§ 3 Nr. 2.3 der Ausbildungsordnung sieht vor, dass der Auszubildende die rechtlichen Vorschriften zum Schutz der Kunden anwenden kann. Die wichtigsten Punkte sind Bankgeheimnis und Datenschutz, welche sofort zu Beginn der Ausbildung dem Auszubildenden beigebracht werden müssen. Diese Kenntnisse sind für den Bankkaufmann/die Bankkauffrau grundlegend und von wesentlicher Bedeutung, da das gesamte Kreditgewerbe auf einer Vertrauensbasis zwischen Kunden und Bank beruht.
Inhaltsverzeichnis
1.Einordnung in den Ausbildungsrahmenplan
2.Angaben zum Auszubildenden
3.Fachliche Voraussetzungen des Auszubildenden
4.Unterweisungsort
5.Zeitplanung
6.Ausbildungsmittel
7.Motivation
8.Lernziele
9.Operationalisierung
10.Lernerfolgskontrolle
11.Ausbildungsmethode
12.4-Stufen-Methode
13.Arbeitszergliederung
14.Anlagen
1. Einordnung in den Ausbildungsrahmenplan
- 3 Nr. 2.3 der Ausbildungsordnung sieht vor, dass der Auszubildende die rechtlichen Vorschriften zum Schutz der Kunden anwenden kann. Die wichtigsten Punkte sind Bankgeheimnis und Datenschutz, welche sofort zu Beginn der Ausbildung dem Auszubildenden beigebracht werden müssen. Diese Kenntnisse sind für den Bankkaufmann/die Bankkauffrau grundlegend und von wesentlicher Bedeutung, da das gesamte Kreditgewerbe auf einer Vertrauensbasis zwischen Kunden und Bank beruht.
2. Angaben zum Auszubildenden
Der Auszubildende, Stefan Batz, ist 18 Jahre alt. Er hat die Realschule besucht und hat diese mit einem guten Ergebnis abgeschlossen. Zudem besitzt er eine sehr gute Auffassungsgabe; auch ihm bisher unbekannte Sachverhalte kann er zügig aufnehmen und umsetzen. Der Auszubildende ist gerade im 3. Ausbildungsmonat des ersten Ausbildungsjahres. Momentan ist er in einer Geschäftsstelle im Bereich „Privatkundenservice“ eingesetzt. Mit den Kollegen kommt er sehr gut zurecht. Er ist hilfsbereit und freundlich und zeigt sehr großes Interesse an den Ausbildungsinhalten. Auch unter den Auszubildenden ist Stefan Batz beliebt und hat sich schnell in die Gruppe integriert. Bei den Kunden hinterlässt der Auszubildende, Herr Batz, einen sehr freundlichen, ruhigen und zuvorkommenden Eindruck.
3. Fachliche Voraussetzungen des Auszubildenden
Die Grundlagen - Datenschutz und Bankgeheimnis - wurden dem Auszubildenden während der Einführungstage zu Beginn der Ausbildung beigebracht. In der vorangegangenen Unterweisung wurde auf die allgemeinen Vorschriften zur Erteilung von Bankauskünften eingegangen. Nun soll der Auszubildende mit dem Formular „Auskunftserteilung im Bankauskunftsverfahren“ vertraut gemacht werden.
4. Unterweisungsort
Die Unterweisung findet in einem Beratungszimmer statt, da sie nicht durch Unterbrechungen gestört werden sollte. Das Telefon wurde, nach Absprache mit einer Kollegin, auf diese umgestellt, um auch von dieser Seite ungestört unterweisen zu können. Das Beratungszimmer ist mit neueren Büromöbeln ausgestattet. Die Bürostühle sind bequem gepolstert und ergonomisch geformt, wodurch auch längeres, ermüdungsfreieres Arbeiten möglich ist. Durch die großen Fenster wird der Raum hauptsächlich mit Tageslicht beleuchtet. Dies ist sehr angenehm für die Augen und erleichtert die Aufnahme von bildlichen Informationen. Vor Beginn der Unterweisung wurde das Beratungszimmer gelüftet, um den Sauerstoffgehalt im Zimmer zu erhöhen und somit optimale Lernbedingungen zu schaffen. Die Raumtemperatur ist angenehm geregelt. Wäre es zu kalt, könnte der Auszubildende den Lerninhalten evtl. nicht richtig folgen. Es sind einige Grünpflanzen vorhanden, die zusätzlich ein gutes Raumklima schaffen. Der Auszubildende sitzt links vom Ausbilder und ist so positioniert, dass er einen guten Blick auf die Unterweisungsunterlagen hat.
