Haben Sie heute schon einen Blick in die Zeitung geworfen, ferngesehen oder Nachrichten im Radio gehört? Wollen Sie wissen, was sie dort erwartet? Sie werden Schlagzeilen finden wie z.B.: Die Amokläufe von Erfurt und Winnenden, Natascha Kampusch acht Jahre lang im Keller festgehalten, Rentner von zwei Jugendlichen in der U-Bahn zusammengeschlagen, Jugendcoach und Supernanny geben Teenagern außer Rand und Band die letzte Chance usw. Nichts als Gewalt, Gewalt und
nochmals Gewalt.
„Wir glauben alle zu wissen, was Gewalt ist. Gewalt ist überall gegenwärtig, sie ist das dominierende Thema der Medien, Gewalt meist in den spektakulärsten Formen, als die Gewalt der Amokläufer, der World Trade Center-Terroristen, der Kinderschänder und odesschützen.“ (Hügli (2005), S. 19.)
Und wer hat Schuld – die Eltern, die Lehrer, die ‚Killerspiele‘, das Jugendamt, die Politik, die Gesellschaft? Wer auch immer Schuld hat, tagtäglich müssen wir Gewalt, Hass und Elend in irgendeiner Form miterleben. Unser Leben ist geprägt davon, ebenso die Literatur. Ein Grund mehr sich einmal intensiver mit diesem Problem zu befassen.
Das Thema dieser Arbeit ist die Untersuchung von Gewaltdarstellungen in der Literatur. Der Schwerpunkt liegt dabei ausschließlich auf der Darstellung weiblicher Gewalt in der neuzeitlichen und modernen Erzählprosa. Männliche Gewaltakte, die in den ausgewählten Werken durchaus enthalten sind, werden nicht untersucht.
Ich habe mich bewusst für das Thema ‚Gewalt VON Frauen‘ entschieden, da es sehr interessant ist und bisher auch im Vergleich zum Thema ‚Gewalt GEGEN Frauen‘ in der Forschung zu kurz gekommen ist.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Gewalt und ihre Literarisierung
2.1. Der Gewaltbegriff
2.1.1. Etymologie und historische Semantik des Gewaltbegriffs
2.1.2. Gewaltverständnis und Gewaltformen
2.1.2.1. Gewalt ausüben/verursachen (Täterperspektive)
2.1.2.1.1. Personelle Gewalt
2.1.2.1.2. Institutionelle Gewalt
2.1.2.2. Gewalt erleiden (Opferperspektive)
2.1.3. Theorien und Modelle zur Entstehung von Gewalt
2.1.3.1. Sozialpsychologische Aggressionstheorien
2.1.3.1.1. Aggressionstriebmodelle
2.1.3.1.2. Frustrations-Aggressions-Hypothese
2.1.3.1.3. Aggressionsverschiebung
2.1.3.1.4. Katharsis-Hypothese
2.1.3.1.5. Emotionen und Aggressivität
2.1.3.2. Theorien über Gewalt in Familie und Partnerschaften
2.1.3.2.1. Instrumentelle Konditionierung
2.1.3.2.2. Theorie des sozialen Lernens
2.1.3.2.3. Konfliktmodell
2.1.3.2.4. Erlernen von Aggression in der Familie
2.1.3.2.5. Stresstheorien
2.1.3.2.6. Kontrolltheorien
2.1.4. Folgen von Gewalt und ihre Prävention
2.1.5. Frauen und Gewalt
2.2. Gewalt und Literatur
2.2.1. Das Phänomen der Gewalt in der Literatur
2.2.2. Gewalttätige Frauen der Weltliteratur
2.2.3. Das Faszinosum literarischer Gewaltdarstellungen
3. Johann Gorgias (alias Veriphantor): Betrogener Frontalbo (ca. 1670)
3.1. Frauen im 17. Jahrhundert
3.2. Darstellung weiblicher Gewalt in Betrogener Frontalbo50
3.2.1. Die Frau als übernatürliche Gewalt
3.2.2. Die Frau als erzieherische Gewalt
3.2.3. „M Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthaltennnische Weiber“ - Die Frau als Mann
3.2.4. Die Frau als verführerische ‚Liebesgewalt‘
3.2.5. Weibliche Gewalt gegen Männer und Frauen
3.2.6. Johann Gorgias – Der Misogyn
4. Therese Huber: Die Familie Seldorf (1795/96)
4.1. Frauen im 18. Jahrhundert
4.2. Darstellung weiblicher Gewalt in Die Familie Seldorf
4.2.1. Kampf der Geschlechter
4.2.2. Sara als Rächerin ihres Geschlechts
4.2.3. Sara die Soldatin – Amazonen im 18. Jahrhundert
4.2.4. Das Motiv der Kindsmörderinnen im 18. Jahrhundert
5. Theodor Fontane: Grete Minde (1879/80)
5.1. Frauen im 19. Jahrhundert
5.2. Darstellung weiblicher Gewalt in Grete Minde
5.2.1. Grete versus familiäre Gewalt
5.2.1.1. Grete versus Trud
5.2.1.2. Grete versus Gerdt
5.2.2. Grete versus institutionelle Gewalt
6. Ingrid Noll: Die Apothekerin (1994)
6.1. Frauen im 20. Jahrhundert
6.2. Darstellung weiblicher Gewalt in Die Apothekerin
6.2.1. Hella Moormann – Die Mörderin
6.2.1.1. Tod eines Schülers
6.2.1.2. Hermann Grabers Tod
6.2.1.3. Margots Tod
6.2.2. Hella Moormann – Die Autodestruktive
7. Schlussbemerkung
8. Bibliografie
8.1. Primärliteratur
8.2. Sekundärliteratur
8.3. Internetquellen
1. Einleitung
Haben Sie heute schon einen Blick in die Zeitung geworfen, ferngesehen oder Nachrichten im Radio gehört? Wollen Sie wissen, was sie dort erwartet? Sie werden Schlagzeilen finden wie z.B.: Die Amokläufe von Erfurt und Winnenden, Natascha Kampusch acht Jahre lang im Keller festgehalten, Rentner von zwei Jugendlichen in der U-Bahn zusammengeschlagen, Jugendcoach und Supernanny geben Teenagern außer Rand und Band die letzte Chance usw. Nichts als Gewalt, Gewalt und nochmals Gewalt.
