Die Bundesrepublik Deutschland befindet sich derzeit in einer sehr schwierigen und angespannten
Wirtschaftslage. Das Wirtschaftswachstum, welches angibt, um wie viel das reale
BIP pro Kopf im Jahresdurchschnitt gewachsen ist1, ist sehr gering, die Arbeitslosigkeit erreichte
Rekordniveau und die Staatskassen bzw. die Kassen der sozialen Sicherungssysteme,
welche durch Einkommentransfers von reicheren Haushalten an ärmere Haushalte eine
Grundversorgung bieten2, sind leer.
Um Deutschland aus dieser schwierigen Situation, einige Experten sprechen bereits von Rezession3,
zu befreien, sind in der Wirtschaftspolitik, welche die Gestaltung der Wirtschaftsordnung
nach politischen Zielen entspricht4, dringend Reformen nötig.
Somit verkündete Bundeskanzler Gerhard Schröder in seiner Regierungserklärung vom 14.
März 2003 seine Reformvorhaben, die so genannte Agenda 2010.
Reformen dieser Agenda 2010 sind beispielsweise die Lockerung des Kündigungsschutzes,
Reduzierung der Bezugsdauer von Arbeitslosengeld, die Zusammenlegung von Arbeitslosenund
Sozialhilfe zum Arbeitslosengeld II, etc.
In dieser Hausarbeit möchte ich dem Leser das geplante Konzept der Zusammenlegung von
Arbeitslosen- und Sozialhilfe zum Arbeitslosengeld II näher beschreiben.
Nach einer kurzen Beschreibung der derzeitigen Situation in Deutschland folgt die Beschreibung
der momentanen Regelungen der Arbeitslosen- und Sozialhilfe, das geplante Konzept
des neuen Arbeitslosengeld II, dessen Ziele und eine Stellungnahme von Kritikern am Arbeitslosengeld
II. Darauf folgt noch ein kurzes Resümee und Ausblick.
Aufgrund der vielen Diskussionen in der Presse, der Kritik von Gewerkschaften und Verbänden
sowie der Kritik aus den eigenen Reihen der SPD ist damit zu rechnen, dass das in dieser
Hausarbeit dargestellte Konzept noch über dem Abgabetermin (dieser Ausarbeitung) hinaus vom Bundeskanzler verändert werden könnte, obwohl er häufiger bekräftig hat, dass er keine
größeren Veränderungen an seinem Konzept zulassen werde. [...]
1 Mankiv, 1999, S.561
2 Paul J.J. Welfens, 1999,
3 definiert als eine starke Abweichung nach unten vom Trend des Bruttoinlandproduktes, Stiglitz, 1999, S.653
4 Streit, 1991, S. 219-220
Inhaltsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
1. Einleitung
2. Ausgangssituation
3. Konzept der Zusammenlegung der Arbeitslosen- und Sozialhilfe zum Arbeitslosengeld II
3.1 Die bisherige Regelung von Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe
3.2 Die geplante Neuregelung von der Zusammenlegung der Arbeitslosen- und Sozialhilfe zum Arbeitslosengeld II
3.3 Ziele der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe
4. Kritik am neuen Arbeitslosengeld II
5. Resümee und Ausblick
Literaturverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1 - Arbeitslosenstände seit 1991
Abbildung 2 - Offene Stellen seit 1991
1. Einleitung
Die Bundesrepublik Deutschland befindet sich derzeit in einer sehr schwierigen und angespannten Wirtschaftslage. Das Wirtschaftswachstum, welches angibt, um wie viel das reale BIP pro Kopf im Jahresdurchschnitt gewachsen ist[1], ist sehr gering, die Arbeitslosigkeit erreichte Rekordniveau und die Staatskassen bzw. die Kassen der sozialen Sicherungssysteme, welche durch Einkommentransfers von reicheren Haushalten an ärmere Haushalte eine Grundversorgung bieten[2], sind leer.
Um Deutschland aus dieser schwierigen Situation, einige Experten sprechen bereits von Rezession[3], zu befreien, sind in der Wirtschaftspolitik, welche die Gestaltung der Wirtschaftsordnung nach politischen Zielen entspricht[4], dringend Reformen nötig.
