Die Soziale Arbeit existiert als Studienfach an Fachhochschulen und Universitäten seit mehr als 35 Jahren, die Geschichte der Berufsgruppen Sozialarbeit und Sozialpädagogik reicht noch weiter zurück. Immer mehr Studienanfänger entscheiden sich dafür, ein Studium im Bereich Sozialarbeit, Sozialpädagogik oder einer Kombination aus beidem zu absolvieren. Ganz gleich, ob ihre Motivation nun aus der mehr oder weniger diffusen Vorstellung besteht, im weitesten Sinne „Menschen helfen“ zu wollen oder im besonderen Interesse an den fachspezifischen Inhalten begründet ist, erscheint eine adäquate Vorbereitung auf die Praxis Sozialer Arbeit trotz einer seit langer Zeit heterogen diskutierten Debatte über die Grundlagen professioneller Handlungskompetenz mitunter als schwieriges Unterfangen.
Dabei gerät zum Beispiel die Disziplin in die Kritik. Die theoretischen Koordinaten sind vielfältig und wenig überschaubar, die Bezugswissenschaften werden kaum in ein interdisziplinäres Konzept Sozialer Arbeit eingebettet und fachfremde Lehrende sind in der Überzahl. Ferner bieten die Hochschulsysteme Universität und Fachhochschule jeweils, sowohl als eigenständige Lehrinstanz als auch innerhalb des jeweiligen Hochschulsystems, keine einheitlichen und verbindlichen Kriterien entsprechende Ausbildung an und unterscheiden sich zum Teil erheblich voneinander durch verschiedene Studienordnungen, Schwerpunktsetzungen und theoretische Orientierungsperspektiven.
So erscheint es trotz aller Bemühungen ungewiss, ob sich die Studenten selbständig in einer solchen, von Unübersichtlichkeit geprägten, Situation derart zurechtzufinden, als dass sie mit einer profilierten und einheitlichen Vorstellung von Sozialer Arbeit ihre praktische Berufstätigkeit aufnehmen.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Theoretische Vorannahmen
2.1 Zu den Begriffen Identität und Profession
2.1.1 Identit ä t und berufliche Identit ä t
2.1.2 Ann ä herung an den Professionsbegriff
2.2 Zur Professionalisierungsdebatte der Sozialen Arbeit
2.2.1 Entwicklungslinien der Sozialen Arbeit - von der Verberuflichung zur Professionalisierung
2.2.2 Professionalisierung aus strukturfunktionalistischer Perspektive
2.2.3 Nichtprofessionalisierbarkeit der Sozialen Arbeit?
2.2.4 Zur Unterscheidung von Profession und Professionalit ä t oder die Hinwendung zur Handlungskompetenzdebatte
2.2.5 Wissenschaftliches Wissen als Voraussetzung für professionelles Handeln
2.3 Soziale Arbeit auf dem Weg zu professioneller Identität?
2.4 Fachlichkeit, Eigenständigkeit und Handlungskompetenz im empirischen Blick
3. Untersuchung
3.1 Ausgangsfragestellungen
3.2 Forschungsmethodologie
3.3 Reichweite und Rücklaufquote
3.4 Darstellung der Ergebnisse
3.4.1 Pers ö nliche Daten
3.4.2 Institutionelle Eingebundenheit und Arbeitsbedingungen
3.4.3 Autonomie und Eingebundenheit der Klientel
3.4.4 Methodik und Handlungsorientierungen
3.4.5 Makrostrukturelle Rahmenbedingungen
3.4.6 Berufliche Sozialisation und Wissenschaft
3.5 Zusammenfassung und Interpretation
3.5.1 Institutionelle Ebene - Zur Arbeitssituation der Befragten
3.5.2 Gesellschaftsebene - Legitimation und Einflussnahme
3.5.3 Interaktionsebene - Methodisches Handeln, Beziehungsverh ä ltnis zur Klientel und handlungsfeldbezogene Deutungen
3.5.4 Professionelle Orientierungen
4. Abschließende Bemerkungen
5. Literatur
Anhang: Fragebogen
1. Einleitung
Die Soziale Arbeit existiert als Studienfach an Fachhochschulen und Universitäten seit mehr als 35 Jahren, die Geschichte der Berufsgruppen Sozialarbeit und Sozialpädagogik reicht noch weiter zurück. Immer mehr Studienanfänger entscheiden sich dafür, ein Studium im Bereich Sozialarbeit, Sozialpädagogik oder einer Kombination aus beidem zu absolvieren. Ganz gleich, ob ihre Motivation nun aus der mehr oder weniger diffusen Vorstellung besteht, im weitesten Sinne „Menschen helfen“ zu wollen oder im besonde- ren Interesse an den fachspezifischen Inhalten begründet ist, erscheint eine adäquate Vorbereitung auf die Praxis Sozialer Arbeit trotz einer seit langer Zeit heterogen disku- tierten Debatte über die Grundlagen professioneller Handlungskompetenz mitunter als schwieriges Unterfangen.
Dabei gerät zum Beispiel die Disziplin in die Kritik. Die theoretischen Koordinaten sind vielfältig und wenig überschaubar, die Bezugswissenschaften werden kaum in ein interdisziplinäres Konzept Sozialer Arbeit eingebettet und fachfremde Lehrende sind in der Überzahl. Ferner bieten die Hochschulsysteme Universität und Fachhochschule jeweils, sowohl als eigenständige Lehrinstanz als auch innerhalb des jeweiligen Hoch- schulsystems, keine einheitlichen und verbindlichen Kriterien entsprechende Ausbil- dung an und unterscheiden sich zum Teil erheblich voneinander durch verschiedene Studienordnungen, Schwerpunktsetzungen und theoretische Orientierungsperspektiven. So erscheint es trotz aller Bemühungen ungewiss, ob sich die Studenten selbständig in einer solchen, von Unübersichtlichkeit geprägten, Situation derart zurechtzufinden, als dass sie mit einer profilierten und einheitlichen Vorstellung von Sozialer Arbeit ihre praktische Berufstätigkeit aufnehmen.
Dies führt mitunter dazu, dass die Fachkräfte ihre beruflichen Entscheidungen oft auf eine alltagstheoretische (nicht fachliche) und von persönlichen Vorlieben abhängige kognitive Erfahrungsverarbeitung gründen und/oder sich in der Praxis an fremden Professionen orientieren, indem sie sich Kenntnisse und Fähigkeiten aneignen, die nicht dem eigenen Bereich zugehörig sind. Dieses zum Teil als „Chamäleonexistenz“ (TER- BUYKEN 1997; vgl. auch CREFELD 2005) bezeichnete Phänomen verspricht zwar zu- nächst einen Kompetenz- und vor allem Statusgewinn im jeweiligen Arbeitsfeld, zugleich aber geht dies häufig damit einher, dass die genuin sozialarbeiterische Eigen- schaft der mehrperspektivischen oder auch ganzheitlichen Orientierung im Hinblick auf die zu bearbeitenden Problemlagen letztlich verloren geht.
Die hier lediglich angedeuteten Schwierigkeiten beeinflussen allerdings nicht aus- schließlich die Arbeitssituation auf den Ebenen der Interaktion und Institution, sondern werden auch in Zusammenhang mit gesellschaftlichen Einflüssen thematisiert. So mehren sich Fachtagungen zu aktuellen sozialpolitischen Entwicklungen, neoliberalen Strömungen sowie den negativen Auswirkungen der Globalisierung, wobei die einzel- nen Aspekte meist in Verbindung mit dem Versuch einer gesellschaftlichen Funktions- bestimmung Sozialer Arbeit als moderne Dienstleistung diskutiert werden (vgl. z.B. SCHMID 2005; STAUB-BERNASCONI 2005; HAMBURGER 2001). Darüber hinaus werden solche Themen auch in zahlreichen Veröffentlichungen zum zentralen Thema erhoben (VGL. Z.B. PFEIFFER-SCHAUPP 2005, MERTEN 2001a; BAUER 2001).
Dabei geht es vorwiegend darum, (Qualitäts-)Kriterien zu entwickeln und zu begründen, anhand derer die gesellschaftliche Legitimation der Sozialen Arbeit verbessert werden kann und sie letztlich in die Lage versetzt wird, ihre Kompetenzen im öffentlichen Diskurs besser ausweisen zu können. Ferner spielen hier auch Möglichkeiten der Einflussnahme eine Rolle, etwa durch eine verbesserte Öffentlichkeitsarbeit oder eine verstärkte gemeinsame Interessenvertretung. In diesem Sinne gilt es also, durch ein positives Selbstbild das Fremdbild zu beeinflussen sowie sich nicht zum „Spielball“ anderer, mächtiger Instanzen degradieren zu lassen.
Mit dem bisher Gesagten wird deutlich, dass die Soziale Arbeit als Kollektiv über ein Identitätsdefizit zu verfügen scheint und es liegt nahe, dass sich dies auch auf das individuelle Selbstverständnis der Praktiker auswirkt. Bestätigt werden kann diese Vermutung durch eine Vielzahl von Veröffentlichungen, die sich mit diesem Begriff auseinandersetzen und aus unterschiedlichen Blickrichtungen die Identitätsproblematik der Sozialen Arbeit zum zentralen Thema erheben. (vgl. z.B. KLÜSCHE 1993, WENDT 1995; PFAFFENBERGER et. al. 2001; HARMSEN 2004). Da es bei der Identitätsfrage im Wesentlichen um „das Gemeinsame“, d.h. um verbindliche, handlungsfeldübergreifende und von anderen Berufsgruppen unterscheidbare Grundlagen zur Herstellung einer den fachlichen Standards entsprechenden und aufgabengerechten Handlungskompetenz geht, sind in diesem Kontext insbesondere die Inhalte der Professionalisierungsdebatte von Bedeutung.
Mit den Inhalten dieser Diskussion beschäftigt sich der erste Teil dieser Arbeit (Kap. 2). Nach einer einleitenden, terminologischen Annäherung an die Begriffe „Identität“ und „Profession“ (Kap. 2.1) soll die Debatte anschließend in ihren Grundzügen dargestellt werden, um einen Überblick darüber zu erhalten, welche Aspekte im Zusammenhang mit einer Beurteilung der Professionalität der Sozialen Arbeit bedeutsam sind (Kap. 2.2).
Im Anschluss daran soll wieder der Bogen zur Identitätsfrage der Sozialen Arbeit gespannt werden (Kap. 2.4). Weil im Rahmen der Professionalisierung Sozialer Arbeit zahlreiche Aspekte widersprüchlich diskutiert werden und eine adäquate Darstellung der einschlägigen Schwerpunktthemen „(…) einen Großteil der sozialpädagogischen Theorieproduktion überhaupt einbeziehen {müsste].“, wie es von MÜLLER (2005, S. 739) treffend formuliert wird, werden die einzelnen Dimensionierungen dieses komple- xen Themenbereiches hier lediglich angedeutet und durch Verweise auf weiterführende Literatur ergänzt. Um dennoch einen orientierenden Überblick über den Facettenreich- tum der Professionalitätsdebatte zu erhalten, sollen die mehrdimensionalen Zusammen- hänge der Diskussion mithilfe der Überbegriffe Fachlichkeit, Eigenst ä ndigkeit und Handlungskompetenz näher verdeutlicht werden.
Der erste Teil der vorliegenden Arbeit wird abgeschlossen mit einem Überblick über ausgewählte qualitative und quantitative Studien verschiedener Autoren, die sich im weitesten Sinne mit Fragen der Professionalisierung auseinandersetzen (Kap. 2.4).
Nach dieser theoretischen „Weichenstellung“ sollen die Erkenntnisse im zweiten Teil dieser Arbeit in Form einer empirischen Untersuchung in Beziehung zu den Gegebenheiten, Einstellungen und Handlungsweisen der Fachkräfte gesetzt werden.
Das genaue Forschungsinteresse sowie die methodischen Grundlagen der Untersuchung werden in den Kapiteln 3.1 bzw. 3.2 näher erläutert. Es folgen einige Anmerkungen zu Reichweite, Umfang und Rücklaufquote der Studie (Kap. 3.3), um im Anschluss daran die einzelnen Forschungsergebnisse in differenzierter Weise darzustellen (Kap. 3.4). Zusammengeführt werden die Ergebnisse dann in Kapitel 3.5. Hier werden die Erhe- bungsdaten entsprechend der Untersuchungsintension in Beziehung zueinander gesetzt und unter der Prämisse der zuvor aufgeworfenen Fragestellungen diskutiert.
Mein persönliches Interesse an dem behandelten Thema resultiert im Wesentlichen aus den eingangs angedeuteten Vorwürfen an die Soziale Arbeit als Disziplin und Profession. Es geht mir insbesondere um die Fragen, welche Merkmale und Eigenschaften eine Profession als solche auszeichnen, was unter einer professionellen sozialarbeiterischen Handlungskompetenz verstanden wird und welche Handlungsebenen dabei eine Rolle spielen. Weil davon auszugehen ist, dass es in dieser Hinsicht lediglich Orientierungspunkte gibt, jedoch kaum von verbindlichen Kriterien die Rede sein kann, soll in einem zweiten Schritt ermittelt werden, wie sich die praktisch tätigen SozialpädagogInnen und SozialarbeiterInnen in ihrer berufliche Rolle verstehen, welche Rahmenbedingungen in der Praxis vorherrschen und wie sie diesen umgehen.
Die Eingrenzung der Studie auf das Handlungsfeld der Behindertenhilfe ist in erster Linie persönlichen Präferenzen zuzuschreiben, gleichwohl aber sprechen auch fachliche Gesichtspunkte für diese Wahl. Während andere Handlungsfelder wie die Sozialpsychi- atrie bereits Gegenstand mehrerer Untersuchungen (vgl. Kap. 3.1) waren und in anderen Bereichen, insbesondere der Jugendhilfe, vermehrt Professionalisierungstendenzen zu beobachten sind, erscheint mir die Behindertenhilfe in dieser Hinsicht als noch weitge- hend unbestimmt.
Die Termini „Sozialarbeit“, „Sozialpädagogik“ und „Soziale Arbeit“ werden im Rah- men dieser Arbeit synonym verwendet. Zwar ist eine Zweiteilung der beiden erstge- nannten Begriffe in der theoretischen Diskussion üblich, insbesondere wenn geschicht- liche, methodische oder wissenschaftliche Differenzierungen hervorgehoben werden sollen. Da sie sich aber auf den gleichen Gegenstand beziehen und die beruflichen Tätigkeiten praktisch kaum noch voneinander abgrenzbar sind, habe ich mich, nicht zuletzt auch aus Gründen der besseren Lesbarkeit, für die eingangs dargestellte Variante entschieden (vgl. dazu HEY 2000, S. 57; PFAFFENBERGER 2001a, S. 8 f.).
Entgegen der konventionellen Beschränkung auf die männliche oder die weibliche Schreibweise, wird hier auch die „Innen“-Form eingesetzt, zumindest wenn eine explizite Unterscheidung nicht erforderlich ist. Ausschlaggebend dafür ist, dass im Rahmen der Auswertung häufig zwischen Männern, Frauen und geschlechtsneutralen Nennungen zu unterscheiden ist, je nachdem, ob sich die Äußerungen auf einzelne Personen oder ganze Berufsgruppen beziehen.
2. Theoretische Vorannahmen
2.1 Zu den Begriffen Identität und Profession
2.1.1 Identit ä t und berufliche Identit ä t
Die Frage nach der beruflichen Identität in der Sozialen Arbeit hat seit jeher Hochkon- junktur. Immer wieder stellen Fachtagungen, Fachzeitschriften und Sammelbände die Frage nach der beruflichen Identität in ihren Mittelpunkt (vgl. KLÜSCHE 1993; WENDT 1995; THOLE/KÜSTER-SCHAPFL 1997; PFAFFENBERGER/HEY/SCHREYER 2001; SCHMID 2005). Gleichwohl ist auch die Frage nach der Professionalisierung der Sozialen Arbeit in ihren zahlreichen Facetten Ausdruck der Suche nach der Identität und produziert zahlreiche Lösungsvorschläge in unterschiedlichen Dimensionen. Bevor ich hinterfrage, welche Aspekte und Schwierigkeiten dazu führen, dass die (professionelle) Identitäts- bildung der Sozialen Arbeit eine so bedeutende Rolle zu spielen scheint, soll zunächst eine Annäherung an den Identitätsbegriff vorgenommen werden. .
In Anlehnung an den lateinischen Ursprung des Begriffes kann Identität im Sinne einer allgemeinen Definition beschrieben werden als „Gleichheit mit sich selbst“ (Idem: ein und dasselbe; identitas: Wesenseinheit) und bezieht sich als philosophisches Konstrukt auf die Unverwechselbarkeit eines Individuums (MÜHLUM 2001, S. 156). In vormoder- nen Zeiten spielte der Identitätsbegriff keine besondere Rolle, denn eine Identität musste nicht erst hergestellt werden, sondern sie war fraglos gegeben. Unverwechselbar war der Mensch durch seinen Namen, sein Aussehen oder die Zugehörigkeit zu bestimmten Gruppen und man definierte sich ethnisch, örtlich, nach seiner Herkunft und seinem Stand. Die wachsenden Auflösungserscheinungen in der Gesellschaft, im Arbeits- und Privatleben, in Kultur und Wissenschaft führten und führen zu mehr Wandel und damit einhergehend weniger Beständigkeit, weshalb Identität nicht mehr einfach gegeben ist und, wie es zum Beispiel WENDT formuliert, vermehrt „(…) im individuellen wie im Gemeinsamen nach Kontinuität in der Substanz oder im Wesen gesucht wird (.)“ (WENDT 1995, S. 12).
So gewann der Begriff der Selbstfindung eine größere Bedeutung. Ende des 19. Jahr- hunderts entwickelte der Sozialpsychologe JAMES einen Identitätsbegriff, der Identität als ein Verhältnis beschreibt, dass ein Mensch vermittels sozialer Anerkennung zu sich selbst als Objekt seiner Erkenntnis gewinnt. Während die Psychologie mittlerweile eher von einem „Selbstkonzept“ spricht, ist der Identitätsbegriff heute dennoch weit verbrei- tet und die Frage nach Identität ein Thema, welchem immer wieder und in verschiede- nen Zusammenhängen eine besondere Aufmerksamkeit zuteil wird (vgl. WENDT 1995, S. 12).
Mit dem Konzept der Ich-Identität eines Menschen, der 1950 von ERIKSON geprägt wurde, ermöglicht ein Blick aus der Perspektive der Sozialwissenschaften eine differen- zierte Betrachtungsweise. Hier wird Identität sowohl als Resultat der individuellen Verarbeitung von Erfahrungen betrachtet als auch durch die prägende Wirkung von Fremdzuschreibung durch die Umwelt in Form von Merkmalen und Rollenerwartungen. Nach diesem Verständnis ist die Ich-Identität also ein Produkt gelungener Selbsteinre- dung im Sinne einer „Synthese aus Selbst und Fremdbildern“ (vgl. BARDMANN S. 53 f.). Laufe des Lebens bildet sich demnach eine Konfiguration von Eigenheiten, in denen sich eine Person selbst repräsentiert (vgl. ebd., S. 12; VOGEL 1993, S. 31 f.).
Zur beruflichen Identität bemerkt WENDT (1995, S. 11): „Ein Beruf besitzt, gebildet aus Selbstzuschreibungen seiner Angehörigen und aus Fremdzuschreibungen, eine kollektive Identität.“. Da es sich bei der Sozialen Arbeit um ein Personenkollektiv handelt, stellt sich auf dieser Ebene die Frage, wie dieses Kollektiv seine gemeinsame Identität definiert oder definieren kann. Was verbindet die Menschen, die als Sozialarbeiter/Sozialpädagogen tätig sind? Was ist Ihnen gemeinsam und führt dazu, dass man sie von den Zugehörigen anderer Kollektive abgrenzen kann?
Letztlich besteht ein Kollektiv aus Individuen. Auf dieser Ebene gilt es zu berücksichtigen, dass eine berufliche Identität nicht nur von den zugrunde liegenden fachlichen Grundlagen und dem Ausbildungsprozess beeinflusst wird, sondern auch von persönlicher Lebenserfahrung, charakterlichen Eigenschaften, ideologischen Prägungen, Motiven und Einflussfaktoren der beruflichen Sozialisation, der individuellen Verarbeitung von Praxiserfahrungen sowie eigenen Prioritäten und Vorlieben (vgl. VOGEL 1993). D.h., dass auch eine kollektive, berufliche Identität immer in eine Ich-Identität eingebunden sein muss und nicht losgelöst von den individuellen Identitätskonstruktionen und Deutungen einzelner Menschen betrachtet werden kann.
In diesem Zusammenhang versteht WENDT (1995, S. 18) Professionalisierung als „(…) Strategie zur Identitätssicherung sowohl einzelner Personen, die sich beruflich ausbil- det, als auch einer ganzen Berufsgruppe (ebd.). Im Sinne einer kollektiven Bestimmung einer sozialarbeiterischen Berufsidentität Identität geht es, wie WENDT ebenso feststellt, um Identifikation, um Erkennung und Widererkennung und damit auch um die entsprechenden Kriterien dieser Kennung (vgl. WENDT 1995, S. 17).
Will man also zu einem qualitativen Urteil über die berufliche Identität einer Berufsgruppe gelangen, ist zunächst nach gemeinsamen und konstitutiven Merkmalen zu fragen. Hier geht es um die fachlichen bzw. berufs- oder professionsspezifischen Grundlagen, da erst sie es ermöglichen, sich als Mitglied einer Berufsgruppe mit gemeinsamen Merkmalen zu verstehen und sich an einem gemeinsamen, „identitätsstiftenden“ Rahmen orientieren zu können.
2.1.2 Ann ä herung an den Professionsbegriff
Wie bereits angedeutet ist in der Diskussion über die Identität der Sozialen Arbeit sowohl von „beruflicher“ als auch von „professioneller“ Identität die Rede. Die Begriffe werden sowohl in der Fachliteratur als auch umgangssprachlich oft inflationär verwen- det. (vgl. SCHILLING 1997, S. 333). Die synonyme Verwendung leuchtet ein, wenn man davon ausgeht, dass auch die Mitglieder einer Profession praktisch arbeiten und berufli- che Handlungen vollziehen. Dennoch werden nur bestimmte Berufe auch als Professio- nen bezeichnet. In diesem Zusammenhang soll zunächst eine terminologische Abgren- zung zwischen den Begriffen „Beruf“ und „Profession“ vorgenommen werden.
Definitorisch lässt sich ein Beruf beschreiben als eine bezahlte Tätigkeit, für die man spezifisch qualifiziert sein muss. Somit ist nicht jede bezahlte Tätigkeit a priori ein Beruf, genauso wenig wie ein Hobby, selbst wenn es hohe Qualifikationen verlangt. Die Fähigkeiten, die zur Ausübung eines Berufes vonnöten sind, werden im Laufe des Lebens erworben (vgl. MÜLLER 2005, S. 732). Dabei zeichnet sich ein Beruf nach STAUB-BERNASCONI (2005) aus durch „(…) ein mehr oder weniger großes Repertoire an auf Wirksamkeit und Effizienz überprüften Techniken, d.h. Methoden und konkreten Handlungsanweisungen (…), um ein Produkt im Auftrag von repräsentativen gesell- schaftlichen Akteuren (…) zu bestimmen, normieren und verfügbar zu machen“ (ebd.).
Wissenssoziologisch benötigt ein Beruf zum einen ein Mandat und zum anderen eine Lizenz. Das Mandat umfasst laut MÜLLER (vgl. 2005, S. 732) ein gesellschaftlich anerkanntes Wissen darüber, was ein Beruf leistet und wofür er notwendig ist, was in Deutschland zum Beispiel in den „Blättern für Berufskunde“ der Bundesagentur für Arbeit beschrieben wird. Die Lizenz ergibt sich aus einem gesellschaftlichen Wissen darüber, was zu den Aufgaben und Kompetenzen der Angehörigen eines Berufes gehört, wie sie dies ausführen (sollen) und welche Voraussetzungen sie dazu legitimieren. Beispiele dafür sind Berufsordnungen, Ausbildungsgesetze und staatliche Anerkennungsverfahren.
Während Arbeit in vorindustrieller Zeit der Sicherung von existenziellen Grundbedürf- nissen diente, führte technischer und ökonomischer Wandel zu einer zunehmenden Spezialisierung von Tätigkeitsfeldern. Durch fortschreitende Arbeitsteilung differen- zierten sich dann hauptamtliche Berufe heraus, die Funktionen übernommen haben, welche in vorindustriellen Gesellschaften noch von „multifunktionalen“ Familien übernommen wurden. Dieser Entwicklungsprozess, d.h. die Entwicklung von der Arbeit zu Beruf, wird Verberuflichung genannt (vgl. MÜHLUM 2001, S. 53; HARTMANN 1972, S. 42).
Demgegenüber ist der Begriff der „Profession“ nicht eindeutig bestimmbar. Führt man ihn zurück auf das lateinische Substantiv „professio“ bzw. das entsprechende Verbum „profiteri“ , bezeichnet er ein öffentliches Bekenntnis zu einem Gewerbe oder Geschäft und bedeutet demnach zunächst nichts anderes als Beruf oder Gewerbe (vgl. ENGELKE 2003, S. 249). So schreibt auch FREIDSON (1994, S. 200 f.): „,Profession´ ist synonym mit ,Beruf´ (…) und meint eine spezialisierte Arbeit, mit der jemand seinen Lebensun- terhalt (…) erwirbt.“ (ebd.; übers. v. WENDT 1995, S. 23). Gleichwohl wird nicht jede Arbeit von Professionellen getan und der Begriff nicht für jeden beliebigen Beruf verwendet, sondern nur dann, wenn dieser als „gehoben“ gelten kann und besonderen Kriterien gerecht wird (vgl. ENGELKE 2003, S. 253; WENDT 1995, S. 24).
Um zu ergründen, welche Berufe als gehoben gelten und was sie von anderen unterscheidet, bietet es sich an, zunächst einen Blick auf die so genannten „klassischen“ Professionen zu werfen.
Zu diesen werden, neben anderen so genannten „freien“ Berufen wie z.B. Architekten, insbesondere Ärzte, Juristen und Theologen gezählt. (vgl. ENGELKE 2003, S. 253; HEINER 2004, S. 16). Diese Berufe haben sich früh entwickelt und können auf eine lange Tradition zurückblicken. Nachdem sie sich zwischen dem 15. und 19. Jahrhundert um zentrale gesellschaftliche Werte wie Religiosität, Gesundheit oder Gerechtigkeit bildeten und bis ins späte Mittelalter unter Aufsicht der Kirche ausgeübt wurden, haben sie sich im Übergang zur Neuzeit von der Kirche emanzipiert und mit den Universitäten einen eigenen und freien (profanen) Raum geschaffen (vgl. MERTEN 2002, S. 45).
Die Ausbildung der Professionellen erfolgt an Hochschulen bzw. Universitäten, die sich den Aufgaben der Wissenschaft, Forschung und Lehre verschrieben haben und so die jeweilige Disziplin begründen. Dafür zuständig sind die „Professoren“ (= Hochschul- lehrer) im Rahmen ihrer „Professur“ (= Lehrstuhl, Lehramt), zwei Begriffe, die gleich- sam auf den oben genannten Wortstamm zurückgeführt werden können und seit dem 17. Jahrhundert bezeugt sind. Wissenschaftler verstehen sich laut ENGELKE (2003, S. 248) seit Jahrhunderten als geistige Elite des Volkes und sie beanspruchen für sich besondere Privilegien wie „akademische Freiheit“. Diese haben sie sich bis heute erhalten, z.B. abgesichert durch Hochschulgesetze, in denen auch geregelt ist, wer den Titel „Professor“ tragen darf und wer nicht (ebd., S. 248-250).
Ein besonderes Merkmal der klassischen Professionen ist, dass die Anforderungen an Mandat und Lizenz bei ihnen besonders hoch sind. MÜLLER (2000, S. 732 f.) zufolge werden „solche hohen Anforderungen (.) insbesondere dann gestellt, wenn die Berufstä- tigkeit
-besonders zentrale Bereiche menschlichen Lebens betrifft,
-den persönlichen Privat- oder gar Intimbereich von anderen Menschen berührt und deshalb
-für diejenigen Personen, denen diese Berufe nützen sollen, besondere Risiken und Verletzungsgefahren einschließen“ (ebd.)
MÜLLER (2005, S. 733) nennt weiterhin drei Lebensbereiche, für welche die klassischen Professionen zuständig sind. Demnach besitzen
(1) Ärzte Mandat und Lizenz für „alles, was mit dem menschlichen Körper, seiner Gesundheit und ihrer Gefährdung zusammenhängt“,
(2) liegt alles, „was mit den Rechten von Menschen und ihrer Verletzbarkeit zusammenhängt, (.) im Zuständigkeitsbereich von (…) Juristen (…)“ und
(3) ist „alles, was mit der menschlichen Seele (.) und ihren Gefährdungen zusammenhängt, (.) Angelegenheit der geistlichen Profession.“ (ebd.).
Aus diesen besonderen Mandats- und Lizenzzuweisungen leitet MÜLLER ferner einige wichtige Merkmale der klassischen Professionen ab, die hier zunächst nur angedeutet werden sollen. Demnach müssen die klassischen Professionen eine besondere, d.h. wissenschaftlich fundierte (Experten-)Kompetenz aufweisen, um ihren Aufgaben in bestmöglicher Weise gerecht werden zu können und in den jeweils sensiblen und verletzbaren Lebensbereichen möglichst keinen Schaden anzurichten. Dazu gehört auch, dafür Sorge zu tragen, dass sich nicht andere Instanzen mit möglicherweise anderen Interessen als die Klienten sich dieser Kompetenzen bedienen und sie missbrauchen. Weiterhin soll durch die Selbstkontrolle gewährleistet werden, dass auch internem Missbrauch vorbeugend begegnet werden kann (vgl. MÜLLER 2005, S. 733).
Die besondere Ausgestaltung der gesellschaftlichen Lizenzen führte bei den klassischen Professionen zu professionellen Standards, die gleichzeitig mit besonderen Privilegien (z.B. Selbstkontrolle und Unabhängigkeit von staatlichen Einmischungen, Zuständig- keitsmonopol für den eigenen Bereich, Unabhängigkeit von fachlichen Weisungen, materielle Privilegierung zur Sicherstellung finanzieller Unabhängigkeit oder Zeugnis- verweigerungsrecht) verbunden waren (vgl. MÜLLER 2005, S. 733). So hatten die klassischen Professionen Medizin, Jura und Theologie vom Beginn der Neuzeit an eine herausragende Stellung im Staat und in den Universitäten, was sich zum Beispiel ausgedrückt hat in Einkommen, Status, Prestige und Einfluss (vgl. ENGELKE 2003, S. 253).
Die besonderen Privilegien waren aber auch den so genannten „klassischen Professionen“ nicht von vornherein zuteil, sondern sie wurden im Laufe der Zeit erworben. Dieser Entwicklungsprozess wird in Abgrenzung zu dem oben genannten Begriff der Verberuflichung als Professionalisierung1 bezeichnet und markiert den Weg vom Beruf zur Profession. (vgl. PFAFFENBERGER 2000, S. 283; MÜHLUM 2001, S. 53; ENGELKE 2003, S. 253; NITTEL 2000, S. 58).
Weil die klassischen Professionen bereits seit dem Mittelalter die drei oberen Fakultäten (Medizin, Jurisprudenz und Theologie) bildeten und aus heutiger Sicht keinen verfolg- baren und nachvollziehbaren Werdeprozess erkennen lassen, wird unter Professionali- sierung aktuell ein Entwicklungsprozess verstanden, der einer Entwicklungslogik entspricht, die für die meisten neueren akademischen Berufe steht. Demgemäß führt laut MÜHLUM (vgl. 2000, S. 85) die Verberuflichung einer Tätigkeit zum Bedarf an Ausbildung und damit einhergehend zu dem Bedarf an einer theoriegestützten Lehre.
Mit der zunehmenden wissenschaftlichen Fundierung steigt dann der Anspruch auf Professionalität und eine eigenständige wissenschaftliche Disziplin.
So steht der Begriff der Professionalisierung laut PFAFFENBERGER (2000, S. 283) für die „(…) Entwicklung einer eigenständigen beruflichen Fachlichkeit, die kollektiv durch Verwissenschaftlichung und individuell durch professionsbezogene Aus- und Weiterbildung hergestellt und erworben wird.“. Ergänzt wird die so entstandene „besondere Fachlichkeit“ nach MÜHLUM (2001, S. 53) durch „(…) ein besonderes Maß an beruflicher Autonomie, die abgesichert ist durch Lizenzen und durch (Mit-) Gestaltung der einschlägigen Regeln und Gesetze.“.
Es liegt auf der Hand, dass für die Her- und Sicherstellung einer so verstandenen Fachlichkeit vor allem die Berufsvertreter selbst verantwortlich sind, indem sie zum Beispiel die wissenschaftliche Fundierung vorantreiben, für die entsprechende Aus- und Fortbildung der Berufsvertreter sorgen und die Bildung von Organisationen wie etwa Berufsverbänden initiieren. So sieht auch NITTEL (vgl. 2000, S. 58) die aus einer Eigenmotivation der Berufsvertreter heraus gesteigerte Leistungserbringung als einen wichtigen Auslöser für die Initiierung von Professionalisierungsprozessen.
Gleichwohl kann dieser Prozess nicht nur selbst- sondern auch fremdgesteuert sein. So können neben den Berufsvertretern selbst und ihren Organisationen vor allem auch juristische, politische, wissenschaftliche und staatliche Entscheidungsträger Einfluss darauf nehmen, ob sich an der Konstitution eines bestehenden oder sich entwickelnden Berufes etwas ändert und dieser den Status einer Profession in letzter Konsequenz auch erreichen kann. Nicht zu unterschätzen ist dabei auch die Rolle der Öffentlichkeit, da auch sie den gesellschaftlichen Nutzen eines Berufes bewertet und so die Entscheidung über Mandat- und Lizenzzuweisung bzw. die Anerkennung als Profession beeinflusst. Aus diesem Grund ist der Ausgang von Professionalisierungsprozessen grundsätzlich unbestimmt und eingeleitete Professionalisierungsbestrebungen führen nicht zwangsläu- fig zum gewünschten Ergebnis (vgl. NITTEL 2000, S. 29, 50; SCHÄMANN 2006, S. 42- 44).
Deutlich geworden ist, dass der Weg vom Beruf zur Profession ein Prozess ist, mit dem Ziel, irgendwann zu einer anerkannten Profession zu werden. Die theoretische Ausei- nandersetzung mit dem Thema Professionalisierung findet zum Beispiel statt in erzie- hungswissenschaftlichen, erwachsenenpädagogischen, sozialwissenschaftlichen und gesundheitswissenschaftlichen Diskursen und solche Bestrebungen lassen sich bei unterschiedlichen Berufen ausmachen (Pflegeberufe, pädagogische Berufe, gesundheitliche Berufe wie Physiotherapie; vgl. dazu auch SCHÄMANN 2006, S. 33).
2.2 Zur Professionalisierungsdebatte der Sozialen Arbeit
2.2.1 Entwicklungslinien der Sozialen Arbeit - von der Verberuflichung zur Professionalisierung
Auch die Soziale Arbeit wird seit ihren Anfängen vom Thema Professionalität begleitet und befindet sich in dem dargestellten Entwicklungsprozess.
SCHILLING (1997, S. 331) fasst die Entwicklung der Sozialen Arbeit zusammen mit dem Satz: “Von der Liebestätigkeit über Verberuflichung zur Professionalisierung.“. Diese Entwicklung, d.h. ihre Etablierung als Beruf und der Übergang zur Frage nach der Professionalisierung, ist Ausgangspunkt der folgenden Argumentation.
Die Vorläufer der Sozialen Arbeit lassen sich bis ins Mittelalter zurückverfolgen. Nach dem Übergang von der mittelalterlichen Feudalgesellschaft und mit dem Fortschreiten der industriellen Revolution begann das Zeitalter der Moderne. Damit einhergehend wuchs die Sozialstaatlichkeit und die gesellschaftliche Bedeutung materieller und immaterieller Hilfeleistungen stieg an, was zur einer vermehrten Institutionalisierung und Verrechtlichung von Hilfeleistungen geführt hat. So entwickelten sich aus den ursprünglichen „Liebestätigkeiten“ wie Almosenwesen, Armenfürsorge und Waisen- pflege die Sozialen Berufe. Mit der Entstehung dieser neuen Berufsfelder stieg auch die Nachfrage nach qualifiziertem Fachpersonal. Die Aufgaben wurden komplexer und zunehmend eine spezielle Ausbildung gefordert. So errichtete zum Beispiel Alice SALOMON im Jahre 1908 die erste Soziale Frauenschule im Rahmen eines Konzeptes von Sozialer Arbeit. Mit der Ausbildungsreform und Einrichtung höherer Fachschulen entstanden die Berufsbezeichnungen „Sozialarbeiterin“ und „Sozialpädagogin“ in den Jahren 1959 bzw. 1961. Ende der 60er/Anfang der 70er Jahre wurden diese beiden gesellschaftshistorisch noch recht jungen Berufe durch die Etablierung als Studiengänge an Fachhochschulen und Universitäten dann in den Status akademischer Berufe erhoben (vgl. DEWE et. al. S. 12; MÜHLUM 2001; S. 38-67; ERLER 2000, S. 47-79; PFAFFENBER- GER 2001a, S. 8; AMTHOR 2003).
Ausgehend von dem im ersten Kapitel entwickelten Verständnis des Begriffspaares „Beruf“ und „Verberuflichung“ wird deutlich, dass die Soziale Arbeit allen erforderli- chen Kriterien Rechnung trägt, die ein Beruf erfüllen muss, um auch als solcher gelten zu können: So kann die Soziale Arbeit heute sowohl Mandat als auch Lizenz für sich reklamieren. Bei der Bundesagentur für Arbeit findet sich eine Beschreibung des Berufes mit seinen Aufgaben und Zielen und zur Legitimation der Tätigkeit ist es erforderlich, eine qualifizierte Ausbildung bzw. ein Studium zu absolvieren und in diesem Rahmen ein staatliches Anerkennungsverfahren zu durchlaufen. Die sozial Tätigen stellen ihr „Produkt“ im Auftrag gesellschaftlicher Akteure zur Verfügung und werden für ihre Leistungen entlohnt. Für die Ausübung ihrer Tätigkeiten benötigen sie (formal) eine spezifische Qualifikation und die nötigen Fähigkeiten werden durch eine entsprechende Sozialisation erworben.
Unter Rückgriff auf die Personalentwicklungsstudien RAUSCHENBACHs (vgl. 1999) zeigt sich zudem, dass sich die Soziale Arbeit als Beruf auch quantitativ erfolgreich etablieren konnte. So zeigen die Ergebnisse, dass die Beschäftigtenzahlen in der Sozia- len Arbeit zwischen 1925 und 1997 stets expandierten. Dabei hat sich die Anzahl der Beschäftigten im Zeitraum von 1925 bis 1990 mit einer Steigerung von 30.000 auf 500.000 Beschäftigte versechzehnfacht, wohingegen sich die Anzahl der Lehrer als Vergleichsgröße mit einer Steigerung von 300.000 auf 600.000 lediglich verdoppelt hat. Demnach hat sich die Soziale Arbeit als Beruf oder, mit den Worten MÜLLERs, (2005, S. 731) „vielmehr als ganzes Berufsspektrum“ etabliert. Folglich stellt sich die Soziale Arbeit in dieser Hinsicht als Erfolgsprojekt dar, so dass stellenweise gar vom „sozialpädagogischen Jahrhundert“ die Rede ist (vgl. RAUSCHENBACH 1999; MERTEN 1997, S. 75; 2001C, S. 165-167; 2002, S. 160; ERLER 2000, S. 128).
Die überproportionale Expansion der Sozialen Arbeit begann in den 70er Jahren des letzten Jahrhunderts und fällt somit zusammen mit ihrer Etablierung als Studiengang an Fachhochschulen und Universitäten. Zu dieser Zeit wurde auch die Frage nach ihrer Professionalisierung aufgeworfen und seitdem heterogen diskutiert. Die Debatte lehnte sich zunächst überwiegend an sozialwissenschaftliche Professions- und Professionali- sierungstheorien an und es wurden anfänglich in der Regel angloamerikanische Ansätze aufgegriffen und für den deutschen Raum rezipiert. Im Verlauf der Diskussion wurden zahlreiche verschiedene Erklärungsansätze und Beschreibungsversuche entwickelt, die sich mit der Beschreibung und Erklärung der Professionalisierung und einer inhaltlichen Bestimmung des Professionsbegriffes auseinandersetzen. (vgl. MERTEN 1997, S. 160; 2002, S. 47-60; HARMSEN 2004, S. 6; GÄNGLER 2002, S. 4, HEINER 2004, S. 16-20).
Um eine Antwort auf die Frage zu finden, wie Professionen im Kern bestimmt werden können, wurden zunächst die gemeinsamen Merkmale von Medizin, Theologie und Jura verglichen und deskriptiv erfasst. Ein Beispiel dafür ist das bereits im Jahr 1933 von CARR-SAUNDERS und WILSON entwickelte Attributemodell, auf welches auch heute noch in zahlreichen Veröffentlichungen, wenn auch meist in kritischer Weise, Bezug genommen wird. Nach dem Attributemodell ist theoretisch jeder Beruf professionali- sierbar, es muss lediglich die zuvor bereits angedeuteten und nachfolgend aufgeführten Kriterien „vollausgebildeter Professionen“ erfüllen (vgl. ENGELKE 2003, S. 253 f.; siehe auch SCHÄMANN 2006, S. 43; MERTEN 2002, S. 47 f.; HARMSEN 2004, S. 55).
Im Einzelnen sind dies laut ENGELKE (2003, S. 253 f.):
(1) „Existenz von systematisch entwickeltem wissenschaftlichen Wissen als Grundlage für das professionelle Handeln“
(2) „Institutionalisierte Muster der Zugangsregelung zu der Profession, zum Beispiel Qualifikationsnachweise wie Staatsexamina oder Diplome“
(3) „Formalisierte Ausbildungsprozesse, zum Beispiel Studiengänge an Hochschulen“
(4) „Formalisierte Muster der Anwendung des Wissens und Verhaltenskodizes, die durch Kammern als Körperschaften der Selbstverwaltung der Profession festgesetzt und überwacht werden“
(5) „Existenz einer Ethik der Profession (Code of Ethics), der alle Mitglieder der Profession verpflichtet sind“
(6) „Für die Aufrechterhaltung der Ordnung und Normalität im Staat nützlich“
(7) „Altruistische Dienstleistung ohne Profitorientierung.“ (ebd.)
Doch ungeachtet der Tatsache, dass hiermit die wichtigsten Merkmale der bereits etablierten Professionen benannt werden, scheint dieses Modell nicht hinreichend zu einer inhaltlichen Klärung der Professionalisierung Sozialer Arbeit beitragen zu können und es zeigen sich inhaltliche Schwächen.
Einen berechtigten Einwand äußert zum Beispiel MERTEN (vgl. 2002, S. 47), welcher kritisiert, dass bei einer unreflektierten Orientierung an einem Merkmalskatalog die eigentliche Strukturlogik professionalisierten Handelns nicht hinterfragt wird und so die Frage unbeantwortet bleibt, ob ein Beruf professionalisierungsbedürftig ist, geschweige denn, ob er die Fähigkeit zur Professionalisierung hat. Ein weiterer Einwand zielt darauf ab, dass eine allein an Attributen orientierte Betrachtung nicht hinreichend zwischen wissenschaftlichen Analyse- und berufsständischen Statusinteressen differenziert, wobei die hohe Akzeptanz, die das Modell in der Vergangenheit erfahren hat sich mitunter darauf zurückführen lässt, dass im Zuge der bildungs- und sozialpolitischen Neuord- nung der 60er/70er Jahre ebensolche Interessen bedeutsam waren (ebd. S. 47 f.; HARM- SEN 2004, S. 55).
2.2.2 Professionalisierung aus strukturfunktionalistischer Perspektive
Eine mögliche Antwort auf die Frage nach der Notwendigkeit und Fähigkeit zur Profes- sionalisierung versuchen z.B. die von HEINER (vgl. 2004) als berufsstrukturelle Ansätze bezeichneten Modelle zu liefern, die im Wesentlichen auf den Arbeiten PARSONS (1964; zit. n. MERTEN 2002, S. 48 f.) beruhen, und auch als funktionalistische, strukturfunktio- nalistische oder makrostrukturelle Ansätze bezeichnet werden. Hierbei wird das Au- genmerk nicht ausschließlich auf die beobachtbaren Merkmale einer Profession gelegt, sondern hinterfragt, warum Professionen die besondere Autonomie benötigen und welche strukturellen Faktoren das Binnenverhältnis zwischen Profession und Klientel prägen (vgl. HEINER 2004, S. 17; MERTEN 2002, S. 47-49; SCHÄMANN 2006).
Im Rahmen der berufsstrukturellen Ansätze gilt als ein besonders einflussreiches Professionalisierungsmodell in der Sozialen Arbeit das strukturtheoretische Modell OEVERMANNs, welches den Diskurs bis heute beeinflusst und in der Fachliteratur und häufig rezitiert wird (vgl. MERTEN 2002, S. 58; HARMSEN 2004, S. 59; HEINER 2004, S. 17-20). Obgleich es die Arbeiten PARSONs um eine die Handlungslogik professionellen Handelns berücksichtigende Perspektive erweitert („Stellvertretende Deutung“, vgl. z.B. HARMSEN 2004, S. 59-63; DEWE et. al. 1995), sollen hier zunächst die makrostrukturel- len Bestimmungsfaktoren einer näheren Betrachtung unterzogen werden, da sie traditio- nell eine wesentliche Bedeutung für die Beurteilung des Professionsgrades der Sozialen Arbeit hatten und zum Teil noch immer haben (vgl. HEINER 2004, S. 20). Ferner lassen sich anhand der folgenden Ausführungen zu diesen Ansätzen die bereits unter 2.1.2 und in Anlehnung an MÜLLER (vgl. 2005, S. 733) angedeuteten gesellschaftlichen Anforde- rungen an Lizenz- und Mandat von Professionen inhaltlich weiter konkretisieren Als Stichworte seien vorab genannt: die Zentralwert- und Gemeinwohlorientierung von Professionen, ihre Autonomie sowie ein spezielles, wissenschaftlich fundiertes Exper- tenwissen.
Die „Zentralwertorientierung“ (SCHÄMANN 2006, S. 36) ergibt sich aus der gesellschaft- lichen Funktion von Professionen. Demnach ist eine wichtige Aufgabe der Professio- nen, den Klienten dabei zu helfen die Autonomie ihrer Lebenspraxis zu sichern, indem sie deren existenzielle Probleme lösen, die sie ohne entsprechende Hilfe nicht lösen können. Auf der anderen Seite aber erfüllen sie auch die Funktion, zentrale gesellschaft- liche Werte zu verwirklichen. Dabei handeln sie kollektivitätsorientiert und beziehen sich auf universelle Werte wie Gerechtigkeit, Gesundheit, Moral und Wahrheit. Infolge dessen bringen sie nicht nur den einzelnen Empfängern ihrer Dienstleistung einen Nutzen, sondern tragen auch zur gesellschaftlichen Stabilität und zum Konsens bei. (vgl. OEVERMANN 1996, S. 70 ff. zit. n. HEINER 2004, S. 17; SCHÄMANN 2006, S. 36; MERTEN 2002, S. 48 f.).
Aus dieser besonderen Anforderung ergibt sich ein wichtiger Aspekt, der mit den strukturfunktionalistischen Ansätzen Aufmerksamkeit erlangt hat. Demnach sind Professionen einem Dienstideal verpflichtet, das sich von einer rein marktwirtschaftlich orientierten Bearbeitung von Problemstellungen der jeweiligen Klienten unterscheidet. (vgl. MERTEN 2002, S. 48). Diesem Modell liegt die Vorannahme zugrunde, dass moderne Gesellschaften geprägt sind von der Dominanz „sowohl bürokratischer als auch ökonomischer (i.e. privatkapitalistischer) Rationalität (…)“ (PARSONS 1964, S. 160 ff.; zit. n. MERTEN 2002, S. 48). Würden die Experten nun aber ausschließlich nach marktwirtschaftlichen Gesichtpunkten agieren und ihre Hilfsangebote an der Lukrativi- tät einzelner Fälle orientieren, bestünde die Gefahr, dass die Empfänger der Leistung besonderen Risiken ausgesetzt wären. In diesem Kontext nennt HEINER (vgl. 2004, S. 17) etwa die Gefahr der Ausbeutung bei zahlungskräftigen Kunden oder der Hilfever- weigerung bei weniger zahlungskräftigen Kunden (vgl. HEINER 2004, S. 17).
Um also eine rein nachfrageorientierte Ausgestaltung professioneller Angebote zu vermeiden, bedarf es laut Heiner (2004, S. 17) „einer Interventionsform, die den Eigen- nutz des Anbieters begrenzt und nicht nur der Logik des Marktes folgt.“. In diesem Zusammenhang proklamiert DAHEIM (1992, S. 24; zit. n. MERTEN 2002, S. 48) ein professionelles Dienstideals, dass „(…) Loyalität und Verpflichtung gegenüber Staat und Organisation mit der Verpflichtung gegenüber der Sache und/oder dem betroffenen Individuum [vereinigt].“. Dieses Ideal wird als Gemeinwohlorientierung bezeichnet und mündet in einer besonderen Form der Kontrolle professionellen Handelns (vgl. HEINER 2004, S. 17, MERTEN 2002, S. 48 f.).
So verbietet sich einerseits aus sachlogischen Gründen die Außenkontrolle, auf der anderen Seite aber befinden sich die Hilfesuchenden in einer Situation hoher Bedürftig- keit, Verletzlichkeit und Abhängigkeit, da ihnen die Kompetenzen und Ressourcen für die Lösung ihrer Probleme fehlen. So sind sie abhängig von der Kompetenz, d.h. dem Expertenwissen und den Leistungen des Professionellen und dazu gezwungen, diesen ein besonderes Vertrauen entgegenzubringen Weil man davon ausgehen muss, dass auch Professionelle nicht grundsätzlich fehlerlos sind und um zu verhindern, dass auch die Professionen selbst die Abhängigkeit der Klienten nicht ausnutzen, postulieren funktionalistische Ansätze die professionelle Selbstkontrolle (vgl. MERTEN 2002, S. 48 f.; HARMSEN 2004, S. 55 f.; HEINER 2004, S. 18).
Die Selbstkontrolle basiert dabei auf einem in der Ausbildung der einzelnen Professionellen hervorgebrachten professionellen „Habitus“, der eine „Mischung aus Berufsethos und Berufsroutine“ (HEINER 2004, S. 18) darstellt. Dieser Ethos (z.B. der Hippokratischen Eid in der Medizin) wird durch Verbände oder Standes- und Berufsgerichte abgesichert. Dabei wird der autonome Kontrollanspruch zum Teil von staatlicher Seite eingeräumt und basiert, wie MERTEN (vgl. 2002, S. 49) es formuliert, letztlich auf einem “Vertragsmodell` zwischen Gesellschaft und Profession“ (ebd., Hervorhebung im Original; vgl. auch HARMSEN 2004, S. 55 f.).
