Es gibt mehrere Möglichkeiten, wie ein Staat mit einer zu hohen Verschuldung umgehen kann. Einem Primärdefizit, das sich aus dem Defizit des laufenden Haushalts ergibt, kann durch Kreditaufnahme, Monetisierung oder dem Verkauf von Vermögenswerten entgegengewirkt werden. Fehlendes Kapital in der Rezession wird durch Überschüsse aus konjunkturellen Hoch-Zeiten abgedeckt. Dies scheitert häufig, da die Disziplin für Staatsausgaben in wirtschaftlich guten Zeiten nicht ausreichend gewahrt wird. Auch ist der Neuverschuldungsbedarf nicht nur vom Primärdefizit abhängig, sondern ebenfalls von der Höhe der Staatsschuld, welche maßgebend für den zu leistenden Zins ist. Die Zinsschuld muss aus dem Überschuss des Primärhaushalts erwirtschaftet werden, um ein weiteres Steigen der Staatsschuld zu vermeiden. Ein wachsendes Volkseinkommen, welches z.B. durch Deficite Spending bewirkt wird, führt zu höheren Steuereinnahmen, die wiederum die Zinsen finanzieren und somit das Anwachsen der Staatsschulden verhindern. Dieses Verhältnis kann mittels der Schuldenquote gemessen werden. Steigt die Schuldenquote kommt es zu einer höheren Zinsbelastung, d.h. die Erhöhung der Staatsschuld wirkt sich negativ aus. Der Staat steht in der Pflicht mittels erhöhten Steuern und gekürzten Ausgaben der steigenden Zinsbelastung entgegenzuwirken, um die Erwartung und das Verhalten der Akteure nicht zu verunsichern. Eine Finanzierung der Zinsen durch Aufnahme weiterer Kredite würde keine positiven Effekte bewirken.[22] Eine Untersuchung ergab, dass eine Defizitfinanzierung auch bei steigendem Volkseinkommen die Schuldenquote sowie den Zinswert der Einkommensteuer an einen Grenzwert gelangen lässt, da diese Größen sowohl von der Defizitquote als auch von der Wachstumsrate abhängig sind. Das Ergebnis der Untersuchung ergab, dass eine wachsende Wirtschaft grundlegende Voraussetzung für eine Erhöhung der Staatsverschuldung ist.[23] Induziert ein Land nicht mehr ausreichend Wirtschaftswachstum, um Schulden und deren Zinsen zu begleichen, besteht die Möglichkeit einer Umschuldung öffentlicher Kredite. Verhandlungen werden durch den Pariser Club eingeleitet und durch die Gläubigerländer besetzt. IWF und Weltbank werden beratend hinzugezogen. Voraussetzungen zur Einleitung sind das Bevorstehen des Zahlungsverzugs des Landes oder bereits aufgelaufene Rückstellungen. Es werden kommerzielle Kredite von Staaten oder öffentlichen Institutionen verhandelt, deren Amortisation und Zinszahlungen offen stehen. Das Schuldnerland muss während dessen ein Abkommen bezüglich neuer Kredite und Auflagen mit dem IWF vereinbart haben.[24] Ein Staat wird als bankrott definiert, wenn er nicht mehr in der Lage ist, seine Zahlungsverpflichtungen zu begleichen. Dies gilt sowohl bei der Rückzahlung der Schulden als auch beim Bedienen der Zinsen. Verliert der Staat das Vertrauen auf dem Finanzmarkt, erfolgt eine Erhöhung der Zinsanforderung, die aus einer steigenden Risikoprämie resultiert. Demnach wird es dem Land erschwert, seine Altschulden zu refinanzieren und es gerät in einen negativen Kreislauf. Hat eine Nation diesen Status erreicht, folgen Jahre schlechter Reputation an den Kapitalmärkten. Zwar werden die Schulden teilweise erlassen, so dass die Möglichkeit geschaffen wird, national Veränderungen zu bewirken, allerdings wird es schwer, Liquidität am Markt zu beschaffen. Des Weiteren wird die Wirtschaft negativ beeinflusst, da Investoren ihre finanziellen Mittel abziehen und Banken auf einen Sparmodus setzen müssen, um die wertlosen Staatsanleihen zu kompensieren.[25]