Somit verkündete Bundeskanzler Gerhard Schröder in seiner Regierungserklärung vom 14. März 2003 seine Reformvorhaben, die so genannte Agenda 2010.
Reformen dieser Agenda 2010 sind beispielsweise die Lockerung des Kündigungsschutzes, Reduzierung der Bezugsdauer von Arbeitslosengeld, die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe zum Arbeitslosengeld II, etc.
In dieser Hausarbeit möchte ich dem Leser das geplante Konzept der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe zum Arbeitslosengeld II näher beschreiben.
Nach einer kurzen Beschreibung der derzeitigen Situation in Deutschland folgt die Beschreibung der momentanen Regelungen der Arbeitslosen- und Sozialhilfe, das geplante Konzept des neuen Arbeitslosengeld II, dessen Ziele und eine Stellungnahme von Kritikern am Arbeitslosengeld II. Darauf folgt noch ein kurzes Resümee und Ausblick.
Aufgrund der vielen Diskussionen in der Presse, der Kritik von Gewerkschaften und Verbänden sowie der Kritik aus den eigenen Reihen der SPD ist damit zu rechnen, dass das in dieser Hausarbeit dargestellte Konzept noch über dem Abgabetermin (dieser Ausarbeitung) hinaus vom Bundeskanzler verändert werden könnte, obwohl er häufiger bekräftig hat, dass er keine größeren Veränderungen an seinem Konzept zulassen werde.
Aufgrund des in der letzten Zeit stark angestiegenen Drucks auf den Kanzler durch Mitgliederbegehren und dem geplanten Sonderparteitag am 1. Juni kann nicht ausgeschlossen werden, dass doch noch Veränderungen durchgeführt werden.
Deshalb möchte ich an dieser Stelle kurz darauf hinweisen, dass in dieser Hausarbeit alle wichtigen Konzeptveränderungen, Statements von Kritikern sowie sonstige Daten bis zum von mir gewählten Stichtag, dem 17. Mai 2003, berücksichtigt sind. Darüber hinaus beschlossene Änderungen, etc. sind nicht berücksichtig, wobei anzumerken ist, dass das hier dargestellte Konzept des Arbeitslosengeldes II das Kerngerüst darstellt und somit nur noch geringfügige Änderungen erwartet werden können.
Das beschriebene Konzept der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe zum Arbeitslosengeld II setzt sich aus dem im letzten Jahr veröffentlichten „Hartz Konzept“ (siehe Anhang) sowie den vorgeschlagenen Veränderungen des Bundeskanzlers im Rahmen der Agenda 2010 zusammen.
Das Thema dieser Hausarbeit ist ein sehr interessantes aber auch ein sehr umfangreiches. Augrund der mir vorgeschriebenen Seitenzahlbegrenzung kann in dieser Ausarbeitung nicht jeder Konzeptkritiker wie beispielsweise die ATTAC (Globalisierungsgegner und Bündnispartner der Gewerkschaften) zitiert werden oder eine genauer Detaillierung von Arbeitslosenzahlen, Sozialhilfesätzen, Gesetzen, etc. angegeben werden.
2. Ausgangssituation
Seit Anfang der 80er Jahre ist in Deutschland die Arbeitslosigkeit[5] und auch die Arbeitslosenquote[6] drastisch angestiegen.
Die anhaltende Massenarbeitslosigkeit zählt zu den am meisten diskutiertesten Problemen auf dem deutschen Arbeitsmarkt[7] und wird auch in Zukunft die größte wirtschaftspolitische Herausforderung bleiben.[8]
Politiker haben erkannt, dass die Arbeitslosigkeit auf der einen Seite einen Verzicht auf Produktion und Einkommen und somit auf Konsum[9] bedeutet, sowie auf der anderen Seite den Staat mit hohen Ausgaben belastet, die den Arbeitslosen in Form von Unterstützungszahlungen zustehen.
So versprach der damalige Bundeskanzler Helmut Kohl bei der Eröffnungsrede der Hannover Messe 1997 das Ziel, die Arbeitslosigkeit bis zum Jahr 2000 zu halbieren.[10] Da diese Ziele bei der Bundestagswahl 1998 nicht annähernd erreicht waren, gab es den politischen „Wechsel“ und auch der jetzige Bundeskanzler Gerhard Schröder versprach in seiner Regierungserklärung, dass die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit sein Hauptziel sei, an dem er sich jederzeit messen lassen werde[11].
