Die Europäische Union (EU) war ursprünglich eine Gemeinschaft von sechs Staaten (Deutschland, Frankreich, Italien, Beneluxstaaten). Nach zwei verheerenden Weltkriegen setzte sich in Europa die Überzeugung durch, dass ein Wiederaufbau in Frieden nur zu erreichen sei, wenn die europäischen Staaten statt der Konfrontation die Kooperation suchten. Die Vorläuferorganisationen der Europäischen Union wurden mit vor allem dem Ziel gegründet, blutige Konflikte innerhalb Europas zu verhindern. Friedenssicherung in Europa sollte mithilfe einer politischen, wirtschaftlichen sowie kulturellen Annäherung der europäischen Staaten erreicht werden.1 Im Laufe der Zeit haben sich diese Zielperspektiven kaum geändert.2
I Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
1.1 Problemstellung, Motivation und Zielsetzung
1.2 Aufbau und Abgrenzung der Arbeit
2. Allgemeiner geschichtlicher Überblick
3. Voraussetzungen für einen EU-Beitritt: Die Kopenhagener Kriterien
3.1 Das politische Kriterium
3.2 Das wirtschaftliche Kriterium
3.3 Das Acquis-Kriterium
4. Derzeitige Erfüllung der Kopenhagener Kriterien durch die Türkei
5. Auswirkungen eines EU-Beitritts der Türkei
5.1 Wirtschaftliche Aspekte
5.2 Soziale Aspekte
5.3 Politische Aspekte
5.3.1 Innenpolitik
5.3.2 Geopolitische Aspekte
6. Fazit
II Anhang
III Literaturverzeichnis
1. Einleitung
1.1 Problemstellung und Zielsetzung
Die Europäische Union (EU) war ursprünglich eine Gemeinschaft von sechs Staaten (Deutschland, Frankreich, Italien, Beneluxstaaten). Nach zwei verheerenden Weltkrie- gen setzte sich in Europa die Überzeugung durch, dass ein Wiederaufbau in Frieden nur zu erreichen sei, wenn die europäischen Staaten statt der Konfrontation die Kooperation suchten. Die Vorläuferorganisationen der Europäischen Union wurden mit vor allem dem Ziel gegründet, blutige Konflikte innerhalb Europas zu verhindern. Friedenssiche- rung in Europa sollte mithilfe einer politischen, wirtschaftlichen sowie kulturellen An- näherung der europäischen Staaten erreicht werden.1 Im Laufe der Zeit haben sich diese Zielperspektiven kaum geändert.2
Seit ihrer Gründung ist die EU stetig gewachsen. Mit der letzten Erweiterungsrunde in 2007 ist die EU auf mittlerweile 27 Mitgliedsstaaten angewachsen, jedoch ist das Ende der Erweiterungsrunden noch nicht erreicht. Weitere Länder wie die Nachfolgestaaten des ehemaligen Jugoslawien und die Türkei wollen der EU beitreten. Die Aufnahme der Türkei ist seit Jahren Gegenstand der politischen Debatte in Deutschland.
1.2 Aufbau und Abgrenzung der Arbeit
Zunächst wird der historische Prozess der türkischen Annäherung an die EU dargestellt. Nach der Erläuterung der Beitrittsvoraussetzungen, der sog. „Kopenhagener Kriterien“, wird geprüft, ob die Türkei diese Kriterien erfüllt. Im Anschluss daran folgt eine Ana- lyse der wirtschaftlichen, sozialen, innen- und außenpolitischen Auswirkungen eines EU-Beitritts der Türkei auf das Land selbst und auf den gesamten EU-Raum.
