1. Einleitung
Als sich Landgraf Philipp von Hessen am 19. Juni 15471 im schwarzen Büßergewand dem Kaiserthron näherte, um sich vor den Augen seiner Feinde auf Gnade und Ungnade in Form der kniefälligen Abbitte zu ergeben, hatte er keine Vorstellung von den weitreichenden persönlichen und politischen Folgen, welche sich aus den Ereignissen von Halle ergeben sollten. Bis zuletzt hatte er daran geglaubt, dass er, wie nach dem siegreichen württembergischen Feldzug von 1534, als er sich schon einmal zu einem Fußfall vor dem Kaiser verpflichtet hatte, den Ort des Geschehens als freier Mann verlassen könne. Sorge bereitete ihm jedoch bis zum Schluss die Formel der Ergebung auf Gnade und Ungnade, welche in der Kapitulationsurkunde vereinbart worden war.
Es kam jedoch anders, als Philipp es zu erwarten vermocht hatte. Statt einer Gnadenerweisung und Freilassung durch Karl V., geriet er für fünf lange Jahre in kaiserliche Gefangenschaft. Infolge des Fußfalls brach der Widerstand gegen den Kaiser endgültig zusammen. Der Schmalkaldische Bund war zerschlagen. Nach der Rückkehr Philipps war sein Land durch Krieg, Besatzung und Reparationskosten völlig verarmt, sodass er seine letzten Lebensjahre und seine ganze Kraft auf den Wiederaufbau verwandt.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Literatur- und Quellenlage
3. Theoretische Betrachtung der Systematik des Kniefalls
3.1. Entwicklungstendenzen: Vom Werden und Vergehen eines politischen Gestaltungsinstruments
3.2. Verlauf einer deditio
3.3. Bedeutungs- und Funktionsebenen: Von individueller Beliebigkeit zu rechtlicher Gebundenheit
4. Der Kniefall Landgraf Philipps des Großmütigen
4.1. Gründe für den Gegensatz zwischen Landgraf Philipp und Kaiser Karl V
4.2. Entscheidung zur Kapitulation und Verhandlungsversuche mit dem Kaiser
4.3. Der Kniefall und die anschließende Gefangennahme
4.4. Gründe für das Scheitern des Rituals und die Verhaftung Philipps – unaufrichtiger Vollzug des Bittenden oder kaiserliche Kalkulation?
5. Schlussbetrachtung
Quellen- und Literaturverzeichnis
Eidesstattliche Erklärung
1. Einleitung
Als sich Landgraf Philipp von Hessen am 19. Juni 1547[1] im schwarzen Büßergewand dem Kaiserthron näherte, um sich vor den Augen seiner Feinde auf Gnade und Ungnade in Form der kniefälligen Abbitte zu ergeben, hatte er keine Vorstellung von den weitreichenden persönlichen und politischen Folgen, welche sich aus den Ereignissen von Halle ergeben sollten.[2] Bis zuletzt hatte er daran geglaubt, dass er, wie nach dem siegreichen württembergischen Feldzug von 1534, als er sich schon einmal zu einem Fußfall[3] vor dem Kaiser verpflichtet hatte, den Ort des Geschehens als freier Mann verlassen könne.[4] Sorge bereitete ihm jedoch bis zum Schluss die Formel der Ergebung auf Gnade und Ungnade, welche in der Kapitulationsurkunde vereinbart worden war.
