In der vorliegenden Arbeit wird das Ziel verfolgt, herauszufinden, inwieweit sich in der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre Entwicklungslinien, Paradigmata bzw. Denkschulen identifizieren lassen und somit die Nützlichkeit bzw. die Eigenständigkeit des Faches nachgewiesen werden kann.
Man findet im Anhang eine Zusammenstellung von 56 Lehrstühlen an deutschen Universitäten mit Ausrichtung Betriebswirtschaftliche Steuerlehre (Stand SS 2012) und eine Zusammenstellung von 67 im Buch zitierten Autoren mit deren aktuellen Forschungsschwerpunkten.
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
1 Einleitung
2 Begriffsdefinitionen und Darstellung der Zusammenhänge
2.1 Betriebswirtschaftliche Steuerlehre
2.1.1 Aufgaben der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre und Einordnung der Disziplin in die Betriebswirtschaftslehre
2.1.2 Entwicklung der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre zu einer wissenschaftlichen Disziplin
2.1.3 Abgrenzung der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre zu den anderen Steuerwissenschaften
2.2 Entwicklungslinie, Paradigma, Denkschule
2.2.1 Entwicklungslinie
2.2.2 Paradigma
2.2.3 Denkschule
2.3 Zusammenhang
3 Entwicklungen in der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre
3.1 Einordnung der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre in die Paradigmata der Betriebswirtschaftslehre
3.1.1 Paradigmata der Betriebswirtschaftslehre
3.1.2 Paradigmata der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre
3.1.2.1 Festlegen der Schwerpunkte
3.1.2.2 Entscheidungsorientierung
3.1.2.3 Erkenntnisorientierung
3.1.2.4 Konstruktivistischer Ansatz
3.1.2.5 Neue Institutionenökonomik
3.2 Aktuelle Entwicklungen in der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre
3.3 Künftige Entwicklungslinien
4 Zusammenfassende Darstellung und kritische Würdigung
A Anhang
Literaturverzeichnis
Verzeichnis der Gesetze
Erklärung
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
1 Einleitung
Wenn wir auf die Betriebswirtschaftliche Steuerlehre schauen, können wir auf ca. 90 Jahre Entwicklung zurückblicken. Die Notwendigkeit der Begründung einer Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre entstand zu Beginn des 20. Jh. in der Phase der Hochindustrialisierung. Franz Findeisen[1]) formulierte 1920 erstmalig die Aufgabe der damaligen „Lehre von der Steuertechnik“ wie folgt: Der Kaufmann muss für Steuerzwecke alle Maßnahmen treffen, oder er trifft sie freiwillig, um das Steuerabfertigungsverfahren zu ermöglichen oder zu erleichtern.[2])
Seit dieser Zeit sind einige Veränderungen in der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre über ihren Problembereich, ihre Zielsetzung und ihre Methoden erkennbar. Um es vorwegzunehmen: Es existiert bisher keine einheitliche Bestandsaufnahme über die Entwicklung der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre. Man kann eine Vielzahl von Problemfeldern innerhalb der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre erkennen, welche es nicht einfach machen, eine Systematik herzustellen. Warum stellt sich aber erst jetzt die Frage nach einer Katalogisierung bzw. Systematik? Eine mögliche Ursache könnte die immer noch nicht endgültig beantwortete Frage nach der Eigenständigkeit des Faches sein. Um diese Frage zu beantworten, muss ein Nachweis über die Nützlichkeit der Disziplin der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre erbracht werden. Dafür müssen aber erst die Forschungsziele und Forschungsergebnisse systematisch offengelegt werden, ohne sich zu sehr im Detail zu verlieren.[3]) Bei der Vielzahl von Aufsätzen und Publikationen hat sich dieses Ziel in der Vergangenheit nicht immer identifizieren lassen.
In der vorliegenden Arbeit wird das Ziel verfolgt, herauszufinden, inwieweit sich in der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre Entwicklungslinien, Paradigmata[4]) bzw. Denkschulen identifizieren lassen und somit die Nützlichkeit bzw. die Eigenständigkeit des Faches nachgewiesen werden kann.
Dazu ist es zuerst notwendig, folgende Fragen zu beantworten:
1. Was ist die Betriebswirtschaftliche Steuerlehre?
2. Was versteht man unter Entwicklungslinie, Paradigma und Denkschule?
3. Lassen sich Zusammenhänge zwischen Entwicklungslinie, Paradigma und Denkschule herstellen und wenn ja, welche?
In der jüngsten Vergangenheit sind innerhalb der wissenschaftlichen[5]) Disziplin Betriebswirtschaftliche Steuerlehre eine Vielzahl an Publikationen erschienen. Eine quantitative Auswertung der sich im Umlauf befindenden Dissertationen bzw. Habilitationen für die Jahre 1973 bis 2006 an deutschen Universitäten in Fachbereichen mit betriebswirtschaftlicher steuerlicher Ausrichtung findet man bei Schmidt.[6]) Waren es im Jahr 1973 noch 63 Vorhaben, so kann man im Jahr 1993 schon 265 Vorhaben zählen, um im Jahr 2006 eine Verdreifachung auf 896 Vorhaben festzustellen. Diese explosionsartige Entwicklung und die Aktualität der Problemstellung macht es erforderlich, sich in dieser vorliegenden Arbeit auf einen Zeitraum zu beschränken, der sich auf die Jahre von ca. 1990 bis 2010[7]) beziehen wird.