„Wir glauben alle zu wissen, was Gewalt ist. Gewalt ist überall gegenwärtig, sie ist das dominierende Thema der Medien, Gewalt meist in den spektakulärsten Formen, als die Gewalt der Amokläufer, der World Trade Center-Terroristen, der Kinderschänder und Todesschützen.“1
Und wer hat Schuld – die Eltern, die Lehrer, die ‚Killerspiele‘, das Jugendamt, die Politik, die Gesellschaft? Wer auch immer Schuld hat, tagtäglich müssen wir Gewalt, Hass und Elend in irgendeiner Form miterleben. Unser Leben ist geprägt davon, ebenso die Literatur. Ein Grund mehr sich einmal intensiver mit diesem Problem zu befassen.
Das Thema dieser Arbeit ist die Untersuchung von Gewaltdarstellungen in der Literatur. Der Schwerpunkt liegt dabei ausschließlich auf der Darstellung weiblicher Gewalt in der neuzeitlichen und modernen Erzählprosa. Männliche Gewaltakte, die in den ausgewählten Werken durchaus enthalten sind, werden nicht untersucht. Der Aufbau der Arbeit unterteilt sich in sechs Kapitel, diese Einleitung ausgenommen.
Kapitel 2 befasst sich zunächst mit dem äußerst vielfältigen Gewaltbegriff im Allgemeinen. Es wird untersucht, welche Erkenntnisse die Forschung zur Etymologie und Bedeutung, sowie den unterschiedlichen Formen und Entstehungstheorien von Gewalt, darunter auch speziell die Gewalt von Frauen, liefert. Danach gibt es eine kurze Einführung in das Thema Gewalt in der Literatur und eine Erläuterung darüber, was den Leser so sehr an literarischen Gewaltdarstellungen fasziniert.
Die darauffolgenden vier Kapitel beschäftigen sich mit je einem zeitgenössischen Werk, in dem weibliche Gewalt eine besondere Rolle spielt. Es werden Fragen beantwortet wie: Wie ist die weibliche Gewalt dargestellt und gegen wen richtet sie sich? Wie und warum kommt es zu diesen Gewalttaten und welche Funktion haben sie im Werk? Auch die Frage nach der Schuldzuweisung wird überprüft. Vor der eigentlichen Analyse wird in jedem der vier Kapitel ein kurzer Überblick über die Stellung der Frau im jeweiligen Jahrhundert gegeben. Bei den ausgewählten Werken handelt es sich um: Betrogener Frontalbo, den Johann Gorgias ca. 1670 unter dem Pseudonym Veriphantor veröffentlichte und mit dem sich Kapitel 3 befasst. Mit seinen überaus brutalen Gewaltdarstellungen, besonders von Frauen verübt, bot sich dieser ohnehin fast in Vergessenheit geratene Roman perfekt für diese Arbeit an.
Für das 18. Jahrhundert habe ich Therese Hubers Die Familie Seldorf (1795/96) ausgewählt, weil in diesem Werk die Geschichte einer ursprünglich liebevollen Frau geschildert wird, die durch viele Schicksalsschläge schließlich sogar als Soldatin verkleidet in der Französischen Revolution kämpft. Kapitel 4 wird sich damit befassen, wie aus diesem unschuldigen Mädchen eine kriegerische Hauptmännin werden konnte.
Theodor Fontane hat mit seiner Grete Minde – Nach einer altmärkischen Chronik von 1879/80 einen interessanten Charakter erschaffen, an dem beispielhaft verfolgt werden kann, welche Umstände und Taten eine junge Frau zu einer Brandstifterin machen, was in Kapitel 5 näher analysiert wird.
Das letzte Werk, mit dem sich Kapitel 6 beschäftigt, ist Ingrid Nolls Kriminalroman Die Apothekerin (1994). Ich habe dieses Buch aus zweierlei Gründen ausgewählt: Zum einen bietet sich das Genre des Kriminalromans perfekt für eine Untersuchung von Gewaltdarstellungen an. Zum anderen gibt es wohl kaum eine bessere deutsche Kriminalautorin, die sich auf so faszinierende, humorvolle und ausgiebige Weise mit der Darstellung weiblicher Gewalt befasst. Für eine Untersuchung weiblicher Gewalt im 20. Jahrhundert hätte es kein besseres Werk bzw. keine bessere Autorin gegeben. Im siebten und letzten Kapitel gibt es eine abschließende kurze Zusammenfassung der wichtigsten Erkenntnisse dieser Arbeit über weibliche Gewalt.
