Einführung 3
I Einleitung 4
II Gewissenskonzepte bei Philo und Paulus 6
1. Philon/Philo von Alexandrien (* ca. 20 – 10 v. Chr. - = ca. 40 – 50 n. Chr.) 6
1.1. Biographische Daten 6
1.2. Das Gewissenskonzept bei Philo 6
1.3. Einfluss des Wissens auf das Gewissen bei Philo 9
2. Saulus – Paulus von Tarsus in Kilikien 9
2.1. Biographische Daten 9
2.2. Das Gewissenskonzept bei Paulus 10
Götzenopferfleisch 12
2.3. Einfluss des Wissens auf das Gewissen bei Paulus 12
2.4. Grundstruktur paulinischer Erziehung 14
III Anhang 20
3. Glossar 20
3.2. Sadduzäer 20
3.3. Pharisäer 20
3.4. Pantheismus 21
3.5. Stoa 21
3.6. Korinth 22
4. Literatur- und Quellenverzeichnis 23
4.2. Lexika/Nachschlagewerke 23
4.3. Bibelversionen 23
4.4. Verwendete Internetquellen 24
Inhaltsverzeichnis
I Einleitung
II Gewissenskonzepte bei Philo und Paulus
1. Philon/Philo von Alexandrien (* ca. 20 – 10 v. Chr. - = ca. 40 – 50 n. Chr.)
1.1. Biographische Daten
1.2. Das Gewissenskonzept bei Philo
1.3. Einfluss des Wissens auf das Gewissen bei Philo
2. Saulus – Paulus von Tarsus in Kilikien
2.1. Biographische Daten
2.2. Das Gewissenskonzept bei Paulus
Götzenopferfleisch
2.3. Einfluss des Wissens auf das Gewissen bei Paulus
2.4. Grundstruktur paulinischer Erziehung
III Anhang
3. Glossar
3.2. Sadduzäer
3.3. Pharisäer
3.4. Pantheismus
3.5. Stoa
3.6. Korinth
4. Literatur- und Quellenverzeichnis
4.2. Lexika/Nachschlagewerke
4.3. Bibelversionen
4.4. Verwendete Internetquellen
Einführung
Ein jeder Mensch hat ein Wissen über das Gewissen. Die Vorstellungen und Definitionen hierzu gehen je nach Lebenskonzept und Persönlichkeitsstruktur von ähnlich bis sehr unterschiedlich auseinander. In dem Kanon der Weltliteratur finden wir einige solcher Konzepte. Unsere heutigen Gewissensdefinitionen spiegeln die schon seit der Antike gedachten Vorstellungen wieder.
Vor einigen Jahren hörte ich in der Kirche von Davos, Schweiz in der Predigt folgende Geschichte:
Der Pfarrer, ein sehr aktiver Mann, redete gerne mit den Leuten über ihren geistlichen Zustand. In einem Gespräch über Sünde, Tod und Ewigkeit sprach er einen etwas ausfällig werdenden jungen Mann darauf an, ob er sich denn keiner Schuld bewusst sei, ob er denn in allem ein reines Gewissen habe. Dieser erwiderte: „Herr Pfarrer, mein Gewissen ist rein, ich habe es noch nie benutzt!“[1]
Es stellt sich die Frage: Geht das überhaupt? Hat nicht selbst der gewissenloseste Mensch ein wenn auch nicht scharf gekennzeichnetes aber dennoch vage skizziertes Gewissenskonzept als Grundlage seines Lebens?
Die Auseinandersetzung mit dem Gewissensbegriff kann uns nicht so lassen, wie wir sind. Was ist überhaupt ein Gewissen? Welche Auswirkungen hat es auf meinen Alltag, meine Beziehungen und mein Innerstes. Welche Werte und Normen liegen meinen Auffassungen von Welt und mir zugrunde? Fürchte ich mich vor meinem Gewissen? Oder habe ich ein ruhiges und freies Gewissen. Landläufig besteht die Akzeptanz dessen, dass unser Gewissen, der Wächter ist, der nach einer der Norm nicht entsprechenden Tat die exekutive Gewalt in Form von Gewissensbissen an der Bestrafung für diese Abweichung beteiligt ist.
