„Am Anfang war Napoleon.“ Treffender hätte Thomas Nipperdey seine Deutsche Geschichte nicht einleiten können. In der Geschichte der europäischen Politik stellt die napoleonische Ära eine besonders starke Zäsur dar. Nur selten zuvor sind derart starke innenpolitische und außenpolitische Veränderungen vorgenommen wurden. Mit dem Reichsdeputationshauptschluss beginnend, erfolgte
die allmähliche Auflösung des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation und damit auch die territoriale Neuordnung Europas. Durch Mediatisierung und Säkularisierung entstand eine gänzlich neue Territorialordnung in der Mitte Europas, die schließlich vom Rheinbund abgelöst, ja sogar vervollständigt wurde. Napoléons besonderes Interesse galt dem Rheinbundstaat Sachsen, das von
den Maßnahmen zur Neuordnung Europas und der Unterwerfung unter Napoléon besonders profitierte. Der Rheinbund war das Ergebnis der Flurbereinigung der deutschen Staaten vom Partikularismus und kann mit Sicherheit als Neuanfang für Europa betrachtet werden. Der auf dem Wiener Kongress geschaffene Deutsche Bund legte die Grundlagen für die Reichseinigung 1871.
Die vorliegende Seminararbeit beschäftigt sich mit den französischen Interessen auf deutschem Boden und geht dabei der Frage nach, inwiefern der Rheinbund für Frankreich von Bedeutung war. Dies soll am Beispiel Sachsens deutlich werden. Das zweite Kapitel wird, für ein besseres Verständnis für spätere Entwicklungen, einen Überblick über die letzten Jahre und die Auflösung des Reiches verschaffen. Die neuen mitteleuropäischen Strukturen werden anhand einzelner Paragraphen des Reichsdeputationshauptschlusses erläutert. Das dritte Kapitel setzt sich mit dem Rheinbund auseinander. Dessen Struktur wiederum wird mithilfe ausgewählter Artikel der Rheinbundakte analysiert. So lassen sich die Interessen Frankreichs erklären. Um das
Spannungsverhältnis zwischen Rheinbundakte und Verfassungswirklichkeit aufzuzeigen, wird sich explizit mit dem Einfluss Napoléons auf die deutschen Staaten auseinandergesetzt. Im darauf folgenden Kapitel werden die französischen Interessen am Beispiel Sachsens behandelt. Dabei wird
auf die Erhebung zum Königreich, wie auch die sächsische Armee unter französischem Oberbefehl eingegangen. Ein Diskurs soll schließlich die eingangs gestellte Frage beantworten.
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung und Methodik
2 Das Ende des alten Reiches
2.1 Der Reichsdeputationshauptschluss
2.2 Die letzten Jahre
2.3 Die Auflösung des Reiches
3 Der Rheinbund
3.1 Die Rheinbundakte
3.2 Verfassungswirklichkeit und Einfluss Napoléons
4 Sachsen im Rheinbund
4.1 Vom Kurfürstentum zum Königreich
4.2 Sächsische Soldaten unter französischem Befehl
4.3 Das Ende des sächsisch-französischen Bündnisses
5 Schlussbetrachtung
Literaturverzeichnis
1 Einleitung und Methodik
„ Am Anfang war Napoleon. “1 Treffender hätte Thomas Nipperdey seine Deutsche Geschichte nicht einleiten können. In der Geschichte der europäischen Politik stellt die napoleonische „ra eine besonders starke Zäsur dar. Nur selten zuvor sind derart starke innenpolitische und außenpolitische Veränderungen vorgenommen wurden. Mit dem Reichsdeputationshauptschluss beginnend, erfolgte die allmähliche Auflösung des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation und damit auch die territoriale Neuordnung Europas. Durch Mediatisierung und Säkularisierung entstand eine gänzlich neue Territorialordnung in der Mitte Europas, die schließlich vom Rheinbund abgelöst, ja sogar vervollständigt wurde. Napoléons besonderes Interesse galt dem Rheinbundstaat Sachsen, das von den Maßnahmen zur Neuordnung Europas und der Unterwerfung unter Napoléon besonders profitierte. Der Rheinbund war das Ergebnis der Flurbereinigung der deutschen Staaten vom Partikularismus und kann mit Sicherheit als Neuanfang für Europa betrachtet werden. Der auf dem Wiener Kongress geschaffene Deutsche Bund legte die Grundlagen für die Reichseinigung 1871.