Ich habe mich bewusst für das Thema ‚Gewalt von Frauen‘ entschieden, da es sehr interessant ist und bisher auch im Vergleich zum Thema ‚Gewalt gegen Frauen‘ in der Forschung zu kurz gekommen ist.
2. Gewalt und ihre Literarisierung
„Als alle Menschen frei und gleich waren, war niemand vor dem anderen sicher. Das Leben war kurz, die Angst grenzenlos. Kein Gesetz bewahrte vor Übergriffen. […] So schlossen die Menschen einen Bund zur gemeinsamen Sicherheit [und …] unterzeichneten […] einen Vertrag, der allen vorschrieb, was sie zu tun und zu lassen hatten. Die Erleichterung war groß, für einen Augenblick schien die Angst verflogen. Dennoch war die Gefahr nicht gebannt. […] Da entschlossen sich die Menschen zu einem folgenschweren Schritt. Sie legten alle Waffen nieder […] und übergaben sie einigen Wortführern, die zuvor aus der Mitte gewählt worden waren. Diese sollten im Namen aller für Sicherheit sorgen und gegen jene vorgehen, die sich nicht einfügten. […] Ein Gesetz folgte dem anderen [… und] jede Vorschrift rief neue Verstöße […] hervor, die wiederum neue Regeln […] nach sich zogen. Wie die Fangarme eines Ungeheuers umklammerte die Ordnung das Leben. Beklemmung und dumpfe Wut bestimmten die Verrichtungen des Alltags. […] So kehrten [die Menschen] zu ihrem Ursprung zurück.“2
Wolfgang Sofkys Traktat über die Gewalt beschreibt den „Ursprung der Gesellschaft“3 und den dabei nicht enden wollenden „Kreislauf der Zivilisation“4. Da die Menschen in ständiger Angst voreinander leben, brauchen sie einen Gesellschaftsvertrag, der sie voreinander schützt. Der Gesellschaftsvertrag ist auf Gesetzen und Vorschriften gegründet, die Gewalt einerseits verbieten, andererseits sich gewaltvoll gegen jene richten, die diese Gesetze und Vorschriften nicht befolgen. „Die Gewalt bleibt [also] allgegenwärtig. Sie durchherrscht die Geschichte des Gattungswesens von Anfang bis Ende. Gewalt schafft Chaos, und Ordnung schafft Gewalt. Dieses Dilemma ist unauflösbar.“5
Dieses Beispiel zeigt bereits, wie ambig der Begriff ‚Gewalt‘ tatsächlich ist. Doch was genau verstehen wir unter Gewalt? Ein allgemeines Lexikon wie Der Brockhaus liefert uns folgende Definition:
„ Gewalt, Anwendung von phys. und psych. Zwang gegenüber Menschen; umfasst 1) die rohe, gegen Sitte und Recht verstoßende Einwirkung auf Personen; 2) das Durchsetzungsvermögen in Macht- und Herrschaftsbeziehungen (z.B. Staats-G.); 3) Ü auch im Sinne von Kraft (z.B. Natur-G.), Verfügungsmacht.“6
Auch diese Definition macht uns auf die Ambivalenz des Gewaltbegriffes aufmerksam.
„Es ist überhaupt auffällig, dass man nicht nur allein über den Terminus Gewalt diskutieren kann, sondern dass sich sofort ein weites Begriffsfeld eröffnet und der Diskursrahmen semantisch aufgefächert wird, wenn z.B. Begriffe wie ‚Aggression‘, ‚Autorität‘, ‚Macht‘, ‚Ordnung‘ hinzutreten.“7
Der folgende Abschnitt gibt eine Einführung in die Entstehung und Geschichte des Gewaltbegriffs, um diese Mehrdeutigkeit und Ungenauigkeit besser zu verstehen.
2.1. Der Gewaltbegriff
2.1.1. Etymologie und historische Semantik des Gewaltbegriffs
Das deutsche Wort ‚Gewalt‘ (ahd. giwalt, mhd. gewalt 8) leitet sich vom Verb walten 9 ab und hat seinen Ursprung in der „indogermanischen Wurzel ‹val-› (vgl. lat. valere)“10. Die ursprüngliche Bedeutung von ‚Gewalt‘ ist: „die Fähigkeit oder Befugnis [haben], mit [jemandem oder] etwas zu verfahren“11.