Es kam jedoch anders, als Philipp es zu erwarten vermocht hatte. Statt einer Gnadenerweisung und Freilassung durch Karl V., geriet er für fünf lange Jahre in kaiserliche Gefangenschaft.[5] Infolge des Fußfalls brach der Widerstand gegen den Kaiser endgültig zusammen. Der Schmalkaldische Bund war zerschlagen.[6] Nach der Rückkehr Philipps war sein Land durch Krieg, Besatzung und Reparationskosten völlig verarmt, sodass er seine letzten Lebensjahre und seine ganze Kraft auf den Wiederaufbau verwandt.[7]
Die soeben skizzierten Ereignisse von Halle vom 19. Juni 1547 um den folgenschweren Kniefall Landgraf Philipps sollen – neben einer systematischen Darlegung und Untersuchung des Rituals der deditio - im Mittelpunkt der vorliegenden Arbeit stehen.[8] Insbesondere die Frage, warum das Ritual der deditio nicht – wie für das Mittelalter und die Frühe Neuzeit üblich – in einer Gnadenerweisung, sondern in der Bestrafung des Kniefälligen mündete, soll zielgebend für die dargelegte Arbeit sein. Vor diesem Hintergrund wird die These vertreten, dass, im Gegensatz zu den Ausführungen Barbara Stollberg-Rilingers, kein geringschätziges Lachen Philipps dazu geführt hatte, dass Kaiser Karl V. von der sozialen Logik des Rituals abwich, sondern dass dieser die Gefangennahme des hessischen Landgrafen bereits lange vor dem Kniefall geplant hatte.[9]
Zur Beantwortung der Fragestellung wird zunächst eine Betrachtung der für das Ritual der deditio im Allgemeinen und für den Kniefall Landgraf Philipps im Speziellen zur Verfügung stehenden Literatur und Quellen erfolgen. Anschließend werden Entwicklungsstufen, die Systematik sowie die Bedeutung der Proskynese[10] betrachtet, um eine theoretische Fundierung für die späteren Ausführungen zu schaffen. Darauffolgend wird eine konkrete Auseinandersetzung mit den Ereignissen von Halle sowie mit dem Verhältnis zwischen Kaiser Karl V. und dem hessischen Landgrafen im Mittelpunkt der Betrachtung stehen. Abschließend wird ein Rückbezug auf die ausgangs gestellte Kernthese erfolgen, mit dem Ziel, diese begründet und nachweisbar zu belegen.
Eine Auseinandersetzung mit dem Ritual der deditio – insbesondere mit dem Kniefall Landgraf Philipps – erschien notwendig, da zwar bestimmte Teilbereiche – namentlich durch die Werke Gerd Althoffs, welcher im Bereich der Ritualforschung als führend zu bewerten ist – bereits erschlossen wurden, eine Gesamtanalyse der Kniefallproblematik sowie die Bezugnahme auf den Kniefall Landgraf Philipps jedoch noch aussteht. Aus diesem Grund soll in dieser Arbeit versucht werden, einige Grundlinien einer solchen Gesamtanalyse zu zeichnen.
2. Literatur- und Quellenlage
Betrachtet man die 2004 anlässlich des 500. Geburtstags Landgraf Philipps des Großmütigen durch das Hessische Landesamt für geschichtliche Landeskunde herausgegebene Auswahlbibliographie Philipp der Grossmütige. Landgraf von Hessen (1504-1567). Eine Bibliographie zu Person und Territorium im Reformationszeitalter[11], so gewinnt man einen Überblick über die große Menge der zu diesem Themenkomplex erschienenen Literatur. Auf insgesamt 241 Seiten werden Quellen- und Literaturverweise zum Leben Landgraf Philipps, dessen Reichs- und Bündnispolitik sowie Reformation und Religionspolitik geliefert. Angesichts dieser umfangreichen Gesamtdarstellung müsste man davon ausgehen, dass nahezu alle Teilaspekte zur Geschichte und zum Wirken Philipps umfassend beleuchtet wurden.
Dies ist jedoch nur sehr bedingt der Fall. Das bislang vorherrschende Forschungsinteresse konzentrierte sich vornehmlich auf die zweite Eheschließung Philipps, dessen Rolle während der Reformation sowie auf seine Bildungs- und Sozialpolitik.[12] Auch eine neue Biographie wurde nicht gewagt, sodass Christoph Rommels Urkunden-Band Philipp der Großmüthige, Landgraf von Hessen. Ein Beitrag zur genaueren Kunde der Reformation und des sechszehnten Jahrhunderts [13] aus dem Jahr 1830 noch immer das Referenzwerk darstellt.
