Die folgende Ausarbeitung wird sich mit sexueller Gewalt an Minderjährigen durch Schutzbefohlene an Institutionen beschäftigen. Dabei wird auf ein gegebenes Fallbeispiel eingegangen.
Zunächst wird versucht eine Definition über sexuelle Gewalt vorzunehmen, da geklärt werden muss, ob es sich in dem Fallbeispiel um sexuelle Gewalt gegen Schüler/innen handelt oder nicht. Anschließend werden Strukturen erläutert, die sexualisierte Gewalt begünstigen könnten und sie werden mit dem Kontext im Fallbeispiel verglichen. Zum Schluss wird eine mögliche Reaktionsmöglichkeit beleuchtet, wie in dem konkreten Beispiel gehandelt werden kann.
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- Versuch einer Definition von sexueller Gewalt
- Erklärungsansätze für sexualisierte Gewalt
- Reaktionsmöglichkeiten am konkreten Beispiel
- Abkürzungsverzeichnis
- Fallbeispiel
- Literaturverzeichnis
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Ausarbeitung befasst sich mit sexueller Gewalt an Minderjährigen durch Schutzbefohlene in Institutionen anhand eines konkreten Fallbeispiels. Sie analysiert die Definition von sexueller Gewalt, untersucht Faktoren, die sexualisierte Gewalt begünstigen könnten, und erörtert mögliche Reaktionsmöglichkeiten im konkreten Fall.
- Definition von sexueller Gewalt
- Erklärungsansätze für sexualisierte Gewalt in Institutionen
- Grenzverletzungen und Machtverhältnisse in schulischen Einrichtungen
- Reaktionsmöglichkeiten bei Verdacht auf sexuelle Gewalt
- Schutz von Schüler/innen und Handlungspflichten von Lehrkräften
Zusammenfassung der Kapitel
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Die Einleitung stellt das Thema der Ausarbeitung vor, welches sich mit sexueller Gewalt an Minderjährigen durch Schutzbefohlene in Institutionen beschäftigt. Dabei wird auf ein gegebenes Fallbeispiel eingegangen. Die Ausarbeitung soll zunächst eine Definition von sexueller Gewalt erarbeiten, um zu klären, ob es sich im Fallbeispiel um sexuelle Gewalt gegen Schüler/innen handelt. Anschließend werden Strukturen erläutert, die sexualisierte Gewalt begünstigen könnten, und diese mit dem Kontext im Fallbeispiel verglichen. Abschließend wird eine mögliche Reaktionsmöglichkeit beleuchtet, wie in dem konkreten Beispiel gehandelt werden kann.
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Dieses Kapitel befasst sich mit der Definition von sexueller Gewalt. Es wird erläutert, dass es in der Literatur keine einheitlichen Definitionen für sexuelle, sexualisierte Gewalt und sexuellen Missbrauch gibt. Der Begriff sexueller Missbrauch wird vor allem in der juristischen Sprache verwendet, wobei sexuelle Gewalt ein Synonym dazu darstellt. Sexualisierte Gewalt findet dann statt, wenn ein gewaltvoller Akt stattfindet, der „mit sexuellen Mitteln ausgeführt wird." (Braun 2006, 13) Laut Gesetz handelt es sich um einen sexuellen Missbrauch, wenn jemand eine Person missbraucht in Ausnutzung des Machtgetälles, um seine eigenen Bedürfnisse zu befriedigen, indem „er unter Ausnutzung der Widerstandsuntihigkeit sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen lässt" (S 179 StGB). Sexuelle Nötigung beginnt nicht erst bei der ausgeführten Vergewaltigung, sondern findet immer dann statt, wenn beabsichtigt Grenzen von anderen überschritten werden, sich die Betroffenen unwohl fühlen und der Wille nicht beachtet wird. Daher kann sie mit und auch ohne Körperkontakt geschehen, wie beispielsweise durch anzügliche Blicke, Äußerungen, exhibitionistische Handlungen, Anfassen von eigenen oder fremden Körperteilen (vgl. Bundesministerium 2008, S. 11-15).
Im Fallbeispiel wird zunächst erwähnt, dass der Lehrer Herr M. seinen Schüler/inne/n „sehr zugewandt" ist, was im ersten Blick positiv scheint, da er sich um seine Schüler/innen kümmert. Jedoch wird allmählich deutlich, dass er „auffällig oft" körperlichen Kontakt zu seinen Schüler/inne/n sucht. Es wird nicht konkret erläutert, wie dieser Kontakt aussieht, aber er geschieht in einem intimen Moment des Zubettgehens, bei dem sich die Schüler/innen ruhig und geborgen fühlen sollten. Der Körperkontakt zu den Schüler/inne/n sollte sich auf ein Minimum beschränken und eher die Ausnahme als die Regel darstellen. Da es hier „sehr auffällig oft" geschieht, scheint es schon normal für den Lehrer zu sein. Es sind zwar noch keine konkreten Fälle von sexueller Gewalt durch den Lehrer bekannt, aber es heißt, dass drei Schüler/innen es „eklig" finden, wenn Herr M. sie anfasst. Sie fühlen sich demnach offensichtlich unwohl bei den Berührungen durch den Lehrer. Dadurch findet eine Grenzverletzung statt. Herr M. könnte das Machtgefüllte zwischen ihm und seinen Schüler/inne/n ausnutzen, wenn er sexuelle Nötigung ausüben würde. Es kann festgehalten werden, dass Handlungsbedarf notwendig ist, da hier sehr wahrscheinlich eine Grenzverletzung stattfindet, aber es ist nicht ersichtlich, wie diese explizit aussieht und ob schon sexueller Missbrauch stattgefunden hat. Dies muss im Gespräch weiter geklärt werden.