Neben ihrer Unabhängigkeit und weitestgehenden Autonomie gegenüber administrati- ven oder politischen Vorgaben, die den professionellen Standards widersprechen, beruhen das besondere Ansehen und die Autorität von Professionellen auch auf ihrer speziellen Expertise und berufsspezifischer Handlungskompetenz. So wird die Vervoll- kommnung des professionellen Habitus hergestellt durch eine akademische Ausbildung, die zur Anwendung wissenschaftlichen Wissens und zur Erarbeitung eigener Erkennt- nisse befähigt. Die berufsbezogenen Anteile der Ausbildung und die Anleitung von Erfahrenen Professionellen dienen dabei dem allmählichen Erwerb der Handlungskom- petenz und der Herstellung von Berufsroutine. So führen auch das spezielle, wissen- schaftlich begründete Expertenwissen und die einschlägigen Regelungen der berufli- chen Sozialisation dazu, dass sich Professionen gegenüber Laien und anderen Berufen durch eine eigene Kompetenzdomäne abgrenzen können und somit zum Beispiel von den Weisungen fachfremder Vorgesetzter weitestgehend unabhängig sind (vgl. HEINER 2004, S. 15-17).
2.2.3 Nichtprofessionalisierbarkeit der Sozialen Arbeit?
Die beschriebenen Merkmale sind für viele Berufe zur angestrebten „Messlatte“ (MÜLLER 2005, S. 734) geworden und prägen bis heute auch die Professionalisierungsdebatte in der Sozialen Arbeit.
Legt man die gesellschaftliche Funktion strukturfunktionalistischer Professionstheore- me und deren erforderliche Gemeinwohlorientierung als ausschlaggebendes Kriterium und Grundlage der Professionalisierungsnotwendigkeit zu Grunde, wird zunächst deutlich, dass die Soziale Arbeit durchaus als Professionalisierungsbedürftig beurteilt werden kann. Auch sie agiert grundsätzlich in verletzbaren und sensiblen Lebensberei- chen von Menschen und erfüllt dabei gemeinnützige Funktionen in Bereichen, welche die Zukunftschancen, Gesundheit, soziale Rechte und zentrale Lebensressourcen von Menschen betreffen, so dass eine unzureichende Qualität weit reichende Folgen für die Adressaten ihrer Leistungen haben kann (vgl. MÜLLER 2005, S. 734).
Dennoch hat sich ein Debattenstrang entfaltet, der die Professionalisierung der Sozialen Arbeit grundsätzlich in Zweifel zieht und ihr in diesem Kontext bestenfalls der Status einer Semi- oder unvollendeten Profession zugestanden wird (vgl. z.B. SCHILLING 1997, S. 333,335; HEINER 2004, S. 16 f.). Die defizitäre Beurteilung des Professionsgrades Sozialer Arbeit speist sich aus zahlreichen Vorwürfen.
So wird in Zusammenhang mit der Frage nach ihrer Professionalisierungsfähigkeit z.B. häufig darauf Bezug genommen, dass sich die Soziale Arbeit im Gegensatz zu den traditionell etablierten Professionen in einer besonderen Abhängigkeitsbeziehung gegenüber staatlichen Vorgaben befindet und aus diesem Grund schon aus strukturellen Gründen nicht dazu in der Lage sei, sich umfassend zu professionalisieren. Markiert wurde diese Differenz z.B. von Albert MOK (vgl. 1999; zit. n. LOEBER 1999, S. 332), welcher damit eine terminologische Unterscheidung zwischen den „alten Professionen“ einerseits und den „neuen Professionen“ andererseits vornahm (vgl. ebd.; MERTEN 2002, S. 45-47).
Demnach bearbeiten die alten Professionen, insbesondere im Hinblick auf die Medizin und die Jurisprudenz, universelle Problemlagen, die laut OEVERMANN (1996, S. 92) „für jede denkbare Gesellschaft“ gelten und gleichsam unabhängig sind von der jeweils vorherrschenden Gesellschaftsform bzw. Gesellschaftstypik. (vgl. ebd.; MERTEN 2002, S. 45-47). Mit dem Beginn der Industrialisierung und den damit verbundenen Wand- lungsprozessen bildeten sich vermehrt neue Berufe heraus. Neben solchen, die zur Realisierung der neu entstandenen Produktionsweisen notwenig waren, entstanden auch Berufe, „die in besonderer Weise auf die mit dem gesellschaftlichen Wandlungsprozess sich einstellenden Verwerfungen und neuen Problemlagen `kurativ´ reagieren.“ (MER- TEN 2002, S. 45; Hervorhebung im Original; vgl. auch LOEBER 1999, S. 332).
Der wesentliche Unterschied besteht nun darin, dass die neuen Professionen im Gegen- satz zu den alten Professionen nicht gesellschaftsunabhängig sind, sondern, wie MER- TEN (2002, S. 45) formuliert, „von vornherein und konstitutiv an die jeweiligen Beson- derheiten der modernen Gesellschaft gebunden“. Da sich die Soziale Arbeit im Rahmen des sich entwickelnden Sozialstaates ausdifferenziert hat und sich ihre Arbeit in Wohl- fahrtorganisationen und -Bürokratien vollzieht, ist sie den neuen Professionen zuzu- rechnen (vgl. Mok 1969, zit. n. LOEBER 1999, S. 332; MERTEN 2002, S. 45-47; AMTHOR 2003).
Im Anbetracht der Tatsache, dass die neuen Professionen ihre Leistungen in gesell- schaftlich vorstrukturierten Kontexten erbringen taucht hier das Problem auf, dass die Soziale Arbeit als neue Profession gegenüber den klassischen Professionen weniger autonom ist, da sie nicht im gleichen Maße unabhängig gegenüber Fremdeinflüssen ist und ihre Professionalisierung direkt von dem organisatorischen Rahmen abhängt, der ihr durch den Sozialstaat zugebilligt wird. (vgl. MERTEN 2002, S. 46 f.; DAHEIM 1992, S. 27). Auf den Punkt bringt dies MÜLLER (vgl. 2005, S. 737), wenn er schreibt, die Entwicklung einer professionellen Kultur der Sozialen Arbeit hänge insoweit von den sozialstaatlichen Rahmenbedingungen ab, als sie sich nicht davon unabhängig erklären könne, „ohne sich selbst den Boden zu entziehen.“.
Überträgt man diesen Aspekt exemplarisch auf das „doppelte Mandat“ respektive „Mehrfachmandat“ als häufig rezitiertes und historisch tradiertes Charakteristikum Sozialer Arbeit (vgl. SCHILLING 1997, S. 430; dazu kritisch MERTEN 2001a, S. 160 f.), impliziert dies folglich die praktische Nichtprofessionalisierbarkeit der Sozialen Arbeit. Gemessen an den klassischen (berufsstrukturellen Kriterien) kann sie grundsätzlich weniger Autonomie für sich beanspruchen und muss ihre professionellen Ansprüche, Zielsetzungen und Handlungsmöglichkeiten teilweise gesellschaftlichen und organisato- rischen Zielen unterordnen.
So kommt auch OEVERMANN letztlich zu dem Ergebnis, dass die Soziale Arbeit ledig- lich „Delegationsempfängerin im Dienste der Durchsetzung des gesellschaftlichen Konsenses sei“ (OEVERMANN 1981; zit. n. SOMM 2001, S. 679) und spricht der Sozialen Arbeit den Status einer Profession grundsätzlich ab (vgl. ebd.; HEINER 2004, S. 19; HARMSEN 2004, S. 62).
2.2.4 Zur Unterscheidung von Profession und Professionalit ä t oder die Hinwen- dung zur Handlungskompetenzdebatte
Auf der anderen Seite mehren sich kritische Stimmen, die eine alleinige Orientierung an den Kriterien der alten Professionen in Frage stellen.
Wesentlich scheint in diesem Zusammenhang z.B. der aus einer machttheoretischen Perspektive geäußerte Einwand zu sein, dass in den berufsstrukturellen Modellen die Notwendigkeit der besonderen Privilegierung auf einem unreflektierten Idealbild der alten Professionen basiert. So wird die professionelle Autonomie auf den entsprechen- den Nutzen gegenüber den Klienten zurückgeführt und postuliert, dass diese allein dem Ziel diene, den Wert der professionellen Dienstleistung sicherzustellen. Die Kritik bezieht sich nun vornehmlich darauf, dass die Gemeinwohlorientierung der Professio- nen nicht nur als Zweck ihres Handelns betrachtet werden kann, sondern auch als ein instrumentelles Mittel, um Einkommen, Prestige, Autonomie und Selbstverwirklichung her- und sicherzustellen. Ob sie nicht auch Ausdruck und Ergebnis einer machtvollen Interessenspolitik im Eigeninteresse der Profession sein können wir dabei kaum hiner- fragt (vgl. MERTEN 2002, S. 49; HARMSEN 2004, S. 56; vgl. auch HEINER 2004, S. 20).
Folgt man dieser Argumentation zeigt sich, dass die Autonomie professionellen Handelns gegenüber externen Kontrolleinflüssen jeglicher Art bei den alten Professionen auch als Ausdruck der Zugehörigkeit zu einer kulturellen Oberschicht betrachtet werden kann und letztlich eher auf den Erhalt von Prestige und Status abzielt.
Ferner spielen auch die im Zusammenhang mit dem Modell der „alten“ und „neuen“ Professionen dargestellten Aspekte eine Rolle bei der Kritik an den berufsstrukturellen Professionsmodellen. So weist etwa LOEBNER (vgl. 1999, S. 332 f.) unter Bezugnahme auf den Ansatz MOKs kritisch darauf hin, dass auch bei den alten Professionen ein „allmählicher Transformationsprozess“ im Kontext der industriell-kapitalistischen Organisierung von Arbeit zu beobachten sei, der sich „ja vor unseren Augen“ (ebd.) vollzieht und auch hier zu Umbrüchen führen kann. Somit scheinen auch die klassi- schen Professionen nicht völlig unabhängig von gesellschaftlichen Umwerfungen zu sein.
Tatsächlich werden Professionalisierungstendenzen auch in der medizinischen Fachdiskussion erörtert. Exemplarisch genannt sei hier der Aufsatz KLEMPERERs (vgl. 2006): „Vom Paternalismus zur Partnerschaft - Der Arztberuf im Wandel“. Darin thematisiert er z.B. die steigenden ökonomischen Zwänge und ihre Auswirkungen auf die Autonomie der Profession („Die ärztliche Selbstverwaltung - Von der Standesvertretung zum Qualitätsgaranten“; „Vom Heiler zum Manager“) sowie die gewandelte Rolle der Adressaten und damit verbundene stärkere Akzentuierung des „mündigen Patienten“ („Vom Halbgott zum Partner“; vgl. ebd., S. 61-75).
Neu bewertet wird heute auch die Ansicht, dass eine Professionalisierung der Sozialen Arbeit aufgrund ihrer wohlfahrtsstaatlichen Eingebundenheit und Abhängigkeit von Fremdeinflüssen zwangsläufig scheitern muss. In diesem Zusammenhang bemerkt MERTEN (vgl. 2001a, S. 161), dass in den neueren professionstheoretischen Diskursen vermehrt Kritik am klassischen Verständnis des doppelten Mandates geübt und z.B. die Widersprüchlichkeit des Gegensatzes von Hilfe und Kontrolle grundsätzlich in Frage gestellt wird. Hierzu schreibt zum Beispiel SCHÜTZE (1996, S. 251): „Wie jede andere Profession hat die Soziale Arbeit nur das eine ungeteilte Mandat, nämlich der ihr anvertrauten Klientel zu dienen.“ (ebd.; zit. n. MERTEN 2001a, S. 161).
So ist zwar der doppelte Orientierungshorizont zwischen Gesellschaft und Individuum schlecht zu leugnen und davon auszugehen, dass die Fachkräfte auch zukünftig eine Vermittlerfunktion einnehmen zwischen widersprüchlichen Anforderungen, Bedürfnis- sen, Standpunkten, Wirkfaktoren oder Interessen (vgl. SCHULZE-KRÜDENER/HOMFELDT 2002, S. 101 f.), doch eröffnen sich durch diese erweiterte Betrachtungsweise auch neue Perspektiven. Anstatt z.B. den Staat als Klienten zu betrachten, der möglicherweise vor einzelnen Gesellschaftsmitgliedern geschützt werden muss, kann dieser auch als res- sourcenermöglichende oder sinngebende Instanz begriffen werden. Auch wurde heute weitestgehend die Sichtweise aufgegeben, dass die institutionelle Eingebundenheit den (professionellen) Zielen der Sozialen Arbeit grundsätzlich zuwiderläuft und sie an der Erfüllung ihrer Aufgaben hindert, weil das entsprechende Bürokratieverständnis mitt- lerweile als überholt gilt („Schreckgespenst Institution“; vgl. HEINER 2004, S. 22 f.; MERTEN 2002, S. 61).
So liegt es im Falle der Sozialen Arbeit laut MÜLLER (2005, S. 739) zwar auf der Hand, dass sie sich „immer nur im [gesellschaftlichen] Kontext und mit ihrer organisatori- schen Struktur professionalisieren [kann].“. Doch erscheinen aus diesem Blickwinkel der Staat oder auch die Institutionen nicht mehr allein als „Zwangsjacken der Professi- on“ (HEINER 2004, S. 22) und es werden auch Konstellationen denkbar, die nicht ausschließlich in der Kontrollperspektive aufgehen (vgl. MERTEN 2001a).
Insofern entspricht der Paradigmenwechsel im Professionalisierungsdiskurs einer Sichtweise, nach der „auch Mitglieder der ,Semiprofession’ Soziale Arbeit (nach dem berufsstrukturellen Modell) ,professionell’ Handeln [können], wenn sie die Aufgaben des Berufes - im Rahmen sozialpolitischer Vorgaben - effektiv und den beruflichen Standards entsprechend erledigen.“ (HEINER 2004, S. 24). Daher widmet man sich seit den 80er ermehrt den Fragen, wie die Fachkräfte ihre Ziele erreichen können und inwieweit das berufliche Handeln standardisierbar ist, womit der Status nachrangig wird und der Aspekt der professionellen Handlungskompetenz in den Mittelpunkt der Auf- merksamkeit rückt (vgl. HEINER 2004, S. 16; GÄNGLER 2002, S. 20).
2.2.5 Wissenschaftliches Wissen als Voraussetzung für professionelles Handelns
In dieser Hinsicht wurde bereits mehrfach angemerkt, dass die wissenschaftliche Fundierung des beruflichen Handelns als wichtige Voraussetzung gilt, „um nicht nur den Beruf als ,Profession’, sondern auch das Handeln der Berufsmitglieder als ,professionell’ bezeichnen zu können.“ (HEINER 2004, S. 25; vgl. SCHERR 2000). Es liegt auf der Hand, dass die Forderung nach einer wissenschaftlichen Rechtfertigung der sozialarbeiterischen Praxis nicht ausschließlich damit begründet werden kann, dass die Soziale Arbeit sich als professioneller Beruf zu etablieren versucht, sondern vor allem praxisrelevante Gründe eine Rolle spielen müssen.
In diesem Zusammenhang hat sich Merten (2002, S. 64 f.) den Grundlagen und der Notwenigkeit einer theoretischen Fundierung der sozialarbeiterischen Praxis angenom- men und beruft sich in seinen Ausführungen auf die Philosophie KANTs, der gezeigt hat, dass Gegenstände nur als solche erkannt werden können, wenn sie beobachtet und begrifflich gefasst werden (KANT 1982, A 51; zit. n. MERTEN 2002, S. 64). „Die Welt existiert unabhängig von unserer Wahrnehmung und als was wir sie wahrnehmen, darüber entscheiden unsere Begrifflichen Möglichkeiten“. In diesem Sinne sind Theo- rien die Voraussetzung dafür, das in der sozialen Realität befindliche Material als etwas Bestimmtes zu sehen (vgl. Eco 2000, S. 93-95; zit. n. MERTEN 2002, S. 64).
In Abgrenzung zum Alltagswissen ermöglichen erst Begriffe und Theorien dem Profes- sionellen die Möglichkeit, Befangenheiten des Alltags zu reflektieren und in neue Kontexte einzubetten, um neue Perspektiven und Deutungen sozialer Wirklichkeit freilegen zu können. Damit verdeutlicht wird gleichzeitig die Differenz zwischen Professionellen und Laien (vgl. MERTEN 2002, S. 64). So scheint es auch für die profes- sionelle Identitätsbildung der Sozialen Arbeit von Bedeutung zu sein, dass sich die sozialarbeiterische Praxis auf wissenschaftliche Theorien stützen bzw. an diesen orien- tieren muss. Hierzu schreibt z.B. WINKLER (1990): „Wer keinen Begriff von Sozialpä- dagogik hat, kann auch sozialpädagogisch nicht handeln“ (ebd.; zit. n. MERTEN 2002, S. 64) und MERTEN (ebd.) ergänzt: „Wer kein Verständnis von Sozialpädagogik hat, kann auch sozialpädagogisch nicht sehen.“.
Untersuchungen zur professionellen Handlungskompetenz haben ergeben, dass Prakti- kerInnen das Studium als zu wissenschaftlich und zu theoretisch erleben und dem Gelernten keine große Bedeutung für die Handlungspraxis zusprechen (vgl. ACKER- MANN/SEECK 1999; THOLE/KÜSTER-SCHAPFL 1997). Vielmehr erfolgt die eigentliche Sozialisation oft erst im jeweiligen Handlungsfeld und die Berufsaufgaben werden häufig eher nach persönlichen Neigungen und Vorlieben gelöst, so dass von einer wissenschaftlichen Arbeitsweise kaum die Rede sein kann (vgl. KRÜDENER/HOMFELDT 2002 S. 114). In diesem Zusammenhang ist aus der Praxis allerdings oft der Vorwurf der Verwissenschaftlichung zu vernehmen. Die Argumentation bezieht sich hierbei vornehmlich darauf, dass eine unüberwindbare Distanz zu den Lebenswelten der Klien- tel entstehen muss, weil eine objektwissenschaftliche Interpretation der Wirklichkeit die Komplexität sozialer Probleme und deren Bearbeitung außer Acht lässt (vgl. TILLMANN 2000, S. 108 f.).
Das dieser Kritik zugrunde liegende Wissenschaftsverständnis ist bezeichnend für die erste Phase der Handlungskompetenzdebatte, in welcher Professionalität zunächst mit dem Begriff des Expertentums gleichgesetzt wurde (vgl. GÄNGLER 2002, S. 20; HEINER 2004, S. 16-20). Um zu verstehen, welche Probleme sich durch eine solche Interpretati- on professionellen Handelns ergeben, bietet es sich an, zunächst den Begriff des Exper- tentums näher zu betrachten.
MÜLLER (vgl. 2005, S. 732) beschreibt den Begriff des Expertentums in Anlehnung an SCHÜTZ (1972, S. 87, 96; zit. n. ebd.) zunächst als eine bestimmte Qualität des Wissens, d.h. ein klares fundiertes Wissen, das sich auf ein bestimmtes Gebiet („System von auferlegten Relevanzen“) beschränkt und sich dadurch vom so genannten „Alltagswis- sen“ unterscheidet. Ferner wurde bereits angemerkt, dass sich professionelles Exper- tenwissen von beruflichem Expertenwissen sowie vom Alltagswissen im Wesentlichen dadurch unterscheidet, als dass es sich dabei um wissenschaftliches Wissen handeln muss. Demgemäß fassen z.B. DEWE et. al. (1995, S. 17) den „Idealtypus des Experten“ wie folgt zusammen: „Experten gründen ihr Handeln auf wissenschaftliches Wissen, mit dem linear der ,einzig richtige’ Weg der Problembearbeitung deduktiv begründet wird. (…) Seine Handlungslogik ist die einer technisch-instrumentellen Anwendung von Regelwissen, das wie die aus naturwissenschaftlichen Gesetzen abgeleitete Techno- logien verstanden wird.“ (ebd.).
Einem solchen Verständnis entsprechen die meisten technischen Berufe wie Informati- kerInnen, ArchitektInnen oder IngenieurInnen. Diese können ein klar abgegrenztes und objektives Spezialistentum für sich reklamieren, so dass diese sich weniger mit dem Vorwurf der Semiprofessionalität auseinandersetzen müssen und ihnen ein professionel- ler Status eher zugestanden wird als den sozialen Berufen, welche demgegenüber ein „Technologiedefizit“ aufweisen (vgl. MÜLLER 2005, S. 732-734). Demgemäß fehlt technischen Berufsgruppen zwar in der Regel das zentrale professionsrelevante Merk- mal, Dienstleistungen zu erbringen, die existentielle Lebensbedingungen der Menschen betreffen, auf der anderen Seite aber haben diese gegenüber der Sozialen Arbeit weniger Schwierigkeiten damit zu benennen, worin genau ihr Spezialistentum besteht und ihre Kompetenzen öffentlichkeitswirksam darzustellen (ebd.; vgl. MERTEN 2002, S. 55 f.).
Dadurch wird möglicherweise nachvollziehbar, dass man sich im professionstheoretischen Diskurs der 80er Jahre von der verstärkten Nutzung wissenschaftlichen Wissens versprach, eine höhere Anerkennung der Sozialen Arbeit herbeizuführen und zugleich effektivere Problemlösungsstrategien zu entwickeln. Andererseits aber hat die Verwendungsforschung früh deutlich gemacht, dass eine bloße Übernahme wissenschaftlichen Wissens den praktischen Anforderungen der Sozialen Arbeit nicht entsprechen kann (vgl. MERTEN 2002, S. 55 f., 65-67; HEINER 2004, S. 25).
Deutlich wird dies angesichts der vorhandenen Komplexität und Heterogenität der zu bearbeitenden Problemlagen Sozialer Arbeit. Oftmals sind weder eindeutige Problemla- gen noch klare Aufgabenstellungen gegeben, so dass die Fachkräfte die zu bearbeiten- den Probleme erst definieren und eingrenzen müssen. Eine auf Regelwissen basierende wissenschaftliche Herangehensweise erweist sich hierbei als unangemessen, da es von den Besonderheiten des Einzelfalles abstrahiert und die Wahrscheinlichkeit groß ist, dass die Professionellen die Entscheidungs- und Handlungsautonomie der Klienten untergraben. Auf den Punkt bringen dies GÖPPNER und HÄMÄLÄINEN (2004, S. 127), wenn sie schreiben: „Je „professioneller“ Soziale Arbeit sein will, desto entmündigen- der wird sie.“ (ebd.; vgl. auch HEINER 2004, S. 25; MERTEN 2002, S. 55f., 65-67).
So scheint heute weitestgehend Einigkeit darüber zu bestehen, dass sich die ursprüng- lich zugrunde gelegte Vorstellung des Sozialarbeiters als „quasi-technischer Sozialex- perte“ (DEWE et. al. 1995, S. 15) bzw. als „wissenschaftlich ausgebildeter Praktiker“ (KÜSTER 2001) als Zentrum eines Selbstverständnisses der Sozialen Arbeit kaum eignet und einem Expertenmodell geschuldet ist, dass der speziellen Handlungslogik Sozialer Arbeit nicht gerecht wird (vgl. z.B. HEINER 2004, S. 20, 25, DEWE et. al., S. 12 -18; MÜLLER 2005, S. 732-735, 739; MERTEN 2002, S. 67; GÖPPNER et. al. 2004, S. 123, 127; KÜSTER 2001).
Nachdem also im Rahmen der berufsstrukturellen Betrachtung zunächst der soziale Status, Platzierungsfragen und die Autonomie der Sozialen Arbeit im Mittelpunkt und auch die erste Phase der Handlungskompetenzdebatte nicht wesentlich zu einer Bestimmung sozialarbeiterischer Professionalität beigetragen hat, wurden von da an alternative Professionalisierungsverläufe diskutiert, welche eine genauere Analyse der Binnenlogik professionellen Handelns zum Ziel hatten.
Hierzu schreibt MERTEN (vgl. 2002, S.68 f.), professionelles Handeln sei grundsätzlich risikobeladen. Das heißt zum einen, dass der Klient ein Risiko eingeht, wenn er sich auf die Kompetenz des Professionellen verlässt und sein Wohl in dessen Hände legt, zum anderen aber unterliegt auch das Handeln der Professionellen immer einem Risiko, da wissenschaftliches Wissen grundsätzlich nur einen vorläufigen Charakter hat, der „Profi“ aber gleichsam unter dem Handlungsdruck der Praxis steht. Insofern wird wissenschaftliches Wissen nicht einfach angewandt, sondern es muss als Ressource verstanden und im jeweiligen Kontext entschieden werden, auf welche (Wissens-)Basis die jeweiligen Interventionen gestützt werden (vgl. MERTEN 2002, S. 60-73).
Nach der Verabschiedung des Expertenmodells stehen in der Diskussion z.B. OEVER- MANNs Konzept der Stellvertretenden Deutung, welches allerdings vermehrt in die Kritik gerät, sowie der aktuell diskutierte Ansatz einer dienstleistungsorientierten, „reflexiven Professionalität“ (HARMSEN 2004, S. 71-79; HEINER 2004, S. 18-20; HARM- SEN 2004, S. 60-63; DEWE/OTTO 2005). Dabei wird aktuell vor allem versucht, das Verhältnis von Theorie und Praxis, Wissen und Können, Disziplin und Profession dergestalt zu bestimmen, als es zur Entwicklung eines wissenschaftsbezogenen, profes- sionellen Selbstverständnisses in der Sozialen Arbeit beitragen kann.
Dennoch hat auch die verstärkte Hinwendung zur Methodenfrage nicht zu einer inhaltlichen Klärung und Festlegung sozialpädagogischer/sozialarbeiterischer Professionalität geführt und die Frage nach der Bedeutung wissenschaftlichen Wissens konnte bis heute nicht einheitlich geklärt werden (vgl. HEINER 2004, S. 25 f.).
2.3 Soziale Arbeit auf dem Weg zu professioneller Identität?
So zeigt der Professionalisierungsprozess trotz einer lange währenden theoretischen Grundlagendiskussion und einer stärkeren Unterscheidung von „Profession“ und „Professionalität“ gegenüber dem Prozess der Verberuflichung, welcher laut THOLE und KÜSTER-SCHAPFL (vgl. 1996, S. 13) abgeschlossen und irreversibel ist und allenfalls über weitere und neue Ausdifferenzierungen und Verschiebungen spezieller konturiert werden kann, noch immer keine klare Kontur (ebd.).
In diesem Zusammenhang wird in der Fachdiskussion laut MERTEN (vgl. 2002, S. 29) gleich mehrfach darauf verwiesen, dass allein aus ihrer erfolgreichen Expansion „(…) keinerlei Geltungsansprüche auf das von ihr theoretisch wie praktisch besetzte Terrain abgeleitet werden können.“. Ferner schreiben zum Beispiel DEWE et. al. (1995, S. 15):
„Obwohl sich das Geschäft der helfenden Berufe zum momentanen Zeitpunkt keines- wegs verringert, stecken diese in einer anhaltenden Identitätskrise (…)“ und es gelingt dabei „(…) weder nach Außen noch im Sinne einer Selbstdefinition, Status und Fach- lichkeit Sozialer Arbeit adäquat auszuweisen und ein berufliches Selbstverständnis zu profilieren, dass den Ansprüchen an eine Profession gerecht wird.“. Auch THOLE und SCHAPFL (vgl. 1997, S. 8) merken an, dass bis heute trotz wachsenden Bedarfs und wachsender Beschäftigungszahlen keine Einigkeit darüber besteht, „(…) was Soziale Arbeit eigentlich genau ist, was sie umgrenzt, inhaltlich und begrifflich bestimmt oder abgrenzt und welches professionstheoretische Verständnis ihr angemessen ist.“ (ebd.).
So verfügt die Soziale Arbeit an der Schwelle zum 21. Jahrhundert „(…) zwar über eine beachtliche Anzahl textgewordener Grundlagen (…)“, sie hat aber noch immer keinen “eindeutigen, klar zu benennenden Ort in der Praxis“, kein „einheitliches Profil der Ausbildung“ und keine „selbstverständliche, von allen ihren VertreterInnen geteilte disziplinäre Heimat“. Es gibt „weder (…) ein theoretisches, wissenschaftliches noch
(…) ein professionelles Koordinaten- und Referenzsystem (…)“ und „Ihre Identität scheint bis zum heutigen Tag ihre Nicht-Identität zu sein.“ (ebd. S. 15).
Die fehlende Identität der Sozialen Arbeit bleibt in der Praxis nicht folgenlos, denn es fällt der Profession „(…) nicht leicht, das eigene Handeln zu erklären, wissenschaftlich zu fundieren und sozialpolitisch zu legitimieren.“ (HARMSEN 2004, S. 13). So scheitert die Suche danach häufig bereits „(…) an der ungeklärten Profession, der Widersprüch- lichkeit ihres Auftrags, die den Sozialarbeiter in seinem beruflichen Handeln begleitet, und dem unsicheren Status der Sozialen Arbeit “ (vgl. MÜHLUM 2004, S. 124 f.). Aus- druck der dargestellten Probleme ist die Schwierigkeit, das eigene Handeln zu erklären und zu begründen, so dass MÜHLUM (vgl. 1995, S. 115) in diesem Zusammenhang gar von einem „beschädigten Selbstbild“ und „Minderwertigkeitskomplex“ der Sozialen Arbeit spricht.
Angesichts solcher Negativbestimmungen erscheint es fraglich, ob die Soziale Arbeit sich in absehbarer Zeit als Profession etablieren kann. Auf der anderen Seite aber scheint die Theorieproduktion im Rahmen der Fachdiskussion nicht abzubrechen und es werden zahlreiche Aspekte rege diskutiert.
Exemplarisch und stichwortartig seien hier genannt:
-Theorie-Praxis-Verhältnis, Berufliche Sozialisation, Lehre, Weiterbildung, Verhältnis von Disziplin und Profession (vgl. DEWE/OTTO 2005; EFFINGER 2005; ; ENGELKE 2003; MERTEN 2002; PFAFFENBERGER 2001a; SOMMERFELD 2006)
-Theorien- und Paradigmenvielfalt, die Suche nach dem Gegenstand der Sozialen Arbeit (ENGELKE 1992; GÖPPNER/HÄMÄLÄINEN 2004, MERTEN 2001b; SAHLE 2004; SOMMERFELD 2004; TILLMANN 2000)
-Sozialarbeit vs. Sozialpädagogik/ Sozialarbeitswissenschaft vs. Erziehungswissen- schaften/ Universität vs. Fachhochschule/ autonome Disziplin vs. Bezugswissen- schaften (vgl. ERLER 2000; HEY 2000; MÜHLUM 2000; MERTEN 1998, 2000; PFAF- FENBERGER 2001a)
-Funktionen und Auftrag der Sozialen Arbeit - zwischen Individuum und Gesellschaft (vgl. HEINER 2004; LÜSSI 1992; MERTEN 2001a; SCHULZE-KRÜDENER/ HOMFELDT 2002; QUINDEL 2002; SCHILLING 1997; SAHLE 2004)
-Haltung, Ethik, Menschenrechte (vgl. FRESE 2000; GÖPPNER/HÄMÄLÄINEN 2004; STAUB-BERNASCONI 2001, 2005)
-Vielfalt der Handlungsfelder, Allzuständigkeit, Ganzheitlichkeit (vgl. ERLER 2000, KLEVE 2005; KLÜSCHE 1994, 1999, NÖLKE et. al. 1992)
-Eklektizismus, Interdisziplinarität und die chamäleonhaften Anpassungseigenschaften der Sozialen Arbeit (vgl. CREFELD 2005; DEWE/OTTO 1996; KLEVE 2005; KLÜSCHE 1999; SOMMERFELD 2004; TERBUYKEN 1997)
-Soziale Arbeit als Dienstleistung und die Auswirkungen (sozial-)politischer und ökonomischer Einflüsse (vgl. BAUER 2001; HAMBURGER 2001; PFEIFER-SCHAUPP 2005; STAUB-BERNASCONI 2005; THIERSCH 2002)
-Bild in der Öffentlichkeit, Legitimation; Interessenvertretung, Qualität (vgl. FRESE 2000; RACKE 2003; SCHILLING 1997; SCHMID 2005; THIERSCH 2002)
-Hat die Soziale Arbeit ein politisches Mandat? (vgl. BAUER 2001; MERTEN 2001a; PFAFFENBERGER 2001a; SCHNEIDER 2001)
Weil eine ausreichend differenzierte Darstellung aller relevanten Aspekte einen großen Teil der sozialarbeiterischen Theorieproduktion überhaupt einbeziehen müsste und der Fokus der vorliegenden Arbeit auf der empirischen Untersuchung liegt, soll der theore- tische Rahmen nachfolgend mithilfe einer kurz gefassten Erläuterung der Schlagworte Fachlichkeit, Eigenst ä ndigkeit und Handlungskompetenz skizziert werden. So dienen die folgenden Ausführungen sowohl einer Verdeutlichung der Mehrdimensionalität des Themas als sie gleichzeitig eine grobe Orientierungsgrundlage für die spätere Interpretation der Erhebungsdaten darstellen.
Eine sozialarbeiterische Fachlichkeit muss zunächst eingebettet sein in einen Bezugs- rahmen für Handlungskonzepte und Orientierungen in den unterschiedlichen Hand- lungsfeldern bieten. Erst durch sie wird es möglich ein Selbstverständnis zu entwickeln, das den Ansprüchen an eine Profession entspricht. Weiterhin muss sich eine Fachlich- keit, die den Professionalisierungsansprüchen der Sozialen Arbeit Rechnung tragen will, entwickeln aus den aktuellen theoretischen wie auch erkenntnis- und erfahrungsbezoge- nen Wissensbeständen der Sozialen Arbeit und der sie stützenden wissenschaftlichen Disziplinen. Ein wichtiger Grund für die Forderung nach Fachlichkeit ist, dass die Soziale Arbeit ihre Kompetenzen im öffentlichen Diskurs um den gesellschaftlichen bzw. (sozial-) politischen Umgang mit sozialen Fragen und Problemen ausweisen muss (vgl. Fachlexikon der sozialen Arbeit 2002, S. 308).
Eine berufliche Fachlichkeit hängt laut PFAFFENBERGER (2001a, S. 6 f.)außerdem ab von der Eigenst ä ndigkeit der Sozialen Arbeit. Der Begriff ist eng verbunden mit der Frage nach der Selbstbestimmung. Diese wird von PFAFFENBERGER beschrieben als ein Prozess, der individuell nur durch Eigenarbeit initiiert werden kann, und zwar durch den Abbau von Fremdbestimmung durch Klärung und Selbstfindung. Da Soziale Arbeit ein Kollektiv bestehend aus verschiedenen Personen darstellt, stellt sich also die Frage, inwieweit solche Prozesse der Berufsgruppe zugänglich gemacht und ermöglicht wer- den können (ebd.).
Betrachtet man in diesem Zusammenhang das Theorie-Praxis-Problem als Selbstfindungsproblem und versteht Praxis und Wissenschaft sozialer Arbeit dabei als zwei getrennt zu betrachtende Funktionssysteme mit jeweils eigenen Gesetzmäßigkeiten (vgl. MERTEN 2001c, S. 167-172) wird deutlich, dass die Frage nach Eigenständigkeit und Identität für jeden der Bereiche einzeln diskutiert und in einem weiteren Schritt wieder ins Verhältnis zueinander gesetzt werden muss. Demgemäß spricht PFAFFENBERGER (vgl. 2001a, S. 7) davon, es handele sich bei der Frage nach Eigenständigkeit „…um zwei Fragen bzw. um eine Frage auf zwei Ebenen.“ (ebd.).
In diesem Sinne ergibt sich (1.) die Eigenständigkeit der Wissenschaft gegenüber der Praxis aus der „Befreiung vom (praktischen) Handlungsdruck…“ (PFAFFENBERGER 2001a, S. 15), wobei sie sich in diesem Rahmen mit der Reflexion und der wissenschaftlichen Erarbeitung des Gegenstandes Praxis auseinandersetzen kann. Analog dazu ergibt sich (2.) die Eigenständigkeit der Praxis gegenüber der Wissenschaft aus dem dort vorherrschenden Handlungsdruck (ebd., S. 7-17).
Ferner setzt die Eigenständigkeit beider Systeme die Deckungsgleichheit von Professi- on, wissenschaftlicher Disziplin und Studiengang voraus, da nur so ein sinnvoller Austausch zwischen beiden Ebenen stattfinden kann (vgl. PFAFFENBERGER 2001a, S. 7- 17). Denn erst wenn sich die Theorie auf praxisrelevante Fragestellungen einlässt und die Praxis als solche wahrnimmt und respektiert, können (Forschungs-)Ergebnisse und wissenschaftliche Erkenntnisse in der Praxis anschlussfähig werden und zudem der „theoriefeindlichen Praxis“ möglicherweise ihre Skepsis genommen werden. Es geht also im Wesentlichen darum, eine sinnhafte Kommunikation zwischen den beiden zwar eigenständigen, aber dennoch aufeinander angewiesenen Funktionssystemen Profession und Disziplin zu begründen (vgl. PFAFFENBERGER 2001a, S. 7 - 17; MERTEN 2001c, S. 176-172).
Über diese „sozialarbeitsinterne“ Verhältnisbestimmung zwischen Profession und Disziplin der Sozialen Arbeit hinaus ist im Rahmen der Erläuterung des Fachlichkeits- begriffes ein weiterer Aspekt von Eigenständigkeit von besonderer Bedeutung für die Professionalisierungsbemühungen. Diesen bezeichne ich hier als „Eigenständigkeit gegenüber externen Bedingungen und Einflüssen“. Hierbei geht aus disziplinärer Perspektive etwa darum, die eigene Rolle in der Hochschullandschaft zu definieren und zu legitimieren, z.B. durch einen eigene Wissenschaft, selbständige Forschung und Lehre, während es auf der Ebene der Profession darum geht, eine fachliche Handlungs- fähigkeit herzustellen und diese gegenüber fremden Instanzen darzustellen und ebenso zu legitimieren (vgl. dazu auch STAUB-BERNASCONI 2005; MÜHLUM 2004, S. 124 f.; PFAFFENBERGER 2004, S. 83)
So mündet die Suche nach sozialarbeiterischer Fachlichkeit letztlich in den Versuch fachliche Standards zu entwickeln, die das Handeln von Fachkräften und Institutionen der Sozialen Arbeit begründen sollen, um ihre Ziele, Vorgehensweisen, organisatorisch- institutionellen Strukturen und Wirkungen diskutierbar und überprüfbar zu machen.
Der Begriff der professionellen Handlungskompetenz bezieht sich auf das „“Können der Praktiker und bezeichnet zunächst die Fähigkeit, auf wissenschaftlicher Grundlage und der speziellen Handlungslogik entsprechend handeln zu können. Die Qualifikation beruht dabei auf der beruflichen Sozialisation und der Aneignung eines „sach- und fachgerechten“ Theorie-Praxis-Verhältnisses, welches von den Absolventen in ein fachlich tragbares Gesamtkonzept von professioneller Identität eingebunden werden kann. Ferner umfasst auch die Diskussion über die Handlungskompetenz Fragen der Lehre, Forschung, Weiterbildung, aber auch Qualitäts- und Gestaltungsfragen sowie die Analyse gsellschaftlich-institutioneller Rahmenbedingungen und Aufgaben.
So gilt analog zu dem oben dargestellten Verständnis der Begriffe Fachlichkeit und Eigenst ä ndigkeit auch für die Handlungskompetenz, dass neben der professionellen Arbeit auf der Interaktionsebene ebenfalls die institutionelle- sowie gesellschaftliche Ebene von besonderer Bedeutung sind. In diesem Zusammenhang benennt MÜLLER (vgl. 2001, S. 153 f.) als eine weitere Dimension des Kompetenzbegriffes: „(…) die Zuschreibung durch die Öffentlichkeit, dass kompetente Menschen das auch wirklich können, was man ihnen zutraut.“ (ebd.). Demgemäß geht es auf Meso- und Makroebene darum, die Arbeit zu legitimieren und auch äußere Bedingungen dergestalt zu beeinflus- sen, als dass Rahmenbedingungen geschaffen werden bzw. erhalten bleiben, die eine Entfaltung professioneller Handlungskompetenz und Autonomie forcieren und ermögli- chen (z.B. Sozialpolitik, Kompetenznachweis und -darstellung gegenüber anderen Instanzen, Organisationsstrukturen; vgl. dazu BAUER 2002, S. 21-38; PFAFFENBERGER 2001b, S. 199-213; MERCHEL 2005).
2.4 Fachlichkeit, Eigenständigkeit und Handlungskompetenz im empirischen Blick
Analog zur Diskussion über die Professionalisierung der Sozialen Arbeit sind in den vergangenen Jahren zahlreiche Studien entstanden, die sich mit verschiedenen Aspekten dieser Debatte beschäftigt haben. Nachfolgend soll ein chronologischer Überblick über ausgewählte Studien und ihre Schwerpunkte zeigen, welche Aspekte, Kerninteressen und Schwerpunkte dabei im Mittelpunkt standen und welches wesentliche Ergebnisse dieser Studien waren.
Wilhelm Klüsche (1990, 1993)
Im Jahre 1990 hat Wilhelm KLÜSCHE eine umfangreiche Studie veröffentlicht, welche anhand eines standardisierten Fragebogens durchgeführt wurde und die Meinungen von insgesamt 311 SA/SP aus verschiedenen Handlungsfeldern berücksichtigte. Er selbst spricht davon, die Studie solle einen Beitrag dazu leisten, die Arbeitsanforderungen in den sozialen Berufen zu analysieren, wobei vorrangiges Ziel nicht Repräsentativität war, sondern die „Erfassung der Vielseitigkeit und der Differenziertheit der Gegeben- heiten (…).“ (ebd., S. 5). Somit ging es weniger darum, objektive zu beurteilende Bedingungen herauszuarbeiten. Die Intension war, Selbstdeutungen und subjektive Befindlichkeiten zu ermitteln und darzustellen, um daraus Basisinformationen für Lehre und Weiterbildung zu erhalten. Dabei wurden die folgenden Merkmale untersucht: Institutionelle Bedingungen und Einbindung der Fachkräfte, Arbeitsauftrag, Entschei- dungsprozesse, Charakter des Verhältnisses zu den Klienten, Arbeitsweise, Kommuni- kation, Informationsgewinnung, Einsatz von Medien, Berufserfolg, Persönliche Ent- wicklung am Arbeitsplatz, Spezifische Berufliche Probleme, Studium und Ausbildung sowie Weiterbildung (vgl. KLÜSCHE 1990).
Ohne auf die zahlreichen Einzelaspekte der Studie eingehen zu wollen, hat sich im Ergebnis gezeigt, dass die durchschnittliche Zufriedenheit handlungsfeldübergreifend bei etwa 50% Zustimmung liegt. Während dabei die Berteilung der Beziehung zu den Kollegen im Vergleich ungünstiger ausfällt, erreicht die Kategorie „Beziehungsverhält- nis zum Klienten“ die höchsten Zufriedenheitswerte. Alles in allem stellt KLÜSCHE hierzu fest, dass die Arbeitssituation insgesamt seltener als bei anderen Arbeitnehmern die Erwartungen erfüllt und SA/SP im Allgemeinen sehr kritisch zu ihrer Berufstätigkeit eingestellt sind. Im Gegensatz dazu aber erfüllen Arbeitsplatzaspekte, die von den SA/SP selbst gestaltet werden können und deren emotionales Erleben betreffen, höhere Akzeptanzwerte (z.B. die Erfüllung des Arbeitsauftrages, die Entwicklung und Entfal- tung am Arbeitsplatz, Kommunikationserlebnisse, Möglichkeiten der Entscheidungsfin- dung sowie die Informationsgewinnung und institutionelle Verankerung und Einbin- dung in der Institution).
Hinsichtlich der Zufriedenheit als problematisch beurteilt werden hingegen eher Fakto- ren wie Organisationsgestaltung und Teamarbeit, immer neu zu erlernende Arbeitstech- niken, der Berufserfolg und die Bewältigung spezieller Berufsprobleme. Kritisch beurteilt wurde zudem auch der Kompetenzerwerb durch Studium und Weiterbildung, so dass das jeweils vermittelte Ausbildungsniveau unzureichend erscheint. Letztlich kommt KLÜSCHE zu dem Schluss, dass die einzelnen Kritikpunkte der Studie eher nicht auf die individuellen Arbeitsplatzbedingungen zurückzuführen sind, sondern mit „Strukturkomponenten des Berufes“ in Verbindung stehen. So kann die „durchgehende Negativstimmung“ nur durch eine verbesserte Handlungskompetenz überwunden werden, und diese erfordert eine bessere Qualifizierung, etwa durch praxisfeldorientier- te Ausbildung und gezielte Weiterbildung (vgl. KLÜSCHE 1990, S. 194-196).
Unter Bezugnahme auf einige Ergebnisse der zuvor rezitierten Studie veröffentlichte KLÜSCHE im Jahr 1993 den Aufsatz „Befähigung zu Konfliktbewältigung - ein identi- tätsstiftendes Merkmal für SozialarbeiterInnen/SozialpädagogInnen“. Im Mittelpunkt steht hier die Problematik der beruflichen Identitätsbildung. Dabei benennt KLÜSCHE zunächst einige Ursachen für die Schwierigkeiten der Identitätsbildung und wirft dann die Frage auf, wie trotz einer derartigen Unschärfe des Berufsbildes dennoch ein origi- näres Selbstverständnis begründet werden kann. Anhand einer Argumentationskette, welche das Merkmal der Konflikthaftigkeit sozialer Aufgaben und Tätigkeiten auf verschiedenen Ebenen wie etwa dem gesellschaftlichen Rollenbild sowie einrichtungs- und interaktionsbezogener Zusammenhänge in den Mittelpunkt der Aufmerksamkeit rückt, werden im Ergebnis einige Perspektiven zur Entwicklung eines tragfähigen beruflichen Selbstbewusstseins generiert (vgl. KLÜSCHE 1993, S. 703-107).
Im Ergebnis weist er darauf hin, dass die Übernahme soziale Verantwortung zu über- nehmen als charakteristisches Berufsmerkmal und zentraler Gegenstand der Sozialen Arbeit wahrgenommen werden müsse. Weiterhin geht es darum, die Mittlerposition zwischen widerstreitenden Bedürfnissen, Standpunkten, Wirkfaktoren und Interessen aktiv zu übernehmen und sich eine persönliche, weltanschauliche oder gesellschaftspoli- tische Grundposition zu erarbeiten, da nur sie eine sinnvolle Einordnung gemachter Erfahrungen ermöglicht. Letztlich stellt KLÜSCHE dazu fest, dass die Berufsgruppe ihre Bestätigung eher aus der unmittelbaren Begegnung mit den Bezugspersonen bekommen kann, als durch einen gesamtgesellschaftlich verbesserten Status. Somit würde ein Streben nach gesellschaftlicher Stellung nicht zum Erfolg führen, sondern entscheidend ist, welche Wertigkeit die SA/SP der direkten Begegnung mit den Adressaten und beteiligten Personen auf der gesellschaftlichen Mikroebene zuschreiben (vgl. KLÜSCHE 1993, S. 73-107).
Einen Überblick über weitere qualitative Studien, die sich mit der Professionalisierung Sozialer Arbeit auseinandersetzen gibt z.B. ACKERMANN (2001). In diesem Zusammen- hang bezieht dieser sich zunächst auf die im Vergleich zu den Studien KLÜSCHEs etwas jüngeren Forschungsarbeiten KURZ-ADAMS (1996) sowie SOMMERFELDS (1996), welche sich ebenfalls mit der Identitätsproblematik der Sozialen Arbeit befasst haben.
Maria Kurz-Adam (1996)
Die Untersuchung von KURZ-ADAM (1996; zit. n. ACKERMANN 2001) besteht aus einer Kombination aus standardisierten Fragebögen und einigen leitfadenorientierten Interviews, wobei in diesen Rahmen die MitarbeiterInnen aus 187 katholischen Erziehungsberatungsstellen befragt wurden. Im Mittelpunkt stand dabei die Frage nach den Handlungskompetenzen und ihrer beruflichen Identität (ebd.).
Ein zentrales Ergebnis dieser Studie ist laut ACKERMANN die Feststellung, dass in diesem Arbeitsfeld der „psychologische Blick“ deutlich dominiert, und zwar auch bei den Befragten SA/SP, die etwa ein Drittel der in solchen Einrichtungen beschäftigten Mitarbeiter ausmachen. So hätten die SA/SP durch die Orientierung an den traditionell in diesem Bereich beschäftigten PsychologInnen zwar an eigenständigem Profil gewon- nen, zugleich aber auch verloren, da der Stellenwert lebensweltlicher Sichtweisen verhältnismäßig gering ist und letztlich von keiner Berufsgruppe vertreten wird, so dass das klassische, lebensweltlich-sozial orientierte Berufsbild der Sozialen Arbeit dort faktisch nicht (mehr) sichtbar ist. Durch die Übernahme fremder Berufsbestandteile kann hierbei also auch von einer sinnhaften Multidisziplinarität keine Rede sein (vgl. ACKERMANN 2001; KURZ-ADAM 1996; zit.n. ebd.).
Peter Sommerfeld (1996)
Peter SOMMERFELD (1996; zit. n. ACKERMANN 2001) verwandte in seiner Studie halb- strukturierte Interviews und untersuchte die Bedingungen im Handlungsfeld der Psychi- atrie dergestalt, als er die Befragung jeweils an die Vertreter der drei Berufsgruppen der Ärzte, der Pflegekräfte und die dort tätigen SozialarbeiterInnen richtete. Die Ergebnisse dieser Vorstudie, wie sie von SOMMERFELD aufgrund ihrer begrenzten Reichweite selbst bezeichnet wird, lassen sich anhand einer Verwendung des Begriffs der beruflichen
Identität überblickhaft umreißen. So lässt sich auch hier keine eindeutige Bestimmung genuin sozialarbeiterischer Aspekte im beruflichen Handeln ausmachen und es wird deutlich, dass sich die SA/SP der jeweiligen Institutionshierachie und somit auch oftmals anderen Berufsbilder, wie den „höher gestellten“ Ärzten, unterordnen bzw. sich an diese anpassen.
Gleichzeitig ergibt die Studie, dass das entsprechende Selbstbild der Sozialarbeiter mit dem Fremdbild weitestgehend übereinstimmt und die Soziale Arbeit sowohl von Innen als auch von Außen als unprofiliert wahrgenommen wird. So kann sie zum Teil auch als „Hilfskraft der Pflege“ bezeichnet werden und demgemäß durch SOMMERFELD konstatiert, dass die Soziale Arbeit keine ausreichende berufliche Identität in der Psychiatrie besitzt. Ferner hat SOMMERFELD die Ergebnisse aus dem Handlungsfeld der Psychiatrie mit Ergebnissen aus der Jugendhilfe verglichen und kommt trotz einiger Differenzen wie der Tatsache, dass die Soziale Arbeit in diesem Bereich mehr Handlungsspielräume hat, auch hier zu dem Ergebnis einer als defizitär zu beurteilenden beruflichen Identität (vgl. ACKERMANN 2001, SOMMERFELD 1996; zit. n. ebd.).
