Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) gehören in Deutschland nach wie vor zu den bestetablierten und bekanntesten Institutionen im Bereich der Hilfeleistungen für Menschen mit Behinderung und dabei insbesondere für den Personenkreis der Menschen mit geistiger Beeinträchtigung.
Die Institution der Werkstatt gilt dabei als sehr typisch für die deutsche Behindertenhilfe, denn es handelt sich um ein stark etabliertes, institutionalisiertes System, das in anderen Ländern in der Form weniger verbreitet und damit exemplarisch für die deutsche Hilfelandschaft ist, die immer noch sehr stark von Sondereinrichtungen mit aussonderndem, „beschützendem“ Charakter dominiert wird.
Doch vor dem Hintergrund der UN-Konvention für Behinderterecht wird dieser Einrichtungstyp möglicherweise mittelfristig in Frage gestellt werden. In der vorleigenden Arbeit wird es deshalb das Ziel sein, zu klären, was die Werkstätten eigentlich sind, wie sie funktioniernen, wie dies mit den aktuellen Konzepten der Inklusion behinderter Mneschne und mit der UN-Konvention vereinbar ist und welche Probleme und Widersprüche in der nahen Zukunft möglicherweise aufkommen werden.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Teilhabe und Arbeit bei Behinderung
2.1 Teilhabe, Integration und Inklusion
2.2 Historische Ansichten zur Teilhabe behinderter Menschen
2.3 Die Funktion und Bedeutung von Arbeit
2.3.1 Arbeit als (Erwerbs-) Tätigkeit
2.3.2 Die soziale Bedeutung von Arbeit
3. Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) im Überblick
3.1 Geschichtliche Entwicklung der Beschäftigung von Menschen mit geistiger Beeinträchtigung
3.1.1 Der Umgang mit behinderten Menschen im Laufe der Geschichte
3.1.2 Erste Arbeitseinrichtungen für Menschen mit geistiger Beeinträchtigung
3.1.3 Die Etablierung der ersten Werkstätten
3.2 Der heutige Entwicklungsstand der Werkstätten
3.2.1 Zahlen und Fakten
3.2.2 Aufnahmekriterien
4. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Bezug auf Teilhabe am Arbeitsleben
4.1 Grundsätzliches zur UN-Konvention
4.2 Teilhabe am Arbeitsleben nach §27 der UN-Konvention
4.2.1 Recht auf Arbeit (in einem inklusiven Umfeld)
4.2.2 Recht auf Erwerb des Lebensunterhalts
4.2.3 Anforderungen an den Arbeitsmarkt
4.3 Umsetzung der UN-Konvention in Deutschland durch den Nationalen Aktionsplan (NAP)
5. Kritische Reflexion der Werkstätten im Hinblick auf Teilhabe am Arbeitslebenin Bezug auf die UN-Konvention
5.1 Förderung des Übergangs auf den ersten Arbeitsmarkt
5.2 Stellenwert und Förderung von Arbeit in den Werkstätten
5.3 Lösungs- und Reformansätze zur besseren Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben
6. Fazit
Literatur
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