„Du sollst nicht die Ehe brechen“ lautet eines der zehn biblischen Gebote, die bereits vor Jahrhunderten das Leben von Christen und Juden regelten. Dass sich ein so simpler Grundsatz über einen derart großen Zeitraum in verschiedenen Gesellschaften gehalten hat, verdeutlicht zweierlei: Einerseits die Tradition und andererseits die Bedeutung der Ehe für die Menschen. Während die Ehe jedoch früher als unlösbarer, ewiger Bund verstanden wurde, lässt sich bis in die Neuzeit eine grundsätzliche Wesensänderung beobachten. Heute dient sie vielen als Zweckgemeinschaft, um finanzielle oder steuerliche Erleichterungen zu erhalten, und wird häufig geschieden. Grundlegend und mitverantwortlich für diesen Bedeutungswandel sind die weitreichenden Veränderungen in der Scheidungsgesetzgebung in vielen westlichen Ländern in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts. Breiter Konsens herrscht in der Forschung darü-ber, dass sich die Ehe verändert hat. Welcher Art diese Änderungen jedoch waren, ist Gegen-stand unterschiedlichster Untersuchungen, die zu diversen Theorien und Vermutungen geführt haben. Aufgrund der besseren Verfügbarkeit von Daten und qualitativen sowie quantitativen Analysen sollen im Folgenden diese Arbeiten zum Einfluss des Scheidungsrechts ausschließ-lich in Bezug auf Amerika untersucht werden. Zu diesem Zwecke schließen sich der Einlei-tung vier weitere Kapitel mit den folgenden Inhalten an: Das zweite Kapitel besteht aus einer kurzen Zusammenfassung der Entwicklung der Scheidungsgesetze in Amerika sowie einer modelltheoretischen Untersuchung bezüglich der Konsequenzen für die Verhandlungen in der Ehe, wobei die beiden meistzitierten Modelle zu dieser Analyse herangezogen werden. Die Effekte in der Entwicklung der Scheidungsquote sind Gegenstand des dritten Kapitels. An-schließend werden im vierten Teil der Arbeit die Auswirkungen des Scheidungsrechts auf weiteren Gebieten behandelt, ehe das fünfte Kapitel mit einer Zusammenfassung schließt.
Inhaltsverzeichnis
1. VON DER LEBENSGEMEINSCHAFT ZUR ZWECKGEMEINSCHAFT
2. „NDERUNG DES SCHEIDUNGSRECHTS UND EHELICHE VERHANDLUNGEN
2.1 „DIVORCE REVOLUTION“ IN AMERIKA
2.2 COASE-MODELL DER GEMEINSCHAFTLICHEN NUTZENFUNKTION
2.3 MODELL MIT EXTERNEN DROHPUNKTEN
2.4 KRITISCHER VERGLEICH BEIDER MODELLE
3. ANZAHL DER SCHEIDUNGEN IM WANDEL DES GESETZES
3.1 ENTWICKLUNG DER SCHEIDUNGSQUOTE IN DEN USA
3.2 KURZFRISTIGE AUSWIRKUNGEN AUF DIE SCHEIDUNGSZAHL
3.3 L„NGERFRISTIGE UMKEHRUNG DES TRENDS
3.4 ANDERE INTERPRETATIONEN UND EINORDNUNG DER EFFEKTE
4. WEITERE AUSWIRKUNGEN DES SCHEIDUNGSRECHTS
4.1 RÜCKGANG DER H„USLICHEN GEWALT
4.2 BEEINFLUSSUNG DER KINDER
4.3 WEITERE KONSEQUENZEN INNERHALB DER EHE
5. ERKENNTNISSE UND AUSBLICK
ABBILDUNGS- UND LITERATURVERZEICHNIS
1. Von der Lebensgemeinschaft zur Zweckgemeinschaft