So kommen die Studien KURZ-ADAMs und SOMMERFELDs beide zu dem Ergebnis, dass die Orientierung an den Referenzsystemen anderer Disziplinen wie Medizin oder Psychologie zwar zur Professionalisierung Sozialer Arbeit in dem jeweiligen Arbeitsbe- reich beitragen kann, auf der anderen Seite aber auch zu Aufgabe eines originären beruflichen Selbstverständnisses führt. Dies hat letztlich eine Marginalisierung der Sozialen Arbeit im betreffenden Arbeitsfeld zur Folge und führt dazu, dass dem Vor- wurf der Semiprofessionalität trotz eines relativ professionellen Status in der Einrich- tung keine fundamentalen Argumente entgegengesetzt werden können (vgl. ACKER- MANN 2001).
Werner Thole und Ernst-Uwe Küster-Schapfl (1997)
Während der Fokus SOMMERFELDs eher auf der jeweiligen Autonomie und verschiede- nen Abhängigkeitsverhältnissen der Sozialen Arbeit lag, haben sich Werner THOLE und Ernst-Uwe KÜSTER-SCHAPFL (1997) in ihren Studien vornehmlich mit der Frage nach dem Theorie-Praxis-Verhältnis beschäftigt. Dabei wurde anhand narrativer Interviews versucht zu ermitteln, wie die Angehörigen sozialer Berufe in der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit ihr Handeln vom „Wissen“ ins „Können“ überführen, wie sie dies begründen und welche Rolle biographische Faktoren dabei spielen.
Sie kommen zu dem Schluss, dass dem Studium im Sinne der Entwicklung eines beruflichen Habitus von den Probanden eine eher untergeordnete Rolle zugesprochen wird und die im späteren Berufsleben in Erscheinung tretenden Schwerpunkte insge- samt eher zufällig entstehen, da sie wesentlich von persönlichen Neigungen und Erfah- rungen beeinflusst werden, die bereits vor dem Studium gemacht wurden. Dies wird von den Befragten aber nicht dahingehend interpretiert, als eine bessere Theorie- Praxisvermittlung stattfinden müsse, sondern führt im Gegenteil dazu, dass Fachliteratur entweder ignoriert oder lediglich in den Fällen herangezogen wird, in denen Lösungsan- sätze für die Arbeit benötigt werden. Hierbei allerdings seien die herangezogenen Informationsquellen eher beliebiger Natur und oft davon abhängig, welche Themen gerade im Trend stehen. Wenn aber bereits dem Studium nur eine untergeordnete Funktion zur Ausbildung des beruflichen Habitus zugestanden wird, liegt es nahe, dass in der Praxis auch keine kollektive, auf zusammengehörigen fachlichen Grundlagen basierende, Identität entstehen kann und sich die berufliche Praxis dann hauptsächlich über subjektive Orientierungen ritualisiert (vgl. ACKERMANN 2001; THOLE/KÜSTER- SCHAPFL 1996).
Friedhelm Ackermann und Dietmar Seeck (1999)
Eine Ähnlich gelagerte Arbeit ist die im Jahre 1999 von Friedhelm ACKERMANN und Dietmar SEECK veröffentlichte Studie „Handlungskompetenz und generative Deutungsund Handlungsmuster in der Sozialen Arbeit“ (ebd. 1999), welche laut eigener Aussage ACKERMANNs trotz eines methodisch völlig anderen Vorgehens zu fast analogen Ergebnissen führt (vgl. ACKERMANN 2001).
Diese Untersuchung basiert auf 33 ExpertInneninterviews und richtete sich an Studie- rende des Sozialwesens sowie Berufspraktikanten und PraktikerInnen. Im Ergebnis ist eine der Hauptaussagen, dass sich eine Fachlichkeit wie in anderen Professionen für den Großteil der Befragten nicht aufweisen lässt und sich auch hier die Unbestimmtheit der Berufsaufgaben sowie der theoretischen und methodischen Zugänge in einer „Diffusität der Handlungsorientierungen“ widerspiegelt. „Eine Identität Sozialer Arbeit wird im Bewusstsein der Befragten im Studium nicht vermittelt und ist insofern empirisch auch nicht nachweisbar.“ (ACKERMANN 2001).
So ist der explizite Wunsch, Sozialarbeiter zu werden als Studienmotivation kaum aufweisbar und das Studium zeigt eher den Charakter einer Weiterbildungsmöglichkeit,
verbunden etwa mit einem relativ geringen Aufwand oder mit der Chance, ohne ein Hochschulstudium in einen akademischen Beruf aufzusteigen. Zudem bietet es eine Möglichkeit, biographische Optionen zu entdecken und/oder neu zu justieren. Die einzelnen Motivationshintergründe wirken sich dann wiederum auf das Theorie-Praxis- Verhältnis aus, da die Interessen der Studenten dem Anspruch eines wissenschaftlich fundierten Studiums durch die lehrenden Instanzen diametral gegenüberstehen. Dabei wirken vor allem die handwerklichen Wissensbestände orientierend (z.B. Recht, Me- thodenlehre), wohingegen ein umfassendes fachliches Referenzsystem meist fehlt (vgl. ACKERMANN 1999, 2001).
Ferner lässt sich aber auch feststellen, dass sich auf der Ebene der Praktiker das Bild leicht zum Positiven verändert. So lässt sich in der Praxis dann oft dennoch ein „mehr oder weniger fundiertes fachliches Handeln aufweisen“, wobei hier der kollegiale und fachliche Austausch und der Umgang mit den zu bearbeitenden Problemlagen zur zentralen Instanz für die Herausbildung von Fachlichkeit und Professionalität werden (vgl. ACKERMANN 1999, 2001). Bezieht man diesen Aspekt aber wiederum auf das Modell des „pragmatischen Eklektizismus“, wie es zum Beispiel GÖPPNER (2006) dargestellt, wird deutlich, dass auch diese Feststellung nicht uneingeschränkt zu einem positiven Urteil bezüglich des Professionalitätsgrades Sozialer Arbeit führen muss.
Demnach ist es vielmehr eine Behelfslösung, die zwar zu erfolgreichen Ergebnissen in der Praxis führen kann, in Bezug auf die Beurteilung der Fachlichkeit aber letztlich unbefriedigend bleiben muss, da sich auf intuitiven Lösungen keine professionelle Fachlichkeit aufbauen lässt. Durch das Vermengen von Alltagsdeutungen mit fachli- chen Wissensbeständen lässt sich so zwar für Außenstehende zum Teil der Eindruck von Fachlichkeit vermitteln, diese allerdings entspricht nicht den diesbezüglich gefor- derten Standards des disziplinären Systems und genügt damit auch nicht den Ansprü- chen an eine Profession bzw. eine ausgewiesene Professionalität der Fachkräfte (vgl. ACKERMANN/SEECK, GÖPPNER 2006).
Im Ergebnis konstatieren ACKERMANN und SEECK, dass ein beruflicher Habitus nicht nur aus der Beziehung zwischen beruflichem Können und berufsbezogenem Wissen erklärt und analysiert werden kann, sondern die biographischen Erfahrungen und Alltagserfahrungen eine wesentliche Rolle dabei spielen und unbedingt in die weitere Klärung der Frage nach der Professionalisierung Sozialer Arbeit mit einbezogen werden müssen (ebd. 1999).
Maja Heiner (2004)
Eine weitere Studie zur Berufsidentität der Praktiker wurde von Maja HEINER (2004) durchgeführt. Sie bezieht sich analog zu den aktuellen Entwicklungslinien Sozialer Arbeit auf die neueren Ansätze und fokussiert dabei anstelle von Status- Anerkennungs- und Autonomiefragen ausdrücklich die Binnenperspektive der Handlungsmuster und - möglichkeiten im Vollzug praktischer Sozialarbeit. Die Aussagen zur Expertise der Professionellen wurden im Wesentlichen auf der Grundlage einer Kombination aus problemorientierten Interviews mit Elementen des narrativen Interviews gewonnen, welche mit 32 Fachkräften aus verschiedenen Handlungsfeldern durchgeführt wurden. Daten über die Rahmenbedingungen und zur jeweiligen Arbeitssituation wurden auf der Grundlage des Fragebogens von KLÜSCHE (1990) ermittelt und bei der Ergebnisinter- pretation partiell berücksichtigt. Im Mittelpunkt der Studie stehen vier grundlegende Fragestellungen, die sich an dem von Heiner im Rahmen der theoretischen Vorannah- men entfalteten Professionsverständnis orientieren (vgl. HEINER 2004, S. 15-46).
So sollten Aussagen darüber gewonnen werden, ob (1.) die Selbstdarstellung der Be- fragten diese in Anbetracht fachlicher Grundsätze, Standards und methodischer Prinzi- pien als „Professionelle“ ausweist, ob (2.) die ermittelten Grundsätze und Prinzipien den theoretischen Professionalisierungskonzepten der Sozialen Arbeit bzw. dem von Heiner proklamierten Rahmenmodell professionellen Handelns entsprechen, inwieweit (3.) die Befragten ihre Vorstellungen in der Praxis umsetzen und was (4.) dazu beiträgt, dass ihnen dies entweder gelingt oder nicht gelingt, womit z.B. auch die Frage nach der Handlungsautonomie in der Einrichtung und gegenüber der Gesellschaft thematisiert wird (vgl. HEINER 2004, S. 37-46).
Auf der Grundlage der gewonnenen Daten charakterisiert HEINER zunächst verschiede- ne „Typen“, denen jeweils bestimmte Handlungsorientierungen respektive berufliche Selbstverständnisse zugeschrieben werden. Neben einer kritischen Betrachtung des „defizitorientierten Typus“ wird ferner die Ressourcenorientierung dahingehend be- trachtet, als eine solche Grundhaltung in besonderem Maße auf die eigene Machtpositi- on bezogen sein muss und die Aufgabe der Initiierung von Motivationsprozessen auf Seiten der Klientel nicht einem inadäquaten Verständnis des Ressourcenbegriffs ge- schuldet sein darf. Zum einen entspräche eine bedingungslos vorausgesetzte Kooperations- und Veränderungsbereitschaft der Klienten nicht den reellen Gegebenheiten, und zum anderen würde dies den Ansprüchen an (professionelle) sozialarbeiterische Interventionsansätze und handlungsleitende Prinzipien entgegenstehen (vereinfachend und dennoch treffend: „den Menschen da abholen, wo er steht.“).
Ein weiterer Untersuchungsaspekt der Studie bestand in einer Analyse der institutionel- len Rahmenbedingungen und den Einstellungen und Möglichkeiten der Praktiker. Neben der analog z.B. zu KLÜSCHE (1993) geäußerten Feststellung, dass der Umgang mit widersprüchlichen Anforderungen wie der Vermittlung zwischen Individuum und Gesellschaft oder zwischen System und Lebenswelt zu den Kernkompetenten professi- oneller Sozialer Arbeit gehört, ermittelt HEINER einige Faktoren, die einen produktiven Umgang mit solchen Anforderungen erschweren können, etwa Zweifel an der Sinnhaf- tigkeit beruflichen Engagements für die Klientel, eine durchgängig fordernde, bestim- mende und kontrollierende Handlungsweise, die mangelnde Reflexion der eigenen Machtposition oder eine Selbstbeschränkung der Handlungsmöglichkeiten und Verant- wortlichkeiten durch den pauschalen Verweis auf äußere Bedingungen (vgl. HEINER 2004, S. 112-132).
Demgemäß muss die Gestaltung und Reflexion der Beziehungsarbeit einer reflexiven Vorgehensweise entsprechen, die auf einer ressourcenorientierten, mehrperspektivi- schen, ständig evaluierten Problempassung und -Bearbeitung basiert und unter Wah- rung der Autonomie und Partizipation des Klienten durchgeführt wird (vgl. HEINER 2004, S. 84-111, 152 f.).
Anhand von drei Fallbeispielen verdeutlicht HEINER außerdem, dass eine Bedrohung der Autonomie Sozialer Arbeit nicht allein auf gesellschaftliche Bedingungen, ökonomische Zwänge oder institutionelle Faktoren zurückzuführen ist, sondern vielmehr auf das Zusammenspiel zwischen persönlichem Selbstbild, beruflicher Identität, schlechtem Status und möglicherweise einer schlechten Durchsetzungsfähigkeit. So fehlt es der Sozialen Arbeit vor allem an der Fähigkeit, sich zu profilieren und die charakteristische ganzheitliche Orientierung offensiv zu vertreten und zu konzeptualisieren. Eine ent- scheidende Kompetenzlücke besteht daher darin, die eigene, spezifische sozialpädago- gische Herangehensweise, d.h. entsprechende Ziele und Methoden im Rahmen eigen- ständiger Handlungsmodelle, zu verdeutlichen (vgl. HEINER 2004, S. 112-122).
Nach der Ergebnisinterpretation entwickelt sie ausgehend von den Handlungsstrategien und Einstellungen der entsprechenden Probanden ein Professionalitätsmodell, welches sich sowohl an grundlegenden Kriterien professionellen Handelns als auch an der Wirklichkeit der Praktiker orientiert und so laut eigener Aussage HEINERs (2004, S. 154): (…) kein profilierungsbedingter Wunschtraum ist, sondern eine anspruchsvolle, aber nach den Ergebnissen dieser Untersuchung durchaus realisierbare Zielvorstel- lung.“. Letztlich aber räumt sie ein, dass es noch einiger Untersuchungen bedürfe, „(…) um die Angemessenheit dieses und anderer Modelle professionellen Handelns und die Möglichkeit ihrer Umsetzung bezogen auf typische Problemkonstellationen und Hand- lungssituationen zu klären und die daraus resultierenden Anforderungen an die Aus- und Fortbildung zu formulieren.“ (ebd., S. 168).
So gibt es mittlerweile eine beachtliche Anzahl verschiedener Forschungsarbeiten mit der Intension, das Selbstverständnis, die Bedingungen und Eigenschaften der Sozialen Arbeit im Sinne einer genauen Analyse der eigenen Handlungslogik empirisch zu untersuchen und so zur weiteren Klärung der Professionalisierung beizutragen. Die Autoren nähern sich dem Thema dabei auf unterschiedliche Weise. Einige fokussieren schwerpunktmäßig die jeweilige Autonomie und setzen sich mit strukturellen Bedin- gungen auseinander, während andere ihre Aufmerksamkeit eher auf die handlungskom- petenzbezogenen Faktoren das Theorie-Praxis-Verhältnis ihre Aufmerksamkeit richten. Ferner existieren sowohl Studien, die sich auf spezielle Handlungsfelder beziehen, als auch solche, die eine derartige Differenzierung nicht beinhalten.
3. Untersuchung
3.1 Ausgangsfragestellungen
Nachdem die theoretischen Koordinaten in ihre Grundzügen dargestellt wurden, sollen nun die Praktiker der Sozialarbeit/Sozialpädagogik selbst zum Untersuchungsgegens- tand erklärt werden und Ihre Meinung zu ausgewählten Aspekten des Themas äußern können.
Die relativ hohe Anzahl der in der Vergangenheit durchgeführten Forschungsarbeiten und die Tatsache, dass sich auch jüngere Studien noch immer mit weitestgehend identi- schen Fragestellungen auseinandersetzen zeigt, dass den Themen Professionalität und Identität, sei es unter der gleich lautenden Bezeichnung, unter dem Begriff Selbstver- ständnis, im Rahmen eines übergreifenden Habitus-Konzeptes oder aus anderer Perspektive, eine hohe Aufmerksamkeit zuteil wird und weiterhin Forschungsbedarf besteht. Dabei sprechen die bisherigen Ergebnisse sprechen dafür, dass die theoretischen Professionalitätsmodelle wie die Stellvertretende Deutung oder auch Reflexive Professionalität kaum Einzug in ein kollektives Verständnis Sozialer Arbeit gehalten haben. So scheint sich das Berufsverständnis der Fachkräfte eher durch Ambivalenz denn durch Gemeinsamkeiten auszuzeichnen.
Gleichwohl ist auch zu bemerken, dass von allgemein verbindlichen Standards nicht die Rede sein kann und somit auch nicht objektiv festgestellt werden kann, ob die Arbeits- weise einzelner Befragter als „professionell“ einzustufen ist oder nicht (vgl. dazu auch HEINER 2004, S. 167 f.). Angesichts dieser Einschränkung kann es nur um die Frage gehen, ob die Professionalisierungsdebatte Spuren im Selbstverständnis der Fachvertre- ter hinterlassen hat und wie bestimmte Zusammenhänge von den Probanden in der Praxis gedeutet und bearbeitet werden. Die Untersuchungsintension besteht also darin, herauszufinden, wie sich die Probanden in ihrer beruflichen Rolle wahrnehmen und ob sich in der subjektiven Sicht auf die Berufsrolle Argumente finden lassen, die für eine kollektive sozialarbeiterische Identität sprechen.
Da sich die Praxis der Sozialen Arbeit traditionell in sozialen Organisationen vollzieht geht es weiterhin darum, die einzelnen Aspekte auf die Institutionsstrukturen und die unmittelbaren Arbeitsbedingungen der Befragten zu beziehen, um sie bei der Interpreta- tion der Daten berücksichtigen zu können (z.B. Fragen zu den Arbeitsbedingungen und zur internen Kommunikation). Diese können möglicherweise Aufschluss darüber geben, inwieweit äußere Bedingungen die Möglichkeiten der beruflichen Praxis beeinflussen und inwieweit diese ihrerseits von den Probanden beeinflusst werden können.
Von Interesse ist in diesem Zusammenhang auch die gesellschaftliche Ebene, da sie ebenso direkte Auswirkungen auf die Arbeitssituation haben kann. Hier geht es z.B. um (sozial-)politische Auswirkungen, Vorgaben und Einschränkungen durch Kostenträger sowie den gesellschaftlichen Status der Sozialen Arbeit. Daher stellen sich sowohl Fragen nach etwaigen Mitbestimmungsmöglichkeiten und diesbezüglichen Aktivitäten als auch nach der Legitimation Sozialer Arbeit, so dass hier z.B. auch die öffentlich- keitswirksamen Maßnahmen sowie der Qualitätsbegriff von Bedeutung sind.
Ferner wurde die Studie nicht handlungsfeldübergreifend durchgeführt, sondern richtete sich an die Praktikerinnen und Praktiker in der Behindertenhilfe.
Als Handlungsfeld der Sozialen Arbeit weist die Behindertenhilfe einige Parallelen zur Sozialpsychiatrie auf, was sich darin äußert, dass die Klienten zum Teil von den glei- chen Institutionen und Organisationen begleitet und beraten werden. Gleichwohl gibt es daneben auch zahlreiche spezialisierte Institutionen, die ihre Angebote explizit an den Bedürfnissen und Anforderungen an Hilfen für Menschen mit (dauerhaften) Behinde- rungen orientieren. Neben einer Vielzahl weiterer (und meist spezialisierter) Berufs- gruppen, die sich jener Klientel widmen, beschäftigen diese Einrichtungen auch Sozial- arbeiterInnen/SozialpädagogenInnen.
Während einige Handlungsfelder, wie die Jugendhilfe oder der sozialpsychiatrische Bereich bereits im Rahmen einiger Studien untersucht wurden (vgl. z.B. SOMMERFELD 1996; HEINEMEIER 1994; THOLE/KÜSTER-SCHAPFL 1997; JUHNKE 2003), erscheint mir die Behindertenhilfe in dieser Hinsicht noch als unbestimmt und wenig erforscht.
So kann die vorliegende Untersuchung möglicherweise auch zu einer Erhellung der Bedingungen in diesem Handlungsfeld beitragen und erste Anhaltspunkte für differen- ziertere Untersuchungen liefern. Dabei stellt sich zunächst auch in diesem Zusammen- hang die Frage, inwieweit generelle Merkmale Sozialer Arbeit für die Arbeit in diesem Handlungsfeld von Bedeutung sind bzw. worin die Besonderheiten Sozialer Arbeit in der Behindertenhilfe bestehen. Ferner geht es z.B. darum herauszufinden, ob es Schnittmengen zu anderen Berufen gibt und inwieweit bestimmte Arbeitsprinzipien, die für diesen Bereich bedeutsam sind, in der Praxis berücksichtigt werden (z.B. Selbstbe- stimmung)
So stellen sich alles in allem die folgenden auswertungsrelevanten Fragen:
Welche Arbeitsbedingungen herrschen in der Einrichtung vor und wie werden diese von den Probanden bewertet/beeinflusst?
Inwieweit haben gesellschaftliche Rahmenbedingungen Auswirkungen auf Praxis? Gibt es Möglichkeiten der Einflussnahme bzw. werden diese genutzt?
An welchen Methoden und Haltungen orientieren sich die Probanden bei der Arbeit und wie gestaltet sich das Beziehungsverhältnis zur Klientel?
Lassen sich generelle Merkmale Sozialer Arbeit in dem Handlungsfeld bzw. im Bewusstsein der Fachkräfte ausmachen? Wie gehen die Befragten mit den an sie gestellten Anforderungen um?
Welche Rolle spielt die Lehre bei der beruflichen Sozialisation? Wird eine (fach-) wissenschaftliche Arbeitsweise angestrebt?
3.2 Forschungsmethodologie
Da auch verschiedene Strukturen und Abläufe in der Einrichtung sowie die Beschaffen- heit der Kommunikation mit der Leitung, Kollegen oder andere Instanzen thematisiert werden und diesbezüglich zum Teil kritische Aussagen zu erwarten sind, erschien mir die Gewährleistung von Anonymität besonders wichtig. Daher wurde im Rahmen der vorliegenden Untersuchung, nicht zuletzt auch aus zeitlichen Gründen, die For- schungsmethode des standardisierten, anonymisierten Fragebogens gewählt.
Um neben einer rein quantitativen Betrachtung auch qualitative Aussagen generieren zu können, wurden abgesehen von geschlossenen Fragen auch offene Frageformen berücksichtigt. Hierbei gestaltet sich die Auswertung zwar relativ aufwendig, da eine rückwirkende Kategorisierung vorgenommen werden muss, der Vorteil jedoch ist, dass sich die Befragten nicht an vorgegebenen Kategorien orientieren müssen und die tatsächliche Intension der Antwortenden durch die eigene Darstellung von Sachverhalten besser zum Ausdruck kommen kann (vgl. dazu auch PILSHOFER 2001, S. 14).
Die geschlossenen Fragen wurden zu einem großen Teil in Form so genannter Abstu- fungsfragen gestellt und Mittelkategorien dabei weitestgehend (mit Ausnahme der Fragen zur Zufriedenheit) vermieden, um eine „Tendenz zur Mitte“ (ebd., S. 15) durch „Antwortverweigerer“ oder „weiß-nicht-Antworten“ (ebd.) möglichst ausschließen zu können und eine relativ klare Positionierung der Befragten zu erhalten. Ferner wurden auch Mischformen verwendet, so dass die jeweils vorgegebenen Kategorien durch die Antworten der Befragten ergänzt werden konnten und auch zuvor unberücksichtigte Ebenen sichtbar werden.
Im Einzelnen wurden 143 Fragen gestellt; davon 82 geschlossene-, 45 offene- sowie 16 Fragen in Mischform. Insgesamt dienten davon 41 Fragen der Konkretisierung (Wenn- Dann-Fragen), wobei sich diese sowohl aus geschlossenen als auch aus offenen Fragen zusammensetzen.2
Aufgrund der Mehrdimensionalität des zugrunde liegenden Themas gestaltet sich eine eindeutige, trennscharfe Strukturierung des Erhebungsbogens schwierig und dass es dabei mitunter zu Überschneidungen kommt, liegt auf der Hand. Um die Erhebungsda- ten dennoch einer gewissen Systematik unterordnen und sie zu den theoretischen Vorannahmen adäquat in Beziehung setzen zu können, wurden Fragenkomplexe gebil- det, anhand derer eine Annäherung an das Thema aus verschiedenen Perspektiven erfolgen kann. Es geht jeweils darum herauszufinden, inwieweit einzelne Aspekte von den Fachkräften wahrgenommen, bewertet und verarbeitet werden und Aussagen über die vorherrschenden Rahmenbedingungen zu erhalten. Die Kategorien sind im Einzel- nen:
(1.) Persönliche Daten (1-6)
Hier werden einige allgemeine Rahmendaten abgefragt. Von Interesse sind hier zum Beispiel das Alter und Geschlecht der Befragten, die Abschlussbezeichnung und Hochschulformen, die Berufserfahrung im hier untersuchten Handlungsfeld sowie mögliche Vorerfahrungen in anderen Bereichen Sozialer Arbeit.
(2.) Institutionelle Eingebundenheit und Rahmenbedingungen (7-35)
Die Fragen zur institutionellen Eingebundenheit zielen vornehmlich darauf ab, die direkten Arbeitsbedingungen und Einstellungen der Praktiker zu ermitteln. Hier geht es Fragen zur Bestimmung der institutionellen Bedingungen und zur Arbeit in der Einrich- tung, zur multiprofessionellen Teamarbeit, zu den institutionellen Gestaltungsmöglich- keiten sowie zur Zufriedenheit in Bezug auf interne Kommunikationsstrukturen und Abläufe.
(3.) Autonomie und Eingebundenheit der Klientel (36-42)
Hier wird im Wesentlichen das Rollenverständnis der Probanden gegenüber der Klientel thematisiert. Ferner sollen die Rolle und Einflussmöglichkeiten der Adressaten im Sinne des Selbstbestimmungsbegriffs anhand einiger Fragen genauer untersucht werden.
(4.) Methodik und Handlungsorientierungen (43-55)
Hier stehen Fragen nach dem methodischen Handeln und zentralen Merkmalen Sozialer Arbeit im Vordergrund. Schlagworte sind z.B. Ganzheitlichkeit, Berufsethik, Handlungsparadoxien und Widersprüche, Begrenzungs- und Behinderungsmacht sowie Fragen zur Reflexion der Arbeit.
(5.) Makrostrukturelle Rahmenbedingungen (56-69)
Hier geht es darum herauszufinden, inwieweit die Probanden gesellschaftliche Bedingungen als problematisch oder vorteilhaft betrachten und welche Bedeutung sie äußeren Faktoren zumessen. Hier stellen sich zum Beispiel die Fragen, ob Einflussmöglichkeiten etwa durch Öffentlichkeitsarbeit, gewerkschaftliche Zusammenschlüsse oder Qualitätspolitik gibt und ob diese auch genutzt werden.
(6.) Berufliche Sozialisation und Wissenschaft (70-87)
Dieser Komplex behandelt das Thema aus einer disziplinär orientierten Betrachtsweise. Hier stellen sich z.B. Fragen zur beruflichen Sozialisation und zum Kompetenzerwerb als dass auch die Aspekte der Wissenschaft und des Theorie-Praxis-Verhältnisses thematisiert werden. Ferner untersucht werden z.B. die generalistische Grundorientierung des Berufes sowie die Bereitschaft zu Fort- und Weiterbildung.
Die verbleibenden Fragen (88-90) dienten dazu, sich über das Gefragte hinaus zu dem Thema und zum Fragebogen zu äußern. Die entsprechenden Ergebnisse werden im Rahmen der Abschlussinterpretation sowie im Schlussteil der Arbeit aufgegriffen.
3.3 Reichweite und Rücklaufquote
Wie zuvor erläutert, richtete sich der Fragebogen explizit an SozialarbeiterInnen/ SozialpädagogenInnen (nachfolgend: SA/SP) in Einrichtungen, die sich dem Hand- lungsfeld der Behindertenhilfe zuordnen lassen. Um die Streuung möglicher Einsatzbe- reiche der Sozialen Arbeit in diesem Feld in seiner Breite möglichst umfassend berück- sichtigen zu können, entschied ich mich für Einrichtungen mit unterschiedlichen Schwerpunkten, so z.B. Werkstätten für behinderte Menschen, Wohneinrichtungen, Tagesbildungsstätten, Beratungsstellen oder ambulante Dienste.
Die Auswahl der Einrichtungen erfolgte nach dem Zufallsprinzip anhand von Recherchen unter der Zuhilfenahme verschiedener Medien. Zunächst beschränkte mich auf die in den Sozialen Seiten für Hannover unter der Kategorie „Behinderte“ aufgeführten Einrichtungen und kontaktierte diese telefonisch, um potentielle Teilnehmer für die Befragung zu akquirieren. Als sich herausstellte, dass auf diesem Wege voraussichtlich nicht genügend Teilnehmer für die Untersuchung gewonnen werden können, habe ich des Weiteren auch die Möglichkeit der Internetrecherche genutzt, durch welche ich weitere Einrichtungen in der Umgebung ausfindig machen konnte.
In sieben Einrichtungen konnte ich jeweils einen Ansprechpartner gewinnen, welcher mir nach dem Vortragen meines Anliegens die Anzahl der dort tätigen Sozialarbeiter/Sozialpädagogen nannte und mir anbot, die Fragebögen innerhalb der Einrichtungen an die entsprechenden Mitarbeiter weiterzuleiten. Hierbei hielt sich der zeitliche und organisatorische Aufwand in Grenzen, da lediglich ein Anruf getätigt werden musste. Weil aber keine konkrete Anzahl interessierter Probanden vorlag, ging ich davon aus, dass die Rücklaufquote in diesen Fällen vermutlich relativ niedrig ausfallen würde. Auf diese Weise konnte ich etwa 50 % der Fragebögen verteilen.
Viel versprechender erschienen mir drei Fälle, in denen der jeweilige Ansprechpartner mir anbot, mein Vorhaben zunächst allen in Frage kommenden Mitarbeitern, z.B. im Rahmen von Teamsitzungen oder internen Mitteilungen, vorzustellen, um danach erneut Rücksprache mit mir zu halten. Infolge dessen orientierte sich die Anzahl der zu versendenden Fragebögen direkt an der tatsächlich vorhandenen Teilnahmebereitschaft der Mitarbeiter, womit auch die Wahrscheinlichkeit einer höheren Rücklaufquote als besser eingestuft werden konnte. Ein Viertel der Fragebögen wurde auf diesem Wege versandt.
Einige dieser Einrichtungen forderten jeweils ein Ansichtsexemplar per Email an, mit der Begründung, dass sich die Einrichtungsleiter und Mitarbeiter vorab über den genau- en Inhalt der Fragebögen ein Urteil bilden sollen, um sich dann auf der Grundlage einer gemeinsamen Entscheidung entweder für oder gegen eine Teilnahme an der Befragung zu entscheiden. Dieser Forderung stand ich zunächst eher skeptisch gegenüber, da zum Teil auch Fragen gestellt wurden, die kritische Einschätzungen der Probanden zur
Einrichtung, zu Einrichtungsstrukturen, internen Abläufen und/oder anderen Kontakt- stellen erwarten ließen. Gleichwohl konnte rückblickend etwa ein Viertel der Fragebö- gen trotz vorherigem Ansichtsexemplar verteilt werden, so dass sich auch diese Vorge- hensweise rückblickend und entgegen meiner Befürchtungen als förderlich für mein Vorhaben erwies und sich nicht nachteilig auf die Teilnahmebereitschaft auswirkte.
Insgesamt konnten 12 Einrichtungen für das Forschungsvorhaben gewonnen werden, wobei mit Ausnahme von drei Einrichtungen, die sich im nahen Umland Hannovers befinden, alle anderen direkt im Stadtgebiet ansässig sind. Im Einzelnen wurden die Fragebögen an die folgenden Einrichtungen verschickt:
Abb. 1: Fragebögen pro Einrichtung (N = 55)
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Auf Grundlage des verfügbaren Budgets war ein Gesamtkontingent von 50 Fragebögen eingeplant, die es zu verteilen galt. Dabei haben zwei der kontaktierten Einrichtungen die ihnen zuvor per Email zugeschickten Fragebögen ausgedruckt und diese auf eigene Kosten an mich zurückgesandt, so dass sich die Gesamtzahl der verteilten Fragebögen um 10% von 50 auf 55 Exemplare erhöht hat.
Nach Ablauf der Rücksendefrist, die im Mittel pro Einrichtung etwa vier Wochen betrug, erhielt ich insgesamt 29 Exemplare zurück, so dass der reale Rücklauf, errechnet auf Grundlage des erhöhten Gesamtkontingents von 55 Fragebögen, einer Quote von 52,7% entspricht. Gemessen am ursprünglich geplanten Kontingent von 50 Exemplaren und der damit verbundenen Erwartungshaltung läge die Rücklaufquote bei 58%. Ange-
sichts der üblicherweise als niedrig zu erwartenden Rücklaufquote bei schriftlichen Befragungen dieser Art ist eine Quote über 50% als relativ hoch zu beurteilen. Letztlich aber ist auch zu berücksichtigen, dass die Repräsentativität der behandelten Studie berechtigt in Frage gestellt werden kann, vor allem im Hinblick auf die verhältnismäßig niedrige absolute Anzahl antwortender Probanden und die Tatsache, dass keine Ergänzungen durch begleitende Interviews vorgenommen wurden.
So war zwar einerseits zu erwarten, dass der Fragebogen nach der Beschäftigung damit von den Probanden durchaus als Bereicherung betrachtet werden könnte - als Möglich- keit der Selbstreflexion bezüglich eigener Fähigkeiten, Kompetenzen und Haltungen. Andererseits jedoch war aus meiner Sicht bedenklich, dass die Fragebögen aufgrund der hohen Fragedichte und des Gesamtumfanges eine „abschreckende“ Wirkung entfalten könnten.
Ich persönlich bin mit dieser Quote sehr zufrieden und erachte sie, insbesondere unter Berücksichtung der finanziellen und zeitlichen Rahmenbedingungen, als angemessen. Die niedrigen Erwartungen speisten sich mitunter aus der Urlaubszeit zum Zeitpunkt der Befragung, weshalb Mitarbeiter wegen ihres Urlaubs entweder nicht erreichbar oder die Institutionen vorübergehend geschlossen waren. Des Weiteren war aufgrund des quantitativen Umfanges der Befragung eine relativ hohe Bearbeitungszeit von mindes- tens 30 bis 60 Minuten zu erwarten. Diesbezüglich wiesen einige Ansprechpartner im Rahmen der Teilnehmerakquise mehrfach darauf hin, dass die potenziellen Teilnehmer ihre persönliche Freizeit für das Ausfüllen des Fragebogens nutzen müssten, was zum Beispiel mit dem Abrechnungssystem nach Fachleistungsstunden begründet wurde, und ich aller Voraussicht nach mit einem eher niedrigen Rücklauf zu rechnen hätte.
Im Folgenden sollen die Ergebnisse der Befragung grafisch dargestellt werden. Dazu habe ich mich überwiegend für die Darstellung anhand von Balkendiagrammen in einfacher, zweidimensionaler Ansicht entschieden. Diese Form ist aus meiner Sicht für eine anschauliche Präsentation der vorliegenden Daten gut geeignet und kann durch die horizontale Ausrichtung zudem Platz sparend eingesetzt werden. Die Mengenverhält- nisse werden in Form prozentualer Anteile dargestellt, wobei zusätzlich auch die abso- lute Anzahl der Antworten jeweils genannt wird. Die Größe N steht, wie bei schriftli- chen Erhebungen dieser Art üblich, für die Gesamtzahl der Personen, die auf die jewei- lige Frage geantwortet haben bzw. bei Mehrfachnennungen die Gesamtzahl der zugrun- de gelegten Antworten als Grundlage für die Berechnung der jeweiligen Anteilswerte.
3.4 Darstellung der Ergebnisse
3.4.1 Pers ö nliche Daten
Einleitend wurden die Befragten zu allgemeinen Informationen, wie Alter, Geschlecht, Berufsbezeichnung oder Berufserfahrung befragt. Das Verhältnis von Mann und Frau stellt sich wie folgt dar:
Abb. 2 (1): Geschlechterverteilung (N = 29)
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
An der Befragung haben 21 weibliche und 8 männliche Probanden teilgenommen, so dass das Geschlechterverhältnis von Männern zu Frauen 1:2,6 beträgt. Dieser traditionell höhere Frauenanteil ist charakteristisch für das Verhältnis von Männern und Frauen sowohl in den Studiengängen als auch in der Praxis der Sozialen Arbeit.
Abb. 3 (1a): Altersverteilung (N = 27)
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Prozent
Im Rahmen der Altersbestimmung wurden die von den Befragten als absolute Zahlen angegebenen Alterswerte zur besseren Übersichtlichkeit der Darstellung in vier Alters- kategorien eingeteilt. Dabei fällt zunächst auf, dass sich ein Großteil der Befragten Personen im Bereich der mittleren Altersgruppen bewegt. So sind insgesamt 70% zwischen 31 und 50 Jahre alt, wobei die männlichen Probanden gar nur in diesen Kategorien zu finden sind, was heißt, dass niemand davon unter 30 oder über 50 Jahre alt ist.
Dabei setzt sich die Altersgruppe der 31 - 40jährigen im Einzelnen zusammen aus 5 Männern und 4 Frauen. In der Kategorie der 41-50 Jährigen dominieren mit einem Anteil von 7 Frauen vs. 3 Männer wieder die weiblichen Probanden.
Bezogen auf alle in der Abbildung aufgeführten Alterskategorien beträgt das Durch- schnittsalter 40,4 Jahre (Frauen: 39,9; Männer: 41,5; Median: 40), wobei das niedrigste angegebene Alter bei 25 Jahren lag und die älteste Person zum Zeitpunkt der Befragung
55 Jahre alt war.
Abb. 4 (2, 2a): Abschlussbezeichnung und Hochschulform (N = 29)
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
In Übereinstimmung mit der üblichen Ausbildungssituation der Sozialen Arbeit zeigt sich auch im Rahmen dieser Studie, dass die überwiegende Mehrheit der Sozialarbeiter und/oder Sozialpädagogen aus Fachhochschulabsolventen besteht (97%). Davon verfü- gen lediglich 2 Personen bzw. 7% nicht über die Abschlussbezeichnung mit der Schräg- strich-Notation SA/SP und haben stattdessen den akademischen Grad eines/einer Diplom-SozialpädagogenIn. Des Weiteren verfügt lediglich eine befragte Person (3%) über einen Universitätsabschluss und ist Diplom-Pädagogin mit dem Schwerpunkt Sozialpädagogik, was wiederum in etwa dem üblichen Stellenschlüssel auf dem Ar- beitsmarkt entspricht. Kein Proband verfügt über ein Diplom, welches ihn/sie aus- schließlich als SozialarbeiterIn ausweist und niemand hat seinen Abschluss an einer Berufsakademie erlangt.
Abb. 5 (3): Was antworten Sie, wenn Sie jemand fragt, welchen Beruf sie ausüben? (N = 28)
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Werden die Probanden von Außenstehenden gefragt, welchen Beruf sie ausüben, bezeichnen sich laut eigenen Angaben 46,4% der Befragten selbst als SozialarbeiterIn- nen, wobei 7,2 % davon diese Angabe mit der Nennung des Zusatzes „Diplom“ ergän- zen. Von den 42,8%, die sich selbst als SozialpädagogenInnen bezeichnen, nennen 10,7 % zusätzlich ihr Diplom und weitere 7,1 % ergänzen ihre Berufsbezeichnung durch die Nennung der Art von Einrichtung, in der sie tätig sind. Die Doppelbezeichnung Sozialarbeiter/Sozialpädagoge wird lediglich von 7,2% der Probanden genutzt.
Ein Befragter schränkt seine Angabe, dass er sich als Sozialarbeiter bezeichnet insoweit ein, als dass er sich neben seiner eigentlichen Berufsbezeichnung alternativ auch als „Assistent“ bezeichnet, was im Rahmen der Darstellung in dem Bereich „Sonstiges“ aufgeführt wird. Diese Aussage lässt die Interpretation zu, dass dieser dem derzeit vorherrschenden und im Rahmen der Empowerment- bzw. Selbstbestimmungsparadigmen postulierten Rollenverständnis und Arbeitskonzepten (vgl. HERRIGER 1997) einen Stellenwert einräumt und die damit verbundene Grundhaltung Bestandteil des professionellen Selbstverständnisses zu sein scheint.
Bezieht man die Ergebnisse auf den in der Literatur stellenweise zu vernehmenden Vorwurf, Sozialarbeiter/Sozialpädagogen seien mitschuldig an dem teilweise diffusen gesellschaftlichen Bild über die Aufgaben und Kompetenzen der Sozialen Arbeit, weil sie sich nicht als solche bezeichnen, sondern eher dahin tendieren, sich andere Berufs- bezeichnungen wie Jugendhelfer, Sozialberater o.ä. zu vergeben (vgl. KÜSTER 2001; THIERSCH 2002), zeigt die vorliegende Untersuchung für das Feld der Behindertenhilfe ein davon abweichendes Bild. Hier wurde ausnahmslos der eigene Berufsstand als Sozialarbeiter und/oder Sozialpädagoge angegeben und der Berufsstand nicht verschwiegen bzw. eine uneindeutige Berufsbezeichnung gewählt.
Gleichwohl scheinen die Antworten der letzten Fragen dafür zu sprechen, dass zwischen den Bereichen Sozialarbeit und Sozialpädagogik aus Sicht der Praxis kaum Unterschiede wahrgenommen werden und die Entscheidung für einen der Begriffe eher willkürlich oder nach persönlichen Vorlieben erfolgt, als dass inhaltliche Gründe dafür verantwortlich sind. Weil die Termini austauschbar zu sein scheinen und keine trennscharfe Abgrenzung erfolgt, entspricht das Antwortverhalten in quantitativer Hinsicht somit dem Substitutionstheorem (vgl. dazu HEY 2000; S. 58).
Die nachfolgenden Abbildungen (6 - 8) zeigen die Berufserfahrung der Probanden. Im Einzelnen wurde ermittelt, wie lange sie (1.) als SA/SP tätig sind (Abb. 6), (2.) wie lange sie bereits im Handlungsfeld der Behindertenhilfe arbeiten (Abb. 7) und (3.) wie lange sie in der jeweiligen Einrichtung beschäftigt sind (Abb.8).
Abb. 6 (5): Seit wann arbeiten Sie bereits als SA/SP? (N = 29)
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abb.7 (5a): Wie lange arbeiten Sie im bereits Handlungsfeld der Behindertenhilfe? (N = 29)
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abb. 8 (6): Wie lange arbeiten Sie bereits in dieser Einrichtung? (N = 29)
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Jahre
Zur besseren Interpretation der Ergebnisse sollen, abweichend von der Darstellung der absoluten Werte, nachfolgend die Durchschnittswerte einer genaueren Betrachtung zugeführt werden.
Abb. 9 (5, 5a, 6): Durchschnittliche Berufserfahrung im Vergleich (N = 29)
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
So waren die Probanden im Durchschnitt seit 14 Jahren als SA/SP tätig (wobei relativ viele niedrige Nennungen das Bild möglicherweise leicht verzerren und der Median als Vergleichsgröße mit einem Wert von 28,5 Jahren höher ausfällt). Die Befragten arbeiten seit 12 Jahren im Handlungsfeld der Behindertenhilfe (Median = 12,5) und seit 11 Jahren in der Einrichtung (Median = 9). Allerdings waren von allen Befragten Personen sechs bzw. 20,7% bereits vor ihrem Studienabschluss in der Behindertenhilfe tätig, und zwar durchschnittlich 6,6 Jahre (N = 6). Weiterhin waren 4 dieser Personen (13,8%) im Durchschnitt bereits 6 Jahre (N = 4) vor ihrem Abschluss in der Einrichtung beschäftigt, in der sie noch heute arbeiten. Bereinigt um diese Zeiträume, da sie nicht direkt einer Tätigkeit als SA/SP mit Abschluss zuzurechnen sind, ergibt sich in Bezug auf die Erfahrung im Handlungsfeld eine nur marginale Abweichung:
Abb. 10 (5, 5a, 6): Durchschnittliche Berufserfahrung im Vergleich; bereinigt um die Vorerfahrung ohne SA/SP-Diplom (N = 29)
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Legt man also nur die Berufserfahrung zugrunde, welche die Probanden als diplomierte SA/SP gesammelt haben, zeigt sich im Vergleich zur vorigen Darstellung, dass sich die Werte in den Kategorien „Erfahrung in der Behindertenhilfe“ sowie „Erfahrung in der Einrichtung“ um ein Jahr reduzieren und die Probanden hier durchschnittlich seit 11 bzw. 10 Jahren tätig sind. Bezogen auf das oben ermittelte Durchschnittsalter von 40 Jahren zeigt sich, dass die Befragten durchschnittlich mit 26 Jahren ihre Tätigkeit als SA/SP aufgenommen haben und nach drei weiteren Jahren im Handlungsfeld der Behindertenhilfe anfingen.
Abb. 11 (5b): Waren Sie vorher bereits als SA/SP in anderen Handlungsfeldern tätig? (N = 28)
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
64,3 % der Befragten haben angegeben, vorher bereits als SA/SP in anderen Handlungsfeldern tätig gewesen zu sein und 35,7% haben von Beginn an in der Behindertenhilfe gearbeitet. Im Einzelnen wurden genannt:
Abb. 12 (5c): Wenn ja, in welchen? Mehrfachnennungen möglich. (N = 19)
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Auf die Frage, in welchen Handlungsfeldern die Personen vorher beschäftigt waren, antworteten 17 Probanden, wobei hier durch die offene Antwortmöglichkeit Mehrfach- nennungen zu verzeichnen waren. Da sich die Handlungsfelder der Sozialen Arbeit nicht eindeutig systematisieren lassen, wurden zur Darstellung die in Abb. 12 aufge- führten Antwortkategorien gebildet. Dabei entfällt die Mehrheit der Antworten auf den Bereich der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen (42,1 %). Im Einzelnen wurden hier genannt: „Heimerziehung“ (3x), „Jugendamt“ (1x), „Jugendgerichtshilfe“ (1x), „Kiga im „Brennpunkt“ (1x) und die eher allgemeine gehaltene Angaben „Jugendhilfe“ bzw.
„Jugendarbeit“ (2x). Weitere 15,8 % der Probanden waren im Bereich Sozialpsychiatrie tätig, wobei hier zum Beispiel der „Sozialpsychiatrische(.) Dienst“ als Ort der Beschäf- tigung angegeben wurde. Jeweils 10,5 % bzw. 2 Antworten entfallen auf die Bereiche „Erwachsenenbildung“, „Altenarbeit“ sowie „gesetzliche Betreuung“ und jeweils 1 Person (5,3%) gab an, in der Familienhilfe bzw. im Bereich der Migrationsarbeit tätig gewesen zu sein.
3.4.2 Institutionelle Eingebundenheit und Arbeitsbedingungen
Abb. 13 (7): Ich arbeite in dieser Einrichtung… (N = 29)
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
21 von 29 Personen bzw. fast drei Viertel der Antwortenden (72,4%) arbeiten mit einer vollen Stelle in der Einrichtung. Das verbleibende knappe Viertel besteht aus 20,7 % bzw. 6 Personen, welche halbtags in der Einrichtung beschäftigt sind und weiteren 6,9% bzw. 2 Probanden, die sich der Antwortmöglichkeit stundenweise zugeordnet haben, wobei derer Arbeitszeit laut eigenen Angaben im Einzelnen 30 bzw. 34 Stunden pro Woche beträgt.
Abb. 14 (8): Das Vertragsverhältnis ist… (N = 26)
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Weil die berufspraktische Tätigkeit im Rahmen des Anerkennungsjahres grundsätzlich auf die Dauer eines Jahres (bei Vollzeitbeschäftigung, ansonsten entsprechend länger) befristet sind und um das Ergebnis nicht zu verfälschen, wurde die Darstellung um die 3 Personen bereinigt, die sich zum Zeitpunkt der Befragung im Anerkennungsjahr befan- den. So haben 96,2% der befragten Personen haben eine unbefristete Stelle und bei lediglich 3,8% Probanden ist der Arbeitsvertrag befristet. Gleichwohl wäre das Verhält- nis zwischen unbefristeten und befristeten Stellen (86,2% vs. 13,7%) auch bei einer Berücksichtigung der Berufspraktikanten nur marginal davon entfernt und signifikant für die diesbezügliche Situation der Befragten.
Die ermittelte Anzahl unbefristeter Stellen steht den teilweise zu vernehmenden „Schre- ckensszenarien“ über den Trend zu mehr befristeten Stellen diametral gegenüber. Doch trotz des scheinbar sehr positiven Bildes sei hier erneut auf die Tatsache hingewiesen, dass kein Repräsentativitätsanspruch reklamiert werden kann, da eine Gesamtzahl von 26 Befragten ausdrücklich keine generalisierbaren Rückschlüsse zulässt. Ferner sind viele der Befragten bereits seit mehreren Jahren in den Einrichtungen beschäftigt, so dass die Rahmenbedingungen zur Zeit der Einstellung nicht den heutigen entsprechen müssen.
Abb. 15 (9): Hat die Einrichtung einen hauptsächlich sozialpädagogischen/sozialarbeiterischen Auftrag? (N = 26)
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Hier sollte ermittelt werden, ob die Probanden in einer Einrichtung tätig sind, die als charakteristischer bzw. typischer Arbeitsort für Absolventen der SA/SP gelten kann und deren Zielsetzungen und Aufträgen Rechnung trägt. Zwei Drittel (66,6%) der Befragten sind der Meinung, dass ihre Einrichtung einen „hauptsächlich sozialarbeiterischen/- pädagogischen“ Auftrag hat („ja“ = 40,7%; „eher ja“ = 25,9%). Das verbleibende Drittel (33,4%) antwortete mit „eher nein“ (18,5%) und „nein“ (14,8%).
Abb. 16 (10): Auf welche Lebensbereiche der Klientel bezieht sich die Arbeit in der Einrichtung? (Mehrfachnennungen möglich; N = 75)
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Die Arbeit, die in den einzelnen Einrichtungen geleistet wird, umfasst alle abgefragten Lebensbereiche. Mehr als die Hälfte aller Nennungen wurden den Bereichen „Wohnen“ (29,3%) und „Arbeit“ (28,0%) zugeordnet, wobei auch „Freizeit“ mit fast einem Viertel bzw. 24,0% sowie „(Aus-)bildung“ mit 18,7% häufig vertreten sind. Mehrfachnennun- gen waren bei dieser Frage möglich. Dabei wurden von den 29 Probanden die folgenden Kombinationen angegeben:
Abb. 17 (10): Darstellung der genannten Antwortkombinationen (N = 29)
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Insgesamt gaben lediglich 2 Probanden bzw. 6,9% der Befragten jeweils nur einen Bereich an („Arbeit“: 13,8%; „Wohnen: 10,3%), so dass die Mehrheit mit 93,1% der Personen in Einrichtungen tätig sind, die mehrere Lebensbereiche betreffen. Mit einer Quote von 34,5 % der Befragten arbeitet mehr als ein Drittel in einer Einrichtung, die sich auf alle Lebensbereiche bezieht. Jeweils 13,8 %, d.h. insgesamt etwa ein Viertel der Befragten, ordnen ihre Einrichtung in die Kombination „Wohnen, Freizeit“ ein. Weitere 10,3 % entschieden sich jeweils für „Wohnen, Arbeit, Freizeit“ bzw. „Arbeit, Ausbildung“. Die Antwortkombinationen „Wohnen, Freizeit, (Aus-)bildung“ und „Wohnen, Arbeit“ haben mit je 3,4% bzw. 1 Person weniger hohe Bedeutung, was möglicherweise daran liegt, dass die Arbeit im Bereich „Wohnen“ ohne die Beschäftigung mit „Freizeit“ eher unwahrscheinlich ist.