In unserem Wortschatz existieren Ausdrücke wie: „Ich habe ein schlechtes/reines Gewissen“, „ich habe Gewissensbisse bekommen“, „Hast Du überhaupt noch ein Gewissen?“, „Ein ruhiges Gewissen ist ein sanftes Ruhekissen!“
Die Betrachtung des Wortes Gewissen aus der linguistischen Perspektive ergibt das Verb „wissen“ mit dem Präfix „ge“. Es stellt sich die Frage: „wer weiß hier was?“
Das Gewissen ist etwas, was in einem (jeden) menschlichen Leben existent zu sein scheint. In der folgenden Arbeit werden die Gewissenskonzepte von zwei jüdischen Gelehrten um die „Zeitenwende“ bearbeitet.
I Einleitung
Im Folgenden möchte ich darstellen, was die jüdischen und christlichen Schriften über das Gewissen aussagen. Philon von Alexandrien (Vgl. RGG 2003, Bd. 6, S. 1286ff.) und Paulus von Tarsus (Vgl. RGG 2003, Bd. 6, S. 1035ff.), beides jüdische Schriftgelehrte mit römischer Staatsbürgerschaft, deren Wirkungszeit ca. in der ersten Hälfte des ersten Jahrhunderts nach Christus liegt, haben den noch heute landläufigen Gewissensbegriff aus verschiedenen Perspektiven geprägt.
Ihre Dogmen haben Sie der Nachwelt in Form von Schriften hinterlassen. Aus Mangel an Griechisch-Kenntnissen musste ich mich bei der Vorbereitung auf die vorhandene Sekundärliteratur der Exegeten stützen. Dr. Hans-Joachim Eckstein, Professor für Neues Testament an der evangelisch-theologischen Fakultät der Universität Tübingen hat die beiden Gelehrten analysiert und seine Erkenntnisse in einem Schaubild [vorliegend von mir nachgezeichnet] festgehalten.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Übersicht: Syneidesis – Conscientia – „Gewissen“ (Vgl. Eckstein 1983, S. 12)
Die verschiedenen Begriffe und die daraus resultierenden Erkenntnisse von Prof. Dr. Eckstein möchte ich hiermit sinngemäß wiedergeben (Vgl. Eckstein 1983, S. 5 ff):
a) Mitwissen:
D. h. erstmals Zeuge einer Tat – ohne jegliche Wertung. Bei einem Vergehen wird der Zeuge als Mitwisser mitschuldig. (Mitgegangen – mitgehangen) (aaO. 5)
b) Bewusstsein:
Es ist ein sittlich neutraler Tatbestand, eine erkenntnisbezogene philosophische Selbstreflexion. Einfach ausgedrückt heißt es: „sich im Klaren sein über sich selbst.“ (aaO. 6)
c)
1. Conscientia consequens: das nachfolgende Gewissen: Moralisches Bewusstsein:
es liegen Maßstäbe vor, diese müssen eingehalten werden.
1.1. es kann sich rein rational verhalten, in dem es sich intellektuell/kognitiv mit dem Tatbestand beschäftigt;
1.2. Bei der Beurteilung des Tatbestandes kommen häufig wertende Emotionen hinzu. Diese fungieren oft völlig irrational und können aus dem „Schuldbewusstsein“ im Dauerzustand einen „Bewusstseinszustand“ bewirken. Das ist dann das landläufig bekannte „schlechte Gewissen“. Es bewirkt „Schmerz“ oder „Freude“ - über eine Tat.
1.3. der Zeuge in uns als Instanz beobachtet das Verhalten, beurteilt es aufgrund der existenten Normen und gibt dann das Signal „richtig bzw. falsch“. Es wechselt die Position vom Beobachter zum Richter.