Die Arbeit soll dazu beitragen, eine Antwort auf die Frage zu geben, ob sich innerhalb dieser 20 Jahre erkennbare Entwicklungslinien in der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre zu Paradigmata oder Denkschulen klassifizieren lassen. Dabei werden anerkannte Forschungsergebnisse aus der Betriebswirtschaftslehre die Grundlage bilden.
In Ermangelung objektiver Messgrößen und Kriterien für die Bedeutung der einzelnen Fachbeiträge, die in der jüngeren Geschichte veröffentlicht wurden, versteht es sich von selbst, dass die Entwicklung des Faches nur aus Sicht des Verfassers dargestellt werden kann und somit die Auswahl gezwungenermaßen eine subjektive Wertung enthält. Deutlich werden soll auch, dass die Problemstellung in dieser Arbeit nicht endgültig beantwortet werden kann und von weiteren Forschungsaktivitäten auszugehen ist.
Es wird wie folgt vorgegangen:
Zuerst werden die Aufgaben der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre erläutert und es wird eine Aufgabenabgrenzung der Betriebswirt-schaftlichen Steuerlehre zu den anderen Steuerwissenschaften heraus-gearbeitet.
Eine begriffliche Abgrenzung von Entwicklungslinie, Paradigma und Denkschule erfolgt in Abschnitt 2.2, um im Anschluss einen Zusammen-hang zur Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre herstellen zu können.
In der Betriebswirtschaftslehre lassen sich zahlreiche Paradigmata identifizieren, die in Abschnitt 3.1.1 beispielhaft vorgestellt werden. Dabei werden nur diese berücksichtigt, bei denen sich m. E. ein Bezug zur Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre herstellen lässt. Diese Auflistung von Paradigmata soll keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.
Wenn die Betriebswirtschaftliche Steuerlehre als anerkanntes Teilgebiet der Betriebswirtschaftslehre verstanden wird, dann sollten sich auch die Paradigmata der Betriebswirtschaftslehre (wenigstens) begrenzt anwenden lassen. Mögliche Beispiele für Paradigmata in der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre werden in Abschnitt 3.1.2 vorgestellt.
Zusammenfassend sollen folgende Fragestellungen beantwortet werden:
Sind im zu untersuchenden Zeitraum Entwicklungslinien, Paradigmata oder Denkschulen der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre identifizierbar? Lässt sich daraus eine Eigenständigkeit und Existenzberechtigung nachweisen?
2 Begriffsdefinitionen und Darstellung der Zusammenhänge
2.1 Betriebswirtschaftliche Steuerlehre
2.1.1 Aufgaben der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre und Einordnung der Disziplin in die Betriebswirtschaftslehre
Die Aufgabe der Steuerlehre ist es, dem Staat bei der Beschaffung der Finanzmittel in Form von Steuern zu helfen. Steuern bedürfen dabei keiner äquivalenten Gegenleistung durch den Staat.[8]) Steuerzahlungen werden zur Deckung des allgemeinen Finanzbedarfs des Staates verwendet, können dabei aber auch für Lenkungszwecke eingesetzt werden.
Die Betriebswirtschaftliche Steuerlehre wird allgemein als Teilgebiet der Allgemeinen Betriebswirtschaftslehre verstanden.[9]) Sie wird dabei weniger als eigene Spezialisierung, sondern vielmehr als eine Allgemeine Betriebswirtschaftslehre unter besonderer Berücksichtigung steuerlicher Einflüsse angesehen.[10]) Mithin werden also betriebswirtschaftliche Probleme in einen steuerlichen Kontext einbezogen, die in anderen speziellen Betriebswirtschaftslehren ausgeblendet werden. Eine Auswertung von Lehrplänen an deutschen Hochschulen ergibt allerdings eine andere Sicht auf die Betriebswirtschaftliche Steuerlehre. Sie wird als spezielle Betriebswirtschaftslehre gelehrt und geprüft und steht somit in den Hochschulen gleichberechtigt neben den Wirtschaftszweiglehren.[11])
Die Betriebswirtschaftslehre bedient sich für Forschungszwecke der verschiedenen erkenntnistheoretischen Schulen der Sozialwissenschaften, wie z. B. des Positivismus, des kritischen Rationalismus, der marxistischen Dialektik, der konstruktivistischen Perspektive und des systemtheoretischen Ansatzes. Den Untersuchungsgegenstand der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre bilden die Auswirkungen der Steuern auf den Betrieb, die darauf aufbauenden unternehmerischen Entscheidungen[12]) und die „Untersuchung aller einzelwirtschaftlichen Auswirkungen der Besteuerung“[13]) unter dem Aspekt der Entscheidungstheorie mit den mikropolitischen Wirkungen der Besteuerung. Diese Auswirkungen sind prinzipiell bei allen Betrieben gleich, Unterschiede können sich ergeben durch die Rechtsformwahl, die Eigentumsverhältnisse, die Standortfaktoren bzw. die Verflechtungen mit anderen Betrieben.
