Gewerkschaften erheben im Rahmen der Aushandlung von Tarifverträgen mit den
Arbeitgebern heutzutage häufig Arbeitszeit- und Lohnforderungen und rufen zu Streiks auf.
Streiks sind finden in unserer Gesellschaft fast regelmäßig statt.
Arbeitskämpfe stehen im Brennpunkt des Interesses. In ihnen werden fundamental,
gegensätzlich Interessen und Ziele zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern deutlich.
(Tenfelde, Volkmann; S.5)
Es stellt sich die Frage, ob Streiks zu allen Arbeits- oder Beschäftigungsverhältnissen
dazugehören und damit eine notwendige Begleiterscheinung darstellen, oder ob ihr Auftreten
auf bestimmte soziale, politische und wirtschaftliche Verhältnisse zurückzuführen ist.
Da ich mir aber keinen geschichtlichen Gesamtüberblick aller Arbeitsverhältnisse machen
kann, habe ich mich auf die Zeit vor und während der Industrialisierung bis 1900
konzentriert, da zu dieser Zeit die dramatischsten Veränderungen der Produktionsprozesse
und der Arbeitsbedingungen auftraten.
Welche Bedeutung hat die Industrialisierung auf die Streikbereitschaft - waren die Umstände
dieser Zeit ein Katalysator für die Entwicklung sozialer Proteste?
In diesem Zusammenhang ist auch die Frage interessant, ab welcher Zeit wir eigentlich von
Streiks als Form des sozialen Protestes reden können, und welche Merkmale dieser
aufweisen muß. Ist die Zeit der Industrialisierung vielleicht sogar der Anfang des sozialen
Protests in der Form des Streiks?
In Deutschland stieg beispielsweise die Anzahl der Streiks im Zeitraum von 1700 bis 1806
von 11 Streiks innerhalb des ersten Jahrzehnts des 18. Jahrhunderts auf 195, in der Zeit von
1790 – 1799 und auf 4624 zwischen 1890 und 1900.
(Reith, Grießinger, Eggers; S.37 / Tenfelde S. 295)
Ich werde versuchen soziale, wirtschaftliche und politischen Bedingungen zu finden, die als
Erklärung dienen könnten, warum die Zahl der Streiks in der Zeit von 1700 - 1900
zunahmen.
Außerdem werde ich ermitteln, ob mögliche Unterschiede zwischen den Streiks vor und
während der Industrialisierung Aufschluß über deren Ursachen geben können, und wie die
Politik beziehungsweise Obrigkeit und die Öffentlichkeit auf Streiks reagiert hat.
Inhalt
1. Einleitung und Aufgabenstellung
2. Merkmale der Industrialisierung und Grundlage der Untersuchung
3. Theorien zum Streik
4. Reaktionen der Obrigkeit
5. Die Definition des Streiks
6. Vergleich von Streiks
7. Fazit
8. Bibliographie
1. Einleitung und Aufgabenstellung
Gewerkschaften erheben im Rahmen der Aushandlung von Tarifverträgen mit den Arbeitgebern heutzutage häufig Arbeitszeit- und Lohnforderungen und rufen zu Streiks auf.
Streiks sind finden in unserer Gesellschaft fast regelmäßig statt.
Arbeitskämpfe stehen im Brennpunkt des Interesses. In ihnen werden fundamental, gegensätzlich Interessen und Ziele zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern deutlich. (Tenfelde, Volkmann; S.5)
Es stellt sich die Frage, ob Streiks zu allen Arbeits- oder Beschäftigungsverhältnissen dazugehören und damit eine notwendige Begleiterscheinung darstellen, oder ob ihr Auftreten auf bestimmte soziale, politische und wirtschaftliche Verhältnisse zurückzuführen ist.
Da ich mir aber keinen geschichtlichen Gesamtüberblick aller Arbeitsverhältnisse machen kann, habe ich mich auf die Zeit vor und während der Industrialisierung bis 1900 konzentriert, da zu dieser Zeit die dramatischsten Veränderungen der Produktionsprozesse und der Arbeitsbedingungen auftraten.
Welche Bedeutung hat die Industrialisierung auf die Streikbereitschaft - waren die Umstände dieser Zeit ein Katalysator für die Entwicklung sozialer Proteste?
In diesem Zusammenhang ist auch die Frage interessant, ab welcher Zeit wir eigentlich von Streiks als Form des sozialen Protestes reden können, und welche Merkmale dieser aufweisen muß. Ist die Zeit der Industrialisierung vielleicht sogar der Anfang des sozialen Protests in der Form des Streiks?
In Deutschland stieg beispielsweise die Anzahl der Streiks im Zeitraum von 1700 bis 1806 von 11 Streiks innerhalb des ersten Jahrzehnts des 18. Jahrhunderts auf 195, in der Zeit von 1790 – 1799 und auf 4624 zwischen 1890 und 1900.