5. Zeitplanung
Für die Unterweisung wird ein Zeitrahmen von ca. 20 Minuten eingeplant.
Die Unterweisung findet zwischen neun und zehn Uhr statt, denn zu dieser Zeit ist die Aufnahmefähigkeit am höchsten ist. Als Wochentag sollte ein Dienstag oder Mittwoch bevorzugt werden, da der Einstieg in die Arbeitswoche bereits bewältigt wurde und sich die Gedanken noch nicht so sehr auf das Wochenende konzentrieren.
6. Ausbildungsmittel
Um die Unterweisung für den Auszubildenden attraktiv zu gestalten, werden Originalzustimmungsformulare zum Bankauskunftsverfahren verwendet; dies stellt einen tatsächlichen Praxisbezug her. Die Anträge sind in mehrfacher Ausführung vorhanden. Zusätzlich werden Leuchtstifte benutzt, um wichtige Details für den Auszubildenden hervorzuheben und somit die Aufmerksamkeit und Einprägsamkeit zu erhöhen. Elementar sind natürlich Schreibgeräte wie Kugelschreiber und Bleistifte. Ein karierter Arbeitsblock dient als Schreibunterlage, um ein saubereres Schriftbild zu ermöglichen. Der Schreibblock kann jedoch ebenso für Notizen, die sich der Auszubildende machen möchte, verwendet werden. Zwei Musterbeispiele mit Personenangaben sind bereits schriftlich fixiert. Das erste Beispiel wird beim Vormachen und Nachmachen verwendet. Das zweite Beispiel dient als Übungsfall zum selbständigen Wiederholen. Zur Präsentation wurde das Formular auf DIN A 3 vergrößert; an diesem wird dem Auszubildenden die Grobstruktur erklärt. Mit bunten Medienkarten wird die Grobstruktur optisch aufgewertet; dies dient auch dem besseren Verständnis. Des Weiteren wird der Einsatz des Flipcharts in der Einführungsphase zur Themeneinleitung und Wiederholung der Grundlagen genutzt. Am Ende der Unterweisung erhält der Auszubildende eine aktuelle Fassung der AGB, in der der Passus „Bankauskünfte“ angestrichen ist. Somit erhält er gleichzeitig einen Einblick in den Nutzen und Alltagsbezug der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
7. Motivation
Durch eine freundliche Begrüßung wird versucht, eine positive Lernatmosphäre zu schaffen. Interesse wecken dient als Hauptbestandteil der Motivation, denn Interesse ist der wesentliche Antrieb, um dem Auszubildenden zu vermitteln, weshalb er bestimmte Sachverhalte lernen und verstehen muss. Wichtig ist ferner, den Auszubildenden anzuerkennen und ihm dieses Gefühl glaubhaft entgegenzubringen. Durch Lob bei positiver Leistung wird versucht, die Motivation während der Unterweisung möglichst hoch zu halten. Sehr bedeutsam ist, dass auftretende Fehler gemeinsam besprochen werden. Der Auszubildende soll die Möglichkeit erhalten, diesen Arbeitsschritt nochmals zu überdenken. Ein sofortiges Tadeln des Fehlers hätte nicht die entsprechende Wirkung, sondern würde die Motivation des Auszubildenden eher reduzieren. Durch sofortiges Besprechen von Fehlern werden falsche Handlungsweisen in der Entstehung korrigiert und stehen noch in direktem Zusammenhang zur Fehlerursache. Die Motivation wird auch dadurch erhöht, dass die Gesamtaufgabe in Teilschritte untergliedert wird und der Auszubildende die Hauptaufgabe somit in Teilzielen bewältigen kann. Denn Erfolgserlebnisse, die sich einstellen durch schrittweises Erreichen von Teilzielen, sind die beste Motivation.
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- Christian Ackermann (Autor), 2003, Zustimmungsformular zur Auskunftserteilung korrekt ausfüllen (Unterweisung Bankkaufmann / -frau), Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/20096
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