In dieser Diskussion soll geklärt werden, wie sich neue Formen der Erwerbsarbeit auf die Ungleichheit auf dem Arbeitsmarkt in Deutschland auswirken.
Hauptaugenmerk soll hierbei auf der stark anwachsenden Leiharbeitsbranche,
sowie der ebenso zunehmenden Erwerbsform der geringfügigen Beschäftigung liegen.
Diese beiden Formen der Erwerbsarbeit werden in der Abgrenzung zu dem herkömmlichen Modell des Normalarbeitsverhältnisses als neu bezeichnet.
So wird zu Beginn der Ausführung dargelegt, wie sich das Normalarbeitsverhältnis im historischen Verlauf der Markt- und der Staatsvergesellschaftung etablieren konnte. Um die Unterschiede zwischen neuer Erwerbsarbeit und dem Normalarbeitsverhältnis zu Kennzeichnen, wird zunächst auf dessen Merkmale eingegangen. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse werden anschließend mit den neuen Formen der Erwerbsarbeit, der Leiharbeit und der geringfügigen Beschäftigung, in Kontrast gesetzt. Dabei wird unter anderem auf Analysen und Gutachten des Deutschen Gewerkschaftsbundes, des Sachverständigenrates zur wirtschaftlichen Entwicklung und der Bertelsmann-Stiftung Bezug genommen. Dabei fällt auf, dass Beschäftigte in den neuen Formen der Erwerbsarbeit mit einer anderen sozialen und materiellen Lebensrealität konfrontiert sind, als Beschäftigte in typischen Beschäftigungsverhältnissen. Damit ein Vergleich hergestellt werden kann wird nun definiert, was unter sozialer Ungleichheit, im speziellen der Ungleichheit auf dem Arbeitsmarkt, zu verstehen ist. Am Ende möchte ich auf Möglichkeiten eingehen wie die Positionen aller Arbeitsmarktteilnehmer gerecht angeglichen werden könnten.
Inhaltsverzeichnis
1. Thema
2. Entwicklung der Erwerbsarbeit in Deutschland
2.1. Arbeit im historischen Verlauf
2.2. Das Normalarbeitsverhältnis
2.3. Neue Formen der Erwerbsarbeit
2.3.1. Geringfügige Beschäftigung
2.3.2. Leiharbeit
3. Ungleichheit
3.1. Definition sozialer Ungleichheit
3.2. Soziale Ungleichheit auf dem Arbeitsmarkt
3.3. Entwicklung der Ungleichheit auf dem Arbeitsmarkt
4. Resümee
5. Quellen
6. Eigenständigkeitserklärung
Wie verändern neue Formen der Erwerbsarbeit die Ungleichheit auf dem Arbeitsmarkt in Deutschland?
1. Thema
In einem elektronischen Brief an den Jenaer Soziologie Professor Dr. Dörre beklagt sich ein Zeitarbeiter über seine berufliche und soziale Stellung: Seit die Bundesregierung im Jahre 2004 die Gesetze für Zeitarbeit gelockert habe (im Zuge der sog. Hartz Gesetzgebung 2003- 2005), würden in dem Betrieb in dem er arbeitet nur noch Zeitarbeiter beschäftigt. Dabei hätten Zeitarbeiter großteils keinen Anspruch auf den Abschluss von Tarifverträgen des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), sondern würden nach den Tarifverträgen des Bundesverbandes Zeitarbeit (BZA) entlohnt. Durch die unterschiedlichen Tarifverträge würde dabei die Verpflichtung der Arbeitgeber für dieselbe Tätigkeit den gleichen Lohn zu zahlen umgangen. Deshalb sei es Arbeitgebern möglich massiv Personalkosten einzusparen.1
Die Klage des Zeitarbeiters bezieht sich dabei insbesondere auf die geringere Entlohnung im Verhältnis zu den Festangestellten, welche die gleiche Arbeit verrichten. Nach eigenen Angaben erhält er ein Drittel weniger Lohn und fünf Tage weniger Urlaub als seine festangestellten Kollegen. An ihn werden keine Boni, keine Essenszuschläge und keine Altersvorsorge ausgezahlt. Zudem werde er zu betriebsinternen Feiern nicht eingeladen. Aufgrund dieser Behandlung fühlt sich der Zeitarbeiter weniger wertvoll und klagt über eine furchtbare psychische Belastung.2
Die prekäre und ungleiche Lage im Vergleich zu typisch Beschäftigten, in der sich der Zeitarbeiter befindet, ist bei Weitem kein Einzelfall.3In dieser Diskussion soll geklärt werden, wie sich neue Formen der Erwerbsarbeit auf die Ungleichheit auf dem Arbeitsmarkt in Deutschland auswirken. Hauptaugenmerk soll hierbei auf der stark anwachsenden Leiharbeitsbranche sowie der ebenso zunehmenden Erwerbsform der geringfügigen Beschäftigung liegen.