Abb. 18 (11): Welche Funktionen und Ziele verfolgt die Einrichtung? (Mehrfachnennungen; N=42)
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Die Frage nach den Funktionen und Zielen der Einrichtung sollte ursprünglich die Frage nach der Art der Einrichtung ersetzen, da Anonymität zugesichert wurde und aufgrund der geringen Anzahl ansonsten die Gefahr bestanden hätte, dass eine Nennung der Einrichtungsart die Einrichtung „verraten“ hätte. Rückblickend war dies leider dennoch etwas unglücklich, da stellenweise kaum noch herauszufinden war, um was für eine Art von Einrichtung es sich genau handelte. Dies ist zwar nicht entscheidend, hätte aber sicher einen Mehrwert an interessanten Auswertungserkenntnissen bedeutet.
Die Frage wurde offen gestellt und demgemäß heterogen beantwortet. Alles in Allem lässt sich feststellen, dass sich die Angaben mehrheitlich auf die Bereiche „Bildung und Förderung“ (23,8%) und „Teilhabe und Integration“ (insgesamt 59,4%) beziehen. Dabei beinhalten die im Bereich „Bildung und Förderung“ zusammengefassten Antworten Nennungen wie z.B. das Vermitteln sozialer Kompetenzen, berufliche Bildung oder Förderung der Selbständigkeit. Die Kategorie „Teilhabe und Integration in die Gesellschaft“ umfasst alle unspezifischen und eher allgemeinen Aussagen, z.B. Wiedereingliederung in die Gemeinschaft, gesellschaftliche Teilhabe, Normalisierung der Lebensbedingungen oder das Bereitstellen ambulanter Dienstleistungen und Assistenzen, die nicht eindeutig einem der Lebensbereiche zurechenbar sind.
Obgleich es den Zielen der (Wieder-)Eingliederung in die Gesellschaft weitestgehend entspricht, wurden die entsprechenden Differenzierungen (Teilhabe und Integration in den Bereichen Arbeit und Wohnen) in gesonderten Kategorien aufgeführt. Hier sind solche Leistungen enthalten, die entsprechend auf die Bereiche Wohnen (z.B. „ambu- lant betreutes Wohnen“, „Zuhause schaffen“) oder Arbeit (z.B. „Arbeitsplatz stellen“, „Wiedereingliederung auf den Arbeitsmarkt“, „Arbeitsassistenz“) beziehen. Die Ebene „Beratung“ (7,1%) beinhaltet neben der Beratung von Klienten auch Begutachtungs- und Vermittlungsleistungen. Weiterhin hoben 2 Probanden das Ziel der Tagesstrukturie- rung hervor (4,8%). Die Kategorie „Sonstiges“ (4,8%) beinhaltet die Nennungen „ganz- heitlicher Ansatz“ und „Stabilisierung im Lebensalltag“. Auf diese Frage antworteten insgesamt 26 von 29 Probanden.
Abb. 19 (12): Gibt es ein Konzept/eine Einrichtungsphilosophie, an dem/der sich die Arbeit der Mitarbeiter orientiert? ( N = 29)
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86,2% der Befragten, d.h. etwa fünf von sechs Personen arbeiten in einer Einrichtung, in der es ein Konzept oder eine Einrichtungsphilosophie gibt, an welcher sich die Arbeitsweise der Mitarbeiter orientieren soll. Bei 13,8% der Probanden ist dies nicht der Fall.
Abb. 20 (13): Hat ihr Arbeitgeber einen klar definierten Auftrag/ eine Stellenbeschreibung für ihren Arbeitsplatz ausformuliert? ( N = 29)
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93,1% der Befragten erfüllen Aufgaben, die durch einen vom Arbeitgeber ausformulier- ten Auftrag bzw. eine Stellenbeschreibung bestimmt werden, wohingegen sich lediglich 6,9% nicht an einer solchen Maßgabe orientieren können. Dabei stellt sich die Frage, ob sich die bestehenden Arbeitsaufträge über eine rein formelle Definition hinaus auch tatsächlich auf die praktische Arbeit auswirken.
Abb. 21 (13a): Wenn ja, bestimmt dieser maßgeblich ihre Tätigkeiten? (N = 27)
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Die Verbindlichkeit der einzelnen Stellenbeschreibungen ist als hoch einzustufen, so dass die Frage danach, ob diese für ihre Arbeit von Bedeutung sind von 96,3% der Befragten mit „ja“ oder „eher ja“ beantwortet wurde. Bei einer Person existiert zwar ein Arbeitsauftrag, dieser scheint jedoch nur teilweise die tatsächlichen Handlungsvollzüge zu bestimmen, da sich dieser für die Antwortvorgabe „eher nein“ entschieden hat (3,7%). Eindeutig verneint wurde die Frage von keinem der Befragten.
Die beiden Personen, die keinen institutionellen Arbeitsauftrag haben, antworteten auf die hier nicht verbildlichte Folgefrage, ob sie diesen stattdessen selbst bestimmen (13b; N = 2) mit „eher nein“ (100%). Sie scheinen also trotz fehlender Maßgaben keine großen Spielräume bei der inhaltlichen Ausgestaltung ihrer Arbeitsvollzüge zu haben. Weiterhin antworteten auf diese Frage, entgegen der Intension des Fragebogens, auch 8 Probanden, die vorher angaben, dass es eine Stellenbeschreibung für ihren Arbeitsplatz gibt (N = 8). Die Tatsache, dass nur eine Person auf die genannte Frage mit „nein“ (12,5%) und 7 Personen mit „eher ja“ (37,5%) und „ja“ (50,0%) antworteten, suggeriert, dass diese, neben den anhand eines offiziellen Arbeitsauftrages zugeteilten Aufgaben, zudem ebenfalls die Möglichkeit haben, selbst entscheiden zu können, welchen Aufga- ben sie Priorität einräumen.
Abb. 22 (14): Wie viele MitarbeiterInnen arbeiten in der Einrichtung insgesamt (ohne Klientel)? ( N = 28)
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In einem Viertel der Einrichtungen arbeiten mehr als 100 Personen, wobei zwei Pro- banden angaben, dass in ihrer Institution gar 400 bzw. 500 Personen tätig sind. Die hohen Mitarbeiterzahlen resultieren allerdings nicht daraus, dass es sich dabei um charakteristische Großinstitutionen handelt, sondern sind hier darauf zurückzuführen, dass ambulante Hilfsangebote und Assistenzen bereitgestellt werden. Die Werte zwi- schen 101 und 200 beziehen sich auf eine weitere Einrichtung mit ambulanten Angebo- ten und außerdem auf eine Werkstatt für Menschen mit Behinderungen, einem Berufs- bildungswerk und drei Wohneinrichtungen. Ein Fünftel aller Befragten ist in Einrich- tungen tätig, in denen zwischen 51 und 100 Mitarbeiter arbeiten und mehr als die Hälfte aller Nennungen entfällt auf solche, in denen mehr als eine und weniger als 50 Personen arbeiten. In den dazugehörigen drei Mengenkategorien ist die Art der Institutionen jeweils breit gestreut, wobei die höheren Werte hauptsächlich den Wohn- und Arbeits- bezogenen Dienstleistungen zuzuordnen sind.
Die „reinen“ Beratungsstellen sind eher im unteren Bereich angesiedelt, da diese ten- denziell weniger Mitarbeiter beschäftigen. Insgesamt ist die Kategorie zwischen 11 und 25 Mitarbeitern mit 35,7% am stärksten ausgeprägt. Die Berechnung des Durchschnitts ergibt einen Wert von 87,4 Mitarbeitern pro Einrichtung, wobei den Probanden im Rahmen der offen gestellten Frage zugestanden wurde, lediglich eine Schätzung ab- zugeben, falls die genauen Zahlen nicht ad hoc greifbar gewesen sein sollten und die Angaben somit möglicherweise geringfügig von der Realität abweichen. Da ein Durch- schnittswert aufgrund der vereinzelten aber dafür unverhältnismäßig hohen Einzelnen- nungen keine Repräsentativität für sich beanspruchen kann, wurde der Median errech- net. Mit 47,5 Mitarbeitern je Einrichtung erscheint mir diese Zahl eher dazu geeignet, die Verhältnismäßigkeiten zu verdeutlichen. Die Spannweite der Angaben beträgt hier 493, wobei der niedrigste Wert mit 7 und der höchste mit 500 beziffert werden kann.
Abb. 23 (15): Sind die Verantwortlichkeitsbereiche aller MitarbeiterInnen eindeutig, nachvollzieh- bar und transparent geregelt? (N = 29)
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Mit 82,8 % gibt die Mehrheit der Probanden an, dass die Zuständigkeitsbereiche der einzelnen Mitarbeiter eindeutig, nachvollziehbar und transparent geregelt sind. Ob dies schriftlich festgehalten wurde oder mündlich durch höhergestellte Instanzen festgelegt wird, ist dabei nicht ermittelbar. Doch unabhängig davon hatten die Probanden die Möglichkeit, die vorherrschende Situation dahingehend zu bewerten, ob sie diesen Umstand bei ihrer Arbeit als Vor- oder Nachteil erleben.
Abb. 24 (15a): Ist dies Ihrer Meinung nach vorteilhaft für Ihre Arbeit (N = 29)
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Die Personen, welche die Zuständigkeiten als hinreichend strukturiert betrachten, bewerten dies ausnahmslos als vorteilhaft (55,2%) oder eher vorteilhaft (27,6%) für ihre Arbeit. Alle Probanden, die zuvor angaben, die Zuständigkeiten seien nicht transparent geregelt (17,2%) erleben diese Situation als eher nachteilig (13,8%) oder als klar nachteilig (3,4%).
Darüber hinaus wurde den Befragten im Fragebogen die Möglichkeit eingeräumt, die jeweilige getroffene Einschätzung über die Vor- bzw. Nachteiligkeit der Situation in eigenen Worten zu konkretisieren.
Abb. 25 (15b): Nachteilige Auswirkungen bei fehlender Transparenz der Zuständigkeiten (Mehr- fachnennungen; N = 12)
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Diese wurde von 21 Personen genutzt und zeigt nach der Auswertung das folgende Bild: Die Angaben der 5 Personen, welche die Zuständigkeiten im Rahmen der vorhergehenden Frage als nur unzureichend geregelt betrachten, beziehen sich einhellig auf kompetenz- und kommunikationsbezogene Faktoren. Dabei weisen die einzelnen Nennungen darauf hin, dass sich unklare/uneindeutige Kompetenzbereiche insbesondere auf die institutionsinterne Kommunikation auswirken und mitunter zu „Unstimmigkeiten“, „Neid“, „Kompetenzgerangel“ und dem ständigen „Rechtfertigen von Arbeitsschritten und Vorgehensweisen“ führen würden. Zwei Probanden wiesen zudem darauf hin, solche Konflikte würden oft eine Verunsicherung der Klienten mit sich ziehen, als dass sich auch die Hilfemaßnahmen dadurch verzögerten.
Abb. 26 (15b): Vorteilhafte Auswirkungen bei ausreichender Transparenz der Zuständigkeiten (Mehrfachnennungen; N = 20)
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Von den Probanden, die in Institutionen mit transparenten Zuständigkeitsregelungen tätig sind (Abb. 24) haben 16 Personen ihre Einschätzung darüber, wie die vorherr- schende Situation zu bewerten ist, näher begründet. Analog zu den negativen Auswir- kungen fehlender Transparenz sieht die Mehrheit der Probanden die Vorteile einer gegebenen Strukturierung darin, dass durch klare Kompetenz- und Aufgabenbereiche bzw. Aufgabenverteilung „Kompetenzrangeleien“ verhindert werden können und so „die unterschiedlichen Kompetenzen (besser) ineinander greifen können“.
30% der Äußerungen beziehen sich explizit darauf, dass die klaren Strukturen der Kommunikation untereinander zu Gute kämen (z.B. „detaillierte Absprachen sind erforderlich“, „man achtet auf die anderen“, „Transparenz wichtig für offenen Aus- tausch“; „klare Strukturen vermeiden banale Konflikte“). Wichtig erscheint in diesem Zusammenhang auch die Anmerkung eines Probanden, der auf die Vorteile einer klaren und schnellen Information für eine klientenzentrierte Problemlösung hinweist („klare und schnelle Information, klientenzentrierte Problemlösungsfindung“).
Abb. 27 (16): Welche Berufsgruppen sind in der Einrichtung tätig? (Mehrfachnennungen; N = 141)
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Auf diese Frage antworteten alle 29 Befragten; Mehrfachnennungen waren möglich. Neben den SA/SP, die hier als Vergleichsgröße mit aufgeführt werden, scheinen im Bereich der sozialen Berufe vor allem die Heilerziehungspflegerinnen und ErzieherIn- nen (inklusive SozialassistentenInnen und ErziehungshelferInnen) von Bedeutung für die pädagogische Arbeit mit der Klientel zu sein. Diese wurden von nahezu der Hälfte aller Probanden genannt und sind im arithmetischen Mittel jeweils mit einem Anteil von knapp 10% in den Einrichtungen vertreten. Dagegen spielen Heilpädagoginnen und PädagogInnen (inklusive LehrerInnen) mit je 3,5% eine geringere Rolle, zumindest in den hier berücksichtigten Institutionen (aufgrund der Ferienzeit konnten z.B. keine Förderschulen erreicht werden). Die „reinen“ Pflegeberufe, die mit 14,2% nach den SA/SP am häufigsten vorkommen, setzen sich im Einzelnen zusammen aus Kranken- pflegern bzw. -schwestern, AltenpflegerInnen und AltenpflegehelferInnen.
Weiterhin finden sich Ergotherapeuten in jeder 4. der hier untersuchten Einrichtungen (Mittelwert 5% pro Einrichtung) und etwa einer von fünf Befragten arbeitet in einer Institution, in der auch Ärzte beschäftigt sind (6 Personen; 4,3% aller Nennungen). Mit einem Anteil von 9,2 % aller genannten Berufsgruppen erscheint auch der Bereich der gewerblichen Berufe sehr ausgeprägt, was darauf zurückzuführen ist, dass ein hoher Anteil aus Gruppenleitern und andere Mitarbeitern mit Ausbilderfunktion, wie sie etwa in Werkstätten für behinderte Menschen zu finden sind, in dieser Kategorie enthalten ist (von drei Probanden wurde explizit darauf hingewiesen, dass diese über eine pädagogi- sche Zusatzqualifikation verfügen).
Die Kategorie „sonstige Berufe“ umfasst unspezifische Bezeichnungen wie Helfer oder Assistent, die sich nicht eindeutig einem der anderen aufgeführten Berufe zuordnen ließen. Mit anteilig 4,3% sind diese durchschnittlich in nahezu jeder 5. Einrichtung beschäftigt sind (bei 20,6% aller Befragten).
Abb. 28 (17): Bestimmte Berufsgruppen sind in der Einrichtung meiner Meinung nach unterreprä- sentiert (N = 29)
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Mit insgesamt 62% ist die Mehrheit der Befragten nicht (37,9%) bzw. eher nicht (24,1%) der Meinung, dass bestimmte Berufsgruppen in der Einrichtung unterrepräsentiert sind. Gleichwohl sehen 38 % bzw. 11 Personen Defizite in Bezug auf die ausreichende Versorgung ihrer Institution mit Mitarbeitern bestimmter Berufe. Diese nannten im Einzelnen die nachfolgend aufgeführten Berufsgruppen:
Abb. 29 (17a): Wenn „ja“ oder „eher ja“, welche Berufsgruppen sind Ihrer Meinung nach unterbe- setzt? (Mehrfachnennungen; N = 21)
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Nach Meinung der Probanden, die eine defizitäre Beurteilung der Mitarbeiterversorgung vornahmen, sind in erster Linie zu wenig SA/SP in den Einrichtungen beschäftigt (33,3%), gefolgt von Gruppenleitern (14,3%) und Psychologen (9,5%). Dabei wurden die beiden letztgenannten Berufsgruppen lediglich von 27,2% und 18,2% der insgesamt
11 antwortenden Personen erwähnt, wohingegen 63,6% den Bereich der SA/SP nann- ten. Mit jeweils einer Nennung sind auch zahlreiche andere soziale Berufe wie Sonder- pädagogen, Heilpädagogen, Erzieher und Heilerziehungspfleger vertreten. Die Katego- rie „Sonstige“ umfasst 3 Nennungen und beinhaltet Musiktherapeuten, Mitarbeiter die eine bewegungs- und sportorientierte Qualifikationen aufweisen und die allgemeine Angabe, dass es insgesamt an Mitarbeitern mit passender fachlicher Qualifikation mangelt.
Abb. 30 (17b): Wirkt sich dies auf Ihre Arbeitszufriedenheit aus? (N = 11)
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Die Mehrheit derjenigen, die eine mangelnde Versorgung mit Mitarbeitern beklagen, gibt an, dass sich dies auf ihre Arbeitszufriedenheit auswirkt (insgesamt 90.9% „ja“ oder „eher ja“). Eine Person stellt zwar ein Defizit fest, was aber laut eigener Aussage eher keine Auswirkungen auf die Zufriedenheit habe und von dieser damit begründet wird, dass sie nicht direkt in der Betreuung tätig ist und demnach weniger von den Auswirkungen betroffen sei. Die offen formulierten Begründungen der anderen 10 Personen, die Auswirkungen auf ihre Arbeitszufriedenheit feststellen, lassen sich wie folgt zusammenfassen:
Abb. 31 (17c): Bitte begründen Sie in Stichworten Ihre Meinung. (Mehrfachnennungen; N = 11)
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In Zusammenhang mit der unzureichenden Versorgung mit entsprechendem Fachperso- nal wird in Form verschiedener Äußerungen überwiegend beklagt, dass es in den Institutionen dadurch an entsprechender Fachkompetenz mangele und die Arbeitsbelas- tung, durch eine zu hohe Anzahl zu bearbeitender Fälle, zu hoch sei. So wurde von den Probanden zum Beispiel kritisiert, dass „professionelle Standards“ nicht eingehalten werden könnten und häufig nur eine unzureichende „Hilfebedarfsermittlung“ erfolge.
Weiterhin müssten sich Mitarbeiter selbst „etwas einfallen lassen“, um den Problemen bei ihrer Bearbeitung gerecht werden zu können, etwa, weil spezialisierte Kräfte (z.B. Therapeuten) fehlen und Arbeiten erledigt werden müssten, „die nicht zu den eigentli- chen Aufgaben gehören“. Nennungen, welche die hohe Arbeitsbelastung betreffen, sind zum Beispiel „Abarbeiten von Fällen“ oder „gestresste und überarbeitete Mitarbeiter“.
Abb. 32 (18): Für welche Tätigkeiten verwenden Sie den Großteil Ihrer Arbeitszeit? (N = 29)
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Mit dieser Frage sollte ermittelt werden, wie viel Raum die Verwaltungs- und Doku- mentationsaufgaben im Verhältnis zu den Tätigkeiten beansprucht, die von den Proban- den als originär sozialpädagogische Verrichtungen wahrgenommen werden. Fast ein Viertel der Befragten beschäftigt sich dabei überwiegend mit Verwaltungsaufgaben im weitesten Sinne. 27,6% nutzen Ihre Arbeitszeit für Tätigkeiten, die sie dem Bereich „Soziale Arbeit“ zuordnen und nahezu die Hälfte gibt an, dass sich beide Kategorien die Waage halten.
Weiterhin wurde den Probanden die Möglichkeit eingeräumt, auch „sonstige“ Tätigkeiten zu benennen. Hier wurden z.B. genannt: „Qualitätsmanagement“, „Mitarbeiterbetreuung“ bzw. „-führung“, „Pflegetätigkeiten“ oder „Konferenzen“. Andere Angaben wie „Krisenintervention“, „Hausbesuche“ oder „Hilfeplanung“, die sich in der Kategorie „Sonstiges“ fanden, wurden von den drei Befragten nicht dem Bereich Soziale Arbeit zugeordnet, sowie auch die von einem Probanden geäußerte „Berichterstattung an Kostenträger“ nicht als Form von „Verwaltungsarbeit/Dokumentation“ oder als zugehörig zur Sozialen Arbeit betrachtet wurde.
Abb. 33 (18a): Können Sie die Verfügbare Arbeitszeit in Ihrem Sinne nutzen? (N = 29)
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Laut eigenen Angaben können insgesamt 79,3% der Befragten die Arbeitszeit, die ihnen zur Verfügung steht „in ihrem Sinne“ nutzen, wobei hier annähernd die Hälfte dieser Personen ihre Aussage leicht einschränkte, indem sie sich für die Antwortvorgabe „eher ja“ entschied. Etwa jeder fünfte Proband gab an, dass die jeweilige Arbeitszeit auch durch Tätigkeiten beansprucht wird, die eher nicht der persönlichen Intension entspre- chen.
Abb. 34 (19): Wie beurteilen Sie Ihre Arbeitsbelastung insgesamt? (N = 28)
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Mehr als die Hälfte der Probanden bewertet ihre Arbeitsbelastung insgesamt als „zu hoch“ (53,6%) und niemand entschied sich für die Antwortvorgabe „zu niedrig“. 46,4% der Befragten beurteilen ihre Belastung als „ausgewogen“ bzw. „genau richtig“. Hier ist anzumerken, dass zwei Personen diese Antwort dahingehend einschränkten, als dass sie durch eine Randbemerkung darauf hinwiesen, die Arbeitsbelastung wäre tendenziell „steigend“ oder „zeitweise zu hoch“.
Abb. 35 (20): In welche Organisationsstruktur ist Ihr Arbeitsplatz eingebunden? (N = 29)
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Nahezu zwei Drittel aller Befragten (65,5%) haben einen Arbeitplatz, der in eine Mischstruktur zwischen Hierarchie und Team eingebunden ist. In rein hierarchisch organisierten Institutionen arbeiten laut eigenen Angaben 17,2% der Probanden und weitere 13,8% sind in Einrichtungen tätig, in denen es keine hierarchischen Strukturen gibt, sondern ausschließlich Teamarbeit praktiziert wird. Ein Befragter hat die Antwortvorgabe „unabhängiger Arbeitsplatz“ gewählt (3,4%).
Abb. 36 (20a): Wenn Sie in eine „hierarchische-„ oder eine „Mischstruktur“ eingebunden sind, auf welcher Rangebene ist Ihr Arbeitsplatz angesiedelt? (N = 24)
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Etwa jede zweite der befragten Personen (51,7%), die in hierarchischen- oder Misch- strukturen tätig ist, ordnet sich der mittleren Leitungsebene zu, d.h. sie ist sowohl anderen Mitarbeitern gegenüber weisungsbefugt als auch einem oder mehreren Vorge- setzten unterstellt. Ein weiteres Fünftel (20,7%), ist anderen untergeordnet und besitzt keine Weisungsbefugnis gegenüber anderen Mitarbeitern (mit Ausnahme des jeweiligen Teams). 2 Probanden (6,9%) sind in Leitungspositionen tätig und für die Einrichtung verantwortlich. Eine Person hat sich der Kategorie „Sonstige“ zugeordnet und dabei die Rangebene „stellvertretende Leitung“ angegeben. Dennoch haben alle Probanden bei der nachfolgend dargestellten Frage angegeben, dass es direkte Vorgesetzte gibt, was darauf schließen lässt, dass sich die Zuordnung zur Leitungsebene nicht auf „höhere Instanzen“ wie etwa die Geschäftsführung, sondern allein auf die Einrichtung bezieht.
Abb. 37 (21; 21a): Welche berufliche Qualifikation hat Ihr(e) direkte(r) Vorgesetzte(r), sofern es eine(n) gibt? Ist diese(r) gleichzeitig LeiterIn der Einrichtung? (N = 29)
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Die direkten Vorgesetzten der Befragten bestehen zu fast zwei Dritteln aus SA/SP (65,5%), wobei 57,9% davon gleichzeitig als Leitung der Einrichtung fungieren. Dabei wurde von den Probanden angemerkt, dass drei der 19 aufgeführten SA/SP neben ihrem Diplom auch einen Masterabschluss (Social-Work) haben und drei weitere andere Zusatzqualifikationen aufweisen können. Davon wurde nur eine namentlich benannt (Sozialwirt). Ferner sind jeweils 13,8% der direkten Vorgesetzten Ärzte bzw. Diplom- pädagogen, wobei 75% der Ärzte und 50% der Diplompädagogen gleichzeitig die jeweilige Institution leiten. Der einzige genannte Vorgesetzte mit einem Abschluss in Psychologie ist gleichzeitig Einrichtungsleiter. Die Kategorie „Sonstige“ beinhaltet die Nennung von zwei direkten Vorgesetzten - einem Arzt und einem SA/SP.
15 Personen bzw. 51,5% aller Befragten gaben darüber hinaus an, dass ihnen gegen- über, neben den direkten Vorgesetzten, weitere Personen weisungsbefugt sind (22; N = 29). Dies sind im Einzelnen: SA/SP (19,2%), PsychologenInnen (15,4%), Diplomkauf- leute und VerwaltungsleiterInnen (je 11,5%), Personalleitung, Pflegedienstleitung und PädagogenInnen (je 7,7%) und ferner mit jeweils einer Nennung (3,8%) ein Prokurist, ein Arzt, ein Gruppenleiter, ein Ausbildungsleiter und die Geschäftsführung (22a; Mehrfachnennungen; N = 26).
Die Darstellung der Ergebnisse in Abbildung 37 zeigt, dass insgesamt 58,7% der direkten Vorgesetzten gleichzeitig die Einrichtung leiten. Fragt man danach, welchen Berufsgruppen die LeiterInnen angehören, unabhängig davon, ob sie den Probanden gegenüber direkt vorgesetzt sind, zeigt sich die folgende Verteilung:
Abb. 38 (21b): Wenn der direkte Vorgesetzte nicht gleichzeitig LeiterIn der Einrichtung ist, welcher Profession, gehört diese(r) an? (inkl. 21,21a; Mehrfachnennungen; N = 33)
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Hier wird deutlich, dass die Mehrheit der Probanden nicht nur SA/SP als Vorgesetzte haben, sondern dass auch die Institutionen selbst in vielen Fällen von einem SA/SP geleitet werden (36,4%), wenn auch nur zum geringeren Anteil von etwas mehr als einem Drittel. Ein weiteres Drittel entfällt jeweils zu gleichen Anteilen (12,1%) auf die Berufsgruppen „Arzt/Ärztin“, „DiplompädagogeIn“ und „DiplompsychologeIn“. Ferner wurden genannt: Diplomkaufleute und LehrerInnen (jeweils 9,1%), ein Maschinenbauingenieur und ein Jurist (6,1% bzw. 3,0%).
Die Darstellung berücksichtigt die bereits in Abbildung 37 aufgeführten Einrichtungsleiter (21 + 21a) in Zusammenhang mit den unter 21b gesondert ermittelten Berufen. Die Mehrfachnennungen resultieren daraus, dass 4 Einrichtungen von „Doppelspitzen“ geleitet werden (29 + 4). Die Nennungen waren: „Verwaltungsmensch + Psychologe“, Diplomkaufmann, Sozialpädagogin“, „Lehrer und ein weiterer ist Maschinenbauingenieur“ und „Sozialpädagogin, Betriebswirt“.
Abb. 39 (23): Falls Vorgesetzte oder fremde Instanzen Entscheidungen treffen, haben Sie ausrei- chend Gelegenheit, Ihren Standpunkt zu vertreten? (N=28)
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Etwa 4 von 5 Probanden haben laut eigener Aussage ausreichend Gelegenheit, bei Entscheidungen durch Vorgesetzte oder andere Instanzen ihren Standpunkt zu vertreten, wobei die Hälfte davon dies durch die Wahl der Antwortvorgabe „eher ja“ leicht ein- schränkt. Hiermit wird impliziert, dass die Mehrheit der Befragten Fremdeinflüssen gegenüber nicht „hilflos ausgeliefert“ zu sein scheint und unter Umständen Einfluss auf bestimmte Entscheidungen nehmen kann. Gleichzeitig sehen immerhin knapp 20% der Probanden eingeschränkt nicht (17,9%) bzw. eindeutig keine (3,6%) ausreichenden Möglichkeiten, ihren Standpunkt vor Vorgesetzten oder fremden Instanzen zu äußern und damit zusammenhängende Entscheidungsprozesse zu beeinflussen.
Nachdem vorhergehend die hierarchische Eingebundenheit in Bezug auf die Situation gegenüber Vorgesetzen und Personen mit Leitungsbefugnis erhellt werden konnte, soll nachfolgend die Beschaffenheit und Eingebundenheit in das Team und die Kommunikation mit den Kollegen näher betrachtet werden.
Abb. 40 (24): Wenn Sie im Team arbeiten, ist dieses multiprofessionell zusammengesetzt (N=28)
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Die Hälfte der Probanden arbeitet in einem multiprofessionellen Team und hat somit Kontakt zu den Angehörigen anderer Berufsgruppen. Da weitere 14 Personen auf die Frage geantwortet haben kann vorausgesetzt werden, dass diese in einem Team arbei- ten, das ausschließlich aus SA/SP besteht.3 Die Personen, die angaben, in einem multiprofessionellen Team tätig zu sein, arbeiten mit den nachfolgend aufgeführten Berufsgruppen zusammen:
Abb. 41 (24a): Wenn Sie in einem multiprofessionellen Team arbeiten, mit welchen Berufsgruppen arbeiten Sie zusammen? (Mehrfachnennungen; N=35)
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Die meisten Probanden arbeiten in Ihrem Team mit Medizinern zusammen. An zweiter Stelle folgen mit jeweils 11,4% der Nennungen die Berufgruppen: Heilerziehungspfle- gerInnen, HandwerkerInnen (zum größten Teil mit sonderpädagogischer Zusatzqualifi- kation) und PsychologenInnen. Jeweils 2 Befragte nannten ferner HeilpädagogenInnen, Hauswirtschaftskräfte, Pflegekräfte, Mitarbeiter der Verwaltung, Erzieherinnen (inkl. Sozialassistenten) und Assistenten bzw. Helfer. Die Kategorie „Sonstiges“ beinhaltet ErgotherapeutenInnen, LehrerInnen, PädagogenInnen, Pflegedienstleitung, Gruppenlei- ter und Ausbilder. Da bei den zwei Letztgenannten, auch wenn es nahe liegt, nicht ersichtlich war, ob diese eine handwerkliche Vorbildung haben, wurden sie hier den sonstigen Berufsgruppen zugeordnet.
Ferner arbeiten die 14 Probanden, die auf diese Frage antworteten, im Durchschnitt mit 1,8 Berufsgruppen zusammen in einem Team, wobei der Median 3,5 beträgt und der Modus=2 ist. Einige der Probanden nannten lediglich eine Berufsgruppe, wohingegen andere mit 7 Berufsgruppen zusammenarbeiten, so dass die Spannweite der Angaben 6 beträgt.
Abb. 42 (25): Überschneiden sich Ihre Aufgaben bzw. Aufgaben der Sozialen Arbeit mit denen von anderen Professionen oder ehrenamtlichen Mitarbeitern? (N=29)
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Insgesamt 62,1% sind nicht oder eher nicht der Meinung, dass sich ihre Aufgaben mit denen anderer Berufsgruppen oder ehrenamtlichen Mitarbeitern überschneiden. 11 der 13 Personen (37,9%), die solche Gemeinsamkeiten wahrnehmen, sei es eindeutig (13,8%) oder leicht eingeschränkt (24,1%), nutzten die gegebene Möglichkeit und präzisierten ihre Meinung, indem sie Berufsgruppen nannten, zu welchen sie Gemeinsamkeiten wahrnehmen.
Abb. 43 (25a): Wenn ja, mit welchen? (N=17)
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Die Aufgaben welche die SA/SP in den Einrichtungen übernehmen, überschneiden sich laut eigenen Angaben meist mit denen von ÄrztInnen (23,5%). Es folgen mit jeweils 2 Nennungen bzw. 11,8% gesetzliche Betreuer, PsychologenInnen und die Pflegeberufen. Die Kategorie „Sonstiges“ beinhaltet die Nennungen „Betriebswirt“, „Heilerziehungs- pfleger“, „Therapeuten“, „Pflegedienstleitung“, „Heilpädagogen“, „Ausbilder“ und „Sekretärin“ (jeweils 5,9%).
Abb. 44 (26): Kann Ihre Arbeit aus Ihrer Sicht auch von jemandem erledigt werden, der etwas
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Alle Personen beantworteten die Frage danach, ob ihre Arbeit auch von Personen erledigt werden kann, die etwas anderes studiert oder gelernt haben. Davon entschieden sich 6 Personen für die Antwortmöglichkeiten „eher ja“ (13,8%) oder „ja“ (6,9%) und sind demnach der Ansicht, dass ein Studium im Bereich SA/SP nicht die einzige Mög- lichkeit darstellt, sie zur angemessenen Erfüllung ihrer Aufgaben zu befähigen. Zitat eines Probanden: „Das kann jeder sein, der über die gebrauchten Fähigkeiten verfügt / diese lernen kann“. Ferner ist trotz der oben festgestellten Überschneidungen von Aufgaben zwischen den Vertretern der SA/SP und anderen Berufsgruppen mit insge- samt 79,3% die Mehrheit nicht (27,6%) oder eher nicht (51,7%) der Meinung, dass ihre Arbeit auch von Personen geleistet werden kann, die etwas anderes studiert oder gelernt haben.
Als Ausnahmen wurden genannt: „Soziologen“, „reine Verwaltungsanteile wie „Abrechnung“, „Disposition und Dokumentation“, „langjährige Berufserfahrung in der Behindertenhilfe“, „einige soziale Berufe“ und Personen, die ähnliche „Krisen bewältigt“ haben. Weitere Aussagen betreffen Menschen „mit viel Herzlichkeit“ und Personen mit der Haltung „Annahme des Menschen“.
Abb. 45 (27): Gibt es im Team eine Person, die in letzter Instanz die Entscheidungen trifft / dafür verantwortlich ist? (N=27)
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Fast drei Viertel aller Befragten (74,1%) bestätigen, dass es in ihrem Team eine Person gibt, die in letzter Instanz die Entscheidungen trifft oder für diese die Verantwortung übernimmt. Bei dem verbleibenden Viertel (25,9%) ist dies nicht der Fall. Die jeweili- gen Entscheidungsträger gehören im Einzelnen den folgenden Berufsgruppen an:
Abb. 45 (27a): Wenn ja, welcher Berufsgruppe gehört der Entscheidungsträger an? (N=23)
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Die Hauptverantwortlichen im Team sind meist SA/SP (zum Teil die Einrichtungsleiter als Teammitglieder und ferner solche mit offizieller Sonderfunktion; namentlich z.B. „Koordinator“). Diese Gruppe wurde von 65,2% der Probanden genannt. Weitere 17,4% gaben als Entscheidungsträger den Beruf des Pädagogen/ der Pädagogin an und ferner werden die Entscheidungen im Team dreier Befragter von einem Arzt bzw. eine Ärztin getroffen (13,0%). In einem Fall trägt ein Psychologe für die Entscheidungsfindung die Hauptverantwortung (4,3%).
Abb. 46 (28): Fühlen Sie sich ausreichend an Entscheidungen beteiligt, die im Team getroffen werden? (N=28)
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Alles in allem fühlen sich die Befragten bei Entscheidungen, die im Team getroffen werden, ausreichend beteiligt. Insgesamt 89,2% der Befragten bestätigen dies mit der Auswahl der Antwortvorgaben „ja“ (57,1%) oder „eher ja“ (32,1%). Lediglich drei Probanden (10,7%) sind der Ansicht, es würden zum Teil auch Entscheidungen getroffen, bei denen ihre Meinung nicht ausreichend berücksichtigt/gewichtet wird, so dass sich hier ein alles in allem eher positives Bild zeigt.
Abb. 47 (29): Fühlen Sie sich ausreichend dazu in der Lage, Ihre beruflichen Entscheidungen klar und eindeutig zu treffen und sie vor anderen zu begründen? (N=28)
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Analog zu den gegebenen Möglichkeiten ihrer Einflussnahme auf interne Entscheidungsprozesse äußern sich die Befragten selbstbewusst zu ihren Fähigkeiten, berufliche Entscheidungen klar und eindeutig treffen und diese im Dialog mit anderen auch darstellen und legitimieren zu können. Auf die Frage, ob sie sich dazu „ausreichend in der Lage fühlen“ antworteten ca. zwei Drittel (67,9%) mit „ja“, das verbleibende Drittel mit „eher ja“ (32,1%) und niemand mit „eher nein“ oder „nein“.
Abb. 48 (30): Würden Sie behaupten, dass die Teamarbeit in Ihrer Einrichtung dazu beiträgt, die Ziele der Einrichtung bzw. den konzeptionellen Auftrag besser erfüllen zu können? (N=29)
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Der Nutzen von Teamarbeit für die Umsetzung der jeweiligen Einrichtungsziele wird von den Probanden als überwiegend positiv beurteilt und weist, wie auch die beiden vorhergehenden Fragen, einen eindeutigen Trend auf. So bewerten insgesamt 93,1% der Befragten Teamarbeit als Beitrag zur Umsetzung konzeptioneller Aufträge und Ziele (51,7% „ja“; 41,4% „eher ja“). 2 Befragte (6,9%) sehen dies bezogen auf ihre Institution eher nicht. Niemand verneinte die entsprechende Frage eindeutig.
Abb. 49 (31a): Wie zufrieden sind Sie mit dem Informationsaustausch bzw. der Koordination zwischen der obersten Leitungsebene und Ihrem Team? (N = 29)
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Nachfolgend sollen einige Fragen in Bezug auf die Zufriedenheit der Probanden mit interne Kommunikationsabläufen zwischen (1) der Leitungsebene, (2) anderen Abtei- lungen und (3) innerhalb des Teams ist, womit neben der Beschaffenheit des Teams vermehrt der Aspekt der organisatorischen Strukturen in den Fokus gerückt wird. Die Frage nach der persönlichen Zufriedenheit mit dem Informationsaustausch bzw. der Koordination zwischen Leitungsebene und Team ergibt zunächst ein Bild, nach dem niemand „sehr zufrieden“ und 37,0% Befragte „zufrieden“ sind. 27,6% der Befragten geben an, „durchaus noch zufrieden“ zu sein und ordnen sich somit eher dem mittleren Bereich der Zufriedenheitsskala zu.
Es zeigt sich, dass mit einem Anteil von 20,7% weniger Befragte angeben „unzufrie- den“ zu sein als „zufrieden“. Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass weitere 13,8 % der Probanden die Angabe „sehr unzufrieden“ gemacht haben, wohingegen sich niemand für das entsprechende Pendant entschieden und dem höchstmöglichen Grad an Zufriedenheit zugeordnet hat, so dass die bereits erwähnten 37,9% „zufriedenen-“ insgesamt 35,5% „unzufriedenen“ bzw. „sehr unzufriedenen“ Probanden gegenüber stehen und somit nur marginal darunter liegen (Abweichung = 1 Stimme).
Abb. 50 (31b): Wie zufrieden sind Sie mit dem Informationsaustausch bzw. der Koordination zwischen anderen Abteilungen (z.B. Verwaltung) und ihrem Team? (N = 29)
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Eine höhere Zufriedenheit erreichen die Probanden in Bezug auf die Koordination und den Austausch zwischen anderen Abteilungen und dem eigenen Team. Hier gibt die Hälfte der Befragten an, „durchaus noch zufrieden“ zu sein, womit der mittlere Bereich mit einem Drittel relativ hoch ausgeprägt ist und weitere 34,4% ordnen sich den Vorgaben „zufrieden“ (31,0%) und „sehr zufrieden“ (3,4%) zu. Dem gegenüber stehen 17,2% Befragte, die angeben, entweder „unzufrieden“ (13,8%) oder „sehr unzufrieden“ (3,4%) zu sein, so dass im Vergleich zur vorhergehenden Frage insgesamt ein tendenziell höherer Grad an Zufriedenheit erreicht wird.
Abb. 51 (31c): Wie zufrieden sind Sie mit dem Informationsaustausch bzw. der Koordination innerhalb ihres Teams? (N = 29)
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Die höchsten Zufriedenheitswerte im Sinne einer positiven Einstufung derselben liefert die Frage nach dem Informationsaustausch und der Koordination innerhalb des Teams. Hier gibt der Großteil der Befragten an, entweder „sehr zufrieden“ (34,5%) oder „zu- frieden“ (31,0%) zu sein, was einem Anteil von fast zwei Dritteln aller befragten Perso- nen entspricht. Das verbleibende Drittel verteilt sich absteigend auf die nachgeordneten Zufriedenheitsgrade, so dass 17,2% der Probanden „durchaus noch zufrieden“ sind und sich in der Mitte befinden, Weiterhin ordneten sich 13,8% Probanden der Vorgabe „unzufrieden“ zu und 3,4% machten die Angabe, mit der teaminternen Kommunikation „sehr unzufrieden“ zu sein.
Abb. 52 (32): Halten Sie die in Ihrer Institution entwickelte Organisationsstruktur für effektiv? (N = 29)
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Fragt man nach der persönlichen Einschätzung der jeweils etablierten Organisations- struktur insgesamt wird ersichtlich, dass knapp 65% der Befragten die Einrichtungskul- tur als positiv einschätzen und mit den Angaben „ja“ (13,8%) oder „eher ja“ (51,7%) der Meinung sind, dass die in der Institution vorherrschende Organisationsstruktur effektiv ist. Etwas mehr als ein Drittel der Probanden ist eher nicht (31,0%) und nicht der Ansicht, dass die Strukturen der Zielerreichung zuträglich sind. So kann hier impliziert werden, dass in den entsprechenden Einrichtungen Verbesserungsbedarf besteht und interne Kommunikations- und Organisationsabläufe etwaiger Veränderungen bedürfen (zur Organisationsgestaltung vgl. MERCHEL 2005).
Abb. 53 (33): Würden Sie behaupten, dass die Normen der Sozialen Arbeit im Großen und Ganzen in Ihrer Einrichtung ausreichend institutionalisiert sind? (N = 29)
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Hier wurde danach gefragt, ob die Probanden behaupten würden, die Normen der Sozialen Arbeit wären in Ihrer Einrichtung ausreichend institutionalisiert. Dabei ist mehr als die hälfte der Befragten „ja“ (20,7%) und „eher ja“ (31,0%) der Meinung, dass dies der Fall ist. Gleichzeitig ist fast ein Viertel der Probanden nicht oder eher nicht der Ansicht, dass sich sozialarbeiterische/-pädagogische Paradigmen und Ansätze ausreichend auf das institutionelle Selbstverständnis auswirken.
Die Normen wurden hierbei nicht spezifiziert und somit stillschweigend vorausgesetzt, dass die Probanden etwaige Normen auch wahrnehmen und benennen können, so dass eine weitere Antwortmöglichkeit mit aufgenommen wurde. So entschied sich das verbleibende Viertel der Befragten für die Antwortmöglichkeit „welche Normen?“ (25,0%). Ob diese einer kritischen Betrachtungsweise der teilweise diffusen theoreti- schen Diskussion über die normativen Grundlagen Sozialer Arbeit zugrunde liegt oder die Normen ihnen möglicherweise nicht bekannt sind, wurde nicht ermittelt.
Dennoch kann hier aus meiner Sicht unterstellt werden, dass normative Grundsätze der Sozialen Arbeit von den Probanden zumindest nicht eindeutig als verbindliche Bestandteile der Einrichtungsphilosophie benannt, umgesetzt und wahrgenommen werden. So lässt sich bei insgesamt etwa 48,2% der Befragten bezüglich der Möglichkeiten einer praktischen Umsetzung sozialarbeiterischer Normen ein eher defizitäres Bild vermuten und eine professionelle Autonomie scheint dort kaum zu bestehen.
Insgesamt haben die beiden vorhergehenden Darstellungen gezeigt, dass die Situation der Probanden hinsichtlich der institutionellen Organisation und der Anwendung sozial- arbeiterischer Normen aus einer quantitativ orientierten Perspektive heraus als insge- samt eher positiv eingestuft werden kann. Dennoch soll nicht unberücksichtigt bleiben, dass gleichzeitig nicht wenige der Befragten in Einrichtungen tätig sind, in welchen Verbesserungen möglich und unter Umständen auch notwendig wären. So taucht mitunter die Frage auf, wie es um die Möglichkeiten der Befragten und anderer Mitar- beiter bestellt ist, Einfluss auf die Mitgestaltung von institutionellen Strukturen auszu- üben und diese zu verändern.
Abb. 54 (34): Gibt es Möglichkeiten der Mitbestimmung bzw. Mitgestaltung der institutionellen Rahmenbedingungen und internen Strukturen? (N = 29)
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Auch hier zeigt sich die Situation ambivalent. Auf der einen Seite haben mehr als die Hälfte der Probanden die Möglichkeit der Mitbestimmung und Mitgestaltung von Einrichtungsstrukturen („ja“ und „eher ja“: 53,6%). Auf der anderen Seite aber hat auch nahezu die Hälfte (56,5%) der Befragten solche Chancen eher nicht, was suggeriert, das hier mitunter eine gewisse Ohnmacht gegenüber bestimmten Entscheidungen besteht. Auch gegenüber solchen, die aufgrund von direkten Folgen für institutionelle Strukturen und Bedingungen tief greifende Änderungen für die Probanden beinhalten und mögli- cherweise negative Auswirkungen auf ihre Arbeitsbedingungen haben können (Arbeits- platzsicherheit, Gestaltung von Hilfsangeboten, Arbeitsbelastung).
Zudem erscheint es bei unzureichenden Mitspracherechten auch nur als wenig wahrscheinlich, dass sozialarbeiterische Normen intern weiter entwickelt und angewandt oder überhaupt erst in das institutionelle Selbstverständnis und die Arbeit adäquat implementiert werden.
Abb. 55 (35): Alles in Allen, wie zufrieden sind Sie insgesamt mit Ihrer Rolle und Ihren Arbeitsbe- dingungen in Ihrer Einrichtung? (N = 28)
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Die Gesamtzufriedenheit der Befragten in Bezug auf ihre Rolle und ihre Arbeitsbedin- gungen ist mit 17,9% „sehr Zufrieden“ und 35,7% „Zufrieden“ (Gesamt 53,8%) relativ hoch, vor allem wenn man bedenkt, dass weitere 28,6% der Befragten „durchaus noch zufrieden“ sind und eher als neutral zu bewerten sind. Alles in Allem bezeichnen sich 10,7% als „unzufrieden“ und mit 3,6% ein Befragter als „sehr unzufrieden“. Diese Person hat auch auf die vorhergehenden Fragen zu Zufriedenheit in Bezug auf die koordinatorischen Abläufe mit „sehr unzufrieden“ geantwortet. Weiterhin wurde die Organisationsstruktur in der entsprechenden Einrichtung als nicht effektiv betrachtet, es gibt eher keine Möglichkeiten der Mitbestimmung und institutionalisierte Normen werden nicht wahrgenommen. Die 10,7% „Unzufriedenen“ haben sich vorher jeweils eher in die mittleren Bereiche eingeordnet und auch sie beurteilten die internen Struktu- ren zuvor tendenziell eher als defizitär.
3.4.3 Autonomie und Eingebundenheit der Klientel
Nachfolgend werden die Ergebnisse der Fragen zum Beziehungsverhältnis zur Klientel sowie deren Rolle aus Sicht der Probanden dargestellt.
Abb. 56 (36): Entscheidungen, die in Ihrem Arbeitsfeld direkt Einfluss auf die Situation der Klienten nehmen, werden überwiegend von dem folgenden Personenkreis getroffen: (Mehrfachnennungen; N = 94)
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Fragt man nach der Autonomie der Klientel zeigt die Darstellung, dass diese ihre Lebensbedingungen mit einem Anteil von 27,7% aller Stimmen größtenteils selbst gestalten, gefolgt von Angehörigen, die zu 19,1% Entscheidungen treffen oder beein- flussen und somit Einfluss auf die Lebensumstände der Klientel nehmen können. Im Rahmen professioneller Angebote durch institutionell geregelte Hilfen steht die Berufs- gruppe der SA/SP an erster Stelle, gefolgt von im Team getroffenen Entscheidungen.
Mit einem Stimmenanteil von jeweils 9,6% werden zudem sowohl von „fremden Instanzen“ als auch von „Vorgesetzten“ Entscheidungen getroffen. Dabei wurden auch „andere“ Personenkreise angegeben. Im Einzelnen wurden hierbei genannt: „Heilpädagogen“, „Politik, Kostenträger“, „Gruppenmitarbeiter, Erzieher, Heilpädagogen“, gesetzliche Betreuer“ sowie „außerinstitutionelle Kontakte u. Hilfen“.
Abb. 57 (37): Entstehen aus Ihrer Sicht Situationen, in denen die Selbstbestimmung der Klienten beschnitten wird (Kontrolle, Sanktionen), weil es sich nicht vermeiden lässt? (N = 28)
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Bei einer direkten Benennung des Begriffes der Selbstbestimmung im Rahmen der Fragestellung wird hier deutlich, dass insgesamt zwei Drittel der Befragten (66,6%) Situationen wahrnehmen, in denen die Autonomie der Klienten nicht oder nicht vollständig gewahrt bleiben kann und die jeweiligen Gründe dafür als gerechtfertigt angesehen werden. Weiterhin geben lediglich 33,3% der Befragten an, es würden keine oder eher keine Situationen entstehen, in denen eine Übertretung von Selbstbestimmungsrechten erforderlich wird. Hier stellt sich die Frage, auf welche Bereiche sich die angegebenen ungenügenden Selbstbestimmungsmöglichkeiten beziehen und womit ein solches Vorgehen, wenn es auftritt, gerechtfertigt wird.
Abb. 58 (37a): Wenn „ja“ oder „eher ja“, inwiefern und wo sehen Sie Gründe dafür?
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Mit 30% aller Nennungen wird insbesondere der gesetzlich vorgegebene Rahmen als bedeutsamer Einfluss auf die Selbstbestimmungsmöglichkeiten der Klienten betrachtet. Eng damit verflochten ist die dritt platzierte Kategorie (20%), welche sich auf Grenzen bezieht, die durch Vorgaben der Kostenträger entstehen bzw. dadurch hervorgerufen werden, dass mögliche Alternativen nicht finanziert werden können.
Die unter der Kategorie „gesellschaftliche Normen/pädagogische Gründe“ zusammen- gefassten Nennungen (26,0%) betreffen Äußerungen, die sich auf die Einhaltung moralischer oder normierter Werte und Regeln beziehen oder mit pädagogischen Argu- menten begründet werden. So zum Beispiel: „Uneinsichtigkeit in Notwendigkeiten (Hygiene)“, „Einhaltung von Regeln“ (wie etwa „Regeln des Zusammenlebens im Wohnheim“), die Unterordnung von Einzelinteressen gegenüber den Interessen der Gruppe („Umzüge wegen unpassender Gruppendynamik“) oder „Sanktionen im Bereich der pädagogischen Arbeit“.