3 Die Schuldenkrise in Europa
Tabelle 3.1.: Die Konvergenzkriterien
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Quelle: Entnommen aus: Jahresgutachten des Sachverständigenrates
1995 wurden die Merkmale Preisstabilität und Zinskriterium weitestgehend von den Anwärter-Ländern erfüllt. Fünf Länder überschritten die Inflationsrate - Griechenland, Spanien, Italien, Portugal und Großbritannien. Bezüglich des Kriteriums Zinsen waren es ebenfalls fünf Länder, die zu dem Zeitpunkt nicht den Erwartungen entsprachen - Griechenland, Spanien, Italien, Portugal und Schweden. Die Kriterien zur Haushaltsdisziplin hat nur Luxemburg komplett erfüllt. Alle anderen Länder scheiterten zumindest an einem Kriterium. Auch hier gehören Griechenland, Italien, Portugal und Spanien zu den Staaten, die nicht den Anforderungen entsprochen haben. Das Wechselkurskriterium wurde lediglich von der Deutschen Mark, dem holländischen Gulden und der belgischen sowie luxemburgischen Franc erfüllt, d.h. nur diese Währungen sind innerhalb von zwei Jahren stabil geblieben.
3.1 Die Entwicklung der Schuldenkrise
In dem Zeitraum von 1995 bis 2009 verzeichneten Länder mit einem starken Kapitalimport ein im Vergleich zu anderen Euro-Ländern hohes Wirtschaftswachstum. Der Durchschnitt in dem genannten Zeitraum lag bei 27 Prozent, während die Wirtschaft in Irland um 105 Prozent, in Griechenland um 56 Prozent, in Spanien um 50 Prozent und in Portugal um 30 Prozent wuchs. Aufgrund des starken Kapitalimportes kam es zu lockeren Budgetbeschränkungen, die sich wiederum positiv auf die Beschaffung von Krediten auswirkte.[27] Erst der Zusammenbruch von Lehman Brothers im September 2008 deckte die Ungleichgewichte der Länder des EWR auf. Es kam zu einer Krisensitzung der Finanzminister der Europäischen Union. Daraus folgte der Beschluss, dass alle Finanzsysteme, deren Scheitern zur Gefährdung des Systems führen, unterstützt würden. Da nicht alle Länder im Stande waren, diese Garantie zu leisten, folgte eine Kapitalflucht. Dies wirkte sich entgegen der Erwartung minimal auf das Zinsgefälle des Euro-Raumes aus. Die folgende Krise zog den Rückgang von Steuereinnahmen nach sich sowie hohe Ausgaben für Konjunkturprogramme.[28] Die Länder ergriffen Maßnahmen, um der Rezession entgegenzuwirken. Eine lockere Geldpolitik sowie Bankenrettungsmaßnahmen sollten zur Stabilisierung bzw. zum Aufschwung der Wirtschaft beitragen.[29] Das Ausgabenprogramm wurde auf das keynesianische Modell ausgelegt, welches sich auf das Ziel bezieht, die Vollbeschäftigung zu sichern.[30] Daraus resultierte eine weitere Staatsverschuldung, die Länder mit bereits vorhandenen Defiziten, nachhaltig schlechter dastehen ließ (Siehe Anhang 3). Die Akteure des Finanzmarktes hatten über Jahre hinweg ein geringes Risikobewusstsein wirken lassen, wenn es um Investitionen und Ankäufe von Staatsanleihen ging. Die erste Hälfte des Jahres 2010 ließ den Markt jedoch plötzlich umkehren und Staaten mit Haushaltsdefiziten sanktionieren. Es kam zu einer Regulierung durch den Finanzmarkt, der den Renditeaufschlag für Griechenland ansteigen ließ. Andere Länder wie Irland, Italien, Spanien und Portugal erfuhren ebenfalls eine deutliche Zinserhöhung. Ab dem Monat Mai 2010 nahmen