Die Aufgaben der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre können weder vollständig noch endgültig genannt werden.[14]) Zumeist konzentrieren sich die Problemstellungen auf finanzwirtschaftliche Fragen, bei denen Zahlungsflüsse im Vordergrund stehen. Dieses Verhältnis zwischen Steuern und Auswirkungen auf das betriebliche Handeln führt zu der Einordnung der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre in die Allgemeine Betriebswirtschaftslehre.[15]) Der Begriff Betrieb im Namen Betriebs-wirtschaftliche Steuerlehre soll das Forschungsgebiet nicht nur auf Rechtsformen im Sinne von Betrieben beschränken, denn eine Umschreibung für wirtschaftliches Handeln am Markt stellt auch eine Unternehmung dar. Die Betriebswirtschaftliche Steuerlehre widmet sich dementsprechend auch Wirkungen ökonomischer Belastungen einzelner Individuen.[16]) Das Betriebswirtschaftliche in der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre sollte demzufolge auch als Synonym für Unternehmerische verstanden werden.[17])
Wöhe hat 1988 drei Hauptaufgaben der Betriebswirtschaftlichen Steuer-lehre zusammenfassend wie folgt dargestellt:
- Steuerrechtsnormendarstellung,
- Steuerwirkungslehre und Steuergestaltungslehre,
- Steuerrechtsgestaltungslehre.
Eine Aufgabe der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre ist es, die wichtigsten nationalen aber auch internationalen einzelsteuerlichen Regelungen zu systematisieren (Steuerrechtsnormendarstellung). Die Analyse und Beschreibung von einzelwirtschaftlichen Einflüssen der Besteuerung auf betriebliche Größen (Steuerwirkungslehre) und die Anwendung der dabei gewonnenen Erkenntnisse auf der Suche nach betrieblichen Gestaltungsalternativen (Steuergestaltungslehre) in den Bereichen Rechnungswesen, Unternehmensstruktur und Unternehmens-funktionen ist eine weitere wichtige Aufgabe. Dabei sollten aufgrund von Steuerwirkungskenntnissen dem Management Entscheidungsalternativen im Hinblick auf die Realisierung betrieblicher Zielgrößen aufgezeigt werden können.[18])
Als Ergänzung zu den bisher genannten Aufgaben ist die Steuerrechts-gestaltungslehre zu benennen. Aufbauend auf die Erkenntnisse aus Steuerwirkungen und Steuergestaltungsmaßnahmen ist es auch Aufgabe der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre, den Gesetzgeber bei der Änderung von Steuerrechtsnormen zu unterstützen.
Als eine weitere, vierte Aufgabe wird in der neueren Literatur die empirische Betriebswirtschaftliche Steuerlehre[19]) definiert, welche aber noch in den „Kinderschuhen“ steckt.[20])
Von den Fachvertretern selbst, aber auch von den Universitäten und der Öffentlichkeit, werden die Forschungsfragen in einen wissenschaftlichen Wettbewerb versetzt,[21]) sodass im Jahr 2004 als Schwerpunktthema auf der Frühjahrstagung der Kommission Betriebswirtschaftliche Steuerlehre im Verband der Hochschullehrer für Betriebswirtschaft e. V. die Aufgaben der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre behandelt wurden.[22])
Zusammengefasst findet man die Schwerpunkte bzw. die Hauptaufgaben der „moderne[n] betriebswirtschaftlich-steuerökonomische[n] Forschung“[23]) bei Schmidt:
- „Steuernormenlehre (= Steuerartenlehre): … als Grundlage für:
- Steuerwirkungslehre: …; Grundlage für:
- Steueroptimierungslehre (auch Steuergestaltungslehre, Steuerplanungslehre, Steuerpolitik): …; alle drei Teilgebiete sind Grundlage für:
- Steuerrechtsgestaltungslehre (auch rechtskritische Betriebswirtschaftliche Steuerlehre).“[24])
Die Schwerpunktsetzung der modernen Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre liegt heute eindeutig auf der Steuerwirkungslehre und der Steuergestaltungslehre.[25])
2.1.2 Entwicklung der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre zu einer wissenschaftlichen Disziplin
In den letzten drei Jahrzehnten hat die Betriebswirtschaftliche Steuerlehre an den Universitäten und Fachhochschulen einen großen Aufschwung erhalten und gibt uns Grund, den wissenschaftlichen Charakter der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre zu hinterfragen. Wie kann man den Begriff Wissenschaft definieren? Eine erste Definition finden wir bei Schmalenbach: „… ein Komplex von Erfahrungen, die in exakter Weise gewonnen werden und deren Ausbau exakt gepflegt wird.“[26]) Im Folgenden sollen vier Kriterien genannt werden, welche für die Betriebswirtschaftliche Steuerlehre als Wissenschaft angenommen werden.[27])
