Einleitend halte ich es für nötig, einige Worte über das politische System im antiken Griechenland zu verlieren, um die damalige Situation besser einordnen zu können. Anschließend möchte ich auf die
attischen Staatsausgaben und -einnahmen eingehen, um am Schluss ein Resümée ziehen zu können, ob die gigantischen Staatsausgaben im antiken Griechenland die ausgabenreduzierende Tendenz von Direktdemokratie widerlegen oder nicht. In klassischer Zeit – etwa 507/506 bis ca. 322/320 v. Chr. – existierte in Athen eine direkte – wenn auch keine reine – Demokratie. Das grundlegende Element der attischen Verfassung war die Ekklesia, die Volksversammlung. Zu ihr hatte jeder Zutritt, der volljährig, Vollbürger Athens und somit
in einer Deme – der kleinsten Verwaltungseinheit Attikas – eingetragen war. Da sie somit die Gesamtheit aller politisch berechtigten Athener umfasste, hatte sie als Souverän die volle Entscheidungsgewalt über alle politischen Entscheidungen. Sie beschloss Gesetze, wählte Beamte, Richter und Offiziere, kontrollierte Regierung und Militär. Für einige Entscheidungen oder Bürgerrechtsverleihungen gab es ein Mindestquorum von 6.000 Teilnehmern. Um nun die Volksversammlung trotz großer Teilnehmerzahl entscheidungsfähig zu machen, gab es den Rat der 500 (Boulé). Zugangskriterium waren Alter (30), Bürgerstatus (Vollbürger) und Lebenswandel oder eventuelle Staatsschulden.
Widerlegen die gigantischen Staatsausgaben im antiken Athen die prinzipiell ausgabenreduzierende Tendenz von Direktdemokratie?
1. Einleitung
Einleitend halte ich es für nötig, einige Worte über das politische System im antiken Griechenland zu verlieren, um die damalige Situation besser einordnen zu können. Anschließend möchte ich auf die attischen Staatsausgaben und -einnahmen eingehen, um am Schluss ein Resümée ziehen zu können, ob die gigantischen Staatsausgaben im antiken Griechenland die ausgabenreduzierende Tendenz von Direktdemokratie widerlegen oder nicht.
2. Das attische System
In klassischer Zeit - etwa 507/506 bis ca. 322/320 v. Chr. - existierte in Athen eine direkte - wenn auch keine reine - Demokratie. Das grundlegende Element der attischen Verfassung war die Ekklesia, die Volksversammlung. Zu ihr hatte jeder Zutritt, der volljährig, Vollbürger Athens und somit in einer Deme - der kleinsten Verwaltungseinheit Attikas - eingetragen war. Da sie somit die Gesamtheit aller politisch berechtigten Athener umfasste, hatte sie als Souverän die volle Entscheidungsgewalt über alle politischen Entscheidungen. Sie beschloss Gesetze, wählte Beamte, Richter und Offiziere, kontrollierte Regierung und Militär. Für einige Entscheidungen oder Bürgerrechtsverleihungen gab es ein Mindestquorum von 6.000 Teilnehmern. Um nun die Volksversammlung trotz großer Teilnehmerzahl entscheidungsfähig zu machen, gab es den Rat der 500 (Boulé). Zugangskriterium waren Alter (30), Bürgerstatus (Vollbürger) und Lebenswandel oder eventuelle Staatsschulden. Insgesamt repräsentierte der Rat alle Wohngebiete Attikas nach der Dichte ihrer Bevölkerung. Der Rat setzte sich aus jeweils 50 Bürgern aus allen zehn Wahlkreisen Athens zusammen, die per Los für die Amtszeit von einem Jahr gewählt wurden. Alle Schichten waren im Rat gleichmäßig vertreten. Aufgabe des Rates der 500 war die Vorbereitung der Volksversammlung inklusive Beschlussvorschlägen.
Jeder Antrag musste zuerst an den Rat der 500 gehen, wurde dort vordiskutiert und konnte in der Volksversammlung nur behandelt werden, wenn der Rat ihn auf die Tagesordnung setzte. Der Rat machte selber keine Politik, sondern entlastete nur die Volksversammlung. Weiter war der Rat für alle Staatsgeschäfte zuständig.
Gelost wurden ebenfalls die Mehrheit der Beamten und die Bürger für die Volksgerichte, für die es ebenfalls das Mindestalter 30 und einige Zulassungskriterien gab.
