Bisher waren 15 Länder zur Europäischen Union zusammengeschlossen, nämlich
Deutschland, Frankreich, Belgien, Luxemburg, Niederlande, Italien, Großbritannien,
Irland, Dänemark, Griechenland, Spanien, Portugal, Schweden, Finnland und
Österreich.
Doch Europa „wächst immer weiter zusammen“. In der nächsten – der fünften -
Erweiterungsrunde werden Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, die Slowakei,
Slowenien, Tschechien, Ungarn und Zypern mit 1. Mai 2004 der EU beitreten. Die
entsprechenden Beitrittsverträge wurden im April des heurigen Jahres in Athen
ratifiziert. Für den Beitritt Rumäniens und Bulgariens ist derzeit das Jahr 2007 als
Zieldatum festgesetzt. Auch Beitrittsverhandlungen mit der Türkei sind – unter
Voraussetzung der Erfüllung entsprechender Kriterien – für die kommenden Jahre
geplant.
Doch welche Auswirkungen hat diese Erweiterungsbewegung auf die
frauenpolitischen Maßnahmen in der Europäischen Union, und zwar in einer EU der
25? Und wie sieht die aktuelle frauenpolitische Situation in den zehn
Kandidatenländern aus? „Die Mehrzahl der Menschen in der Europäischen Union sind Frauen (191,6 Mio.).
Diese quantitative Tatsache ist aber nach wie vor ohne umfassende qualitative
Folgen. Die Situation der Frauen ist in Europa noch lange nicht zufriedenstellend.
Sogar in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union gibt es nach wie vor viele
Bereiche und Themen, die Frauen betreffen, die noch weit von einer Problemlösung
entfernt sind. Umso mehr gilt es, im bevorstehenden Erweiterungsprozess der Union
besonderes Augenmerk auf die Position der Frauen zu richten.“ (Prets / Berger1
2002, S. 5)
Auch Mercedes Echerer, Grüne EU-Parlamentarierin, sieht die derzeitige Situation
kritisch, denn obwohl Frauen in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union die
Bevölkerungsmehrheit stellen, bleibe Europapolitik weiterhin Männersache. Im
Europaparlament und in der EU-Kommission kämen derzeit auf eine Frau drei
Männer. (vgl. Echerer 1999, o. S.) [...]
Inhaltsverzeichnis
1 Forschungsfrage
2 Aktuelle Situation der Europäischen Union
2.1 Motivation
2.2 Frauenpolitik in der EU der 15
2.3 Frauenpolitik in den zehn Beitrittsländern von 2004
2.3.1 Estland
2.3.2 Lettland
2.3.3 Litauen
2.3.4 Malta
2.3.5 Polen
2.3.6 Slowakei
2.3.7 Slowenien
2.3.8 Tschechien
2.3.9 Ungarn
2.3.10 Zypern
3 Zukünftige Situation der Europäischen Union
3.1 Frauenpolitik in der EU der 25
3.2 Persönlicher Ausblick
1 Forschungsfrage
Welche Bedeutung hat die EU-Osterweiterung für die Frauenpolitik in Europa?
2 Aktuelle Situation der Europäischen Union
Bisher waren 15 Länder zur Europäischen Union zusammengeschlossen, nämlich Deutschland, Frankreich, Belgien, Luxemburg, Niederlande, Italien, Großbritannien, Irland, Dänemark, Griechenland, Spanien, Portugal, Schweden, Finnland und Österreich.
Doch Europa „wächst immer weiter zusammen“. In der nächsten – der fünften - Erweiterungsrunde werden Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, die Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn und Zypern mit 1. Mai 2004 der EU beitreten. Die entsprechenden Beitrittsverträge wurden im April des heurigen Jahres in Athen ratifiziert. Für den Beitritt Rumäniens und Bulgariens ist derzeit das Jahr 2007 als Zieldatum festgesetzt. Auch Beitrittsverhandlungen mit der Türkei sind – unter Voraussetzung der Erfüllung entsprechender Kriterien – für die kommenden Jahre geplant.
Doch welche Auswirkungen hat diese Erweiterungsbewegung auf die frauenpolitischen Maßnahmen in der Europäischen Union, und zwar in einer EU der 25? Und wie sieht die aktuelle frauenpolitische Situation in den zehn Kandidatenländern aus?