Nach Gutenberg[28]) ist ein Kriterium für Wissenschaft, dass sie „Wenn-Dann-Aussagen“ trifft. Aussagen solcher Art lassen sich auch auf die Betriebswirtschaftliche Steuerlehre anwenden, z. B. in der Art, welchen Einfluss die Wahlrechte von Bilanzierungs- und Bewertungsent-scheidungen auf die Steuerbemessungsgrundlagen haben. Ein weiteres Kriterium ist auf Max Weber zurückzuführen: die Wertfreiheit von Wissenschaft. Allerdings entfachte in den letzten Jahren innerhalb der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre der Streit um die Werturteilsfreiheit dieser selbst, da das Kriterium der Wertfreiheit i. S. Webers oft missverstanden wurde. Wertfreiheit nach Weber bedeutet, dass die wissen-schaftlichen Ziele nicht vom Wissenschaftler postuliert werden dürfen, sondern sie Bestandteil des zu erforschenden Problems sind. Der Wissenschaftler selbst arbeitet wertfrei.[29]) Ein weiteres Kriterium betrifft die Objektivität der wissenschaftlichen Aussagen, d. h. ein unbeteiligter Dritter muss jederzeit die Aussagen prüfen und nachvollziehen können. Empirische Aussagen müssen zudem wiederholbar sein. Die Auswirkungen des o. g. Beispiels, der Einfluss der Wahlrechte auf Bemessungsgrund-lagen, sind jederzeit nachprüfbar, nachvollziehbar und reproduzierbar.[30]) Als letztes Kriterium soll die Falsifizierbarkeit nach Karl Popper genannt werden. Die ursprüngliche Radikalität zur Suche nach Gegenbeispielen wurde allerdings etwas aufgeweicht. Es genügt auch die Suche nach Anhängern neuer Aussagen und damit die Bestätigung eines neuen Paradigmas.[31])
2.1.3 Abgrenzung der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre zu den anderen Steuerwissenschaften
Die Steuerwissenschaft hat sich zu einem eigenen Forschungsfeld entwickelt.[32]) Wenn es darum geht, eine Einordnung der Steuerwissen-schaften in das wissenschaftliche System vorzunehmen und damit die Eigenständigkeit dieser Wissenschaft nachzuweisen, ist es wichtig, ein Abgrenzungskriterium zu anderen Wissenschaften herauszufinden. Als ein solches Kriterium kann der wissenschaftliche Erkenntnisgegenstand bzw. das Erkenntnisobjekt herangezogen werden.[33]) Wöhe definiert das Erkenntnisobjekt als Summe aller wirtschaftlichen Entscheidungen, die im Rahmen eines Betriebes erfolgen. Die Steuerwissenschaft als Oberbegriff lässt sich traditionell in folgende drei Bereiche abgrenzen: die Finanzwissenschaftliche Steuerlehre als Teilgebiet der Volkswirtschafts-lehre, die Steuerrechtswissenschaft als Teilgebiet der Rechtswissenschaft sowie die Betriebswirtschaftliche Steuerlehre als Teilgebiet der Betriebs-wirtschaftslehre.[34])
Als Erkenntnisobjekt im Rahmen der Finanzwissenschaft gelten nach Wöhe und Rose die Finanzierung der öffentlichen Haushalte mithilfe von Steuern sowie die Wirkung von Steuern auf die gesamte Wirtschaft. Aufgabe der Finanzwissenschaft ist es, die Beziehungen zwischen Staat, Bürgern und Unternehmen zu untersuchen und zu regeln. Fragen der Besteuerung und die daraus resultierende Wirkung auf die Gesamtwirtschaft stehen im Vordergrund. Ein Kernelement der Finanzwissenschaft stellt die Steuerlehre dar. Dabei bedient sich die Finanzwissenschaft im Gegensatz zur Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre meist makroökonomischer Steuermodelle. Die rechtliche Ordnung der Besteuerung und der Rechtsvorgang an sich stellt das Erkenntnisobjekt der Steuerrechtswissenschaft dar. Sie beschäftigt sich mit der Stellung des Steuerrechts innerhalb der Rechtsordnung.[35]) Ein weiteres Aufgabengebiet ist die Beschäftigung mit der Frage nach der Ordnung innerhalb des gesamten Steuerrechts.[36]) Dabei werden die Gesetze aufeinander abgestimmt und Fragen beantwortet, die das Verhältnis zwischen den Steuergesetzen und weiteren Rechtsquellen regeln. Weiterhin ist es Aufgabe der Steuerrechtswissenschaft, steuerrechtliche Normen sowie steuerrechtliche Rechtsprechung darzustellen und mit den Methoden der Steuerrechtswissenschaft zu bewerten.[37])
Innerhalb der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre stellen die Probleme der Entscheidungstheorie im betrieblichen Prozess unter Einbeziehung der Existenz von Steuern das Erkenntnisobjekt dar. Wagner definiert die Betriebswirtschaftliche Steuerlehre als Wissenschaftszweig mit mikroökonomischer Sichtweise und einer Verbindung ökonomischer und steuerlicher Problemstellungen.[38])
Eine trennscharfe Abgrenzung der einzelnen Steuerwissenschaften fällt in jüngster Zeit zunehmend schwerer. Besonders die Finanzwissenschaftliche und die Betriebswirtschaftliche Steuerlehre haben sich angenähert. Des Weiteren lassen sich Überlappungen zwischen der Steuerrechts-wissenschaft und der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre feststellen, sodass ein interdisziplinärer Wissensaustausch gewährleistet ist. Diese Kooperation zwischen den Disziplinen wird schon länger von den Fachvertretern gefordert.[39]) Die deskriptive Darstellung des Steuerrechts bzw. auch die Rechtskritik als originäre Aufgabe der Steuer-rechtswissenschaft wird auch oft von der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre wahrgenommen.[40]) In aktuellen Publikationen, welche einen eindeutigen Fokus auf eine Steuerrechtsdarstellung gerichtet haben, findet man vermehrt die daraus folgenden Steuerwirkungen und Steuer-gestaltungen.[41]) In der Vergangenheit hat die Diskussion um die Entwicklung einer Steuergerechtigkeitslehre zugenommen. Verschieden-artig diskutiert wird auch die Bedeutung von Werturteilen in der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre.[42]) Einigkeit bei den Fachvertretern besteht aber darüber, dass es Aufgabe des jeweiligen Fachgebietes sei, die Politik zu beraten und Handlungsempfehlungen auszusprechen.