Die vorliegende Seminararbeit beschäftigt sich mit den französischen Interessen auf deutschem Boden und geht dabei der Frage nach, inwiefern der Rheinbund für Frankreich von Bedeutung war. Dies soll am Beispiel Sachsens deutlich werden. Das zweite Kapitel wird, für ein besseres Verständnis für spätere Entwicklungen, einen Überblick über die letzten Jahre und die Auflösung des Reiches verschaffen. Die neuen mitteleuropäischen Strukturen werden anhand einzelner Paragraphen des Reichsdeputationshauptschlusses erläutert. Das dritte Kapitel setzt sich mit dem Rheinbund auseinander. Dessen Struktur wiederum wird mithilfe ausgewählter Artikel der Rheinbundakte analysiert. So lassen sich die Interessen Frankreichs erklären. Um das Spannungsverhältnis zwischen Rheinbundakte und Verfassungswirklichkeit aufzuzeigen, wird sich explizit mit dem Einfluss Napoléons auf die deutschen Staaten auseinandergesetzt. Im darauf folgenden Kapitel werden die französischen Interessen am Beispiel Sachsens behandelt. Dabei wird auf die Erhebung zum Königreich, wie auch die sächsische Armee unter französischem Oberbefehl eingegangen. Ein Diskurs soll schließlich die eingangs gestellte Frage beantworten.
Aufgrund ihrer Begrenztheit lässt diese Arbeit wichtige außenpolitische und innenpolitische Themen unbeachtet. Das Augenmerk liegt also hauptsächlich auf den Interessen Frankreichs. Hierbei stehen außenpolitische und militärische Interessen im Vordergrund. Um dem Titel des Seminars gerecht zu werden, werden völkerrechtliche Verträge analysiert.
2 Das Ende des alten Reiches
Als mit dem Frieden von Lun é ville im Februar 1801 der Zweite Koalitionskrieg auf dem Kontinent2 beendet werden konnte, wurde gleichzeitig auch die Auflösung der bisherigen Form des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation beschlossen.3 Das Reich, dessen Gründung auf die Kaiserkrönung Ottos I. und damit auf das Jahr 962 zurückgeführt werden kann, ging 1806 nach 844-jährigem Bestehen glanzlos unter. Der Rheinbund entstand.
2.1 Der Reichsdeputationshauptschluss
Als Franz II. in seiner Funktion als Kaiser des Heiligen Römischen Reiches dem Friedensvertrag von Lunéville zustimmte, gab er gleichzeitig sein Einverständnis für die Abtretung des linken Rheinufers an Frankreich (§ 3 RDH4 ).5 Die Reichsdeputation tagte bis 25. Februar 1803 und hielt ihre Entscheidungen im sogenannten Hauptschluss fest, der dann vom Reichstag in Regensburg und vom Kaiser unter dem Druck des Ersten Konsuls von Frankreich, Napoléon Bonaparte, angenommen wurde.6 Alle linksrheinischen Gebiete fielen an Frankreich.
Durch S ä kularisierung wurden, bis auf den Kurfürsten von Mainz sowie den Deutschen und den Malteser-Orden sämtliche geistlichen Fürstentümer enteignet und weltlichen Herrschaften zugeordnet (§ 26 RDH).7 Des Weiteren erfolgte die Ermächtigung, die landesansässigen Stifte und Klöster zu konfiszieren. Diese gingen an weltliche Fürsten über (§§ 35 und 36 RDH).8 Der Kurfürst und Erzbischof von Mainz, Erzkanzler Karl Theodor von Dalberg9 erhielt ein kleines Kurfürstentum um Regensburg und Aschaffenburg.10 Die Mediatisierung erfolgte, indem die 45 Reichsstädte in Landesunmittelbarkeit überführt wurden. Lübeck, Hamburg, Bremen, Frankfurt, Nürnberg und Augsburg blieben freie Städte und mussten im Kriegsfall neutral bleiben (§ 27. Abs. 1 RDH).11
Auch die Auflösung der Reichsritterschaften und aller restlichen reichsunmittelbaren Gebiete trugen zum Zerfall des Reiches bei. Die größten Profiteure waren Preußen (§ 3 RDH), Baden (§ 5 RDH), Bayern (§ 2 RDH) und Württemberg (§ 6 RDH), sie erhielten mehr Zuwachs an Territorien, als sie durch Depossedierung verloren hatten.12 Insgesamt wurden 112 Reichsstände aufgehoben und drei Millionen Menschen erhielten eine neue Staatsbürgerschaft13. Der bisher das Reich bestimmende Partikularismus wurde nun durch die sich allmählich durchsetzende und moderne flächenmäßige Territorialhoheit ersetzt und es entstanden, besonders im Süden des Reiches, überlebensfähige Mittelstaaten mit größerem europäischen Rang als bisher. Neben dem traditionellen Dualismus zwischen Wien und Berlin kam eine dritte Achse dazu, nämlich jene Mittelstaaten in Süddeutschland. Mit dieser Umgestaltung hatte zugleich die Auflösung des Reiches begonnen.