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Dieses Kapitel behandelt Erklärungsansätze für sexualisierte Gewalt. Es wird erläutert, dass sexuelle Nötigung sowohl innerhalb als auch außerhalb der Familie stattfindet (vgl. Bergmann 2011, S. 6). Obwohl es noch keine ausreichenden empirischen Studien über bestimmte Typen von Täter/inne/n oder Faktoren gibt, die sexuelle Gewalt begünstigen, lassen sich Vermutungen äußern. Beispielsweise kann es möglich sein, dass die besondere Geschlossenheit von Internaten und ähnlichen Einrichtungen den Täter/inne/n ihr Handeln erleichtert, da sie von außen schwer einsehbar sind. Pädagog/inn/en in Heimen oder Internaten sind eng miteinander verknüpft, weil sie auf eine längere Zeit in Kontakt treten und somit gut miteinander arbeiten und auskommen müssen. Dadurch können Freundschaften zwischen Lehrer/inne/n und der Leitung entstehen, die zwar für das Arbeitsklima von Vorteil sind, aber somit Beschuldigungen hinsichtlich sexueller Gewalt gegen Kinder verstummen lassen können und so eher weggesehen als gehandelt wird (vgl. Deutsches Jugendinstitut 2011, S. 19-21).
Vor allem die Landerziehungsheime und damit vergleichbare Institutionen setzen sich zum Ziel, dass eine besondere Nähe zwischen Kind und Pädagoge/in mithilfe von familiären Strukturen aufgebaut wird. Aber gerade diese Strukturen können sexuelle Übergriffe begünstigen, weil einerseits die Erzieher/innen die Grenzen schnell überschreiten können, weil sie den ganzen Tag mit den Kindern zusammen sind und eine intimere Beziehung zwischen beiden entsteht als in Schulen, und andererseits die Missbrauchten sich niemanden anvertrauen können, da sie Angst haben, aus dieser „Familie" möglicherweise ausgestoßen zu werden und nicht wollen, dass die Vertrauenspersonen mögliche Konsequenzen verspüren müssen (vgl. Oelkers 2012, S. 1-3). Zudem fehlen im Allgemeinen kritische Auseinandersetzungen mit Kolleg/inn/en aus Angst vor eigener Kritik, wodurch viele sich in ihrem Handeln ungebunden fühlen (vgl. Conen 2006, S. 56). In diesen Institutionen wird versucht den sogenannten „platonische(n) Eros (Oelkers 2012, S. 2) auszuleben, wobei der Erzieher/ die Erzieherin von sich aus im Idealfall die Grenzen zwischen persönlicher und beruflicher Beziehung einhalten sollte. Das dies allerdings nicht immer der Fall ist, zeigen verschiedene in den Medien bekannte Vorfälle, wie beispielsweise an der Odenwaldschule (vgl. ebd., S. 3). Warum jemand zum Täter/in von sexueller Gewalt wird bleibt meist ungeklärt. Die Gründe könnten in ihrer Vergangenheit liegen, da sie eventuell selbst Leid, sexuellen Missbrauch oder Gewalt erlebt haben. Es gibt Fälle, in denen die Täter/innen nicht pädosexuell veranlagt sind. Sexueller Missbrauch wird meist nicht vollzogen aufgrund der unbefriedigten Lust, sondern um Macht ausüben zu können (vgl. Zartbitter 2012). Die Machtverhältnisse können verstärkt in schulischen Einrichtungen ausgenutzt werden, weil Schüler/innen Angst davor haben, schlechte Bewertungen oder Sanktionen zu erhalten durch Äußerung der Tat an einen Dritten.
Aus dem Fallbeispiel wird deutlich, dass es sich um ein Internat oder eine ähnliche Institution handelt, weil die Schüler/innen von den Lehrkräften ins Bett gebracht werden. Wie schon zuvor erläutert bergen solche geschlossenen familienartigen Strukturen Gefahren der sexuellen Nötigung, da durch zunehmenden Kontakt zwischen Schüler/inne/n und Lehrer/inne/n die Grenzen leicht überschritten werden. Den Schüler/inne/n wird dies immer unangenehmer, aber eventuell trauen sie sich nicht ihre Vertrauenspersonen zu verraten. Wenn ein Schüler oder eine Schülerin den Mut fasst und sexuelle Übergriffe von der Lehrperson den anderen Kolleg/inn/en erzählt, könnte es passieren, dass der Täter beziehungsweise die Täterin in Schutz genommen wird, weil es ihm/ihr nicht zugetraut wird oder die Sympathie zu hoch ist, da er bei den Kolleg/inn/en „sehr beliebt" ist. Dies könnte ein Grund dafür sein, dass im Fallbeispiel noch keine Grenzüberschreitungen oder konkrete Fälle von sexueller Gewalt bekannt geworden sind.
Schlüsselwörter
Die Schlüsselwörter und Schwerpunktthemen des Textes umfassen sexuelle Gewalt, sexualisierte Gewalt, sexueller Missbrauch, Grenzverletzungen, Machtverhältnisse, Schutzbefohlene, Institutionen, schulische Einrichtungen, Internate, Landerziehungsheime, Handlungspflichten von Lehrkräften, Reaktionsmöglichkeiten, Prävention und Intervention.
- Arbeit zitieren
- Elisabeth Esch (Autor:in), 2012, Umgang mit sexueller Gewalt in schulischen Institutionen anhand eines Fallbeispiels, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/202834
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