Der Bereich „Sozialisation und Angehörige“ berücksichtigt den Einfluss, den die Eltern auf Selbstbestimmungsprozesse ausüben sowie Charaktereigenschaften der Klientel, die sich aufgrund von Erziehung und individueller Sozialisation entwickelt haben und welche die „Selbstbestimmungsfähigkeit“ möglicherweise beeinflussen (Beispielhaft die Nennung: „Sozialisation, welche die eigene Forderung nach Selbstbestimmung hemmt/unterdrückt“)
Die Kategorie „Sonstiges“ umfasst einmalige und unspezifische Äußerungen, z.B. die Tatsache, dass „Einsicht in ihre Lebenssituation“ dem Selbstbestimmungsansatz diamet- ral gegenübersteht; die Feststellung, dass Selbstbestimmungsmöglichkeiten mit der Schwere der Behinderung abnehmen („Schwerstbehinderte“) und zum Beispiel im Bereich „Körperpflege“ nicht ohne Einschränkungen umsetzbar sind und ferner die Äußerung, dass sich auch die individuelle Haltung bzw. das Selbstverständnis der Mitarbeiter auf Selbstbestimmungsprozesse auswirken kann („Persönlichkeit der Mitar- beiter“).
Abb. 59 (38): Haben die Klienten Mitbestimmungsrechte in Bezug auf Abläufe, Strukturen oder die Angebotsgestaltung der Einrichtung (N = 28)
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Die zuvor ermittelten Ausprägungsarten eingeschränkter Selbstbestimmungsmöglich- keiten beziehen sich wie dargestellt zu einem Großteil auf Fremdeinflüsse wie die gesellschaftlichen und/oder finanziellen Rahmenbedingungen, die Einhaltung von gesellschaftlich-sozialen Normen sowie pädagogisch begründete Maßnahmen, die in bestimmten Situationen erforderlich sein können und vornehmlich in der Interaktion mit den Mitarbeitern auftreten. Betrachtet man in diesem Kontext die bisher vernachlässigte Mesoebene, rücken damit die Institutionen in den Blickpunkt der Aufmerksamkeit. Diesen wird eine wichtige Funktion zuteil: Sie sollen durch ihr jeweiliges Angebot eine Hilfe für die Adressaten darstellen und deren Bedürfnissen möglichst entsprechen.
Hier stellt sich dann die Frage, inwieweit eben diese auf institutioneller Ebene Einfluss auf die Angebotsgestaltung, Strukturen und andere, sie in ihren Auswirkungen betref- fende Abläufe nehmen können. Wird in der Praxis analog zu aktuellen Empowerment- /Selbstbestimmungkonzepten tatsächlich sichergestellt, dass die Bedürfnisse von Klien- ten derart eingebracht werden können, dass diese internen Entscheidungen nicht ohn- mächtig gegenüberstehen (z.B. Doppelzimmer im Heim bei Bedürfnis nach mehr Privatsphäre etc.)?
Hier zeigt sich, dass zwar insgesamt ein Fünftel der Klienten laut Angaben der Proban- den nicht oder eher nicht die Möglichkeit der Mitbestimmung hat, auf der anderen Seite aber stehen diesen Personen etwa 80% gegenüber, die Abläufe, Strukturen und Angebo- te laut Information der Probanden mitgestalten können und eine Stimme haben, die institutionell entsprechend hoch gewichtet zu werden scheint. Obgleich auch festzustel- len ist, dass sich im Rahmen dieser Befragung lediglich eine Tendenz nachzeichnen lässt und genaue Einzelheiten im Rahmen der Fragebogenuntersuchung nicht ermittelt werden konnten, präsentiert sich das Ergebnis hierbei als im positiven Sinne viel ver- sprechend.
Abb. 60 (39): Alles in Allem, haben Sie das Gefühl, dass die Klienten ausreichend an den für sie wichtigen Entscheidungen beteiligt werden? (N = 28)
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
In Bezug auf die Rolle der Klienten hat sich bisher ein ambivalentes Bild gezeigt. Einerseits geben zwei Drittel der Befragten an, Selbstbestimmungsrechte würden situativ ausgehebelt, doch auf der anderen Seite haben fast 80% ausgesagt, die Klienten könnten zumindest auf interne Strukturen einen bedeutenden Einfluss nehmen.
Die diesen Bereich abschließende Frage im Sinne einer Einschätzung der Gesamtsitua- tion von Klienten als Akteure (nicht „Spielball“) ihrer Erfahrungen im Rahmen der institutionell geleisteten Hilfen zeichnet analog zu dem oben stehend festgestellten ein Bild, nach welchem die aktuell diskutierten Empowerment- und Selbstbestimmungspa- radigmen sich zumindest tendenziell als fester und wichtiger Bestandteil im Selbstver- ständnis der Behindertenhilfe darzustellen scheinen. So haben „Alles in Allem“ 99,3 % der Befragten das Gefühl, dass die Adressaten ausreichend an den für sie wichtigen Entscheidungen beteiligt werden.
Abb. 61 (40): Welche der folgenden Rollen beschreiben aus Ihrer Sicht am treffendsten ihr Beziehungsverhältnis zu den Klienten? (Mehrfachnennungen; N = 164)
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Mit einem Anteil von 16,5% an allen Antwortmöglichkeiten haben 93% aller Befragten angegeben, sich in erster Linie als „Berater“ zu verstehen. Weitere Antwortmöglichkeiten, für die sich jeweils mehr als der Hälfte aller Befragten entschieden, sind „Vermittler“, „Krisenintervention“, „Motivator“ und „Begleiter“.
Insgesamt ist hierbei allerdings zu berücksichtigen, dass im Rahmen dieser Frage Mehrfachnennungen möglich waren und die Angabe „BeratunG“ lediglich eine unter mehreren war, weshalb die genaue Intension der Befragten nicht abschließend beurteilt werden kann. Der relativ geringe Anteil im Vergleich zur Anzahl aller vorgenommenen Nennungen an dieser Stelle die Schlussfolgerung zu, dass alles in allem ein Rollenver- ständnis vorherrscht, welches die Klientenautonomie als bedeutungsvoll für eine tragfä- hige Beziehungsarbeit betrachtet.
Abb. 62 (41): Erleben Sie einen Konflikt zwischen Ihrer Verbundenheit mit den Klienten und Ihrer Funktion als professionelle Hilfeinstanz? (N = 28)
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Die „Doppelrolle“, einerseits als Vertrauensperson in einer besonderen Verbindung oder Beziehung zu den Klienten zu stehen und andererseits als professionelle Hilfeinstanz gleichzeitig der „mächtigere“ Bestandteil einer asymmetrischen Beziehung zu sein, führt lediglich bei 2 Probanden (7,1%) zum Erleben eines inneren Konfliktes. So erleben insgesamt 92,9% der Probanden diesen Konflikt laut eigenen Angaben nicht, wobei 39,3% der Befragten diese Aussage leicht einschränkten, indem sie sich dabei für die Antwortvorgabe „eher nein“ entschieden.
Abb. 63 (42): Alles in Allem, wie zufrieden sind Sie mit dem Beziehungsverhältnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Insgesamt beurteilen knapp 90% der Befragten das Beziehungsverhältnis zu Ihren Klienten als positiv, so dass ein Fünftel aller Angaben auf die Antwortvorgabe „sehr zufrieden“ entfällt und weitere 69,0 % die Angabe machten, sie seien „zufrieden“. Weitere 10,3 % sind mit dem Beziehungsverhältnis „durchaus noch zufrieden“ und niemand gab an, „unzufrieden“ oder gar „sehr unzufrieden“ zu sein.
An dieser Stelle ist anzumerken, dass eine objektive Beurteilung des Beziehungsverhältnisses unter Berücksichtigung der Nutzerperspektive im Rahmen dieser Untersuchung nicht geleistet werden kann. Fragt man allerdings unabhängig davon nach der subjektiven Befindlichkeit der SA/SP und bezieht dies auf Ihre Arbeitszufriedenheit insgesamt, zeichnet sich hier ein positives Bild ab.
3.4.4 Methodik und Handlungsorientierungen
Abb. 64 (43): Bitte benennen Sie wesentliche Merkmale professionellen Handelns, die für Sie an Ihrem Arbeitsplatz eine hohe Bedeutung haben. (Mehrfachnennungen; N = 110)
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Die größte Bedeutung wird von den Probanden der „Beziehungsarbeit mit den Klien- ten“ zugesprochen, wie der Gesamtanteil von 22,7% der Nennungen bzw. 86,2% aller Befragten zeigt. An zweiter Stelle folgen mit einem Anteil von jeweils 17,3% bzw. 65,5% zum einen die Aufgabe, „institutionelle Hilfen“ bereitzustellen und zum anderen die „Arbeit mit oder in der Lebenswelt der Klientel“. Mit jeweils 15,5% werden als wichtige Bestandteile professioneller Sozialarbeit von 58,6% der Befragten außerdem die Antwortvorgaben „Anwendung gesetzlicher Bestimmungen“ sowie „Organisations- arbeit“ genannt.
Eine geringere Bedeutung spielen bei der Arbeit der Probanden die „Bereitstellung materieller Unterstützung“ (6,9%) und das „Bemühen um die Verbesserung gesetzgebe- rischer Bestimmungen“ (2,7%). Die Kategorie „Sonstige“ umfasst die Angaben „Inte- ressenvertretung gegenüber Behörden“, „Umgang im Spannungsfeld Nähe-Distanz finden“ und weiterhin die „Vermittlung von außerinstitutionellen Kontakten und Hil- fen“.
Abb. 65 (44): Ganz allgemein, an welchen sozialarbeiterischen Handlungskonzepten und Methoden orientieren Sie sich schwerpunktmäßig bei Ihrer Arbeit? (Mehrfachnennungen; N = 63)
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Weil die Frage nach den Methoden und Handlungskonzepten, an welchen sich die Befragten bei ihrer Arbeit orientieren, offen gestellt wurde, war zu erwarten, dass sich ein ambivalentes Bild ergibt und unterschiedliche Nennungen der Auswertung zu Grunde gelegt werden müssten. So gestaltete sich die Kategorisierung der einzelnen Antworten entsprechend aufwendig.
Neben solchen Nennungen, die im Wesentlichen eher allgemeine Handlungsrichtlinien oder „Orientierungsparadigmen“ beschreiben und in Äußerungen mündeten, die Über- begriffen wie „Selbstbestimmung“ (11,1%), „Hilfe zur Selbsthilfe“ (7,9%), Ressour- cenorientierung“ (7,9%), „Ganzheitlichkeit“ (4,8%) und „Empowerment“ (3,2%) zugeordnet werden konnten, bezogen sich die Probanden zum Teil auch auf konkrete methodische Ansätze.
Dabei entfielen die meisten Nennungen auf Methoden der „Gesprächsfüh- rung/Beratung“ (12,7%) und ferner auf „systemische Methoden“ (9,5%). Diese lassen sich zwar auch überwiegend dem Bereich der Beratung zurechnen, beinhalten aber andererseits meist auch therapeutische Aspekte, weshalb in diesem Fall eine kategoriale Trennung vorgenommen wurde. Weitere Nennungen waren „Case-Management“ (6,3%), der Begriff der „Einzelfallhilfe“ (4,8%) sowie die Nennung von Methoden, die in der Institution selbst entwickelt, erprobt und angewandt werden (3,2%). Eine beson- dere Bedeutung wird auch bestimmten Charaktereigenschaften, Persönlichkeitsmerkma- len und bestimmten „Soft-Skills“ zugeschrieben, so dass dieser Bereich mit 9,3% an dritter Stelle angesiedelt ist (z.B. „Empathie ausdrücken“, „zugewandt sein“, „…offen, klar und direkt…“, „zuverlässig“, „Respekt gegenüber den Menschen…“).
Die Kategorie „Sonstiges“, die mit einem Anteil von 12,7% relativ groß ausgefallen ist, beinhaltet mitunter die Äußerungen „heilpädagogische Orientierung“, „Trauerarbeit“, „Ich schaue genau, was individuell der Einzelne braucht…“, „Beobachtung und Würdigung von Veränderungen“, „Niedrigschwelligkeit“, „Intervention“, „Fall- und Aufgabenabhängig“ und die Wichtigkeit der „Zufriedenheit der Mitarbeiter“.
Abb. 66 (44a): Orientieren Sie sich auch an den folgenden Methoden? (Mehrfachnennungen; N = 26)
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Auf diese Frage antworteten 20 Probanden. Sie zielte darauf ab herauszufinden, inwie- weit sich die Befragten bei Ihrer Arbeit an „professionsfremden“ bzw. nicht genuin sozialarbeiterischen Methoden wie ausdrücklich therapeutischen oder Managementme- thoden orientieren. Die Auswertung zeigt, dass sich 42,3% der Probanden bei ihrer Arbeit an therapeutischen Methoden orientieren und weitere 30,8% Handlungen voll- ziehen, die dem Bereich der Betriebswirtschaft zuzuordnen sind. Unter „sonstige Methoden“ wurden z.B. „Moderation“ und „Kommunikation“ genannt, womit impli- ziert werden kann, dass diese Methoden zwar als wichtig für die Erfüllung der Aufga- ben angesehen werden, aber nicht unbedingt als „rein“ sozialarbeiterische Methode betrachtet werden. Weiterhin gaben 3 Probanden an, sich an keinen weiteren Methoden zu orientieren.
Bezüglich der Frage nach dem Stellenwert therapeutischer Elemente in der praktischen Sozialarbeit spiegeln die Ergebnisse der letzten beiden Abbildungen wieder, dass eine genaue Trennung zwischen Pädagogik und Therapie nicht grundsätzlich möglich zu sein scheint, da zum Beispiel die systemischen Methoden sowie die Gesprächsführungs- inhalte auch „Therapie-Momente“ beinhalten können. Auch im Bereich der betriebs- wirtschaftlichen Methoden ist nicht ganz klar, wo die Probanden hier eine Grenze ziehen. Werden bereits „allgemeine Büroaufgaben“ als charakteristisch betriebswirt- schaftlich betrachtet oder gehören diese grundsätzlich zur Sozialen Arbeit, so dass lediglich besonders spezielle Ansätze wie betriebliches Controlling, Organisationsent- wicklungsaufgaben oder Qualitätsmanagement diesem Bereich zugerechnet werden?
Zumindest konnte im Rahmen dieser Frage bestätigt werden, dass viele der Probanden „fachfremde“ Methoden anwenden und diese auch als solche wahrnehmen, wobei die therapeutischen im Bewusstsein der Befragten eine größere Rolle spielen als die betriebswirtschaftlich geprägten.
Abb. 67 (45): Hat eine ganzheitliche Orientierung in Ihrem Arbeitsfeld Ihrer Meinung nach eine wesentliche Bedeutung für Ihre Arbeit? (N = 29)
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Hier wurde untersucht, welche Bedeutung Ganzheitlichkeitspostulat im Handlungsfeld der Behindertenhilfe zuteil wird. Die Antworten auf die entsprechende Frage zeigen, dass mit insgesamt 89,6% die überwiegende Mehrheit der Probanden eine solche Orientierung als wesentlich erachtet. Lediglich 10,3% implizieren mit der Wahl der Antwortvorgabe „eher nein“, dass Ganzheitlichkeit eine eher untergeordnete Bedeutung für Ihre Arbeit hat. Um herauszufinden, was unter Ganzheitlichkeit verstanden wird und welche Bedingungen vor- bzw. nachteilig für eine ganzheitliche Arbeitsweise sind, wurden den Probanden die Möglichkeit eingeräumt, sich darüber hinaus frei zu dem Thema äußern.
Abb. 68 (45a): Wenn „ja“ oder „eher ja“, inwiefern ist Ganzheitlichkeit realisierbar? (N = 16)
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Wenn Ganzheitlichkeit bei der Arbeit der Probanden einen bedeutenden Faktor darstellt, wird diese meist durch „externe Vernetzung“ realisiert. So gaben 42,1% der Befragten an, dass Ganzheitlichkeit durch die Einbeziehung des direkten sozialen Umfeldes der Klientel verwirklicht wird (z.B. „Mitarbeit mit Angehörigen“, „durch die Einbeziehung der Eltern“) oder andere verfügbare Versorgungsangebote mit einbezogen werden, so dass das Angebot des sozialen Hilfesystems möglichst in seiner Gesamtheit berücksich- tigt werden kann („Absprache mit allen beteiligten Stellen soweit möglich“, „Mitarbeit mit anderen Organisationen“, „hängt von der Kooperation der flankierenden Hilfesys- teme ab“ und „äußere Vernetzung mit anderen Einrichtungen“ ). Die Kategorie beinhal- tet auch übergreifende Äußerungen wie „Absprache mit allen Beteiligten soweit mög- lich“, „Hilfe wird aufgrund der existierenden Gegebenheiten realisiert“ oder „es geht immer um das Herausfinden und Entfalten von Ressourcen“.
Ferner spielen laut Aussagen der Befragten auch die „interne Vernetzung“ eine Rolle („innere Vernetzung“, „durch das Team“, „als Fachdienst der Sozialdienst in unserer Einrichtung) die „Orientierung am Individuum“, „Körper, Seele, Geist…“, „das Indivi- duum in seiner Gesamtheit betrachten“ oder „in meinem Bereich durch das Orientieren am individuellen Eingliederungsplan“). Die Kategorie „Sonstige Angaben“ beinhaltet eher unspezifische Nennungen wie „eingebettet in ein Gesamtkonzept der Hilfepla- nung“, „umfassende Betreuung, Beratung, Begleitung“, oder „systemische Beratung“.
Abb. 69 (45b): Wenn „nein“ oder „eher nein“, wo sehen Sie Hindernisse? (N = 4)
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Obgleich auf die Frage, ob Ganzheitlichkeit für sie eine Bedeutung spielt lediglich 3 Probanden mit „eher nein“ geantwortet haben (siehe Abbildung 67), machten 4 Personen Angaben bezüglich möglicher Hindernisse, die für die Realisierung von Ganzheitlichkeit bedeutsam sind. Dabei bezogen sich zwei Nennungen (50%) auf fehlende finanzielle bzw. zeitliche Ressourcen („…scheitert zum Teil an Finanzierbarkeit“ und „..ist aber manchmal schwer, da für [den] Einzelnen die Zeit fehlt“) und zwei weitere zwei Nennungen (50%) weisen auf eine ungenügende Vernetzung hin („Hindernisse in der schlechten Zusammenarbeit der einzelnen Fachbereiche“ und „scheitert…zum Teil an mangelnder interner und äußerer Vernetzung“).
Abb. 70 (46): Orientieren Sie sich bei Ihrer Arbeit an bestimmten ethischen Richtlinien? (N = 28)
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Fast 9 von 10 Befragten geben an, sich bei ihrer Arbeit an ethischen Richtlinien zu orientieren, wobei 71,4% dies eindeutig bestätigen und 17,9% diese Aussage leicht einschränken („eher ja“: 17,9%). Mit 10,7% entfallen die verbleibenden Antworten auf die Antwortvorgabe „eher nein“, für die sich 3 der 28 antwortenden Probanden ent- schieden. Welche Richtlinien und Werte im Einzelnen als bedeutsam erachtet werden, wurde im Rahmen der nachfolgenden und offen gestellten Frage ermittelt.
Abb. 71 (46a): Wenn ja, an welchen? (Mehrfachnennungen; N = 34)
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Die Mehrzahl der Befragten orientiert sich bei ihrer Arbeit an Werten, die sich im Rahmen der Darstellung einer Kategorie mit den Überbegriffen „Gleich- heit/Wertschätzung“ zuordnen ließen. Signifikante Äußerungen waren zum Beispiel: „Toleranz“, „tolerantes Denken und Handeln“, „Respekt“, „respektvolles Miteinander“, „Respekt vor der Lebenswelt des Gegenübers“, „Achtung“, „Gleichheit“, „jeder Mensch ist gleich“, „es ist normal, verschieden zu sein“, „Individualität lassen, auch wenn sie verrückt ist“, „auch behinderte Menschen sind Menschen wie du und ich“, „Gleichbe- handlung“, „Wertschätzung des Gegenübers“, oder auch „Grenzen achten“.
Mit 29,4% aller Nennungen spielt auch die Wahrung der Menschenwürde eine bedeutende Rolle, wobei diesem Bereich neben den gleich lautenden Antworten auch die Äußerungen „Menschenrecht, Grundgesetz“ sowie „Achtung vor dem Menschen an sich“ zugeordnet wurden. Ferner sind in dieser Kategorie auch die Nennungen „Humanismus“ bzw. „Humanität“ enthalten, da sie einer philosophischen Sichtweise entlehnt sind, die sich an den Interessen, Werten und der Würde des Menschen orientiert und insofern dem hier gewählten Überbegriff entsprechen.
Darüber hinaus wurde neben den Kategorien „christliche Ethik“ (z.B. „christlich- religiöse Grundwerte“, „christliches Menschenbild“) und „Selbstbestimmung“ (hier interpretiert als „haltungsleitendes“ Paradigma; z.B. „selbstbestimmtes Leben ermöglichen“, „auch behinderte Menschen haben das Recht auf Selbstbestimmung und Teilhabe“) auch die Kategorie „Sonstige“ gebildet. Diese enthält Angaben, die sich keiner der gebildeten Kategorien zuordnen ließen („Ganzheitlichkeit“, „Inhalte der Aufklärung“, „an den allgemein gültigen“ und „verantwortungsbewusstes Handeln“).
So zeigt sich insgesamt ein Bild, nach dem ethische Richtlinien in der sozialarbeiterischen Praxis überwiegend als relevant angesehen werden, eine homogene Auffassung der zugrunde liegenden Maßgaben aber nicht eindeutig erkennbar ist.
Abb. 72 (47): Nehmen Sie in Ihrem Arbeitsfeld widersprüchliche Anforderungen wahr, die nicht ohne weiteres miteinander vereinbar sind? (N = 29)
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Ein Drittel der Befragten nimmt hierbei eher keine (24,1%) bzw. überhaupt keine (10,3%) widersprüchlichen Anforderungen wahr, die es zu vereinen gilt. An dieser Stelle soll bereits festgehalten werden, dass die Verneinung dieser Frage nicht zwangs- läufig bedeutet, dass die Doppelrolle der Sozialen Arbeit, einerseits die Klientel zu vertreten und andererseits gesellschaftliche (Normalitäts-)Ansprüche durchzusetzen von den entsprechenden Probanden nicht wahrgenommen wird. So hat keine der hier mit „nein“ oder „eher nein“ antwortenden Personen auch die mit den Fragen zur Konkreti- sierung der Einstellung zu den Funktionen Sozialer Arbeit zwischen Individuum und Gesellschaft (siehe Abbildungen 74-81) verbundenen Aufträge grundsätzlich verneint.
Weiterhin machen knapp zwei Drittel der Befragten die Angabe, in der Praxis zum Teil mit Anforderungen umgehen zu müssen, deren Bearbeitung eine Reflexion und Ausbalancierung widersprüchlicher Interessen erfordert. Dabei schränkten 34,5% diese Aussage ein, indem sie sich für die Antwortvorgabe „eher ja“ entschieden haben. Nachfolgend soll untersucht werden, auf welchen Ebenen solche Konflikte und Widersprüche von den Probanden wahrgenommen werden.
Abb. 73 (47a): Wenn „ja“ oder „eher ja“, welche sind die wichtigsten und wie gehen Sie damit um? (N = 15)
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
15 der Probanden, die zuvor mit „ja“ oder „eher ja“ geantwortet haben nutzten die Möglichkeit, ihre Angabe zu konkretisieren. Sichtbar wurden unterschiedliche Interes- senskonflikte, die sich im Wesentlichen auf den in Abbildung 73 dargestellten Ebenen abspielen. Die Tatsache, dass sich 40% der Befragten auf den Aspekt der Finanzierbar- keit beziehen suggeriert, dass unzureichende finanzielle Ressourcen im Allgemeinen zur Folge haben, dass die Anforderungen durch „immer weniger personelle, finanzielle Möglichkeiten…“ „immer höher…“ werden und der „Klient als Kostenfaktor“ die qualitative Ausgestaltung Sozialer Arbeit oftmals negativ beeinflusst („gute Sozialarbeit versus betriebswirtschaftliches Denken“, „Kostenträger fordert geringe Betreuungszeit, Arbeitgeber/Chef fordert hohe Betreuungszeit“, „finanzielle Möglichkeiten für gut ausgebildetes und qualifiziertes Personal werden nicht zur Verfügung gestellt / unzurei- chende personelle Besetzung“).
Neben der Finanzebene wurden auch „weitere Interessenskonflikte“ geäußert, wobei die Nennungen eine weitere Bildung von Kategorien nicht nahe legten, da sie verschiedene Ebenen umfassten und/oder eher unspezifisch waren (z.B. „Anforderungen der unter- schiedlichen ,Kunden’, Klienten, Berufsbetreuer, Kollegen“, „Interessen der Mitarbei- ter; Interessen der Kunden + gesetzliche Bestimmungen; Einzelfallentscheidung“, ,„Ich versuche einen Mittelweg zu finden oder entscheide“, „tauchen immer mal wieder auf, ich entscheide individuell und es ist nie leicht“ oder auch „… psychisch kranke Eltern mit Kindern“).
So betrachtet ein Großteil der Befragten den Umgang mit Widersprüchen als Bestand- teil der eigenen Arbeit. Dabei beziehen sich die Äußerungen zu einem großen Teil auf die von den Kostenträgern und Arbeitgebern bereitgestellten finanziellen Ressourcen. Dieser Aspekt wird an späterer Stelle noch eingehender betrachtet. Nachfolgend soll das Verhältnis der Befragten zu den Aspekten „Individuum“ und „Gesellschaft“ aus der handlungspraktischen Perspektive näher beleuchtet werden, womit die Intension der Helfenden in den Fokus rückt.
Abb. 74 (48): Ein Teil meines Auftrag ist die Veränderung des Verhaltens der Klienten im Sinne der Gesellschaft/Umwelt. (N = 28)
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Auf der Ebene der Verhaltensänderung zeigt sich ein ambivalentes Ergebnis. So ist etwas mehr als die Hälfte der Befragten (53,5%) der Ansicht, dass sie auch die Aufgabe haben, das Verhalten der Klienten dahingehend zu beeinflussen, als dass es sich gesell- schaftlich vorgegebenen oder vorgelebten Normen angleicht. Etwas weniger als die Hälfte (46,4%) ist nicht oder eher nicht der Ansicht, dass dies Bestandteil ihrer Arbeit ist. Unklar bleibt jeweils, ob die Verhaltensänderung verstanden wird als Hilfe zur Förderung der Lebensbewältigung der Betroffenen, oder ob sie verstanden wird als gesellschaftliche (Norm-)Vorgabe, die Klienten im Sinne eines „Normalmachens“ (vgl. HERRIGER 1997; THEUNISSEN 2000) an bestehende gesellschaftliche Konventionen anzupassen.
Abb. 75 (48a): Wenn „ja“ oder „eher ja“, haben Sie dabei Erfolg? (N = 12)
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Doch unabhängig davon, welche Intensionen jeweils die entsprechenden Zielsetzungen beeinflussen zeigt sich, dass die Mehrheit die Erfüllung dieser Aufgabe laut eigenen Angaben eindeutig (8,3%) oder eher erfolgreich (83,3%) bewältigt. Lediglich ein Befragter gibt an, dabei eher keine Erfolge zu erzielen (8,3%).
Abb. 76 (48b): Wovon hängt der Erfolg Ihrer Meinung nach ab? (Mehrfachnennungen; N = 22)
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Hier zeigt sich, dass der Ansatz der Verhaltensänderung, zumindest bei den Befragten, die diesen als Bestandteil ihrer Arbeit wahrnehmen, weitestgehend nicht der Idee entspringt, die Klienten normativ zu beeinflussen und ihnen ein gesellschaftlichen Normalitätsvorstellungen entsprechendes Verhalten aufzuerlegen, sondern dass z.B. die Eigenarten und Bedürfnisse der Adressaten als wesentliche Faktoren in die handlungs- leitenden Zielsetzungen der eigenen Arbeit mit einbezogen werden und diese letztlich, wie es eine charakteristische Sozialarbeitsphrase in dieser Hinsicht trefflich formuliert, „dort abgeholt werden, wo sie stehen“.
Demgemäß werden bei der Ausgestaltung der Arbeit die Ziele, Bedürfnisse und Mit- wirkungsbereitschaft der Klienten als bedeutsam erachtet, so dass sich insgesamt 59,1% aller Angaben in diese Kategorie einordnen lassen (z.B. „Bereitschaft, Hilfe anzuneh- men“, „von der Motivation der Klientel“, „von der Vorgeschichte bzw. Mitarbeit des Klienten“, „vom freien Willen und der Bereitschaft des Klienten“, „…vom Klienten und seiner Einsicht“).
Ferner wurden in dieser Kategorie auch Antworten berücksichtigt, die sich nicht trennscharf von den individuellen Zielen und der Bereitschaft des Klienten abgrenzen lassen und sich auf das Beziehungsverhältnis zwischen „Profi“ und Klienten beziehen (z.B. „von einer guten Zusammenarbeit, Beziehung“, „von einer stabilen, vertrauensvollen Beziehung zum Klienten“).
Die zweitplatzierte Kategorie „Leistung des Professionellen“ (27,3%) bezieht sich auf handlungskompetenzbezogene Aspekte bzw. die fachlich-qualitative Arbeitsweise der Fachkräfte. Exemplarisch wurden hierbei genannt: „Professionalität der Mitarbeiter“, „…von der eingesetzten Hilfestellung“, „Behinderten Menschen Förderung und Hilfen zu vermitteln“, „von mir und meiner Vermittlung…“ oder „gute Beratung zu leisten“. Weiterhin nannten drei Probanden (13,6%) das soziale bzw. gesellschaftliche Umfeld als erfolgsbestimmende Faktoren (z.B. „von dem sozialen Umfeld der Klientel, „von einem geeigneten Lern- und Übungsumfeld, in dem sich die Klienten probieren kön- nen“; „Teilhabe an der Gesellschaft scheitert oft durch Akzeptanz durch diese“).
Abb. 77 (49): Ein Teil meines Auftrages ist die Veränderung gesellschaftlicher Bedingungen zur Verbesserung der Lebensbedingungen der Klienten. (N = 29)
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Hierbei geht es um die Frage, inwieweit die Befragten es als berufliche Aufgabe betrachten, Einfluss auf makrostrukturelle Bedingungen (z.B Sozialpolitik, Gemeinwesen) auszuüben, um die sozialen Teilhabe- und Integrationsbestrebungen als wichtige Ziele Sozialer Arbeit zu unterstützen und zu forcieren.
Die Tatsache, dass insgesamt nahezu zwei Drittel „ja“ oder „eher ja“ (jeweils 31,0%) der Ansicht sind, dies gehöre zu den Anforderungen des Berufs, zeigt, dass diesem Auftrag eine relativ hohe Relevanz zugesprochen wird. Den Personen, welche hier mit „nein“ (17,2%) oder „eher nein“ (17,2%) antworteten, wurde zudem die Möglichkeit gegeben zu benennen, wer anstelle der Vertreter Sozialer Arbeit dafür zuständig ist, eine Veränderung der gesellschaftlichen Rahmenbedingungen herbeizuführen.
Abb. 78 (49a): Wenn „nein“ oder „eher nein“, warum nicht? Wer ist Ihrer Meinung nach dafür zuständig? (Mehrfachnennungen; N = 15)
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Das Ergebnis zeigt, dass der Politik und in diesem Zusammenhang vor allem der Sozi- alpolitik die Aufgabe zugesprochen wird, solche Rahmenbedingungen zugunsten der Klienteninteressen zu verändern. Dabei wird die Verantwortung allerdings meist nicht grundsätzlich dieser Instanz auferlegt, sondern häufig damit begründet, dass die berufli- chen Rahmenbedingungen einer Wahrnehmung solcher Aktivitäten zuwiderlaufen („wegen Zeitmangel, Politik“, „keine Zeit dafür, Kirchen, Politik“. Ferner enthält diese Kategorie auch Nennungen, welche die Wohlfahrtsverbände mit einbeziehen („Verbän- de in Zusammenarbeit mit Politik“, „die Organisation und die Wohlfahrtsverbände“).
So wird ersichtlich, dass die Verneinung der vorhergehenden Frage nicht zwangsläufig bedeutet, dass der Sozialen Arbeit in dieser Hinsicht jedwede Funktion prinzipiell abgesprochen wird. Neben den eher allgemeinen Aussagen zur Politik wurden weiterhin von zwei Probanden explizit die Kostenträger genannt (11,8%), die einer separaten Kategorie zugeordnet wurden.
Ferner wurde von 2 Probanden angegeben, dass diese Aufgabe weniger eine Aufgabe der im Klientenkontakt stehenden Mitarbeiter sei, sondern eher von der Einrichtungslei- tung zu leisten sei. Hier zeigt sich, dass dieser Auftrag zwar nicht als persönliche Berufsaufgabe betrachtet wird, aber dennoch aus Sicht der Befragten grundsätzlich als Kompetenzbereich der Sozialen Arbeit zugehörig betrachtet wird. Laut zweier weiterer Nennungen (11,8%) ist die Gesellschaft selbst dafür zuständig, sich zu verändern („Gesellschaft“, „alle Gruppen der Gesellschaft“) und ein weiterer Befragter gab an, dass die Bedingungen aus seiner Sicht heraus keiner Veränderung bedürfen („Bedin- gungen sind ok“).
Abb. 79 (49b): Wenn „ja“ oder „eher ja“, haben Sie dabei Erfolg? (N = 15)
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Der Auftrag auf die Gesellschaft einzuwirken scheint weniger von Erfolg gekrönt zu sein als der Arbeitsansatz, direkt Einfluss auf die Lebensweise der Klienten auszuüben, so dass hier laut eigener Aussage niemand eindeutig erfolgreich ist (0%). Gleichwohl sind aber immerhin fast drei Viertel der Meinung, sie wären eher erfolgreich (73,3%). Obgleich das verbleibende Viertel angibt, eher nicht erfolgreich zu sein (26,7%) und die Veränderung gesellschaftlicher Bedingungen mit einigen Schwierigkeiten oder Hinder- nissen in Verbindung zu stehen scheint, lässt sich hier ein insgesamt eher positives Bild zeichnen. Es stellt sich dann die Frage, womit dieser Erfolg begründet wird und welche Bedingungen diesen positiv beeinflussen. Dies konnte im Rahmen der nachfolgend aufgeführten, offen gestellten Frage von den Probanden präzisiert werden.
Abb. 80 (49c): Wovon hängt der Erfolg Ihrer Meinung nach hauptsächlich ab? (Mehrfachnennungen; N = 23)
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Unter der quantitativ am höchsten ausgeprägten Kategorie „gesellschaftliche Bedingun- gen“ (39,1%) wurde eine ganze Bandbreite verschiedener Aspekte allgemeiner Rah- menbedingungen zusammengefasst. Hier enthalten sind zum Beispiel die Angaben „Gesetze“, „Geld“, „Lebensbedingungen“, „Akzeptanz…“ und „Verständnis der Mit- menschen und der Gesellschaft“, „Politische Entscheidungen, Geldzuteilung“ und „finanzielle Mittel“.
Fragt man nach konkreten Handlungsweisen und -strategien zeigt sich, dass ein knappes Viertel der Befragten der Meinung ist, insbesondere Kooperations- und Vernetzungs- leistungen könnten zu der sozialen Integration der Klienten beitragen, sei es in großem Umfang („Dachverbände - Interessensvertretungen haben eher Aussicht auf Erfolg“) oder in einem eher kleinen, dafür aber unmittelbaren Wirkungskreis (z.B. „Soziale Vernetzung, Austausch“, „gute Zusammenarbeit mit Anwälten, Sozialämtern, Kosten- trägern“, „gute Netzwerke und Kooperationspartner“, „Kooperation mit anderen Ein- richtungen“, „in ganz kleinem Rahmen, z.B. Eltern, Kostenträger usw.“).
Ebenso von Bedeutung sind mit 21,7% aller Nennungen verschiedene Faktoren profes- sioneller Handlungskompetenz (z.B. „überzeugende Argumente“, „realistische Heran- gehensweise“, „Überzeugungskraft in Widerspruchsverfahren“, „Engagement in der Einrichtung“). Auch wird Öffentlichkeitsarbeit besondere Möglichkeit der Einfluss- nahme betrachtet, wenn auch mit einem eher niedrigen Gesamtanteil aller Nennungen (z.B. „gute Öffentlichkeitsarbeit als Einrichtung“, „Infoarbeit“, „Transparenz der eigenen Arbeit in der Gesellschaft“).
Abb. 81 (50): Welcher der beiden Aufträge hat für sie die höhere Bedeutung? (N = 23)
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Fragt man direkt danach, welcher der zuletzt diskutierten Aufträge für die Probanden eine höhere Relevanz aufweist, ergibt sich ein Bild, wonach bei einer direkten Gegen- überstellung der „Veränderung gesellschaftlicher Bedingungen“ eine wesentlichere Rolle zugeteilt wird als dem Ansatz der „Veränderung des Verhaltens für mehr Selb- ständigkeit“ (=Äußerung eines Probanden), die im Rahmen der Fragestellung überspitzt als „Anpassen des Klienten“ bezeichnet wurde (26,3% vs. 4,3%). Unabhängig davon jedoch ist die Mehrheit der Ansicht, dass beide Ausdruckformen Sozialer Arbeit in gleichem Maße bedeutsam sind und bei der Erfüllung der beruflichen Anforderung berücksichtigt werden müssen.
Verschiedene Hinweise untermauern die Einstellungen der Probanden, weshalb einige signifikante Äußerungen nachfolgend exemplarisch aufgeführt werden sollen. So merkten einige der Probanden, die sich für eine Gleichbehandlung beider Faktoren ausgesprochen haben, darüber hinaus z.B. an: „es ist immer alles geben und nehmen, es erfordert Zusammenarbeit und Kompromisse“, „weil nur durch gegenseitiges Annähern eine allgemeine Veränderung möglich scheint“, „es gilt ein Gleichgewicht zu realisieren zwischen dem gesellschaftlichen Anspruch und der Lebenswirklichkeit der Klientel“ oder „kann nur gelingen, wenn sich beide aufeinander zubewegen“ (50a).
Auch einige Befragte, die einer Veränderung der gesellschaftlichen Bedingungen höhere Priorität einräumen, haben sich darüber hinaus zu der Fragestellung geäußert. Signifikante Äußerungen waren hier z.B. „es gilt nicht, einen Menschen an ein beste- hendes System anzupassen; die Gesellschaft muss laut Gleichbehandlungsgesetz für gleiche Bedingungen sorgen“, „Behinderung ist dauerhaft und lässt sich nicht anpassen, darum gilt es, passgenaue Hilfen zu etablieren…“, „Veränderung gesellschaftlicher Bedingungen nutzt den Klienten und der Sozialen Arbeit - mehr Akzeptanz!“, „dass Menschen mit Behinderung auffallen, lässt sich nicht grundsätzlich ändern; würde man sie besser integrieren, könnte die Gesellschaft besser damit umgehen“.
Abb. 82 (51): Haben Sie in Ihrem Handlungsfeld schon einmal „Machtverhältnisse“ wahrgenommen, denen Sie eher kritisch gegenüberstehen? (N = 28)
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Hier wurde der Machtaspekt näher thematisiert (vgl. STAUB-BERNASCONI 1995). Auf die Frage, ob die Probanden in ihrem Handlungsfeld schon einmal Machtverhältnisse wahrgenommen haben, denen sie eher kritisch gegenüberstehen, antworteten mehr als die Hälfte der Befragten eindeutig mit „ja“ (53,6%) und weitere 17,9% mit „eher ja“. Ferner nehmen insgesamt 28,6% der Befragten solche Machtaspekte eher nicht (17,9%) oder überhaupt nicht (10,7%) wahr.
Um zu ergründen, auf welche Ebenen sich diese Angaben im Einzelnen beziehen, bzw. welche Bandbreite mit den Angaben abgedeckt wird, konnten die Probanden ihre Angabe im Rahmen einer offen gestellten Frage konkretisieren.
Abb. 83 (51a): Wenn „ja“ oder „eher ja“, wer übt aus Ihrer Sicht negative Macht aus? (Mehrfach- nennungen; N = 23)
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Dabei werden insbesondere die „Behörden und Kostenträger“ sowie die „Leitungsebene“ der Einrichtung als „negative Mächte“ wahrgenommen, so dass diese mit einem Anteil von jeweils 26,1% insgesamt mehr als die Hälfte aller Nennungen betreffen. Wahrgenommen wird außerdem auch die Ebene der Interaktion mit den Klienten, so dass 13,3% der Nennungen sich darauf beziehen, dass auch die ungleiche Beziehung auf ihre behindernden Machtanteile reflektiert werden muss.
Drei Probanden verweisen auf Probleme, die sich auf die Zusammenarbeit der Mitarbeiter in den Einrichtungen beziehen. Hierbei wurden zum Beispiel „unkollegiale Kollegen“ und „Machtgerangel und Mobbing unter den Kollegen“ kritisiert. Unter der Kategorie „Sonstige Instanzen“ wurden die Nennungen „gesetzliche Betreuerinnen“, „schlecht kooperierende Ärzte“, „pflegende Angehörige“ sowie die unspezifische Angabe „Seilschaften“ zusammengefasst.
Abb. 84 (51b): Wenn „ja“ oder „eher ja“, sehen Sie Möglichkeiten dazu, solche behindernden Mächte zu beeinflussen? (N = 19)
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Die eigenen Möglichkeiten, Begrenzungsmacht auszuüben und ungleichen Machtgefällen entgegenzuwirken wird tendenziell eher negativ beurteilt, so dass insgesamt 57,9% der Befragten der Ansicht sind, sie könnten nichts (10,5%) oder nur sehr begrenzt (47,4%) etwas dagegen ausrichten. Gleichwohl sind auch mehr als zwei Fünftel der Ansicht, sie hätten teilweise (26,3%) oder auch eindeutig (15,8%) die Möglichkeit, Einfluss auf behindernde Machtverhältnisse auszuüben.
Abb. 85 (51c): Gehört es zu Ihren Aufgaben, solche behindernden Mächte zu beeinflussen? (N = 23)
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Zum Abschluss wurde die Frage behandelt, ob die Probanden es grundsätzlich über- haupt als berufliche Aufgabe betrachten, erkannte „Behinderungsmächte“ in irgendeiner Weise zu beeinflussen. Das Bild ist ambivalent. So sind 52,2% der Befragten „ja“ (17,4%) oder „eher ja“ (34,8%) der Ansicht, dass dies zu ihren Aufgaben gehört, wäh- rend 47,8% die Frage eingeschränkt (39,1%) oder eindeutig (8,7%) verneinen.
Es ist zu hinterfragen, was die Probanden im Einzelnen mit dem Machtbegriff assoziie- ren, so dass auch die Möglichkeit in Betracht gezogen werden muss, dass bestimmte Ebenen möglicherweise ausgeblendet werden. So liegt es z.B. nah, dass ähnlich zu den Ergebnissen der Frage 49 (siehe Abb. 77) auch hier fehlende zeitliche/finanzielle Ressourcen oder der Verweis auf andere dafür zuständige Instanzen das Ergebnis möglicherweise insofern beeinflusst haben, als dass der Machtbegriff eher auf die Gesellschaftsebene bezogen interpretiert wurde. Zumal die Mehrzahl der Probanden, die zuvor eine Einflussnahme auf die gesellschaftlichen Bedingungen abgelehnt haben und dies mit den oben stehenden Argumenten begründeten, sich auch hier für die Antwortvorgaben „eher nein“ und „nein“ entschieden. Abgefragt wurde dies jedoch nicht, weshalb diese Rückschlüsse lediglich spekulativ bleiben.
Abb. 86 (52): Was verstehen Sie bei Ihrer Arbeit unter einem Berufserfolg? (Mehrfachnennungen; N = 47)
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Einen Berufserfolg können die meisten Probanden laut eigenen Angaben dann ver- zeichnen, wenn die Situation der Klienten erfolgreich verbessert werden kann und eine hohe Klientenzufriedenheit erreicht wird (jeweils 23,4%). Genannt wurde dabei z.B. „Wohlbefinden…“ oder „Zufriedenheit der Klienten“, „Alltag erleichtern“, „Integration in die Arbeitswelt“, „Auszug aus der Einrichtung“ oder „Integration des Klienten in die Gesellschaft“.
Analog zu dem aktuellen, und z.B. im Rahmen der Leistungsvereinbarungen zwischen Einrichtungen und Kostenträgern vorherrschenden, Verständnis von Qualität bei der Beurteilung sozialer Dienstleistungen, nach welchem nicht allein die Ergebnis- sondern auch die Prozessqualität als wesentlicher Indikator für eine realistische Erfolgsmessung herangezogen wird (vgl. z.B. FRESE 2000, S. 104-125), lässt sich ein Teil der Angaben auch dieser Kategorie zuordnen (wobei die Äußerungen nicht gleichlautend waren, sondern eher allgemeiner Natur, z.B. „optimale Hilfen zur Verfügung stellen“ oder „Kostenzusagen per Widerspruch zu gewinnen“).
Ferner erleben die Befragten Erfolge, wenn sie gesetzte Ziele erreichen, wobei hier solche Antworten berücksichtigt wurden, die sich weniger auf spezifische Zielsetzungen beziehen, z.B. „ein geplantes Ziel erreicht zu haben“, „Das erreichen auch kleiner Ziele“ oder „wenn positive Veränderungen sichtbar sind“ oder „effektiv zu helfen und zu beraten“. Weitere 7 Probanden gaben an, dass auch teaminterne Faktoren zu ihrem persönlichen Berufserfolg beitragen, z.B. „gute Teamarbeit“, „Zufriedenheit und Konti- nuität bei den Mitarbeitern“ oder „gutes Verhältnis zu den Mitarbeitern, Vertrauen“.
Abb. 87 (53): Wie zufrieden sind Sie mit Ihrem Berufserfolg insgesamt? (N = 27)
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Der tatsächliche Zufriedenheitsgrad erscheint alles in allem sehr hoch, da insgesamt 77,8% der Befragten äußern, „sehr zufrieden“ (7,4%) bzw. „zufrieden“ (70,4%) zu sein und weitere 22,2% „durchaus noch zufrieden“ sind und sich eher dem mittleren Bereich zuordnen. Obgleich Erfolge in der Sozialen Arbeit naturgemäß schwieriger festzustellen sind und positive Ergebnisse sich oftmals nicht unmittelbar präsentieren, vermitteln die Ergebnisse der Studie hier ein überwiegend positives Bild.
Abb. 88 (54): Ist Ihnen die Reflexion Ihrer Arbeit mit anderen wichtig? (N = 29)
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Die Reflexion der eigenen Arbeit mit anderen ist erwartungsgemäß allen Probanden wichtig, so dass hier niemand mit „nein“ oder „eher nein“ antwortete und 20,7% mit „eher ja“ bzw. 79,3% der Probanden mit „ja“. Weil aber eine positive Beurteilung der Relevanz nicht zwangsläufig bedeutet, dass die Reflexion der Arbeit in der Praxis auch in ausreichender Weise stattfindet, wurde außerdem ermittelt, ob aus Sicht der Befragten auch genügend Gelegenheiten dafür vorhanden sind.
Abb. 89 (55): Haben Sie nach Ihrer Einschätzung genügend Gelegenheiten, Ihre Arbeit mit ande- ren zu reflektieren? (N = 29)
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
79,3% der Befragten sehen keine (44,8%) oder keine bemerkenswerten (34,5%) Defizi- te in Bezug auf die Anzahl der Gelegenheiten zur Reflexion. Dennoch lässt immerhin ein Fünftel erkennen, dass die Situation in ihrem Arbeitsfeld weniger zufrieden stellend ist. So beantworteten jeweils 10,3% der Probanden diese Frage mit „eher nein“ bzw. „nein“.
Abb. 90 (55a): Wenn „ja“ oder „eher ja“, mit wem reflektieren Sie Ihre Arbeit? (N = 60)
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Wenn die Arbeit reflektiert wird, geschieht dies meist mit dem Kollegen bzw. im Team (38,3%). Bemerkenswert ist, dass an zweiter Stelle das private Umfeld genannt wird (18,3%) und andere fachliche Reflexionsmöglichkeiten weniger häufig anzutreffen sind. So gaben nur 10 Probanden bzw. ein Drittel externe Fachleute an (13,3%), 6 Probanden „Vorgesetzte“ (10,0%) und 5 Probanden nannten „SA/SP aus anderen Institutionen“ (8,3%), was nahe legt, dass wichtige Reflexionsmethoden wie Supervision oder kollegi- ale Beratung in der Praxis eine eher untergeordnete Rolle zu spielen scheinen.
Fachliteratur wird von der Mehrheit der Befragten nicht herangezogen (8,3%), so dass es hier scheint, dass einer theoretischen Auseinandersetzung kein besonders hoher Praxisnutzen zugeschrieben wird.
3.4.5 Makrostrukturelle Rahmenbedingungen
Die folgenden Fragen beschäftigen sich im weitesten Sinne mit dem öffentlichen Ansehen der Sozialen Arbeit, ihren gesellschaftlichen Rahmenbedingungen sowie verschiedenen Möglichkeiten der Einflussnahme wie Qualitätsmanagement, Öffentlich- keitsarbeit u. a.
Abb. 91 (56): Ist Ihnen persönlich die Anerkennung Ihrer Arbeit wichtig? (N = 29)
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Die Anerkennung der eigenen Arbeit ist allen Befragten wichtig. So haben sich 62,1% für die Antwortvorgabe „ja“ entschieden und 37,9% für „eher ja“. Niemand antwortete mit „eher nein“ oder „nein“, so dass sich hier ein relativ homogenes Bild zeigt. Doch wird die hohe Bedeutung, die der einer Bestätigung der persönlichen Leistungen zugeschrieben wird, auch von der Realität bezeugt?
Abb. 92 (57): Haben Sie das Gefühl, dass Ihre Arbeit von Außenstehenden wertge- schätzt wird? (N = 28)
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Hier offenbaren sich Diskrepanzen zwischen Wunsch und Wirklichkeit, so dass immer- hin ein Viertel der Probanden das Gefühl hat, ihre Arbeit würde von Außenstehenden eher nicht wertgeschätzt. Gleichzeitig haben 60,7% „eher ja“ und 14,3% eindeutig „ja“ das Gefühl, dass dies der Fall ist, so dass sich im Vergleich zu vorhergehenden Frage hier eine relative Abweichung in die „unteren“ Bereiche beobachten lässt. Angesichts des in der Literatur häufig beklagten Imageproblems der Sozialen Arbeit (vgl. THIERSCH 2002; SCHILLING 1997; SCHMID 2005) allerdings ist das Ergebnis insgesamt überra- schend positiv.