Wirklich vom Volk gewählt wurden nur die Posten, bei denen ein besonderes Maß an Vertrauen oder Spezialkenntnisse nötig waren, wie bei einigen Beamten und den 10 Strategen, die die militärische Führung inne hatten.
Bemerkenswert ist, dass es keine auf einen längeren Zeitraum amtierende Regierung gab, wie man es von heutigen Demokratien her kennt. Funktionalität und vor allem Stabilisierung der Demokratie hingen infolgedessen wesentlich von der Zusammenarbeit von Ekklesia und Boulé ab. Dass diese Zusammenarbeit funktioniert haben muss, zeigt die Dauer von 150 Jahren, die die Demokratie in Athen mit kleinen Unterbrechungen funktioniert hat. Schiller sieht in der repräsentativen und vorbe- reitenden Funktion des Rates der 500 einen wesentlichen Beitrag zum Funktionieren dieser Form von Demokratie. Auch zeigt der Rat der 500, dass es sich bei der attischen Demokratie um keine reine Direktdemokratie handelte, da bestimmte Exekutivfunktionen zum Beispiel vom Rat der 500 wahrge- nommen wurden.
Die Zeit der Demokratie - eingeläutet mit den Reformen des Ephialtes - endete mit der makedonischen Eroberung 322 v. Chr.
2a. Partizipationsmöglichkeiten
Die Bürger hatten auf jeder Ebene die Möglichkeit, Einfluss auf politische Entscheidungen zu nehmen. Die Volksversammlung mit Rederecht stand jedem Bürger offen, und wenn sie die nötigen Kriterien erfüllten, war im Prinzip auch jeder zur Amtsübernahme befähigt. Da für die Beamten oft ein Verbot der Kumulation, Kontinuation und Iteration für Ämter galt und man auch nur zweimal im Leben Mitglied des Rates werden konnte, stieg die Wahrscheinlichkeit beträchtlich, einmal im Leben einen Posten zu übernehmen. So hatte ein großer Teil der Bevölkerung direkte Erfahrung im Regieren. Es muss zwar beachtet werden, dass die Teilnahmemöglichkeit in der Praxis für viele eingeschränkt war, da sie zu weit entfernt lebten, Militärdienst leisteten oder sich den Verdienstausfall bei Amtsübernahme oder beim Besuch der Volksversammlung nicht leisten konnten, aber letzteres wurde zumindest dadurch gemildert, dass es ab der Mitte des 5. Jh. v. Chr. Tagegelder für Rat und Volksgerichte, später auch für die Volksversammlung gab. Zum besseren Verständnis insgesamt muss auch gesehen werden, dass es im antiken Athen nicht wie heute eine Trennung zwischen Privatleben und Politik gab, son- dern beides untrennbar zusammengehörte und daher jeder in irgendeiner Weise politisch aktiv war.
2b. Politische Elite
Trotz der Basisdemokratie gab es auch in Athen eine politische Elite. Dies zeigte sich darin, dass lediglich ein kleiner Kreis von Personen das allgemeine Rederecht in der Volksversammlung wirklich wahrnahm und Alternativen zur Abstimmung vorlegte. Diese Redner stammten meist aus privilegier- ten Schichten, die es ihnen überhaupt erst erlaubten, eine politische Tätigkeit auszuüben: Reichtum ermöglichte es, diese Beschäftigung zu finanzieren und eine gute Ausbildung, vor allem als Redner, zu erhalten. Gute Abstammung verhalf zudem zu wichtigen Beziehungen. Allerdings sicherten ihnen diese Eigenschaften keine Privilegien. Sie mussten für ihre Vorschläge immer wieder um die Mehrheit in der Volksversammlung kämpfen und konnten ihren Status, auch wegen der Ämterrotation und der Loswahl, nie institutionalisieren. Das Volk nutzte den Vorteil, dass gebildete Leute Ratschläge gaben, sicherte aber gleichzeitig durch verschiedene Kontrollmöglichkeiten, dass die Entscheidungsmacht weiterhin bei ihm blieb.
3. Finanzen im direktdemokratischen Athen der Antike
Der Staatshaushalt in dieser Zeit ist schwer definierbar. Es gab starke Schwankungen der benötigten Mittel aufgrund der Zerstörung Athens, Pestepidemien und militärischen Niederlagen. So ist ein einheitlicher Finanzbedarf der Polis nicht festzumachen. Der Staat besaß in seinen Anfängen keine eigene Finanzhoheit - die Einnahmen gehörten der Gesamtheit der Bürger. Auch eine langfristige Finanzplanung gab es nicht, lediglich eine projektbezogene Finanzierung staatlicher Aufgaben. Gegen Ende der Demokratie wurden Liturgien eingeführt - eine freiwillige Vermögensabgabe -, die als Vorläufer von Steuern angesehen werden können.