Wie bereits erwähnt, wird ‚Gewalt‘ oft auch synonym für ‚Macht‘ gebraucht. Die Redewendung ‚jemanden in seiner Gewalt haben‘ bedeutet nicht unbedingt, dass man diesem Jemand auch körperliche Gewalt antut. Es bedeutet vielmehr, dass man jemandem überlegen ist, ihn gefangen hält, kontrolliert und mehr Macht über ihn besitzt als er selbst. Dieses Phänomen, dass ‚Gewalt‘ und ‚Macht‘ oft dasselbe bedeuten, erklärt sich von selbst, wenn man sich die Entwicklungs- und Bedeutungsgeschichte der beiden Begriffe genauer anschaut. Den besten historischen Überblick bietet Karl-Georg Fabers ausführlicher Artikel Macht, Gewalt in Otto Brunners drittem Band der Geschichtlichen Grundbegriffe: Historisches Lexikon zur politisch-sozialen Sprache in Deutschland. Die Bedeutungsfelder dieser beiden Begriffe decken sich keineswegs, überschneiden sich aber in einem im Laufe der Zeit verändernden Umfang.12
„Die klarsten und weitreichendsten Unterscheidungen trafen in der Antike die Römer, die Gewalt neben Herrschaft, Regierung und Macht stellten.“13 In der lateinischen Staatssprache gab es „eine Reihe von Wörtern auf dem Feld von ‚Herrschaft‘, ‚Regierung‘, ‚Macht‘ und ‚Gewalt‘.“14 Der Begriff ‚ potestas ‘ steht in erster Linie für ‚Macht‘ oder ‚Amtsgewalt‘15. Auch ‚ potentia ‘ bedeutet ‚Macht‘ und ‚Einfluss‘ im Allgemeinen, aber auch ‚Vermögen‘ oder ‚Kraft‘16. ‚ Vis ‘ kann ebenfalls für ‚Kraft‘ oder ‚Macht‘ stehen, bedeutet daneben aber auch ‚Zwang‘ oder ‚Gewalttätigkeit‘17. „Wesentlich auf ‚Gewaltsamkeit‘ (und ‚Ungestüm‘) beschränkt ist ‚ violentia ‘.“18 Friedhelm Neidhardt verwendet 1986 für diese Komponenten folgende Begriffe: Der „ Kompetenzbegriff von Gewalt […] assoziiert ‚potentia‘/‚potestas‘“19, während der Aktionsbegriff von Gewalt sich auf das lateinische ‚vis‘/‚violentia‘ bezieht.20
Im Mittelalter wird verstärkt der Begriff ‚potestas‘ als ‚rechtmäßige Herrschaft oder Verfügung‘ über Personen benutzt. Die Bedeutungen von ‚Stärke‘ und ‚Kraft‘ ( vis, potentia) im Sinne von ‚Gewalt‘ oder ‚Unrechtmäßigkeit‘ treten dagegen zurück, verschwinden aber nicht ganz.21 Im Spätmittelalter nimmt die „zunächst nur sekundäre Verwendung von ‚Gewalt‘ im Sinne von lat. ‚vis‘, ‚violentia‘ in allen Abstufungen von ‚gesteigerter Kraft‘ über ‚Eigenmacht‘ und ‚Zwang‘ bis zu ‚Gewalttat‘ und ‚Unrecht‘“22 zu. So bildete sich im Spätmittelalter ein Nebeneinander von rechter (potestas) und unrechter (vis, violentia) Gewalt.23 Verfassungsentwicklungen und Politik von Kaiser, Reich und Territorien im 16.
Jahrhundert führen zu einer „stärkeren Differenzierung des Gewaltverständnisses“24. Der Begriff der Gewalt, wie wir ihn heute kennen, entwickelt sich immer deutlicher in folgende Richtung: „Das Substantiv ‚Gewalt‘ oder das Adjektiv ‚gewaltig‘ dient zur Umschreibung von physischer Gewaltanwendung und Zwang im politischen Bereich“25, aber auch zur Kennzeichnung „einzelner gewaltsamer Handlungen im Sinne von ‚vis‘ und ‚violentia‘“26.
Auch rechtsphilosophisch wurde der Gewaltbegriff Ende des 16., Anfang des 17. Jahrhunderts geprägt: „Hugo Grotius und Thomas Hobbes scheinen […] die Prinzipien einer letztgültigen ›Gewalt‹-Bestimmung schon ausgehandelt zu haben.“27 So definiert Grotius Gewalt (vis) als legitime, „naturrechtlich gegebene Eigenschaft jedes einzelnen, […] so lange […] man durch sie nicht das Recht eines anderen verletzt.“28 Hobbes ‘ Theorie differenziert die „von den Bürgern gefürchtet[e] vis (force) als einer unberechenbaren Bedrohung [von der] vertragsrechtlich geschaffen[en] potestas (power), [der] Staatsgewalt“29.
Im 17. und 18. Jahrhundert sind die beiden Wörter ‚Macht‘ und ‚Gewalt‘ „terminologisch [immer noch] nicht scharf voneinander abgegrenzt“30. Erst relativ spät differenziert man die beiden Begriffe kontextfrei, also unabhängig vom politisch-rechtlichen Sprachgebrauch, wobei die Bedeutung von ‚Gewalt‘ (vis, violentia) als „Überwindung eines Widerstandes [… bzw.] ‚ Zwang ‘“31 immer mehr zunimmt.
Die politische Romantik verstand die beiden Begriffe schließlich als ein „ Zweck- Mittel-Verhältnis “32, d.h. die „Verbindung von geistiger Macht (potestas) und physischem Zwang (vis) in der wahren souveränen Macht (Autorität)“33. Dies führte dazu, dass Macht legitim wurde und sich nicht zu rechtfertigen brauchte, während Gewalt niemals legitim, aber unter Umständen gerechtfertigt sein konnte.34
Auch im 20. und 21. Jahrhundert decken sich die beiden Begriffe ‚Macht‘ und ‚Gewalt‘ teilweise immer noch, ohne grundsätzlich neue Sinngehalte hinzuzugewinnen.35 Allerdings wird das Phänomen der Gewalt zunehmend aus Sicht der Psychoanalyse, Soziologie und Friedensforschung untersucht.36 Auffällig bleibt aber, dass der Begriff ‚Gewalt‘, abgesehen von juristischen Wortverbindungen wie ‚Amtsgewalt‘ oder ‚Staatsgewalt‘, seine einstige Bedeutung von ‚potestas‘ „völlig zugunsten derjenigen von ‚violentia‘ [oder ‚vis‘] eingebüßt hat“37. Wenn wir heute von ‚Gewalt‘ sprechen, ist oft in erster Linie die ‚rohe, physische Gewalt‘ gemeint.
