Am 1. Mai 1999 trat der Vertrag von Amsterdam (AV) zur Änderung des Vertrags über die Europäische Union (Vertrag von Maastricht) in Kraft.1 Durch den Vertrag von Maastricht wurde die Geburtsstunde der Europäischen Union (EU) beschlossen und ein Fahrplan für die europäische Einigung bis zum Jahr 2000 aufgestellt. Der Vertrag von Amsterdam unternimmt nun wichtige konkrete Schritte, um die Europäische Union bürgernäher zu gestalten.2 Diese Arbeit beschäftigt sich mit einem Auszug aus den Grundfreiheiten des EG-Vertrags und behandelt die Arbeitnehmerfreizügigkeit. Die Freizügigkeit der Arbeitnehmer der Mitgliedstaaten der EU gehört zu den wichtigsten Grundsätzen des Gemeinschaftsrechts und dient der Verwirklichung des Binnenmarktes.3 Ohne die uneingeschränkte Mobilität ist ein gemeinschaftliches, staatenübergreifendes Wirtschaften in vielen Bereichen unmöglich. Die Arbeitnehmerfreizügigkeit regelt und ermöglicht diese Mobilität der Bürger.4 [1 Vgl. Europäische Kommission 1999, S.5 2 Vgl. Presse und Informationsdienst der Bundesregierung 1998, S.8 3 Vgl. Calliess, Ruffert 2002, S. 706 4 Vgl. Oppermann 1991, S. 545 ]
Inhaltsverzeichnis
- Abkürzungsverzeichnis
- Einführung
- Grundfreiheiten – die Idee vom Europäischen Binnenmarkt
- Arbeitnehmerfreizügigkeit
- Personeller Anwendungsbereich
- Grundvoraussetzung: Arbeitnehmer
- Grundvoraussetzung: Staatsangehörigkeit
- Arbeitnehmergruppen
- Familienangehörige
- Diskriminierungsverbot
- Inhaltlicher Anwendungsbereich
- Primärrechtliche Bestimmungen
- Recht auf Bewerbung auf freie Arbeitsstellen
- Recht auf Einreise und Mobilität zum Zwecke der Stellensuche
- Recht auf Aufenthalt während der Beschäftigung
- Recht auf Verbleiben nach Ende der Beschäftigung
- Beschränkungen und Ausnahmen bei der Arbeitnehmerfreizügigkeit
- Vorbehalte bezüglich der öffentlichen Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit
- Ausnahmeregelung für die Beschäftigung in der öffentlichen Verwaltung
- Personeller Anwendungsbereich
- Arbeitnehmerfreizügigkeit nach Beitritt der neuen Mitgliedsstaaten
- Einleitung
- Regelungen ab dem 01. Mai 2004
- Was passiert 2006?
- Ablauf der Übergangsregelungen
- Schutzklausel
- Diskriminierung
- Stillhalteklausel
- Zusammenfassung
- Literaturverzeichnis
- Eidesstattliche Versicherung
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Seminararbeit befasst sich mit der Arbeitnehmerfreizügigkeit, einer Grundfreiheit des EG-Vertrags. Sie untersucht die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Entwicklung dieser Freizügigkeit, insbesondere im Hinblick auf den Beitritt neuer Mitgliedsstaaten zur Europäischen Union. Die Arbeit analysiert die Personellen und Inhaltlichen Anwendungsbereiche der Arbeitnehmerfreizügigkeit und geht auf Beschränkungen und Ausnahmen ein.
- Rechtliche Grundlagen der Arbeitnehmerfreizügigkeit
- Anwendungsbereich und Umfang der Freizügigkeit
- Beschränkungen und Ausnahmen von der Freizügigkeit
- Auswirkungen des Beitritts neuer Mitgliedsstaaten
- Ziele und Bedeutung der Arbeitnehmerfreizügigkeit für den europäischen Binnenmarkt
Zusammenfassung der Kapitel
- Einführung: Diese Einleitung stellt die Arbeitnehmerfreizügigkeit als eine der Grundfreiheiten des EG-Vertrags vor und betont deren Bedeutung für die Verwirklichung des Binnenmarktes.