Eine weitere Überschneidung der Steuerrechtswissenschaft und der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre erkennt man in der gemeinsamen Beschäftigung mit der Frage nach den ökonomischen Wirkungen der Besteuerung, welche durch steuerliche Vorschriften ausgelöst werden.
Die Stellung der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre innerhalb der Betriebswirtschaftslehre hebt Erstere stärker von den anderen Steuerdisziplinen ab. Sie wird dort als eine Allgemeine Betriebs-wirtschaftslehre unter Berücksichtigung von steuerlichen Einflüssen wahrgenommen.[43]) Zusammengefasst kann man sagen, dass in der Allgemeinen Betriebswirtschaftslehre der steuerliche Einfluss spürbar ist, was die steuerliche Finanzwissenschaft innerhalb der Volkswirtschaftslehre nicht erreicht.
2.2 Entwicklungslinie, Paradigma, Denkschule
2.2.1 Entwicklungslinie
Unter dem Begriff Entwicklung findet man im Deutschen Wörterbuch folgende Definition: „(reine) Entfaltung von jemandem bzw. weiterer Ablauf von etwas“[44]). Eine weitere Definition psychologischen Ursprungs lautet: „Unter Entwicklung versteht man im Allgemeinen einen Prozess der Entstehung, der Veränderung bzw. des Vergehens“[45]). Ein Prozess ist ein über einen längeren Zeitraum verlaufender Vorgang, eine Entwicklung, ein Ablauf.[46]) Das bedeutet, dass ein Prozess über eine Zeitachse betrachtet immer aus einem Anfang, einem Vorgang bzw. einer Entwicklung und dem Abklingen bzw. Beenden besteht. Ein Prozess verläuft entlang einer Linie, man schlägt also eine Richtung mit einer vorgesehenen Art des Handelns oder des Vorgehens ein.
Dementsprechend kann sich eine Person/eine Personengruppe bzw. ein Vorgang entlang eines Zeitstrahls innerhalb des Anfangspunkts und des Endpunkts bewegen. Innerhalb dieser Punkte findet Entwicklung statt. Eine Entwicklungslinie verläuft in eine vorgesehene Richtung, muss aber nicht immer geradlinig sein. Richtungen können und sollen aufgrund von äußeren Tatbeständen (neue Erkenntnisse, neue Forschungsergebnisse, neue Ideologien) auch angepasst werden.
Wenn dabei die Frage zu beantworten ist, was in einem Entwicklungspro-zess Bestand haben könnte und (zum aktuellen Zeitpunkt) keiner weiteren Entwicklung/Forschung bedarf, dann scheint als Kriterium der praktische Nutzen bzw. der Erkenntnisgewinn zu dienen. Wenn der Nutzen nachge-wiesen werden kann, dann wird ein Inhalt dauerhafte Anerkennung finden und nur dann wird hartnäckig an einem gestellten Thema, auch wissen-schaftlichen, Thema gearbeitet. Theoretische Ansätze können innerhalb eines Prozesses auch dann für eine gewisse Zeit Bestand haben, wenn sie eine Kette weiterer Forschungsaktivitäten auslösen. Aber am Ende der Kette bzw. des Prozesses kann man auch bei einer wissenschaftlichen Disziplin wie der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre nicht am wirtschaft-lichen Nutzen vorbeisehen. Deshalb ist immer abschließend zu prüfen, auf welchen Nutzenwegen die wissenschaftlichen Produkte Eingang in die Praxis finden und welche Nutzeninhalte dabei erfolgreich sind.[47])
Bei einem naturwissenschaftlichen Verständnis führt der Erkenntniszu-wachs langfristig dazu, dass ältere Teilmodelle der Realität stets durch umfassendere, allgemeingültigere und aussagekräftigere Modelle ersetzt werden. Im Allgemeinen herrscht unter Fachkundigen Einigkeit darüber, ob Forschungsergebnisse als überholt, welche Theorien als besonders erfolg-reich und welche Forschungsfragen vorläufig als kontrovers zu betrachten seien.[48]) Mit Blick auf die Betriebswirtschaftliche Steuerlehre lässt sich diese Form des Erkenntnisfortschrittes nicht immer nachweisen. Allgemein-gültigkeit von Theorien wird zwar immer großzügig postuliert, aber später reihen sich diese Theorien in die Masse gleichberechtigter Ansätze mit ein. Unter Einbeziehung des kritischen Rationalismus, der in der Betriebs-wirtschaftslehre wie auch in der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre weitverbreitet ist, schreibt Werhahn (1989) über die Betriebswirtschafts-lehre, dass keinerlei Fortschritt i. S. einer Falsifikation von überholten Ansätzen und ihrer Ablösung durch neue zu beobachten sei.[49]) Zu über-prüfen bleibt, ob diese Aussage auch für die Betriebswirtschaftliche Steuerlehre und den zu untersuchenden Zeitraum gültig ist.
2.2.2 Paradigma
Der Begriff Paradigma ist auf den Wissenschaftshistoriker Thomas S. Kuhn zurückzuführen. Mittlerweile wird der Begriff Paradigma in vielen Fach-publikationen verwendet, ohne dass er dort einer ausführlichen Erklärung bedarf.[50]) Das ist aber auch der Grund dafür, dass ein großer interpretativer Spielraum entstanden ist. Autoren wissenschaftlicher Publikationen gehen i. d. R. davon aus, dass, wenn sie über ein Paradigma sprechen, sie auf einen einheitlichen Ursprung zurückgreifen können. Es besteht aber die Gefahr, dass sie durch ihre Interpretationen und Beispiele grundlegende Inhalte zum Begriff Paradigma im Sinne Kuhns verändern. Durch die folgenden Ausführungen sollen keine Wertungen vorgenommen werden, sondern es soll eine einheitliche Grundlage für das weitere Verständnis in dieser Arbeit geschaffen werden.