Diese beiden Formen der Erwerbsarbeit werden in der Abgrenzung zu dem herkömmlichen Modell des Normalarbeitsverhältnisses als neu bezeichnet. So wird zu Beginn der Ausführung dargelegt, wie sich das Normalarbeitsverhältnis im historischen Verlauf der Markt- und der Staatsvergesellschaftung etablieren konnte. Um die Unterschiede zwischen neuer Erwerbsarbeit und dem Normalarbeitsverhältnis zu Kennzeichnen, wird zunächst auf dessen Merkmale eingegangen. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse werden anschließend mit den neuen Formen der Erwerbsarbeit, der Leiharbeit und der geringfügigen Beschäftigung, in Kontrast gesetzt. Dabei wird unter anderem auf Analysen und Gutachten des Deutschen Gewerkschaftsbundes, des Sachverständigenrates zur wirtschaftlichen Entwicklung und der Bertelsmann-Stiftung Bezug genommen. Dabei fällt auf, dass Beschäftigte in den neuen Formen der Erwerbsarbeit mit einer anderen sozialen und materiellen Lebensrealität konfrontiert sind, als Beschäftigte in typischen Beschäftigungsverhältnissen. Damit ein Vergleich hergestellt werden kann wird nun definiert, was unter sozialer Ungleichheit, im speziellen der Ungleichheit auf dem Arbeitsmarkt, zu verstehen ist. Am Ende möchte ich auf Möglichkeiten eingehen wie die Positionen aller Arbeitsmarktteilnehmer gerecht angeglichen werden könnten. Die Ausführung endet mit einer kurzen Wiederholung der wichtigsten Aspekte der Diskussion und einer Zusammenfassung der Ergebnisse und des Erkenntnisgewinnes.
An dieser Stelle soll darauf hingewiesen werden, dass neben der ausführlichen Zitation der Autoren auch einige Begrifflichkeiten von Bonß, Bosch, Kreckel und Dörre sowie des Sachverständigenrates der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung und des Deutschen Gewerkschaftsbundes übernommen wurden. Um den Umfang der vorliegenden Hausarbeit auf ein angemessenes Niveau zu begrenzen, mussten auch weiterführende Gedanken außen vorgelassen werden.
2. Entwicklung der Erwerbsarbeit in Deutschland
2.1. Arbeit im historischen Verlauf
Die Frage nach neuen Formen der Erwerbsarbeit erfordert eine Klärung, was in diesem Sinne als alte bzw. herkömmliche Formen der Erwerbsarbeit verstanden werden kann. Zunächst wird in diesem Abschnitt geklärt, wie sich das Modell des Normalarbeitsverhältnisses im historischen Verlauf etablieren konnte.
