Achtung: 5. Auflage 2015 ist bereits erhältlich:
ISBN eBook: 978-3-656-90290-4
ISBN Buch: 978-3-656-90291-1
Anmerkungen zur dritten Auflage 2012: Die vielen Downloads dieses kleinen Ratgebers haben gezeigt, dass es einen Bedarf für einen Steuerratgeber für Seeleute gibt. Die nun vorliegende dritte Auflage enthält daher abermals einige verbesserte Darstellungen und Erweiterungen. Insbesondere aber wurde dieser Ratgeber aktualisiert und berücksichtigt nunmehr den Stand der Gesetzgebung und Rechtsprechung per Mai 2012. Hervorzuheben ist dabei insbesondere die Aktualisierungen zum internationalen Steuerrecht, insbesondere zu den Doppelbesteuerungsabkommen mit Zypern und Liberia.
Inhaltsverzeichnis
1. Vorwort zur ersten Auflage
2. Abkürzungsverzeichnis
3. Zur Steuerpflicht von Seeleuten an Bord von Schiffen im internationalen Verkehr
3.1. Nationales Steuerrecht
3.1.1. Flaggenrecht, Staatsgebiet und steuerlicher Inlandsbegriff
3.1.2. Der steuerrechtliche Inlandsbegriff
3.1.3. Schaubild: Seegrenzen des Staatsgebietes (Handelsschifffahrt)
3.1.4. Schaubild Flaggenrecht und beschränkte Steuerpflicht
3.1.5. Beispiel
3.1.6. Exkurs: Gewöhnlicher Aufenthalt auf dem Seeschiff?
3.2. Internationales Steuerrecht
3.3. Grafik: Unbeschränkte und beschränkte Steuerpflicht und internationale Regelungen
3.3.1. Beispiel 2 - DBA
3.4. Flaggenstaaten ohne DBA
3.5. Rückfallklauseln
3.5.1. Beispiel 3 - Rückfallklauseln
3.5.2. Beispiel 4 – Unilaterale Rückfallklausel
3.6. Hinweise zur deutschen DBA-Politik
3.6.1. Bulgarien DBA 2010
3.6.2. Spanien DBA 2011
3.6.3. Malaysia DBA 2010
3.6.4. UK DBA 2011
3.6.5. Schweiz DBA
3.6.6. Griechenland DBA 1966
3.6.7. Zypern DBA 2011
3.6.8. Was bedeutet dies nun für Seeleute mit zypriotischem Arbeitgeber?
3.6.8.1. Beispiel 5 (DBA Zypern)
3.5.7 Liberia DBA 1970
3.5.7.1 Grafik: Prüfungslogik des Artikel 15 Abs. 1 und 2 OECD-MA
3.5.7.2 Beispiel 6 (DBA Liberia)
3.5.7.3 Beispiel 7 (DBA Liberia)
3.7. Praktische Aspekte der Veranlagung beschränkt Steuerpflichtiger
3.8. Gestaltungsoptionen
3.9. Beispiel 8
4. Aktuelle Entwicklungen zu den Werbungskosten von Seeleuten auf Hochseeschiffen
4.1. Reisekostengrundsätze
4.1.1. Fahrtkosten
4.1.1.1. Beispiel 9
4.1.1.2. Beispiel 10
4.2. Übernachtungskosten
4.3. Verpflegungsmehraufwendungen
4.3.1. Beispielsfall: Die Entscheidung des FG Niedersachsen 2010
4.3.2. Höhe des Tagegeldes
4.3.2.1. Für unter deutscher Flagge fahrende Schiffe
4.3.3. Zeitraum
4.3.4. Beispiel 11 (keine Dreimonatsfrist)
4.3.5. Beispiel 12 (keine Dreimonatsfrist)
4.3.6. Beispiel 13 (Beispielhafte Zusammenstellung Verpflegungsmehraufwendungen für Schiffsreise)
4.4. Telefonkosten als Werbungskosten?
5. Sonstige Punkte von Interesse
5.1. Steuerfrei Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit (SFN Zuschläge)
5.2. Beiträge zur Seemannskasse
5.3. Sozialversicherungspflicht
6. Anhang
6.1. Auszug aus dem Schreiben des Bundesfinanz-ministeriums v. 21.7.2005, BStBl I S. 821, Tz. 2.2, 3.3 betreffend § 50d Abs. 8 EStG
