Inhaltsverzeichnis
Einleitung.........................................................................................................................................3
1 Definition Wohlfahrtsstaat 3
2 Das Modell von Gøsta Esping-Andersen 4
2.1 Indikatoren zur Messung der drei Welten 4
2.1.1 De-Kommodifizierung als Indikator 4
2.1.2 Stratifizierung als Indikator 5
2.1.3 Maß der Wohlfahrtsproduktion durch Staat, Markt und Familie 5
2.2 Die drei Welten des Wohlfahrtskapitalismus 6
2.2.1 Der liberale Wohlfahrtstaat 6
2.2.2 Der konservative bzw. korporatistische Wohlfahrtsstaat 7
2.2.3 Der sozialdemokratische Wohlfahrtsstaat 7
3 Wohlfahrtsstaaten im Vergleich 8
3.1 Großbritannien als liberaler Wohlfahrtsstaat 8
3.1.1 Geschichte 8
3.1.2 Politische Charakteristika und Gestaltungsprinzipien 10
3.2 Deutschland als konservativer Wohlfahrtsstaat 11
3.2.1 Geschichte 11
3.2.2 Politische Charakteristika und Gestaltungsprinzipien 12
3.3 Schweden als sozialdemokratischer Wohlfahrtstaat 13
3.3.1 Geschichte 13
3.3.2 Politische Charakteristika und Gestaltungsprinzipien 14
Fazit..................................................................................................................................................15
Literaturverzeichnis...................................................................................................................18
Inhaltsverzeichnis
Einleitung
1 Definition Wohlfahrtsstaat
2 Das Modell von Gøsta Esping-Andersen
2.1 Indikatoren zur Messung der drei Welten
2.1.1 De-Kommodifizierung als Indikator
2.1.2 Stratifizierung als Indikator
2.1.3 Maß der Wohlfahrtsproduktion durch Staat, Markt und Familie
2.2 Die drei Welten des Wohlfahrtskapitalismus
2.2.1 Der liberale Wohlfahrtstaat
2.2.2 Der konservative bzw. korporatistische Wohlfahrtsstaat
2.2.3 Der sozialdemokratische Wohlfahrtsstaat
3 Wohlfahrtsstaaten im Vergleich
3.1 Großbritannien als liberaler Wohlfahrtsstaat
3.1.1 Geschichte
3.1.2 Politische Charakteristika und Gestaltungsprinzipien
3.2 Deutschland als konservativer Wohlfahrtsstaat
3.2.1 Geschichte
3.2.2 Politische Charakteristika und Gestaltungsprinzipien
3.3 Schweden als sozialdemokratischer Wohlfahrtstaat
3.3.1 Geschichte
3.3.2 Politische Charakteristika und Gestaltungsprinzipien
Fazit
Literaturverzeichnis
Einleitung
Die vergleichende Sozialstaatsforschung untersucht, was als grundlegende soziale Sicherheit imjeweiligen Wohlfahrtsstaat angesehen wird und wie diese organisiert wird. Hierzu finden sich inder Literatur unterschiedliche methodische Zugänge, wie z.B. die Betrachtung historischer Ent- wicklungsschritte sowie die Betrachtung politischer Kräfteverhältnisse.1 Eine beachtliche Reso- nanz und breite Rezeption hat in diesem Zusammenhang das Modell von Gøsta Esping-Ander- sen gefunden. Er unterscheidet drei Typen von Wohlfahrtsstaaten anhand ihrer Verortung in derTriade Staat, Markt und Familie als die drei Produzenten von Wohlfahrt.2 Die daraus resultie- renden drei Wohlfahrtsstaatstypen folgen aus seiner Sicht historisch angelegten Entwicklungs- pfaden und verfügen demnach über ihre eigene Logik der Organisation der Sozialpolitik, derMuster sozialer Schichtung und Ungleichheit sowie der Formen gesellschaftlicher Integration.3 In Anlehnung der Zielformulierung von Wohlfahrtsstaatsvergleichen stellt sich die Frage, wieDeutschlands Sozialpolitik im Verhältnis zu der der anderen Wohlfahrtsstaatentypen organisiertist? Um diese Frage zu erörtern wird verschiedenen Literatur miteinander verglichen und ausge- wertet. Zunächst wird der Begriff Wohlfahrtsstaat definiert und das kategoriale Vergleichsmo- dell Gøsta Esping-Andersen dargestellt. Anschließend werden die drei Wohlfahrtsstaatentypenan den Beispielen Deutschland, Großbritannien und Schweden beschrieben und im Fazit miteinander verglichen.
