Mit Einführung des Wahlrechts zur Aktivierung von selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenständen gem. § 248 II HGB durch das BilMoG können bilanzierungspflichtige Unternehmer entscheiden, ob ein selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstand im Anlagevermögen ausgewiesen und im Regelfall nach der Absetzung für Abnutzung abgeschrieben wird oder die angefallenen Aufwendungen als Sofortaufwand den Gewinn mindern. Entscheidet sich der Unternehmer für die Bilanzierung, hat dies den Effekt der Eigenkapitalstärkung. Die Neuregelung kommt allen Unternehmen zugute, die eher wissens- als produktionsbasiert arbeiten. Sie haben jetzt die Möglichkeit, ihr Know-how in der Bilanz sichtbar zu machen, denn nach § 248 II 1 HGB ist es möglich, Entwicklungskosten zum Beispiel für Patente und Software in der Bilanz auszuweisen. Problematisch in diesem Zusammenhang ist zum einen jedoch die Frage, ob sich der Begriff des Vermögensgegenstands durch das BilMoG geändert hat und zum anderen, ab wann ein aktivierungsfähiger Vermögensgegenstand vorliegt, insbesondere im Hinblick auf die Abgrenzung von Forschungs- und Entwicklungskosten.
Die nachfolgende Arbeit will zunächst auf die Änderung des § 248 II HGB sowie deren Folgen im Allgemeinen und auf die angesprochenen Probleme im Besonderen eingehen, wobei nur am Rande der Bezug zur internationalen Rechnungslegung erfolgt. Im Anschluss daran soll auf weitere bilanzielle Folgen eingegangen werden und ein Ausblick auf die Praxistauglichkeit der Neuregelung gegeben werden.
Gliederung
Literaturverzeichnis
A. Einleitung
B. Zweck der Regelung
I. Überblick /Änderung § 248 II HGB durch BilMoG
II. Hintergrund
III. Anwendungszeitpunkt / Übergangsregelung
IV. Zwischenergebnis
C. Voraussetzungen der Aktivierung
I. Selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstand
1. Immaterielles Gut
2. Vermögensgegenstand
a) Handelsrechtlicher Begriff vor Einführung des BilMoG
aa) Einzelbewertbarkeit und Greifbarkeit
bb) Selbständige Verkehrsfähigkeit und Einzelverwertbarkeit
cc) Zwischenergebnis
b) Erweiterung des Vermögensgegenstandbegriffs durch BilMoG
aa) Rückgriff auf Kriterien nach IAS 38
bb) Einzelbewertbarkeit / Zurechnung von Herstellungskosten
cc) Zwischenergebnis
c) Zwischenergebnis
3. Selbst geschaffen
a) Eigene Herstellung
aa) Abgrenzung von Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen
bb) Dokumentation
b) Zwischenergebnis
II. Kein Ansatzverbot
D. Zeitpunkt und Umfang der Aktivierung
I. Gewöhnlicher Aktivierungszeitpunkt
1. Wahrscheinlichkeit des Entstehens eines Vermögensgegenstands
a) Ausrichtung an IAS 38.57
b) Vergleich zu „Anlagen im Bau“
2. Aktivierung erst mit Vorliegen des Vermögensgegenstands
3. Zwischenergebnis
II. Nachaktivierung von Aufwendungen
E. Bilanzielle Folgen der Aktivierung
I. Ansatz- und Bewertungsstetigkeit
II. Bewertung
1. Zugangsbewertung
2. Folgebewertung
a) Nachträgliche Herstellungskosten
b) Abschreibung
III. Ausweis in Bilanz, Anhang und Lagebericht
IV. Latente Steuern und Ausschüttungssperre
F. Auswirkung auf die Bilanzierungsstrategie und Bilanzpolitik
G. Rechtslage für unentgeltlich erworbene Vermögensgegenstände
I. Aktivierung
II. Bewertung
H. Fazit
- Arbeit zitieren
- Katharina Mund (Autor:in), 2011, Die Aktivierung selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens nach § 248 Abs. 2 HGB, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/195902
-
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen.