Mit der Wirkung der Grundrechte in der Privatrechtsordnung ist die „Gretchenfrage“ an jeden Juristen aufgeworfen: „Wie hältst Du es mit dem Verhältnis der Verfassung zum Privatrecht?“ Die dogmatischen Grundlagen dieser „Jahrhundertproblematik“ scheinen spätestens mit der berühmten „Lüth“ - Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gelegt worden zu sein. Aus den Grundrechten ergeben sich objektiv-rechtliche Handlungs- und Schutzpflichten, die es dem Staat gebieten, sich schützend vor die grundrechtlich verbürgten Rechtsgüter zu stellen und vor Beeinträchtigungen durch Dritte rechtlich und tatsächlich abzuschirmen. Eben diese grundrechtlichen Schutzpflichten finden ihr „zivilrechtliches Pendant“ in den Tatbeständen des Deliktsrechts (§§ 823 ff.), das heißt die deliktsrechtlichen Normen setzen die grundrechtliche Schutzpflicht im System des Privatrechts um. Demgemäß zieht sich die Grundrechtsthematik wie ein roter Faden durch das gesamte Deliktsrech.
Die Wirkung der Grundrechte im Deliktsrecht soll im Folgenden schwerpunktmäßig anhand der Entwicklung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts auf dessen Schutzbereiche dargestellt werden. Dabei spielen auch die Kollisionen des Persönlichkeitsrechts mit gegenläufigen Grundrechten und die Entschädigung für materielle bzw. immaterielle Beeinträchtigungen sowie der postmortale Persönlichkeitsschutz eine maßgebliche Rolle.
Inhaltsverzeichnis
- A. Einleitung
- B. Hauptteil - Das allgemeine Persönlichkeitsrecht
- I. Historische Entwicklung
- II. Verhältnis zwischen verfassungs- und zivilrechtlichem Persönlichkeitsschutz
- III. Inhalt und Schutzbereich des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts
- 1. Begriff der Persönlichkeit
- 2. Fallgruppenbildung
- 3. Sphärentheorie
- 4. Anerkannte Ausprägungen des zivilrechtlichen APR
- a) Achtung der persönlichen Ehre
- aa) Ehrenschutz und Meinungsfreiheit
- (1) Werturteile
- (2) Tatsachenbehauptungen
- (3) Abgrenzung
- bb) Ehrenschutz und Kunstfreiheit
- cc) Zusammenfassung
- b) Schutz vor ungewollten Indiskretionen und deren Verbreitung
- aa) Schutz gegen Erhebung
- bb) Schutz gegen Verbreitung
- dd) Zusammenfassung
- cc) Ausnahmetatbestand: „Personen der Zeitgeschichte“
- c) Schutz vor kommerzieller Verwertung
- d) Schutz vor Belästigungen
- e) Schutz vor Beeinträchtigung der allgemeinen Handlungsfreiheit
- f) „besondere“ Persönlichkeitsrechte
- IV. Rechtswidrigkeit
- V. Rechtsfolge: Schadensersatz
- 1. Vermögensschaden
- 2. Nichtvermögensschaden
- VI. Postmortaler Persönlichkeitsschutz
- 1. Immaterielle Bestandteile
- 2. Vermögenswerte Bestandteile
- 3. Schutzzweck und Schutzdauer
- C. Schluss
- Die historische Entwicklung des Persönlichkeitsrechts
- Das Verhältnis zwischen verfassungs- und zivilrechtlichem Persönlichkeitsschutz
- Der Inhalt und Schutzbereich des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts
- Die Rechtswidrigkeit von Persönlichkeitsrechtsverletzungen
- Die Rechtsfolgen von Persönlichkeitsrechtsverletzungen, insbesondere der Schadensersatz
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Seminararbeit befasst sich mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht im Kontext von Grundrechten und Privatrecht. Sie untersucht die historische Entwicklung des Persönlichkeitsrechts, das Verhältnis zwischen verfassungs- und zivilrechtlichem Persönlichkeitsschutz, den Inhalt und Schutzbereich des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts, sowie die Rechtswidrigkeit und Rechtsfolgen von Persönlichkeitsrechtsverletzungen.
Zusammenfassung der Kapitel
Der Hauptteil der Arbeit beschäftigt sich mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht, beginnend mit seiner historischen Entwicklung und dem Verhältnis zwischen verfassungs- und zivilrechtlichem Persönlichkeitsschutz. Das dritte Kapitel beleuchtet den Inhalt und Schutzbereich des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts und geht auf verschiedene Fallgruppen, die Sphärentheorie und anerkannte Ausprägungen des zivilrechtlichen Persönlichkeitsrechts ein. Besondere Aufmerksamkeit wird den Schutzbereichen der persönlichen Ehre, dem Schutz vor ungewollten Indiskretionen und deren Verbreitung, dem Schutz vor kommerzieller Verwertung, dem Schutz vor Belästigungen, sowie dem Schutz vor Beeinträchtigung der allgemeinen Handlungsfreiheit gewidmet. Schließlich werden die Rechtswidrigkeit von Persönlichkeitsrechtsverletzungen und die Rechtsfolgen, insbesondere der Schadensersatz, behandelt.
Schlüsselwörter
Allgemeines Persönlichkeitsrecht, Grundrechte, Privatrecht, Ehrenschutz, Indiskretion, kommerzielle Verwertung, Belästigungen, Handlungsfreiheit, Rechtswidrigkeit, Schadensersatz, postmortaler Persönlichkeitsschutz.
Häufig gestellte Fragen
Wie wirken Grundrechte im deutschen Privatrecht?
Grundrechte wirken im Privatrecht vor allem über „unbestimmte Rechtsbegriffe“ (mittelbare Drittwirkung). Sie verpflichten den Staat, Schutzpflichten auch zwischen Privatpersonen durchzusetzen.
Was ist das Allgemeine Persönlichkeitsrecht (APR)?
Das APR schützt die engere persönliche Lebenssphäre und die Ehre eines Menschen. Es umfasst unter anderem den Schutz vor ungewollten Indiskretionen und kommerzieller Verwertung der eigenen Person.
Was besagt die „Lüth-Entscheidung“ des Bundesverfassungsgerichts?
Diese wegweisende Entscheidung legte fest, dass Grundrechte eine objektive Werteordnung darstellen, die das gesamte Recht, einschließlich des Zivilrechts, beeinflussen muss.
Was versteht man unter postmortalem Persönlichkeitsschutz?
Er schützt das Andenken und die Ehre einer Person über deren Tod hinaus vor Verunglimpfungen und unbefugter kommerzieller Nutzung.
Wie wird zwischen Meinungsfreiheit und Ehrenschutz abgewogen?
Im Deliktsrecht muss im Einzelfall geprüft werden, ob eine Äußerung ein schützenswertes Werturteil ist oder eine unwahre Tatsachenbehauptung, die die Persönlichkeitsrechte verletzt.
- Arbeit zitieren
- Veronika Kufner (Autor:in), 2012, Grundrechte und Deliktsrecht, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/196233