Eine Weiterentwicklung der Standesbezeichnung „Ingenieur“, die bereits seit
dem Jahre 1917 durch eine kaiserliche Verordnung geschützt ist, sollte
unbedingt erfolgen. Im Prinzip hat sich seit dieser Zeit zur Erlangung der
Standesbezeichnung Ingenieur“ methodisch nichts getan. Es wird nur die
erforderliche Praxisdauer von acht auf drei Jahre in der Gegenwart verringert. In
der Zwischenkriegszeit wird die Standesbezeichnung Ingenieur den Absolventen
der Technischen Hochschule, ohne Praxiserfordernis unmittelbar verliehen.
Es liegt im Interesse der Absolventen und der Gesellschaft, als auch der
gewerblich-industriellen Wirtschaft. Die qualifizierte Dienstleistungswirtschaft
wird für die HTL-Absolventen zunehmend wichtig. Der HTL-Ingenieur
vermittelt eine praktische und anwendungsorientierte Qualifizierung. Die hohe
Arbeitsmarkt- und Berufsfähigkeit der HTL-Absolventen wird europäisch als
tertiärwürdig angesehen. Die Wirtschaft fragt diese technische
Qualifikationsebene sehr nach. Eine Aufwertung des in der Vergangenheit
bewährten HTL-Ingenieurs, zu einem Europa- und Bologna konformen
„Bachelor-Ingenieur“ wird zunehmend notwendig. Die österreichische Unikat-
Ingenieurbildung auf der Sekundarstufe II bewegt sich zunehmend in eine
Sackgasse. Die europäischen Bildungsprozesse erfordern vor allem auch im
Sinne der Absolventen eine Aufwertung der HTL-Ingenieurbildung.
Wirtschaftsnahen Studie wird entnommen, dass HTL-Absolventen kaum Über- und dequalifiziert erwerbsmäßig beschäftigt sind Diese Absolventen weisen im
Allgemeinen eine hohe Arbeitszufriedenheit auf. Bei dieser Bildungs- und
Qualifikationsebene herrscht in der Wirtschaft ein großer Bedarf. [...]
Inhaltsverzeichnis
Vorbemerkung
1 Standesbezeichnung Ingenieur mit einer formalen Höherqualifizierung zum akademischen „Bachelor-Ingenieur“
2 HTL-Altingenieure und eine formale Höherqualifizierung zum tertiär-akademischen Bologna „Bachelor-Ingenieur“
3 Standesbezeichnung Ingenieur mit 3-jähriger Ingenieurpraxis traditionell durch das Wirtschaftsministerium verliehen“
4 Europakonformes Zukunftsmodell: Absolventen zum Bachelor-Ingenieur mit Rückbindung an das Bildungssystem
4.1 Absolventen der Höheren Technischen Lehranstalten
4.2 Absolventen der Höheren Land- und Forstwirtschafts Lehranstalten
5 Rückbindung der Ingenieurpraxis dual an das Bildungssystem qualifiziert Ingenieure zum „Bachelor-Ingenieur“
6 Literaturverzeichnis
7 Abkürzungsverzeichnis
Autor Karl Westritschnig
Vorbemerkung
Eine Weiterentwicklung der Standesbezeichnung „Ingenieur“, die bereits seit dem Jahre 1917 durch eine kaiserliche Verordnung geschützt ist, sollte unbedingt erfolgen. Im Prinzip hat sich seit dieser Zeit zur Erlangung der Standesbezeichnung Ingenieur“ methodisch nichts getan. Es wird nur die erforderliche Praxisdauer von acht auf drei Jahre in der Gegenwart verringert. In der Zwischenkriegszeit wird die Standesbezeichnung Ingenieur den Absolventen der Technischen Hochschule, ohne Praxiserfordernis unmittelbar verliehen.
Es liegt im Interesse der Absolventen und der Gesellschaft, als auch der gewerblich-industriellen Wirtschaft. Die qualifizierte Dienstleistungswirtschaft wird für die HTL-Absolventen zunehmend wichtig. Der HTL-Ingenieur vermittelt eine praktische und anwendungsorientierte Qualifizierung. Die hohe Arbeitsmarkt- und Berufsfähigkeit der HTL-Absolventen wird europäisch als tertiärwürdig angesehen. Die Wirtschaft fragt diese technische Qualifikationsebene sehr nach. Eine Aufwertung des in der Vergangenheit bewährten HTL-Ingenieurs, zu einem Europa- und Bologna konformen „Bachelor-Ingenieur“ wird zunehmend notwendig. Die österreichische Unikat-Ingenieurbildung auf der Sekundarstufe II bewegt sich zunehmend in eine Sackgasse. Die europäischen Bildungsprozesse erfordern vor allem auch im Sinne der Absolventen eine Aufwertung der HTL-Ingenieurbildung. Wirtschaftsnahen Studie wird entnommen, dass HTL-Absolventen kaum Über- und de-qualifiziert erwerbsmäßig beschäftigt sind Diese Absolventen weisen im Allgemeinen eine hohe Arbeitszufriedenheit auf. Bei dieser Bildungs- und Qualifikationsebene herrscht in der Wirtschaft ein großer Bedarf.
