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Die "rassenhygienische" Gesetzgebung der Nationalsozialisten

Título: Die "rassenhygienische" Gesetzgebung der Nationalsozialisten

Trabajo Escrito , 2012 , 15 Páginas , Calificación: Gut

Autor:in: Nikolaus Herczeg (Autor)

Derecho - Filosofía, Sociología e Historia del Derecho
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Im Jahr 1933 ergriffen die Nationalsozialisten unter der Führung Adolf Hitlers die Macht in Deutschland. Ihre Politik war in erster Linie gekennzeichnet von Antisemitismus, Rassismus und der Schaffung und Erhaltung einer „Herrenrasse“. Ihre Ideologie umfasste die sogenannte „Rassenhygiene“ und die Eugenik. „Rassisch wertvolle“ Menschen sollten gefördert werden, „Minderwertige“ sollten ausgelöscht werden. Zu diesem Zweck wurden einige Gesetze erlassen, die den Antisemitismus und Rassismus „legalisieren“ und von staatlicher Seite her befürworten sollten.

Extracto


Inhaltsverzeichnis

  • I. Einleitung
  • II. Die „rassenhygienische“ Gesetzgebung der Nationalsozialisten
    • II.A. Rassenpolitik 1933: Das Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses
    • II.B. Rassenpolitik 1935: Die Nürnberger Gesetze
      • II.B.1. Das „Blutschutzgesetz“
      • II.B.2. Das Reichsbürgergesetz
  • III. Abschließende Bemerkungen

Zielsetzung und Themenschwerpunkte

Diese Arbeit befasst sich mit der „rassenhygienischen“ Gesetzgebung der Nationalsozialisten in Deutschland. Sie analysiert die wichtigsten Gesetze, die die Ideologie der Nationalsozialisten in Bezug auf Antisemitismus, Rassismus und die Schaffung einer „Herrenrasse“ umsetzten. Der Fokus liegt insbesondere auf dem „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ (1933) und den „Nürnberger Gesetzen“, darunter das „Blutschutzgesetz“ und das „Reichsbürgergesetz“ (1935).

  • Die ideologischen Grundlagen der „rassenhygienischen“ Gesetzgebung der Nationalsozialisten
  • Die Entstehung und Inhalte der wichtigsten Gesetze, wie z.B. des „Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ und der „Nürnberger Gesetze“
  • Die politischen und gesellschaftlichen Folgen dieser Gesetze für die deutsche Bevölkerung
  • Der Zusammenhang zwischen der „rassenhygienischen“ Gesetzgebung und der „Endlösung der Judenfrage“ sowie den Euthanasieprogrammen
  • Die Auswirkungen dieser Gesetze auf den Alltag im nationalsozialistischen Deutschland

Zusammenfassung der Kapitel

Die Einleitung beleuchtet die politischen und ideologischen Hintergründe der „rassenhygienischen“ Gesetzgebung der Nationalsozialisten. Die „rassenhygienische“ Gesetzgebung der Nationalsozialisten wird in Kapitel II genauer betrachtet. Dieses Kapitel befasst sich mit der Entstehung, den Inhalten und den Folgen des „Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ sowie mit den „Nürnberger Gesetzen“, insbesondere dem „Blutschutzgesetz“ und dem „Reichsbürgergesetz“. Die Arbeit geht dabei auf die maßgeblichen Personen und ihre Motivationen ein, sowie auf die konkreten Auswirkungen dieser Gesetze im nationalsozialistischen Deutschland.

Schlüsselwörter

Rassenhygiene, Eugenik, Antisemitismus, Rassismus, Nationalsozialismus, „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“, „Nürnberger Gesetze“, „Blutschutzgesetz“, „Reichsbürgergesetz“, Zwangssterilisation, „Endlösung der Judenfrage“, Euthanasieprogramme, „Herrenrasse“.

Häufig gestellte Fragen

Was war das Ziel der "rassenhygienischen" Gesetzgebung im Nationalsozialismus?

Ziel war die Umsetzung der NS-Ideologie von Rassenreinheit, die Förderung "rassisch wertvoller" Menschen und die Ausgrenzung oder Vernichtung "minderwertiger" Gruppen.

Was regelte das „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ von 1933?

Es bildete die rechtliche Grundlage für die Zwangssterilisation von Menschen, die als "erbkrank" eingestuft wurden, um deren Fortpflanzung zu verhindern.

Was sind die "Nürnberger Gesetze"?

Diese 1935 erlassenen Gesetze umfassen das "Blutschutzgesetz" und das "Reichsbürgergesetz", die Juden die Staatsbürgerrechte entzogen und Eheschließungen mit Nicht-Juden verboten.

Wie hängen diese Gesetze mit dem Holocaust zusammen?

Die Gesetze dienten der systematischen rechtlichen Ausgrenzung und Entmenschlichung, was eine notwendige Vorstufe für die spätere "Endlösung der Judenfrage" darstellte.

Was versteht man unter "Eugenik" im NS-Kontext?

Eugenik bezeichnete die Lehre von der "Verbesserung des Erbguts", die von den Nationalsozialisten zur Rechtfertigung ihrer grausamen Selektions- und Vernichtungsprogramme genutzt wurde.

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Detalles

Título
Die "rassenhygienische" Gesetzgebung der Nationalsozialisten
Universidad
University of Linz  (Institut für Kanonistik, Europäische Rechtsgeschichte und Religionsrecht)
Calificación
Gut
Autor
Nikolaus Herczeg (Autor)
Año de publicación
2012
Páginas
15
No. de catálogo
V207186
ISBN (Ebook)
9783656342649
ISBN (Libro)
9783656342977
Idioma
Alemán
Etiqueta
gesetzgebung nationalsozialisten rassenhygiene
Seguridad del producto
GRIN Publishing Ltd.
Citar trabajo
Nikolaus Herczeg (Autor), 2012, Die "rassenhygienische" Gesetzgebung der Nationalsozialisten, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/207186
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