2. Conscientia antecedens: das vorangehende/vorauseilende Gewissen
Dem Gewissen wird die Funktion des Vorschriftengebers eingeräumt. Es bekommt die Macht, das Handeln im Voraus zu ermessen und für richtig oder falsch zu bewerten. Es wird der Stimme Gottes (vox deii) und auch dem Gesetz der Natur (lex naturalis) gleichgesetzt. Theologisch schwierig zu erklären ist hier das Verhältnis zwischen Gott und Gewissen. Die Hinzunahme des „lex naturalis“ spitzt die Problematik nur noch zu. (aaO. 6-9)
d) Inneres:
in der alttestamentlichen Anthropologie als „Herz“ – das jeweilige „ICH“, aus dem die Gedanken und Wünsche des Menschen herkommen, bezeichnet. Es geht hier nicht um Instanzen und Bewertungen, sondern um eine individuell „gefundene“ Identität des Menschen. (Herv. N.H.) (aaO. 10-11)
Nachfolgend möchte ich die Personen der Schriftgelehrten, auf deren Lehren und Schriften Professor Eckstein sich beruft, untersuchen.
II Gewissenskonzepte bei Philo und Paulus
1. Philon/Philo von Alexandrien (* ca. 20 – 10 v. Chr. - = ca. 40 – 50 n. Chr.)
1.1. Biographische Daten
Philon oder auch Philo [beide Schreibvarianten sind in der Fachliteratur vorhanden, N.H.] von Alexandrien lebte ungefähr in der Zeit von 20 vor Chr. bis 50 n. Chr. Er war ungefähr 10 – 15 Jahre älter als Paulus. Er wurde in einer jüdischen Sadduzäerfamilie in der Diaspora im ägyptischen Alexandrien geboren. In historischen Quellen, unter anderem bei Josephus Flavius, finden sich Berichte über ihn und seine noch einflussreicheren Brüder. Philo war römischer Bürger und einer der wichtigsten Rabbiner der damaligen Zeit. Unter den Schriftgelehrten gehörte er der Sekte der Sadduzäer an. Ihr Hauptmerkmal war: Sie leugneten die Existenz von Engeln und Geistern, die Auferstehung der Toten, das Kommen des Messias und glaubten nicht an die Unsterblichkeit der Seele, weil dies ihrer rationalen Denkweise, die alles Übernatürliche leugnete, widersprach (Mt 22,23; Apg 23,6-9). Sie gehörten der Oberschicht des Judentums an, sie besetzten viele politische Ämter der damaligen Zeit. Nach der Zerstörung Jerusalems im Jahre 70 n. Chr. verschwand diese Gruppierung. (Vgl. RGG 2003, Bd. 6, S. 1286 ff)[2]
In der Bibel spricht Johannes, der Täufer die Sadduzäer und die Pharisäer sehr direkt an: „Ihr Otterngezüchte, (…)? Sehet zu, tut rechtschaffene Frucht der Buße!“ Es sieht ganz danach aus, als wäre es allgemein bekannt, dass die geistliche Oberschicht der damaligen Zeit an der eigenen hoheitlichen Selbstgerechtigkeit festhielt.
„Philo, der zum hellenistischen Flügel des Judentums gehörte, hatte eine mehr philosophische Vorstellung von Gott. Gott ist ewig, unwandelbar, heilig, frei und vollkommen. Weil er über allen anderen Dingen steht, kann er nicht durch Vergleich mit ihnen definiert werden, (…).“(Vgl. Tenney, 1994, S. 133) „Philo, der bekannteste und einflußreichste Philosoph und Exeget des antiken Judentums.“ (Vgl. RGG 2003, Bd. 6, S. 1286 ff)
Paulus, dessen Konzept wir uns ebenfalls anschauen möchten, gehörte der Sekte der Pharisäer an (Phil 3,5).