Auch in Bezug auf den Gegenstand der vorliegenden Untersuchung, den Kniefall Philipps vor Kaiser Karl V. am 19. Juni 1547 in Halle, konnten innerhalb der Forschungsliteratur Lücken aufgedeckt werden, welche eine Beschäftigung mit dieser Thematik als notwendig erscheinen lassen. Zwar findet der Fußfall in der Mehrzahl der Werke über Landgraf Philipp und Karl V. eine kurze Erwähnung, dieser wird jedoch meist nicht weiter ausgeführt.[14] Fast sämtliche Werke, die als vornehmliches Ziel die Betrachtung der Unterwerfung und Gefangennahme Philipps haben, entstanden innerhalb des 19. Jahrhunderts und entsprechen nur noch bedingt der modernen Forschungslage.[15]
Vor diesem Hintergrund erscheint eine Auseinandersetzung mit den Quellen, welche sich auf die Ereignisse von Halle beziehen, umso wichtiger. Einige Berichte, welche zum Teil von direkten Augenzeugen stammen, die den Geschehnissen des 19. Juni 1547 beiwohnten, sind überliefert und werden im Verlauf der Untersuchung einer genauen Prüfung unterzogen.[16] Diese stimmen im Wesentlichen überein und zeichnen ein ähnliches Bild von den Vorkommnissen um die Kniefall Philipps. Kleine Unterschiede in der Darstellung sind angesichts des Gedränges und des Gemurmels der dichten Menschenmenge im Saal, die dazu führten, dass Fernerstehende Einzelnes überhörten oder nicht sehen konnten, jedoch nicht verwunderlich.[17]
Zur korrekten Deutung des Kniefalls Philipps des Großmütigen wird im Besonderen Bezug auf die Erkenntnisse der modernen Mediävistik genommen, in welcher in jüngster Vergangenheit der Ritualforschung eine besondere Aufmerksamkeit zuteilwurde.[18] Insbesondere die Forschungsergebnisse von Gerd Althoff sind vor diesem Hintergrund als richtungsweisend zu bewerten und werden in der Betrachtung einen hohen Stellenwert einnehmen.
3. Theoretische Betrachtung der Systematik des Kniefalls
Dass der Fußfall keinesfalls eine ausschließlich für das Mittelalter typische Ritualpraxis darstellt, sondern auch im 20./ 21. Jahrhundert noch über eine hohe Wirkungskraft verfügt und konventionelle Vorstellungen über dessen Bedeutung bestehen, zeigte sich am Kniefall Willy Brandts am 7. Dezember 1970 vor dem Ehrenmal der Helden des Ghettos in Warschau sowie an dem durch ihn ausgelösten Medienecho.[19] Im Gegensatz zum Kniefall Brandts, welcher eine spontane Geste innerhalb eines konventionellen politischen Rituals war und gerade aufgrund seiner Plötzlichkeit wirken konnte, stellte die mittelalterliche deditio eine im Voraus abgesprochene rituelle Inszenierung dar, in welcher weder Raum für Improvisation noch Spontanität war.[20]
Um ein Verständnis für diese Ritualpraxis zu erzeugen sowie um eine korrekte Interpretation des Kniefalls Philipps des Großmütigen zu erreichen, sollen im folgenden Kapitel die Entwicklung, die Funktionsweise sowie die Bedeutung des mittelalterlichen Fußfalls erläutert werden.
3.1. Entwicklungstendenzen: Vom Werden und Vergehen eines politischen Gestaltungsinstruments
Die frühesten quellenkundlichen Erwähnungen von Kniefallritualen gehen auf das neunte Jahrhundert zurück. Den Beginn markierten - in Anlehnung an das religiöse Ritual der Kirchenbuße - königliche Fußfälle vor Gott, den Heiligen und Armen, durch welche die Herrschertugend Demut, ein vielfach bezeugtes Idealbild dieser Zeit, demonstriert wurde.[21] Zum symbolischen Ausdruck kam diese Haltung während der Fußwaschung in der Gründonnerstagsliturgie, in welcher die Könige bewiesen, dass sie ihr Amt in der Nachfolge Christi ausüben wollen, da auch dieser am Vorabend der Kreuzigung seinen Jüngern kniend die Füße gewaschen haben soll.[22] Hervorzuheben ist jedoch, dass diese Form religiöser Selbsterniedrigung noch wenig gemein mit dem politischen Ritual der deditio hatte , welches im Verlauf der vorliegenden Untersuchung betrachtet wird. Zwar diente es bereits als Instrument der herrschaftlichen Selbstdarstellung und Demonstration von Tugenden, wurde jedoch noch nicht angewandt zur bewussten Gestaltung politischer Verhältnisse, wie dies in späteren Jahrhunderten der Fall war.