(Reith, Grießinger, Eggers; S.37 / Tenfelde S. 295)
Ich werde versuchen soziale, wirtschaftliche und politischen Bedingungen zu finden, die als Erklärung dienen könnten, warum die Zahl der Streiks in der Zeit von 1700 - 1900 zunahmen.
Außerdem werde ich ermitteln, ob mögliche Unterschiede zwischen den Streiks vor und während der Industrialisierung Aufschluß über deren Ursachen geben können, und wie die Politik beziehungsweise Obrigkeit und die Öffentlichkeit auf Streiks reagiert hat.
2. Merkmale der Industrialisierung und Grundlage der Untersuchung
Unter der Industrialisierung versteht man die Umgestaltung einer Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung, bei der die Industrie im Verhältnis zur Landwirtschaft und zum Handwerk zunehmend an Bedeutung gewinnt. Mit der industriellen Revolution ist das Lohnarbeitsverhältnis zur dominierenden Erwerbsform in Deutschland geworden. (Tenfelde S.9)
Die Industrialisierung begann etwa 1785 in England und griff im 19. Jahrhundert auch auf Deutschland und die anderen westeuropäischen Staaten über. Voraussetzung waren der technische Fortschritt, wie zum Beispiel die Erfindung der Dampfmaschine, das rasante Bevölkerungswachstum und das kapitalistische Wirtschaftssystem.
Von einem Industriebetrieb spricht man, wenn im Unterschied zu einem Handwerksbetrieb die Produktion und Leitung des Betriebs klar getrennt sind, er nach heutiger Definition mehr als 20 Mitarbeiter besitzt und aufgrund eines hohen Mechanisierungsgrades, Produktionsmengenvorgaben und seiner Absatzstruktur einen großen Kapitalbedarf besitzt.
Ein Industriebetrieb zeichnet sich des weiteren durch eine weitgehende Arbeitsteilung und einer hohen Spezialisierung und damit einhergehenden Effektivierung aus.
Die Industrialisierung sorgte zwar insgesamt für die Abschaffung der Massenarmut, führte aber mit ihren ersten Auswirkungen zu einer Verschlechterung der Lebens- und Arbeitsbedingungen und wurde von schweren sozialen Krisen begleitet.
Die Trennung zwischen den besitzlosen Arbeitern und den Besitzern der Fabriken brachte große Klassenunterschiede hervor.
(Microsoft Encarta Enzyklopädie 1998 und 2001 / Der Brockhaus in einem Band, 7.Aufl., Leipzig, Mannheim, 1996)
Reith, Grießinger und Eggers verwendeten als Quelle für ihre Untersuchung die Protokolle der Gewerbegerichte bzw. der Gewerbeaufsichtsbehörde. Diese Dokumentation, so die Autoren, sein nahezu vollständig, da Aussagen aller Parteien und sozialer Gruppen genau aufgeführt und Daten regional flächendeckend erhoben wurden und in ihr alle wichtigen Gewerbeformen berücksichtigt wurden. Der Erhebungsraum ist dabei, laut der Autoren, das gesamte Deutsche Reich. Das Gebiet in dem zugrundeliegenden Zeitraum ist damit in etwa dem untersuchten Gebiet von Volkmann und Tenfelde gleich. Die untersuchten das Gebiet des Deutschen Bundes von 1848, nur ohne dem Österreichs. Das zugrundeliegende Gebiet des 19. Jahrhunderts ist also kleiner. Dieser Fakt kann aber die Erkenntnis des enorm gestiegenen Streikaufkommens nur verstärken.
Bis weit in das 18. Jahrhundert hinein wurden größere Arbeitskonflikte durch Zunftgeschworene und Ratsdeputationen, die umfassend für Gewerbeangelegenheiten zuständig waren und einen vollständigen Erhebungsgrad sicherstellen, so Reith, Grießinger und Eggers. Kleinere Vergehen wurden vom Vorsteher, dem Altgesellen oder dem Herbergsvater geahndet.
Wer sich dem Verfahren entzog wurde aus der Gemeinschaft ausgeschlossen und verfolgt.
Die Gerichte wollten meist schlichten, sprachen deshalb oft nur Verwarnungen aus und riefen nicht den Rat oder die Zentralbehörde an.
(Steindl, H.: Verrechtlichung als Konfliktlösung?, in: Beiträge zur Historischen Sozialkunde 20, 1990, Nr.3, S. 99-105, in: Reith,... S. 26f, 34f)
Die Gewerbegerichte gehen auf die im Mittelalter bestehenden und 1349 erstmals erwähnten reichsstädtischen Ratsdeputationen in Nürnberg zurück. Dieses Rugsamt, wie es auch genannt wurde, war die erste Instanz für gewerbliche Streitsachen und behandelte straf-, arbeits- und zivilrechtliche Belange im Gewerbe und war zugleich Exekutiv- und Rechtssprechungsorgan.