1.2. Das Gewissenskonzept bei Philo
„Bei Philo spielt der Gewissensbegriff eine zentrale Rolle innerhalb seiner Theologie. Er läßt sich in dessen Schriften über dreißigmal belegen – also ungefähr so häufig wie im gesamten Neuen Testament.“ (Vgl. Eckstein 1983, S. 121 [Alte Rechtschreibung wie im Original]) Philo verwendet das ionische Verbalsubstantiv „syneidos“ in drei verschiedenen Variationen, einmal davon sogar in der nichtreflexiven Form. Der Gewissensbegriff darf bei ihm nicht „im spezifischen Sinne als ‚Gewissen‘, sondern im weiteren als ‚Wissen‘, ‚Bewusstsein‘ bzw. ‚Mitwissen‘ verstanden werden.“ (Vgl. Eckstein 1983, S. )
Philo ist der Meinung, dass das Gewissen vom Schöpfergott in den Menschen hineingesenkt worden sei, und zwar in der Funktion des Gewissens, indem es Beweismittel für das schlechte oder auch gute eigene Verhalten liefere.(Vgl. RGG 2003, Bd. 3, S. 901) Es sei Zeuge aller geheimen Pläne und werde so zum inneren Ankläger („usus elenchticus“), sogar zum Richter. Dieser belehre, weise zurecht und mahne zur Umkehr. Damit erfüllt er eine vorausschauende Funktion, die „consequentia antecedens“. Es bekommt auch die Autorität zu befehlen. Das Gewissen hat demzufolge nach Philo einen absoluten Charakter. (Vgl. Eckstein 1983, S. 121 ff)
„Philon kennt nicht mehr das bei der Stoa vorhandene ungetrübte Vertrauen in die sittliche Befähigung des Menschen. Er schildert das Gewissen als einen inneren Gerichtshof, als unbestechlichen, mahnenden, wachenden inneren Ankläger und Richter, der alle Geheimnisse kennt, vor dem keine Täuschung bestand hat und der zur Reinigung der Seele aufruft. (Vgl. Paul Dauner, 2008, S. 50)
Nach H.-J. Eckstein ginge Philo davon aus, dass das Gewissen von Gott direkt empfangen wird. Der philonische Gewissensbegriff sei in erster Linie ein „theologischer Begriff“. Eine anthropologische Voraussetzung für das Vorhandensein des Gewissens schließt Philo somit aus. Ebenfalls gehe er „von der Untrüglichkeit und Vollkommenheit des Gewissen s und der diesem vorgeordneten Instanzen im Menschen“ aus. Ein Fehlurteil des Gewissens oder gar der Unvollkommenheit schließt er in seinem absoluten Gebrauch aus. (Vgl. Eckstein 1983, S. 131)
Immer wieder führt Philo den „usus elenchticus“ an. Sein Gewissenskonzept erfüllt eine geistlich-pädagogische Funktion:
"Darum sollen wir, wenn wir vom Bewusstsein unserer Taten überführt sind, Gott bitten, uns eher zu strafen als preiszugeben. Denn wenn er uns preisgibt, macht er uns nicht mehr zu seinen eigenen, des Gnädigen, sondern zu Knechten der unbarmherzigen Welt. Wenn er uns aber straft, so wird er uns, da er ja gütig ist, nachsichtig und milde die Sünden wieder gutmachen, indem er den zurechtweisenden Elenchus , seinen eigenen - Logos, in unsere Seele sendet, durch welchen er sie, nachdem er sie wegen ihrer Sünden geschmäht und getadelt hat, heilen wird.“ (Vgl. Eckstein 1983, S. 127)
[...]
[1] Diese Geschichte wurde aufgrund fehlender Quellen frei aus dem Gedächtnis zitiert.
[2] Wibilex im Internet: http://www.bibelwissenschaft.de/nc/wibilex/ 05.08.11
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