Peter Imbusch hat dies noch einmal zusammengefasst:
„Blieben Macht und Gewalt im Deutschen lange Zeiten austauschbare Begriffe, so bezeichnete Macht schließlich die potenziellen oder regalen physischen und seelischen Kräfte einer Sache oder Person, Gewalt hingegen zielte auf Überwindung eines Widerstandes ab und wurde damit zum Zwang. […] Rückblickend betrachtet verläuft die Geschichte des Begriffs Gewalt im deutschsprachigen Raum damit von einer relativ engen, konkreten Bezeichnung von Obrigkeiten, deren Legitimität außer Frage steht, hin zu einem breiten und relativ diffusen, weil beträchtliche Unterschiede aufweisenden Bedeutungsgehalt des Terminus, der dazu noch verschiedenartige normative und deskriptive Komponenten transportiert.“38
2.1.2. Gewaltverständnis und Gewaltformen
Im vorherigen Kapitel wurde bereits ausführlich darauf hingewiesen, dass der Gewaltbegriff ambivalent ist und es daher auch keine einfache und eindeutige Definition gibt. Daher befasst sich dieses Kapitel noch intensiver mit der Frage, was man nun genau unter Gewalt versteht: Wer verübt Gewalt? Wem gilt sie? Was passiert, wenn man Gewalt ausübt? Welche Gewaltformen lassen sich dabei unterscheiden?
„Die Intensität der Forschungen zur Gewalt in modernen westlichen Gesellschaften hat in den letzten Jahren zugenommen. Mögliche Gründe dafür sind sowohl in neuen Sensibilitäten als auch im partiellen bzw. zeitweiligen Ansteigen verschiedener Gewaltformen, aber auch der Rückkehr alter Gewaltformen in unterschiedlichen gesellschaftlichen Bereichen zu suchen.“39
Gewalt ist in der Wissenschaft zwar „zu einem umfassenden Thema geworden, aber in Bezug auf den Gewaltbegriff hat sich der Stand der Dinge kaum verändert.“40 Noch immer gibt es Probleme „mit der genauen Festlegung, was als Gewalt gelten soll.“41 Viele Fragen sind noch immer nicht gelöst wie z.B.: Sind psychische Verwüstungen schon Gewalt? Sind strukturelle Formen von Gewalt, die ohne direkten Täter auskommen, wohl aber Opfer produzieren, überhaupt Gewalt?42 Ist eine Androhung schon eine Form von Gewalt?43 Ein wichtiger Grundsatz von Gewalt, über den sich alle einig sind, ist das intentionale Handeln:
„Gewaltausübung in ihrer paradigmatischen Form ist eine bewusste und willentliche, d.h. intentionale Verursachung von Gewalt. Wie jedes intentionale Handeln lässt Gewaltausübung die Frage zu nach einem Warum und erwartet als Antwort eine Angabe von Gründen. Intentionale Gewalt steht darum auch im Fokus von Moral und Recht. […] Intentionale Gewaltausübung ist zu unterscheiden von gewaltsamen Verletzungen, die wir anderen aus Versehen oder aus Irrtum zufügen“44.
Allerdings ist die Grenze zwischen absichtlichem Gewaltausüben und nicht beabsichtigtem Gewaltverursachen oft fließend.45 Man kann zwischen beabsichtigter und instrumenteller Gewaltausübung, sowie in Kauf genommener Verletzung unterscheiden.46 Ein Polizist beabsichtigt z.B. durch Einsatz seiner Schusswaffe einen gefährlichen Kriminellen zu erschießen, kann dabei aber versehentlich durch einen Querschläger eine unschuldige Person töten (instrumentelle Gewaltausübung).47 Eine in Kauf genommene Verletzung kann z.B. durch die Tat eines Autorasers erfolgen, der dabei ein Kind überfährt, als voraussehbare Nebenfolge seines Tuns.48
Diese Unterscheidungen eröffnen ein weites Feld von Fragen, wie z.B. nach wie vor, was man zur Gewaltausübung rechnen will und was nicht. Dabei gehen die Meinungen oft weit auseinander, besonders bei zwei Gewaltformen: Die Frage, ob es sich bei Unterlassung und Androhung schon um Gewalt handelt, wird sehr kontrovers diskutiert. „Braucht es zur Gewaltausübung überhaupt ein Handeln oder kann diese auch in einem Unterlassen bestehen?“49 Diese Frage ist nicht nur aus moralischer und rechtlicher Sicht gerechtfertigt. Sie ist „überall zugegen, wo Gewalt Zuschauer hat und diese Gewalt verhindern könnten“50. Übe ich selbst Gewalt aus, wenn ich sehe, wie eine Frau auf offener Straße erstochen wird und nicht eingreife? Eine Antwort auf diese Frage zu finden, ist sehr schwer, da ich tatsächlich nicht aktiv Gewalt ausübe und auch nicht die Intention dazu hatte. Dennoch beobachte ich eine Gewalttat und könnte insofern intentional handeln, indem ich mich dazu entschließe, dem Opfer zu helfen. Tue ich dies nicht, so lasse ich zu, dass der Gewaltakt weitergeht und werde somit zumindest indirekt zum Mittäter. Anton Hügli kommt zu demselben Fazit und schreibt: „Auch Zusehen und Geschehenlassen von Gewalt ist ein Teil des Gewaltgeschehens, auch wenn es moralisch und rechtlich gesehen nicht dasselbe Gewicht haben mag wie die direkte Tat.“51