Wolfgang Bons betont, dass die Arbeit schon immer ein wichtiges Vergesellschaftungsmoment darstellt. Er verweist auf die soziologischen Klassiker, die „Arbeit als eine produktive Aneignung der inneren und äußeren Natur“4erfassen und die Arbeitsteilung als wichtige Voraussetzung für die Bildung differenzierter und komplexer Sozialzusammenhänge deuten.5Die Arbeit wird als ein entscheidendes Merkmal angesehen, welches den Menschen, durch ihren planvollen und gestaltenden Charakter, von den Tieren unterscheidet. Gleichzeitig ermöglicht und bedingt die Teilung der Arbeitsschritte die gesellschaftliche Strukturierung und die Etablierung von Machtverhältnissen, sowie von Herrschaftszusammenhängen.6
Ferdinand Tönnies hingegen sieht die Arbeit als Grundlage des Warenaustausches, insbesondere dem Tausch der auf Geld beruht. Hierdurch ergibt sich die Form des Zusammenlebens als Gesellschaft welche, in Abgrenzung zur ursprünglichen gemeinschaftlichen Sozialformation (Gemeinschaft), gerade nicht auf Nähe und Verwandtschaftsverhältnissen sondern auf dem Austausch von Waren beruht. Die Gesellschaft und damit ihr Entwicklungsprozess der Vergesellschaftung des Zusammenlebens basiert auf gegenseitigem Kalkül und kalter Berechnung.7Seit jeher haben die Menschen gearbeitet um ihre Umwelt zu formen und sich das Überleben zu sichern. Prinzipiell wurde die ursprüngliche körperliche Arbeit in der Antike negativ bewertet. Eine geänderte gesellschaftliche Akzeptanz der Arbeit, als sinnvolle Tätigkeit, trat laut Bonß in der christlichen Tradition auf. Gerade die körperliche Arbeit wurde im Mittelalter zwar immer noch als zwanghaft empfunden, allerdings wurde das Nicht-Arbeiten gesellschaftlich negativ angesehen.8 In der Antike und im Mittelalter war die Arbeit eine Last der weniger privilegierten Schichten. Ab dem 18. Jahrhundert gewinnt die Arbeit laut Bonß einen kultur- und persönlichkeitsprägenden Charakter: „Arbeit wird kaum noch als Bestrafung begriffen, sondern als Beruf und Berufung zu einem positiven Bestimmungsmoment des Menschen“.9
Als ein solcher Bestimmungsmoment wird die Arbeit zu einem persönlichkeitsstiftenden Merkmal, welches sich als fast schon intimer und unantastbarer Aspekt in einer Person wiederfindet. Des Weiteren wird durch die berufliche Tätigkeit der subjektive und objektive soziale Status definiert. Umso schlimmer stellt es sich für die Betroffenen dar, wenn sie in ihrer beruflichen Tätigkeit nicht ausgefüllt sind, versagen oder ausgebeutet werden. Bonß bezeichnet deshalb den Arbeitsmarkt als „eine zentrale Instanz zur Zuteilung von sozialen Positionen, Entfaltungsmöglichkeiten und gesellschaftlichem Status“.10
Ab Ende des 18. Jahrhunderts wurde das Wort Arbeit zunehmend mit der bezahlten Tätigkeit gleichgesetzt, weshalb sich die moderne Arbeitsgesellschaft als Erwerbsarbeitsgesellschaft etabliert hat. Seit Anfang des letzten Jahrhunderts wird hauptsächlich zwischen bezahlter abhängiger und unbezahlter unabhängiger Tätigkeit (z.B. Hausarbeit, ehrenamtliche Arbeit) unterschieden.11Die bezahlte abhängige Tätigkeit wird heute als Erwerbsarbeit bezeichnet. Per Definition schließt die Erwerbsarbeit alle Tätigkeiten mit ein, die darauf abzielen ein Einkommen zu erwirtschaften um den Lebensunterhalt zu bestreiten (in einem Arbeitsverhältnis, einem Dienstverhältnis oder selbstständig).12
2.2. Das Normalarbeitsverhältnis
