Die Frage, ob der Mensch Erziehung benötigt und welche Merkmale die Erziehungsbedürftigkeit des Menschen herleiten lassen, zählt zu den bedeutenden Fragestellungen der Anthropologie.
Bereits seit der Antike lassen sich zahlreiche Belege für die „Erziehungsbedürftigkeit“ des Menschen und der intellektuellen Auseinandersetzung darüber finden. Comenius beschreibt in seiner „großen Didaktik“ den Menschen als ein „der Zucht zugängliches Wesen (animal disziplinabile)“, „da er ohne Zucht nicht zum Menschen werden kann“.
Kant betont, dass der Mensch das einzige Wesen sei, das erzogen werden muss.
Begründet wird die „Erziehungsbedürftigkeit“ des Menschen zum einen aus biologisch-anthropologischer Sicht und zum anderen aus philosophisch-anthropologischer Sicht. (vgl. Schröder 1999 S.35ff.)
Der Mensch wird unter anderem als „biologisches Mängelwesen“ (A. Gehlen), als „physiologische Frühgeburt“ (A. Portmann), als „instinktreduziertes Wesen“ (N. Tinbergen) bzw. als „weltoffenes Wesen“ (J.v. Uexküll) bezeichnet.
Insbesondere Tinbergen vertritt die Auffassung, dass die Erziehung auf Grund der fehlenden verhaltenssteuernden Instinkte notwendig ist, da die „richtigen“ Verhaltensweisen, also Regeln und Normen, erst in der Erziehung übermittelt werden und der erforderlichen Kompensation der fehlenden Instinkte dienen.
1. Didaktische Analyse
1.1. Sachstruktur
Die Frage, ob der Mensch Erziehung benötigt und welche Merkmale die Erziehungsbedürftigkeit des Menschen herleiten lassen, zählt zu den bedeutenden Fragestellungen der Anthropologie.
Bereits seit der Antike lassen sich zahlreiche Belege für die „Erziehungsbedürftigkeit“ des Menschen und der intellektuellen Auseinandersetzung darüber finden. Comenius beschreibt in seiner „großen Didaktik“ den Menschen als ein „der Zucht zugängliches Wesen (animal disziplinabile)“, „da er ohne Zucht nicht zum Menschen werden kann“.
Kant betont, dass der Mensch das einzige Wesen sei, das erzogen werden muss. (vgl. Weber 1996 S.218)
Begründet wird die „Erziehungsbedürftigkeit“ des Menschen zum einen aus biologisch-anthropologischer Sicht und zum anderen aus philosophisch-anthropologischer Sicht. (vgl. Schröder 1999 S.35ff.)
Der Mensch wird unter anderem als „biologisches Mängelwesen“ (A. Gehlen), als „physiologische Frühgeburt“ (A. Portmann), als „instinktreduziertes Wesen“ (N. Tinbergen) bzw. als „weltoffenes Wesen“ (J.v. Uexküll) bezeichnet. (vgl. Keller/Novak 1993 S.32)
Insbesondere Tinbergen vertritt die Auffassung, dass die Erziehung auf Grund der fehlenden verhaltenssteuernden Instinkte notwendig ist, da die „richtigen“ Verhaltensweisen, also Regeln und Normen, erst in der Erziehung übermittelt werden und der erforderlichen Kompensation der fehlenden Instinkte dienen. (vgl. Schröder 1999 S.41)
Gehlen bezeichnet den Menschen als „biologisches Mängelwesen“, da
- die Angriffs-, Schutz-, Bewegungs- und Sinnesorgane des Menschen nicht für eine bestimmte Umwelt spezialisiert sind („organische Unspezialisiertheit“)
- der Mensch bei Geburt sich körperlich noch im fetalen Entwicklungsstadium befindet („organische Unfertigkeit“)
- der Mensch nicht über überlebenssichernde Verhaltensschemata verfügt („Instinktreduktion“)
Gehlen folgert daraus, dass der Mensch erst lernen muss seine Fähigkeiten zu entwickeln.
Erst durch sein planendes und schöpferisches Handeln gleicht er die biologischen Mängel wieder aus und wird dadurch zum „kulturschaffendem Wesen“.
Für die innere und äußere „Kultivierung“ ist es notwendig, die menschlichen Kräfte in kulturelle Bahnen zu lenken. Diese Lenkung erfolgt institutionell (Familie, Kindergarten, Schule…) sowie durch alle geschriebenen und ungeschriebenen Normen (Rechtsordnung, Sitten, Bräuche, Religion…).
Humane Eigenschaften wie Sprache, Denken, Gesellschaftsfähigkeit etc. können nur durch diese „Kultivierung“ erreicht werden.
Die Erziehung ist von entscheidender Bedeutung von der Entwicklung vom „Naturwesen“ zum „Kulturwesen“. (vgl. Keller/Nowak 1999 S.33f.)
Aus philosophisch-anthropologischer Sicht wird die Erziehungsbedürftigkeit nicht aus einem Mangel an Instinkten hergeleitet, sondern als eine Folge der „Weltoffenheit“ des Menschen. Erziehung vermittelt die Orientierungshilfe des menschlichen Wesens zum Gebrauch der Freiheit und fördert durch die Einführung in Werte und Kultur die Selbstentfaltung des Menschen. (vgl. Schröder 1999, S.48)
Weber nennt als Indiz für die Notwendigkeit von Erziehung, unter anderem, historische Begebenheiten, die ausreichend dokumentiert und empirisch brauchbar erscheinen, wie z. B. so genannte „Kaspar-Hauser-Schicksale“ und Fälle von so genannten „Wolfskindern“.