Heute, im Mai 2003, die Arbeitslosenzahlen für April wurden gerade veröffentlicht, sieht die Realität ganz anders aus. Die Zahl der Arbeitslosen betrug im April 4.495.200 und die Arbeitslosenquote lag bei 10,8 Prozent[12]. Dies ist der höchste Arbeitslosenstand in einem April seit der Widervereinigung.[13]
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 1 - Arbeitslosenstände seit 1991
Diese ca. 4,5 Millionen Arbeitslose stellen nach Einschätzung von Arbeitsmarktforschern nur rund zwei Drittel der tatsächlichen Arbeitslosen in Deutschland dar. Hierzu kommen noch die so genannten „Stillen Reserven[14] “ von ca. 2,5 Millionen erwerbslosen Männern und Frauen.
Es kann also gesagt werden, dass in Deutschland ca. 7 Millionen Menschen ohne Arbeitsplatz dastehen. Diese Arbeitsmarktsituation zeigt ganz klar auf, dass es in der Wirtschaftspolitik neue grundlegende Reformen geben muss, um die Arbeitslosigkeit zu senken.
Der Bundeskanzler hat in seiner Rede vom 14. März 2003 sein Reformpaket, die so genannte Agenda 2010, vorgestellt. Dieses Reformpaket beinhaltet Maßnahmen, die zur Verringerung der Arbeitslosigkeit beitragen sollen. Eine dieser Maßnahmen ist die geplante Zusammenlegung von Arbeitlosen- und Sozialhilfe zum Arbeitslosengeld II, welche eine Kürzung der Unterstützungszahlungen vorsieht. An dieser Stelle soll dies nicht näher beschrieben werden, da dies im nächsten Punkt „Konzept des Arbeitslosengeld II“ dargestellt wird.
Wirtschaftswissenschaftler sehen in den Unterstützungszahlungen wie Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe für Arbeitslose einen Fehlanreiz.
Arbeitslose stehen dadurch nicht unter dem Druck, jeden Arbeitsplatz zur Erzielung eines existenziellen notwendigen Einkommens anzunehmen, da sie vom Staat in Form von Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe abgesichert sind[15].
Des Weiteren verringert die soziale Sicherung die Kosten und Risiken eines Arbeitsuchenden, so dass dieser nicht gleich die erste Arbeitsstelle annehmen muss und sich damit der Suchprozess verlängert[16].
Den Arbeitslosen soll durch die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe und den damit verbundenen Kürzungen der Leistungen Anreize vermittelt werden[17], eine der offenen Stellen auf dem Arbeitsmarkt anzunehmen und sich somit von der Fürsorge des Staates lösen.
Bei ca. 7 Millionen Arbeitslosen fällt der Gedanke an offene Stellen sicherlich schwer, jedoch waren im April 2003 der Bundesanstalt für Arbeit immerhin noch ca. 420.000 offene Stellen gemeldet[18]. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass die Rekrutierungsquote der Bundesanstalt für Arbeit nur ca. 40 % beträgt und somit nicht alle Unternehmen ihre Stellen der Bundesanstalt für Arbeit melden und sie diese anderweitig ausschreiben[19]. Aufgrund dieser Situation kann davon ausgegangen werden, dass es in Deutschland noch ca. 1 Millionen offene noch unbesetzte Stellen gibt.
Seit vielen Jahren gibt es trotz hoher Arbeitslosigkeit offene Stellen, die dem Arbeitsamt gemeldet sind (Grafik).
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 2 - Offene Stellen seit 1991
Um diese Hürde zwischen Arbeitslosigkeit und offenen Stellen zu verringern, soll durch das Arbeitslosengeld II und der daraus resultierenden Kürzung der Unterstützung gesorgt werden, dass die überwiegend Langzeitarbeitslosen[20] der Gesellschaft wieder bereit sind, einen Job anzunehmen und nicht mehr wie einige, die Freizeit der Arbeit vorziehen[21].
Durch die Absicherung des Arbeitslosengeldes und die darauf folgende Arbeitslosenhilfe wird der Anspruchslohn[22], der so genannte „reservation wage“ stark beeinflusst.