Diese Vorläufer der Gewerbegerichte arbeiteten die Handwerksordnung aus und bestimmten die Regelung der Meisterprüfung. Sie waren auch für die Aburteilung kleiner Vergehen und die Gewerbestatistik verantwortlich. Also der Verzeichnung aller Meister, Gesellen und Lehrlinge.
In der Zeit vom 16. Bis zum 18 Jahrhundert verlor das Rugsamt, wegen des sich auch immer interterritorialer organisierenden Handwerks, immer mehr an Einfluß.
Die Kontroll- und Verbotsmaßnamen lockerten sich.
Die meisten der bisherigen Handwerksdeputationen wurden dann im Laufe des 18. Jahrhunderts durch Gewerbegerichte abgelöst. (Reith,... S.27f)
3. Theorien zum Streik
Die Autoren zitieren gleich zu Anfang mehrere Autoren und bringen verschiedene Aspekte in die Diskussion, die als Erklärung für das Phänomen Streik gelten könnten.
Paul Kampfmeyer verwehrt sich dagegen, die früheren sozialen Proteste in die Tradition der Arbeiterbewegung einzuordnen, weil sich die Idee des sozialistischen Lohnproletariats unmöglich aus der konservativen und an strenge Satzungen gebundene Zunftverfassung entstanden sein. (Kampfmeyer, P. Geschichte der modernen Gesellschaftsklassen in Deutschland, Berlin 1921, S.57, in Reith,... S.2)
Rudolf Wissell hingegen sieht den Streik 1929 doch in einer wesentlich längeren Tradition und zog eine lange Entwicklungslinie vom Lohnkampf der Wollenwebergesellen zu Konstanz 1385 zum Berliner Schneiderstreik 1800 und sah diese Konflikte durch wirtschaftliche Probleme veranlaßt. (Wissel, R., Des alten Handwerks Recht und Gewohnheit, Berlin 1929, Bd. 1, S. 448-500; in: Reith,... S.2)
Reith, Grießinger und Eggers sind sich aber sicher, daß das 18. Jahrhundert zumindest einen neuralgischen Punkt und ein Bindeglied in der Entwicklung der Arbeiterbewegungen darstellt.
Der Volkskunde Georg Fischer spricht 1959 davon, daß besonders die freiheitlichen Ideen der Französischen Revolution besonders stark bei Tagelöhnern und Gesellen in den mecklenburgischen Städte aufgenommen wurde, was zu einer Verschärfung des Klassenkampfes führte.
(Fischer, G., Die Würzburger Gesellenrevolution von 1724, in Reith,... S.3)
Diese Thesen scheinen mir zur Bearbeitung meiner Frage sehr hilfreich zu sein. Ich werde mich daher an diesen entlang versuchen, der Lösung des Problems zu nähern.
4. Reaktionen der Obrigkeit auf den Streik
Diese können auch in der Begriffsgeschiche des Phänomens des Streiks gesehen werden.
Was wir heute unter einem Streik verstehen – eine befristete Arbeitsniederlegung - wurde im 18. Jahrhundert zumeist als „Aufstand“ bezeichnet, wie zum Beispiel 1779 in der Deutschen Encyclopädie, in der es als die „...Abreise eines Gesellen von seinem Meister“ beschrieben wird.
1722 beschreibt A.Beier im Allgemeinen Handlungs-, Kunst-, Berg-, und Handwerckslexicon, (Jena S.25f), den allgemeiner Aufstand folgendermaßen: Er wird bestimmt durch ein Kollektives Verlassen der Werkstätten durch die Gesellen, sei es mit oder ohne ordentliche Kündigung, wenn „ bey einem Handwerge etwas vorgeht / so wieder ihre Rechte / Gewohnheit / gemeinen Brauch und Herkommen lauffet / deme anders nicht mag gesteueret werden“.
Solche erklärenden Deutungen oder gar Legitimation existieren gemäß Regierungsverfügung ab 1731, nach Erscheinen der Reichshandwerksordnung, nicht mehr.
Nun steht die Todesstrafe auf die Durchführung eines Aufstandes durch die Gesellen oder den Meister, denn dieser wird als Rebellion gegen die Obrigkeit verstanden und als Aufruhrtatbestand gewertet. Das, so die Autoren, stellt eine absichtliche Ignoranz der handwerksinternen Bedeutung des Wortes Aufstand dar. (Reith,... S.10)
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- Citation du texte
- Kai Peschel (Auteur), 2003, Die Industrialisierung - Katalysator der Entstehung des Streiks ? Über die Bedeutung bestimmter Faktoren für die Entwicklung dieser Protestform, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/20559
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