Bezugnehmend auf das Thema der Lehrveranstaltung, gilt es vorab, wesentliche Be-grifflichkeiten näher zu erläutern.
Da sich zum Begriff der Migration unterschiedliche Definitionen aus den Blickwinkeln der verschiedenen Wissenschaftsgebiete wieder finden, möchte ich mich auf die So-ziologie beschränken:
Hier bedeutet Migration „eine dauerhafte freiwillige oder unfreiwillige Verlagerung des Wohnortes in ein anderes politisches Regime“ (Krämer. 2004. S. 43).
Unter dem Begriff "Kultursensibilität" ist in der Regel ein selbstreflexiver Umgang damit bezeichnet. Dies ist so zu verstehen, dass wir unsere Sichtweisen die unser Leben begleiten und anregen, auf einen respektvollen wie auch kritischen Umgang mit der eigenen und den kulturellen Erscheinungsformen der Anderen auslegen sollten.
Inhaltsverzeichnis
1. Begriffsdefinition
1.1 Migration
1.2 Kultursensibilität
1.3 Soziale Inklusion
2. Migration in Deutschland
2.1 Anteil der Bevölkerung mit Migrationshintergrund
2.2 Altersstruktur der Bevölkerung
3. Migration und Gesundheit
3.1 Krankenversicherung von Migranten
3.2 Gesundheitliche Situation von Migranten
4. Kultursensible Ansätze
4.1 Mimi - Projekt
4.2 Ansatz der interkulturellen Verständigung
4.3 Lena
4.4 Eigeninitiative von sozialen Einrichtungen
4.5 Public Health
4.6 Weitere nennenswerte Projekte
5. Handlungsempfehlungen
6. Auftrag an die Profession „Soziale Arbeit“
Literaturverzeichnis
Tabellenverzeichnis
1 Begriffsdefinition
Bezugnehmend auf das Thema der Lehrveranstaltung, gilt es vorab, wesentliche Begrifflichkeiten näher zu erläutern.
1.1 Migration
Da sich zum Begriff der Migration unterschiedliche Definitionen aus den Blickwinkeln der verschiedenen Wissenschaftsgebiete wieder finden, möchte ich mich auf die Soziologie beschränken:
Hier bedeutet Migration „eine dauerhafte freiwillige oder unfreiwillige Verlagerung des Wohnortes in ein anderes politisches Regime“ (Krämer. 2004. S. 43).
1.2 Kultursensibilität
Unter dem Begriff "Kultursensibilität" ist in der Regel ein selbstreflexiver Umgang damit bezeichnet. Dies ist so zu verstehen, dass wir unsere Sichtweisen die unser Leben begleiten und anregen, auf einen respektvollen wie auch kritischen Umgang mit der eigenen und den kulturellen Erscheinungsformen der Anderen auslegen sollten.
1.3 Soziale Inklusion
Inklusion beschreibt die Gleichwertigkeit eines Individuums, ohne dass dabei Normalität vorausgesetzt wird. Die Forderung nach sozialer Inklusion ist dann verwirklicht, wenn jeder Mensch in seiner Individualität von der Gesellschaft akzeptiert wird und die Möglichkeit hat, in vollem Umfang an ihr teilzuhaben.
2. Migration in Deutschland
Zunächst möchte ich einige Zahlen und Fakten zum Thema Migration in Deutschland wieder geben.
Das statistische Bundesamt bezeichnet eine Person als „Person mit Migrationshintergrund“ wenn diese nicht auf dem Gebiet der heutigen Bundesrepublik Deutschland geboren wurde und 1950 oder später zugewandert ist, oder diese keine deutsche Staatsbürgerschaft besitzt oder eingebürgert wurde. „Damit sind auch Angehörige der dritten Generation in die Definition mit einbezogen, die weder selbst noch deren Eltern zugewandert sind“ (Bundesregierung 2010. S. 572).
2.1 Anteile der Bevölkerung mit Migrationshintergrund
Die nachfolgende Tabelle zeigt die Anteile der Bevölkerung mit Migrationsnhintergrund.
Tabelle 1: Bevölkerung insgesamt und ausländische Bevölkerung 1990 bis 2008
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Quelle: Statistisches Bundesamt: Bevölkerungsfortschreibung
2.2 Altersstruktur der Bevölkerung
An der nachfolgenden Tabelle lässt sich die Altersstruktur der Bevölkerung aufzeigen.
Tabelle 2: Bevölkerung in der Bundesrepublik Deutschland nach Migrationshintergrund, Altersgruppen und Geschlecht im Jahr 2008
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Quelle: Statistisches Bundesamt; Sonderauswertung des Mikrozensus 2008 für die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration.
3 Migration und Gesundheit
Zum ausgewählten Thema der Lehrveranstaltung „Kultursensible Gesundheits- und Altenpflege“ stellt sich für den Autor die Frage, ob die derzeitige Versorgung im Alter sowie im Krankheitsfall, bei Menschen mit Zuwanderungsgeschichte, Menschen ohne Zuwanderungsgeschichte gleichzustellen wäre.
Hierzu ist wohl auch die nun schon knapp 100jährige These von Bleuer noch oder wieder gegenwärtig, wenn man einen genaueren Blick auf die Kultursensibilität in der Gesundheits- und Altenpflege nimmt.
„Die Kenntnis der Affektivität ist die Grundlage der Psychopathologie“ (Bleuer.1926. S. 5).
Dabei zeigen die Statistiken unter 2.1 und 2.2, dass das Bevölkerungsalter ebenso wächst wie das der Bevölkerung mit Migrationshintergrund. So erreichen also immer mehr Menschen mit Migrationshintergrund ein Alter, in dem sie auf Unterstützung und Pflege angewiesen sind.
3.1 Krankenversicherung von Migrantinnen und Migranten
Migranten gelten erst nach vier Jahren abgesenkten Bezugs als Leistungsberechtigte nach § 2 AsylbLG und erhalten erst dann Leistungen analog dem SGB XII und damit in der Regel auch eine Chipkarte.
Hierbei wäre anzumerken, dass die Dunkelziffer bezüglich der Migranten die keine Papiere haben, hoch ist, und diese aus Angst vor Entdeckung, die Gesundheitsleistungen in der Regel gar nicht erst in Anspruch nehmen.
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