Der Sachverständigenrat beschreibt in seinem Jahresgutachten 2002/03, dass der Anspruchslohn in Deutschland bei 20% über des letzten Lohnes liegt.
Der Anspruchslohn sinkt mit Dauer der Arbeitslosigkeit nur geringfügig[23] !
Aufgrund der Höhe des Anspruchslohns ziehen es viele Arbeitslose vor, Arbeitsstellen abzulehnen und vom Staat unterhalten zu werden, die so genannte Sozialhilfefalle[24] entsteht.
Gerade bei Geringqualifizierten ist der hohe Anspruchslohn nicht durchzusetzen, da er im Verhältnis zur Produktivität steht. Diese ist bei Geringqualifizierten als eher niedrig anzusehen. Daraus resultiert, dass Arbeitgeber nicht bereit sind, die hohen geforderten Anspruchslöhne zu zahlen und bieten potentiellen Arbeitskräften einen niedrigeren, unter dem Anspruchslohn liegenden Lohn an, der von den Arbeitslosen abgelehnt wird, da diese durch die soziale Sicherung des Staates nicht dem Druck unterliegen, eine Arbeitsstelle anzunehmen. Durch diese jetzige Situation geraten viele der Arbeitslose in die Langzeitarbeitslosigkeit, aus der sie mit zunehmender Dauer kaum noch herauskommen, da es für sie immer schwieriger wird, einen Arbeitplatz zu finden[25].
Im Jahr 2001 betrug der Anteil der Langzeitarbeitslosen aller Arbeitslosen bereits 51,5 %[26].
Es wird also deutlich, dass der Übergang aus der Arbeitslosigkeit und der Sozialhilfe in die Beschäftigung verbessert werden muss.
Durch das geplante Konzept der Zusammenlegung der Arbeitslosen- und Sozialhilfe zum Arbeitslosengeld II soll der Reiz, nicht arbeiten zu gehen verkleinert bzw. beseitigt werden und somit vor allem Langzeitarbeitslose wieder in die Beschäftigung führen.
3. Konzept der Zusammenlegung der Arbeitslosen- und Sozialhilfe zum Arbeitslosengeld II
3.1 Die bisherige Regelung von Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe
Derzeit bestehen in der Bundesrepublik Deutschland drei verschiedene soziale Sicherungssysteme nebeneinander[27]. Sie sind aufgeteilt in Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe.
Arbeitslosengeld erhalten Arbeitnehmer, die arbeitslos geworden sind und dies dem Arbeitsamt gemeldet haben. Die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld richtet sich nach dem Zeitraum der vorherigen ausgeübten Tätigkeit und den damit verbundenen gezahlten Arbeitslosenversicherungsbeiträgen. Des Weiteren entscheidet das Alter des Bezugsberechtigten über die Dauer des Anspruchs zwischen derzeit 6 bis 32 Monate (32 Monate für über 45 jährige). Die Höhe des Arbeitslosengeldes beträgt 60% bzw. bei bestimmten Voraussetzungen wie z.B. einem Kind 67% des letzten Nettoeinkommens. Das Arbeitslosengeld wird aus den Beiträgen der Arbeitslosenversicherung finanziert. Die Anlaufstelle für Arbeitslose mit Arbeitslosengeldanspruch ist das Arbeitsamt.
Arbeitslosenhilfe wird an Arbeitslose gezahlt, deren Anspruch auf Arbeitslosengeld erloschen bzw. nicht gegeben ist. Anspruchsberechtigt sind nur Personen, die im Rahmen einer Bedürftigkeitsprüfung als „bedürftig“ eingestuft werden. Die Dauer des Anspruchs ist unbegrenzt, die Bewilligung erfolgt aber für längstens ein Jahr, da dann eine erneute Bedürftigkeitsprüfung durchgeführt wird.
Im Rahmen dieser Prüfung werden auch Einkommen vom Ehepartner und vorhandenes Vermögen des Antragsstellers berücksichtigt.
Beim Partner, Ehepartner oder eine in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebenden Person, wird gemäß seines derzeitigen Einkommens ein fiktiver Arbeitslosenhilfeanspruch errechnet, der dem Antragsteller als Freibetrag zusteht, mindestens jedoch das derzeitige Existenzminimum von 603 € monatlich. Der Verdienst, der über dem fiktiven Arbeitslosenhilfeanspruch liegt, wird auf die Höhe der Arbeitslosenhilfe des Antragstellers angerechnet[28]. Liegt der Verdienst unter dem o.g. Freibetrag, so hat er keinen Einfluss auf die Arbeitslosenhilfe des Antragstellers.