Kuhn charakterisiert den Begriff Paradigma durch zwei Merkmale folgendermaßen: Einerseits verwendet er ihn für die gesamte Konstellation von Meinungen, Werten und Methoden, die von Mitgliedern einer Gemein-schaft geteilt werden. Andererseits bezeichnet er ihn als ein Element in dieser Konstellation, welches für konkrete Problemlösungen – als Vorbild oder Beispiel gebraucht –, explizite Regeln als Basis für die Lösung der übrigen Probleme der normalen Wissenschaft ersetzen kann.[51]) Kuhn schreibt weiter: „Ein Paradigma ist das, was den Mitgliedern einer Gemein-schaft gemeinsam ist, und umgekehrt besteht eine wissenschaftliche Ge-meinschaft aus Menschen, die ein Paradigma teilen.“[52]) Zu Recht erkennt er dabei die Zirkularität in seiner Aussage und versucht sich dem Problem zu nähern, indem er seine eigene Aussage kritisiert und ihr hinzufügt, dass wissenschaftliche Gemeinschaften zunächst isoliert ohne vorherigen Rückgriff auf Paradigmata betrachtet werden sollen.[53])
Wolf[54]) gab 2011 im Interview zu der Frage über die Entstehung eines Paradigmas folgende Antwort, der im weiteren Verlauf zugestimmt werden soll: Ein Paradigma stelle eine übergeordnete Sichtweise in einem Erkenntnisfeld dar. Es beinhalte eine Mischung aus Grundannahmen und Überzeugungen, die sich, besonders im Bereich der Wirtschaftswissen-schaften, durch den Einfluss der Praxis auch ändern könnten. Wolf kritisiert, dass eine zu theoretische Untersuchung im Rahmen eines Paradigmas manchen Wissenschaftler nicht erkennen lasse, dass einige Grundannahmen realitätsfremd seien. Diese Zweifel der Kollegen aus der Praxis würden neue Forschung produzieren, aus der neue Theorien entstehen könnten. Diese Theorien könnten sich zu einem neuen Paradigma verdichten, aber ein höheres Erkenntnisniveau würde damit noch nicht erreicht werden.[55])
Zusammenfassend können wir festhalten: Unter Paradigmata versteht man Lehrsätze, Hypothesenbündel oder theoretische Konzepte. Sie werden von bestimmten Wissenschaftsrichtlinien oder Forschergruppen für gültig gehalten und sie existieren als Objekte, welche grundsätzlich Artikulierung und Spezifizierung unter neuen und strengeren Voraussetzungen zulassen. Ein Paradigma gewinnt immer an Bedeutung, da Untersuchungsansätze sowie methodische Gestaltungen von ihm bestimmt werden. In der Folge führt dies zu sich selbst erfüllenden Vorhersagen. Kommen durch ein Paradigma widersprüchliche Ergebnisse zustande, wird es nicht aufgegeben. Stattdessen wird nach Erklärungen für die Widersprüchlichkeit gesucht, damit diese nicht mehr existiert. Objektive Forschung wird durch die Existenz von Paradigmata erschwert.
Welche Phasen durchläuft nun ein Paradigma? Jede Wissenschaft beginnt mit einer Phase der Protowissenschaft, die durch eine Konkurrenz verschiedener Paradigmata gekennzeichnet ist. In der Phase der Normalen Wissenschaft findet eine Einigung auf ein gemeinsames Paradigma statt, welches letztlich aufgrund von Anomalien wieder bis in eine Krise und zur Degeneration des Paradigmas führt. Das nachfolgende Stadium auf der Suche nach einem neuen Paradigma nennt Kuhn Außerordentliche Wissenschaft. Dieses wird schließlich durch die Einigung auf ein neues Paradigma beendet. Diese Einigung nennt Kuhn Wissenschaftliche Revolution.[56])
Eine Weiterentwicklung des Begriffs Paradigma wurde durch Imre Lakatos vorgenommen. Durch ihn wurde der Begriff Forschungsprogramm geprägt. Forschungsprogramme existieren nebeneinander und unterliegen einem ständigen Wettbewerb.[57]) Im Gegensatz zu Kuhn ist Lakatos der Auffassung, dass die verschiedenen Forschungsprogramme rational verglichen und diskutiert werden können. Nur so kann die Wissenschaft Fortschritte machen und sich weiterentwickeln.[58])
2.2.3 Denkschule
Von wissenschaftlichen Schulen spricht man traditionell in den Geistes- und Gesellschaftswissenschaften. Am bekanntesten wurde in der zweiten Hälfte des 20. Jh. die Frankfurter Schule[59]). Eine als Erlanger Schule[60]) bekannt gewordene Theorie beschreibt den Methodischen Konstruktivismus. Um die Wende des 19. zum 20. Jh. spielten in der deutschsprachigen Philosophie mit der Marburger Schule[61]) und der Südwestdeutschen Schule[62]) zwei konkurrierende Ausprägungen des Neukantianismus eine besondere Rolle.[63])
Was ist nun eine Denkschule bzw. eine wissenschaftliche Schule? Eine genaue Definition findet man nicht, denn das Wort „denken“ erhält von jedem eine andere Bedeutung und wird unterschiedlich interpretiert. Auch für den Begriff Wissenschaft lässt sich keine eindeutige und umfassende Definition in wissenschaftstheoretischen Werken finden. Allgemein wird „Wissenschaft“ mit „wissen“ erklärt, sodass wir uns in einem Zirkelbezug befinden. Man impliziert eine Wissenschaft und die unterschiedlichsten Erkenntnisgebiete werden lediglich dazugeordnet. Nach unserem allgemeinen Verständnis besteht Wissen aus wahren Sätzen, die geglaubt werden und für deren Richtigkeit gute Gründe angeboten werden.[64])
Ein erster Gedanke bei dem Begriff Denkschule ist der an eine Schule und damit an eine Lehrer-Schüler-Beziehung. Schüler und Lehrer werden in der Schule jeweils als einzigartiges Individuum angesehen. Nicht nur der Schüler gilt als aufnehmendes Wesen, das sich vergleichen lassen und sich nach vom System festgelegten Vorschriften verhalten muss, die ausschließlich das Programm vorschreibt. Genauso ist auch der Lehrer zu verstehen, denn er lehrt, er fragt, er analysiert, er kommuniziert, er gibt Werte weiter (aber niemals werturteilsfrei) und ist einer der wichtigsten Ansprechpartner in einer konkreten Lernphase. Aus Lehrer und Schüler entsteht ein Team, dessen Ziel es ist, eigenständig und verantwortungsvoll zu denken und zu handeln.