Ferner haben die 7 Befragten, welche eher nicht davon ausgehen, dass die Soziale Arbeit würde von Außen wertgeschätzt wird, die Möglichkeit genutzt Gründe zu be- nennen, die das öffentliche Bild der Sozialen Arbeit aus ihrer Sicht negativ beeinflus- sen. Die Antworten führten dies sowohl auf Fremdzuschreibungen durch Außenstehen- de zurück als auch auf Unzulänglichkeiten bei der Darstellung Sozialer Arbeit in der Öffentlichkeit.
Signifikante Begründungen waren z.B. „Vorurteile und mangelndes Wissen“, „gesell- schaftliche und falsch geprägte Sichtweise (,Berufskaffeetrinker’)“, „in der Intoleranz der Gesellschaft“ oder „Unterschätzung des Wertes von Prävention“, „Außenstehende wissen nicht genau, was die Soziale Arbeit macht. Für sie sieht es so aus, als könnten die Arbeit auch Professionelle erledigen“, sowie „Sozialarbeiterisches Handeln ist gesamtgesellschaftlich gesehen nicht ausreichend etabliert und bekannt“. Weiterhin gab ein Proband an, „Es gibt oft anerkennende Worte von Mitmenschen in Bahn, Freizeit etc., aber der Beruf des SA/SP wird im Gegensatz zu anderen Berufen gering ent- lohnt…“. Außerdem stellt ein Proband fest, dass sich “SA/SP mit Menschen beschäfti- gen, die selbst kein hohes Ansehen genießen“ (vgl. dazu auch SCHILLING 1997, S. 324).
Abb. 93 (58): Ist das öffentliche Ansehen/der Status der Sozialen Arbeit Ihrer Meinung nach für die Berufsgruppe der SA/SP wichtig? (N = 29)
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abschließend sollte hier ermittelt werden, ob die Probanden dem öffentlichen Ansehen eine bedeutende Funktion für die Berufsgruppe der SA/SP zuschreiben.
Dabei sind mehr als zwei Drittel der Probanden der Ansicht, dass das öffentliche Anse- hen bzw. der Status der Sozialen Arbeit für die Berufsgruppe von Bedeutung ist (69,0%). Weitere 27,6% schränkten diese Aussage ein, indem sie sich für die Antwort „eher ja“ entschieden. Weiterhin ist eine Person der Meinung, dass dies eher nicht der Fall sei (3,4%). Bei einem Vergleich zwischen den Antworten auf diese Frage und den Ergebnissen aus Frage 56 (Abbildung 91) zeigt sich, dass das öffentliche Ansehen der Berufsgruppe einen ähnlichen Stellenwert besitzt, wie eine Anerkennung des eigenen beruflichen Handelns.
Abb. 94 (59): Werden SA/SP in Ihrer Einrichtung tendenziell eher eingestellt oder abgebaut? (N = 29)
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Hier zeigt sich, dass sich die Situation auf dem Arbeitsmarkt im Bereich der Behinder- tenhilfe (zumindest in Hannover) tendenziell leicht zu verschlechtern scheint, obgleich die überwiegende Mehrheit angibt, dass sie die Situation als „gleich bleibend“ erlebt (62,1%). So gibt mehr als ein Viertel der Befragten an, dass entsprechende Stellen „eher abgebaut“ werden (27,6%), wohingegen lediglich 10,3% anführen, dass SA/SP „eher eingestellt“ werden.
Auf die im Anschluss daran gestellte offene Frage (59a), woran dies nach Meinung der Befragten liegt, antworteten 18 Probanden. Von den Personen, welche die Antwortvor- gaben „eher abgebaut“ oder „eher gleich bleibend“ gewählt haben, begründeten alle den Zustand mit der finanziellen und/oder politischen Situation (z.B. „Aus Kostengründen“, „Finanzlage der Region“, „Geldmangel“, „blinde Sparwut des öffentlichen Dienstes“, „zu teuer im Vergleich zu alternativen Berufsgruppen“, „festgelegter Betreuungsschlüs- se“ sowie „Sozialarbeiter sind Luxus. Warm, satt und sauber geht vor.“). Ferner wurde angemerkt, die Soziale Arbeit besitze „keine Lobby“ und dass in der entsprechenden Einrichtung „Sozialarbeiter im Leitungsteam eingesetzt (sind)“ und „dieses weitestge- hend stabil (bleibt)“.
Zwei der drei Befragten, in deren Einrichtungen auch neue Stellen geschaffen werden, begründen dies damit, dass „Nachfrage und Bedarf“ da seien, bzw. der Bedarf weiterhin steige und stationäre Leistungen teuer seinen. Ein Weiterer merkte an, der neue Leiter sähe die Notwendigkeit dazu.
Abb. 95 (60): Reichen die finanziellen Ressourcen in Ihrem Arbeitsfeld insgesamt aus? (N = 29)
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Hier sollte eine Einschätzung darüber abgegeben werden, ob die finanziellen Mittel nach Meinung der Befragten für ihr Arbeitsfeld insgesamt ausreichen. Dabei sind insgesamt 34,4% „ja“ (10,3%) oder „eher ja“ (24,1%) der Ansicht, dass dies der Fall ist. Weiterhin gibt ein etwas größerer Teil an, die Mittel würden eher nicht (31,0%) bzw. absolut nicht 10,3% ausreichen. Das verbleibende Viertel der Befragten entzog sich einer genauen Positionierung und gab an, das die Situation nicht adäquat von ihnen beurteilt werden könne (24,1%).
Abb. 96 (60a): Sehen Sie Möglichkeiten, Einfluss darauf zunehmen, welche Ressourcen zur Erfül- lung Ihrer Aufgaben durch die Geldgeber bereitgestellt werden? (N = 29)
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Lediglich zwei von 29 Personen sehen Möglichkeiten, Einfluss auf die Bereitstellung bzw. Verteilung benötigter Ressourcen nehmen zu können, wobei jeweils eine von ihnen mit „ja“ bzw. „eher ja“ geantwortet hat (je 3,4%). Insgesamt 93,1% sehen diese Möglichkeit nicht. Allerdings wird diese Ansicht von zwei Dritteln (65,5%) nicht verabsolutiert, sondern durch die Antwortvorgabe „eher nein“ leicht abgeschwächt.
Abb. 97 (60b): Wenn „nein“ oder „eher nein“, wer sollte Ihrer Meinung nach mehr Einfluss auf die Verteilung finanzieller Mittel ausüben? (N = 9)
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Von den Personen, die zuvor keine oder eher keine Möglichkeiten gesehen hat, auf die Verteilung der finanziellen Ressourcen Einfluss nehmen zu können, antworten insge- samt 9 Personen (8x „nein“; 1x „eher nein“). Dabei sind 44,0% der Ansicht, dass eine entsprechende Einflussnahme vom Sozialwesen (im weitesten Sinne) ausgehen müsse („die einzelnen Institutionen z.B. Werkstätten“, „die sozialen Berufsgruppen“, „Sozial- wirte“ sowie „Wohlfahrtsverbände“). Drei weitere Befragte (33,3%) sind der Meinung, dass die Gesellschaft oder die Betroffenen selbst mehr in solche Verteilungsprozesse involviert werden müssten („alle Bürger“, „die Bürger“, „die unmittelbar Betroffenen“). Zwei weitere Äußerungen legen die Zuständigkeit in die Hände der Politik („Politik“,
„Politiker“), wobei einer davon darauf hinweist, dass das „System falsch“ sei, womit der Bedarf einer Verbesserung desselben impliziert werden kann.
Abb. 98 (61): Nehmen Sie insgesamt ein Kompetenz- oder Legitimationsproblem auf der Seite der Sozialen Arbeit wahr? (N = 27)
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Inwieweit ist die Soziale Arbeit aus Sicht der Probanden möglicherweise selbst an ihrem öffentlichen Bild beteiligt? Eine eindeutige Tendenz ist auf die entsprechende Frage nicht zu erkennen, aber mehr als die Hälfte (51,8%) nimmt ein Kompetenz- oder Legitimationsproblem auf der Seite der Sozialen Arbeit wahr („ja“= 25,9%; „eher ja“ = 25,9%), wohingegen insgesamt 48,1% ein solches Defizit nicht wahrnehmen („nein“ = 11,1%; „eher nein“ = 37,0%). Um das Ergebnis besser daraufhin überprüfen zu können, was die Befragten unter einem Kompetenz- bzw. Legitimationsproblem verstehen und womit sie ihre Aussage begründen, wurde darüber hinaus eine offene Frage dazu gestellt.
Abb. 99 (61a): Woran liegt dies Ihrer Meinung nach? (N = 20)
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Die Mehrzahl der Befragten führt die Schwierigkeiten der Legitimation Sozialer Arbeit auf verschiedene Vorurteile in der Öffentlichkeit, ein mangelndes öffentliches Ver- ständnis von Sozialer Arbeit, die Darstellbarkeit und weitere politisch-gesellschaftliche Gründe zurück. Exemplarisch sollen dazu einige weitere Aussagen zitiert werden:
„betriebswirtschaftliche Überlegungen“, „politische Interessen“, „kein klarer gesetzlicher Auftrag“, „SA ist nicht ,produktiv’, sie bringt nichts ein“, „andere Professionen machen Soziale Arbeit ,mit’“, „Unterschätzung von Prävention“, „weil SA/SP schwer sichtbar zu machen ist im Sinne von Kalkulation“ sowie die Feststellung, „dass Soziale Arbeit als notwendiges Übel ausgeführt werden muss“.
5 Probanden (25,0%) merken an, dass die aktive, öffentlichkeitswirksame Darstellung der Sozialen Arbeit Defizite aufweist (z.B.: „Soziale Arbeit profiliert sich nicht in der Öffentlichkeit“, „SA/SP ist nicht gut organisiert“, „mangelnde Öffentlichkeitsarbeit“), und dass außerdem „Kompetenzprobleme durch zu wenig Selbstreflexion im Studium“ entstehen würden.
In diesem Zusammenhang sind die bereits mehrfach angedeuteten Aspekte Ö ffentlich- keitsarbeit, berufliche Organisation sowie Qualit ä t (vgl. z.B. FRESE 2000; MERCHEL 2005) von besonderem Interesse, weshalb diese im Rahmen der Befragung inhaltlich genauer spezifiziert wurden und nachfolgend im Einzelnen dargestellt werden sollen.
Abb. 100 (62): Betreibt die Einrichtung, in der Sie arbeiten, Öffentlichkeitsarbeit? (N = 29)
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Fragt man, ob in den Einrichtungen überhaupt irgendeine Form von Öffentlichkeitsar- beit betrieben wird, zeigt sich zunächst ein positives Bild, da 93,1% angeben, dass dies bei ihnen der Fall ist, wohingegen lediglich 2 Befragte diese Frage verneinten (6,9%). Um zu einem qualitativ aussagekräftigeren Ergebnis gelangen zu können, stellt sich aber darüber hinaus die Frage, welche Art von Öffentlichkeitsarbeit dabei im Einzelnen geleistet wird.
Abb. 101 (62a): Wenn „ja“, welche Art von Öffentlichkeitsarbeit? (Mehrfachnennungen; N = 55)
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Die am meisten verwendeten Medien zur Darstellung der Einrichtung bzw. der eigenen Arbeit(-sweise) sind Broschüren, Flyer und Internetauftritte, auf welche sich anteilig 42,6% aller Nennungen berufen (entspricht 89,7% aller Befragten).
Etwas mehr als ein Drittel der Antworten beziehen sich auf die „Vernetzung mit ande- ren Institutionen“, so dass auf der Grundlage von 21 Stimmen insgesamt 72,4% der Befragten in einer Einrichtung beschäftigt sind, die sich dahingehend engagiert. Ferner werden auch „lokale und regionale Medien“ genutzt - mit einem Wert von 13,1% allerdings mit einigem Abstand im Vergleich zu den erstgenannten Schwerpunkten (= 27,0% der Befragten).
Die unter der Kategorie „Andere“ zusammengefassten Arten von Öffentlichkeitsarbeit sind im Einzelnen: „Vorträge“ bzw. „Fachtagungen“, „Tag der offenen Tür“, „Weich- nachtsbasar“, „Stadtfest-Teilnahme“ bzw. „Straßenfeste“, „persönliche Kontakte“ sowie „Supervision“.
Überregionale Medien werden laut Angaben der Probanden überhaupt nicht genutzt, weshalb hier die Vermutung nahe liegt, dass einer Öffentlichkeitsarbeit, die über die Eigenwerbung und Angebotsbeschreibung der Einrichtung hinausgeht, kaum Aufmerk- samkeit geschenkt wird. Dies soll anhand der nächsten Frage genauer untersucht wer- den.
Abb. 102 (62b): Geht die Öffentlichkeitsarbeit über die Eigenwerbung und Angebotsbeschreibung der Einrichtung hinaus? (N = 28)
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Dabei gibt etwa zwei Drittel an, dass die Öffentlichkeitsarbeit nicht über eine Darstellung des Leistungsangebotes hinausgeht (64,3%), während dies bei mehr als einem Drittel bzw. immerhin 35,7% der Fall zu sein scheint.
Abb. 103 (62c): Wenn „ja“, was unterscheidet sie inhaltlich davon? (Mehrfachnennungen; N = 7)
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Die Grenze zu einer rein einrichtungsbezogenen Öffentlichkeitsarbeit wird von vier Probanden (57,1%) bei einer stärkeren Betonung des Austausches mit der Öffentlichkeit gezogen (z.B. „es geht auch darum, ein Selbstverständnis im Umgang mit Menschen mit Behinderung im öffentlichen Umgang zu erzielen, unabhängig vom Erfolg der Einrichtung“, „Teilnahme am gesellschaftlichen Leben in der Gemeinde“, „Darbieten eigener Aktivitäten; Verlosungen auf Festen“, sowie „Nachbarschaftsarbeit“).
Weitere Nennungen, die sich eher auf die Fachöffentlichkeit beziehen (42,9%), waren „konstruktive Ergebnisse der Arbeitskreise“, „Vernetzung“ und die „Beratung von anderen Einrichtungen“.
Abb. 104 (63): Ist Öffentlichkeitsarbeit in sozialen Einrichtungen eine Aufgabe der SA/SP? (N = 26)
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Diese Frage zielte darauf ab herauszufinden, ob Öffentlichkeitsarbeit als originärer Bestandteil Sozialer Arbeit betrachtet wird. Dabei ist die Mehrheit der Befragten „ja“ (19,2%) und „eher ja“ (61,5%) der Meinung, dass dies der Fall ist, was in etwa einem Anteil von vier Fünftel der befragten Personen entspricht. Das verbleibende Fünftel (insgesamt 19,2%) ist eher nicht (11,5%) bzw. nicht (7,7%) dieser Meinung. Im Rahmen einer offen zu formulierenden Begründung haben 17 Probanden die Möglichkeit genutzt, ihre Ansicht frei zu konkretisieren.
Abb. 105 (63a): Begründen Sie bitte Ihre Meinung. (Mehrfachnennungen; N = 16)
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Mit fast einem Drittel (31,3%) aller genannten Begründungen für eine von der Sozialen Arbeit selbst durchgeführte Öffentlichkeitsarbeit untermauern die meisten Probanden ihre Ansicht mit dem Argument, dass die Berufsgruppe der SA/SP die nötige inhaltliche Kompetenz dafür besitzt und für ihre professionellen Belange selbst einstehen sollte („die Professionellen können ihre Arbeit glaubwürdiger vertreten“, „Die SA/SP sind diejenigen, die direkt mit der Aufgabe zu tun u. dadurch das meiste zu sagen haben“, bestes Wissen über die Praxis der Sozialen Arbeit“, die Fähigkeit der „Darstellung von Problemlösungen und Situationen“ sowie „Praxiserfahrung“).
Zu jeweils gleichen Teilen (je 18,8%) sprechen sich einige Probanden dafür aus, die Soziale Arbeit hätte einen Aufklärungsauftrag zu erfüllen - zum einen gegenüber der Gesellschaft („öffentlich präsentieren, um Notwendigkeiten deutlich zu machen“, „Normalisierung“ als Aufgabe der Sozialen Arbeit und „um unsere Arbeit dazustellen, zu präsentieren“, „Für das Beschaffen von Finanzen, Spenden etc.) und zum anderen gegenüber der Klientel („keine Auslese durch Nicht-Information“, „nur, wenn das Angebot bekannt ist, kann es auch genutzt werden“ und „damit Menschen mit Behinderung erfahren, wo und wie sie leben können“).
Weiterhin werden öffentlichkeitswirksame Aufgaben als Aufgaben Sozialer Arbeit betrachtet, weil die Fachkräfte durch den direkten Kontakt zu der Lebenswelt der Klientel die unmittelbare Möglichkeit dazu haben und deswegen dafür prädestiniert sind (18,8%; z.B. „weil die eben dort arbeiten“ und die Soziale Arbeit „Anlaufstelle für die Bürger“ ist).
Darüber hinaus wurde von vier Probanden begründet, warum sie Öffentlichkeitsarbeit grundsätzlich eher nicht bzw. nicht als Aufgabe Sozialer Arbeit betrachten. So werden von drei Befragten andere Berufsgruppen als besser geeignet erachtet („Marketingfach- leute sind besser“, „kann sie, aber es gibt auch andere Berufsgruppen die dafür ausge- bildet sind“, „Marketingfachleute sind besser, aber sie sollten mit SA/SP kooperieren“). Ein Proband erwähnte, dass „der professioneller Umgang mit Me- dien/Spendenmarketing…“ nicht „…originäre Aufgabe“ der Sozialen Arbeit sei.
Abb. 106 (64): Für die Soziale Arbeit ist eine Gewerkschaft/ein Berufsverband von großer Bedeutung. (N = 27)
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Neben der Öffentlichkeitsarbeit wird auch die gewerkschaftliche Organisation der Sozialen Arbeit als bedeutsam für die Berufsgruppe erachtet, so dass insgesamt 74,0% diese Frage bejahen bzw. eher bejahen (jeweils 37,0 %). Lediglich ein knappes Viertel ist eher nicht bzw. nicht dieser Ansicht, wobei 22,2% der Probanden hier die Antwort- möglichkeit „eher nein“ wählten und diesem Faktor seine Bedeutung nicht grundsätzlich abzusprechen scheinen.
Abb. 107 (65): Ich bin Mitglied in einer Gewerkschaft/einem Berufsverband. (N = 28)
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Obgleich der besseren Selbstorganisation in Form gewerkschaftlicher oder verbandlicher Zusammenarbeit von drei Vierteln der Probanden eine hohe Bedeutung zugeschrieben wird, sind lediglich 35,7% Mitglied in einer solchen Organisation und dadurch aktiv an einer Verbesserung der diesbezüglichen Situation beteiligt. Zwei Drittel bzw. 64,3% verneinten die entsprechende Frage, so dass sich auch im Rahmen der vorliegenden Untersuchung die mangelhafte gewerkschaftliche Selbstorganisation der Sozialen Arbeit offenbart (vgl. dazu auch RACKE 2003).
Abb. 108 (65a): Wenn „ja“, in welchem? (N =10)
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Drei Fünftel der gewerkschaftlich organisierten Probanden (60,0%) sind Mitglied in der Gewerkschaft „Vereinigte Dienstleistungsgesellschaft“ („ver.di“), welche laut eigenen Angaben mehr als 1.000 verschiedene Berufsgruppen betreut. Ferner geben 30,0% der Befragten an, Mitglied im „Deutschen Berufsverband für Soziale Arbeit e.V“. („DBSH“) zu sein, der sich laut eigenen Angaben als Berufsverband und Gewerkschaft speziell für soziale Berufe wie Sozialpädagogen/Sozialarbeiter, Heilpädagogen oder Erzieher versteht. In Anbetracht der Tatsache, dass ver.di durch die Vereinigung ver- schiedener Gewerkschaften entstanden ist und mit 2,4 Millionen Mitgliedern als größte freie Einzelgemeinschaft der Welt gilt, und der DBSH lediglich etwa 6.000 Mitglieder zählt, zeigt sich im Rahmen dieser Befragung eine durchaus bemerkenswerte Relation.
Obgleich hier also der Großteil ver.di-Mitglied ist, beträgt das Verhältnis zwischen DBSH-Mitgliedern gegenüber ver.di-Mitgliedern nach dieser Studie 1 : 2, wohingegen es unter Berücksichtigung der Gesamtmitgliederzahl mit 1 : 400 beziffert werden kann (vgl. VERDI 2006; DBSH 2006).
Daneben ist eine weitere befragte Person Mitglied in der „Deutschen Gesellschaft für systemische Therapie und Familientherapie“ (10,0%), einem berufsgruppenübergreifenden Fachverband mit 2.300 Mitgliedern (vgl. DGSF WWW). In Relation zum DBSH zeigt sich hier eine Verteilungsquote von 1 : 3, die somit dem tatsächlichen Mitgliederverhältnis von 1 : 2,6 verhältnismäßig nahe kommt
Abb. 109 (66): Betreiben Sie Gremienarbeit, zum Beispiel in einem Arbeitskreis? (N =29)
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Die Frage nach der Gremienarbeit zeigt das gleiche Bild wie die Frage nach der Organisation in Verbänden/Gewerkschaften und die Relation ist hier identisch. Somit engagieren sich mit 35,7% „ja“- versus 64,3% „nein“-Stimmen etwas mehr als ein Drittel der Probanden aktiv in Arbeitskreisen bzw. vergleichbaren Gremien.
Abb. 110 (67): Ist es Ihrer Meinung nach wichtig, die Qualität Sozialer Arbeit darzustellen? (N =28)
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Die öffentliche Meinung über die Soziale Arbeit ist sicher auch zu einem nicht unwesentlichen Teil davon abhängig, inwieweit sie in der Lage ist, die Qualität ihrer Arbeit zu präsentieren und durch Erfolge ihre Problembearbeitungs- bzw. Lösungskompetenzen auszuweisen (vgl. z.B. MÜHLUM 2001; FRESE 2000).
Diese Ansicht spiegelt sich auch in dem Bild wieder, das die Probanden durch ihre Antworten auf die entsprechende Frage vermitteln. So erachten es alle Probanden als wichtige Aufgabe, die Qualität Sozialer Arbeit darzustellen, wobei 17,9% diese Aussage leicht einschränkten, indem sie mit „eher ja“ antworteten. Die verbleibenden 82,1% äußerten sich hier mit einem eindeutigen „ja“ und die Antwortvorgaben „eher nein“ und „nein“ wurden von niemandem ausgewählt.
Abb. 111 (68): Alles in Allem, wird die Qualität von Leistungen Sozialer Arbeit aus Ihrer Sicht für andere nachvollziehbar und transparent dargestellt? (N = 27)
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Fragt man danach, inwieweit dieser Anspruch in der Realität durchgesetzt wird, erweist sich die Situation angesichts der hohen Bedeutung, die dem Qualitätsnachweis grundsätzlich zugeschrieben wird, als weniger zufrieden stellend. Hier dominiert die Meinung, dass die Qualität sozialarbeiterischer Leistungen in der Öffentlichkeit alles in allem eher nicht (63,0%) bzw. nicht (3,7%) transparent dargestellt wird, während lediglich ein Drittel der Befragten wahrnimmt, dies sei „eher ja“ der Fall (33,3%). Ferner hat sich niemand zu einem eindeutigen „ja“ bekannt.
Nachfolgend soll darüber hinaus untersucht werden, ob die Gründe dafür aus Sicht der Befragten eher mit diesbezüglichen Versäumnissen der Sozialen Arbeit zu begründen sind, oder ob grundsätzlich Schwierigkeiten darin gesehen werden, die Qualität Sozialer Arbeit adäquat darzustellen.
Abb. 112 (68a): Wenn „nein“ oder „eher nein“, ist es Ihrer Meinung nach Möglich, die Qualität Sozialer Arbeit nachvollziehbar und transparent darzustellen? (N = 18)
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Hier zeigt sich dann wiederum, dass mit einem Anteil von insgesamt 61,1% die Mehrheit der Ansicht ist, es sei durchaus möglich, die Qualität Sozialer Arbeit für andere nachvollziehbar und transparent darzustellen. So beantworteten 16,7% Probanden die entsprechende Frage mit „ja“ und weitere 44,4% schränkten zwar die Aussage leicht ein, sind aber dennoch der Meinung, dass ein sinnvoller Qualitätsnachweis grundsätzlich „eher ja“ im Bereich des Möglichen liegt.
Da also einerseits die Erfordernis gesehen wird und andererseits gleichzeitig Defizite in diesem Bereich beklagt werden, stellt sich die Frage, ob die Probanden möglicherweise eigene Vorschläge zu Verbesserung der Situation haben und wie eine sinnvolle Qualitätsdarstellung aus Ihrer Sicht forciert oder erreicht werden kann.
Abb. 113 (68b): Wenn „ja“ oder „eher ja“, wie könnte dies aus Ihrer Sicht geschehen? (Mehrfachnennungen; N = 20)
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Die erste gebildete Kategorie bezieht sich vornehmlich auf die reine Darstellung von Qualität, wobei dem eher prozessorientierten Faktor der öffentlichkeitswirksamen Kompetenzdarstellung dabei ein etwas höherer Stellenwert eingeräumt wird als der Präsentation von Ergebnissen.
Signifikante Äußerungen waren hier z.B.: „bessere Darstellung in der Öffentlichkeit durch Foren, Podiumsdiskussionen…“, „Öffentlichkeit z.B. Angehörige in Einrichtungen ,holen’, Einblick gewähren“, „Präsentation in der Öffentlichkeit, z.B. Tag der offenen Tür etc.“, „die eigene Fähigkeit positiv und verständlich ,verkaufen’ (PR- Manager in eigener Funktion sein)“, „Angehörige über einrichtungsbezogene Prozesse informieren, z.B. Gesprächsprotokolle zusenden“, „Transparenz der Sozialen Arbeit: Wie sieht eine Gesellschaft ohne diese aus? Was für eine Gesellschaft wollen wir? Wie geht es mir selbst, wenn ich in Not gerate?“ oder auch „auf einer anderen Ebene, z.B. durch Kurzeinblendungen der Sozialen Arbeit im Fernsehen“.
Zur Prozessqualität wird von einem Befragten allerdings auch kritisch angemerkt, dass sich der „Praxisverlauf…nur schwer transparent darstellen (lässt)“.
Gleichwohl ist neben der Darstellung von Prozessqualität auch die Herstellung dersel- ben eine wichtige Voraussetzung, um der öffentlichen Darstellung eine Grundlage bieten zu können, denn ohne eine tatsächlich den qualitativen Ansprüchen genügende Arbeit würde der Versuch eines entsprechenden Nachweises zwangsläufig zur Farce. So äußerten sich auch dazu einige Probanden (z.B. „Entwicklung hochqualitativer Arbeit und Umsetzung in die Praxis“, „Transparent und reflektiert arbeiten“ oder „jeder muss eigene qualitative Maßstäbe entwickeln, sie umsetzen und sich daran messen lassen“).
Ferner legt die Nutzerperspektive nahe, dass auch die Empfänger der sozialen Dienstleistung sowohl die Ergebnisse als auch die Ausgestaltung von Hilfeprozessen beurteilen sollten. So spricht ein Proband auch diesen, aus meiner Sicht sehr wichtigen, Aspekt an und bemerkt, dass auch die Klienten in die Qualitätsbeurteilung mit einbezogen werden sollten („Abfrage durch die Klienten“).
Obgleich sich aus den vorherigen Ergebnissen bereits einige wichtige Funktionen von Qualität ableiten lassen, wurde den Befragten abschließend die Möglichkeit gegeben, sich darüber hinaus explizit und frei zu diesem Aspekt zu äußern.
Abb. 114 (69): Welche Funktion erfüllt der Nachweis von Qualität Ihrer Meinung nach? (Mehrfachnennungen; N = 37)
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Die höchste Bedeutung wird dabei solchen Faktoren zugeschrieben, die der Her- und Sicherstellung qualitativ hochwertiger Sozialer Arbeit dienlich sind. Hier sind insbesondere Äußerungen enthalten, die sich im weitesten Sinne auf den Aspekt der Prozessqualität beziehen sowie darauf abzielen, dass eine transparente Qualitätsdarstellung auch eine bessere Vergleichbarkeit und Standardisierung ermöglicht. Einige exemplarische Äußerungen dieser Kategorie sind: „Professionalität, Fachlichkeit“, „steigert die Zuverlässigkeit der Qualität“, „Instrument, die Effektivität der Arbeit nachzuhalten“, „Reflexion und Strukturierung der eigenen Arbeit, „kritische Überprüfung der eigenen Arbeit“, „fördert die Selbstreflexion“, „Kontrolle“, „Standardisierung“, „Vergleich von Einrichtungen untereinander“ sowie „Konkurrenzfähigkeit“ .
Mit einem Anteil von einem Viertel aller Antworten wird auch der Funktion der besseren Darstellung in der Öffentlichkeit ein relativ hoher Stellenwert zuteil (z.B. „mehr Akzeptanz und Verständnis zur Notwendigkeit einer Berufsgruppe, auch im Hinblick auf Zielstrebigkeit und Erfolg“, „größere Akzeptanz Sozialer Arbeit“, „Anerkennung“, „mehr Akzeptanz, Toleranz, Verständnis gegenüber Klientel und Sozialer Arbeit“ und „Vertrauen in die Arbeit der Sozialen Arbeit“).
Eng damit verknüpft, aber hier dennoch kategorisch getrennt, ist die Folge, dass sich durch eine transparentere Darstellung und der damit einhergehenden Verbesserung der öffentlichen Akzeptanz Sozialer Arbeit z.B. die Finanzierungsnotwenigkeit solcher Leistungen besser legitimieren lässt (etwa „kann als Legitimation dienen“, „Berechti- gung der Finanzierung“, „Nachweis für die Kostenträger“, „bessere finanzielle Ausstat- tung“, „Kostensicherung“). Weiter weisen drei Probanden darauf hin, dass durch eine verstärkte Kontrolle der Arbeit Weiterentwicklungen forciert und angeregt werden können („setzt Veränderungsprozesse in Gang“, „verhindert Stillstand“ und „impliziert auch eine weitere Verbesserung“).
3.4.6 Berufliche Sozialisation und Wissenschaft
Nachdem im Verlauf der Ergebnisdarstellungen bereits einige Erkenntnisse zur profes- sionellen Eigenständigkeit bzw. Autonomie Sozialer Arbeit ermittelt werden konnten, beschäftigen sich die folgenden Fragen schwerpunktmäßig mit verschiedenen Aspekten des professionellen Selbstverständnisses/der professionellen Identitätsbildung der befragten Probanden. So lassen sich aus dem vorher Gesagten zwar auch Aussagen zur Fachlichkeit und Handlungskompetenz der Praktiker bzw. der Sozialen Arbeit in der Behindertenhilfe generieren, doch geht es nachfolgend eher darum, verschiedene Themenbereiche der Diskussion über die Profession/Professionalität der Sozialen Arbeit explizit zu benennen und zu hinterfragen. In diesem Zusammenhang werden neben der möglichen Beschaffenheit „individueller Identitäten“ auch verschiedene Faktoren der beruflichen Sozialisation thematisiert.
Abb. 115 (70): Welche Elemente würden Sie als Grundlage Ihrer professionellen Identität als SA/SP beschreiben? (Mehrfachnennungen; N = 170)
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Fragt man die Probanden nach den Grundlagen ihrer professionellen Identität lässt sich zunächst feststellen, dass insbesondere den Komponenten des Erfahrungswissens (14,6%), des theoretischen Fachwissens (13,5%) als auch der Methodenkompetenz (12,4) eine hohe Bedeutung zugesprochen werden. Für diese Kategorien haben sich entsprechend der oben stehenden Rangskala zwischen 72,4% und 86,2% aller Proban- den ausgesprochen (21 bzw. 25 von 29 Befragten). Obgleich die Abweichung ange- sichts der absoluten Differenz eher marginal ist, lässt sich hier feststellen, dass dem Erfahrungswissen insgesamt eine höhere Priorität eingeräumt wird als dem theoreti- schen Fachwissen.
Eher im mittleren Wertigkeitsbereich anzusiedeln, aber dennoch relativ häufig vertreten sind außerdem die Antwortkategorien „gesunder Menschenverstand“ und Allgemeinbil- dung“ (jeweils 10,0%) sowie „Charakter/Persönlichkeit“ und „Lebenserfahrung“ (je- weils 8,8%), da auch hier die Stimmen von jeweils mehr als die Hälfte der befragten Personen enthalten sind (zwischen 51,7% und 58,6% von 29 Probanden). Analog dazu wird auch der „Berufsethik“ eine eher mittlere Wertigkeit zuteil, so dass diese zwar im Bewusstsein vieler Befragten durchaus eine Rolle spielt, als elementarer Bestandteil professioneller Identität allerdings weniger wichtig zu sein scheint, als es die Empfeh- lungen der „Professionalisierungstheoretiker“ grundsätzlich nahe legen.
Überdies wurden auch die Begriffe „Intuition“ (4,7%) und „Weltanschauung“ (3,5%) angegeben und demgemäß von 27,6% bzw. 20,7% der Befragten als Element ihres beruflichen Selbstverständnisses betrachtet. Die Kategorie „Sonstiges“ umfasst einige von den vorgegebenen Antwortkategorien abweichende Aspekte: „Ausbildung in anderem Beruf“, „Improvisationstalent“, „systemische Sichtweise durch Ausbildun- gen“, „Gelassenheit“, „Supervision und Fortbildung“, „Teamfähigkeit und soziale Kompetenz“, „Fort- und Weiterbildung“, „Tipps und Erfahrungen der Kollegen“ sowie „eine Bündelung aller Faktoren“.
Weil davon auszugehen ist, das sich die Bestandteile einer selbst konstruierten Identität als individuelle gedankliche Leistung nicht trennscharf sowohl von den dazugehörigen Fähigkeiten und Kompetenzen als auch von der Art des Wissenserwerbs unterscheiden lassen, wurden nachfolgend auch diese Aspekte separat untersucht.
Abb. 116 (71): Bitte benennen Sie die Ihrer Meinung nach wichtigsten Kompetenzen und Fähigkei- ten, die für Ihre Arbeit von Bedeutung sind. (Mehrfachnennungen; N = 84)
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Um die Subjektivität persönlicher Identitätskonstruktionen in angemessener Form einbeziehen zu können, wurde die Frage nach aus Sicht der Probanden wichtigsten Kompetenzen und Fähigkeiten offen gestellt.
Die beiden mit jeweils 21,4% Stimmenanteil meistgenannten Fähigkeitskategorien beziehen sich auf (1) „Empathie und Einfühlungsvermögen“ (z.B. „Empathie“, „Einfühlungsvermögen“, „Wertschätzung“ und „Herzlichkeit“, „Zuhören können“) sowie (2) auf originär „sozialarbeiterische Handlungskompetenzen“ (z.B. „Beratungskompetenz“, „gute Beziehungsarbeit“, „methodisches Arbeiten“, „Nähe-Distanz-Einhaltung“, „Moderations-, Kommunikations- und Präsentationskompetenz“).
Von der Handlungskompetenz unterschieden wurden hier die unter dem Bereich „Fach- kenntnisse“ (15,5%) zusammengefassten Antworten, da sich diese eher auf den Aspekt des reinen Wissens (unabhängig von der praktischen Umsetzungsfähigkeit) beziehen. Genannt wurden dabei überwiegend „Rechtskenntnisse“ bzw. „rechtliches Fachwissen“ und außerdem etwa „medizinisches Fachwissen“, „Gruppendynamikkenntnisse“, „Sachverstand“, „Theorie“ oder die „genaue Kenntnis sozialer Angebote“.
Die hier außerdem gebildete Kategorie „Soft-Skills“ (14,3%) umfasst verschiedene Eigenschaften, die eher allgemeiner Natur sind und auch in vielen anderen, nicht expli- zit dem sozialen Bereich zurechenbaren, Berufen eine Rolle spielen, wie etwa „Teamfä- higkeit“, „Selbständigkeit“, „Entscheidungsfähigkeit“, „Belastbarkeit“, „Flexibilität“
„Eigenverantwortung“, „„Einsatzfreude“, „Engagement“, „Optimismus“, „Hartnäckig- keit“, „Intelligenz“, „Geduld“ oder „Gelassenheit“. Hier enthalten ist auch der Begriff der „Konfliktfähigkeit“, der zwar einerseits im Sinne der „Fähigkeit zur Konfliktbewäl- tigung“ durchaus bedeutsam für die Soziale Arbeit ist (vgl. KLÜSCHE 1993), anderer- seits aber auch bei einer Vielzahl anderer Berufe gefordert wird (z.B. alle Berufe mit Kundenkontakt, allgemein im Austausch mit Vorgesetzten und Kollegen etc.).
Es konnten weitere Kategorien gebildet werden. Der Bereich „Entwicklungs- und Reflexionsfähigkeit“ (8,3%) enthält z. B. die Äußerungen „Selbstreflexion“, „Fähigkeit zur Reflexion“, „Bereitschaft, neue Ideen zu überprüfen und umzusetzen“ als auch „Ideen entwickeln“. Das „Erfahrungswissen“ (7,1%) setzt sich neben der gleich lauten- den Nennung z.B. zusammen aus „Berufserfahrung“, „Lebenserfahrung“ und „Praxis- wissen“. Exemplarische „Haltungsaspekte“ (6,0%) waren „Akzeptanz“, „Toleranz“, „Neutralität“, „Annahme des Klienten“, „individuelles Eingehen auf die Problemlage“.
Unter der Kategorie „sonstige Kenntnisse und Merkmale“ sind einige Äußerungen enthalten, die sich nicht eindeutig einer der anderen gebildeten Kategorien zuordnen ließen und/oder eher allgemeine Aussagen betreffen (z.B. „Mitarbeiter-Führung“, „Analysekenntnisse“, „Intelligenz“, „Weiterbildungsmaßnahmen“, „gesunder Men- schenverstand“).
Abb. 117 (72): Wo haben Sie sich die aus Ihrer Sicht nötigen Kompetenzen angeeignet
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Fragt man die Probanden nach der für sie wichtigsten Instanzen des Kompetenzerwerbs zeigt sich zunächst, dass der Praxis mit einem Anteil von 28,3% eine größere Bedeu- tung zugeschrieben wird als dem Studium (25,0%). An dritter Stelle und relativ zur Gesamtmenge der befragten Probanden (29) im mittleren Bereich anzusiedeln, entfallen weiterhin jeweils 15,2% der Nennungen darauf, dass sich die Befragten nötige Kompetenzen durch Zusatzausbildungen oder gar „vor dem Studium“ aneignen konnten. Ferner haben einige Probanden ihre Fähigkeiten und Kompetenzen zum Teil durch Fortund Weiterbildungsmaßnahmen (5,4%), vorherige Berufsausbildungen (4,3%) sowie in anderen Studiengängen (2,2%) erworben.
Die Kategorien „Fort- und Weiterbildung“ und „vorherige Berufsausbildung“ wurden entgegen der ansonsten vorgegebenen Antwortoptionen aus den im Fragebogen unter dem Punkt „Sonstiges“ genannten Antworten gebildet. Diese umfasst nun noch die Angaben „Supervision“ (2x), „Arbeit an der eigenen Persönlichkeit“ sowie „Therapie“.
Abb. 118 (73): Haben Sie eine Weiterbildung oder ein Aufbaustudium begonnen oder abgeschlossen? (N = 28)
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Auf die Frage, ob eine Weiterbildung oder ein Aufbaustudium absolviert/begonnen wurde 14 Personen an, das dies der Fall ist, was einem Anteil von 50% der hier antwortenden 28 Personen entspricht.
Abb. 119 (85): Art der Zusatzqualifikationen (Mehrfachnennungen; N = 16)
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Außerdem wurde ermittelt, welche Arten von Zusatzqualifikationen absolviert wurden. Dabei haben 5 Probanden eine Zusatzausbildung im Bereich der systemischen Beratung und/oder Therapie absolviert („systemische Beratung“, „systemische Familientherapie“ oder „systemische Therapie und Beratung“). Weiterhin haben jeweils 2 Probanden sich in den Bereichen „Qualitätsmanagement“, „Case-Management“, „Sozialmanagement“ (inkl. „Sozialwirtin für Management und Leitung“) sowie „Gesprächsführung“ weiter- gebildet. Darüber hinaus kann jeweils ein Proband eine Zusatzqualifikation vorweisen in „systemischer Supervision und Organisationsberatung“, „Schuldnerberatung“ und einer absolvierte eine „sozialpsychiatrische Zusatzbildung“, die von der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) angeboten wird.
Auf die Frage antworteten 14 Befragte, wobei eine der Personen insgesamt drei Zusatzqualifikationen vorweisen kann (systemische Beratung, Schuldnerberatung und CaseManagement), weshalb Mehrfachnennungen berücksichtigt wurden.
Abb. 120 (73a): Wenn „ja“ oder „eher ja“, welche Vorteile sind aus Ihrer Sicht damit verbunden? (Mehrfachnennungen; N = 19)
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Die mit einer Zusatzqualifikation verbundenen Vorteile werden erwartungsgemäß in erster Linie der „Kompetenzerweiterung“ zugeschrieben (z.B. „Erweiterung der Methodenkompetenz“, „Handlungsspektrum erweitern“, „bessere Qualifikation“, „andere Sichtweise“, „ich kann selbständig arbeiten“ sowie die „Aneignung von beruflicher Kompetenz / neuer Methoden“).
Die Funktionen der Kompetenzerweiterung sind zwar eng damit verknüpft, wurden aber einer weiteren Kategorie zugeordnet und liegen dabei insbesondere in der Verbesserung der Arbeitsqualität (z.B. „effektiveres Arbeiten“, „Qualität der Arbeit verbessert sich“, „systematische zielorientierte Arbeitsstrukturierung“, „Evaluation der Arbeit“ und „professioneller Umgang in der Gesprächsführung z.B. bei Krisen“). Weitere geäußerte
Vorteile waren zum einen die „Stellensicherung“ und zum anderen die „Möglichkeit, auf anderer Ebene im Sozialen Bereich tätig zu sein“.
Nachfolgend werden einige ausgewählte Aspekte des Studiums als (zumindest theoretisch) wichtiger Faktor der beruflichen Sozialisation bzw. Professionellen Identitätsbildung näher thematisiert und hinsichtlich ihrer Bedeutung für die Probanden und mögliche Defizite untersucht.
Abb. 121 (74): Worin bestand Ihrer Studienmotivation? (Mehrfachnennungen; N = 33)
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Die Frage nach der Studienmotivation wurde heterogen beantwortet, da sie offen gestellt war. Dabei begründeten 9 Probanden ihre Studienwahl damit, dass sie im weitesten Sinne mit Menschen arbeiten bzw. diesen helfen wollten („Interesse an der Arbeit mit Menschen“, „Neugier, Vorstellung, anderen Menschen zu helfen“, „in dem festen Wunsch, mit Menschen zu arbeiten“, „ganz platt: Menschen in schwierigen Situationen helfen zu wollen“, „Lebensbedingungen benachteiligter Menschen verbes- sern“, „Arbeit mit und für benachteiligte Menschen“, „abwechslungsreicher Beruf mit Menschen“ etc.).
Die Antworten von 7 Probanden bezogen sich auf den Aspekt der persönlichen Weiter- entwicklung oder Höherqualifizierung durch das Studium (z.B. „höhere Qualifikation“, „das was ich gelernt habe zu vertiefen“, „den Aufgabenbereich zu verändern“, „persön- liches Weiterkommen“, „nach Berufstätigkeit und Familie Wunsch zur Weiterbildung“). Vier weitere Befragte begründeten ihre Entscheidung mit einem konkreten Interesse am Berufsbild des Sozialarbeiters/Sozialpädagogen und gaben dabei zum Teil an, von Vorbildern beeinflusst worden zu sein (z.B. „Interesse am Studiengang“, „Vorbild in der vorherigen Arbeit kennengelernt“, „kenne im Umfeld andere SA/SP“).
Einige haben sich von dem Beruf versprochen, gesellschaftliche Veränderungen unter- stützen zu können (z.B. „Wunsch nach gesellschaftlicher Verände- rung/Gerechtigkeitssinn“, „der gesellschaftliche Nutzen dabei“, „politisch engagiert, gesellschaftliche Veränderungsprozesse in Gang bringen / und später Ernüchterung, dass auch andere Mechanismen greifen“); wieder andere betonten das Mehr an Eigenverantwortung („mehr Verantwortung in der Arbeit“, „selbständiges, eigenverantwortliches Arbeiten“) und zwei gaben an, dass sie sich für das Handlungsfeld interessierten und sich speziell dafür qualifizieren wollten („nach ersten Praxiserfahrungen im Bereich der Behindertenhilfe wollte ich meinen Berufswunsch in diesem Bereich umsetzen“, „ich wollte in einem bestimmten Handlungsfeld arbeiten“).
„Sonstige“ Studienmotive waren: „einfach und schnell einen sozialen Beruf zu erler- nen“, „es war keine klare Entscheidung, ich weiß es nicht mehr“, „es hat mir sehr gefallen in Hannover zu studieren“, „geistige Arbeit“, „mehrere Möglichkeiten der Arbeit in verschiedenen Arbeitsfeldern“ und „Gegengewicht zu theorisierenden Kolle- gen zu bilden, denen leider der Blick für die Lebensrealität abhanden gekommen ist“.
Abb. 122 (75): Wie beurteilen Sie rückblickend das Niveau des Studiums? (N = 29)
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Das Studium der Sozialen Arbeit hat oftmals, nicht zuletzt aufgrund des Technologiede- fizites, einen eher zweifelhaften Ruf. Diese zunächst subjektive Behauptung speist sich in meinem Fall aus Äußerungen des persönlichen Umfeldes, die sich mitunter auf eine im Vergleich zu anderen Studiengängen sehr geringe Anzahl zu erbringender Prüfungs- leistungen und im Vergleich zu anderen Studiengängen durchschnittlich hohen Ab- schlussnoten beziehen, so dass hier zum Teil der Vorwurf zu vernehmen ist, das Studi- um sei sehr „leicht“ und würde keine besonderen hohen Ansprüche an die Studierenden stellen.
Wenn sicher auch der allgemeine Status Sozialer Arbeit bei einer solchen Sichtweise eine Rolle spielt, wird die Lehre nicht nur von Außen, sondern auch im Rahmen der Professionalisierungsdebatte meist kritisch diskutiert (vgl. z.B. SURKEMPER 2002; KÜSTER 2001; ACKERMANN/SEECK 1999), so dass eine Frage dieser Untersuchung darauf abzielte herauszufinden, wie die Befragten selbst das Niveau des Studiums rückblickend beurteilen.
Zunächst lässt sich feststellen, dass niemand die beiden Extrembereiche „sehr hoch“ oder „sehr niedrig“ gewählt hat und mit fast drei Vierteln (72,4%) eine große Mehrheit der Ansicht ist, das Niveau des Studiums sei angemessen. Tendenziell aber wird es eher als „niedrig“ denn als „hoch“ beurteilt, was sich darin äußert, dass das Verhältnis von „hoch“ (3,4%) zu „niedrig“ (24,1%) angesichts dieser Werte mit 1:7 beziffert werden kann.
Sieben Probanden haben die Möglichkeit genutzt, ihre Angaben zu spezifizieren (75a). So wird das hohe Studienniveau mitunter damit begründet, dass das Projekt und die Dozenten sehr anspruchvoll gewesen seien und außerdem das praxisnahe Lernen zu einem hohen Anspruch beigetragen habe. Befragte, die ein niedriges Niveau äußerten nannten „wenig Verpflichtung zur Aneignung von praxisrelevantem Know-How“, „nicht ausreichend kompetente Dozenten“ sowie „wenig Augenmerk auf Motivation, einen sozialen Beruf zu erlernen“.
Weiterhin haben einige Personen sich zu ihrem Urteil, dass das Studium angemessen sei, näher geäußert und dabei trotz der Zuordnung in den mittleren Wertebereich in kritischer Weise Stellung bezogen („das Studium war mir zum Teil zu schwammig. Nur weil ich eine Zielrichtung hatte, konnte ich effektiv studieren“, „die Qualität des Studi- ums war abhängig vom eigenen Studienplan, eigene Ernsthaftigkeit, Motivation“). Hier wird also vornehmlich die Eigenleistung betont, weshalb impliziert werden kann, dass die Orientierung im Studium eine mitunter schwer zu bewältigende Herausforderung darstellt und möglicherweise einer größeren Unterstützung bedarf, z.B. durch entspre- chende Seminare.
Ein Proband äußerte, eine „Spezialisierung [sei] nur durch Fortbildung möglich“. Dieser Aspekt, d.h. der generalistische Anspruch des Studiums, ist gleichzeitig Ausgangspunkt der folgenden Fragestellung.
Abb. 126 (76): Bestehen aus Ihrer Sicht wesentliche Gemeinsamkeiten zu SA/SP aus anderen Handlungsfeldern? (N = 26)
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Fragt man zunächst grundsätzlich danach, ob die Probanden zwischen der Behindertenhilfe und anderen Handlungsfeldern wesentliche Gemeinsamkeiten wahrnehmen zeigt sich, dass dies bei der Mehrheit der Fall ist. So geben insgesamt 92,3% an, dies sei aus ihrer Sicht der Fall, wobei sich 57,7% für die Antwortvorgabe „eher ja“ entschieden haben und ihre Position damit leicht einschränken. Lediglich 2 Probanden (7,7%) sind der Meinung, es würden eher keine Gemeinsamkeiten bestehen.
Abb. 125 (77): Wäre es aus Ihrer Sicht wünschenswert, wenn sich Studenten während des Studiums auf ein Handlungsfeld spezialisieren müssten? (N = 28)
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Analog dazu lehnt der Großteil der Befragten eine Spezialisierung auf ein bestimmtes Handlungsfeld während des Studiums eindeutig (25,0%) oder unter Vorbehalten (42,9%) ab. Andererseits ist aber auch fast ein Drittel der Ansicht, dies wäre „eher ja“ (28,6%) bzw. „ja“ (3,6%) wünschenswert.
Insgesamt zeigt die eher ablehnende Haltung, dass der generalistische Anspruch überwiegend als wichtig erachtet wird. Auch der relativ hohe Anteil an „ja“ oder „eher ja“Antworten muss nicht unbedingt dagegen sprechen, da eine Spezialisierung die Gleichzeitigkeit einer ganzheitlichen Perspektive nicht zwangläufig ausschließt.
Möglicherweise sind die entsprechenden Zuordnungen auch der Tatsache geschuldet, dass in den einzelnen Handlungsfeldern jeweils sehr unterschiedliche Wissens- und 141 Könnensbestandteile bedeutsam sind. Diese jedoch können im Zuge einer generalisti- schen Lehre kaum in vollem Umfang vermittelt werden, als sie adäquat auf die Berufs- tätigkeit in einem beliebigen Handlungsfeld der Sozialen Arbeit vorbereiten können.