„Du sollst nicht die Ehe brechen“ lautet eines der zehn biblischen Gebote, die bereits vor Jahrhunderten das Leben von Christen und Juden regelten. Dass sich ein so simpler Grundsatz über einen derart großen Zeitraum in verschiedenen Gesellschaften gehalten hat, verdeutlicht zweierlei: Einerseits die Tradition und andererseits die Bedeutung der Ehe für die Menschen. Während die Ehe jedoch früher als unlösbarer, ewiger Bund verstanden wurde, lässt sich bis in die Neuzeit eine grundsätzliche Wesensänderung beobachten. Heute dient sie vielen als Zweckgemeinschaft, um finanzielle oder steuerliche Erleichterungen zu erhalten, und wird häufig geschieden. Grundlegend und mitverantwortlich für diesen Bedeutungswandel sind die weitreichenden Veränderungen in der Scheidungsgesetzgebung in vielen westlichen Ländern in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts. Breiter Konsens herrscht in der Forschung darü- ber, dass sich die Ehe verändert hat. Welcher Art diese „nderungen jedoch waren, ist Gegen- stand unterschiedlichster Untersuchungen, die zu diversen Theorien und Vermutungen geführt haben. Aufgrund der besseren Verfügbarkeit von Daten und qualitativen sowie quantitativen Analysen sollen im Folgenden diese Arbeiten zum Einfluss des Scheidungsrechts ausschließ- lich in Bezug auf Amerika untersucht werden. Zu diesem Zwecke schließen sich der Einlei- tung vier weitere Kapitel mit den folgenden Inhalten an: Das zweite Kapitel besteht aus einer kurzen Zusammenfassung der Entwicklung der Scheidungsgesetze in Amerika sowie einer modelltheoretischen Untersuchung bezüglich der Konsequenzen für die Verhandlungen in der Ehe, wobei die beiden meistzitierten Modelle zu dieser Analyse herangezogen werden. Die Effekte in der Entwicklung der Scheidungsquote sind Gegenstand des dritten Kapitels. An- schließend werden im vierten Teil der Arbeit die Auswirkungen des Scheidungsrechts auf weiteren Gebieten behandelt, ehe das fünfte Kapitel mit einer Zusammenfassung schließt.
2. „nderung des Scheidungsrechts und eheliche Verhandlungen
2.1 „Divorce Revolution“ in Amerika
Im Jahr 1969 setzte in Kalifornien eine starke Liberalisierung des Scheidungsrechts ein, die bis ins Jahr 1977 in vielen Staaten Amerikas übernommen wurde. Die Gesetzesänderung be- wirkte einen einfacheren Zugang zur Scheidung für beide Ehepartner und basierte auf zwei Kernpunkten: dem Wechsel von fault - zu no-fault -Scheidungen einerseits, sowie der Ermögli- chung einer unilateralen Scheidung andererseits. Vor der Gesetzesänderung wurde eine Ehe nur geschieden, wenn vor Gericht in beidseitigem Einvernehmen einem Ehepartner die Ver- antwortung für das Scheitern der Ehe ( fault ) angelastet werden konnte. Mögliche Gründe wa- ren z.B. physische sowie psychische Gewaltanwendung oder Ehebruch. Nun konnte eine Ehe auch ohne dezidiertes Schuldeingeständnis ( no-fault ) für gescheitert erklärt werden. Noch einschneidender war die Einführung der unilateralen Scheidung. Unter den neuen Gesetzen konnte ein Ehepartner ohne das Einverständnis des anderen die Ehe aufheben ( unilateral divorce ), wohingegen bisher die Zustimmung beider Verheirateten obligatorisch war ( mutual consent divorce ). Bis heute herrscht unter Experten Uneinigkeit über die Konsequenzen der Liberalisierung. Um eine möglichst neutrale Bewertung abgeben zu können, ist zunächst ein umfassender Blick auf die theoretischen Aspekte der Verhandlungen zur Scheidung innerhalb der Ehe notwendig, bevor mit der Studie empirischer Daten begonnen werden kann. Dabei lassen sich zwei Hauptmodelle unterscheiden, die im Folgenden dargestellt werden.