Diese Aussagen sollen im Folgenden Anwendung im Wissenschaftsbereich finden. Es wird dabei deutlich, dass eine Denkschule im wissenschaftlichen Bereich einer klassischen Lehrer-Schüler-Beziehung ähnlich ist.
[...]
[1] 1919/1920, Gründungsvater der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre, wie auch Fritz Schmidt.
[2] Vgl. Findeisen, F. (1919/20), S. 163 f.
[3] Es herrschte in der Vergangenheit nicht immer Einigkeit über die Forschungsgebiete, Leitbilder und Methoden der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre, vgl. dazu ausführlich Hundsdörfer, J./Kiesewetter, D./Sureth, C. (2008).
[4] Der Begriff „Paradigmata“ wird von Kuhn als Pluralform von „Paradigma“ verwendet. Vgl. dazu Kuhn, T. (1976), S. 25 und ausführlich Abschnitt 2.2.2.
[5] An dieser Stelle wird das Wort „wissenschaftlich“ verwendet, ohne dass bisher der Beweis der Wissenschaftlichkeit erbracht wurde. Es wird aber hier und im Weiteren trotzdem verwendet, weil sich in den Fachbeiträgen die Verwendung von „wissenschaftliche Betriebswirtschaftliche Steuerlehre“ durchgesetzt hat.
[6] Vgl. Schmidt, B. (2008), S. 262-348.
[7] Es erfolgt hier eine ca.-Angabe, weil eine genaue definierte zeitliche Einschränkung aufgrund der sich überschneidenden Publikationen der Fachkollegen zu einem Problembereich nicht möglich ist.
[8] Vgl. § 3 AO.
[9] Vgl. Wöhe, G./Bieg H. (1995), S. 3 f; Schult, E. (2002), S. 2-4; Selchert, F. (2001), S. 19; Kußmaul, H. (2006), S. 1.
[10] Vgl. z. B. Schneider, D. (1983a), S. 28; detailliert Wöhe, G. (1988), S. 30-41 sowie Jacobs, O. (2004), S. 251.
[11] Vgl. Anhang 1. Eine quantitative Auswertung von Universitätslehrstühlen für Betriebswirtschaftliche Steuerlehre im SS 2012 an deutschen Hochschulen ergibt 56 Lehrstühle.
[12] Vgl. Wöhe, G. (1961), S. 49 ff.
[13] Fischer, L./Schneeloch, D./Sigloch, J. (1980), S. 700.
[14] Vgl. auch Jacobs, O. (2004), S. 251.
[15] Vgl. Jacobs (2004), S. 254.
[16] Vgl. Bareis, P. (1991), S. 38-51; Siegel, T. (2001), S. 271-280.
[17] Damit folge ich der Meinung von Hechtner, F. (2011), S. 8.
[18] Wöhe, G. (1988), S. 24 ff.; vgl. auch Fischer, L./Schneeloch, D./Sigloch, J. (1980).
[19] Im Jahr 2005 wurde der Arbeitskreis Quantitative Steuerlehre (ARQUS) gegründet, der die Förderung der quantitativen Steuerlehre als Ziel verfolgt. (vgl. dazu http://www.arqus.info/mitglieder.html). Die Quantitative Steuerlehre greift nach Meinung der Mitglieder von ARQUS auf theoretische und empirische Methoden zurück.
Forschungsprojekte zur empirischen Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre werden von Wagner, F. (ARQUS) und Haegert, Prof. Dr. Lutz in ihren „Schulen“ betreut.
[20] Vgl. Schneeloch, D. (2003), S. 1 und 3.
[21] Vgl. auch Wöhe, G. (1983); Schneider, D. (1983a); Bareis, P. (1989), S. 9-12; Elschen, R. (1991); Kußmaul, H. (1995); Hüsing, S. (1999), S. 46-54; Seibold, S. (2002); Schmiel, U. (2005a).
[22] Vgl. Jacobs, O. (2004); König, R. (2004); Wagner, F. (2004).