Abb. 123 (78): War der Bezug zur Praxis der Sozialen Arbeit während des Studiums aus Ihrer Sicht ausreichend? (N = 28)
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Der Praxisbezug im Studium wird ambivalent beurteilt, obgleich eine eindeutige Ten- denz dazu besteht, dass dieser eher nicht ausreichend war. So bewerten insgesamt 53,5% den Bezug zur Praxis als nicht (7,1%) oder eher nicht (46,4%) ausreichend, während 46,5% der Meinung sind, dass dies „eher ja“ (28,6%) oder „ja“ (17,9%) der Fall war. Hier stellt sich die Frage, worin aus Sicht der Probanden die Defizite bestehen.
Abb. 124 (78a): Wenn „nein“ oder „eher nein“, worin bestehen die Defizite? (Mehrfachnennungen; N = 31)
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Dazu haben sich 15 Probanden geäußert. In erster Linie wird kritisiert, es gäbe im Studium „zu wenige praktische Übungen“ (29,0%). Ferner fehlte es an den Befragten an rezeptartigen Handlungsrichtlinien aus der Praxis (25,8%), an Erfahrungsberichten aus der Praxis (22,6%). Es wurde ebenso angemerkt, dass die Reflexion der Praktika unzureichend gewesen sei (16,1%). Sonstige Gründe waren „zu wenig Praxis insgesamt“ und „zu viele Themen, zu viele verschiedene Möglichkeiten des Einsatzes“.
Ob der hohe Anteil Befragter, die ein Defizit im Bereich der „Handlungsrichtlinien“ beklagen, einer Einstellung geschuldet sind, die dem Modell des „wissenschaftlich ausgebildeten Praktikers“ entspricht oder anders interpretiert wird (z.B. allgemeine Hilfestellung zur Handhabe komplexer Anforderungen) kann hier nicht hinreichend geklärt werden, weshalb etwaige Vermutungen ausbleiben sollen. In diesem Zusam- menhang kann möglicherweise das folgende Ergebnis eine Tendenz erkennen lassen.
Abb. 130 (80): Wer hat Ihrer Meinung nach die Aufgabe, wissenschaftliches Wissen systematisch aufzubereiten, damit es praktisch umgesetzt werden kann? (N = 29)
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Fragt man die Probanden danach, wer ihrer Meinung nach die Aufgabe hat wissen- schaftliches Wissen derart zu systematisieren bzw. interpretieren, als dass es das prakti- sche Handeln der Fachkräfte beeinflussen kann, so ist die Mehrheit der Ansicht, dies wäre eine Aufgabe, die sowohl von den Praktikern selbst als auch von den Theoretikern bzw. den Lehrenden zu leisten sei (82,8%). Ein großer Teil scheint also wahrzunehmen, dass wissenschaftliches Wissen nicht einfach „rezeptartig“ aufbereitet und umgesetzt werden kann, sondern angesichts etwa der Komplexität der (Praxis-) Wirklichkeit und dem „Handlungszwang“, der in vielen Situationen eine sofortige Intervention erfordert, immer wieder neu zu interpretieren und im Kontext verschiedener Situationen und Anforderungen zu hinterfragen ist. Dafür sprechen weiterhin die 13,8%, welche die Aufgaben der Systematisierung wissenschaftlichen Wissens allein den Fachkräften zuschreiben vs. lediglich 3,4%, welche dies als alleinige Aufgabe der Lehrenden be- trachten.
Auf Basis der Frage nach den Grundlagen professioneller Identität hat sich bereits gezeigt, dass theoretischem/wissenschaftlichen Wissen eine durchaus relevante Bedeutung zuteil zu werden scheint. Die folgenden Fragen vertiefen diesen Aspekt und zielen darauf ab, Aussagen über die Einstellung der Probanden zu einer eigenständigen Wissenschaftsdisziplin zu generieren.
128 (81): Je mehr theoretisches Wissen ein SA/SP hat, desto besser kann er/sie den vielfältigen Anforderungen in der Praxis gerecht werden. (N = 28)
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Zunächst zeigt sich, dass die Praxisrelevanz wissenschaftlichen Wissens eher ambivalent bewertet wird. So sind zwar einerseits mehr als die Hälfte der Befragten (57,2%) der Meinung, dass ein mehr an Wissen „ja“ oder „eher ja“ (jeweils 28,6%) zu einer erfolgreicheren Arbeit beitragen kann, auf der anderen Seite aber ist dies für 32,1% eher nicht und für 10,7% nicht der Fall.
Hier sei noch angemerkt, dass die Mehrheit der Befragten, die hier mit „nein“ oder „eher nein“ geantwortet haben auch im Rahmen der Frage nach den Grundlagen ihrer professionellen Identität das theoretische Fachwissen nicht als Bestandteil derselben betrachtet haben und sich in der Praxis überwiegend auf ihr Erfahrungswissen, den gesunden Menschenverstand oder ihre Intuition verlassen.
Abb. 127 (82): Die Soziale Arbeit benötigt aus meiner Sicht eine spezielle, unabhängige wissenschaftliche Grundlagendisziplin. (N = 28)
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Auf die direkte Frage danach, ob die Soziale Arbeit eine spezielle, unabhängige wissen- schaftliche Grundlagendisziplin benötigt, antworteten insgesamt drei Viertel der Pro- banden mit „ja“ (32,1%) oder „eher ja“ (42,9%). Das verbleibende Viertel ist eher nicht (21,4%) bzw. eindeutig nicht (3,6%) der Meinung, dass eine Notwendigkeit dazu besteht. So wird zunächst deutlich, dass sich die Mehrheit grundsätzlich für eine eigene Disziplin ausspricht.
Als genuine Wissenschaft wird die Sozialarbeitwissenschaft (SAW) bzw. eine Wissen- schaft von der Sozialen Arbeit seit geraumer Zeit diskutiert, sei es als eigenständige Disziplin oder als den Erziehungswissenschaften untergeordnet. Einigkeit herrscht weitestgehend darin, dass sich eine SAW entgegen anderer klassischer Disziplinen wie Jura oder Medizin in Bezug auf die „(…) spezialisierte Bearbeitung eines gesellschaftli- chen Problembereiches unter praktischen Intentionen.“ (HEY 2000, S. 69) konstituieren muss, so dass sie z.B. als Handlungs- oder auch Praxiswissenschaft bezeichnet wird (vgl. auch BIRGMEIER 2003; MÜHLUM 2001; PFAFFENBERGER 2001).
Hier stellt sich die Frage, inwieweit diese unter den anderen Bezugswissenschaften überhaupt wahrgenommen wird und ob ihr im Vergleich dazu ein für die Praxis bedeutsamer Stellenwert zugeschrieben wird.
Abb. 128 (83): Welchen wissenschaftlichen Disziplinen würden Sie derzeit am ehesten für Ihre
Praxis bedeutsame Funktionen/einen besonders hohen praktischen Nutzen zuschreiben? (Mehrfachnennungen; N = 106)
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Im Vergleich zu anderen Bezugswissenschaften rangiert die SAW mit 11,3% aller Stimmen auf dem fünften Platz, so dass etwa den Bereichen Psychologie, Jura, Soziolo- gie und Medizin ein höherer Nutzen zugeschrieben wird. Hier liegt die Vermutung nahe, dass sie nicht als interdisziplinäre Wissenschaft wahrgenommen wird und mögli- cherweise ihr Anspruch verkannt wird, die Ergebnisse anderer Wissenschaften unter der Berücksichtigung eines genuin sozialarbeiterischen Gegenstandes zu analysieren und zu systematisieren.
Auf der anderen Seite muss dies nicht unbedingt verwundern, da es keine einheitliche Auffassung einer solchen Wissenschaft gibt und diese entweder im Studium allgemein „zu kurz kommt“ oder auch verschiedene Dozenten unterschiedliche Paradigmen bzw. Ansichten vertreten, weshalb sie möglicherweise eher als verwirrend denn als Orientie- rungshorizont verstanden wird (vgl. GÖPPNER/HÄMÄLÄINEN 2004, S. 25, 29; SAHLE 2004). Gleichwohl ist es verständlich, dass psychologisches oder juristisches Wissen in vielen Situationen eine direkt übertragbare Praxisrelevanz besitzen kann, etwa wenn es um die Durchsetzung gesetzlicher Ansprüche geht oder therapeutische oder Gesprächs- führungsmethoden, die von den Probanden in der Praxis direkt angewandt werden können. Nicht zuletzt hat sich auch gezeigt, dass die Übernahme fachfremder Kompe- tenzen zur Professionalität in dem jeweiligen Arbeitsfeld beiträgt und zu einem Status- gewinn führen kann (vgl. GÖPPNER 2006).
Unklar bleibt, ob die Probanden einen wesentlichen Unterschied zwischen dem Erken- nen und der Bearbeitung sozialer Probleme machen, wodurch sich möglicherweise auch die hohe Bedeutung der Soziologie besser nachvollziehen lässt. So erklären soziologi- sche Erkenntnisse die Ursachen sozialer Probleme und tragen damit direkt zum besseren Verständnis der Lebenswelt der Klientel bei, wohingegen eine wissenschaftlich fundier- te Bearbeitung von sozialen Problemen nicht einheitlich geklärt ist. So sind z.B. die Ansätze STAUB-BERNASCONIs zwar theoretisch weit fortgeschritten und sehr differen- ziert, aber praktisch m.E. schwer umsetzbar, da sie eine sehr hohe Abstraktionsleistung der Anwender voraussetzen.
Abb. 129 (84): Benötigen Sie für Ihr berufliches Handeln in Ihrem Handlungsfeld mehr empirische Forschung, die aus Sicht der Sozialen Arbeit durchgeführt wird? (N = 29)
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Auch die Frage nach dem Stellenwert sozialarbeitswissenschaftlicher Forschung spricht eher dafür, dass sozialarbeitswissenschaftlichen Anteilen tendenziell eine eher geringe Bedeutung zu gesprochen wird und diese kaum als Möglichkeit einer Analyse und Weiterentwicklung der Praxis betrachtet wird. So sehen drei Fünftel der Befragten eher keinen (57,1%) bzw. keinen (3,6%) Forschungsbedarf, wohingegen lediglich 7,1% diese Frage eindeutig bejahen und ein Drittel „eher ja“ (32,1%) das Bedürfnis nach einer verstärkten empirischen Fundierung der sozialarbeiterischen Praxis haben.
Abb. 130 (84a): Wenn „ja“ oder „eher ja“, wer muss dies aus Ihrer Sicht leisten? (N = 11)
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Die Befragten, die sich zuvor für mehr sozialarbeiterische Forschung ausgesprochen haben, sind alle der Meinung, dass diese nur dann einen Sinn machen kann, wenn sie sich direkt auf die Praxis bezieht. Ferner sind bis auf einen Probanden, der die Aufga- ben allein den Praktikern zuschreibt (9,1%) alle anderen der Ansicht, dass etwaige Forschungsvorhaben von Theoretikern und Praktikern in Zusammenarbeit geleistet werden müssen.
So wird hier gleichzeitig die Einstellung vermittelt, dass eine theoretische Analyse nur dann einen praxisrelevanten Nutzen aufweisen und Wirkungen entfalten kann, wenn dem ein direkter und beide Seiten respektierender Theorie-Praxis-Bezug zugrunde liegt.
Abb. 131 (85): Würden Sie es in Erwägung ziehen, einen Masterstudiengang zu beginnen? (N = 28)
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Als Weiterqualifizierungsmöglichkeit für SA/SP mit vorherigem Bachelor oder Dip- lomabschluss in Sozialer Arbeit bieten die Masterstudiengänge die Möglichkeit, aktuel- le Themen und Fragen aus der Praxis wissenschaftlich fundiert zu bearbeiten. Schwer- punkte sind dabei sowohl Ansätze der empirischen Sozialforschung als auch Grundla- gen der Sozialarbeitswissenschaft. Durch die Durchführung verschiedener Projekte und Forschungsarbeiten sollen die Absolventen auf Positionen mit Planungs-, Beratung- und Forschungsaufgaben vorbereitet werden und auch die Promotion wird damit möglich
(vgl. EVANGELISCHE FACHHOCHSCHULE HANNOVER 2006).
Es stellt sich die Frage, was mit dem üblichen Diplomstudiengang bzw. den Bache- lorstudiengängen vermittelt werden soll, wenn erst im Masterstudiengang die Grundla- gen der Sozialarbeitswissenschaft thematisiert werden. So wird einerseits in der Fach- diskussion beklagt, SA/SP würden ihr Handeln kaum auf eine wissenschaftliche Basis stellen und andererseits wird mit der Ausrichtung der Masterstudiengänge impliziert, dass die ersten berufsqualifizierenden Abschlüsse auch aus Sicht der Lehre nicht unbe- dingt den Ansprüchen an ein wissenschaftlich anspruchsvolles Hochschulstudium zu genügen scheinen, da ja erst ein Folgestudium zu vertieftem wissenschaftlichem Den- ken und Handeln befähigen soll.
Fragt man die Probanden in diesem Zusammenhang nach der Bereitschaft, einen sol- chen Studiengang zu absolvieren zeigt sich, dass lediglich 14,2% der Befragten dies in Erwägung ziehen. Dies muss zwar nicht in einer grundsätzlichen Ablehnung begründet sein, etwa weil die Position im Berufsleben als ausreichend empfunden wird oder das Lebensalter gegen eine solche Entscheidung spricht - auf der anderen Seite aber könnte dieses Ergebnis aber auch als Indikator dafür betrachtet werden, dass eine Erweiterung der Kenntnisse in diesem Bereich nicht angestrebt wird oder als nicht (mehr) notwendig für die berufliche Praxis erachtet wird.
Abb. 132 (86): Würden Sie es begrüßen, wenn sich SA/SP nach Beendigung des Studiums auf die Berücksichtigung ethischer Grundlagen verpflichten müssten (ähnlich dem hippo- kratischen Eid in der Medizin)? (N = 26)
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Hier wurde nun danach gefragt, ob die Probanden es begrüßen würden, wenn sie sich verbindlich auf solche Grundlagen verpflichten müssten, wie es z.B. bei der klassischen Profession der Mediziner durch das Leisten des hippokratischen Eides der Fall ist. Hier stehen sich zwei Lager gegenüber: 50 % sind demgegenüber (eher) aufgeschlossen, wohingegen die verbleibende Hälfte dies (eher) ablehnt.
Abb. 133 (87): Fühlen Sie sich den Anforderungen und Aufgaben als Sozialarbeiter/Sozialpädagoge insgesamt in Ihrem Handlungsfeld gewachsen? (N = 29)
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Abschließend wurde noch die Frage gestellt, ob sich die Befragten den Anforderungen und Aufgaben in ihrem Handlungsfeld insgesamt gewachsen fühlen. Hier zeigt sich ein positives Bild, so dass insgesamt 62,1% diese Frage eindeutig bejahen und weitere 37,9% ihre Aussage leicht einschränkten, indem sie sich für die Antwortvorgabe „eher ja“ entschieden.
Da außer dem niemand die Angabe „nein“ oder „eher nein“ gemacht hat, spricht das Ergebnis für ein großes Selbstbewusstsein und untermauert die Behauptung, dass sich die Befragten durchweg als voll kompetente und professionelle Fachkräfte wahrneh- men.
Nachdem nun die Ergebnisse dargestellt und zum Teil auch thematisch vertieft wurden, sollen diese nachfolgend zusammenfassend dargestellt werden, um verschiedene Aspekte genauer in Beziehung zu einander setzen zu können und an gegebener Stelle durch weitere Darstellungen zu ergänzen.
3.5 Zusammenfassung und Interpretation
3.5.1 Institutionelle Ebene - Zur Arbeitssituation der Befragten
An der Befragung haben dreimal mehr Frauen als Männer teilgenommen. Diese sind zwischen 25 und 55 Jahre alt und verfügen mit Ausnahme einer Person alle über eine Fachhochschulqualifikation für den Bereich der Sozialen Arbeit. Weiterhin haben 50% der Probanden mindestens eine Fort- oder Weiterbildung absolviert und zwar überwie- gend mit systemischer Orientierung. Mit durchschnittlich 14 Jahren Tätigkeit als Sozi- alpädagogeIn/SozialarbeiterIn weisen sie alles in allem eine hohe Berufserfahrung auf und sind außerdem die überwiegende Zeit davon bereits in der Behindertenhilfe tätig. Der überwiegende Teil ist Vollzeit in der Institution tätig und die Arbeitsverträge unterliegen mit Ausnahme der Berufspraktikanten keiner zeitlichen Befristung.
Während mehr als 70% der Befragten Leitungsaufgaben in der Institution wahrnehmen, ist weiterhin ein Viertel auf einer rein untergeordneten Rangebene beschäftigt und lediglich ein Befragter freiberuflich tätig. Damit kann an dieser Stelle auch das „Autonomiedefizit“ im Vergleich zu den meist freiberuflich tätigen Vertretern der alten Professionen bestätigt werden, so dass die Abhängigkeit Sozialer Arbeit von gesellschaftlichen/institutionellen Strukturen sichtbar wird.
Die meisten Probanden sind in einer Einrichtung beschäftigt, die als charakteristisch für die Soziale Arbeit gelten kann. Die institutionellen Ziele berücksichtigen meist alle Lebensbereiche (Wohnen, Arbeit, Freizeit und [Aus-]Bildung), wobei der Wohnbereich im direkten Vergleich marginal überwiegt. Die Funktionen und Ziele werden in erster den Bereichen Bildung und Förderung sowie im weitesten Sinne der Teilhabe und Integration der Zielgruppe zugeordnet. Weiterhin handelt es sich bei etwas mehr als der Hälfte der Befragten um vergleichsweise kleine Einrichtungen, in denen jeweils weniger als 50 Mitarbeiter arbeiten, während die verbliebene Hälfte in Einrichtungen mit mehr als 51 und bis zu 400 Mitarbeitern beschäftigt ist.
Die Arbeit der Befragten orientiert sich bei mehr als 85 % zum einen an einem konzep- tionellen Rahmen sowie bei 93 % an einer konkreten Erwartung durch die Organisation durch eine formale Arbeitsplatzbeschreibung. Zu 82 % zeichnen sich die Einrichtungen dadurch aus, dass die einzelnen Mitarbeiter durch transparente Zuständigkeitsbereiche jeweils eigene Zuständigkeitsdomänen für sich beanspruchen können. Weil damit
Konflikten und Kompetenzrangeleien vorgebeugt wird, erleben dies etwas mehr als vier Fünftel als vorteilhaft für ihre Arbeitsbedingungen.
Die Hälfte der Befragten arbeitet in einem multiprofessionellen Team und in diesem Rahmen mit zahlreichen verschiedenen Berufsgruppen zusammen. Bei der Teamarbeit spielen insbesondere die Berufsgruppen der ÄrtzteInnen, HeilerziehungspflegerInnen, PsychologInnen und z.B. GruppenleiterInnen eine Rolle. Neben den direkten Kontakten durch die Teamarbeit sind in den Institutionen auch zahlreiche weitere Berufsgruppen vertreten. In erster Linie sind hierbei die verschiedenen Pflegeberufe wie Alten- oder Krankenpflege zu nennen sowie ErzieherInnen und der relativ junge und spezialisierte Beruf der HeilerziehungspflegerInnen.
Andere Berufsgruppen sind z.B. Ärzte, PädagogenInnen, PsychologInnen sowie Psy- chiaterInnen. Diese haben meist eine Leitungsfunktionen inne und sind den Befragten gegenüber meist weisungsbefugt. In Anbetracht der Tatsache, dass mehr als 80% aller Einrichtungen hierarchisch organisiert sind, ist hierbei aber positiv zu bemerken, dass die direkten Vorgesetzten bei mehr als 65 % der Befragten direkt aus dem Bereich der Sozialarbeit/Sozialpädagogik kommen. Außerdem obliegt die Einrichtungsleitung bei immerhin etwas mehr als einem Drittel aller Fälle einem/ einer diplomierten SA/SP.
Alles in allem ist die Hälfte der Befragten der Meinung, dass die Normen Sozialer Arbeit in ihren Institutionen weitestgehend institutionalisiert sind, während die verblei- bende Hälfte der Meinung ist, dies sei (eher) nicht der Fall bzw. sozialarbeiterische Normen seien ihnen nicht bekannt. In diesem Zusammenhang wird die Effektivität der vorhandenen Organisationsstrukturen in Bezug auf die Zielerreichung als relativ positiv beurteilt, wobei doch immerhin ein Drittel diese als (eher) nicht effektiv betrachtet.
Zur genaueren Beurteilung der Gesamt-Arbeitssituation werden nachfolgend verschiedene Aspekte herausgegriffen, deren jeweilige Gegebenheit im Rahmen dieser Studie zunächst als vorteilhaft für die berufliche Tätigkeit vorausgesetzt wird. Daher soll zunächst untersucht werden, ob diese (eher) gegeben sind oder (eher) nicht.
Abb. 134: Bedingungen und gegeben Einflussfaktoren als vermutete Einflussfaktoren der Arbeitssituation (13b, 22, 23, 28, 20a, 33)
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Im Einzelnen sind dies bezogen auf diese Studie: (1.) die Mitbestimmung im Team bzw. gegenüber Kollegen, (2.) die Möglichkeit, seine (fachliche) Meinung einzubringen und sich Gehör zu verschaffen, (3.) die Zugehörigkeit zur Leitungsebene (4.) Freiheit bei der Gestaltung des Arbeitsauftrags, (5) Einflussnahmemöglichkeiten auf die Gestaltung der institutionellen und organisatorischen Rahmenbedingungen und (6.), die weitgehende Freiheit von Weisungen anderer Instanzen.
(1.) Am ehesten gegeben sind die Möglichkeiten, Einfluss auf Entscheidungen des Teams nehmen zu können und (2.) seinen (fachlichen) Standpunkt vertreten und in Prozesse einbringen zu können. 70% der Befragten haben Leitungsbefugnisse (3.), so dass diese entgegen hierarchisch untergeordneten Mitarbeitern wahrscheinlich eher Einfluss auf wesentliche institutionelle Entscheidungen ausüben können und auch Steuerungsfunktionen innehaben.
(4.) Fast ebenso viele Befragte können ihre Arbeit inhaltlich eigenverantwortlich gestal- ten. Zwei weitere Voraussetzungen, die bei jeweils mehr als der Hälfte aller Probanden zutreffen, sind zum einen (5.) die institutionellen Mitbestimmungsmöglichkeiten und zum anderen (6.) die Freiheit von Weisungen anderer Berufsgruppen und Instanzen. Gleichwohl lässt diese Quote kein uneingeschränkt positives Gesamturteil zu, da diese Voraussetzung bei jeweils fast der Hälfte der Befragten nicht zutreffend ist.
So stellt sich die Frage, inwieweit die diskutierten Faktoren überhaupt als vor- oder nachteilig in Bezug auf die Arbeitssituation zu bewerten sind. Als Indikator für die weitere Interpretation der Arbeitssituation wurden aus diesem Grund nachfolgend alle ermittelten Zufriedenheitswerte herangezogen, da sie aus meiner Sicht am ehesten Auskunft darüber geben können, inwieweit sich die Einflüsse durch verschiedene Rahmenbedingungen positiv oder negativ auf die berufliche Situation auswirken.
Zunächst wird die Zufriedenheit der Befragten dargestellt, (1.) wenn die Rahmenbedingungen der oben stehenden Abbildung zutreffend oder eher zutreffend sind. Diesen Daten gegenübergestellt werden dann die Zufriedenheitswerte jener Probanden, (2.) deren Arbeitssituation eher nicht oder nicht durch ein Vorhandensein der entsprechenden Bedingungen gekennzeichnet ist
Abb. 135: Zufriedenheit bei „(eher) vorhandenen“ Bedingungen bezüglich der Einflussfaktoren und deren Auswirkungen auf die Arbeitssituation (13b, 22, 23, 28, 20a, 33, 31, 35, 53)
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
(1.) Die Verknüpfung der entsprechenden Werte mit den genannten Einflussdimensionen spiegelt zum einen die insgesamt relativ hohe Zufriedenheit der Befragung insgesamt wieder, als sich auch zeigt, dass sich die Arbeitssituation bei einer Gegebenheit der jeweiligen Bedingungen positiv präsentiert und durch hohe Zufriedenheitswerte auszeichnet. Andererseits zeigt sich auch im Vergleich der einzelnen Dimensionen ein weitgehend homogenes Bild und es ist nicht klar, ob die abgefragten Bedingungen tatsächlich mit der Zufriedenheit zusammenhängen.
Vor weiteren Spekulationen soll daher zunächst ein Vergleich mit einer analogen Darstellung der Zufriedenheitswerte bei nicht vorhandenen Bedingungen hinzugezogen werden.
Abb. 136: Zufriedenheit bei „(eher) nicht vorhandenen“ Bedingungen bezüglich der Einflussfaktoren (13b, 22, 23, 28, 20a, 33, 31, 35, 53)
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
(2.) So zeigen sich bei nicht vorhandenen Bedingungen auf den ersten Blick bereits Defizite und es wird ersichtlich, dass die Zufriedenheit dabei insgesamt niedriger ausfällt. Eine relativ hohe Unzufriedenheit im Vergleich zur vorherigen Darstellung findet sich insbesondere in den Fällen, in denen die Probanden keinen Einfluss auf Teamentscheidungen nehmen können (+ 31%) bzw. sie keine Möglichkeit haben, ihren Standpunkt zu vertreten (+ 37,5%). Signifikante Differenzen sind auch auszumachen im Vergleich der Werte zwischen jenen Personen, die eine leitende Funktion haben vs. Personen, die auf untergeordneter Ebene tätig sind (+ 13,5% Zufriedenheit), sowie zwischen Personen, die institutionelle Mitbestimmungsmöglichkeiten haben vs. Personen ohne diese Möglichkeiten (+ 13,9% Zufriedenheit).
Die vorhandene Weisungsbefugnis anderer Instanzen scheint insofern kaum Bedeutung für die eigene Arbeitszufriedenheit zu haben, als dass bei gegebener Weisungsbefugnis durch andere im Vergleich sogar höhere Zufriedenheitswerte erreicht werden. Ferner sind die Werte bei gegebener bzw. nicht gegebener Möglichkeit der freien Gestaltung des Arbeitsauftrages nahezu identisch, weshalb auch diese Kategorie eher wenig Einfluss auf die Arbeitssituation zu haben scheint.
Der Zufriedenheitsaspekt soll im Rahmen dieser Betrachtung genauer untersucht werden. Dazu sollen alle abgefragten Zufriedenheitskategorien zunächst in ihrer Gesamtheit dargestellt werden:
Abb. 135: Zufriedenheit der Befragten bezogen auf alle abgefragten Zufriedenheitsdimensionen außer 42 (31, 35, 53)
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Der Vergleich der dargestellten Daten zeigt eine besonders hohe Zufriedenheit in Bezug auf den Berufserfolg der Probanden. Ferner wird die Kommunikation im Team überwiegend als zufrieden stellend betrachtet und auch die Arbeitsbedingungen und die Rolle in der Einrichtung tragen mit über 50% Zufriedenheit zu einer positiven Arbeitssituation bei. Weniger zufrieden sind die Befragten mit der Kommunikation zwischen der Leitungsebene und dem Team sowie der Kommunikation mit anderen Abteilungen und Instanzen, wobei in letzterer Kategorie der neutrale Bereich („durchaus noch zufrieden“) mit fast 50% relativ hoch ausgeprägt ist.
Ebenso soll die Zufriedenheit in Bezug auf einige weitere Einflussfaktoren betrachtet werden (z.B. in Abhängigkeit von Geschlecht, Alter, Berufserfahrung, Betriebsgröße und Rangebene).
Abb. 136: Zufriedenheit in Abhängigkeit vom Geschlecht (1a, 31, 35, 53)
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Vergleicht man die Gesamtzufriedenheit beider Geschlechter präsentiert sich ein homo- genes Bild und es zeigen sich kaum nennenswerte Unterschiede. Hier ist lediglich festzustellen, dass ausschließlich weibliche Probanden im Rahmen einiger Fragen angaben „sehr unzufrieden“ zu sein. Auf der anderen Seite ist der Anteil bezogen auf das Gesamtbild marginal und es zeigen sich insgesamt keine geschlechtsspezifischen Unterschiede bezüglich der Gesamtzufriedenheit der Befragten.
Abb. 137: Zufriedenheit in Abhängigkeit vom Alter (1b, 31, 35, 53)
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Hier zeigt sich ein ambivalentes Bild. Betrachtet man die höheren Zufriedenheitswerte erscheint die Altersgruppe der 41-50jährigen zunächst etwas „zufriedener“ zu sein als die verbleibenden. Andererseits ist hier auch der größte Anteil unzufriedener Probanden zu finden. Weil angesichts der Uneindeutigkeit des Ergebnisses davon auszugehen ist, dass andere Faktoren alles in allem bedeutsamer für die persönliche Zufriedenheit sind als das jeweilige Lebensalter, soll dieser Aspekt nicht weiter untersucht werden.
Abb. 138: Zufriedenheit in Abhängigkeit von der Berufserfahrung als SA/SP (5, 31, 35, 53)
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Hier wird ersichtlich, dass die Unzufriedenheit mit wachsender Berufserfahrung steigt und die Gruppe der seit über 30 Jahren beschäftigten Personen mit insgesamt 25,1% die höchsten Werte aufweist. In den Zeitraumkategorien zwischen einem und 29 Jahren sind in Bezug auf die Zufriedenheit nur marginale Abweichungen zu verzeichnen, wohingegen die Personen mit der höchsten Berufserfahrung analog zur Unzufriedenheit schlechter abschneiden und z.B. niemand angibt, „sehr zufrieden“ zu sein. Insgesamt allerdings ist immerhin die Hälfte dieser Gruppe alles in allem „zufrieden“ und ein weiteres Viertel „durchaus noch zufrieden“.
Es bietet sich Raum für Spekulationen: Möglicherweise besteht in jüngeren Jahren noch eine ausgeprägt optimistische, positive Grundhaltung, wodurch etwaige Defizite besser „verdrängt“ werden können, wohingegen dieser „Idealismus“ mit steigernder Erfahrung und bei Betrachtung der Langzeitentwicklung einer realistisch-pessimistischen Grundhaltung weicht, so dass in die Bewertung der persönlichen Zufriedenheit dann vermehrt negative Faktoren mit einbezogen werden.
Gleichwohl ist auch dieser Aspekt von individuellen Deutungen und biographischen Faktoren abhängig, weshalb eine rein hypothetische Ebene bei dieser Interpretation nicht überschritten wird. So zeigt sich zum Beispiel auch, dass die nur knapp darunter liegende Gruppe der seit 20-29 Jahren beschäftigten Personen insgesamt die höchste Zufriedenheit aufweist, zumindest wenn der neutrale Bereich („durchaus noch zufrieden“) bei der Betrachtung außen vor gelassen wird.
Abb. 139: Zufriedenheit in Abhängigkeit von der Betriebsgröße (14, 31, 35, 53)
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Hier sollten Anhaltspunkte bezüglicher der Frage gewonnen werden, ob die Größe der Einrichtung (gemessen an der Anzahl Mitarbeiter) wegen einer größeren Anonymität in der Einrichtung und eine höhere Anzahl voneinander weitgehend unabhängiger Instanzen/Abteilungen die Zufriedenheitswerte signifikant beeinflusst.
Während von den Befragten, die in kleineren Einrichtungen (< 20 MA) beschäftigt sind insgesamt 78,1% laut eigenen Angaben „zufrieden“ oder „sehr zufrieden“ sind, gibt gleichzeitig niemand an, in irgendeiner Weise „unzufrieden“ oder gar „sehr unzufrieden“ zu sein. Bei den verbleibenden Größenkategorien schwanken die schlechteren Zufriedenheitswerte dagegen zwischen 21,2 und 17,5 %, wohingegen die durchschnittliche Zufriedenheit bei 30 % liegt („zufrieden“ und „sehr zufrieden“).
Abb. 140: Zufriedenheit n. abgefragten Zufriedenheitsdimensionen u. Rangebene (20a, 31, 35, 53)
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Die Zufriedenheitsabstufungen wurden bei dieser Darstellung zusammengefasst in den Kategorien „niedrig“ (sehr unzufrieden, zufrieden), „mittel“ (durchaus noch zufrieden) und „hoch“ (sehr zufrieden, zufrieden).
Fragt man nach dem Einfluss durch die jeweilige Rangebene, zeigen sich hier durchaus einige Auffälligkeiten.
Auffällig ist hier, dass sich die Zufriedenheitswerte durchweg mit steigender (Leitungs-) Verantwortung erhöhen. So weisen die Probanden der unteren Rangebenen jeweils die niedrigsten Werte auf, während die oberste Leitungsebene die höchsten Zufriedenheits- werte aufweist und die mittlere Ebene dazwischen rangiert. So ist keine der Person der oberen Leitung in irgendeiner der Kategorien unzufrieden oder sehr unzufrieden. Demgegenüber weist die mittlere Ebene kategorienübergreifend eine durchschnittliche Unzufriedenheit von 11 % auf und die Probanden der untergeordneten Rangebene kommen sogar auf eine durchschnittliche Unzufriedenheit von 28,9 %.
Die größten Probleme haben die Probanden der untergeordneten Ebene mit der Kommunikation in Bezug auf die Leitung, andere Instanzen als auch innerhalb des Teams. Analog dazu verteilen sich auch die mittleren Zufriedenheitswerte überwiegend auf die untergeordnete sowie die mittlere Rangebene. Abschließend kann hierzu also festgehalten werden, dass mehr Verantwortung in der beruflichen Rolle direkt zu einer höheren Arbeitszufriedenheit beizutragen scheint.
Bezüglich der Arbeitssituation zeigt sich so insgesamt ein zwar Ambivalentes, aus Sicht der Probanden aber durchaus positives Bild. Dafür sprechen die relativ hohen Zufrie- denheitswerte ebenso, wie die in vielen Fällen gegebenen Einflussfaktoren und Entfal- tungsmöglichkeiten.
3.5.2 Gesellschaftsebene - Legitimation und Einflussnahme
Nach der institutionellen Ebene soll nun eine übergreifende makrotheoretische Betrachtung erfolgen.
Viele Befragte gaben in Bezug auf wahrgenommene widersprüchliche Anforderungen den Bereich der finanziellen Situation und Ansprüche durch die Kostenträger/ Gesetz- geber an. Ferner beklagen einige, dass bestimmte Berufsgruppen aus diesen Gründen unterrepräsentiert sind und die Arbeit teilweise durch berufsfremde Aufgaben bestimmt wird, die einen eher betriebswirtschaftlichen Hintergrund haben. Auch die Behinde- rungsmächte werden in erster Linie in den Behörden und Kostenträgern gesehen. Zudem hat sich gezeigt, dass alles in allem die SA/SP-Stellen in den berücksichtigten Einrichtungen eher ab- als zunehmen.
Die Mehrheit der Befragten nimmt einen gesellschaftlichen Auftrag wahr. Dafür spre- chen sowohl die zwei Drittel der Antwortenden, welche die Verhältnisänderung als ihre Aufgabe betrachten, als auch weitere Äußerungen, die sich im weitesten Sinne auf gesellschaftliche Zielsetzungen wie Integration, Teilhabe etc. beziehen. Gleichwohl sehen mehr als 50 % der Probanden ein Legitimationsproblem und alle erachten ein sinnvolles Qualitätsmanagement als sozialarbeitsrelevant. Zudem betrachten 44 % derjenigen, die eine Unterfinanzierung des Sozialwesens wahrnehmen, die Ressourcenverteilung als Aufgabe der Sozialen Arbeit, wenn auch insgesamt nur 6,8% die Möglichkeit zur Realisation dieses Anspruches sieht.
In diesem Zusammenhang sollen nachfolgend die aus meiner Sicht wichtigsten Be- standteile öffentlichkeitswirksamer Sozialer Arbeit gegenübergestellt werden, um herauszufinden, wie es um die Beteiligung an makrostrukturellen Prozessen und die Legitimation der Sozialen Arbeit im Rahmen der hier berücksichtigten Probanden und Einrichtungen bestellt ist.
Zunächst wird untersucht, welche Aspekte als bedeutsam erachtet werden, um diese dann mit dem jeweiligen Ist-Stand vergleichen zu können:
Abb. 141: Bedeutung ausgewählter öffentlichkeitswirksamer Faktoren aus Sicht der Probanden (65, 66, 69)
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Als besonders wichtig wird es von den Befragten erachtet, die Qualität der Leistungen Sozialer Arbeit darzustellen, was sich darin äußert, dass mit 100% alle Probanden dieser Meinung sind. Ferner wird auch die Öffentlichkeitsarbeit von mehr als 80% als Aufgabe der Sozialen Arbeit betrachtet, sowie auch der gewerkschaftlichen bzw. berufsverband- lichen Arbeit von immerhin drei Vierteln eine hohe Bedeutung zugesprochen wird. Für eine makrotheoretische Beurteilung erscheint es in diesem Kontext unerheblich, ob der Qualitätsaspekt aus Sicht der Probanden eher dem Nachweis gegenüber den Kostenträ- gern dient als einer Legitimation gegenüber der Öffentlichkeit. So zeigt die hohe Aus- prägung der beiden Kategorien Öffentlichkeitsarbeit und Gewerkschaft alles in allem, dass dem gesellschaftlichen Austausch außerhalb der sozialen Sicherungssysteme eine hohe Relevanz zugeschrieben wird.
Doch auch wenn die Faktoren als wichtig angesehen werden, bedeutet das nicht zwangsläufig, dass in der Praxis auch eine entsprechende Umsetzung erfolgt. Daher soll anhand einer Gegenüberstellung der Ergebnisse bezüglich der tatsächlich wahrgenom- menen Lage hinterfragt werden, wie sich das Ist gegenüber dem eben zuvor implizierten Soll verhält.
Abb. 142: Ist-Analyse in Bezug auf öffentlichkeitswirksame Aktivitäten und Nachweis von Qualität (62, 63, 66a, 68, 70)
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An erster Stelle steht hier die Öffentlichkeitsarbeit, welche in den Einrichtungen fast aller Probanden eine Rolle spielt. Allerdings bezieht sich diese Kategorie auf die öffentlichkeitswirksame Darstellung der Sozialen Arbeit im näheren Umfeld. Eine „übergreifende“, sozialarbeitsbezogene Öffentlichkeitsarbeit, die über eine Beschreibung der Einrichtung und ihrer Angebote hinausgeht findet sich nur bei 35,7% der Befragten. Eine Kategorie, deren Bedeutung nicht explizit abgefragt wurde, betrifft die Gremienarbeit, z.B. in Arbeitskreisen. Da ein wichtiges Ziel von Gremienarbeit darin besteht, Interessen zu bündeln und gemeinsame Ziele zu erreichen, wird auch jene als öffentlichkeitswirksame Methode betrachtet. Die Angaben der Probanden zeigen dabei, dass sich immerhin fast 60% in solchen Gremien engagieren.
In Bezug auf die Gewerkschaftliche/ berufsverbandliche Arbeit wird deutlich, dass sich zwar eine Mehrheit für die Wichtigkeit dieses Bereiches ausspricht, gleichzeitig aber auch nur ein knappes Drittel tatsächlich Mitglied in einer solchen Institution ist. Zudem wurde in der Ergebnisdarstellung festgestellt, dass davon nur relativ wenige im DBSH sind, welcher sich laut eigener Aussage als exklusiver Berufsverband der SA/SP be- trachtet. So werden auch hier Unterschiede zwischen Wunsch und Wirklichkeit sichtbar.
Noch signifikanter ist diese Kluft bei einem Vergleich zwischen der Bedeutung von Qualität und der tatsächlichen Situation. Während sich gezeigt hat, dass alle Befragten diesem Aspekt eine hohe Bedeutung zusprechen, ist lediglich ein Drittel der Befragten der Ansicht, dass die Qualität der Leistungen Sozialer Arbeit auch tatsächlich nachvollziehbar und transparent in der Öffentlichkeit dargestellt wird.
Weil die Arbeit auf dieser Ebene im Wesentlichen den Leitungskräften zugesprochen wird (vgl. MERCHEL 2005), wurde abschließend zu diesem Themenbereich noch unter- sucht, ob aus dieser Perspektive heraus Unterschiede in Bezug auf die einzelnen Fakto- ren sichtbar werden. Da sich nur marginale Unterschiede bei der Wahrnehmung oder Anwendung der öffentlichkeitswirksamen Komponenten Sozialer Arbeit zwischen Leitern und Untergeordneten finden ließen, werden die entsprechenden Darstellungen ausgespart. D.h. ob nun eine Leitungsfunktion besteht oder nicht, die Aspekte der Qualitätssicherung und -Darstellung werden insgesamt eher schlecht bewertet.
Abschließend kann also festgehalten werden, dass sich in der Praxis der Makroebene ein eher defizitäres Bild zeigt und alles in allem eine signifikante Differenz zwischen (dem meist geäußerten) Anspruch und der Realität zu bestehen scheint. Wie z.B. die geringe Beteiligung an gewerkschaftlicher Organisation zeigt, scheinen die Gründe allerdings nicht allein auf Umweltbedingungen und -Einflüsse zurückgeführt werden zu können. Ähnlich ist es im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit. Während die Einrichtungen eine rege Selbstdarstellung betreiben, was sicher nicht negativ ist, bleiben überregionale oder berufsgruppenbezogene Aktivitäten weitestgehend aus. So existieren zwar durch- aus Spielräume und es gibt Alternativen, diese aber werden nicht hinreichend genutzt. Letztlich erscheint es insbesondere in Bezug auf den Faktor Qualitätsmanagement geboten, die Entwicklung von Kriterien und Verfahren zu forcieren und die Anstren- gungen diesbezüglich zu intensivieren, da hier die Differenz zwischen Soll und Ist am größten ist.
3.5.3 Interaktionsebene - Methodisches Handeln, Beziehungsverh ä ltnis zur Klientel und handlungsfeldbezogene Deutungen
Nachfolgend sollen nun ausgewählte, im weitesten Sinne fachlichkeits- und handlungs- kompetenzbezogene Ergebnisse verknüpft und zusammenfassend interpretiert werden.
Im Mittelpunkt professioneller Sozialarbeit steht aus Sicht der Befragten die Bezie- hungsarbeit mit den Klienten. Als eine wichtige Funktion Sozialer Arbeit gilt die Aufgabe, institutionelle Hilfsangebote und Dienstleistungen vorzuhalten. Besondere Merkmale professionellen Handelns sind außerdem eine lebensweltorientierte Praxis, die Anwendung und der Umgang mit gesetzlichen Bestimmungen sowie organisatori- sche Tätigkeiten. Die Bereitstellung materieller Unterstützung als ein klassisches Merkmal der Sozialarbeit in der Wahrnehmung der Probanden spielt eine eher unterge- ordnete Rolle, ebenso wie das Bemühen um eine Veränderung respektive Verbesserung der gesetzlichen Rahmenbedingungen.
Einzelne Methoden, die dabei zum Einsatz kommen, sind in absteigender Rangfolge Gesprächsführungs- und Beratungsmethoden, systemisch orientierte Methoden und Case-Management. Außerdem fiel der klassische Begriff der Einzelfallhilfe, welcher mittlerweile als überholt gelten kann (vgl. GALUSKE 2003). Zwei Probanden orientieren sich an methodischen Arbeitsweisen, die in der jeweiligen Institution entwickelt und erprobt wurden. Außerdem wurde gezeigt, dass zwei Fünftel der Befragten therapeutische Methoden verwenden und darüber hinaus sich ein knappes Drittel an Managementbzw. betriebswirtschaftlichen Arbeitsweisen orientiert.
Auffällig ist bei der Methodenfrage, dass kaum spezifische Methoden, dafür aber zahlreiche Handlungsorientierungen und Haltungsparadigmen genannt wurden. So scheint die Methodik selbst eine geringere Rolle zu spielen als die zugrunde liegende Arbeits- bzw. Grundhaltung, in welche die jeweiligen Handlungsansätze eingebettet werden. Analog zu den handlungsfeldspezifischen Ansätzen steht hierbei insbesondere das Selbstbestimmungsparadigma im Vordergrund. Hinzu kommen charakteristische Sozialarbeitspostulate wie „Hilfe zur Selbsthilfe“, „Ganzheitlichkeit“ bzw. „Lebens- weltorientierung“, „Ressourcenorientierung“ und „Empowerment“.
Im Zusammenhang mit dem Handlungsfeld der Behindertenhilfe soll nachfolgend ein Aspekt hinterfragt werden, der aus meiner Sicht besonders bedeutsam für die Arbeit in diesem Bereich ist und z.B. im Zusammenhang mit dem Empowermentparadigma von besonderer Bedeutung ist - das Selbstbestimmungsparadigma (vgl. z.B. THEUNISSEN 1998, 2000; HERRIGER 1997). Hierzu sollen einige Erkenntnisse über den Einfluss dieser Handlungsorientierung auf die Soziale Arbeit in dem Handlungsfeld sowie zur Rolle und Situation der Adressaten abgeleitet werden.
Abb. 143: Vergleich verschiedener Einflussfaktoren auf die Selbstbestimmung der Klienten (36, 37, 38, 39, 40)
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Mit fast 90% steht an erster Stelle die Fragekategorie, ob die Klienten aus Sicht der Probanden alles in allem in ausreichender Wiese an für sie wichtigen Entscheidungen beteiligt sind. Obgleich sich aber zunächst ein positives Bild zeigt, erscheint die Situati- on bei einem Vergleich mit anderen Rahmenbedingungen qualitativ in einem anderen Licht.
Zum Beispiel hat sich bei der Frage nach den Einflussmöglichkeiten auf Entscheidun- gen, welche die eigene Lebenssituation betreffen, zunächst gezeigt, dass solche Ent- scheidungen (nahezu) immer auch von den Klienten selbst getroffen werden. Im Rah- men dieser Darstellung aber wird deutlich, dass die Entscheidungen bei der Hinzuzie- hung aller sonstigen genannten Instanzen, die auch Einfluss ausüben, nur zu anteilig 27,7% von den Klienten selbst getroffen werden und letztlich zum Beispiel der Einfluss der Angehörigen, gesetzlichen Betreuer oder anderer professioneller Helfer relativ groß ist.
Ambivalent gestaltet sich die Situation auch in Bezug auf die situationsabhängige Beschneidung von Selbstbestimmungsrechten. Dies ist bei immerhin einem Drittel der Fall, wobei die Verantwortung dafür meist gesetzlichen Vorgaben und der Finanzlage zugeschrieben wird und nicht auf der Intension des Helfenden beruht.
Auf der Interaktionsebene hat sich auch gezeigt, dass die Selbstbestimmungsmöglich- keiten zum Beispiel aus erzieherischen oder auch normativen Gründen zum Teil „aus- gehebelt“ werden. Zur genaueren Analyse wurde im Rahmen der obigen Darstellung auch die jeweilige Rollenübernahme hinterfragt. Hier wird deutlich, dass dieses in etwa zwei Dritteln aller Fälle den hier vorausgesetzten fachlichen Ansprüchen entspricht.
Die Kriterien der zugrunde gelegten „fachlichen Ansprüche“ an die berufliche Rolle beruhen dabei auf den diesbezüglichen Angaben der Probanden in Zusammenhang mit dem Beziehungsverhältnis zur Klientel. Die Frage danach umfasste 15 Begriffe, welche jeweils für unterschiedliche „Rollenübernahmen“ stehen. Davon wurden sechs Begriffe ausgewählt, zu denen jeweils ein Antonym vorhanden ist, und der Durchschnittwert als Grundlage der Gesamtbeurteilung über ein fachliches Rollenverständnis ermittelt.
Die drei Begriffspaare sollen zur genaueren Betrachtung einander gegenübergestellt und vergleichend interpretiert werden.
Abb. 144: Vergleichende Gegenüberstellung von Rollenverständnis und Haltung gegenüber der Interaktion mit dem Klientel (40)
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Eine dem Selbstbestimmungsparadigma entsprechende Orientierung kann stark vereinfacht mit der zugegebenermaßen stark reduzierten Formel „Vom Betreuer zum Begleiter“ (vgl. THEUNISSEN 1998) auf den Punkt gebracht werden. Angesichts der obigen Gegenüberstellung der beiden Begriffe scheint die entsprechende Haltung in der Behindertenhilfe bereits zu einem hohen Anteil im Selbstverständnis der Helfer verankert zu sein, so dass 81 % der Befragten eher als „Begleiter“ fungieren denn als „Betreuer“. DasErgebnis spricht dafür, dass ein nicht geringer Teil der Probanden den Empowermentgedanken als sozialarbeiterische Norm durchaus in ihre Praxis einbezieht und er somit zumindest stellenweise als institutionalisiert gelten kann.
Die zweite Gegenüberstellung geht davon aus, dass eine partnerschaftliche Beziehung besser dazu geeignet ist, die Autonomie des Klienten zu wahren als das Rollenverständnis des Experten, der möglicherweise eher zu wissen glaubt, „was für den Klienten am besten ist“. Mit knapp 57% agiert die Mehrheit als Partner. Indes übernimmt aber auch ein großer Anteil der Probanden „Expertenfunktionen“, so dass die Interaktionen häufig auf einem asymmetrischen Beziehungsverhältnis zu basieren scheinen.
Da aber ein großer Teil der Befragten bei der zugrunde liegenden Frage beide Antwort- vorgaben genutzt hat ist insgesamt davon auszugehen, dass bei der Arbeit verschiedene Rollen eingenommen werden (müssen) und immer der jeweilige Kontext zu berücksich- tigen ist. Geht es zum Beispiel um die Anwendung von Rechtskenntnissen oder Bera- tungsleistungen wird auch die Übernahme einer Expertenrolle nachvollziehbar.
Abschließend wurden die Begriffe „Hilfe“ und „Kontrolle“ untersucht. Hier zeigt sich, dass die Kontrollfunktion einen großen Raum einnimmt und mit anteilig 40% häufig die Arbeit der Fachkräfte und somit auch die Situation der Klienten bestimmt. Analog zu den Aussagen der Befragten, dass häufig die gesetzlichen/finanziellen Rahmenbedin- gungen für die Fremdbestimmung der Klienten verantwortlich sind, zeigt sich so auch hier, dass die hohen Kontrollanteile die Arbeit beeinflussen und den professionellen Auftrag erschweren, in erster Linie dem Klienten „zu dienen“ (SCHÜTZE 1996, S. 251; zit. n. MERTEN 2001a, S. 161; siehe 2.2.4). Ob und welche Strategien vorhanden sind, um widerstreitende Interessen und Bedürfnisse fachlich angemessen miteinander auszubalancieren, kann nicht beurteilt werden. Zwar sprechen die Ergebnisse zumindest dafür, dass Machtgefälle wahrgenommen werden und die Reflexion derselben die berufliche Entscheidungsfindung der Probanden beeinflusst, doch beziehen sich die Äußerungen nur selten auf die Beziehungsebene bzw. die Interaktion mit der Klientel, sondern eher auf strukturelle Rahmenbedingungen.