Das antike Athen war von drei Faktoren gekennzeichnet, die von zu großen Ansprüchen seitens des Staates und seiner Bürger zeugen: ständiger Finanzmangel, hohe Staatsschulden und starke Geldentwertung.
3a. Die Ausgabenseite
Betrachtet man die Staatsausgaben, so stellt man fest, dass es vier große Ausgabenbereiche gab: Militär, öffentliche Bauten, die Diäten für die Teilnehmer der Volksversammlung und Kultur. Der wohl größte Ausgabenanteil ging zugunsten des Militärs, das im Kriegszustand über 50 Prozent der Gesamtausgaben einnehmen konnte. Prestigebauten sicherten den Bürgern jahrelang zwar sowohl Arbeit als auch ein Einkommen, kosteten aber den Staat entsprechend viel Geld.
Das durch Perikles oder Ephialtes - da herrscht Uneinigkeit - eingeführte Bürgergeld - mit den heutigen Diäten zu vergleichen - kostete den Staat ebenfalls viel Geld. Die zunächst auf Mitglieder des Rates der 500, Beamte und Richter beschränkten Diäten wurden ab 403 v. Chr. auch den Mitgliedern der Volksversammlung gezahlt. Somit war auch eine Teilnahme der ärmeren Bevölkerung an der Volksversammlung möglich. Auch wer arm war konnte nun in der Volksversammlung Miglied werden und die zu vergebenden Ämter konnten mit Bürgern aller Schichten besetzt werden. Auch die vom Staat an seine Bürger gezahlten sogenannten Schaugelder - Gelder, die der Bevölkerung die Teilnahme an religiösen oder Kulturveranstaltungen ermöglichten - trugen wohl mit zum Untergang der attischen Demokratie bei (Wagschal 2001).
Zwischen 317 und 307 v. Chr. - nach der makedonischen Eroberung - wurden sowohl die Diäten als auch die Schaugelder abgeschafft und an die Stelle der hohen Ausgaben trat eine finanzielle Stabilität.
3b. Die Einnahmenseite
Eine Einkommensteuer direkter Art gab es in der attischen Demokratie nicht. Und auch Gewerbesteuern wurden nicht erhoben. Die bereits erwähnten Liturgien nahmen mit der Zeit Steuercharakter an. Jedoch war diese Art der Einnahme auf das Wohlwollen der Wohlhabenden angewiesen und sparte den Großteil der Bevölkerung von Zahlungen aus. Mit der Zeit ging der Freiwilligenaspekt der Liturgien verloren und wurde zu einer Vermögenssteuer.
Eine weitere Einnahmequelle war die Kopfsteuer, die auf die Fremden ohne Bürgerrechte - die Metöken - erhoben wurde. Die Metökensteuer war ein nicht unbedeutender Posten im Haushalt, da in Athen zwischen 25.000 und 35.000 Metöken lebten.
Die größte und zeitweise auch wichtigste Einnahmequelle für Athen war die Bundeskasse des atti- schen Seebundes (478/477 - 404 v. Chr. und 378 - 353 v. Chr., Wagschal 2000). Der attische Seebund wurde nach den Perserkriegen von der damaligen Seemacht Athen ins Leben gerufen und umfasste viele griechische Städte auf dem griechischen Festland, in der heutigen Türkei und auf griechischen Inseln. Athen bezog seine Einnahmen aus den großzügigen Beiträgen der Mitgliedsstaaten. Wagschal geht davon aus, dass der „Finanzierungsanteil der Bundesbeiträge 50% der Gesamtausgaben“ - wenn auch nur phansenweise - betragen haben muss. Allerdings waren die Einnahmen auf die Dauer des Bündnisses beschränkt.
Zur Einnahmeverbesserung verpachtete Athen Silberbergwerke an Privatleute und sicherte sich so eine regelmäßige Einnahmequelle. Weiter konfiszierten die Athener von zum Tode Verurteilten.
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- Citation du texte
- Jean-Pierre Winter (Auteur), 2004, Gigantische Staatsausgaben im antiken Athen vs. Direktdemokrati und ausgabenreduzierende Tendenz, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/20799