1 Definition Wohlfahrtsstaat
Der Begriff Wohlfahrtstaat wird vor allem aus der Frage nach den Aufgaben des Gemeinwesens abgeleitet und bezieht sich damit auf die jeweiligen Aufgaben und Ziele eines Staates, um das Wohlergehen des Einzelnen und der Allgemeinheit zu sichern.4 Es gibt also keine Definition von Wohlfahrtsstaatlichkeit im allgemeinen Sinne. Vielmehr resultiert das Verständnis hiervon aus den historischen, politischen und kulturellen Entwicklungen, an den ideologischen und politischen Bedeutungszuschreibungen sowie an der jeweils unterschiedlichen inhaltlichen Umsetzung der hieraus auferlegten Pflichten des Staates.5
Schmid schlägt hierzu folgende Definition vor: „Im Wohlfahrtsstaat (…) besteht eine staatliche, über private Vorsorge und gemeinschaftliche Fürsorge hinausgehende Verpflichtung zur sozialen Sicherung und Förderung aller Bürger. Um dies zu gewährleisten, muss der Wohlfahrtsstaat umfangreiche Ressourcen an sich ziehen, die er wiederum in Form von monetären Transfers, sozialen Diensten und Infrastruktur zur Verfügung stellt. Auf diese Weise kommt es zu einer gesellschaftlichen Entwicklung, die als „sozialer Fortschritt“ bezeichnet wird und in deren Rahmen in den vergangenen 110 Jahren die Werte Sicherheit, Wohlfahrt, Freiheit und Gerechtigkeit in hohem Maße realisiert werden konnten. Dies ist auch ein Element des „Europäischen Modell“ und ein Spezifikum im Vergleich zu anderen Regionen der Welt.“6
2 Das Modell von Gøsta Esping-Andersen
Um verschiedene soziale Sicherungssysteme miteinander vergleichen zu können, benötigt manzunächst ein Raster, da die unterschiedlichen Wohlfahrtsstaaten recht unterschiedliche Profileund Systemmerkmale aufweisen. Für den kategorialen Vergleich hat sich in den Sozialwissen- schaften Gøsta Esping-Andersens Modell der drei Wohlfahrtsstaatentypen durchgesetzt. Er un- terschiedet den liberalen, den konservativen und den sozialdemokratischen Wohlfahrtsstaat.7
2.1 Indikatoren zur Messung der drei Welten
Die Zuordnung einzelner Länder zu einem Typus basiert bei diesem Modell auf der Verknüpfung von drei folgend beschriebenen zentralen Analysekriterien, die Esping-Andersens aus einer historisch-analytischen Aufbereitung ideologischer Ordnungsvorstellungen gewann.8
2.1.1 De-Kommodifizierung als Indikator
De-Kommodifizierung beschreibt inwieweit soziale Sicherung unabhängig vom (Arbeits-)Markt erreicht wird.9 Sie beschreibt also das Maß, in dem Verteilungsfragen vom Marktmechanismus entkoppelt sind.10
Arbeiter sind als auf dem Markt angebotene Waren in ihrem Wohlergehen vollkommen von ih- rem Marktpreis abhängig. Die Frage nach sozialen Rechten stellt sich nach Esping-Andersen da- her als eine der De-Kommodifizierung, also inwieweit alternative, vom Markt unabhängige Mit- tel zur Wohlfahrtsproduktion bereitgestellt werden. Diese können sich entweder auf erbrachteDienste sowie auf den Status einer Person beziehen. Gemeint ist hierbei nicht, dass das bloße Vorhandensein eines sozialen Sicherungsnetzes zu einer spürbaren De-Kommodifizierung führt,solange es die Menschen nicht substantiell von ihrer Marktabhängigkeit befreit.11 „Eine minima- listische Definition dessen [de-kommodifizierender Wohlfahrtsstaaten]12 müßte (sic!) beinhal- ten, dass ihre Bürger ungehindert und ohne drohenden Verlust ihres Arbeitsplatzes, ihres Ein- kommens oder überhaupt ihres Wohlergehens ihr Arbeitsverhältnis verlassen können, wann im- mer sie selbst dies aus gesundheitlichen, familiären oder altersbedingten Gründen oder auch sol- chen der eigenen Weiterbildung für notwendig erachten; sprich: wenn sie dies für geboten hal- ten, um in angemessener Weise an der sozialen Gemeinschaft teilzuhaben.“13