Das Normalarbeitsverhältnis ist die Bezeichnung für ein Arbeitsverhältnis, dass in Deutschland viele Jahre lang als Norm der Lohnarbeit galt. Bei der Lohnarbeit handelt es sich um eine abhängige Form der Erwerbsarbeit. Das Normalarbeitsverhältnis hatte seine größte Ausprägung in den 60er und 70er Jahren des 20. Jahrhunderts, eng verknüpft mit dem korporatistischen System und der Sozialgesetzgebung in Deutschland. Das korporatistische System in Deutschland bezeichnet die enge Beziehung zwischen Staat, Arbeitgeberverbänden und Arbeitnehmerverbänden, bei der Aushandlung von Arbeitsbedingungen (z.B. Arbeitszeit, Entlohnung).13Dieses System orientiert sich bei der Aushandlung von Arbeitsbedingungen an dem Idealzustand einer stabilen Vollzeitbeschäftigung. Dieser Idealzustand wird definiert als das Modell des Normalarbeitsverhältnisses. Das als Normalarbeitsverhältnis als zur „Standartform deklariertes Muster der sozialen Organisation von Lohnarbeit„14, beinhaltet folgende Charakteristiken:
1. Das Normalarbeitsverhältnis bezieht sich auf das vorwiegend männliche Erwerbsmodell des Alleinverdieners und damit auf einen Aspekt der lohnarbeitszentrierten Sozialpolitik vieler moderner Staaten. Es beinhaltet weiter eine sozialversicherungspflichtige Vollzeitbeschäftigung mit einer Arbeitszeit von etwa 35 bis 40 Stunden in der Woche. Wobei die Lohnhöhe ausreichend ist um eine ganze Familie zu versorgen.15
2. Der Sicherheitsaspekt der abhängigen Beschäftigung ist ein weiteres Merkmal des Normalarbeitsverhältnisses. Die Arbeitnehmer sind unbefristet eingestellt und genießen ein hohes Maß an rechtlicher Stabilität, sozialstaatlicher Absicherung (z.B. Arbeitslosenversicherung) und Lohnsicherheit, was eine kontinuierliche Berufsbiographie ermöglicht.16
3. Des Weiteren ist das Normalarbeitsverhältnis ist kollektivvertraglich reguliert. Die zwischen den Gewerkschaften und den Arbeitgeberverbänden ausgehandelten Arbeitsverträge gelten großflächig für einen Großteil der Arbeitnehmer in einer Vollzeitbeschäftigung.17
Die beiden ersten aufgeführten Aspekte des Normalarbeitsverhältnisses fördern laut Bonß die Geschlechterungleichheit auf dem Arbeitsmarkt. Dennoch nimmt das familiäre Leben im Normalarbeitsverhältnis einen hohen Stellenwert ein.18 Bosch hingegen sieht das Normalarbeitsverhältnis als „ein wesentliches Instrument der Verringerung (von) sozialer Ungleichheit“19.
Die ausgeführten Aspekte werden an einem späteren Punkt mit den Charakteristiken der Leiharbeit und der geringfügigen Beschäftigung verglichen. Nun wird das Augenmerk auf die quantitative Entwicklung des Normalarbeitsverhältnisses in den Letzten Jahrzehnten gerichtet.
Ein Wandel der Beschäftigungsverhältnisse ist in Deutschland klar zu beobachten: Hatten 1970, laut Bonß, noch 84% aller abhängig Beschäftigten eine unbefristete Vollzeitstelle, so waren es 1995 nur noch 68% aller abhängig Beschäftigten. Befristete Vollzeitstellen und Teilzeitstellen haben in diesem Zeitraum leicht zugenommen und der Anteil der geringfügig Beschäftigten ist von 6% auf mehr als 13 % gestiegen.20Dieser Trend, der Reduzierung unbefristeter Vollzeitstellen, zeigt sich auch in den neueren Befunden der Bertelsmann- Stiftung, welche sich auf das Sozio-Oekonomische Panel (SOEP) beziehen: Der Anteil der Personen in unbefristeten Vollzeitbeschäftigungen, bezogen auf die erwerbsfähige Bevölkerung, ist vor allem in den 90er Jahren zurückgegangen und stagnierte im letzten Jahrzehnt. 1992 hatten demnach 45% aller erwerbsfähigen Deutschen eine unbefristete Vollzeitstelle, 1997 bis 2000 hatten 41% eine solche Anstellung, während 2006 nur noch 37% eine unbefristete Vollzeitstelle hatten.21Die abweichenden Proportionen der Ausführung von Bonß resultieren aus dem angewendeten Maßstab. Während oben der Anteil auf die erwerbstätige Bevölkerung bezogen ist, werden bei dieser Statistik die Proportionen auf alle erwerbsfähigen Personen bezogen (also auch Studenten, Arbeitslose usw.). Laut der Bertelsmann-Stiftung ist seit 2007 wieder ein leichter Anstieg der unbefristeten Vollzeitstellen zu verzeichnen. Dieser Anstieg bezieht sich jedoch hauptsächlich auf den Dienstleistungssektor, in dem ein Großteil dieser Stellen eher gering entlohnt wird.22
[...]
