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Die außerordentliche Kündigung bei geringwertigen Vermögensdelikten - eine Bagatelle?

Titre: Die außerordentliche Kündigung bei geringwertigen Vermögensdelikten - eine Bagatelle?

Exposé Écrit pour un Séminaire / Cours , 2013 , 26 Pages , Note: 1,7

Autor:in: M.A.; Dipl. Betriebswirt (FH) Tobias Locker (Auteur)

Gestion d'entreprise - Droit économique
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Résumé Extrait Résumé des informations

Die außerordentliche Kündigung eines Arbeitsnehmers durch den Arbeitgeber ist die schärfste aller arbeitsrechtlichen Sanktionen. Sie führt nicht nur zur unmittelbaren, fristlosen Beendigung des Arbeitsverhältnisses, sondern auch zur sofortigen Einstellung der Gehaltszahlungen durch den Arbeitgeber. Dadurch wird dem Arbeitnehmer sofort seine wirtschaftliche Grundlage entzogen, zusätzlich verhängt die Agentur für Arbeit im Falle einer fristlosen Kündigung durch den Arbeitgeber regelmäßig eine Sperrzeit von maximal 12 Wochen für den Bezug von Arbeitslosengeld (§ 144 Abs. 1 Nr. 1. und Abs. 3 SGB III). Nicht zuletzt diesem Umstand geschuldet, ist die außerordentliche Kündigung im be-sonderen Fokus der Rechtssprechung und der Öffentlichkeit und dies erst recht, wenn der Grund für die fristlose Kündigung in einem geringwertigen Vermögensdelikt des Arbeitnehmers gegen seinen Arbeitgeber beruht.

Extrait


Inhaltsverzeichnis

  • Einleitung
    • Problemstellung
    • Zielsetzung
    • Vorgehensweise
    • Thematische Abgrenzungen
  • Zweistufenprinzip
    • Wichtiger Grund „an sich“
      • Unbestimmter Rechtsbegriff
      • Vermögensdelikte als wichtiger Grund
    • Interessenabwägung
      • Prognoseprinzip und Verzicht auf Abmahnung
      • Umfassende Interessenabwägung
      • Verhältnismäßigkeit (ultima-ratio-Prinzip)
  • Entwicklung der Rechtssprechung
    • Grundlagen der Rechtssprechung des BAG
      • Die „Bienenstich“-Entscheidung
      • Die „Emmely“-Entscheidung
      • Nach der „Emmely“-Entscheidung
  • Kritik an der Rechtssprechung
    • Bagatelldelikte in anderen Rechtsgebieten
      • Strafrecht
      • Beamtenrecht
    • Zweistufenprinzip
    • Vertrauensstörung und -verlust
    • Vertrauenskapital und Abmahnung
    • Wertmäßige Bagatellgrenze
  • Zusammenfassung und Fazit

Zielsetzung und Themenschwerpunkte

Die Seminararbeit befasst sich mit der Frage, ob die außerordentliche Kündigung bei geringwertigen Vermögensdelikten im Arbeitsrecht als Bagatelle anzusehen ist. Ziel ist es, die rechtliche Situation im Hinblick auf das Zweistufenprinzip, die Interessenabwägung und die Entwicklung der Rechtsprechung zu analysieren und kritisch zu beleuchten.

  • Zweistufenprinzip und seine Anwendung bei Vermögensdelikten
  • Interessenabwägung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer
  • Entwicklung der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts
  • Kritik an der bestehenden Rechtsprechung
  • Bagatelldelikte im Vergleich zu anderen Rechtsgebieten

Zusammenfassung der Kapitel

Die Einleitung führt in die Problemstellung ein, definiert die Zielsetzung der Arbeit und erläutert die Vorgehensweise. Die Kapitel 2 und 3 befassen sich mit dem Zweistufenprinzip, der Interessenabwägung und der Entwicklung der Rechtsprechung im Kontext der außerordentlichen Kündigung bei geringwertigen Vermögensdelikten. Kapitel 4 analysiert die Kritik an der bestehenden Rechtsprechung und vergleicht die Situation mit anderen Rechtsgebieten.

Schlüsselwörter

Die Arbeit befasst sich mit den Themen der außerordentlichen Kündigung, geringwertigen Vermögensdelikten, Zweistufenprinzip, Interessenabwägung, Rechtsprechung, Kritik, Bagatelldelikte und Vergleich mit anderen Rechtsgebieten.

Häufig gestellte Fragen

Was ist eine außerordentliche Kündigung?

Es handelt sich um eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund, die das Arbeitsverhältnis mit sofortiger Wirkung beendet und meist bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen ausgesprochen wird.

Können geringwertige Vermögensdelikte eine fristlose Kündigung rechtfertigen?

Ja, im deutschen Arbeitsrecht gilt, dass auch der Diebstahl oder die Unterschlagung geringwertiger Sachen (z.B. Pfandbons oder Lebensmittel) einen "wichtigen Grund an sich" darstellen kann, da das Vertrauensverhältnis zerstört wird.

Was besagt das Zweistufenprinzip?

Zuerst wird geprüft, ob ein Grund "an sich" für eine außerordentliche Kündigung vorliegt. In der zweiten Stufe erfolgt eine umfassende Interessenabwägung unter Berücksichtigung der Einzelfallumstände.

Welche Bedeutung hat das "Emmely-Urteil"?

Das Bundesarbeitsgericht entschied im Fall "Emmely", dass bei langjährigen, beanstandungsfreien Arbeitsverhältnissen eine Abmahnung als milderes Mittel gegenüber einer Kündigung bei Bagatellverstößen vorrangig sein kann.

Welche wirtschaftlichen Folgen hat eine fristlose Kündigung für Arbeitnehmer?

Neben dem sofortigen Verlust des Gehalts droht regelmäßig eine Sperrzeit von bis zu 12 Wochen beim Bezug von Arbeitslosengeld durch die Agentur für Arbeit.

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Résumé des informations

Titre
Die außerordentliche Kündigung bei geringwertigen Vermögensdelikten - eine Bagatelle?
Université
University of applied sciences Frankfurt a. M.
Note
1,7
Auteur
M.A.; Dipl. Betriebswirt (FH) Tobias Locker (Auteur)
Année de publication
2013
Pages
26
N° de catalogue
V210471
ISBN (ebook)
9783656379706
ISBN (Livre)
9783656380481
Langue
allemand
mots-clé
außerordentliche Kündigung; verhaltensbedingte Kündigung; Bagatellkündigung; Arbeitsrecht; Kündigung; geringwertige Vermögensdelikte; Emmely; Bienenstich; Bagatelle; BGB; wichtiger Grund; Prognoseprinzip; ultima-ratio-Prinzip; Rechtsprechung; BAG;
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Citation du texte
M.A.; Dipl. Betriebswirt (FH) Tobias Locker (Auteur), 2013, Die außerordentliche Kündigung bei geringwertigen Vermögensdelikten - eine Bagatelle?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/210471
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Extrait de  26  pages
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