die Schwankungsraten dieser Länder zu und signalisierten die Unsicherheit, die auf den Märkten herrschte. Kreditrisiken wurden höher bewertet wie auch die Volatilität auf dem Geld- und Börsenmarkt. Dies hatte zur Folge, dass der Euro eine Abwertung gegenüber dem Dollar und dem Yen erfuhr. Ein Schutzschirm wurde gegründet und die EZB entschied sich, entgegen der Vereinbarung im Maastrichter Vertrag, Staatsanleihen zu kaufen. Wären keine Maßnahmen getroffen worden, hätte dies Auswirkungen auf alle Finanzinstitute gehabt (Siehe Anhang 4). Durch den Rettungsschirm konnten die Märkte vorerst beruhigt werden. Daraufhin wurde eine auf drei Jahre begrenzte Stabilisierungsfazilität gegründet, die Darlehen vergeben kann. Während dieses Zeitraumes ist es Aufgabe der Problemländer, ihre Haushaltspolitik zu überarbeiten, um Defizite zu reduzieren und ihre Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern, indem z.B. Löhne gesenkt werden oder stagnieren. Das schwierige wirtschaftliche Umfeld sowie das Fehlen der nominalen Abwertung erschweren die Umsetzung der Ziele.[31] Die Maßnahmen stellen auf langfristiger Sicht keine optimale Lösung dar. Die EU muss umdenken, um einen Kollaps zu verhindern. Dabei gilt es, Maßnahmen schnell umzusetzen, bevor sich die Krise negativ auf die Banken auswirkt. Nationale politische Motivationen dürfen sich nicht auf den Beschluss von Maßnahmen, die das Euro-Land betreffen, auswirken.[32]
3.1.1 Griechenland
Griechenland hat bis 2006 trotz Haushaltsdefiziten ein stetig steigendes Rating erfahren. Daraus wird ersichtlich, dass das Risikobewusstsein der Banken und der Akteure des Finanzmarktes nicht den Gegebenheiten angemessen waren und nicht ausschließlich auf eine falsche Geldpolitik zurückzuführen ist.[33] Des Weiteren bestand für Griechenland das Problem der steigenden Korruption sowie das Aufdecken falscher Angabe von Zahlen zur der wirtschaftlichen Lage des Landes.[34] Die fiskalische Situation in Griechenland hätte schon seit langer Zeit Alarm geben müssen, da es dem Staat nicht gelang, die öffentlichen Haushalte diszipliniert zu führen. Bereits in den 1980er Jahren erfolgte in Griechenland eine Erhöhung der Staatsausgaben, welche von den Staatseinnahmen nicht ausgeglichen wurden. In den 1990er Jahre kam es zu einem Rückgang der Staatsdefizite, der sich allerdings ab 2000 mit dem Eintritt in den Euro-Raum wieder negativ entwickelte. Eine seit Mitte der 1990er Jahre schlechter werdende Leistungsbilanz sowie der stetige Rückgang gesamtwirtschaftlicher Ersparnisse führten zu einer kontinuierlichen Verschlechterung der Situation.[35] Die Staatsquote lag zwar 2007 unter dem europäischen Durchschnitt, aber die Einnahmen befanden sich deutlich darunter, was primär auf fehlende Steuereinnahmen aus Einkommen und Unternehmen zurückzuführen ist. footnoteVgl. O.V. (2010/2011), S. 76f. Die Ursache liegt u.a. in einem erhöhten Anteil Selbständiger, die mit hoher Wahrscheinlichkeit ihr Einkommen zu gering angeben, wodurch die Steuerbasis verringert wird. Reformen sollen dazu verwendet werden, der Steuerhinterziehung entgegenzuwirken, um einen ausgeglichenen Haushalt zu erzielen. Die Dienstleistungs-Branche verzeichnet im Export einen großen Anteil der Wirtschaft, während die Nettogüterexporte Defizite aufweisen. Daraus resultiert, dass eine Verbesserung der Leistungsbilanz über den Rückgang der Importe erfolgen muss. Diese