2.2 Die letzten Jahre
Am 18. Mai 1804 ernannte sich Napoléon Bonaparte schließlich zum Kaiser der Franzosen.14 Dies hatte erhebliche Auswirkungen auf das Reich, denn der Titel Kaiser war seit jeher dem deutschen König vorbehalten. Nachdem Franz II. sich im August 1804 zu Kaiser Franz I. von Österreich gekrönt hatte, erklärte Napoléon sich einverstanden, die Kaiserkrone des Heiligen Römischen Reiches von den Habsburgern an die Hohenzollern übergehen zu lassen, was allerdings von Friedrich Wilhelm III., König von Preußen, abgelehnt wurde.15 Besonders die Selbsterhöhung vom Erzherzog zum Kaiser zeigt, dass selbst Franz II. mit dem baldigen Ende des Reiches rechnete.
Doch da die Zerstörung der alten Ordnung Europas vor allem auf Kosten Österreichs vonstatten ging, bildete sich 1805 eine neue Koalition gegen Napoléon. In der Dreikaiserschlach t von Austerlitz, ein Jahr nach der Selbstkrönung Napoléons, bezwangen die Franzosen die verbündeten Russen und Österreicher, die nach den verheerenden Niederlagen und der bereits zuvor erfolgten Besetzung Wiens um einen Waffenstillstand baten.16 Preußen schloss mit Frankreich einen Bündnisvertrag und erhielt das Kurfürstentum Hannover.17 Hierin lässt sich ein weiteres Indiz für das nahende Ende des Reiches erkennen. Nachdem schließlich auch Russland ein Waffenstillstandsabkommen unterzeichnet hatte, blieb Österreich nichts anderes mehr übrig, als Ende des Jahres 1805 den Friedensvertrag von Pressburg zu unterzeichnen.18 Die mit Napoléon verbündeten Kurfürsten Bayerns und Württembergs erhielten die Königswürde, der Kurfürst von Baden die Würde eines Großherzogs, und erheblichen Länderzuwachs.19
2.3 Die Auflösung des Reiches
Am 12. Juli 1806 schlossen sich 16 Reichsstände, darunter auch Bayern und Württemberg zum Rheinbund zusammen. Am 1. August lösten sie sich mit einer öffentlichen Erklärung vom Reich los (Art. 1 RBA20 ).21 Fünf Tage später erklärte der Kaiser, „ [...] dass Wir das Band, welches Uns bis jetzt an den Staatsk ö rper des deutschen Reiches gebunden hat, als gel ö st ansehen, dass Wir das reichsoberhauptliche Amt und W ü rde durch die Vereinigung der conf ö rderierten rheinischen St ä nde als erloschen Uns dadurch von allen ü bernommenen Pflichten gegen das deutsche Reich als losgez ä hlt betrachten und die von wegen desselben bis jetzt getragene Kaiserkrone und gef ü hrte kaiserliche Regierung, wie hiermit geschieht, niederlegen. “22 Mit diesen Worten hörte das Reich nach über 800-jähriger Geschichte auf zu existieren. Sämtliche Reichsstände und Institutionen wurden von ihren Pflichten entbunden.23
3. Der Rheinbund
An die Stelle des Reiches trat ein Bund aus mehreren Mittelstaaten. Die neuen und moderneren Staaten mit den neuen Grenzen und die Flurbereinigung sollten die Grundlage für den Neubeginn nach 1813 und, mit Aussicht auf die Reichsgründung 1871, wenn auch nicht teleologisch, auch die Möglichkeit eines Einheitsstaates liefern. Das Jahr 1806 ist somit nicht als Ende, sondern als Neubeginn und als Chance zu verstehen. So abhängig die Staaten von Frankreich auch gewesen sein mögen, war der Rheinbund dennoch mehr als ein reines Hilfsorgan Napoléons, denn „ [...] losgel ö st von den sich gegenseitig blockierenden Interessen Preu ß ens und Ö sterreichs war hier die M ö glichkeit souver ä ner Staatsentwicklung in einer losen f ö derativen Verbindung unter dem Protektorat Napol é ons [ … ] gegeben. “24
[...]