Insbesondere bei Singhs Dokumentation über die „Wolfskinder von Midnapore“ lassen sich folgende relevante pädagogische Einsichten herleiten:
- der Mensch ist von Natur aus noch nicht starr festgelegt
- soziokulturelle und erzieherische Einflüsse bestimmen die menschliche Entwicklung
- die Entwicklung erfolgt über Interaktionen mit der Umwelt
- die Entwicklung ist in frühen Lebensjahren besonders prägend
- die Ausprägung der menschlichen Lebensweise ist auf langjährige soziokulturelle
Anregungen, Einflüsse und Lernhilfen angewiesen. (vgl. Weber 1996 S.225ff.)
1.2. Bildungsgehalt
Ohne menschliche Erziehung ist eine gesellschaftliche Ordnung, wie sie vorherrscht, unmöglich zu realisieren und von daher ist es absolut unabdingbar dieses Thema in gesellschaftlichen Bildungsinstitutionen zu thematisieren.
Die „Erziehungsbedürftigkeit“ ist für die Schüler von großer Bedeutung, da sie Einsicht über Notwendigkeit und Sinn von Erziehung erlangen und somit, aus pädagogischer Sicht, einen wesentlichen Grundstein für eine verantwortliche Lebensführung in Bezug auf die zukünftige Erziehung der eigenen Kinder legen.
Aus entwicklungspsychologischer Perspektive betrifft dieser Bereich die Fähigkeit eigenverantwortlich zu handeln und selbstständig Entscheidungen treffen zu können, die das Wohl von Zu-Erziehenden betreffen können.
Die Heranwachsenden erwerben Kenntnisse über Möglichkeiten und Grenzen von Erziehung.
Die Schüler werden angeregt, ihr Selbstbild und ihre eigene Erziehung zu reflektieren und kritisch zu bewerten.
Die Jugendlichen werden ermutigt, sich selbstständig über Erziehungsfragen zu informieren und im späteren Leben erzieherische Verantwortung zu übernehmen.
1.3. Schüler und Klasse
Auf Grund der relativ kurzen Praktikumsdauer kann noch kein aussagekräftiges Bild über die Zusammensetzung der Klasse, interne soziale Strukturen, individuelle Besonderheiten und der Leistungsbereitschaft sowie Leistungsfähigkeit der Schüler getroffen werden.
Die Klasse besteht aus 27 Schülern.
Eine Schülerin ist an Leukämie erkrankt und derzeit nicht an der Schule. Beeindruckend sind die Mitmenschlichkeit, die Solidarität und der ausgeprägte Gemeinschaftssinn dieser M10, da die Schüler unaufgefordert und selbstständig die Heim-Beschulung der Erkrankten organisieren und des Weiteren in der Passauer Neuen Presse eine Anzeige mit Genesungswünschen inseriert haben.
Die Praktikanten wurden sehr herzlich empfangen. Dies äußerte sich durch „anlächeln“ und das Beklatschen der jeweiligen StudentInnen in der Vorstellungsrunde.
Beobachtet werden konnten auch hohe Fähigkeiten der sprachlichen Artikulation, insbesondere das Vortragen und das Äußern der eigenen Meinung in grammatikalisch korrekten Sätzen und auf inhaltlich bzw. geistig relativ hohem Niveau.
Auch eine ausgeprägte Sozial-Kompetenz konnte in einer Gruppenarbeit beobachtet werden: Die Schüler teilten sich selbstständig die einzelnen Arbeitsaufträge auf, arbeiteten zügig und zielorientiert und lieferten durchwegs gute Ergebnisse.
Diese vorhandenen Fähigkeiten sollten genutzt werden.
Allgemein lässt sich festhalten, dass Schüler der 10. Jahrgangsstufe der Hauptschule größtenteils kurz vor dem Übergang in die Berufswelt stehen.
Diese Übergangsperiode zwischen Kindheit und Erwachsenenalter ist mit der Aufgabe von Privilegien der Kindheit und dem Erwerb neuer Kompetenzen verbunden.
Als besondere, spezielle Entwicklungsaufgabe der Adoleszenz (12-18 Jahre) stellt Oerter die Entwicklung von Werten und das Erlangen eines ethischen Systems ins Zentrum der Aufmerksamkeit. Diese dienen als Leitfaden und Orientierung für das Verhalten und helfen dem Heranwachsenden sozial verantwortliches Verhalten zu erstreben und zu erreichen. (vgl. Oerter 1995, S.328 ff.)
Das Erkennen der Erziehungsbedürftigkeit des Menschen an sich steigert beim Schüler den Bedeutungsgehalt eigener erzieherischen Handlungen.
1.4. Lernziele
Als didaktischer Schwerpunkt wird die Erziehungsbedürftigkeit in das Zentrum der Aufmerksamkeit gerückt.
Konkret lassen sich folgende Lernziele formulieren:
Kognitive Lernziele:
Die Schüler sollen erkennen, dass Erziehung notwendig ist, um sich als Mensch entwickeln zu können.
Die Schüler sollen erkennen, dass die Erziehung Entwicklungseinfluss auf die Bereiche Sprache, Denken, Kultur, Sozialverhalten und die körperliche Entwicklung nimmt.
Die Schüler sollen Kenntnisse über Möglichkeiten und Grenzen von Erziehung erwerben.
Affektive Lernziele:
Die Schüler sollen ihr personales und soziales Selbstbild überprüfen.
Die Schüler sollen ihre eigene Erziehung und Entwicklung reflektieren.
Die Schüler werden ermutigt, sich selbstständig über Erziehungsfragen zu informieren.
Psychomotorische Lernziele:
Die Schüler sollen die Ergebnisse der Gruppenarbeit präsentieren.
Die Schüler sollen ihre Meinungen und Ansichten adäquat verbalisieren.
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- Anonym,, 2010, Über die Notwendigkeit von Erziehung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/209625
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