[23] Schmidt, B. (2008), S. 87.
[24] Schmidt, B. (2008), S. 87 f.
[25] Vgl. dazu u. a. Schmidt, B. (2008), S. 88; Schneeloch, D. (2011), S. 245 f.
[26] Schmalenbach, E. (1911/12), S. 34.
[27] In Anlehnung an Albach, H. (1993), S. 8 f.
[28] Erich Gutenberg etablierte 1957 mit seinem Vortrag „Betriebswirtschaftslehre als Wissenschaft“ die Betriebswirtschaftslehre als wissenschaftliche Disziplin an deutschen Hochschulen.
[29] Vgl. ausführlich zum Werturteilsstreit, z B. Wöhe, G. (1988), S. 47-53; Schmiel, U. (2005b), S. 525-545; Bareis, P. (2007), S. 421-442 und Abschnitt 3.1.2.3 dieser Arbeit.
[30] Aber Albach, H. (1993) schreibt auch: „An die Wiederholbarkeit darf man in den Sozialwissenschaften wohl nicht so hohe Anforderungen stellen wie in den Naturwissen-schaften.“, S. 9.
[31] Ausführliche Erläuterungen zu Paradigma in Abschnitt 2.2.
[32] Vgl. z. B. bei Tipke, K. (2000), S. 8.
[33] Vgl. Wöhe, G. (1988), S. 36 f.
[34] Vgl. Wöhe, G. (1988), S. 30; Rose, G. (1976), S. 174-177.
[35] Vgl. Tipke, K. (2000), S. 10-17.
[36] Vgl. Tipke, K./Lang. J. (2008), Rz. 37, S. 12.
[37] Vgl. Tipke, K. (2000), S. 13.
[38] Vgl. u. a. Wagner, F. (2004), S. 237; Wöhe, G./Bieg, H. (1995), S. 3.
[39] Vgl. Siegel, T./Kirchner, C./Elschen, R./Küpper, H.-U./Rückle, T. (2000), S. 257-260; Schneider, D. (2001), S. 84-86.
[40] Vgl. Fischer, L./Schneeloch, D./Sigloch, J. (1980), S. 700.
[41] Vgl. u. a. Schreiber, U. (2004), S. 2; Rose, G. (2004), S. 17.
[42] Vgl. Wöhe, G. (1988), S. 30; für die juristische Sichtweise: Tipke, K. (1980), S. 282-286; Seer, R. (1995), S. 184-193; Lang, J. (1989), S. 204-207; für die Sichtweise aus Richtung der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre: Rose, G. (1985), S. 330-344; Schneider, D. (1985), S. 349-353; Elschen, R. (1988), S. 1-16; Bareis, P. (2007), S. 421-442; Siegel, T. (2007), S. 625-646; Schmiel, U. (2009), S. 1193-1214.
[43] Vgl. Schneider, D. (1983a), S 28; Wöhe, G. (1988), S 30-41; Jacobs, O. (2004), S. 251.
[44] Bünting, K.-D. (1996), Suchwort: Entwicklung.
[45] http://www.stangl.eu/psychologie/definition/Entwicklung.shtml.
[46] Vgl. Bünting, K.-D. (1996), Suchwort: Prozess.
[47] Vgl. Witte, E. (1998), S. 740.
[48] Vgl. Walter-Busch, E. (1996), S. 72.
[49] Vgl. Werhahn, P. (1989), S. 2 f. Dieser Aussage kann der Erkenntnisgewinn der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre als anerkannte Teildisziplin der Betriebswirtschaftslehre m. E. folgen.
[50] Der Begriff „Paradigma“ wird in der Alltagssprache aber auch in der Wissenschaftssprache aufgrund der weitverbreiteten Anwendung sehr different verwendet. Man findet vielmals nicht mal mehr einen Literaturhinweis auf die Primärquelle, wenn über ein Paradigma gesprochen wird.
[51] Vgl. Kuhn, T. (1976), S. 25.
[52] Kuhn, T. (1976), S. 187.
[53] Vgl. Kuhn, T. (1976), S. 188.
[54] Wolf, Prof. Dr. Dr. h.c. Joachim (2011), Universität Kiel.
[55] Vgl. Wolf, J. (2011a), S. 36 f.
[56] Vgl. Chalmers, A. (2001), S. 90.
[57] Vgl. Lakatos, I. (1982), S. 5.
[58] Vgl. Chalmers, A. (2001), S. 117.
[59] Als Frankfurter Schule wird eine Gruppe von Wissenschaftlern bezeichnet, die an die Theorien von Hegel, Marx und Freud anknüpfte.
[60] Die Entwicklung des Konstruktivismus begann in den 60er Jahren mit den Philosophen Paul Lorenzen und Wilhelm Kamlah an der Universität Erlangen. Die Erlanger Schule tritt im Zusammenhang mit Begründungsfragen vom Konstruktivismus auf.
[61] Hermann Cohen gilt als der Begründer der sog. Marburger Schule, die eine starke mathematisch, wissenschaftsorientierte Ausrichtung hatte.
[62] Hauptvertreter waren Wilhelm Windelband und Heinrich Rickert.
[63] Vgl. Wolf, J. (2011b), S. 36 f.
[64] Vgl. auch Aussagen über „Wissenschaft“ in Abschnitt 2.1.2.
- Arbeit zitieren
- Yvonne Stöcklein (Autor:in), 2012, Entwicklungslinien, Paradigmata oder Denkschulen in der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/207476
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