Eine „duale“ Anbindung der 3-jährigen gehobenen und facheinschlägigen Ingenieurpraxis an das HTL-Bildungssystem sollte erfolgen. Eine Höherqualifizierungsmöglichkeit vom unmittelbaren HTL-Absolventen zum tertiär-akademischen „Bachelor-Ingenieur“ muss gegeben sein. Die Bachelor-Ingenieurprüfung liegt über dem Diplomniveau und gerechtfertigt somit eine tertiär-akademische Aufwertung in die Hochschulebene. Damit soll auf formalem Wege eine Durchlässigkeit zu den Masterprogrammen der Fachhochschulen und Universitäten erreicht werden. Eine nicht notwendige Bildungsredundanz und Bildungssackgasse muss für HTL-Absolventen beseitigt werden. Die bestehende österreichische Unikat-Ingenieurbildung und die vom Wirtschaftsministerium verliehene Standesbezeichnung Ingenieur wird in den tertiär-akademischen Bachelor-Bereich gehoben. Es erfolgt eine „duale“ Rückbindung der Ingenieurpraxis an das bestehende HTL-Bildungssystem. In weiterer Folge ist auch ein Zugang zu den Master- und Doktoranden Studien- und Forschungsprogrammen möglich. Bei den Absolventen der Höheren Land- und Forstwirtschaftlichen Lehranstalten kann die Höherqualifizierung durch die dreijährige gehobene Ingenieurpraxis, ebenfalls analog durch Rückbindung an das bestehende Bildungssystem erfolgen.
Es sollte möglich sein, durch eine Höherqualifizierung ohne Bildungsredundanz, diese bewährte qualitätsvolle, praxisnahe und anwendungsorientierte österreichische HTL-Ingenieurbildung als Bachelorwürdig tertiär-akademischen zu positionieren. Eine berufliche und gesellschaftliche Aufwertung des HTL-Ingenieur wird zunehmend erforderlich. Der HTL-Ingenieur muss zum „Bachelor-Ingenieur“ infolge Höherqualifizierung aufgewertet werden. Die fast hundertjährige Qualitätsmarke Standesbezeichnung Ingenieur“ sollte bei Bildungsüberlegungen und Schulentwicklungen zentral als erstes berücksichtigt werden. Die HTL-Ingenieure treten oft mit Fachhochschulabsolventen und auch Universitätsabsolventen unmittelbar in Konkurrenz. Die Spezialisierung und die Praxiserfahrung des HTL-Absolventen im Betrieb sind vor allem auch für Klein- und Mittelbetriebe von großer Bedeutung. Diese beruflich-fachliche Höherqualifizierung muss durch eine „duale“ Rückbindung an das bestehende HTL-Bildungssystem, mit Überlegungen des Europakonformen Bologna-Zukunftsmodells eines „Bachelor-Ingenieur“ erfolgen. Wer sich über die Standesbezeichnung Ingenieur hinaus, ohne Bildungsredundanz persönlich und beruflich weiterentwickeln will, soll formal durch das ein „weiterentwickeltes“ HTL-Bildungssystem die Möglichkeit bekommen. Der finanzielle, organisatorische und pädagogisch-didaktische Aufwand hält sich in Grenzen. Diese Forschungsarbeit ist eine Beilage zur Dissertation und diese stellt die Möglichkeiten einer HTL-Ingenieurbildung modellhaft-schematisch dar:
1. HTL-Absolventen zum „BACHELOR-Ingenieur“ qualifizieren, durch eine „duale“ Rückbindung der Ingenieurpraxis an das HTL-Bildungssystem
2. HTL-Altingenieure zum „BACHELOR-Ingenieur“ durch eine geringe Modifizierung des vorherigen Modells.
3. HTL-Absolventen und durch den traditionellen Weg einer 3-jährigen Ingenieurpraxis zur Standesbezeichnung Ingenieur.
4. HTL-HLFL-Absolventen und Altingenieure eine modellhaft-schematische Zusammenfassung zum höher qualifizierten „BACHELOR-Ingenieur“.
