Thomas Hobbes und Jean-Jacques Rousseau - zwei der bedeutendsten Köpfe der politischen Wissenschaft, deren politische Theorien auch Jahrhunderte nach ihrem Tod nichts von ihrer Faszination verloren haben. Ihre Ideen, geboren aus Elend (Hobbes) oder drohender Verelendung (Rousseau), haben alle künftigen Generationen von Politikwissenschaftlern beeinflusst, ihre Wertvorstellungen haben die westliche Politik entscheidend geprägt. Ob ihre Theorien als grundsätzlich konträr angesehen werden, ob ihnen vorgeworfen wird, der Diktatur Tür und Tor zu öffnen oder ob man ihre Anthropologie diabolisiert - die Bedeutung ihrer Staatskonzeptionen sind nicht zu leugnen.
Daher bietet sich an, den Gesellschaftsvertrag des selbsternannten Begründers der modernen Politikwissenschaft, Thomas Hobbes, dem "Contract Social′ von Jean-Jacques Rousseau gegenüber zu stellen und zu versuchen, die Kernaussagen beider zu vergleichen. Dass dies im Rahmen einer Hausarbeit nur oberflächlich geschehen kann und ihrem Werk eigentlich kaum gerecht wird, ist selbstverständlich. Daher beschränke ich mich darauf, die Motivation hinter dem Gesellschaftsvertrag näher zu beleuchten. Dies scheint mir wichtiger, als die Modalitäten des zu kreierenden Staates zu analysieren. Zwar hatten sowohl Hobbes als auch Rousseau genauere Vorstellungen von ihren bevorzugten Staatformen. Für den einen war die Monarchie das Ideal, für den anderen die Demokratie. Allerdings schlossen beide nicht aus, dass andere Staatsformen möglich sind, und so scheint mir eine Konzentration auf die Anthropologie und die Entstehung des Gesellschaftsvertrages interessanter und realisierbarer. Da sich im ‚Contract Social′ nur wenig über den Naturzustand findet, habe ich hierfür den‚Discours sur l′inégalité′ hinzugezogen. Dessen Definition des "homme naturel" ist die Grundlage meiner Arbeit, auch wenn ich weiß, dass sich Rousseaus Meinungen über die Jahre teilweise deutlich gewandelt und damit relativiert haben. Zusätzlich zu Hobbes′ Leviathan bediene ich mich vor allem seiner Werke ‚Vom Menschen′, ‚Vom Körper′ und ‚Vom Bürger′, wobei ich die Zitate allerdings auf den Leviathan beschränkt habe, da dies das zeitlich letzte und wohl auch bedeutendste Werk ist.
Inhalt
I. Einleitung
II. Gliederung der Arbeit
III. Thomas Hobbes
a) Anthropologie und historischer Hintergrund
b) Der Gesellschaftsvertrag
IV. Jean-Jacques Rousseau
a) Anthropologie und historischer Hintergrund
b) Der Gesellschaftsvertrag
V. Die Gesellschaftsverträge im Vergleich
VI. Hobbes vs. Rousseau – ein persönliches Fazit
VII. Literaturliste
I. Einleitung
Thomas Hobbes und Jean-Jacques Rousseau – zwei der bedeutendsten Köpfe der politischen Wissenschaft, deren politische Theorien auch Jahrhunderte nach ihrem Tod nichts von ihrer Faszination verloren haben. Ihre Ideen, geboren aus Elend (Hobbes) oder drohender Verelendung (Rousseau), haben alle künftigen Generationen von Politikwissenschaftlern beeinflusst, ihre Wertvorstellungen haben die westliche Politik entscheidend geprägt. Ob ihre Theorien als grundsätzlich konträr angesehen werden, ob ihnen vorgeworfen wird, der Diktatur Tür und Tor zu öffnen oder ob man ihre Anthropologie diabolisiert – die Bedeutung ihrer Staatskonzeptionen sind nicht zu leugnen.