Im Rahmen der Debatte um einen möglichen EU-Beitritt der Türkei wird immer wieder die Frage diskutiert, ob die Türkei geographisch bzw. kulturell zu Europa gehöre. Diese Frage möchte ich hier nicht genauer beleuchten, da ich sie in einer Debatte um den EU- Beitritt der Türkei als nicht zielführend erachte. EU-Mitgliedschaften sind generell nicht auf die geographischen Grenzen Europas beschränkt. Französisch Guayana zum Bei- spiel liegt in Südamerika, ist aber Teil des Staatsgebietes von Frankreich und damit auch Teil der EU. Auch hat der Islam längst Wurzeln in Europa geschlagen.3
2 Allgemeiner geschichtlicher Überblick
Nach Ende des zweiten Weltkrieges beschritt die Türkei einen stetigen Weg der West- integration und damit einen Weg der Annäherung an die USA und Europa. Schon im Jahre 1949 trat die Türkei dem Europarat bei und unterstrich damit erstmals den neuen Kurs ihrer europaorientierten Außenpolitik. Die Aufnahme in das westliche Militär- bündnis NATO besiegelte den Kurs der Westintegration endgültig.4 Als die Europäi- sche Wirtschaftsgemeinschaft 1957 gegründet wurde, erkannte die Türkei die wirt- schaftliche und politische Notwendigkeit eines Beitritts. Deshalb stellte sie am 31. Juli 1959 einen Aufnahmeantrag. 1973 sollte durch ein Assoziierungsabkommen zwischen Türkei und EU ein Annäherungsprozess in Gang gesetzt werden, an dessen Ende die Verwirklichung einer Zollunion für Industrieprodukte und die Freizügigkeit türkischer Arbeitskräfte stand.5 Nachdem sich im Dezember 1980 das türkische Militär an die Macht putschte, wurden sämtliche Assoziierungsprozesse jedoch ausgesetzt.6 Dann ver- hinderte Griechenland, das aufgrund des Zypernkonflikts in sämtlichen Türkeifragen sein Veto einlegte, ein Fortschreiten des Assoziierungsverfahrens.7 Der Annäherungsprozess wurde erst ab 1985 wieder in Gang gesetzt und resultierte schließ- lich im April 1987 in einem Antrag der türkischen Regierung auf Vollmitgliedschaft. Die EG-Kommission wies den Antrag in ihrem Bericht vom 18. Dezember 1989 ent- schieden zurück.8 Die Türkei sei „weder politisch noch wirtschaftlich für eine Mitglied- schaft in der EG reif“.9 Erst Mitte der 90er Jahre wurden die Verhandlungen über eine Zollunion wieder aufgenommen, welche erfolgreich verliefen. Somit trat am 1. Januar 1996 die Zollunion für Industrieprodukte in Kraft.10 Am 13. Oktober 1999 wurde ein Fortschrittsbericht veröffentlicht, der der Türkei Fortschritte im Assoziierungsprozess bescheinigte und eine Statusänderung zum Beitrittskandidaten vorschlug.11 Auf dem Gipfel von Helsinki am 10. und 11. Dezember 1999 beschloss der Europäische Rat, der Türkei den Status eines Beitrittskandidaten zu verleihen.12 Um den Anforderungen an eine Aufnahme der Beitrittsverhandlungen gerecht zu werden, legte die türkische Regierung das „Nationale Programm vom 19. März 2001“ auf. Dieses Programm legte die Grundlage für weitreichende wirtschaftliche, politische und rechtliche Reformen, die Bedingung für eine Aufnahme der Beitrittsverhandlungen mit der EU waren. Da diese Reformen sehr erfolgreich durchgesetzt wurden, entschloss sich die Konferenz der Staats- und Regierungschefs unter der Voraussetzung, dass die Reformen fortgeführt werden, die Beitrittsverhandlungen aufzunehmen.13
3 Voraussetzungen für einen EU-Beitritt: Die Kopenhagener Kriterien
1993 haben die Staats- und Regierungschefs der EU drei Kriterien festgelegt, die ein Beitrittskandidat und somit auch die Türkei erfüllen muss, um der Europäischen Union beitreten zu können.14
3.1 Das politische Kriterium
Das erste Kriterium, das „politische Kriterium“, legt grundsätzlich fest, welche An- forderungen an den Staat eines Beitrittslandes gestellt werden: „ Institutionelle Stabilität als Garantie für demokratische und rechtsstaatliche Ordnung, für die Wahrung der Menschenrechte, sowie die Achtung und der Schutz von Minderheiten muss verwirklicht werden. “15 Um zu bewerten inwiefern dieses Kriterium erfüllt ist, untersucht die Kommission nicht nur, ob demokratische Institutionen formal vorhanden sind, sondern sie prüft auch, ob diese in der Praxis unabhängig funktionieren bzw. demokratisch legi- timiert sind. Des Weiteren muss sich das Land an Menschenrechtskonventionen der EU, aber auch an die der Vereinten Nationen halten. Bezüglich des Schutzes von Minder- heiten muss der Beitrittskandidat die Grundsätze des Rahmenübereinkommens des Eu- roparats zum Schutz nationaler Minderheiten einhalten.16
[...]