2.2 Coase-Modell der gemeinschaftlichen Nutzenfunktion
Das erste Modell, welches zur Untersuchung der Entscheidungsfindung in der Ehe häufig herangezogen wird, basiert auf der Annahme symmetrischer Information unter den Ehepart- nern. Weiterhin wird angenommen, dass die Bedingungen zur Gültigkeit des Coase-Theorems erfüllt sind. Im Modell können beide Eheleute somit die jeweils ex post entstehenden Chan- cen und Kosten beziehungsweise Risiken ihrer gemeinsamen Entscheidungen perfekt antizi- pieren. Drohpunkte, mit deren Hilfe ein Partner seine Verhandlungsposition verbessern kann, existieren aufgrund der vollkommenen Voraussicht nicht. Der Haushalt maximiert den Nutzen aus seinen Entscheidungen basierend auf einer gemeinschaftlichen Nutzenfunktion.
Eine Scheidung kommt lediglich zustande, falls die Summe der daraus entstehenden Nutzen die Summe der Kosten übersteigt. Zu jedem Zeitpunkt existieren ausschließlich Ehen, die auf Basis des gemeinschaftlichen Nutzens effizient sind, denn durch kostenfrei ausgehandelte Kompensationszahlungen können die Netto-Nutzen unter den Eheleuten gleichmäßig verteilt werden. Aufgrund der Gültigkeit des Coase-Theorems sind die Ergebnisse der Verhandlungen unabhängig von der Verteilung der Eigentumsrechte. Solche Besitzrechte werden in der Ehe maßgeblich durch das Scheidungsrecht bestimmt. Ausgehend davon hat die legale Komponente keinerlei Einfluss auf die Verhandlungen in der Ehe.
Verhandlungen über die Scheidungen sind lediglich vom gemeinsamen Nutzen des Ehepaars und nicht von der Scheidungsgesetzgebung abhängig. Einzig die Höhe der Kompen- sationszahlungen variiert mit dem Gesetz, um das jeweils effiziente Niveau an Ehen zu garan- tieren. Unter mutual consent divorce müssen sich beide Eheleute auf eine Scheidung einigen. Somit werden Kompensationen für die Trennung gezahlt, falls ein Partner aus der Fortführung der Ehe profitiert, der andere jedoch in höherem Maße Nutzen aus der Scheidung generieren würde. Der scheidungsunwillige Partner wird entschädigt, sodass auch dieser nun größeren Nutzen aus der Scheidung erhält. Unilateral divorce führt dazu, dass beide Partner der Fort- führung der Ehe explizit zustimmen müssen, da sie die Ehe jeweils von sich aus beenden können. Daher werden die Kompensationen in diesem Fall für das Bestehen der Ehe gezahlt.
2.3 Modell mit externen Drohpunkten
Ein weiteres, vielzitiertes Modell geht von der konträren Annahme asymmetrischer Informa- tion aus. Per Definition kennen beide Partner den Nutzen nicht, der dem jeweils anderen aus der ausgehandelten Entscheidung entstehen würde. Außerdem sind die Bedingungen zur Gül- tigkeit des Coase-Theorems verletzt. Bei den Verhandlungen existieren damit Drohpunkte, die - im Gegensatz zum Modell unter symmetrischer Information - dem Gegenüber glaubhaft gemacht werden können. In der Feinjustierung bestehen in der Literatur jedoch durchaus Dis- kussionen, woraus die Drohung zwischen den Partnern besteht. Im Folgenden soll das Modell der externen Drohpunkte betrachtet werden, das die Scheidung als wirksame Drohung an- nimmt. Dabei bewirkt die veränderte Gesetzgebung eine Verschiebung der Verhandlungs- macht. Unter mutual consent divorce lag diese bei dem Partner, der in der Ehe verbleiben wollte. Durch die Möglichkeit der einseitigen Scheidung verschiebt sie sich zu demjenigen, der die Ehe beenden will. Jedoch finden sich durchaus auch Unterstützer der „ seperate- spheres “-These von Lundberg und Pollak, die einen Ehe-internen Drohpunkt wie unkooperatives Verhalten, z.B. Schlafen auf der Couch, annehmen1. Dieser Ansatz soll hier jedoch nicht weiter verfolgt werden.
