Die Arbeit setzt sich mit der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 28.05.2009 (Aktenzeichen: 3646/04 – Brauer gegen Deutschland) auseinander, in dieser erklärte der EGMR die für Jahrzehnte vom Bundesverfassungsgericht als verfassungsgemäß angesehene Regelung des Art. 12 § 10 II NEhelG a.F., wonach ein vor dem 1 Juli 1949 nichtehelich geborenes Kind gem. § 1589 II BGB a.F. als nicht mit seinem Vater verwandt galt und folglich kein Erbrecht nach diesem hatte, für nicht mit der Europäischen Menschenrechtskonvention vereinbar.
In diesem Zusammenhang befasst sich der Verfasser insbesondere mit der Entwicklung der erbrechtlichen Stellung nichtehelicher Kinder in der Bundesrepublik Deutschland vom Inkrafttreten des Grundgesetzes an bis zur Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 26. Oktober 2011, in welcher sich der BGH bereits mit der Verfassungsmäßigkeit der neuen Fristenregelung des Art. 12 § 10 II NEhelG als Folge des EGMR-Urteils auseinandersetzen musste.
Gründlich und gut verständlich werden dabei unter anderem das Nichtehelichengesetz von 1969, die Rechtsfolgen der Wiedervereinigung, die Entscheidung des EGMR (insb. deren Konsequenzen für die deutsche Gesetzesanwendung und –auslegung sowie die Reaktion des deutschen Gesetzgebers) und die aktuelle Entscheidung des BGH und deren Folgen dargestellt.
Inhaltsverzeichnis
Literaturverzeichnis
A. Der Sachverhalt
B. Die rechtliche Stellung nichtehelicher Kinder in der Bundesrepublik Deutschland
I. Das Nichtehelichengesetz von 1969
II. Folgen der Deutschen Wiedervereinigung
III. Erbrechtsgleichstellungsgesetz und Kindschaftsrechtsreformgesetz
C. Behandlung des Falls nach nationalem Recht
I. Subsumtion und Lösung
II. Entscheidung deutscher Gerichte
III. Andere Ansichten
1. Streitstand in der Literatur
a) Verstoß gegen das Grundgesetz
b) Verstoß gegen die EMRK
2. Zwischenergebnis
D. Die Entscheidung des EGMR vom 28. Mai 2009
E. Beurteilung der Entscheidung
F. Konsequenzen der Entscheidung
I. Bedeutung für die deutsche Gesetzesanwendung und –auslegung nach dem Urteil des EGMR
II. Einfluss auf die Gesetzgebung
1. Erste Entwürfe
a) Referentenentwurf vom 1.12.2009
b) Regierungsentwurf vom 1.07.2010
2. Das zweite Erbrechtsgleichstellungsgesetz vom 12.04.2011
III. BGH zur Verfassungsmäßigkeit der neuen Regelung
1. Der zugrundeliegende Sachverhalt
2. Die Entscheidung
a) Ausgangspunkt
b) Gleichstellung bereits vor dem 29. Mai 2009 möglich?
(aa) Kein Verstoß gegen Art. 6 GG i.V.m. Art 3 I GG
(bb) Kein Verstoß gegen Art. 14 GG
(cc) Kein andere Beurteilung unter Berücksichtigung der EMRK
(dd) Ergebnis des BGH
IV. Bedeutung für deutsche Gesetzesanwendung und –auslegung nach dem Urteil des
BGH
1. Auswirkungen auf die deutsche Rechtsprechung
2. Bewertung des Urteils
G. Stellungnahme
- Arbeit zitieren
- Nils Wolfgang Außner (Autor:in), 2012, Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte: Brauer gegen Deutschland, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/199331
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