2.1.2 Stratifizierung als Indikator
Stratifizierung bezeichnet inwieweit soziale Sicherungssysteme die gesellschaftlichen Verhältnisse und Beziehungen strukturieren und schichten.14
Nach Esping-Andersen ist das Verhältnis zwischen Staatsbürgerrechten und sozialen Klassenein theoretisch und empirisch vernachlässigter Gegenstand. Bislang wurde ihm zufolge einfachdavon ausgegangen, das der Wohlfahrtsstaat eine egalitäre Gemeinschaft schafft oder das The- ma wurde nur auf die Strukturen der Einkommensverteilung und der sozialen Aufwärtsmobilitätdurch Bildung beschränkt. Viel grundlegender ist nach seiner Einschätzung jedoch die Frage,welches System der Stratifizierung durch Sozialpolitik gefördert wird.15 „Der Wohlfahrtsstaat istnicht allein ein Instrument zur Beeinflussung und gegebenenfalls Korrektur der gesellschaftli- chen Ungleichheitsstruktur. Er stellt vielmehr ein eigenständiges System der Stratifizierung dar,indem er in aktiver und direkter Weise soziale Beziehungsmuster ordnet.“16
2.1.3 Maß der Wohlfahrtsproduktion durch Staat, Markt und Familie
Der dritte Indikator zur Typisierung des Wohlfahrtsstaates wird aus dem Mischverhältnis undder Akzentuierung der Wohlfahrtsproduktion zwischen Staat, Markt und Familie gebildet.17 Dieverschiedenen qualitativen Arrangements resultieren aus der Stratifizierung und den Prinzipiender Berechtigung der jeweiligen Wohlfahrtsstaaten.18 Hier wird folglich die in den einzelnenLändern zugrundeliegende Verteilung gesellschaftlicher Machtressourcen, also dem (klassen- spezifischen) Potenzial der Organisierbarkeit von Interessen, der Chance zur Realisierung klassenübergreifender Koalition deutlich, auch als Resultat der jeweiligen pfadabhängigen Staatsentwicklung.19 Die feststellbaren Variationen sind nach Esping-Andersen nicht linear verteilt, sondern lassen sich in Regime-Typen bündeln: den liberalen, konservativen bzw. korporatistischen und den sozial-demokratischen Typus.20
2.2 Die drei Welten des Wohlfahrtskapitalismus
Diese drei Typen gibt es nach Esping-Andersen und anderen Autoren nicht in reiner Form. Sie werden vielmehr als Idealtypen angesehen, während die empirische Realität jedoch Mischformen repräsentiert, die verschiedenen Elemente dieser Idealtypen enthalten können.21 Wie bereits oben erwähnt, folgt jeder dieser Wohlfahrtsstaatentypen einem historisch angelegten Entwicklungspfad, verfügt also über seine eigene Logik der Organisation der Sozialpolitik, der Muster der sozialen Schichtung und Ungleichheit sowie der Formen gesellschaftlicher Integration. „Sie produzieren in unterschiedlichem Umfang Wohlfahrtsprogramme, Eintrittsbarrieren und Leistungen, was sich als Maß an der relativen Unabhängigkeit von den Zwängen und Risiken kapitalistischer (Arbeits-) Märkte zusammenfassen lässt.“22
2.2.1 Der liberale Wohlfahrtstaat
Der Gedanke des liberalen Gesellschaftsmodelles fordert vom Staat grundsätzlich eine nach au- ßen gerichtete Sicherung des Friedens und eine nach innen gerichtete Gewährleistung derRechtsstaatlichkeit bzw. die Durchsetzung der Freiheitsrechte des Einzelnen. Der Staat wird alsInstanz betrachtet, die zwar Rahmenbedingungen für Wirtschaft und Gesellschaft bestimmensoll, sich aber so weit wie möglich aus der Regulierung der sozialen Verhältnisse herauszuhaltenhat; staatliche Eingriffe werden als systemwidrig angesehen. Demnach kommt hier sehr starkdas Prinzip der Eigenverantwortung zum Tragen: Wohlstand wird als Ergebnis individuellerLeistungen und soziale Notlagen als Folge individuellen Versagens begriffen. Auf Grund dessenbeschränkt sich der liberale Sozialstaat auf ordnungspolitische Vorgaben für freiwillige