Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat nach längerer
Konsultationsphase am 20. Dezember 2005 erstmals die Mindestanforderungen an das
Risikomanagement (MaRisk) veröffentlicht, die inzwischen durch das RS BaFin 5/2007 (1.
MaRisk-Novelle); das RS BaFin 15/2009(BA) vom 14.08.2009 (2. MaRisk-Novelle) und das
RS BaFin 11/2010(BA) vom 15.12.2010 (3. MaRisk-Novelle) Neufassungen erfahren haben.
Die BaFin betont in ihrem ersten Übersendungsschreiben an die Verbände der
Kreditwirtschaft1 vom 20.12.2005, dass vor allem die Mitwirkung des MaRisk-
Fachgremiums dazu beigetragen hat, die Anforderungen an die Praxis anzupassen und
darüber hinaus zu flexibilisieren. Die MaRisk stellen darüber hinaus den „zentralen Baustein“
für die neue qualitative Aufsicht in Deutschland dar und sollen einen Paradigmenwechsel
einläuten von einer eher traditionell Regel-basierten Aufsicht zu einer Prinzipien-orientierten
Aufsicht, der sowohl „Form und Stil der Regulierung als auch die bankaufsichtliche Praxis
verändern wird.“ Die Entwicklung von einer eher quantitativ geprägten zu einer mehr
qualitativen Bankenaufsicht dürfte mit diesem Schritt also weiter vorangekommen sein. Es
wird auch darauf hingewiesen, dass den Instituten durch Öffnungsklauseln vielfältige
Gestaltungsspielräume eingeräumt werden, die deren Eigenverantwortung stärken. Es wird
auch erwartet, dass die neue Aufsichtsphilosophie dann erfolgreich sein wird, wenn die
gegebenen Gestaltungsräume auf sachgerechte Weise von den Instituten mit Leben gefüllt
werden und alle Beteiligten (Institute, Aufsicht, Prüfer) ihrer neuen Rolle gerecht werden und
beispielsweise auch die Prüfer ihre Prüfungshandlungen verstärkt risikoorientiert vornehmen.
Besonderes Gewicht legt die BaFin auf diesen Aspekt und betont, dass angemessene
risikogewichtete Prüfungsfeststellungen nur dann angemessen getroffen werden können,
wenn beispielsweise auch die Größe des Instituts, der Geschäftsumfang, die Komplexität der
betriebenen Geschäfte sowie das Risikoprofil des Instituts beurteilt wird. Dies stellt
naturgemäß besonders hohe Anforderungen an die Qualifikation der Aufsichts- , Wirtschaftsund
Verbandsprüfer und benötigt vor allem langjährige Erfahrungen bei der Prüfung von
kleinen, mittleren und großen Kreditinstituten. [...]
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
2 Entwicklung der Mindestanforderungen von 1975 zu den Mindestanforderungen an das Risikomanagement
2.1 Mindestanforderungen für bankinterne Kontrollmaßnahmen bei Devisengeschäften (1975)
2.2 Mindestanforderungen an das Wertpapiergeschäft (1980)
2.3 Mindestanforderungen an das Betreiben von Handelsgeschäften (1995)
2.4 Mindestanforderungen an die Ausgestaltung der Internen Revision (2000)
2.5 Mindestanforderungen an das Kreditgeschäft (2002)
3 Erarbeitung und Weiterentwicklung der MaRisk
3.1 Erarbeitung der MaRisk
3.2 Erweiterung des Anwenderkreises
3.3 Aufnahme neuer Risikokategorien
3.4 Risikoorientierte Prüfungshandlungen
3.5 Neufassung der MaRisk
3.5.1 Erste MaRisk-Novelle vom 30.10
3.5.2 Zweite MaRisk-Novelle vom 14.08
3.5.3 Dritte MaRisk-Novelle vom 15.12
3.5.4 Aspekte der Weiterentwicklung der MaRisk
4 Zusammenfassung und Ausblick
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