- Grundfreiheiten – die Idee vom Europäischen Binnenmarkt: Dieser Abschnitt erläutert das Konzept des Europäischen Binnenmarktes und die Rolle der Grundfreiheiten, darunter die Arbeitnehmerfreizügigkeit, für die Erreichung der Ziele des Binnenmarktes, wie z.B. ein hohes Beschäftigungsniveau und stetiges Wirtschaftswachstum.
- Arbeitnehmerfreizügigkeit: Dieses Kapitel behandelt die Arbeitnehmerfreizügigkeit im Detail. Es untersucht den personellen Anwendungsbereich, einschließlich der Definition von "Arbeitnehmer", Staatsangehörigkeit, Arbeitnehmergruppen und Familienangehörigen. Darüber hinaus wird das Diskriminierungsverbot erläutert.
- Inhaltlicher Anwendungsbereich: Hier werden die primärrechtlichen Bestimmungen im Zusammenhang mit der Arbeitnehmerfreizügigkeit betrachtet. Der Abschnitt untersucht das Recht auf Bewerbung auf freie Arbeitsstellen, das Recht auf Einreise und Mobilität zum Zwecke der Stellensuche, das Recht auf Aufenthalt während der Beschäftigung sowie das Recht auf Verbleiben nach Beendigung der Beschäftigung.
- Beschränkungen und Ausnahmen bei der Arbeitnehmerfreizügigkeit: Dieser Abschnitt geht auf die Einschränkungen und Ausnahmen von der Arbeitnehmerfreizügigkeit ein, insbesondere die Vorbehalte bezüglich der öffentlichen Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit und die Ausnahmeregelung für die Beschäftigung in der öffentlichen Verwaltung.
- Arbeitnehmerfreizügigkeit nach Beitritt der neuen Mitgliedsstaaten: Dieses Kapitel befasst sich mit der Arbeitnehmerfreizügigkeit nach dem Beitritt neuer Mitgliedsstaaten zur EU. Es untersucht die Regelungen ab dem 01. Mai 2004, den Ablauf der Übergangsregelungen, die Schutzklausel und die Diskriminierung.
Schlüsselwörter
Die wichtigsten Schlüsselwörter dieser Arbeit sind Arbeitnehmerfreizügigkeit, Grundfreiheiten, EG-Vertrag, Binnenmarkt, Diskriminierungsverbot, Beschränkungen und Ausnahmen, Beitritt neuer Mitgliedsstaaten, Übergangsregelungen, Schutzklausel.
Häufig gestellte Fragen
Was beinhaltet die Arbeitnehmerfreizügigkeit in der EU?
Sie erlaubt EU-Bürgern, in jedem anderen Mitgliedstaat zu arbeiten, sich dort aufzuhalten und unter denselben Bedingungen wie Inländer behandelt zu werden.
Gilt die Freizügigkeit auch für Familienangehörige?
Ja, Familienangehörige von EU-Arbeitnehmern haben ebenfalls das Recht auf Aufenthalt und Zugang zum Arbeitsmarkt im Gastland.
Gibt es Ausnahmen von der Arbeitnehmerfreizügigkeit?
Beschränkungen sind aus Gründen der öffentlichen Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit möglich. Zudem gibt es Sonderregeln für Stellen in der öffentlichen Verwaltung.
Was sind die Übergangsregelungen bei EU-Neuerweiterungen?
Bei Beitritten (wie 2004) konnten alte Mitgliedstaaten den Zugang zu ihrem Arbeitsmarkt für eine Übergangszeit von bis zu sieben Jahren (2+3+2 Modell) beschränken.
Was bedeutet das Diskriminierungsverbot im EG-Vertrag?
Es untersagt jede Benachteiligung aus Gründen der Staatsangehörigkeit hinsichtlich Beschäftigung, Entlohnung und sonstiger Arbeitsbedingungen.
- Citar trabajo
- Anja Repke (Autor), 2003, Arbeitnehmerfreizügigkeit - eine Grundfreiheit des EG-Vertrages (Stand 2003), Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/21044