6.2. Senatsverwaltung für Finanzen Berlin, Erlass v. 22.05.2009, III A – S 1301 – 1/2007 - Besteuerung von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit an Bord von Kreuzfahrtschiffen nach den DBA mit Italien und Großbritannien
6.3. Verf. OFD Hannover v. 18.07.2006, S 1301 – 426/6 – StO 112, Besatzungsmitglieder von Seeschiffen im internationalen Verkehr - Beschluss vom 26. April 2005 - I B 86/04
6.4. Schreiben betr. beschränkte Steuerpflicht von Bordpersonal inländischer Fluggesellschaften; Bericht der Bundesregierung v. 19. April 2006 - BMF IV C 8-S 2300-10/06
6.5. Kurzinformation vom 4.9.2008 (aktualisiert 31.1.2012) betr. Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen an Bord von Schiffen für Seeleute der Bundes- oder der Handelsmarine - Finanzministerium Schleswig-Holstein - VI 315 – S 2380 – 183
6.5.1. Bundesmarine:
6.5.2. Handelsmarine:
6.6. Vorteil aus unentgeltlicher Verpflegung für Bordpersonal eines Flusskreuzfahrtschiffes ausnahmsweise kein Arbeitslohn
6.7. Keine Begrenzung auf drei Monate für den Abzug von Verpflegungspauschalen bei Fahrtätigkeit (Seefahrt)
6.8. Arbeitslöhne von Piloten irischer Fluggesellschaften sind steuerfrei
6.9. Verfassungswidrigkeit eines sog. Treaty-Override
6.10. Übernachtungskosten und regelmäßige Arbeitsstätte bei LKW-Fahrern
6.11. Neue Anlage N-AUS
Häufig gestellte Fragen
Wann sind Seeleute in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig?
Seeleute sind unbeschränkt steuerpflichtig, wenn sie einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben, unabhängig davon, unter welcher Flagge das Schiff fährt.
Was regelt das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) für Seeleute?
DBAs (z.B. mit Zypern oder Liberia) legen fest, welcher Staat das Besteuerungsrecht für das Einkommen hat, um eine doppelte Belastung des Arbeitslohns zu vermeiden.
Welche Werbungskosten können Seeleute steuerlich geltend machen?
Dazu gehören Fahrtkosten zum Schiff, Verpflegungsmehraufwendungen (Tagegelder), Übernachtungskosten und unter Umständen auch Telefonkosten für den Kontakt nach Hause.
Gilt die Dreimonatsfrist bei Verpflegungsmehraufwendungen für Seeleute?
Nein, für Seeleute auf Hochseeschiffen im internationalen Verkehr gilt die Dreimonatsfrist für den Abzug von Verpflegungspauschalen in der Regel nicht.
Was sind steuerfreie SFN-Zuschläge?
Es handelt sich um Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit, die unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei bleiben können.
Was bedeutet "beschränkte Steuerpflicht" bei Seeleuten?
Beschränkt steuerpflichtig sind Personen ohne inländischen Wohnsitz, die jedoch inländische Einkünfte erzielen, beispielsweise durch Arbeit auf einem Schiff unter deutscher Flagge.
- Arbeit zitieren
- Dipl. Finanzwirt (FH), MITax, Steuerberater Rüdiger Urbahns (Autor:in), 2012, Steuerpflicht und Werbungskosten: Besteuerung von Seeleuten im internationalen Schiffsverkehr 2012, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/196040