Interessant bleibt auch die Frage, ob die Androhung von Gewalt schon eine Form der Gewaltausübung ist. Jürgen Gemünden ist der Auffassung, dass „das Drohen mit Gewalt noch keine Gewalt ist […] und eine versuchte, aber fehlgeschlagene Gewaltaktion ebenfalls nicht als Gewalt einzustufen ist.“52 Allerdings widerspricht diese Aussage dem Grundsatz des intentionalen Handelns: Wer Gewalt androht, hat sicherlich auch die Intention, mit einer gewaltsamen Reaktion letztlich sein Ziel zu erreichen. Eine Mutter, die ihrem Kind bei Nichtgehorchen Schläge androht, ist offensichtlich zumindest bereit dazu, diese Schläge zur erzieherischen Maßnahme auch anzuwenden. Die Mutter beweist damit immerhin ein gewisses Gewaltpotential, das jederzeit eingesetzt werden kann. Hügli unterstützt die Meinung, dass „angedrohte Gewalt mit zur Gewaltausübung zu rechnen“53 ist, da sie „zum Hintergrund jeder Interaktion“54 gehört und man dauerhaft Macht über den Bedrohten bekommt.55 Außerdem erleidet das Opfer Zwang, da es vor die Wahl gestellt wird, einem drohenden größeren Übel durch die Wahl des kleineren Übels zu entgehen, wodurch es zu einer Form der Gewaltausübung seitens des Drohenden kommt.56 Dies sind nur zwei Formen von Gewalt, die in der Forschung immer noch diskutiert werden. Um den Gewaltbegriff noch genauer zu definieren, fand Anton Hügli es vorteilhaft, für eine phänomenologische Annäherung zwei Aspekte der Gewalt zu trennen und für sich zu betrachten57:
2.1.2.1. Gewalt ausüben/verursachen (Täterperspektive)
Dieser Aspekt untersucht vor allem täterbezogene Merkmale. Die wichtigste Frage dabei lautet: Wer übt Gewalt aus? Es gilt, die „Täte[r], [die Urheber] einer Gewalttat, [die Subjekte] einer Handlung, die als Gewalt klassifiziert“58 59 werden kann, zu ermitteln.
Dabei unterscheidet man erneut zwischen zwei Formen von Gewalt:
2.1.2.1.1. Personelle Gewalt
In der Regel sind es Individuen oder Gruppen bzw. Kollektive, die Gewalt ausüben. Individuelle Gewalt wird von einzelnen Tätern gegen fremde oder nahestehende Personen ausgeübt.60 Dabei kann, muss aber nicht unbedingt eine soziale Beziehung zwischen Täter und Opfer existieren.61 Individuelle Gewalt kann sich aber auch gegen Sachen richten in Form von Vandalismus, Sachbeschädigung, Raub oder Diebstahl.62 Die Erscheinungsform der Gewalt in diesem Rahmen ist generell direkte physische Gewalt, also die gezielte Schädigung, Verletzung oder Tötung eines anderen. Ihr steht die psychische Gewalt gegenüber, die eher auf „die Seele, den Geist, die Psyche eines Menschen“63 abzielt. Sie ist erheblich schwerer feststellbar, da sie nicht wie physische Gewalt einem „Ursache-Wirkungs- Zusammenhang unterliegt“64, sondern durch eine Reihe von Abwehrmechanismen, Fluchtbewegungen oder Verdrängung vom Opfer unterlaufen werden kann.65 Sie hinterlässt keine offen sichtbaren Schädigungen oder Verletzungen, sondern wirkt im Verborgenen und tritt oft erst zeitlich versetzt in Form von Traumata auf.66 Typische Beispiele für psychische Gewalt sind besonders oft verbale Gewalt (Beleidigung, Beschimpfung, Anschreien…), Verleumdung, Deskreditierung, Herabminderung, Missachtung, Abwertung, Ignorieren, Lächerlich machen, bis hin zu Demütigung oder Rufmord.67
Im Nahbereich einer Gemeinschaft, wie etwa Familie, Verwandtschaft, Freunde oder Arbeitskollegen, spricht man eher von privater Gewalt, da sie sich im wahrsten Sinne des Wortes ‚hinter den Kulissen‘ der Öffentlichkeit abspielt.68 Aggressionen und Gewalt zeigen sich hier häufig in Form von impliziten oder expliziten Drohungen, Überwachungen, krankhafte Eifersucht, verbale Degradierung, über psychische Misshandlungen, bis hin zu Schlägen und Prügel. Aber auch sexuelle Nötigung gegen Frauen und Kinder, sowie Vernachlässigung oder Verwahrlosung von Kindern, älteren Menschen oder Schutzbefohlenen können Formen privater Gewalt sein.69
„Diese Formen der familiären Gewalt waren lange Zeit effektiv privatisiert und dem öffentlich [sic] Zugriff durch den Schutz der Privatsphäre entzogen; sie sind erst in jüngster Zeit in das Interesse einer breiteren Öffentlichkeit getreten und damit in ihrem ganzen Ausmaß überhaupt bewusst geworden.“70
Kollektive Gewalt bezeichnet einen mehr oder minder planvollen Zusammenstoß von Gruppen oder sozialen Bewegungen71, die „ein gewisses Maß an Lenkung durch eine wie auch immer dazu legitimierte Führung besitzen und für ein bestimmtes Maß an Organisiertheit sowie eine Herausforderung der Öffentlichkeit konstitutiv ist.“72 Entscheidend für ein Kollektiv ist die Gruppengröße: Sie muss über eine bestimmte Anzahl von Personen hinausgehen, sonst würde es sich lediglich um Bandengewalt (Straßengangs, Hooligans…) handeln.73 Beispiele für kollektive Gewalt sind Aufstände, Pogrome, sozialer Aufruhr oder unfriedliche Massenproteste.74
Kollektive Gewalt steht zum einen der privaten, aber auch der politischen Gewalt gegenüber. Diese Form der Gewalt „zeichnet sich durch das Ziel aus, das mit dem Einsatz von Gewalt erreicht werden soll, nämlich politische Macht zu erringen oder etablierte Herrschaftsverhältnisse zu ändern.“75 Sie richtet sich vornehmlich „gegen den Staat bzw. ein politisches Regime und seine Repräsentanten.“76
2.1.2.1.2. Institutionelle Gewalt
Im Unterschied zur personellen Gewalt wird institutionelle Gewalt von (staatlichen) Institutionen oder Organisationen ausgeübt.