„Die Mehrzahl der Menschen in der Europäischen Union sind Frauen (191,6 Mio.). Diese quantitative Tatsache ist aber nach wie vor ohne umfassende qualitative Folgen. Die Situation der Frauen ist in Europa noch lange nicht zufriedenstellend. Sogar in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union gibt es nach wie vor viele Bereiche und Themen, die Frauen betreffen, die noch weit von einer Problemlösung entfernt sind. Umso mehr gilt es, im bevorstehenden Erweiterungsprozess der Union besonderes Augenmerk auf die Position der Frauen zu richten.“ (Prets / Berger[1] 2002, S. 5)
Auch Mercedes Echerer, Grüne EU-Parlamentarierin, sieht die derzeitige Situation kritisch, denn obwohl Frauen in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union die Bevölkerungsmehrheit stellen, bleibe Europapolitik weiterhin Männersache. Im Europaparlament und in der EU-Kommission kämen derzeit auf eine Frau drei Männer. (vgl. Echerer 1999, o. S.)
Ähnliche Urteile kann man auch auf einer Website der FPÖ nachlesen: „,Richtig populär’ dürfte auch eine echte Umsetzung von Chancengleichheit für Frauen nicht in jedem Mitgliedsland der EU sein. Das ging aus dem Gespräch mit Barbara Helfferich, Mitglied des Kabinetts der u.a. für Chancengleichheit zuständigen Kommissarin, deutlich hervor. Vielen guten und vernünftigen Programmen und Maßnahmenpaketen auf dem Papier stehen relativ wenige Umsetzungen gegenüber.“ (o. Va. 2002, o. S.)
Ursula Stenzel, EU-Parlamentarierin der ÖVP, sieht die Situation ebenso kritisch: „Es ist wichtig zu sehen dass Frauen immer noch für gleiche Arbeit nicht immer das gleiche bekommen wie Männer, von Arbeitslosigkeit stärker und schneller betroffen sind. Sie haben oft Schwierigkeiten, nach einer Kinderpause den Wiedereinstieg ins Berufsleben zu schaffen, und sind in höherbezahlten Berufen nicht so stark vertreten.“ (o. Vb. 1998, o. S.)
2.1 Motivation
Es ist mir natürlich bewusst, dass dieses Thema viel umfangreicher ist, als es in dieser Arbeit darstellbar sein kann. Mit diesem Beitrag möchte ich einen kleinen Einblick in diese Themenstellung geben, quasi einen Denkanstoß. In diesem Sinne möchte ich mich nachfolgend meiner – selbst gestellten – Forschungsfrage: „Welche Bedeutung hat die EU-Osterweiterung für die Frauenpolitik in Europa?“ widmen.
Mein Interesse für dieses Thema wurde bei meinem Besuch im Europäischen Parlament in Brüssel im März dieses Jahres, bei Gesprächen mit den Abgeordneten sowie durch die Lektüre des Positionspapiers der beiden EU-Parlamentarierinnen Christa Prets und Dr. Maria Berger geweckt.
Weitere Literatur habe ich in der Wiener Hauptbibliothek sowie im Internet gefunden. Auch bei der Frauenfachtagung an der WU im Mai 2003 stand das Thema „Frauen und die EU“ auf dem Programm.
Ziel dieser Arbeit war es, einen möglichst objektiven Blickwinkel auf die frauenpolitische Bedeutung der EU-Osterweiterung wiederzugeben, was den politischen Hintergrund betrifft. Aus diesem Grund habe ich im Internet auf den Seiten aller österreichischen Parteien, welche im EU-Parlament vertreten sind, recherchiert. Trotz ausführlicher Suche konnte ich jedoch mit Abstand die meisten Informationen zu diesem Thema auf den Seiten der drei SPÖ-MEP Dr. Maria Berger, Christa Prets und Mag. Karin Scheele finden. Aus diesem Grund werden diese Quellen auch am häufigsten zitiert.
2.2 Frauenpolitik in der EU der 15
In dem derzeitigen Europa der 15 leben ca. 370 Millionen Menschen, davon mehr als die Hälfte Frauen. Die Hauptpositionen im Budget stellen mit ca. 45 % der Mittel die Landwirtschaft, Strukturmaßnahmen mit 34 %, interne Politiken, wie Forschung etc. mit 6,7 % und die Administration mit 5,3 % dar. Dabei wird von einigen MEP, wie Mag. Herbert Bösch (SPÖ), auch unumwunden zugegeben, dass das europäische Budget „missbrauchsanfällig“ sei. Rund 1,275 Mrd. Euro wären im vergangenen Jahr „verschwunden“, so Bösch in einem Gespräch am 27. März 2003.
