Politik und Arbeitsverwaltung sehen sich mit einem Dilemma konfrontiert: zum einem sind für das Jahr 2012 und die folgenden Jahre massive Einsparungen in der aktiven Arbeitsmarktpolitik geplant und zum anderen wächst die Unzufriedenheit der Leistungsbezieher in Bereich der Arbeitsförderung (SGB III) und Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) (vgl. Heyer et. al., 2011: 5).
Um sowohl den Einsparungen als auch den Bedarfen der Arbeitssuchenden gerecht zu werden, ist eine Reform der aktiven Arbeitsmarktpolitik nötig. Ein entsprechendes Gesetz wurde kürzlich von der Bundesregierung bewilligt und tritt ab sofort, bzw. ab dem 1.4.2012 in Kraft. Einige Regelungen traten am Tag nach der Verkündung in Kraft (26.11.2011), die Regelungen die in der Umsetzung etwas mehr Zeit in Anspruch nehmen sollen im April nächsten Jahres folgen.
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