Diese Arbeit beschäftigt sich mit dem Thema „Der polizeiliche Schusswaffengebrauch als Notwehrmaßnahme im Rechtsvergleich des Bundesrechts und des Landesrechts Bayerns.“ Die dazu notwendigen Befugnisse für den Schusswaffengebrauch werden gemäß der Polizei- bzw. Zwangsgesetze gegenübergestellt und verglichen.
Das Ziel ist der Vergleich von relevanten Befugnisnormen für den Schusswaffengebrauch in einer Notwehrsituation. Dadurch sollen Unterschiede für die polizeiliche Praxis herausfinden und beurteilt werden.
Dazu wird sich v. a. mit den Gesetzesquellen UZwG, VwVG und PAG auseinandergesetzt. Um die Befugnisse korrekt anzuwenden wird auf Gerichtsentscheidungen, Gesetzeskommentare sowie auf juristische Auslegungstechniken zurückgegriffen.
Für jedes erkannte Problemfeld wird ein Sachverhalt nach Bundesrecht und nach bayerischem Landesrecht geprüft. Dadurch wird der Normenvergleich transparenter und der Praxisbezug verdeutlicht. Die gewonnen Erkenntnisse wurden gegenübergestellt und vergleichen.
Dadurch wurde insbesondere sichtbar, dass das Zwangsrecht des Bundes in Form des UZwG ergänzungsbedürftig ist und auf dieser Basis wird vom Verfasser eine entsprechende Änderung der relevanten Normen des UZwG vorgeschlagen.
Inhaltsverzeichnis
1 Vorwort
1.1 Einführung in die Thematik
1.2 Beschreibung des Erkenntnisstandes
1.3 methodische Herangehensweise
2 Stand der Auseinandersetzung über die Inhalte des UZwG
3 Vorstellung der Problematik und des Grundsachverhalts
4 Rechtliche Prüfung der Varianten des Grundsachverhalts im Vergleich
4.1 Abwehr durch schnell visierte Schüsse der Bundespolizei
4.2 Abwehr durch schnell visierte Schüsse der Landespolizei
4.3 Abwehr durch schnell visierte Schüsse der Bundespolizei bei Gefährdung eines Unbeteiligten
4.4 Abwehr durch schnell visierte Schüsse der Landespolizei bei Gefährdung eines Unbeteiligten
4.5 Abwehr der Bundespolizei mittels eines finalen Rettungsschusses
4.6 Abwehr der Landespolizei mittels eines finalen Rettungsschusses
4.7 Abwehr durch schnell visierte Schüsse der Bundespolizei gegen eine Person im Kindesalter
4.8 Abwehr durch schnell visierte Schüsse der Landespolizei gegen eine Person im Kindesalter
5 Gegenüberstellung Bundes- und Landesrecht
5.1 Zusammenfassender Überblick über die rechtlichen Möglichkeiten der Bundespolizeibeamten bezüglich des Schusswaffengebrauchs
5.2 Zusammenfassender Überblick über die gegenwärtigen Möglichkeiten der Polizeibeamten aus dem Bayerischen Landesrecht
6 Vorschläge zur Ergänzung der Gesetzesnormen für den polizeilichen Schusswaffengebrauch gegen Personen
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit vergleicht die rechtlichen Befugnisse der Bundespolizei mit denen der Bayerischen Landespolizei im Hinblick auf den polizeilichen Schusswaffengebrauch in Notwehrsituationen. Ziel ist es, inhaltliche Abweichungen zwischen dem Bundesrecht (UZwG) und dem bayerischen Landesrecht (PAG) aufzuzeigen und durch eine juristische Analyse der Problematik eine fundierte Grundlage für gesetzliche Änderungsvorschläge zu schaffen.
- Rechtsvergleich zwischen Bundespolizei- und bayerischem Landesrecht
- Analyse verschiedener Einsatzszenarien (u.a. finale Rettungsschüsse, Gefährdung Unbeteiligter)
- Anwendung des Rechtsstaatsprinzips und der Verhältnismäßigkeit
- Bedeutung der teleologischen Auslegung von Gesetzesnormen
- Diskussion über Notwehrrechte im polizeilichen Einsatz
Auszug aus dem Buch
4.1 Abwehr durch schnell visierte Schüsse der Bundespolizei
Im Stadtgebiet Passau wird ein Pkw von einer Bundespolizeistreife zur Kontrolle angehalten. Während einer der Beamten auf Höhe des linken Hinterrades stehend die Papiere des ca. 35 Jahre alten Fahrzeuginsassen überprüft, sichert sein Kollege die Situation. Der sichernde Beamte befindet sich auf Höhe der Beifahrertür und beobachtet die Person durch das Fahrzeugfenster.
Plötzlich zieht der Fahrer des Wagens eine Schusswaffe und richtet sie auf den sichernden Beamten (S). Dieser reagiert sofort und schießt mit seiner Dienstwaffe auf Schulter und Arme des Angreifers (A) bis dieser nicht mehr fähig ist, die Pistole zu benutzen. Nur dadurch konnte A keinen Schuss auf S abgeben.