1Vgl. Dörre, K. & S. Lessenich & H. Rosa (2009): Soziologie Kapitalismus Kritik. Eine Debatte. Frankfurt/New York: Suhrkamp S. 21
2Vgl. Ebenda
3Vgl. Deutscher Gewerkschaftsbund (Hrsg.) (2009): Stellungnahme des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) zum geplanten elften Leiharbeitsbericht der Bundesregierung. <http://www.gleichearbeit- gleichesgeld.de/leiharbeit/studien/leiharbeitnehmer-als-tageloehner/dgb-stellungnahme- leiharbeitsbericht.pdf> (Stand: 2009) (Zugriff: 2012-10-06) S.7
Der Deutsche Gewerkschaftsbund weist in seiner Stellungnahme zum elften Leiharbeitsbericht derBundesregierung auf die ständige Unsicherheit der Leiharbeiter hin. Mit Verweis auf eine Studie der Universität Jena bemängelt der DGB die dadurch erzielte Disziplinierung der Arbeiter.Siehe auch: Dörre, K. & S. Lessenich & H. Rosa (2009): Soziologie Kapitalismus Kritik. Eine Debatte. Frankfurt/New York: Suhrkamp. S. 24ff
4Bonß, W. & W. Ludwig-Mayhöfer (2000): Arbeitsmarkt. In: Allmendinger, J. & W. Ludwig-Mayhöfer (2000): Soziologie des Sozialstaats. Gesellschaftliche Grundlagen, historische Zusammenhänge und aktuelle Entwicklungstendenzen. Weinheim/München: Juventa. S. 110
5Vgl. Ebenda
6Vgl. Ebenda S. 110f
7Vgl. Tönnies, F. (1935): Gemeinschaft und Gesellschaft. Grundbegriffe der reinen Soziologie. Darmstadt: Wissenschaftliche Buchgesellschaft. S. 38
8Vgl. Bonß, W. & W. Ludwig-Mayhöfer (2000): Arbeitsmarkt. In: Allmendinger, J. & W. Ludwig-Mayhöfer
(2000): Soziologie des Sozialstaats. Gesellschaftliche Grundlagen, historische Zusammenhänge und aktuelle Entwicklungstendenzen. Weinheim/München: Juventa. S. 111
9Ebenda
10Ebenda. S. 109
11Vgl. Ebenda S. 112
12Hillmann, K. H. (2007[5]): Wörterbuch der Soziologie. Stuttgart: Kröner. S. 196
13Vgl. Bonß, W. & W. Ludwig-Mayhöfer (2000): Arbeitsmarkt. In: Allmendinger, J. & W. Ludwig-Mayhöfer (2000): Soziologie des Sozialstaats. Gesellschaftliche Grundlagen, historische Zusammenhänge und aktuelle Entwicklungstendenzen. Weinheim/München: Juventa. S. 116
14Ebenda S. 120
15Vgl. Ebenda S. 119f
16Vgl. Ebenda S. 120f
17Vgl. Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (Hrsg.) (2008): Die Finanzkriese meistern-Wachstumskräfte stärken. Jahresgutachten 2008/09. <http://www.sachverstaendigenrat-wirtschaft.de/fileadmin/dateiablage/download/gutachten/ga08_ges.pdf> (Stand: 2008) (Zugriff: 2012-10-08). S. 421
18Vgl. Bonß, W. & W. Ludwig-Mayhöfer (2000): Arbeitsmarkt. In: Allmendinger, J. & W. Ludwig-Mayhöfer (2000): Soziologie des Sozialstaats. Gesellschaftliche Grundlagen, historische Zusammenhänge und aktuelle Entwicklungstendenzen. Weinheim/München: Juventa. S. 119
19Bosch, G. (2010): Strukturen und Dynamiken von Arbeitsmärkten. In: Böhle, F. & G. G. Foß, G. Wachtler (Hrsg.) (2012): Handbuch Arbeitssoziologie. Wiesbaden: VS. S. 644
20Vgl. Bonß, W. & W. Ludwig-Mayhöfer (2000): Arbeitsmarkt. In: Allmendinger, J. & W. Ludwig-Mayhöfer (2000): Soziologie des Sozialstaats. Gesellschaftliche Grundlagen, historische Zusammenhänge und aktuelle Entwicklungstendenzen. Weinheim/München: Juventa. S. 122
21Vgl. Eichhorst, W. & P. Marx, E. Thode (2009): Arbeitsmarkt und Beschäftigung in Deutschland 2000-2009. Benchmarking Deutschland: Beschäftigungserfolge bei zunehmender Differenzierung. <http://www.bertelsmann-stiftung.de/cps/rde/xbcr/SID-E866C016- 14490C80/bst/xcms_bst_dms_29942_29943_2.pdf> (Stand: 2009) (Zugriff: 2012-10-11). S.8
22Vgl. Ebenda S. 9
- Quote paper
- Florian Buchholz (Author), 2012, Neue Formen der Erwerbsarbeit und die Ungleichheit auf dem deutschen Arbeitsmarkt, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/209406
-
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X. -
Upload your own papers! Earn money and win an iPhone X.