EU-Parlamentarierin Christa Prets (SPÖ) in einem Gespräch am 26. März 2003: „Derzeit ist das Frauenbudget der EU leider gering dotiert. Nur 0,05 % des Gesamthaushaltes von ca. 100 Milliarden Euro[2] werden frauenpolitischen Maßnahmen gewidmet. Für mich bedeutet Frauenpolitik auch Friedenspolitik, hier müssen Frauen eingebunden werden. Zum Teil geschieht dies bereits, zum Beispiel im DAPHNE-Programm, das Gewalt gegen Frauen und Frauenhandel bekämpft, aber auch bei Themen wie Kindesmissbrauch oder Kinderpornografie müssen Frauen aktiv eingebunden werden. Es sind auch viel zu wenige Frauen im Konvent vertreten, derzeit nur 17 von 102.“
Eines der wichtigsten europäischen Instrumente zur Förderung frauenpolitischer Anliegen ist - neben dem EP und dem Büro für Chancengleichheit - der Ausschuss der Rechte der Frau und Chancengleichheit (Committee on Women's Rights and Equal Opportunities). Dieser Ausschuss ist u. a. zuständig für die Entwicklung und Umsetzung der Rechte der Frau in der Union und Förderung der Rechte der Frau in Drittländern sowie die Umsetzung und Weiterentwicklung des Gender Mainstreaming. (vgl. Scheelea o. J., o. S.) Aus Österreich sind in diesem Ausschuss Christa Prets (SPÖ) und als stellvertretende Mitglieder Dr. Maria Berger (SPÖ), Dr. Marialiese Flemming (ÖVP), Daniela Raschhofer (FPÖ) und Mag. Karin Scheele (SPÖ) vertreten.
Häufig wird im Zusammenhang mit der Umsetzung frauenpolitischer Anliegen von dem „Europa der zwei Geschwindigkeiten“ gesprochen. Die wirtschaftliche und die soziale Entwicklung verlaufen nicht parallel. Wirtschaftspolitische Vorschläge ergehen in der Regel als Richtlinien, teilweise als Verordnungen und werden somit mit qualifizierter Mehrheit beschlossen, währenddessen sozial-, regional- und frauenpolitische Maßnahmen mehrheitlich als Empfehlungen formuliert werden und somit der Einstimmigkeit unterliegen. (vgl. Schunter-Kleemann 1992, S. 20)
2.3 Frauenpolitik in den zehn Beitrittsländern von 2004
Mit 1. Mai 2004 werden zu den rund 370 Millionen Menschen weitere 77 Millionen dazu kommen. Die Mehrzahl der zehn Beitrittsländer gehörte früher zum Warschauer Pakt. Seit dem Fall des Eisernen Vorhangs hat sich viel verändert, das meiste im positiven Sinn, nämlich zu mehr Demokratie, aber einiges - z. B. was die frauenpolitische Situation betrifft - auch ins Negative.
„Die relativen Chancen der Frauen in der Gesellschaft sind seit der Transformation gesunken. Eliten privatisierten die Gewinne und sozialisierten während der Transformation die Verluste.“ (Tausch 2001, S. 105)
Während zu Sowjetzeiten im Regelfall Kinderbetreuungseinrichtungen und eine Form von Sozialhilfe von staatlichen Firmen gewährt wurden, sparten die privaten Nachfolgefirmen diese sozialen Errungenschaften meist ein. Viele Kandidatenländer sind von stereotyp-patriarchalen Einstellungen geprägt, teilweise existieren keine Gesetze gegen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz. Es gibt keine klare, einheitliche Definition des Begriffs „Diskriminierung“.[3]
Auch die durchschnittliche aktive politische Beteiligung von Frauen in den Beitrittsländern liegt deutlich unter dem EU-Schnitt. (vgl. Berger / Prets 2002, S. 14ff)
Dasa Silovic, die Vorsitzende des CEE (Central and Eastern European) Network for Gender Issues meinte bei einer Konferenz im März 2002 in Wien, dass zwar die rechtliche Berücksichtigung der Gleichstellung in Verfassung und Gesetzgebung in den meisten Ländern der Erweiterungsstaaten gut sei, aber man die reale Situation der Frauen betrachten müsse. (vgl. o. Vc. 2002, o. S.)
[...]
[1] Christa Prets und Dr. Maria Berger sind EU-Parlamentarierinnen der SPÖ
[2] Im Jahr 2003
[3] Diskriminierung wird in der Europäischen Union folgendermaßen definiert:
Unmittelbare Diskriminierung: „Wenn eine Person aufgrund ihres Geschlechts in einer vergleichbaren Situation eine weniger günstige Behandlung erfährt, als eine andere Person erfährt, erfahren hat oder erfahren würde.“
Mittelbare Diskriminierung: „Wenn dem Anschein nach neutrale Vorschriften, Kriterien oder Verfahren Personen, die einem Geschlecht angehören, in besonderer Weise gegenüber Personen des anderen Geschlechts benachteiligen können, es sei denn, die betreffenden Vorschriften, Kriterien oder Verfahren sind durch ein rechtmäßiges Ziel sachlich gerechtfertigt und die Mittel sind zur Erreichung dieses Ziels angemessen und erforderlich.“ (Prets / Berger 2002, S. 15)
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