Da der Schwerpunkt dieser Arbeit auf der Prüfung der Befugnisnormen für den Schusswaffengebrauch liegt, wird die formelle wie auch die materielle Rechtmäßigkeit in den Gliederungspunkten, in denen der Schusswaffengebrauch selbst nicht betroffen ist, als gegeben angesehen.
Auch auf andere allgemeine Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen wie Bestimmtheit und Form des VA (§37 VwVfG), Bekanntgabe (§41 VwVfG) oder Anhörung des Betroffenen (§28 VwVfG) wird wegen mangelnder Einschlägigkeit nicht eingegangen. Unmittelbar mit dem SWG verbundene relevante Punkte werden, wie beispielsweise die Befugnisnorm zum Grundverwaltungsakt, in entsprechender Form geprüft.
Zusammenfassung der Kapitel
1 Vorwort: Einführende Darlegung der Thematik, des Erkenntnisstandes und der methodischen Herangehensweise zur Bearbeitung der Fragestellung.
2 Stand der Auseinandersetzung über die Inhalte des UZwG: Überblick über die historische und fachliche Diskussion zur Notwendigkeit einheitlicher Regelungen für den unmittelbaren Zwang.
3 Vorstellung der Problematik und des Grundsachverhalts: Vorstellung eines fiktiven, polizeilichen Alltagsszenarios, das als Grundlage für die nachfolgenden juristischen Prüfungen dient.
4 Rechtliche Prüfung der Varianten des Grundsachverhalts im Vergleich: Detaillierte Analyse verschiedener Einsatzszenarien unter Anwendung des entwickelten Prüfungsschemas für Bundes- und Landesrecht.
5 Gegenüberstellung Bundes- und Landesrecht: Zusammenfassender Überblick über die Ergebnisse des Rechtsvergleichs und die rechtlichen Handlungsmöglichkeiten der Beamten.
6 Vorschläge zur Ergänzung der Gesetzesnormen für den polizeilichen Schusswaffengebrauch gegen Personen: Konkrete Reformvorschläge zur Anpassung der Gesetzesnormen basierend auf den gewonnenen Erkenntnissen.
Schlüsselwörter
Polizeirecht, Schusswaffengebrauch, Bundespolizei, Bayerische Landespolizei, Notwehr, UZwG, PAG, unmittelbarer Zwang, finaler Rettungsschuss, Verhältnismäßigkeit, Gefahrenabwehr, Rechtsvergleich, Notwehrlage, Dienstwaffe, hoheitliche Befugnisse.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit untersucht die juristischen Befugnisse von Polizeibeamten des Bundes und des Landes Bayern beim Einsatz ihrer Dienstwaffen in eskalierten Notwehrsituationen.
Welche Themenfelder stehen im Zentrum?
Themen sind unter anderem die Notwehr im polizeilichen Kontext, der finale Rettungsschuss, die Behandlung unbeteiligter Personen im Gefahrenbereich sowie der Einsatz gegen Personen im Kindesalter.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Ziel ist der Vergleich der relevanten Rechtsvorschriften, um Unterschiede in der polizeilichen Praxis zu identifizieren und Verbesserungsvorschläge für das Gesetz über den unmittelbaren Zwang (UZwG) zu entwickeln.
Welche wissenschaftliche Methode kommt zur Anwendung?
Die Arbeit nutzt einen juristischen Rechtsvergleich auf Basis fiktiver, modifizierter Grundsachverhalte unter Einbeziehung geltender Rechtsprechung und Kommentarliteratur.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die rechtliche Prüfung verschiedener Varianten des Grundsachverhalts, von standardisierten Kontrollsituationen bis hin zu hochkomplexen Szenarien wie der Geiselnahme.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wesentliche Begriffe sind Polizeirecht, Schusswaffengebrauch, Notwehr, Verhältnismäßigkeit sowie der Vergleich zwischen dem Bundesrecht (UZwG) und dem bayerischen PAG.
Wie unterscheidet sich die Rechtslage beim finalen Rettungsschuss zwischen Bund und Bayern?
Das Landesrecht bietet hier explizitere Befugnisnormen, während sich der Einsatz im Bundesrecht primär über teleologische Auslegungstechniken rechtfertigt.
Wie ist die Notwendigkeit einer Androhung bei akuter Gefahr zu bewerten?
Obwohl verfahrensrechtlich vorgesehen, kann bei einer unmittelbar bevorstehenden Lebensgefahr gemäß der Auslegung der Rechtsgrundlagen von einer Androhung abgesehen werden.
- Citation du texte
- Florian Paul (Auteur), 2008, Der polizeiliche Schusswaffengebrauch als Notwehrmaßnahme im Rechtsvergleich des Bundesrechts und des Landesrechts Bayerns, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/205753