Daher bietet sich an, den Gesellschaftsvertrag des selbsternannten Begründers der modernen Politikwissenschaft, Thomas Hobbes, dem „Contract Social ’ von Jean-Jacques Rousseau gegenüber zu stellen und zu versuchen, die Kernaussagen beider zu vergleichen. Dass dies im Rahmen einer Hausarbeit nur oberflächlich geschehen kann und ihrem Werk eigentlich kaum gerecht wird, ist selbstverständlich. Daher beschränke ich mich darauf, die Motivation hinter dem Gesellschaftsvertrag näher zu beleuchten. Dies scheint mir wichtiger, als die Modalitäten des zu kreierenden Staates zu analysieren. Zwar hatten sowohl Hobbes als auch Rousseau genauere Vorstellungen von ihren bevorzugten Staatformen. Für den einen war die Monarchie das Ideal, für den anderen die Demokratie. Allerdings schlossen beide nicht aus, dass andere Staatsformen möglich sind, und so scheint mir eine Konzentration auf die Anthropologie und die Entstehung des Gesellschaftsvertrages interessanter und realisierbarer. Da sich im ‚ Contract Social ’ nur wenig über den Naturzustand findet, habe ich hierfür den‚ Discours sur l’inégalité ’ hinzugezogen. Dessen Definition des „homme naturel“ ist die Grundlage meiner Arbeit, auch wenn ich weiß, dass sich Rousseaus Meinungen über die Jahre teilweise deutlich gewandelt und damit relativiert haben.
Zusätzlich zu Hobbes’ Leviathan bediene ich mich vor allem seiner Werke ‚Vom Menschen’, ‚Vom Körper’ und ‚Vom Bürger’, wobei ich die Zitate allerdings auf den Leviathan beschränkt habe, da dies das zeitlich letzte und wohl auch bedeutendste Werk ist.
II. Gliederung der Arbeit
Zur Vorgehensweise: Ich werde zunächst genauer vorstellen, wer diese beiden auch heute noch so einflussreichen Theoretiker sind, unter welchen Vorraussetzungen und mit welchen Motiven ihre Werke entstanden sind (III.a und IV.a). Dazu ist es wichtig, ihren geschichtlichen Hintergrund zu kennen. Denn die Probleme der Zeit, in der sie lebten, haben ihre Vorstellungen entscheidend geprägt. Dabei basiert ihr Werk nicht auf reiner Menschenliebe, sondern auch und vornehmlich auf privaten und persönlichen Erlebnissen und gesellschaftlichen Umständen. Deren Kenntnis ist entscheidend für das Verständnis, mit dem man den Anthropologien und damit den Grundlagen der Gesellschaftstheorien von Rousseau und Hobbes begegnet. Dies soll aber nur rudimentär geschehen, nicht zuletzt, um das Verständnis der Theorien zwar zu erleichtern, gleichzeitig deren Zeitlosigkeit aber herauszustellen.
Anschließend werde ich die Gesellschaftsverträge einzeln analysieren, basierend auf dem geschichtlichen Hintergrund und dem Menschenbild, welches sich in den Werken widerspiegelt (III.b und IV.b).
Ich habe mich dazu entschieden, die jeweilige Anthropologie nicht vom dazugehörigen Gesellschaftsvertrag zu trennen. Dies ermöglicht, die relevanten Zusammenhänge besser herausstellen und der Argumentation von Hobbes und Rousseau leichter folgen zu können. Der direkte Vergleich der beiden Gesellschaftsverträge erfolgt dann in V. Hier versuche ich, Gemeinsamkeiten herauszuarbeiten und Unterschiede abzustecken. Dabei beschränke ich mich auf die mir wichtig erscheinenden Kernpunkte.
Meine abschließende persönliche Meinung ist etwas losgelöst vom eigentlichen Vergleich der beiden Gesellschaftsverträge und beschäftigt sich mit der Möglichkeit eines Transportes der Theorien in die heutige Zeit (VI).
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