„Die Ausübung institutioneller Gewalt ist an Gesetze gebunden und erfolgt auf der Grundlage wohl definierter Regeln, die festlegen, welche Personen wann und auf welche Weise Gewalt anwenden dürfen. Der Sinn dieser Regeln ist die Durchsetzung von Gesetzen und Regeln, ohne dass die Gesetze und Regeln deswegen ihrerseits wieder auf nackter Gewalt beruhen müssten.“77
Man spricht auch von einer Rechtsordnung, deren Funktion es ist „illegitime private Gewalt der legitimen öffentlichen Gewalt zu unterwerfen [und] sie durch Androhung von Sanktionen in Schach zu halten.“78 Allerdings bleibt die Frage nach der ‚ Legitimation bzw. Legalität von Gewalt ‘ schwer zu beantworten. Bei der Definition von legaler und illegaler Gewalt unterscheidet man zunächst zwischen demokratisch-legitimer und krimineller Gewalt.79 Alles, was unter kriminelle Gewalt fällt (Sachbeschädigung, Raub, Mord…), ist illegale und illegitime Gewalt. Kriminelle Gewalt kann in zwei Formen auftreten: Einmal als instrumentelle Gewalt, die im „strengen Sinne immer Mittel zur Erreichung eines bestimmten Zwecks“80 ist. Zum anderen als expressive Gewalt, bei der es in erster Linie um das Ausagieren von Gewalt geht und das Opfer bzw. die Sache nur eine Art der Fassade oder Vorwand für die Tat darstellt.81 Was letzten Endes als kriminelle Gewalt gilt, hängt von den historischen Veränderungen und gesellschaftspolitischen Wahrnehmungen ab.82
Die größte Form institutioneller Gewalt ist die staatliche Gewalt, die wiederum in vielen verschieden Varianten auftreten kann. Eine erste Variante wäre entsprechend „die unter rechtsstaatlich-demokratischen Bedingungen in Form des staatlichen Gewaltmonopols auftretende und als legitim erachtete legale Gewalt des Staates“83, die die Menschen gegenseitig vor sich schützen soll, wie bei Sofsky84 beschrieben. Oft ist staatliche Gewalt aber auch das Ergebnis „langwieriger […] gewalttätiger und verlustreicher Auseinandersetzungen“85 wie Bürgerkriege und Revolutionen. Weitere Varianten können Diktaturen oder auch Kriege sein, die staatlich angeordnet und so eine eigens autorisierte Form der Gewaltausübung werden.
In welcher Variante staatliche Gewalt auch immer in Erscheinung treten mag, es ist sehr interessant, dass die „‚Opferbilanz‘ staatlicher Gewalt im 20. Jahrhundert […] die individuell[e] und kollektiv[e] Gewalt aus der Gesellschaft um ein Vielfaches“86 übersteigt.
Eine weitere Gewaltform, die in der Forschung immer wieder auftaucht, ist die strukturelle Gewalt. Sie stammt von Johann Galtung und unterscheidet sich sowohl von der direkten personalen, als auch von der institutionellen Gewaltanwendung.
„Das Thema der strukturellen Gewalt ist nicht die Gewalt, sondern die Verteilung von Lasten und Gütern in einer nationalen oder internationalen Gesellschaft.“87 Es gibt keine identifizierbaren Urheber dieser Art von Gewalt und sie ist auch nicht unmittelbar sichtbar, „sondern erschließt sich zumeist nur statistischer Analyse“88, die die Wahrscheinlichkeit für Gruppen, die eher ausgebeutet werden könnten (z.B. Farbige, alleinstehende Frauen, Angehörige religiöser Minderheiten), ermitteln.89 Varianten struktureller Gewalt können kulturelle bzw. symbolische Gewalt sein. Kulturelle Gewalt zielt darauf ab, „andere Formen der Gewalt als rechtmäßig oder zumindest nicht als Unrecht erscheinen zu lassen und sie so für die Gesellschaft akzeptabel zu machen.“90 Medien dafür können z.B. Religion, Sprache, Kunst und Wissenschaft sein.91 Symbolische Gewalt benutzt besonders die Sprache bzw. kulturelles Ausdrucksvermögen und vermittelt Gewalt so symbolisch z.B. im Sinne einer ‚hate speech‘ gegen Ausländer.92
All die genannten Gewaltformen werden untersucht, um Täter bzw. Urheber von Gewalt zu definieren. Die zweite Sichtweise, aus der sich Gewalt untersuchen lässt, ist die Opferperspektive.