Der allgemeine Freibetrag der Vermögensanrechnung lag bisher bei 520 € pro Lebensjahr für den Arbeitlosen und seinen Partner; höchstens jedoch 33.800 €.
Als erster Schritt zur Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe wurde dieser Freibetrag zum 1. Januar 2003 auf 200 € je Lebensjahr und auf höchstens 13.000 € gekürzt[29].
Liegen die Vermögensverhältnisse des Antragstellers über den o.g. Freibetrag, so hat er zur Sicherung seines Lebensunterhalts seine Vermögensgegenstände zu veräußern. Liegen die Vermögensverhältnisse unter dem Freibetrag, so hat er einen Anspruch auf Zahlung von Arbeitslosenhilfe.
Die Höhe der Arbeitslosenhilfe beträgt 53 % des letzten Nettoeinkommens. Auch hier erhöht sich der Satz unter bestimmten Voraussetzungen wie z.B. einem Kind auf 57 % des letzten Nettogehalts[30].
Die Arbeitslosenhilfe ist bedürftigkeitsabhängig und wird aus Bundessteuern finanziert.
Zum derzeitigen Arbeitslosengeld und zur Arbeitslosenhilfe ist noch zu erwähnen, dass es bei diesen Transferzahlungen, bei denen einigen Gruppen der Gesellschaft Mittel entzogen werden und diese ärmere Gruppen zugeführt werden[31], eine so genannte „Dynamisierung“ gibt, die die Höhe der Leistungen an die jährliche Einkommensentwicklung anpasst.
[...]
[1] Mankiv, 1999, S.561
[2] Paul J.J. Welfens, 1999,
[3] definiert als eine starke Abweichung nach unten vom Trend des Bruttoinlandproduktes, Stiglitz, 1999, S.653
[4] Streit, 1991, S. 219-220
[5] Definiert als Mann/Frau, die erwerbsfähig und erwerbswillig, aber nicht erwerbstätig ist; Dignas, 1992, S. 1
[6] Verhältnis zwischen Arbeitslosen und Anzahl der Anbieter von Arbeitskraft; Dignas, 1992, S.2
[7] Dann / Rosemann, 2002, S.15
[8] Franz, 2001, S.11
[9] Dignas, 1992, S.1
[10] Kohl, 1997
[11] Schröder 1998; Online in Internet: URL:http://www.bundeskanzler.de/Regierungserkaerungen
[12] Bundesanstalt für Arbeit (Hsrsg.), 2003, S.1
[13] Timo Pache, 2003
[14] definiert als Personen, die beschäftigungslos sind und Arbeit suchen, ohne bei den Arbeitsämtern registriert zu sein; Online in Internet: URL:http://www.arbeitsamt.de
[15] Frey/Kirchgässner, 1994, S.539
[16] Bender, 1999, S.500
[17] Woll, 2000, S.320
[18] Bundesanstalt für Arbeit (Hrsg.), 2003, S.5
[19] IAB (Hrsg.), 2002, S.1
[20] Als langzeitarbeitslos wird üblicherweise bezeichnet, wer ein Jahr oder länger ohne Job ist; Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IWD), 2002
[21] Samuelson, 1998, S.652
[22] definiert als der Lohn, den ein Arbeitsloser von seiner neuen Arbeitsstelle erwartet; Sachverständigenrat, 2002/2003, S. 245
[23] Sachverständigenrat, 2002/2003, S.245
[24] Horst Siebert, 2002, S.119
[25] Dann / Rosemann, 2002, S.15
[26] Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IWD), 2002
[27] Wissenschaftlicher Beirat beim Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (Hsrg.), 2003, S.8
[28] Zahn, 2003, S.2
[29] Winkler, 2003, S.7
[30] Online in Internet: URL:http://www.masoudi-voigt.de/arbeitslosenhilfe.htm
[31] Bender, 1999, S.521
- Citation du texte
- Andrè Festers (Auteur), 2003, Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe zum Arbeitslosengeld II, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/19910
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