Maßnahme würde negative Folgen für das Einkommen und Vermögen haben, welche unumgänglich sind. Die Konsolidierung des Staatshaushaltes wird durch die genannten Maßnahmen nicht gefördert. Die European Economic Advisory Group spricht von drei möglichen Maßnahmen, um das Leistungsbilanzdefizit zu verringern. Die radikalste Variante wäre der Austritt Griechenlands aus dem Euro, welche katastrophale Auswirkungen nach sich ziehen würde und somit praktisch ausgeschlossen wird. Weiterhin kann eine interne Abwertung durch Senkung der Preise und Löhne oder eines Dauertransfers zur Finanzierung eingerichtet werden. Letzteres stellt ebenfalls keine adäquate Lösung dar, weil das Problem nicht gelöst, sondern verschoben wird. Die zweite Variante hat den Vorteil, dass die Wettbewerbsfähigkeit durch sinkende Importe und billigen Exporten verbessert wird, wobei die Abwertung hohe Kosten und viel Zeit in Anspruch nimmt.[36] Gemeinsam mit dem IWF und der EZB wurde ein umfassender Konsolidierungsplan festgelegt, der folgende Maßnahmen[37] enthält:
- Erhöhung diverser Steuern, z.B. Mehrwertsteuer, Tabak, Spirituosen, Kraftstoff
- Einsparung bei den Gehältern des öffentlichen Sektors
- Kürzung der Rentenbeiträge, insbesondere Sonderzahlungen sowie Einführung einer Rentenreform
- Abschaffung von Steuerfreibeträgen
- Kürzung der Anzahl an Angestellten im öffentlichen Sektor
3.1.2 Spanien
Vor Einführung des Euro gab es in Spanien keinen langfristigen Kapitalmarkt, d.h. es wurden langfristige Kredite vergeben, welche mit variablen Zinsen belegt wurden. Durch die Einführung des Euro änderte sich dieser Sachverhalt. Investoren konnten sich über einen langen Zeitraum mit niedrig verzinsten Krediten liquide Mittel beschaffen. Bis zum Jahr 2008 erwirtschaftete das Land eine kontinuierlich steigende Wachstumsrate, die sich positiv auf die Haushaltspolitik sowie Arbeitslosigkeit auswirkte. Spanien finanzierte mit Hilfe des fallenden Zinses importierte Kredite, die hauptsächlich in der Baubranche genutzt wurden und einen Boom in diesem Sektor auslöste. Es hätte in der Verantwortung des Staates gelegen, die Überschüsse als Vorsorge zurückzuhalten und parallel dem Ungleichgewicht der Kapitalimporte zu den Kapitalexporten entgegenzuwirken.[38] Aufgrund der Finanzkrise brach die Branche ein, was den Verlust vieler Arbeitsplätze nach sich zog und einen Rückgang des BIP verursachte. Die entstandenen Budgetdefizite wurden von den Finanzmärkten über einen höheren Zinsaufschlag sanktioniert und erschwerten dem Land den Zugang zu neuen liquiden Mitteln. Der führende Dienstleistungssektor des Landes sowie die strikten Strukturen des Arbeits- und Gütermarkts machten das Land gegenüber exogenen Schocks anfällig.[39] Spanien musste zusichern, staatliche Investitionen einzusparen, Gehälter zu kürzen sowie Stellen zu streichen und die Renten nicht anzuheben bzw. das System zu reformieren. Des Weiteren sollen auch Sonderzahlungen, wie z.B. Geburtsprämie, abgeschafft werden.[40]
3.1.3 Portugal
Am 07.04.2011 hat auch Portugal die Euro-Länder um Hilfe gebeten. Nachdem der Haushalt einer gründlichen Prüfung durch den IWF, der EZB und der EU unterstellt worden ist, muss sich die Regierung auf ein rigoroses Sparprogramm einlassen.[41] Dieses wird als PEC IV bezeichnet. Die Umsetzung folgender Maßnahmen sollen dazu beitragen, dass das Land bis 2013 wieder den Maastrichter Kriterien entspricht.