Auch im Frühmittelalter, zur Zeit der Merowinger, diente das Ritual des Fußfalls den fränkischen Königen nur sehr bedingt als Instrument zur Klärung wichtiger politischer Fragen, da dieses noch nicht über eine allseits akzeptierte Verbindlichkeit verfügte, durch welche die Konfliktparteien an Aussagen und Zugeständnisse zur Beilegung einer Auseinandersetzung gebunden wurden.[23] Darüber hinaus verständigte man sich noch nicht auf den Ablauf und das Ergebnis des Rituals, sodass man vor Willkürreaktionen des Königs noch nicht hinreichend geschützt war, oft mit negativem Ausgang für die Kniefälligen, deren Hoffnung, Gnade zu erlangen, häufig nicht erfüllt wurde.[24] Es sind sogar Fälle überliefert, in denen das Kniefallritual bewusst angewandt wurde, um den politischen Gegner in eine Falle zu locken und gefangen zu nehmen. Ein Beispiel dafür ist der Kniefall des Bischofs Praetextatus, welcher durch die Ratgeber des Königs Chilperich zum Selbstgeständnis und zur Demütigung in Form des Kniefalls überredet wurde, in bewusster Absicht, diesen anschließend trotzdem zu inhaftieren und sein Gnadengesuch abzulehnen: „Du weißt, dass König Chilperich milde und weichherzig und leicht zum Mitleid zu bewegen ist; demütige dich also vor ihm und gestehe, du habest wirklich begangen, was er dir vorgeworfen. Dann werden wir uns alle vor ihm zu Füßen werfen und dir Verzeihung erwirken“[25].
[...]
[1] Bei Preuschen, Erwin. Ein gleichzeitiger Bericht über Landgraf Philipps Fußfall und Verhaftung. In: Julius Reinhard Dieterich (Hrsg.). Philipp der Grossmütige. Beiträge zur Geschichte seines Lebens und seiner Zeit. Marburg 1904. S. 144. sowie bei Müller, Gerhard. Karl V. und Philipp der Großmütige. In: Jahrbuch der Hessischen Kirchengeschichtlichen Vereinigung 12 / 1961. S. 34. wird der 19. Juli 1547 als Tag des Fußfalls von Halle angegeben. An dieser Stelle muss jedoch ein Fehler begangen worden sein, da im zur Verfügung stehenden Quellenmaterial durchweg der 19. Juni 1547 als Tag der deditio Landgraf Philipps des Großmütigen ausgewiesen wird (siehe u.a. Rommel, Christoph von. Philipp der Großmüthige, Landgraf von Hessen. Ein Beitrag zur genaueren Kunde der Reformation und des sechszehnten Jahrhunderts. Nebst einem Urkunden-Bande, aus den Urkunden und andern Quellen. Bd. 3. Gießen 1830. S. 248.).
[2] Der Kaiser hatte zur Demütigung des Landgrafen eine große Versammlung einberufen: Erzherzog Maximilian, alle Herzöge von Braunschweig, Philibert von Savoyen, den Teutschmeister, die Bischöfe von Hildesheim und Naumburg, die päpstlichen, böhmischen und dänischen Gesandte sowie Vertreter einiger Hansestädte (vgl. Preuschen, Bericht, S. 152.).
[3] Im Folgenden werden die Begriffe Fußfall, Kniefall, Proskynese und deditio synonym verwendet.
[4] Im Vertrag von Kaaden. 29. Juni 1534. Text bei: Hortleder, Friedrich. Handlungen und Ausschreiben von den Ursachen des teutschen Krieges 1522 – 1545. Bd. 1. Jena 1617. S. 889.
[5] Vgl. Heinemeyer, Walter. Philipp der Großmütige und die Reformation in Hessen. Gesammelte Aufsätze zur hessischen Reformationsgeschichte. Als Festgabe zum 85. Geburtstag von Hans-Peter Lachmann. Marburg 1997. S. 182. (Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Hessen 24,7. Quellen und Darstellungen zur Geschichte des Landgrafen Philipp des Großmütigen).
[6] Vgl. Stollberg-Rilinger, Barbara. Knien vor Gott – Knien vor dem Kaiser. Zum Ritualwandel im Konfessionskonflikt. In: Gerd Althoff (Hrsg.). Zeichen – Rituale – Werte. Internationales Kolloquium des Sonderforschungsbereichs 496 an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster. Münster 2004. S. 511.
[7] Vgl. Heinemeyer, Philipp, S. 184.
[8] Eine allgemeine Betrachtung des Rituals der deditio erscheint aus zwei Gründen notwendig und gewinnbringend. Zum einen wird durch diese der notwendige theoretische Rahmen für die Untersuchung der Ereignisse von Halle vom 19. Juni 1547 geschaffen. Zum anderen wurde dem Fußfall innerhalb der Forschungsliteratur bislang kaum Beachtung geschenkt, sodass die systematische Betrachtung der deditio im Aufsatz von Barbara Stollberg-Rilinger Knien vor Gott – Knien vor dem Kaiser. Zum Ritualwandel im Konfessionskonflikt noch immer eine Ausnahme darstellt. In Untersuchungen zum mittelalterlichen Ritualwesen wird der Kniefall zwar zumeist als Beispiel herangezogen, ohne jedoch weiter ausgeführt zu werden (siehe u.a.: Althoff, Gerd. Inszenierte Herrschaft. Geschichtsschreibung und politisches Handeln im Mittelalter. Darmstadt 2003.).
