Im Zeitalter der fortschreitenden Digitalisierung wird es notwendig, die Inhalte des Deutschen Urheberrechts an eben jenen Fortschritt anzupassen und zu flexibilisieren. Mit diesen Neuregelungen müssen demnach die Kulturschaffenden geschützt werden, welche vor allem von der Präsenz des Internets und des damit einhergehenden Raubbaus betroffen sind. So ist zu konstatieren, dass nahezu alle kulturellen Werke, ausgenommen der Bildenden Künste, durch das sich weiterentwickelnde Internet dauerhaft von Raubkopierern bedroht sind, da es immer häufiger zu illegalen Vervielfältigungen kommt. Demzufolge müssen die Rechte der Komponisten, Musiker und Schriftsteller geschützt und darüber hinaus novelliert werden, sodass sich die Kultur langfristig erhalten und erneuern kann. Diverse Schätzungen verweisen nahezu jährlich auf Milliardenverluste der Film- und Musikindustrie. Letztlich muss auch auf die immense Zahl der Klagewellen verwiesen werden, welche zum Zweck des Schadensersatzes von der Industrie erhoben werden. Diese zivilrechtlichen Verfahren richten sich zumeist gegen Jugendliche, die Tauschbörsen aktiv nutzen, sodass man von einer Kriminalisierung einer ganzen Generation sprechen kann. Um dieser negativen und folgenreichen Entwicklung entschieden entgegen zu treten, wird eine Novellierung des Urheberrechts notwendig.
1. Die Problemlage
Im Zeitalter der fortschreitenden Digitalisierung wird es notwendig, die Inhalte des Deutschen Urheberrechts an eben jenen Fortschritt anzupassen und zu flexibilisieren. Mit diesen Neuregelungen müssen demnach die Kulturschaffenden geschützt werden, welche vor allem von der Präsenz des Internets und des damit einhergehenden Raubbaus betroffen sind. So ist zu konstatieren, dass nahezu alle kulturellen Werke, ausgenommen der Bildenden Künste, durch das sich weiterentwickelnde Internet dauerhaft von Raubkopierern bedroht sind, da es immer häufiger zu illegalen Vervielfältigungen kommt. Demzufolge müssen die Rechte der Komponisten, Musiker und Schriftsteller geschützt und darüber hinaus novelliert werden, sodass sich die Kultur langfristig erhalten und erneuern kann. Diverse Schätzungen verweisen nahezu jährlich auf Milliardenverluste der Film- und Musikindustrie. Letztlich muss auch auf die immense Zahl der Klagewellen verwiesen werden, welche zum Zweck des Schadensersatzes von der Industrie erhoben werden. Diese zivilrechtlichen Verfahren richten sich zumeist gegen Jugendliche, die Tauschbörsen aktiv nutzen, sodass man von einer Kriminalisierung einer ganzen Generation sprechen kann. Um dieser negativen und folgenreichen Entwicklung entschieden entgegen zu treten, wird eine Novellierung des Urheberrechts notwendig.
2. Einordnung und zentrale Informationen
Das Schaffen kultureller Erzeugnisse unterliegt in der Bundesrepublik Deutschland dem Urheberrechtsgesetz, welches auf den Weg gebracht wurde, um eben jene Erzeugnisse geistigen Ursprungs zu schützen. Infolge der rapiden Weiterentwicklung des Internets ist dieser Schutz immer mehr gefährdet, sodass man von einem Dilemma im Bereich des Urheberrechtsschutzes sprechen kann. Zum einen hat man sich der Maxime des Schutzes des geistigen Eigentums verschrieben, zum anderen kann und soll die technische Fortentwicklung, zum Zweck des internationalen Schritthaltens, nicht aufgehalten werden. Auch zeigt sich eine negative Entwicklung im Bereich der Unterhaltungsindustrie. Einerseits sinken die Einnahmen durch Plagiate und Raubkopien, andererseits steigen die Zahlen der zivilrechtlichen Verfolgungsmaßnahmen. Desweiteren dürfen an dieser Stelle auch nicht die Kulturschaffenden, wie etwa die Musiker oder Schriftsteller, vergessen werden. Ihnen werden durch diverse Filesharing-Netzwerke Unsummen an Geld vorenthalten. Aufgrund dessen erscheint es sinnvoll, den Konflikt für alle beteiligtenn möglichst schnell und tragbar zu befrieden. Da sich ein Aufhalten der technischen Entwicklung kaum bis gar nicht realisieren lässt, sollte man einem Gentleman Agreement folgen. Dieser Mittelweg ist am besten mithilfe der Einführung einer Kulturflatrate zu realisieren, bei welcher der Kulturschaffende entlohnt und der Nutzer nicht in dem finanziellen Maße belastet wird, wie es derzeit beispielsweise im Einzelhandel der Fall ist. Somit steht der uneingeschränkten Nutzung des Internets nichts mehr entgegen und auch dem Künstler kommt eine finanzielle Hilfe bei. Dabei sollte diese Flatrate als weiterentwickelte Urheberrechtsabgabe verstanden werden. Bereits seit den 1960er Jahren zahlen die Hersteller von Kopiergeräten oder Speichermedien eine Pauschalabgabe, die dann mittels einer Verwertungsgesellschaft umverteilt wird. Die Debatte um eine mögliche Einführung solch einer pauschalen Abgabe gilt von beiden Lagern aktuell als sehr umstritten. Es werden derzeit