Versi- cherungssysteme und die Einrichtung weniger staatlicher Programme, sodass soziale Sicherungim Regelfall individuell zu organisieren ist oder eben wegfällt. Staatliche Programme und Leis- tungen sind mit strikten Zugangs- und Austrittsregeln versehen und bewegen sich zugleich auf einem sehr niedrigem Niveau, sodass sie nur für eingegrenzte, besonders bedürftige Personen- gruppen gewährt werden.23 Der Staat fördert hier den Markt in passiver und aktiver Weise: zumeinen durch niedrige Leistungen und zum anderen durch die Subvention privater Sicherungsfor- men. Der De-Kommodifizierungseffekt ist demzufolge minimal; soziale Rechte werden be- schränkt und eine Schichtungsordnung errichtet, bei der eine relative Gleichheit in der Armutder Leistungsempfänger, eine marktabhängige differenzierte Wohlfahrt der Mehrzahl der Bürgerund ein klassenpolitischer Dualismus zwischen diesen beiden zu verzeichnen ist.24
2.2.2 Der konservative bzw. korporatistische Wohlfahrtsstaat
In konservativen Wohlfahrtsstaaten herrscht die liberale Kommodifizierung nicht vor und dieGewährleistung sozialer Rechte wird auch im Grunde nicht bestritten. Vorrangig geht es hier al- lerdings um den Erhalt von Statusunterschieden, sodass Rechte status- und klassengebundensind.25 Das Leistungsprinzip und das der Eigenverantwortung werden anerkannt und die sozialenSicherungssysteme dementsprechend nach dem Äquivalenzprinzip gestaltet. Allerdings wird zu- gleich antizipiert, dass persönliche Betroffenheit im gesamtgesellschaftlichen Verursachungszu- sammenhang stehen könnte.26 Nach Esping-Andersen spielen private Versicherungen und be- triebliche Zusatzleistungen bei diesem Typus kaum eine Rolle, da der Staat den Markt als Wohl- fahrtsproduzent verdrängt. Allerdings bewirkt das Streben nach der Aufrechterhaltung der Sta- tusdifferenzen, dass es kaum Umverteilungseffekte gibt.27 Durch den hier herrschenden Einflussder Kirche ergibt sich zudem eine starke Verpflichtung zur Aufrechterhaltung traditioneller Fa- milienformen, sodass staatliche Mindestsicherungsleistungen nachrangig bleiben (Subsidiaritäts- prinzip). Das bedeutet, dass der Staat erst dann eingreift, wenn die Selbsthilfepotenziale der be- troffenen Personen und ihren Familien erschöpft sind.28 Der kirchliche Einfluss ist weiter Ursa- che für familienpolitische Leistungen zur Ermutigung zur Mutterschaft oder auch die deutlicheUnterentwicklung von familienbezogenen Diensten, wie z.B. Kindertageseinrichtungen.29
[...]
1 Vgl. Boekh 2010, S. 40 f
2 Vgl. Rölrdanz et al.
3 Vgl. Schmid 2010, S. 100
4 Vgl. Ritter 1989, S. 2 f; Vgl. Universität Hamburg online
5 Vgl. Schmid 2010, S. 42 f
6 Schmid 2010, S. 45
7 Vgl. Boeckh 2010, S. 41
8 Vgl. Opielka 2008, S. 34
9 Vgl. Esping-Andersen 1990 zit n. Opielka 2008, S. 34
10 Vgl. Esping-Andersen 1989, S. 36
11 Vgl. Esping-Andersen 1989, S 36 f
12 Anmerkung d. Verf.
13 Esping-Andersen 1989, S 38
14 Vgl. Opielka 2008, S. 34
15 Vgl. Esping-Andersen 1989, S 39
16 Esping-Andersen 1989, S 39
17 Vgl. Opielka 2008, S. 34
18 Vgl. Esping-Andersen 1989, S 43
19 Vgl. Esping-Andersen 1992 zit. n. Obinger et al. 1997, S. 8
20 Vgl. Esping-Andersen 1989, S. 43
21 Vgl. ebd., S. 46; vgl. Opielka 2008, S. 34
22 Schmid 2010, S. 100 f
23 Vgl. Boeckh 2010, S. 42
24 Vgl. Esping-Andersen 1989, S. 43
25 Vgl. ebd., S. 44
26 Vgl. Boeckh 2010, S. 42
27 Vgl. Esping-Andersen 1989, S. 44
28 Vgl. ebd.; vgl. Boeckh 2010, S. 43
29 Vgl. Esping-Andersen 1989, S. 44
- Arbeit zitieren
- Britta Iwwerks (Autor:in), 2011, Sozialpolitik und Soziale Arbeit in Europa, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/207558
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