1 Vgl. Europäische Union: Ein friedliches Europa - die Anfänge der Zusammenarbeit, in: http://europa.eu/about-eu/eu-history/1945-1959/index_de.htm
2 Die friedens- und sicherheitspolitischen Motive der Integration verloren mit dem Abklingen des Ost- West-Konfliktes an Bedeutung. Die militärischen Auseinandersetzungen auf dem Gebiet des ehemaligen Jugoslawien zeigen jedoch, dass sicherheitspolitische Aspekte immer wieder aktuell werden können. Auch sind die Verbreitung von Demokratie und Menschenrechten wichtige Ziele. Des Weiteren versucht die EU auch die Barrieren für den innereuropäischen Handel zu senken, indem sie Zölle und Grenzkontrollen abschafft und die Freizügigkeit von Arbeitskräften vereinfacht. Die Erweiterung der innereuropäischen Handelszone soll allen Menschen in Europa somit zu mehr Wohlstand verhelfen. Vgl. Bundeszentrale für politische Bildung: Merkmale und Ziele der Erweiterung, in: http://www.bpb.de/publikationen/ECJRYS,0,Merkmale_und_Ziele_der_Erweiterung.html und Floren, F. J.: Politik Gesellschaft Wirtschaft, Band 2 (Qualifikationsphase), Paderborn 2011, S. 332
3 Dies bemerkte auch der ehemalige Bundespräsident Wulff in seiner Rede zum 20. Jahrestag der
Deutschen Einheit am 3. Oktober 2010: „[...] der Islam gehört inzwischen auch zu Deutschland.“ Wulff, Chr.: Rede zum 20. Jahrestag der Deutschen Einheit, in: http://www.bundespraesident.de/SharedDocs/Reden/DE/ChristianWulff/Reden/2010/10/20101003_Rede. html
4 Vgl. Steinbach, U.: Geschichte der Türkei, 4. Aufl., München 2007, S. 66 f.
5 Vgl. Yilmaz, M.: Türkei und EU - Die Suche nach einer ehrlichen Partnerschaft, Berlin 2004, S. 25
6 Vgl. Seeber, R./ Mast, F.: EU-Mitglied Türkei?, in: Katsikaris, A. (Hrsg.): Türkei - Europa, Essen 2006, S. 192
7 Vgl. Steinbach, U.: Geschichte der Türkei, 4. Aufl., München 2007, S. 73
8 Vgl. Daniel, T.: Europa und die Türkei, in: http://www.tobias-daniel.de/tuerkei-europa.html
9 Steinbach, U.: Geschichte der Türkei, 4. Aufl., München 2007, S. 74
10 Vgl. O.V. (2011a): Perspektiven des EU-Beitritts, in: Informationen zur politischen Bildung, Nr. 313/2011, S. 60
11 Vgl. Yilmaz, M.: Türkei und EU - Die Suche nach einer ehrlichen Partnerschaft, Berlin 2004, S. 26
12 Vgl. Clemens, G., Reinfeldt, A., Wille, G.: Geschichte der europäischen Integration, Paderborn 2008, S. 233
13 Vgl. Yilmaz, M.: Türkei und EU - Die Suche nach einer ehrlichen Partnerschaft, Berlin 2004, S. 26 f.
14 Vgl. Die Bundesregierung: Bedingungen für den Beitritt zur Europäischen Union, in: www.bundesregierung.de/Content/DE/Archiv16/Artikel/2005/11/2005-11-08-kriterien- beitrittskandidaten.html
15 Europäischer Rat Kopenhagen 21. - 22. Juni 1993: Schlussfolgerungen des Vorsitzes, S. 13
16 Vgl. FiFo Ost: Die Kriterien von Kopenhagen, in: http://www.fifoost.org/EU/strategie_2002/node7.php
- Citar trabajo
- Felix Blumentritt (Autor), 2012, Soll die Türkei der EU beitreten?, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/207691
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