[1] Nipperdey, Thomas: Deutsche Geschichte 1806-1866. Bürgerwelt und starker Staat. München 1983. S. 11.
[2] Großbritannien schloss 1802 mit dem Frieden von Amiens einen separaten Frieden. Vgl. Ullrich, Volker: Napoleon. Eine Biographie. Hamburg 2004. S.61.
[3] Vgl. Funk, Albert: Föderalismus in Deutschland. Vom Fürstenbund zur Bundesrepublik. Bonn 2010. S. 141.
[4] RDH = Reichsdeputationshauptschluss
[5] Vgl. Hufeld, Ulrich: Der Reichsdeputationshauptschluss von 1803. Köln, Weimar und Berlin 2003. S. 75f.
[6] Vgl. Funk: Föderalismus. S. 141.
[7] Vgl. Hufeld: Reichsdeputationshauptschluss. S. 90.
[8] Vgl. ebd. S. 100.
[9] Karl Theodor von Dalberg (1744-1817) war letzter Kurfürst und Erzbischof von Mainz und letzter Erzkanzler des Reiches. Er war bis 1813 Fürst Primas des Rheinbundes. Als Kurfürst von Regensburg war er der letzte Kurfürst im Rheinbund. 1810 musste er auf Regensburg verzichten und wurde Großherzog von Frankfurt. Er verlor 1813 sämtliche Besitzungen. Vgl. Funk: Föderalismus. S. 141 ff.
[10] Vgl. Funk: Föderalismus. S. 141.
[11] Vgl. Hufeld: Reichsdeputationshauptschluss. S. 90.
[12] Vgl. Hufeld: Reichsdeputationshauptschluss. S. 18.
[13] Gross, Rainer: Geschichte Sachsens. 4. Auflage. Leipzig und Dresden 2007. S. 181.
[14] Die Selbstkrönung erfolgte erst am 2. Dezember 1804. Vgl. Ullrich: Napoleon. S. 66.
[15] Vgl. Orthband, Eberhardt: Deutsche Geschichte. Lebenslauf des deutschen Volkes. Werdegang des Deutschen Reiches. Stuttgart 1954. S. 630.
[16] Vgl. ebd. S. 631.
[17] Vgl. Braubach, Max: Von der Französischen Revolution bis zum Wiener Kongress. In: Grundmann, Herbert (Hrsg.): Gebhardt. Handbuch der Deutschen Geschichte. Band 3. Von der Französischen Revolution bis zum Ersten Weltkrieg. 9. Auflage. Stuttgart 1979. S. 43.
[18] Vgl. Braubach: Von der Französischen Revolution bis zum Wiener Kongress. In: Grundmann, Herbert (Hrsg.):
Handbuch der Deutschen Geschichte. S. 43.
[19] Vgl. Hufeld: Reichsdeputationshauptschluss. S. 29.; Bruckmüller, Ernst/ Hartmann, Peter (Hrsg.): Putzger.
Historischer Weltatlas. 103. Auflage. Berlin 2001. S. 131.
[20] RBA = Rheinbundakte
[21] Vgl. Hufeld: Reichsdeputationshauptschluss. S. 134.
[22] Zitiert nach: Franz II. in: Neuhaus, Helmut: Das frühneuzeitliche Heilige Römische Reich. In: Herbers, Klaus/Neuhaus, Helmut: Das Heilige Römische Reich. Ein Überblick. Köln, Weimar und Wien 2010. S. 291.
[23] Vgl. ebd.
[24] zitiert nach: Petschel, Dorit: Sächsische Außenpolitik unter Friedrich August I.. Zwischen Rétablissement, Rheinbund und Rastauration (Diss.). Köln, Weimar, Wien 2000. S. 300.
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- Florian Kistner (Autor), 2012, Der Rheinbund - Französische Interessen auf deutschem Boden am Beispiel Sachsens, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/208250
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