1 Standesbezeichnung Ingenieur mit einer formalen Höherqualifizierung zum akademischen „Bachelor-Ingenieur“
Die 3-jährige Ingenieurpraxis in einem Betrieb bewirkt eine Höherqualifizierung durch den nicht-formalen Bildungsprozess. Eine Rückbindung der Ingenieurpraxis an das gegebene HTL-Bildungssystem sollte erfolgen. Die Erfahrungs- und Lernfortschritte dieser gehobenen und fachlichen Praxis werden entsprechend dem Europäischen Bologna Modell höher qualifizierend berücksichtigt. Die wirtschaftliche Konkurrenzfähigkeit der Europäischen Union wird dadurch erhöht. Die Höherqualifizierung durch einen Erfahrungs- und Lernfortschritt zwischen dem HTL-Diplom und der Ingenieur-Titelverleihung soll nach Vorstellungen des Europäischen Bologna-Modells aufgewertet werden. Dies muss im HTL-Bildungssystem neu bewertet werden. Eine Aufwertung des Ingenieurs zu den Europakonformen Bachelor-Ingenieur muss erfolgen. Die frühe und bewährte HTL-Ingenieurbildung sollte nach Europäischen Bologna-Kriterien neu eingestuft werden. Durch das „duale“ Bildungsprinzip erfolgt notwendigerweise eine Anhebung auf die tertiär-akademische Bildungsebene. Durch die Ingenieurpraxis erfolgt ein betriebsnaher Erfahrungs- und Lernzuwachs. Bei diesem Modell kommt zusätzlich zu einer Rückbindung an das HTL-Bildungssystem an den einzelnen bestehenden Standorten. Zusätzliche Baumaßnahmen sind nicht erforderlich. Dadurch wird eine Höherqualifizierung des traditionellen HTL-Ingenieur zum tertiär-akademischen „Bachelor-Ingenieur“ gerechtfertigt. Bei diesem Bildungsmodell wird ein 3-jähriger „Ingenieurpraxis-Vertrag“ mit dem Betrieb abgeschlossen. Dieser Praxisvertrag wird an einer gewünschten HTL, mit einem entsprechenden Fachbereich und Ausbildungsschwerpunkt hinterlegt. An den Höheren Technischen Lehranstalten gibt es mindestens einen „Bachelor-Ingenieur“ Beauftragten. Eine „Ingenieurpraxis-Studie“ ist schriftlichen zu verfassen und diese muss, zu einem festgelegten Zeitpunkt vor der kommissionellen Bachelor-Ingenieur Prüfung abgegeben werden, damit diese Arbeit entsprechend begutachten werden kann. Es werden jährlich Zeitbereiche für die Bachelor-Ingenieurprüfungen vom Unterrichtsministerium festgelegt. Die kommissionellen Prüfungen finden an den Bildungsstandorten der Höheren Technischen Lehranstalten statt. Der Begutachter der Ingenieurpraxis-Studie soll zugleich der Vorsitzende der Prüfungskommission sein, wobei dieser auch das Prüfungsprotokoll führt. Die Studie ist vor der Kommission zu präsentieren und zu rechtfertigen und diese wird von der Kommission endgültig beurteilt. Aus den entsprechenden Diplomprüfungsgegenständen der Fachrichtung und dem Ausbildungsschwerpunkt werden vom Kandidaten termingerecht einige Zeit vor der Prüfung der zwei Lehrfächer und Themen gewählt. Der Kandidat kann die Fächer und Themen auch aus dem Bereich der Ingenieurpraxis wählen. In diesen beiden Fächern erfolgt eine erweitere und vertiefende Prüfung, diese geht tertiär-akademisch über dem Niveau der Diplomprüfung hinaus. Über die Gesamtbeurteilung entscheidet im Zweifelsfalle der Kommissionsvorsitzende. Dieser „duale“ Bildungsprozess geht über das Niveau der traditionellen Ingenieurpraxis und der Diplomprüfung hinaus. Die Standesbezeichnung Ingenieur wird durch diese Höherqualifizierung zum akademischen Bachelor-Ingenieur auf der Tertiär- und Hochschulebene gehoben. Das Unterrichtsministerium legt die Rahmenbedingungen für den Bachelor-Ingenieur Studienplan fest, der flächendeckend für Österreich gilt. Der akademische „Bologna-Ingenieur“ Grad wird möglichst in feierlicher Form verliehen. Durch den akademischen Bologna-Ingenieur Titel erfolgt eine gesellschaftlich-berufliche Statusaufwertung der HTL-Absolventen. Es soll dadurch auch zu einer beträchtlichen und notwendigen Aufwertung des Bildungsortes Höhere Technische Lehranstalten kommen.
- Quote paper
- Dipl.-Ing. MMag. Dr. Karl Josef Westritschnig (Author), 2012, Bildungssackgasse HTL-Ingenieur, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/203054
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