Im Zuge des Wachstums der Europäischen Union sowie des Ausbaus der politischen Kompetenzen dieser supranationalen Staatengemeinschaft kommt es immer wieder zu Konflikten zwischen den deutschen Bundesländern und dem Bundesstaat.Die Verlagerung von innerstaatlichen Kompetenzen auf die Ebene der EU berührte und berührt oftmals die Kompetenzbereiche der Bundesländer, was für diese einer Änderung der Verfassung gleichkommt. Auf europäischer Ebene kann der Bundesstaat nun Einfluss auf diese Politikbereiche nehmen und etwa gewisse Prioritäten setzen, was vorher ausgeschlossen war. Konflikte, die sich aus genau diesem Sachverhalt ergeben, finden sich beispielsweise in der Hochschulpolitik, dem Umweltschutz, dem Verkehrswesen und der Kultuspolitik.Im Zuge der europäischen Einigung und der europäischen Integration spielen die Bundesländer jedoch eine äußerst wichtige Rolle. Gerade europäische Integration muss bürgernah und glaubwürdig vertreten und vorangetrieben werden, obwohl gerade diese den eigentlichen Grund für Kompetenzverlagerung darstellt.Da die Übertragung von Kompetenzen der Bundesländer prinzipiell deren Parlamente, also die gewählten regionalen Volksvertretungen, schwächt und die einzelnen Länderexekutiven in ihrer Bedeutung stärkt, gilt es durch vielerlei Strategien die Auswirkungen des Kompetenzverlusts abzuschwächen beziehungsweise durch taktische Verhandlungsführung mit dem Bundesstaat die innerstaatliche Partizipation auszubauen. Die letzte Möglichkeit im Gerangel um Kompetenzen stellt hierbei eine Blockadehaltung dar, sei es durch Klage vorm Bundesverfassungsgericht oder durch Verweigerung der Mitwirkung an bundesstaatlichen Projekten, welche eine Zusammenarbeit von Bund und Ländern erfordern.Da die Verhandlungsposition der Bundesländer in derem Interesse natürlich nicht geschwächt und der Prozess der europäischen Integration nicht verlangsamt werden soll, geht es für sie in erster Linie um eine verfassungsrechtliche Absicherung der eigenen innerstaatlichen Mitwirkungsrechte. Weiterhin wird direkte Einflussnahme auf die europäischen Entscheidungsprozesse angestrebt, eine Kompetenz, die prinzipiell nur dem Nationalstaat innewohnt.
INHALTSVERZEICHNIS
Einleitung
Von der Europäischen Gesellschaft für Kohle und Stahl, dem Länderbeobachter und den Römischen Verträgen
Die Europäische Gemeinschaft, das neue Verfahren zur Beteiligung der Länder und die Einheitliche Europäische Akte
Der Vertrag von Maastricht und der neue Europaartikel 23
Schlussbetrachtung
Literaturverzeichnis
Häufig gestellte Fragen
Welche Konflikte entstehen zwischen den Bundesländern und dem Bund durch die EU?
Durch die Verlagerung von Kompetenzen auf die EU-Ebene verlieren die Bundesländer Einfluss in Bereichen wie Hochschulpolitik, Umweltschutz und Kultuspolitik.
Was ist die Bedeutung des „Europaartikels“ 23 im Grundgesetz?
Der Artikel 23 regelt die Mitwirkungsrechte der Bundesländer in Angelegenheiten der Europäischen Union und sichert ihre verfassungsrechtliche Position ab.
Wie reagieren die Bundesländer auf den Kompetenzverlust?
Sie nutzen Strategien wie taktische Verhandlungsführung, Blockadehaltungen im Bundesrat oder Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht, um ihre Partizipation zu sichern.
Warum stärkt die Europäisierung oft die Länderexekutiven?
Während die Landesparlamente durch Kompetenzabgaben geschwächt werden, können die Regierungen (Exekutiven) über den Bundesrat und direkte Kontakte nach Brüssel Einfluss nehmen.
Welche Rolle spielt der „Länderbeobachter“?
Er ist Teil der historischen Entwicklung der Länderbeteiligung und diente dazu, die Interessen der Bundesländer im Integrationsprozess frühzeitig zu wahren.
- Citation du texte
- Anonym (Auteur), 2005, Das Verhalten der deutschen Bundesländer auf den Kompetenzverlust durch die Europäisierung , Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/199298