diverse Blogs für hitzige Diskussion genutzt. So konstatiert der Bundesverband der Musikindustrie (BVMI), dass die Einführung der Kulturflatrate unfair sei, da sie als Zwangsabgabe alle Bürger beträfe und zwar auch diejenigen, welche beispielsweise nicht an der Nutzung der Filesharing-Netzwerke interessiert sind. Darüber hinaus würde die Flatrate gegen die Autonomie des Künstlers verstoßen, der frei über die Verwendung seines Produktes entscheiden kann. Schließlich verweist der BVMI auch auf den Verstoß gegen das internationale Urheberrecht. Demgegenüber stehen diverse Studien des oppositionellen Lagers. So sei es beispielsweise gerade im Interesse des kreativen Schöpfers, angemessene Ausgleichszahlungen infolge der Vervielfältigungen seiner Güter zu erhalten. Auch ließe sich die Höhe der Pauschalabgabe an der Internetgeschwindigkeit des Benutzers festmachen, wodurch dem Argument der Unfairness widersprochen werden kann. Darüber hinaus wurde jener Maßnahme die Verhältnismäßigkeit, Legitimität und Angemessenheit vom Institut für europäisches Medienrecht in Saarbrücken bestätigt. Letztlich zeigt sich, dass eine Novellierung des Urheberrechtsgesetzes die einzig notwendige Maßnahme infolge der technischen Revolution ist. Aufgrund der Tatsache, dass die Kultur einer Gesellschaft eines der wichtigsten zu schützenden Güter darstellt, wird deutlich, dass in diesem Politikfeld ein erhöhter Bedarf an politischer Regulation besteht.
3. Optionspalette
Tatsächlich zeigt sich im Bereich des Urheberrechts die enorme Schwierigkeit, eine allumfassende Pauschallösung zu finden, sodass alle betroffenen Akteure befriedigt aus dem Konflikt herausgehen können. Deshalb müssen sogenannte Körbe geflochten werden, um die Vielzahl der Probleme lösen zu können. Demzufolge lassen sich auch in der Diskussion um eine mögliche Einführung der Kulturflatrate zum Schutz der Kultur diverse Handlungsalternativen benennen.
Als ersten möglichen Gegenentwurf zur Kulturflatrate ist zunächst die Internetsperre zu benennen, welche auch als „three strikes and you are out“-System zu bezeichnen ist. Dabei kann sich der Nutzer zweimalig einen Verstoß gegen das Urheberrechtsgesetz, beispielsweise in Filesharing-Netzwerken, erlauben, wobei er jeweils per Mail über seine Fehltritte informiert wird. Nach dem dritten Verstoß wird die Internetverbindung getrennt, sodass der Nutzer fortan offline ist. Auf diese Art könnten eine Vielzahl von Verstößen gegen das Urheberrecht vermieden werden. Diese wenig zielführende Praxis wird bereits in Frankreich und Großbritannien betrieben, sodass man ein prinzipielles Funktionieren des Vorgehens bestätigen muss.
Eine weitere Möglichkeit das Urheberrecht dem rapiden technischen Wandel anzupassen, wäre die Einführung des Prinzips der angemessenen Verwendung, welche auch als Fair Use-Doktrin bezeichnet werden kann. Dabei soll der Gebrauch von geschützten Materialien gestattet werden, welche der öffentlichen Bildung und geistigen Produktion dienen. Somit könnte eben auch ein globaler Austausch von Informationen im Bereich der Wissenschaft sichergestellt werden, was letztlich zu einer Verbesserung der Forschung und Lehre beitragen würde. Hierbei liegt der zentrale Blick allerdings auf den Gütern, die allein zur öffentlichen Weiterbildung genutzt werden können, sodass den Produkten der Unterhaltungsindustrie nur wenig Aufmerksamkeit geschenkt wird.
Abschließend sei eine weitere Handlungsoption zur Novellierung des Urheberrechts genannt, nämlich die Einführung einer Kulturflatrate. Das Konzept der solchen ist als gesetzlich geregelte Pauschalabgabe zu verstehen, welche den Kulturschaffenden zugutekommen soll, die ihre Werke im Internet zur Verfügung stellen. Infolge dessen können Filesharing-Netzwerke legalisiert werden, sodass schlussendlich eine verbindliche Rechtsgrundlage geschaffen werden kann. Diese Netzwerke sollten jedoch durch entsprechende Instanzen zertifiziert und kontrolliert werden, sodass einer einheitlichen Nutzung nichts im Wege steht. Auch das Problem der Zwangsabgabe gilt es mittels einer nachvollziehbaren Kategorisierung der Nutzer zu entschärfen. Letztlich gestaltet sich der Verwaltungsaufwand, der zur Sicherung des Datenschutzes und zum Vorbeugen gegenüber Betrügern betrieben werden muss, als ziemlich hoch. Eben jener Aufwand muss aber zum effektiven Beilegen des Konfliktes zwischen den Kulturschaffenden und der Unterhaltungsindustrie als überaus notwendig angesehen werden.
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- Citar trabajo
- Stefan Gnehrich (Autor), 2011, Die Novellierung des Urheberschutzgesetzes mittels der Einführung einer Kulturflatrate für die Enquete-Kommission "Internet und digitale Gesellschaft" des Deutschen Bundestages, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/206242