Auch wenn die Verfassung in Bezug auf die Kompetenzverteilung bisweilen Unklarheiten aufkommen ließ, war sie nach Meinung der Politologin Martina Helmerich trotzdem „im Geiste von Rechts- und Liberalstaatlichkeit entstanden, wobei demokratische Institutionen und Rechtsnormen nach westlichem Muster übernommen wurden.“ Doch warum wird das Regime Kutschma in der Fachliteratur immer wieder als defekte Demokratie oder autoritäres Regime bezeichnet, wenn die Verfassung doch sogar das Rechtsstaatsprinzip enthielt? Scheinbar gab es in der Kutschma-Ära eine Diskrepanz zwischen Verfassungsnorm und Verfassungsrealität. Die zentrale Fragestellung dieser Arbeit wird also sein, ob die Verfassung von 1996 trotz ihres rechtsstaatlichen Charakters ein autoritäres Regime impliziert hat.
Inhaltsverzeichnis
I. Einleitung - Problemstellung-Literaturbericht
II. Kennzeicheneinesautoritaren Herrschaftssystems
III. Diskrepanzen zwischen Verfassungsnorm und Verfassungsrealitat wahrend der Regierung Kutschmas
1 Legitimation
2 Gewaltenteilung
3 Burger- und Menschenrechte
IV Ergebnis
Anhang: - Literaturverzeichnis
- Online-Quellen
- Erklarung
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