Im Falle einer Scheidung würde die asymmetrische Information zu einem ineffizient hohen Niveau an Verhandlungen über Ausgleichszahlungen führen. Da beide Partner den Nutzen des Gegenübers nicht kennen, besteht ein Anreiz, ihren Nutzen falsch darzustellen, um höhere Kompensationszahlungen zu erhalten. Resultieren würden daraus langwierige Verhandlungen und ineffiziente Entschädigungszahlungen. Dies wird von den Ehepartnern antizipiert, weshalb sie versuchen, dem entsprechend entgegenzuwirken. Die Konsequenzen hieraus innerhalb des Modells variieren in ihrer Ausarbeitung in der Literatur.
Im weiteren Verlauf der Arbeit soll der Ansatz von Peters verfolgt werden. Sie nimmt an, dass zu Beginn der Ehe bereits bindende Zusagen im Rahmen eines fixen Heiratsvertrags bezüglich der Aufteilung der Kosten und Nutzen aus der Ehe gemacht werden2. Dieser fixed wage marriage contract ersetzt die Kompensationen am Ende durch ein Gehalt für beide Partner während der Ehe, wodurch nun aber auch die Möglichkeit von ineffizienten Ehen und Scheidungen berücksichtigt werden muss.
Unter Gültigkeit der mutual consent divorce werden effiziente Scheidungen aufgrund der Absenz von Verhandlungen durch den Heiratsvertrag unterbunden. In Situationen, in de- nen der Nutzenverlust durch das Fortbestehen der Ehe für einen Partner größer ist als der Nut- zen, den der andere Partner dadurch hinzugewinnt, würde die Ehe aufgrund der fehlenden Zustimmung beider Eheleute trotzdem bestehen bleiben. Wären Verhandlungen möglich, dann könnten Kompensationszahlungen ausgehandelt werden, die den widersprechenden Partner für die Beendigung entschädigen und damit seine Zustimmung erwirken könnten. Da diese jedoch durch den Heiratsvertrag unterbunden werden, resultiert daraus ein ineffizient niedriges Niveau an Scheidungen unter einvernehmlichem Scheidungsrecht.
Das Modell sieht bei unilateral divorce hingegen eine zu große Anzahl an Scheidungen vor. Eine Ehe würde hier geschieden werden, sobald ein Partner durch deren Bestehen Nutzeneinbußen hinnehmen müsste, auch wenn der resultierende Nutzengewinn des anderen diesen mehr als aufwiegen würde. Entsprechend verhandelte Entschädigungszahlungen könnten auch hier effizientere Entscheidungen bewirken. Somit kann unter beiden Gesetzen keine optimale Entscheidung der Haushalte ob der Scheidung erreicht werden.
2.4 Kritischer Vergleich beider Modelle
Die Annahmen, welche dem Coase-Modell zugrunde liegen, sind äußerst restriktiv und können daher zu Darstellungsproblemen führen. In den meisten Ehen tragen beide Ehepartner nicht in gleichen Teilen zum Familieneinkommen bei. Die Bedingung, dass die Anteile am Gesamtnutzen des Haushalts gleichmäßig verteilt sind, scheint daher fragwürdig, da die des Ernährers der Familie wohl am größten sind.