[9] Vgl. Stollberg-Rilinger, Knien, S. 511.
[10] Proskynese, wörtlich anhündeln: der Unterworfene nähert sich dem Herrscher wie ein Hund seinem Herrn (vgl. Gerd Althoff. Das Grundvokabular der Rituale. Knien, Küssen, Thronen, Schwören. In: Barbara Stollberg-Rilinger / Matthias Puhle / Jutta Götzmann u.a. (Hrsg.). Spektakel der Macht. Rituale im alten Europa 800 – 1800. Darmstadt 2008. S. 150. Siehe auch: Weiß, Günter. Proskynese. In: LexMA. Bd. 7. München 1999. Sp. 265-266.).
[11] Vgl. Gräf, Holger Thomas / Stößer, Anke. Philipp der Grossmütige. Landgraf von Hessen (1504-1567). Eine Bibliographie zu Person und Territorium im Reformationszeitalter. Marburg 2004 (Untersuchungen und Materialien zur Verfassungs- und Landesgeschichte. 20).
[12] Vgl. Heinemeyer, Philipp, S. 116.
[13] Vgl. Rommel, Christoph von. Philipp der Großmüthige, Landgraf von Hessen. Ein Beitrag zur genaueren Kunde der Reformation und des sechszehnten Jahrhunderts. Nebst einem Urkunden-Bande, aus den Urkunden und andern Quellen. Bd. 3. Gießen 1830.
[14] Siehe u.a. Heinemeyer, Philipp, S. 182.
[15] Siehe u.a. Falk, Franz. Der Fußfall des Landgrafen Philipp von Hessen (1547). In: Historisch-politische Blätter 114 / 1894. S. 713-718., Franck, Wilhelm. Der Fußfall Philipps des Großmüthigen zu Halle. Darmstadt 1863 / 64. (Archiv für hessische Geschichte und Altertumskunde. 10)., Turba, Gustav. Verhaftung und Gefangenschaft des Landgrafen Philipp von Hessen 1547-1550. Mit urkundlichen Beilagen. Wien 1894. (Dreiundzwanzigster Jahresbericht über die K. K. Oberrealschule in dem II. Bezirke von Wien)., Issleib, Simon. Die Gefangennahme des Landgrafen Philipp von Hessen (1547). Vortrag, gehalten im „Historischen Abend“ zu Leipzig am 27. Februar 1895. Hamburg 1899. (Sammlung gemeinverständlicher wissenschaftlicher Vorträge. 315). und Wörner, Ernst. Zur Geschichte der Gefangennahme Philipps des Großmüthigen. Darmstadt 1874. S. 447-454. (Archiv für hessische Geschichte und Altertumskunde. 13).
[16] Vgl. Preuschen, Bericht, S. 144.
[17] Vgl. Bartholomaeus Sastrow. Herkommen, Geburt und Lauff seines gantzen Lebens. Hrsg. u. erl. von Gottlieb Christian Friedrich Mohnike. Greifswald 1823-1824. S. 29.
[18] Vgl. Dinzelbacher, Peter. Warum weint der König? Eine Kritik des mediävistischen Panritualismus. Badenweiler 2009. S. 7.
[19] Vgl. Schneider, Christoph. Der Warschauer Kniefall. Ritual, Ereignis und Erzählung. Konstanz 2006. (Historische Kulturwissenschaft. 9). S. 9.
[20] Vgl. ebd., S. 114 f.
[21] Vgl. Althoff, Grundvokabular, S. 152.
[22] Vgl. ebd., S. 154.
[23] Vgl. Gerd Althoff. Die Macht der Rituale. Symbolik und Herrschaft im Mittelalter. Darmstadt 2003. S. 36.
[24] Vgl. ebd., S. 37.
[25] Gregor von Tours. Libri historiarum X. Hrsg. von Bruno Krusch / Wilhelm Levison. Hannover 1951. S. 222.
- Citar trabajo
- Sven Wieth (Autor), 2011, Eine Untersuchung des mittelalterlichen Rituals der "deditio" anhand des Kniefalls Philipp des Großmütigen vor Kaiser Karl V. in Halle am 19. Juni 1547 , Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/210929
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