2.1.2.2. Gewalt erleiden (Opferperspektive)
„Gewalt liegt vor, wenn es Opfer und Verletzungen gibt; mit welchen Mitteln und von welchen Akteuren dies bewirkt wird, gilt als zweitrangig. Es sind dann also weniger die Handlungsqualitäten als die Handlungsfolgen, die den Gewaltbegriff bestimmen.“93 94
Während im 19. Jahrhundert noch vermehrt täterbezogene Merkmale untersucht wurden, widmet sich die Forschung seit einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes in der Nachkriegszeit immer mehr der Opferperspektive. Gewalt ist fortan nicht mehr nur körperlich verursachte Gewalt, sondern solange es Opfer gibt, muss auch eine Form der Gewalt stattgefunden haben. Diese „Entgrenzung des Gewaltbegriffs“95 hat allerdings auch dazu geführt, dass es immer schwieriger wird, Gewalt zu definieren.
[...]
1 Hügli (2005), S. 19.
2 Sofsky (2005), S. 7ff.
3 Ebd., S. 10.
4 Ebd.
5 Ebd.
6 Brockhaus (2005), S. 327; Hervorhbg. i.O.
7 Scheurer (2000), S. 3.
8 Vgl. Etymologisches Wörterbuch der deutschen Sprache (2002), S. 354.
9 Vgl. ebd.
10 Röttgers (1974), S. 562.
11 Deutsches Wörterbuch (2002), S. 410.
12 Vgl. Faber (1982), S. 817.
13 Imbusch (2002), S. 29.
14 Faber (1982), S. 830.
15 Vgl. ebd.
16 Vgl. ebd.
17 Vgl. ebd.
18 Ebd.; Hervorhbg. E.K.S.
19 Neidhardt (1986), S. 114; Hervorhbg. i.O.
20 Vgl. ebd.; Hervorhbg. i.O.
21 Vgl. Faber (1982), S. 835.
22 Ebd., S. 840.
23 Vgl. ebd., S. 841.
24 Imbusch (2002), S. 30; Hervorhbg. E.K.S.
25 Faber (1982), S. 867; Hervorhbg. E.K.S.
26 Imbusch (2002), S. 30.
27 Gönner (1989), S. 8.
28 Ebd.
29 Ebd.; Hervorhbg. E.K.S.
30 Faber (1982), S. 882.
31 Ebd., S. 883; Hervorhbg. E.K.S.
32 Ebd., S. 914; Hervorhbg. E.K.S.
33 Ebd.
34 Vgl. Röttgers (1974), S. 569.
35 Vgl. Faber (1982), S. 934.
36 Vgl. Röttgers (1974), S. 569.
37 Faber (1982), S. 935.
38 Imbusch (2002), S. 31.
39 Hagan/Heitmeyer (2002), S. 21.
40 Hügli (2005), S. 19.
41 Hagan/Heitmeyer (2002), S. 16.
42 Vgl. ebd.
43 Vgl. Hügli (2005), S. 27f.
44 Ebd., S. 25.
45 Ebd.
46 Vgl. ebd., S. 26.
47 Vgl. ebd.
48 Vgl. Hügli (2005), S. 26.
49 Ebd., S. 27.
50 Ebd.
51 Ebd.
52 Gemünden (1996), S. 39.
53 Hügli (2005), S. 29.
54 Ebd.
55 Vgl. ebd.
56 Vgl. ebd.
57 Vgl. ebd., S. 20.
58 Vgl. ebd., S. 24ff.
59 Imbusch (2002), S. 34.
60 Vgl. ebd., S. 45.
61 Vgl. ebd.
62 Vgl. Imbusch (2002), S. 45.
63 Ebd., S. 38.
64 Ebd.
65 Vgl. ebd.
66 Vgl. ebd., S. 38f.
67 Vgl. Neidhardt (1986), S. 119.
68 Vgl. Imbusch (2002), S. 45.
69 Vgl. ebd., S. 46.
71 Vgl. Imbusch (2002), S. 34.
72 Ebd., S. 46.
73 Vgl. ebd.
74 Vgl. ebd.
75 Ebd., S. 47.
76 Ebd.
77 Hügli (2005), S. 32.
79 Vgl. Imbusch (2002), S. 50.
80 Ebd.
81 Vgl. ebd.
82 Vgl. ebd., S. 50f.
83 Ebd., S. 48.
84 Vgl. Sofsky (2005), S. 7.
85 Imbusch (2002), S. 48.
86 Ebd., S. 50.
87 Hügli (2005), S. 38.
88 Ebd., S. 37.
89 Vgl. ebd.
90 Imbusch (2002), S. 40.
91 Vgl. ebd.
92 Vgl. ebd., S. 41.
93 Vgl. Hügli (2005), S. 20ff.
94 Neidhardt (1986), S. 122.
95 Ebd., S. 123.
- Quote paper
- Eva K. Sammel (Author), 2010, Von Amazonen, männischen Weibern und sympathischen Mörderinnen , Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/195375
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