- Erhöhung der Mehrwertsteuer
- Senkung des Arbeitslosengeldes
- Erhöhung der Steuer auf Börsengewinne sowie Einführung einer Reichen-Steuer
- Kürzung der Einkommen im öffentlichen Sektor
- Einfrieren der Renten
- Privatisierung von Staatsunternehmen
Nachdem das Land in den 1990er Jahren überwiegend durch Aufnahme von Krediten finanziert wurde, während das Wirtschaftswachstum abnahm, hat sich die Verschuldung weiter vergrößert. Parallel folgten regelmäßige Lohnerhöhungen, die weitere Kosten verursachten und zur Abnahme der Wettbewerbsfähigkeit führen. Allerdings ist zu beachten, dass die Gehälter im Vergleich zu anderen europäischen Ländern wesentlich niedriger liegen, während die Lebenserhaltungskosten nicht proportional günstiger sind. Es ist jetzt schon ein wesentlich höherer Anteil an Privatinsolvenzen zu verzeichnen.[42]
[...]
[1] Vgl. GLOMB, W. (2011c), S. 2.
[2] Vgl. HILD, T. (2011), o.S.
[3] Vgl. HARMS, P. (2010), S. 3.
[4] Vgl. GÖRGENS, E. et al. (2004), S. 6.
[5] Vgl. TOMANN, H. (1997), S. 62f., S. 241.
[6] Vgl. GÖRGENS, E. et al. (2004), S. 6.
[7] Vgl. STOCKER, F. (2001), S. 54f.
[8] Vgl. O.V. (1998), S. 181.
[9] Vgl. STOCKER, F. (2001), S. 56.
[10] Vgl. GÖRGENS, E. et al. (2004), S. 19.
[11] Vgl. TOMANN, H. (1997), S. 274ff.
[12] Vgl. STOCKER, F. (2001), S. 56f.
[13] Vgl. TOMANN, H. (1997), S. 261
[14] Vgl. O.V. (1992/1993), Artikel 420, 428.
[15] Vgl. GÖRGENS, E. et al. (2004), S. 12.
[16] Vgl. TOMANN, H. (1997), S. 59.
[17] Vgl. STOCKER, F. (2001), S. 60ff.
[18] Vgl. TOMANN, H. (1997), S. 229ff.
[19] Vgl. BORELL, R. (1996), S. 35.
[20] Vgl. STOCKER, F. (2001), S. 67ff.
[21] Vgl. WIRTSCHAFTSLEXIKON24.NET
[22] Vgl. TOMANN, H. (1997), S. 146ff.
[23] Vgl. DOMAR, E. (1944), S. 798ff.
[24] Vgl. BUNGE, A. (2002), S. 33ff.
[25] Vgl. SCHÖNMANN - FINCK, C. (2010), o.S.
[26] Vgl. O.V. (1996/1997), S. 248f.
[27] Vgl. CARSTENSEN, K. et al. (2010), S. 7.
[28] Vgl. TRUNK, T. (2011), o.S.
[29] Vgl. SINN, H.-W. (2011), o.S.
[30] Vgl. GABLER, T. et al. (1961), o.S.
[31] Vgl. O.V. (2010/2011), S. 79ff.
[32] Vgl. O.V. (2011), o.S.
[33] Vgl. O.V. (2010/2011), S. 73ff.
[34] Vgl. TRUNK, T. (2011), o.S.
[35] Vgl. SINN, H.-W. (2011), o.S.
[36] Vgl. SINN, H.-W. (2011), o.S.
[37] Vgl. O.V. (2010/2011), S. 88f.
[38] Vgl. CARSTENSEN, K. et al. (2010), S. 7.
[39] Vgl. SINN, H.-W. (2011), o.S.
[40] Vgl. O.V. (2010/2011), S. 88.
[41] Vgl. DAMS, J. et al. (2011), o.S.
[42] Vgl. FINKENZELLER, K. (2011), o.S.
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- Melanie Rüthenbudde (Autor:in), 2011, Euro-Bonds und die europäische Schuldenkrise, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/211390
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