Weitreichende Konsequenzen entstehen auch durch die Annahme der Gültigkeit des Coase-Theorems. Dazu dürfen unter anderem keine Transaktionskosten und Informations- asymmetrien existieren und die Eigentumsrechte müssen exakt definiert sein. Allgemein scheint die Abwesenheit von Transaktionskosten innerhalb der Ehe nicht plausibel zu sein; beispielsweise entstehen bei häuslicher Gewalt hohe Transaktionskosten durch die Gewaltan- wendung. Auch symmetrische Information ist in der Realität bei vielen Paaren nicht annehm- bar. In unglücklichen Ehen können Geheimnisse voreinander entstehen, was die Chancen au- ßerhalb der Ehe anbelangt, z.B. andere Partner. Damit sind gerade die Verhandlungen über die Scheidungen häufig von Informationsasymmetrien betroffen, die im Modell keine Berück- sichtigung finden. Nicht zuletzt auch die Annahme wohldefinierter Eigentumsrechte an den Gütern innerhalb einer Ehe ist äußerst kritisch. An einigen Investitionen, die während einer Ehe getätigt werden - beispielsweise an Kindern - können keine Eigentumsrechte definiert werden. Die Realität spricht daher relativ deutlich gegen die Gültigkeit des Coase-Theorems.
Peters stützt die Auswahl des Modells auf empirische Beobachtungen, die - auf den ersten Blick überzeugend - beweisen, dass die Scheidungsquote sich durch die Einführung der neuen Gesetze nicht verändert hat3, was einer Bestätigung der Vorhersagen des Modells entspräche. Auf den zweiten Blick wirkt ihr Logit-Modell aber weniger aussagekräftig, da Peters sich nur auf Beobachtungen der Scheidungsquote bezieht, die in einem relativ kurzfris- tigen Intervall - maximal acht Jahre - nach der Gesetzesänderung gemacht wurden. Zieht man weitere Literatur zu Rate, so werden die Probleme noch offensichtlicher. Zahlreiche em- pirische Studien beweisen eine signifikant höhere Scheidungsquote unter einseitigem Schei- dungsrecht4.
Letzteres Modell, das auf Annahme asymmetrischer Information fundiert, trägt zahl- reichen Aspekten der Kritik am Modell der gemeinschaftlichen Nutzenfunktion Rechnung. Kritisch zu betrachten ist daher eher die Adaption, beispielsweise die Definition der Droh- punkte in den jeweiligen Modellierungen, als dessen Annahmen an sich. Von Peters werden auch hier Annahmen getroffen, die die Praktikabilität des Modells in Fragen stellen können. Allen voran kritisch zu sehen ist die Bedingung, dass der vorehelich geschlossene Heiratsver- trag in der Ehe letztendlich jegliche Verhandlung unterbindet. Die Idee, dass ein Vertrag alle Felder ehelicher Diskussionen und Verhandlungen ex ante abdecken und regeln kann, scheint relativ abwegig. Weiterhin mag die Scheidung als Drohpunkt in Ehen realistisch erscheinen, die nicht optimal verlaufen. In glücklichen Ehen jedoch ist vor allem bei alltäglichen Ver- handlungen die Annahme, dass die Androhung der Scheidung glaubhaft ist, nicht plausibel.
Bei der Entscheidung für oder gegen ein Modell sollte man auf empirische Evidenzen achten, da bisher kein Ansatz in der Theorie nachdrücklich erwiesen oder widerlegt werden konnte. Die folgenden Kapitel schildern einige dieser empirischen Beobachtungen, wonach eine nochmalige, erweiterte Bewertung der Modelle zielführender sein könnte. So wird bei- spielsweise die Entwicklung der Scheidungsquote nach den Gesetzesänderungen analysiert. Diese lässt Rückschlüsse auf das Coase-Modell zu, da sie in dessen Rahmen als konstant vor- hergesagt wurde.
[...]
1 vgl. Lundberg und Pollak (1993), S. 995 ff.
2 vgl. Peters (1986), S. 442 f.
3 vgl. Peters (1986), S. 448
4 vgl. z.B.: Friedberg (1998), Gruber (2004) oder Rasul (2005), die Beobachtungen werden außerdem im weiteren Verlauf dieser Arbeit noch geschildert
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