Positiv hervorgehoben werden soll abschließend die scheinbar ausgeprägt vorhandenen Möglichkeiten zur institutionellen Mitbestimmung (79%). Um aber zu einem aussage- kräftigen Urteil gelangen zu können, wäre noch heranzuziehen, inwieweit solche Mög- lichkeiten tatsächlich genutzt werden und ob auch z.B. Menschen mit „schweren“ geistigen Behinderungen praktisch in solche Prozesse mit einbezogen werden. Auch um genauere Aussagen die Interaktionen betreffend machen zu können, müssten ergänzende Untersuchungsinstrumentarien eingesetzt werden.
3.5.4 Professionelle Orientierungen
Zur genaueren Bestimmung des (professionellen) Selbstverständnisses der Befragten werden nachfolgend einige Aspekte miteinander verglichen, die in Zusammenhang mit der Professionalisierungsdebatte diskutiert werden und als bezeichnend für die Soziale Arbeit gelten können. Die wichtigsten dieser Komponenten sollen anhand der jeweili- gen Überbegriffe bzw. Schlagworte dahingehend untersucht werden, inwieweit sie von den Probanden als relevante Bestandteile Sozialer Arbeit wahrgenommen werden.
Abb. 145: Bedeutung ausgewählter Komponenten professioneller Sozialer Arbeit (45, 46, 47, 48, 49, 51, 54, 61, 81)
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Mit 100% Zustimmung und dem höchsten Anteil Probanden, die sich für die Antwort- vorgabe „ja“ entschieden haben, wird der Reflexion der eigenen Arbeit die höchste Bedeutung zuteil. Da zudem etwa 80% der Befragten laut eigener Aussage ausreichend Gelegenheit zur Reflexion haben, kann dieser Aspekt alles in allem positiv beurteilt werden.
Auch die Orientierung an ethischen Richtlinien ist aus Sicht aller Befragten besonders wichtig und steht im direkten Vergleich an zweiter Stelle. Hier gaben ebenso 100% an, sie würden ihr Handeln auf ethische Prinzipien stützen. Allerdings hat die Frage nach einer Konkretisierung der diesbezüglichen Orientierungen gezeigt, dass keine verbindli- chen und allen gemeinsamen Richtlinien als Arbeits- bzw. Haltungsgrundlage dienen. Die meisten Befragten berufen sich dabei im weitesten Sinne auf Gleichheit und Wert- schätzung des Menschen, während in absteigender Rangfolge z.B. auch Menschenrechte oder eine christliche Ethik als Grundhaltung postuliert werden. Hier zeigt sich also einerseits ein positives Bild, da Ethik grundsätzlich als wichtig betrachtet wird, anderer- seits aber scheint z.B. von einer Etablierung Sozialer Arbeit als Menschenrechtsprofes- sion (vgl. STAUB-BERNASCONI 1995, 2005; SCHMOCKER 2006) kaum die Rede sein zu können.
Mit Ausnahme von 10% orientieren sich weiterhin sehr viele Befragte am Ganzheitlich- keitspostulat, so dass diesem insgesamt eine recht hohe Wertigkeit zugestanden wird; sei es z.B. in Form einer direkten Einbeziehung des sozialen Umfeldes oder durch eine Einbeziehung lebensweltlicher Faktoren in die Arbeit mit dem Individuum. Während die ganzheitliche Ausrichtung innerhalb der Institution also durchaus wahrgenommen wird und als charakteristisch für die Soziale Arbeit gilt (spezialisierter Generalismus), wird sie von den Befragten nicht auf den gesamtgesellschaftlichen Auftrag Sozialer Arbeit bezogen und daher auch nicht als Besonderheit im Sinne einer Verhältnisbe- stimmung zwischen den Aufgaben der eigenen Profession vs. anderer Berufsgruppen verstanden (Universeller Generalismus; vgl. KLEVE 2005). Gleichwohl ist hier positiv zu bewerten, dass sich die klientenorientierte Praxis Sozialer Arbeit in der Behinderten- hilfe überwiegend durch eine ganzheitliche Arbeitsweise auszuzeichnen scheint.
Mit einigem Abstand zur Ganzheitlichkeitskomponente, aber immerhin noch über 70% Zustimmung wird deutlich, dass auch der Machtbegriff in der Praxis eine Rolle spielt. Er bezieht sich dabei in absteigender Reihenfolge auf die Ausübung von Behinderungsmacht durch: Behörden und Kostenträger, die Leitungsebene, Mitarbeiter gegenüber Klienten, Mitarbeiter untereinander und verschiedene andere Instanzen (z.B. gesetzliche Betreuer, Angehörige).
Die Tatsache, dass es lediglich die Hälfte der Personen als Ihre Aufgabe betrachtet, solche Verhältnisse zu beeinflussen und nur knapp 40% die Möglichkeit dazu wahr- nehmen, passt dabei zu den insgesamt zwar meist wahrgenommenen aber als scheinbar unveränderlich gegebenen sozialpolitisch-gesellschaftlichen Problemen und Missver- hältnissen, so dass sich auch hier eine Kluft zwischen Wunsch und Wirklichkeit offen- bart.
Weiter wurde gezeigt, dass der Machtbegriff von den Probanden meist mit gesellschaft- lich- institutionellen Faktoren assoziiert wird und nur zu einem sehr geringen Anteil die Ebene des Beziehungsverhältnisses bzw. der Interaktion mit der Klientel beinhaltet. Ob eine Analyse der diesbezüglichen Machtverhältnisse in der Praxis nur selten stattfindet bzw. reflektiert wird, oder die Begriffsbestimmung lediglich aufgrund des Kontextes der Fragestellung im Erhebungsbogen von den Befragten eher auf meso- und makro- strukturelle Faktoren bezogen wurde, kann abschließend nicht hinreichend geklärt werden.
Insgesamt kann hier festgehalten werden, dass Machtgefälle zwar durchaus wahrgenommen und reflektiert werden (vor allem auf institutioneller/gesellschaftlicher Ebene), gleichzeitig aber auch kaum Möglichkeiten dazu gesehen werden, auf diese im Sinne einer Begrenzungsmacht (vgl. STAUB-BERNASCONI 1995) Einfluss ausüben zu können. Ferner wird eine aktive Einflussnahme auf Machtstrukturen von den Befragten auch nicht als wesentliche Aufgabe der eigenen Arbeit betrachtet.
Zwei Drittel aller Befragten nehmen in der Praxis widersprüchliche Anforderungen wahr, die nicht ohne weiteres vereinbar sind. Deutlich wird angesichts der inhaltlichen Bestimmung solcher Anforderungen durch die Probanden, so dass solche Widersprüche hauptsächlich im Kontext des Vermittlungsauftrags zwischen gesellschaftlichem (Kontroll-)Ansprüchen und den Bedürfnissen der Adressaten lokalisiert werden (vgl. dazu SAHLE 2004, S. 329; HEINER 2004, S. 28 f.).
Dabei berufen sich 60% aller Probanden auf den Konflikt zwischen der finanziellen Ausstattung des Sozialwesens durch gesellschaftliche Instanzen wie Kostenträger, Politik, Gesetzgebung vs. dem professionellen Auftrag, den Adressaten zu einer Selbstbestimmten und autonomen Lebenspraxis verhelfen und dabei gleichzeitig die Umsetzung der gesellschaftlichen Erwartungen kontrollieren zu müssen. Dazu gehört auch, mit den zugeteilten Ressourcen entsprechend der Vorgaben „hauszuhalten“, was sich wiederum auf die Arbeitsituation auswirken kann.
Ferner zeigen die Äußerungen derjenigen, welche sich nicht auf die Finanzlage bezie- hen, dass die Interpretationen von widersprüchlichen Anforderungen durch die Befrag- ten meist auf unterschiedliche Interessen verschiedener Parteien betreffen. So wurde der Terminus zwar nie explizit genannt, doch lassen sich die Ergebnisse und Äußerungen weitestgehend den Besonderheiten des doppelten Mandates bzw. Mehrfachmandates zuordnen.
Mit dem Aspekt der Finanzierung als gesellschaftlich bedingten Einflussfaktor rückt auch der Aspekt der Verhältnisänderung in den Fokus. Diese betrachten fast zwei Drittel als wesentlichen Auftrag Sozialer Arbeit. So wurde neben der hohen Zustim- mung zur gleich lautenden Frage außerdem bereits deutlich, dass adäquate Hilfen aus Sicht der Probanden, angesichts einer insgesamt eher als defizitär bewerteten Finanzla- ge, nur bedingt möglich zu sein scheinen - und zwar sowohl aus gesamtgesellschaftli- cher Perspektive (z.B. unzureichende Versorgung mit Sozialen Dienstleistungen und Hilfsangeboten allgemein), als auch in Bezug auf den eigenen Wirkungskreis (Finanz- lage der Einrichtung, Handlungsspielräume bei der eigenen Arbeit). Zudem spricht die Darstellung der Unterschiede zwischen der jeweils zugemessenen Bedeutung makro- struktureller Einflussfaktoren gegenüber der realen Beeinflussung derselben dafür, dass eine Umsetzung der Verhältnisänderung grundsätzlich mit Problemen behaftet zu sein scheint. Dies äußert sich aufgrund von fehlenden Handlungsoptionen offensichtlich teilweise in einem Ohnmachtserleben und Resignation der Praktiker (vgl. dazu MÜH- LUM et. al. 1997).
Demgegenüber scheinen die Ergebnisse zur Frage nach der Verhaltensänderung zu- nächst dafür zu sprechen, dass die Hilfe zur besseren Lebensbewältigung als weniger wichtig angesehen wird. Hier muss darauf hingewiesen werden, dass die diesbezügliche Frage im Kontext der Erhebung weniger auf das Ziel der individuellen Hilfe denn auf eine Anpassung des Klienten an gesellschaftliche Normen bezogen wurde. Diesbezüg- lich weist der Fragebogen rückblickend eine terminologische Schwäche auf, so dass hier keine repräsentativen Aussagen zum individuumsbezogenen Ansatz der Verhaltensän- derung getroffen werden können und weitere Vermutungen an dieser Stelle ausbleiben sollen.
Ob und welche Strategien vorhanden sind, um widerstreitende Interessen und Bedürf- nisse fachlich angemessen miteinander auszubalancieren, wurde nicht ermittelt. Jedoch sprechen die obigen Ergebnisse zumindest dafür, dass Machtgefälle wahrgenommen werden und die Reflexion derselben die berufliche Entscheidungsfindung der Proban- den beeinflusst.
Im Vergleich zu den anderen Kategorien werden auch Legitimationsschwierigkeiten der Sozialen Arbeit mit nur etwa 50% Stimmenanteil relativ selten wahrgenommen. Prob- lematisch erscheint dies aus meiner Sicht, weil die damit verbundene Defizite sowohl das Bild Sozialer Arbeit in der Öffentlichkeit als auch ihren Status als Profession bzw. professionellen Beruf beeinflussen (vgl. dazu auch THIERSCH 2002; HAMBURGER 2001). Dass dabei zwar im Einzelnen durchaus Verbesserungen erwünscht sind (insbesondere „Qualität“), diese aber nur selten dem Kompetenzbereich Sozialer Arbeit zugerechnet werden, wurde bereits gezeigt.
Laut eigenen Aussagen orientieren sich 100% der Probanden an ethischen Richtlinien, wenn sie auch verschiedenen Denkrichtungen entspringen. Neben einem Ethik-Code muss Soziale Arbeit, wie sich gezeigt hat, auch auf wissenschaftlichen Erkenntnissen basieren und empirisch überprüfbar und transparent sein. Sonst verkommt sie laut GÖPPNER/HÄMÄLÄINEN (2004, S. 24) zur reinen Kunstlehre und läuft Gefahr, „nur ihr eigenes moralisches Schäfchen ins Trockene [zu bringen) (…)“, ohne zu hinterfragen, ob „(…) sie ihre Hilfsversprechungen tatsächlich durch effektive Methoden einlösen kann.“ (GÖPPNER/HÄMÄLÄINEN 2004, S. 24).
So stellt sich auch die Frage nach der Bedeutung von wissenschaftlichem Wissen im Selbstverständnis der Probanden. Betrachtet man in diesem Kontext die drei meistge- nannten Antwortkategorien der entsprechenden Frage zeigt sich, dass zwar 80% der Befragten Fachwissen als relevant erachten, jedoch erst an zweiter Stelle zwischen dem Erfahrungswissen als erst- und der Methodenkompetenz als drittplatziertem Bestandteil. Indes werden als wichtigste Kompetenzen Empathie bzw. Einfühlungsvermögen sowie methodische Handlungskompetenz verstanden, so dass auch in diesem Bereich die Fachkenntnisse als eher nachrangig betrachtet werden (weniger als die Hälfte der Probanden). Zudem verstehen die Befragten unter Fachkenntnissen in diesem Zusam- menhang meist rechtliches oder medizinisches Wissen. Dabei erscheint es als nicht sehr wahrscheinlich, dass dieses Wissen in ein Gesamtkonzept Sozialer Arbeit eingebunden wird, zumal sich auch gezeigt hat, dass der Sozialarbeitswissen im Vergleich zu anderen Wissenschaften eine eher geringe Bedeutung zugemessen wird. Der Wunsch nach einer eigenen Wissenschaft aber ist nachweisbar, wie anteilig drei Viertel der Probanden durch ein entsprechendes Antwortverhalten bestätigen.
Als wichtigsten Ort der Kompetenzaneignung betrachten die meisten Probanden die Praxis, wobei das Studium, trotz vorhandener Schwächen in Bezug auf die wissen- schaftliche Fundierung Sozialer Arbeit, als Sozialisationsinstanz an zweiter Stelle steht.
Der Praxisbezug im Studium wird von etwas mehr als der Hälfte der Befragten als (eher) nicht ausreichend beurteilt. Die Defizite bestehen hier insbesondere in einer fehlenden Einübung von sozialarbeiterischen Handlungsstrategien bzw. Methoden. Ferner fehlt es den Befragten an einer hinreichenden Vermittlung von Handlungsorien- tierungen, Erfahrungsberichten aus der Praxis sowie ausreichenden Reflexionsmöglich- keiten. In diesem Sinne haben z.B. meine persönlichen Erfahrungen gezeigt, dass Praxisreflexion im Studium zwar betont und angeboten wird, jedoch häufig in großen Seminargruppen vollzogen werden muss und einer gehaltvollen „supervisorischen“ Reflexion der eigenen Praxiserfahrungen im Wege stehen, wobei hier sicher auch zeitliche oder andere kontextuelle Rahmenbedingungen negative Auswirkungen auf die Qualität solcher Angebote haben können.
Das jeweilige Verständnis eines sinnvollen Theorie-Praxis-Austausches weist darauf hin, dass dies als Aufgabe von Profession und Disziplin betrachtet wird. Dabei haben die Ergebnisse in Bezug auf die Fragen, wer (1.) wissenschaftliches Wissen handlungspraktisch buchstabieren muss und (2.), wer zur Verbesserung der Forschungssituation beitragen muss, gezeigt, dass diese Aufgaben jeweils von der Mehrheit der Befragten sowohl den Theoretikern als auch den Praktikern zugeschrieben werden.
Ein weiteres Untersuchungsinteresse bezüglich der inhaltlichen Ausgestaltung des Studiums galt der generalistischen Orientierung. Dazu wurde bereits festgestellt, dass eine Spezialisierung auf bestimmte Handlungsfelder während des Studiums zwar von einem Drittel bevorzugt, von der Mehrheit aber abgelehnt wird. Da gleichzeitig aus Sicht von mehr als 90% der Befragten wesentliche Gemeinsamkeiten zu anderen Hand- lungsfeldern bestehen und dem ganzheitlichen Ansatz im Zuge der entsprechenden Fragen eine durchweg hohe Bedeutung zugestanden wurde, scheint die generalistische Orientierung Sozialer Arbeit alles in allem mehrheitlich getragen zu werden.
Möglicherweise kann die zunächst eher ablehnend scheinende Haltung einiger Proban- den dahingehend interpretiert werden, als dass es zusätzlich zum Generalismus auch einer handlungsfeldspezifischen Spezialisierung bedarf. Dies würde weitestgehend der Grundidee der Fachsozialarbeit entsprechen, welcher zum Beispiel auch für den Bereich der Sozialpsychiatrie eine besondere Bedeutung zugeschrieben werden kann. Demge- mäß zielt eine Fachsozialarbeit, z.B. vermittelt im Rahmen eines Masterstudiengangs, darauf ab, „feldspezifisches“ Wissen und Können zu vermitteln, welches für eine professionelle Soziale Arbeit in dem Bereich unabdingbar ist (vgl. JUHNKE 2003).
Die Lehre hat laut eigenem Anspruch den Auftrag, die Studenten adäquat auf eine fachliche Berufstätigkeit vorzubereiten und sie dazu zu befähigen. Weil eine Vermitt- lung sozialarbeiterischen Wissens und Könnens nicht einseitig erfolgen kann, spielt die Motivation der Studenten eine bedeutende Rolle dabei, ob die zu vermittelnde Inhalte letztlich auch „anschlussfähig“ sind. Hier hat sich gezeigt, dass das Studium oft aus der Motivation heraus begonnen wird, Menschen helfen oder mit Menschen arbeiten zu wollen. Häufig dient es auch der persönlichen Weiterentwicklung bzw. einer damit verbundenen Höherqualifizierung. Dabei wird das Niveau insgesamt eher als zu niedrig denn als zu hoch betrachtet, wobei die Mehrheit der Meinung ist, der Anspruch sei angemessen.
Abschließend sollen einige ausgewählte Kriterien zur Professionalisierungsbereitschaft der Befragten im Verhältnis zueinander dargestellt werden.
Abb. 146: Ausgewählte Kriterien zur Professionalisierungsbereitschaft (80, 85, 85b, 87)
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Das Interesse an einer eigenen Wissenschaft ist relativ groß, doch besteht eine relativ geringe Bereitschaft zur Vertiefung von solcher Kompetenzen (wissenschaftliches Arbeiten), was hier anhand der Indikatoren (1.) Bereitschaft zum Masterstudiengang (14,3% Zustimmung) sowie (2.) Interesse an und Bereitschaft zu sozialarbeiterischer Forschung untermauert werden kann. Ferner herrscht lediglich bei 50% der Befragten die Bereitschaft, sich auf verbindliche ethische Grundlagen zu verpflichten, so dass auch hier keine Einigkeit besteht. Da sich insgesamt gezeigt hat, dass sich die große Mehrheit allen Ansprüchen gewachsen fühlt und über ein insgesamt hohes Selbstbe- wusstsein verfügt, verwundert es möglicherweise nicht, dass ein Bedarf für solche Maßnahmen eher nicht formuliert wird.
4. Abschließende Bemerkungen
Fragt man nach der Sozialen Arbeit als Profession hat sich gezeigt, dass sie diesen Status sowohl aus berufsstruktureller als auch aus handlungstheoretischer Sicht (noch) nicht für sich proklamieren kann und zumindest derzeit kein tragfähiges Modell professionellen Handelns für die praktische Berufstätigkeit besteht. Gleichwohl sind die Anstrengungen diesbezüglich beachtlich, betrachtet man z.B. die zum Teil sehr differenziert ausgearbeiteten Paradigmen wie das systemische Modell oder das der lebensweltorientierten Sozialarbeit. Wenn diese sich auch nicht durch eine uneingeschränkte Praxistauglichkeit auszeichnen, wird zumindest deutlich, dass die Diskussion auch zu Ergebnissen geführt und Fortschritte hervorgebracht hat.
Neben der rein theoretischen Auseinandersetzung wurden in der Vergangenheit zahlreiche Studien durchgeführt, die sich mit dem Thema auf unterschiedliche Weise auseinandersetzen und versuchen, die Handlungslogik der Praxis zu fassen und daraus Rückschlüsse für die disziplinäre Weiterentwicklung zu gewinnen. Die Ergebnisse dieser meist qualitativ orientierten Studien zeigen einerseits viele Defizite auf, haben aber gleichzeitig auch zu wichtigen Erkenntnissen geführt.
Folglich ist die Soziale Arbeit zwar möglicherweise noch nicht am Ziel, zumindest aber befindet sie sich unbestreitbar auf dem Weg zu einer professionellen Identität. Wenn es auch niemals eine endgültige Zielerreichung geben kann, nicht zuletzt, weil sich die Soziale Arbeit als neue Profession immer entlang gesellschaftlicher Bedingungen und Strömungen entwickelt, erscheint es mir auf der Grundlage des bisher erreichten mög- lich, dass die fachlichen Bedingungen bei einer Beibehaltung der Bemühungen weiter verbessert werden können.
Die vorliegende Untersuchung ist schon aus Gründen der Repräsentativität nicht hinreichend dazu geeignet, generalisierbare Aussagen über das umfassende Handlungssystem der Sozialen Arbeit treffen zu können, geschweige dass sie wissenschaftlich eindeutige Aussagen über die Fachlichkeit im Handlungsfeld der Behindertenhilfe lässt. Auf der anderen Seite aber war ein uneinheitliches Ergebnis wahrscheinlich. Zum einen gibt es keine verbindlichen Grundlagen und zum anderen ist die berufliche Identität als individuelle Konstruktionsleistung und Bestandteil der Ich-Identität einem ständigen Entwicklungsprozess ausgesetzt und nicht konstant gleich.
Aus meiner Sicht hat die vorliegende Arbeit zu Ergebnissen geführt, die durchaus eine gewisse Aussagekraft aufweisen und einige aufschlussreiche Rückschlüsse im Hinblick auf die eingangs erörterten Fragestellungen und die Soziale Arbeit in der Behinderten- hilfe zulassen.
Die Arbeitsbedingungen werden hier überwiegend positiv bewertet. Insbesondere die Rolle in der Einrichtung insgesamt sowie der Berufserfolg tragen dabei zur Zufrieden- heit der Befragten bei. Faktoren, die sich eher negativ auf die Arbeitssituation auswir- ken sind z.B. die die fehlende Möglichkeit, Einfluss auf Teamentscheidungen zu neh- men, den eigenen Standpunkt vertreten zu können und, in erster Linie, Kommunikati- onsschwierigkeiten zwischen Leitung und Teamebene. Haben die Probanden selbst eine Leitungsfunktion inne, dann kehrt sich dieses Verhältnis um und sowohl die Beziehung zum Team wird positiver bewertetet, als dass auch die Zufriedenheit insgesamt signifi- kant steigt. In diesem Zusammenhang weist HEINER (2004, S. 112-132) auf eine struk- turelle Komponente hin, die von besonderer Bedeutung ist. Sie postuliert die Schaffung einer institutionellen Reflexionskultur, mit dem Ziel, Konflikten oder anderen negativen Tendenzen in Verbindung mit der internen Kommunikation und institutionellen Struktu- ren entgegenzuwirken.
Wichtig ist in diesem Zusammenhang aus meiner Sicht auch, dass die Personen, welche in den Institutionen jeweils die höchste Entscheidungsgewalt besitzen, entweder der Berufsgruppe der SA/SP oder aber einer anderen sozialen Berufsgruppe zugehörig sind. Wenn fachfremde Leiter die Einrichtung allein steuern, sehe ich hier insbesondere die Gefahr der Forcierung möglicher Ökonomisierungstendenzen, z.B. durch Betriebswirte. Darüber hinaus könnte auch eine Abwertung sozialer Berufe durch die Leiter negative
Auswirkungen auf die Arbeitsbedingungen haben. Die institutionellen Ziele sollten sich meiner Meinung nach grundsätzlich allein am „sozialen Auftrag“ orientieren.
Einen gesellschaftlichen Auftrag nehmen die meisten der Befragten wahr. Fragt man aber danach, inwieweit dieser erfüllt werden kann, wird meist die unzureichende finan- zielle Ausstattung als erschwerender Einfluss beklagt und festgestellt, dass es letztlich an der Umsetzung scheitere. So entsteht hier der Eindruck, dass die Soziale Arbeit solchen Einflüssen eher ohnmächtig gegenübersteht. Auf der anderen Seite aber hat sich auch gezeigt, dass wichtige öffentlichkeitswirksame Instrumente oft nicht hinreichend genutzt werden. Die Öffentlichkeitsarbeit geht nur selten über die Eigenwerbung der Einrichtung hinaus, nur die wenigsten sind Mitglied in einer Interessenszusammen- schluss und auch die Qualitätsdarstellung scheint eher eine Pflichtleistung für die Kostenträger zu sein, als dass sie als geeignetes Mittel der Außendarstellung verstanden oder angewandt wird.
In dieser Hinsicht scheint es mir noch Raum für Verbesserungen zu geben. Auch wenn z.B. fehlende zeitliche Ressourcen aufgrund der schlechten Finanzlage solche Aktivitä- ten erschweren, könnte dann zumindest der Eintritt in eine Gewerkschaft ein erster Schritt sein. Letztlich von Bedeutung aber ist auch, dass eine vermeintliche Professiona- lität nicht nur dargestellt, sondern auch durch praktische Handlungsvollzüge nachge- wiesen wird. D.h. hier geht es darum, durch ein entsprechendes Selbstbild das Fremd- bild zu beeinflussen.
Die Ergebnisse der Befragung haben weiter gezeigt, dass wichtige Schlagworte wie Integration, Teilhabe, Assistenz, Selbstbestimmung, Ressourcenorientierung, Toleranz, Akzeptanz etc. durchaus häufig als wichtige Bestanteile der Arbeit wahrgenommen werden. Dennoch scheinen die Klienten insgesamt zahlreichen Fremdeinflüssen ausge- setzt zu sein. Inwieweit sich dies aufgrund der besonderen Situation von Menschen z.B. mit einer geistigen Behinderung grundsätzlich vermeiden lässt, soll an dieser Stelle nicht diskutiert werden. Wichtig aber ist aus meiner Sicht, dass die Selbstbestim- mungsmöglichkeiten und -grenzen einer ständigen kritischen Reflexion bedürfen und z.B. entsprechende Schwerpunktstudien unter Berücksichtigung der Nutzerperspektive durchgeführt werden.
Es wurde gezeigt, dass zentrale Merkmale der Sozialen Arbeit wie Ganzheitlichkeit, die Wahrnehmung von Widersprüchen oder die Aufträge der Verhaltens und Verhältnisän- derung von den Praktikern durchaus spezifiziert und benannt werden. Teilweise wurden die Inhalte durch den Kontext oder die Fragestellung bereits impliziert und es ist nicht immer eindeutig, ob das vermittelte Bild auch den tatsächlichen Handlungsvollzügen in der Praxis entspricht. Um dieses zu erhellen, müssten qualitative oder kombinierte Studien durchgeführt werden. Positiv zu bemerken ist hier aber auch, dass die größten- teils wahrgenommenen widersprüchlichen Anforderungen aufgrund des durchweg guten Selbstbewusstseins der Befragten nicht zu einer Verschlechterung der Gesamtzufrie- denheit beizutragen scheinen.
Im Hinblick auf die Fachlichkeit wurde deutlich, dass durchaus Interesse an wissen- schaftlichen Inhalten besteht, die Arbeitsweise aber dennoch größtenteils auf Erfah- rungswissen und intuitiven Lösungen aufbaut. So wird zwar von den Hochschulen meist ein umfassendes Konzept Sozialer Arbeit dargestellt und eine (fach-) wissenschaftliche Ausbildung angestrebt, die Probanden aber stellen der Lehre durch ihr Antwortverhalten ein nur mäßiges Zeugnis aus. Z. B. wird der Praxisbezug wird als unzureichend betrach- tet. Interesse an einer Verbesserung der Lehre aber scheint zu bestehen, da eine Vielzahl der Befragten eigene Ideen dazu geäußert hat. Die Bereitschaft zur Vertiefung der fachwissenschaftlichen Kenntnisse, zum Beispiel in Form eines Masterstudiums, allerdings besteht kaum. Dass die Wertigkeit der Praxiserfahrungen insgesamt höher eingestuft wurde als die Fachkenntnisse lässt die Vermutung zu, dass solche Inhalte durch ein berufliches Alltagserleben in den Hintergrund rücken, weil die Praxis auch ohne Vertiefung solcher Aspekte bewältigt werden kann.
Es bietet sich hier an, die (Weiter-)Entwicklung der didaktischen Methodik zur Vermitt- lung eines tragfähigen Theorie-Praxis-Verhältnisses zu betonen. Um ein solches be- gründen zu können, erscheint mir in erster Linie die Einigung über einen gemeinsamen wissenschaftlichen Gegenstand geboten, und zwar sowohl Uni-FH-übergreifend als auch in terminologischer Eintracht bezüglich der Zweiteilung von „Sozialarbeit“ und „Sozialpädagogik“. Anstatt sich für oder gegen ein Paradigma (vgl. SAHLE 2004) zu entscheiden, ist es auch meiner Sicht wichtiger, sich nicht in „Ismen“ (vgl. GÖPP- NER/HÄMÄLÄINEN 2004, S. 16, 23) zu verfangen und die Gesamtheit aller Ansätze unter dem „Dach“ eines einheitlichen Gegenstandes zu betrachten. Fachfremde Lehrende halte ich nicht für grundsätzlich ungeeignet. Im Gegenteil, optimal wären aus meiner Sicht Lehrveranstaltungen, in denen sich entweder ein fachfremder Dozent und ein Sozialarbeiter gegenseitig ergänzen, oder aber auf andere Weise (z.B. begleitendes Pflichtseminar SAW) eine Möglichkeit geschaffen wird, die Wissensbestände regelmä- ßig in ein Gesamtkonzept von Sozialer Arbeit einzuordnen und mit der eigenen Rolle zu reflektieren.
Das Anerkennungsjahr als klassisches Theorie-Praxis-Modell wird im Rahmen der Einführung der Bachelorstudiengänge vermehrt abgeschafft und durch zwei integrierte Praxissemester ersetzt. Wie diese zu bewerten sind, kann ich aus meiner Position heraus nicht entscheiden. Sicher ist nur, dass auch hier die Qualität der Reflexion und Beglei- tung den Ausschlag dafür geben, ob sich die Professionalität der Sozialen Arbeit weiter- entwickeln kann, sei es als Disziplin oder Profession. Für die Profession gilt in dieser Hinsicht ebenso, dass die Möglichkeiten der fachlichen Reflexion hier zu verbessern sind, als dass ein erreichtes professionelles Niveau auch gesichert werden muss.
In dieser Hinsicht erachte ich auch die professionelle Selbstkontrolle durchaus als geeignet. Zumindest dann, wenn sie auf einer tragfähigen Ethik basiert und in erster Linie den fachlichen Interessen (im Sinne der Klientel) dient und nicht vornehmlich der Sicherung eigener Privilegien zuträglich ist. Wenn die entsprechenden Richtlinien bezüglich der Klientenautonomie beachtet werden, können aber bestimmte Privilegien aus meiner Sicht nicht schaden. Wenn auch die Anerkennung nicht im Mittelpunkt stehen sollte, sind damit einige Vorteile verbunden: Mehr Einflussnahme auf politische Steuerungsprozesse, eine besserer Legitimation der eigenen Arbeit, mehr öffentliches Vertrauen in die Leistungen der Sozialen Arbeit und nicht zuletzt auch eine bessere Durchsetzungsfähigkeit in Bezug auf Ziele, die nicht nur im Interesse der Sozialen Arbeit liegen, sondern vor allem auch den Adressaten ihrer Bemühungen zu Gute kommen.
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Anhang: Fragebogen
Fragebogen zur Diplomarbeit: „Auf dem Weg zu professioneller Identität - Zur Fachlichkeit, Eigenständigkeit und Handlungskompetenz der Sozialen Arbeit am Beispiel einer empirischen Untersuchung im Handlungsfeld der Behindertenhilfe“
(Alle angegebenen Daten bleiben anonym)
1) Ich bin eine Frau /[Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten] ein Mann und a)Jahre alt.
2) Meine Studienabschlussbezeichnung laut Diplom (-urkunde) lautet:
a) FH / Uni / BA
3) Was antworten Sie, wenn Sie jemand danach fragt, welchen Beruf Sie ausüben?
4) Absolvieren Sie derzeit Ihr Anerkennungsjahr?[Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten] Ja[Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten] Nein
5) Seit wann arbeiten Sie bereits als SozialarbeiterIn/SozialpädagogIn? Seit Jahren[Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten] weniger als 1 Jahr
5a) Wie lange arbeiten Sie im Handlungsfeld der Behindertenhilfe? Seit Jahren[Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten] weniger als 1 Jahr
5b) Waren sie vorher bereits als SA/SP in anderen Handlungsfeldern tätig? [Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten]Ja [Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten]Nein
5c) Wenn ja, in welchen?
(z.B. Jugendhilfe, Drogenarbeit, Sozialpsychiatrie, Alte Menschen usw.)
6) Wie lange arbeiten Sie bereits in dieser Einrichtung? Seit Jahren [Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten]weniger als 1 Jahr
7) Ich arbeite in dieser Einrichtung: [Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten]ganztags [Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten]halbtags [Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten]stundenweise
8) Das Vertragsverhältnis ist: [Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten]
9) Hat die Einrichtung hat einen hauptsächlich sozialpädagogischen/sozialarbeiterischen Auftrag?
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
10) Auf welche Lebensbereiche der Klientel bezieht sich die Arbeit der Einrichtung (Mehrfach- nennungen möglich)?
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
11) Welche Funktionen und Ziele verfolgt die Einrichtung?
12) Gibt es ein Konzept/eine Einrichtungsphilosophie, an der sich die Arbeit der Mitarbeiter orientiert?
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
13) Hat Ihr Arbeitgeber einen klar definierten Auftrag/eine Stellenbeschreibung für Ihren
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
13a) Wenn ja, bestimmt dieser maßgeblich Ihre Tätigkeiten?
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
13b) Wenn Sie keinen institutionellen Arbeitsauftrag haben, bestimmen sie diesen selbst?
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
14) Wie viele MitarbeiterInnen hat die Einrichtung insgesamt (ohne Klientel)? MA (Wenn Sie es nicht auf Anhieb genau wissen, genügt eine ungefähre Schätzung)
15) Sind die Verantwortlichkeits- und Zuständigkeitsbereiche aller MitarbeiterInnen eindeutig, nachvollziehbar und transparent geregelt? Ja nein
15a) Ist das Ihrer Meinung nach vorteilhaft für Ihre Arbeit?
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
15b) Bitte begründen sie kurz in Stichworten Ihre Meinung:
16) Welche Berufsgruppen sind in der Einrichtung tätig?
17) Bestimmte Berufsgruppen sind in der Einrichtung meiner Meinung nach unterrepräsentiert.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
17a) Wenn „ja“ oder „eher ja“, welche Berufsgruppen sind Ihrer Meinung nach unterbesetzt?
17b) Wirkt sich dies auf ihre Arbeitszufriedenheit aus?
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
17c) Bitte begründen Sie in Stichworten ihre Meinung:
18) Für welche der folgenden Tätigkeiten verwenden Sie den Großteil Ihrer Arbeitszeit? Verwaltungsarbeit/Dokumentation
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
18a) Können Sie die verfügbare Arbeitszeit in Ihrem Sinne nutzen?
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
19) Wie beurteilen Sie ihre Arbeitsbelastung insgesamt?
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
20) In welche Organisationsstruktur ist ihr Arbeitsplatz eingebunden?
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
20a) Wenn Sie in eine „hierarchische-„ oder eine „Mischstruktur“ eingebunden sind, auf welcher Rangebene ist ihr Arbeitsplatz angesiedelt?
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
21) Welche Berufliche Qualifikation hat Ihr direkter Vorgesetzter/Ihre Vorgesetzte, sofern es einen/eine gibt?
21a) Ist diese(r) gleichzeitig Leiter(in) der Einrichtung? [Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten]
21b) Wenn nicht, welcher Profession gehört der Einrichtungsleiter /die Einrichtungsleiterin an?
22) Sind Ihnen gegenüber außerdem noch Vertreter anderer Berufe/Abteilungen weisungsbe- fugt?
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
22a) Wenn „ja“, welchen Berufen/Professionen gehören diese an?
23) Falls Vorgesetzte oder fremde Instanzen Entscheidungen treffen, haben Sie ausreichend Gelegenheit, Ihren Standpunkt zu vertreten?
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
24) Wenn Sie im Team arbeiten, ist dieses multiprofessionell zusammengesetzt? [Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten]
24a) Wenn ja, mit welchen Berufsgruppen arbeiten Sie zusammen?
25) Überschneiden sich Ihre Aufgaben bzw. Aufgaben der Sozialen Arbeit mit denen von anderen Professionen oder ehrenamtlichen MitarbeiterInnen?
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
25a) Wenn ja, mit welchen z.B.?
26) Kann Ihre Arbeit aus Ihrer Sicht auch von jemandem erledigt werden, der etwas anderes studiert oder gelernt hat?
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
27) Gibt es in dem Team eine Person, die in letzter Instanz die Entscheidungen trifft/verantwortlich ist?
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
27a) Wenn „ja“, welcher Berufsgruppe gehört der „Entscheidungsträger“ an?
28) Fühlen Sie sich auseichend an Entscheidungen beteiligt, die im Team getroffen werden?
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
29) Fühlen Sie sich ausreichen dazu in der Lage, Ihre beruflichen Entscheidungen klar und eindeutig zu treffen und sie vor anderen zu begründen.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
30) Würden Sie behaupten, dass die Teamarbeit in Ihrer Einrichtung dazu beiträgt, die Ziele der Einrichtung bzw. den konzeptionellen Auftrag besser erfüllen zu können?
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
31) Wie zufrieden sind Sie mit dem Informationsaustausch bzw. der Koordination…
31a) Zwischen der obersten Leitungsebene und Ihrem Team?
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
31b) Zwischen anderen Abteilungen (z.B. Verwaltung, betriebliche Organisation etc.) und Ihrem Team?
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
31c) Innerhalb ihres Teams?
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
32) Halten Sie die in Ihrer Institution entwickelte Organisationsstruktur für effektiv?
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
33) Würden Sie behaupten, dass die Normen der Sozialen Arbeit im Großen und Ganzen in ihrer Einrichtung ausreichend institutionalisiert sind?
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
34) Gibt es Möglichkeiten der Mitbestimmung bzw. Mitgestaltung der institutionellen Rahmen- bedingungen und internen Strukturen?
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
35) Alles in Allem, wie zufrieden sind Sie insgesamt mit Ihrer Rolle und Ihren Arbeitsbedin- gungen und -Möglichkeiten in Ihrer Einrichtung?
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
36) Entscheidungen, die in ihrem Arbeitsfeld direkt Einfluss auf die Lebenssituation der Klien- ten nehmen, werden aus meiner Sicht überwiegend von dem folgenden Personenkreis ge- troffen:
(Mehrfachnennungen möglich) Klienten
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
37) Entstehen aus Ihrer Sicht Situationen, in denen die Selbstbestimmung der Klienten beschnit- ten wird (z.B. Kontrolle, Sanktionen), weil es sich nicht vermeiden lässt?
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
37a) Wenn „ja“ oder „eher ja“, inwiefern und wo sehen Sie die Gründe dafür?
38) Haben Die Klienten Mitbestimmungsrechte in Bezug auf Abläufe, Strukturen oder die Angebotsgestaltung der Einrichtung?
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
39) Alles in Allem, haben Sie das Gefühl, dass die Klienten ausreichend an den für sie wichti- gen Entscheidungen beteiligt werden?
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
40) Welche der folgenden Rollen beschreiben aus Ihrer Sicht am treffendsten ihr Beziehungs- verhältnis zu den Klienten? (Mehrfachnennungen möglich)
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
41) Erleben Sie einen Konflikt zwischen Ihrer Verbundenheit mit den Klienten und Ihrer Funktion als professionelle Hilfeinstanz?
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
42) Alles in allem, wie zufrieden sind Sie mit dem Beziehungsverhältnis zu Ihren Klienten?
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
43) Bitte benennen Sie wesentliche Merkmale professionellen Handelns, die für Sie an ihrem Arbeitsplatz eine hohe Bedeutung haben: (Mehrfachnennungen möglich)
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
44) Ganz allgemein, an welchen Handlungskonzepten und Methoden orientieren Sie sich schwerpunktmäßig bei Ihrer Arbeit?
44a) Orientieren Sie sich auch an den folgenden Methoden oder Arbeitsweisen?
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
45) Hat eine ganzheitliche Orientierung in Ihrem Handlungsfeld Ihrer Meinung nach eine wesentliche Bedeutung für Ihre Arbeit?
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
45a) Wenn „ja“ oder „eher ja“, inwiefern ist Ganzheitlichkeit realisierbar?
45a) Wenn „nein“ oder „eher nein“, wo sehen sie Hindernisse?
46) Orientieren Sie sich bei Ihrer Arbeit an bestimmten ethischen Richtlinien?
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
46a) Wenn „ja“ oder „eher ja“, an welchen zum Beispiel?
47) Nehmen Sie bei Ihrer Arbeit widersprüchliche Anforderungen wahr, die nicht ohne weiteres miteinander vereinbar sind?
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
47a) Wenn „ja“ oder „eher ja“, welche sind die wichtigsten und wie gehen sie damit um?
48) Ein Teil meines Auftrages ist die Veränderung des Verhaltens der Klienten im Sinne der Gesellschaft/Umwelt
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
48a) Wenn „ja“ oder „eher ja“, haben Sie dabei Erfolg?
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
48b) Wovon hängt der Erfolg Ihrer Meinung nach hauptsächlich ab?
49) Ein Teil meines Auftrags ist die Veränderung gesellschaftlicher Bedingungen zur Verbesse- rung der Lebensbedingungen der Klienten
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
49a) Wenn „nein“ oder „eher nein“, warum nicht? Wer ist Ihrer Meinung nach dafür zuständig?
49b) „ja“ oder „eher ja“, haben Sie dabei Erfolg?
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
49c) Wovon hängt der Erfolg Ihrer Meinung nach hauptsächlich ab?
50) Welcher der beiden Aufträge hat für Sie die höhere Bedeutung?
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
50a) Bitte begründen Sie Ihre Meinung:
51) Haben Sie in Ihrem Handlungsfeld schon einmal „Machtverhältnisse“ wahrgenommen, denen Sie eher kritisch gegenüberstehen?
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
51a) Wenn „ja“ oder „eher ja“, wer übt aus Ihrer Sicht „negative Macht“ aus?
51b) Wenn „ja“ oder „eher ja“, sehen Sie Möglichkeiten dazu, solche behindernden Mächte zu beeinflussen?
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
51c) Gehört es zu Ihren Aufgaben, solche behindernden Mächte zu beeinflussen?
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
52) Was verstehen Sie bei Ihrer Arbeit unter einem Berufserfolg?
53) Wie zufrieden sind Sie mit Ihrem Berufserfolg insgesamt?
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
54) Ist Ihnen die Reflektion Ihrer Arbeit mit anderen wichtig?
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
55) Haben Sie nach Ihrer Einschätzung ausreichend Gelegenheiten, ihre Arbeit mit anderen zu reflektieren?
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
55a) Wenn „ja“ oder „eher ja“, mit wem reflektieren Sie ihre Arbeit? (Mehrfachnennungen möglich)
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
56) Ist Ihnen persönlich die Anerkennung ihrer Arbeit wichtig?
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
57) Haben Sie das Gefühl, dass Ihre Arbeit von Außenstehenden wertgeschätzt wird?
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
57a) Wenn „nein“ oder „eher nein“, wo sehen Sie Gründe dafür?
58) Ist das öffentliche Ansehen/der Status der Sozialen Arbeit Ihrer Meinung nach für die Berufsgruppe der SA/SP wichtig?
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
59) Werden SA/SP in der Einrichtung tendenziell eher eingestellt oder abgebaut?
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
59a) Woran liegt dies Ihrer Meinung nach?
60) Reichen die finanziellen Ressourcen für die Arbeit in Ihrem Arbeitsfeld insgesamt aus?
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
60a) Sehen Sie Möglichkeiten, Einfluss darauf zu nehmen, welche Ressourcen zur Erfüllung Ihrer Aufgaben durch die Geldgeber bereitgestellt werden?
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
60b) Wenn „nein“ oder „eher nein“, wer sollte Ihrer Meinung nach mehr Einfluss auf die Verteilung finanzieller Mittel nehmen?
61) Nehmen Sie insgesamt ein Kompetenz- oder Legitimationsproblem auf der Seite der Sozialen Arbeit wahr?
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
61a) Woran liegt dies Ihrer Meinung nach?
62) Betreibt die Einrichtung in der Sie arbeiten Öffentlichkeitsarbeit,[Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten]
62a) Wenn „ja“, welche Art von Öffentlichkeitsarbeit? (Mehrfachnennungen möglich)
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
62b) Geht die Öffentlichkeitsarbeit über die Eigenwerbung und Angebotsbeschreibungen der Einrichtung hinaus?[Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten]
62c) Wenn „ja“, was unterscheidet sie inhaltlich davon?
63) Ist Öffentlichkeitsarbeit in sozialen Einrichtungen eine Aufgabe der SA/SP?
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
63a) Begründen Sie bitte Ihre Meinung?
64) Für die Soziale Arbeit ist eine Gewerkschaft/ein Berufsverband von großer Bedeutung.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
65) bin Mitglied in einer Gewerkschaft/einem Berufsverband. Ja nein
65a) Wenn „ja“, in welchem?
66) Betreiben Sie Gremienarbeit, zum Beispiel in einem Arbeitskreis? [Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten]
67) Ist es Ihrer Meinung nach wichtig, die Qualität Sozialer Arbeit darzustellen?
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
68) Alles in allem, wird die Qualität von Leistungen Sozialer Arbeit aus Ihrer Sicht für andere nachvollziehbar und transparent dargestellt?
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
68a) Wenn „nein“ oder „eher nein“ ist es Ihrer Meinung nach möglich, die Qualität Sozialer Arbeit nachvollziehbar und transparent dazustellen?
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
68b) Wenn „ja“ oder „eher ja“, wie könnte dies aus Ihrer Sicht geschehen?
69) Welche Funktion erfüllt der Nachweis von Qualität Ihrer Meinung nach?
70) Welche Elemente würden Sie als Grundlage Ihrer professionellen Identität als SA/SP beschreiben? (Mehrfachnennungen möglich)
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
71) Bitte benennen Sie die Ihrer Meinung nach wichtigsten Kompetenzen und Fähigkeiten, die für Ihre Arbeit von Bedeutung sind:
72) Wann bzw. wo haben Sie sich die aus Ihrer Sicht nötigen Kompetenzen angeeignet? (Mehrfachnennungen möglich)
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
73) Haben Sie eine Weiterbildung oder ein Aufbaustudium begonnen oder abgeschlossen?
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
73a) Welche Vorteile sind aus Ihrer Sicht damit verbunden?
74) Worin bestand Ihre Studienmotivation?
75) Wie beurteilen Sie rückblickend das Niveau des Studiums?
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
75a) Bitte ergänzen Sie Ihre Meinung bei Bedarf hier:
76) Bestehen aus Ihrer Sicht wesentliche Gemeinsamkeiten zu SozialarbeiterIn- nen/SozialpädagogInnen aus anderen Handlungsfeldern?
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
77) Wäre es aus Ihrer Sicht wünschenswert, wenn sich die Studenten während des Studiums auf ein Handlungsfeld spezialisieren müssten?
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
78) War der Bezug zur Praxis der Sozialen Arbeit während des Studiums aus Ihrer Sicht ausreichend?
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
78a) Wenn „eher nein“ oder „nein“, worin bestehen die Defizite? (Mehrfachnennungen mög- lich)
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
79) Wie sollte ein sinnvoller Theorie-Praxis-Bezug Ihrer Meinung nach aussehen?
80) Wer hat Ihrer Meinung nach die Aufgabe, wissenschaftliches Wissen systematisch aufzube- reiten, um es praktisch umsetzen zu können.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
81) Je mehr theoretisches Wissen ein(e) SA/SP hat, desto besser kann er(sie) den vielfältigen Anforderungen in der Praxis gerecht werden (Mehr Wissen = mehr Können).
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
82) Die Soziale Arbeit benötigt aus meiner Sicht eine spezielle, unabhängige wissenschaftliche Grundlagendisziplin.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
83) Welchen wissenschaftlichen Disziplinen würden Sie derzeit am ehesten für ihre Praxis bedeutsame Funktionen/einen besonders hohen praktischen Nutzen zuschreiben? (Mehr- fachnennungen möglich)
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
84) Benötigen Sie für Ihr berufliches Handeln in Ihrem Handlungsfeld mehr empirische For- schung, die aus Sicht der Sozialen Arbeit durchgeführt wird?
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
84a) Wenn „ja“ oder „eher ja“, wer muss dies aus Ihrer Sicht leisten?
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
85) Würden Sie es in Erwägung ziehen, einen Masterstudiengang zu beginnen?
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
86) Würden Sie es begrüßen, wenn sich SA/SP nach Beendigung des Studiums auf die Berück- sichtigung ethischer Grundlagenverpflichten müssten (ähnlich dem hippokratischen Eid bei Medizinern)
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
87) Fühlen Sie sich den Anforderungen und Aufgaben als Sozialarbeiter/Sozialpädagoge insgesamt in Ihrem Handlungsfeld gewachsen?
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
88) Wenn sie Stärken in der Sozialen Arbeit benennen möchten, welche sind Ihrer Meinung nach wesentlich?
89) Wenn Sie Defizite in der Sozialen Arbeit wahrnehmen, welche sind die Ihrer Meinung nach wesentlich?
90) Wenn Sie weitere Anmerkungen zu diesem Fragebogen haben, können Sie diese bei Bedarf hier notieren:
Vielen Dank für Ihre Mitarbeit!
[...]
1 Pfaffenberger (2004, S. 75 f.) verwendet in diesem Zusammenhang auch den Begriff Professionswer- dung und bezieht diesen mehr auf die Qualitätsmerkmale und den hierarchischen Rang, wohingegen sich der Begriff der Professionalisierung auf den gesamtgesellschaftlichen Entwicklungstrend bezieht.
2 Nach Absprache mit Wilhelm KLÜSCHE wurden vereinzelt auch Fragen aus seiner 1990 durchgeführten Studie verwendet (2.4; vgl. KLÜSCHE 1990), da sie auch im Rahmen der Fragestellung der vorliegenden Studie zu wichtigen Erkenntnissen führen können. Dazu wurden sie allerdings entsprechend der Untersu- chungsintension in neue Kontexte eingebettet und z.T. modifiziert. Ferner lehnen sich einige Fragen an die Untersuchung JUHNKEs (2003) an, da auch sie mir im eben entfalteten Sinne als geeignet erschienen.
3 Vergleicht man die Anzahl der Personen, die auf diese Frage geantwortet haben und damit implizieren, dass sie in einem Team arbeiten mit den Nennungen in Abbildung 35 wird deutlich, dass hier eine Abweichung zu verzeichnen ist. So haben sich zuvor insgesamt 5 von 29 Personen eindeutig der Kategorie „Hierarchie“ zugeordnet und nicht den Antwortvorgaben „Mischstruktur“ oder „Team“. Weil diese 5 Probanden auch auf Frage 24 (Abb. 40) antworteten gehe ich davon aus, dass diese entgegen ihrer vorherigen Zuordnung nicht in eine rein hierarchische, sondern in eine Mischstruktur eingebunden sind und die Formulierung der Frage möglicherweise uneindeutig war.
- Citar trabajo
- Mark Ormerod (Autor), 2006, Auf dem Weg zu professioneller Identität, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/201193
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